Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Weitere Ausweitung des Nichtraucherschutzes insb. in der Gastronomie

-       Gleichbehandlung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeugnisse mit Tabakerzeugnissen

-       Frühere Umsetzung des umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzes in der Gastronomie

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Einführung eines umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzes in der Gastronomie

-       Ausdehnung des Geltungsbereiches des Tabakgesetzes auf die Verwendung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeugnisse in von Rauchverboten umfassten Bereichen

-       Einführung einer steuerlichen Nichtraucherschutz-Prämie

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch eine steuerliche Prämie (Nichtraucherschutz-Prämie) sollen Gastgewerbebetriebe (Gastronomie und Beherbergung), die Maßnahmen zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes entsprechend der Vorfassung des Tabakgesetzes nach 2009 vorgenommen haben (insbesondere räumliche Trennung von Nichtraucher- und Raucherbereich), einen Anreiz erhalten, ihren Betrieb schon bis zum 1. Juli 2016 auf die zum 1. Mai 2018 wirksame neue Rechtslage (umfassender Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz in der Gastronomie) umzustellen. Diese Prämie beträgt 10% des 2015 bestehenden steuerlichen Restbuchwertes der getätigten Investitionen und wird auf Grund eines in der Steuererklärung 2015 oder 2016 gestellten Antrages auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Nettofinanzierung Bund

‑3.000

‑3.000

0

0

0

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Kurzfristig könnte es zu einem geringfügigen Rückgang der Einnahmen der betroffenen Betriebe durch das Ausbleiben rauchender Gäste kommen; langfristig ist kein Rückgang zu erwarten.

Die steuerliche Entlastung der betroffenen Unternehmen in den Jahren 2015 und 2016 durch die Nichtraucherschutz-Prämie wird gesamt auf 6 Mio. Euro geschätzt.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Durch die Einführung des umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzes in der Gastronomie und die Erweiterung auf nicht ortsfeste Einrichtungen und Mehrzweckräumlichkeiten sollen Kinder und Jugendliche vor Passivrauch und -dampf geschützt werden.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Gesundheit

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Sicherstellung der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung von Infektionskrankheiten, chronischen und psychischen Erkrankungen sowie unter Bedachtnahme spezieller Zielgruppen (zB. Kinder)" der Untergliederung 24 Gesundheit bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Laut World Health Organziation (WHO Global Report (2012): Mortality Attributable to Tobacco) stellt Tabakkonsum die größte vermeidbare Ursache für chronische Krankheiten einschließlich Krebs, Lungen- und kardiovaskuläre Erkrankungen und frühzeitige Sterblichkeit.

Jährlich sterben 5 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums; hinzu kommen noch 600.000 Tote durch Passivrauch.

Tabak tötet pro Jahr mehr Menschen als Tuberkulose, HIV/AIDS und Malaria zusammen.

Weltweit sind 12 % aller Todesfälle der über 30-Jährigen dem Tabakkonsum zuzuschreiben. 71 % aller Lungenkrebsfälle werden durch Tabakkonsum verursacht, ebenso wie 42 % der COPD-Erkrankungen und 38 % der durch ischämische Herzerkrankungen bedingten Todesfälle 30- bis 44-Jähriger.

Der Tabakrauch, der beim Passivrauchen eingeatmet wird, enthält die gleichen giftigen und krebserzeugenden Substanzen wie der von der Raucherin bzw. vom Raucher inhalierte Rauch. Die chemische Zusammensetzung des passiv aufgenommenen Rauches gleicht der des aktiv inhalierten Tabakrauches und enthält über 4.800 verschiedene Substanzen. Bei über 70 dieser Substanzen ist nachgewiesen, dass sie krebserregend sind. Neben giftigen Substanzen wie Blausäure, Ammoniak oder Kohlenmonoxid enthält Tabakrauch krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Nitrosamine, Benzol, Arsen und das radioaktive Isotop Polonium 210.

Partikel des Tabakfeinstaubs lagern sich an Wänden, Textilfasern (z.B. Vorhängen) und Einrichtungsgegenständen ab und werden von dort wieder in die Raumluft abgegeben. In Räumen, in denen geraucht wird, ist man ständig den schädlichen, im Tabakrauch enthaltenen Stoffen ausgesetzt, sogar dann noch, wenn dort gerade nicht geraucht wird. Auch "kalter" Rauch gefährdet die Gesundheit.

Passivrauchen ist in jedem Fall gesundheitsgefährdend, es gibt keine unbedenkliche oder unschädliche Dosis.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Beibehaltung des Status Quo mit seinen sich daraus ergebenden negativen Implikationen; auch wäre im Fall der Nichteinführung eines umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzes mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung der einlangenden Anzeigen zu rechnen, wie dies bislang der Fall ist und war.

Auch auf die Wirtschaftstreibenden würde sich die Beibehaltung des Status Quo negativ auswirken, da dadurch bisher bestehende Wettbewerbsverzerrungen prolongiert würden.

Auf die öffentliche Gesundheit würde sich die Beibehaltung des Status Quo negativ auswirken, da dann jene durch den vorliegenden Entwurf zu erzielenden positiven Effekte nicht eintreten würden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023

Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierung der Anzahl der Anzeigen aufgrund Verstößen gegen das Rauchverbot (unter Einbeziehung der Verwendung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeugnisse) in der Gastronomie.

