BUNDESMINISTERIUM FÜR Justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152

E-Mail: team.s@bmj.gv.at

 

Sachbearbeiter/in:

 Hausknecht

 

An die

Empfänger lt. Verteiler

 

Betrifft:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird

 

 

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird, samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.

Die Begutachtungsfrist endet am 5. Mai 2015.

Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmj.gv.at zu richten.

Es wird um Verständnis ersucht, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).

Soweit dieser Entwurf den Staatsanwaltschaften, Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.justiz.gv.at) abgerufen werden kann.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

Wien, 7. April 2015

Für den Bundesminister:

Mag. Christian Pilnacek

 

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