Zur Evaluierung der Inanspruchnahme der Nichtraucherschutz-Prämie kann eine interne Auswertung des Bundesministeriums für Finanzen über die tatsächlich beantragten Prämien im Zuge der Veranlagung der Einkommensteuer in den Jahren 2015 und 2016 herangezogen werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Weitere Ausweitung des Nichtraucherschutzes insb. in der Gastronomie

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen bzw. der Führung als Raucherlokal in der Gastronomie.

keine gesetzlich eingeräumte Möglichkeit des Rauchens in der Gastronomie

 

Ziel 2: Gleichbehandlung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeugnisse mit Tabakerzeugnissen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Keine Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeugnisse in von Rauchverboten umfassten Bereichen.

Gleichbehandlung der Verwendung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeugnisse in von Rauchverboten umfassten Bereichen mit Tabakerzeugnissen.

 

Ziel 3: Frühere Umsetzung des umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzes in der Gastronomie

 

Beschreibung des Ziels:

Durch eine steuerliche Prämie sollen Steuerpflichtige, die Maßnahmen zur Umsetzung des Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzes entsprechend der Vorfassung des Tabakgesetzes vorgenommen haben, einen Anreiz erhalten, ihren Betrieb bis zum 1. Juli 2016 auf die neue Rechtslage (umfassender Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz) umzustellen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Umfassender Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz ist erst mit Wirksamkeit ab 1. Mai 2018 umzusetzen.

Der überwiegende Teil der potentiell betroffenen Fälle hat bis 1. Juli 2016 den neuen, umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz umgesetzt und konnte von der Nichtraucherschutz-Prämie profitieren.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Einführung eines umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzes in der Gastronomie

Beschreibung der Maßnahme:

Es kommt zur Einführung eines umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzes ohne Möglichkeit zur Einrichtung eines Raucherraumes.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Tabakgesetzes auf die Verwendung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeugnisse in von Rauchverboten umfassten Bereichen

Beschreibung der Maßnahme:

Neben den klassischen Tabakerzeugnissen wird auch die Verwendung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeugnisse (wie z.B. E-Zigaretten) in von Rauchverboten erfassten Bereichen verboten.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Maßnahme 3: Einführung einer steuerlichen Nichtraucherschutz-Prämie

Beschreibung der Maßnahme:

Gastronomiebetriebe, die bis zum 1. Juli 2016 die neue Rechtslage (umfassender Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz) umsetzen, haben die Möglichkeit, von der steuerlichen Nichtraucherschutz-Prämie zu profitieren. Wurden Investitionsmaßnahmen entsprechend der Vorfassung des Tabakgesetzes vorgenommen (insbesondere räumliche Trennung von Nichtraucher- und Raucherbereich), können Steuerpflichtige für ihre getätigten (Herstellungs-) Aufwendungen, die noch nicht bis einschließlich des bei der Veranlagung 2015 zu erfassenden Wirtschaftsjahres (im Wege der Abschreibung) steuerlich berücksichtigt worden sind (Restbuchwert 2015), eine Prämie von 10% (dieses Restbuchwertes) geltend machen. Die Antragstellung erfolgt in der Steuererklärung für das Jahr 2015 oder 2016. Die Prämie wird auf dem Abgabenkonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Erträge

‑3.000

‑3.000

0

0

0

Nettoergebnis

‑3.000

‑3.000

0

0

0

 

Erträge: Nach Schätzungen geht man von Investitionen in den Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz zwischen 70 und 100 Mio. Euro seit 2009 und einem sich daraus abgeleiteten geschätzten Restbuchwert 2015 von 60 Mio. Euro aus, der als Basis für die Kalkulation des Entfalls an Einkommensteuer durch Inanspruchnahme der Nichtraucherschutz-Prämie herangezogen wurde.

Für Investitionsmaßnahmen, die entsprechend der Vorfassung des Tabakgesetzes vorgenommen wurden (insbesondere räumliche Trennung von Nichtraucher- und Raucherbereich), können Steuerpflichtige, sofern diese noch nicht (im Wege der Abschreibung) bis 2015 steuerlich berücksichtigt worden sind, eine Prämie von 10% (des Restbuchwertes) im Wege der Antragstellung in der Steuererklärung geltend machen. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen ist, wann die Gastronomiebetriebe die Nichtraucherschutz-Prämie in Anspruch nehmen werden, wurde der geschätzte Steuerentfall von 6 Mio. Euro mit einer 50/50 Aufteilung auf die Jahre 2015 und 2016 angenommen.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Unternehmen

 

Auswirkungen aufgrund geänderter oder neuer Steuern/Gebühren/Abgaben

Für Investitionsmaßnahmen, die entsprechend der Vorfassung des Tabakgesetzes vorgenommen wurden (insbesondere räumliche Trennung von Nichtraucher- und Raucherbereich), können Gastronomiebetriebe, sofern diese noch nicht (im Wege der Abschreibung) bis 2015 steuerlich berücksichtigt worden sind, eine steuerliche Prämie von 10% des 2015 bestehenden steuerlichen Restbuchwertes der getätigten Investitionen geltend machen, sofern sie ihren Betrieb schon bis zum 1. Juli 2016 auf die zum 1. Mai 2018 wirksame Rechtslage (umfassender Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz) umstellen. Im Wege der Antragstellung in der Steuererklärung wird die Prämie 2015 oder 2016 auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben.

Die steuerliche Entlastung der betroffenen Unternehmen in den Jahren 2015 und 2016 wird gesamt auf 6 Mio. Euro geschätzt.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

 

Kurzfristig könnte es zu einem geringfügigen Rückgang der Einnahmen durch das Ausbleiben rauchender Gäste kommen; langfristig ist kein Rückgang zu erwarten.

Anmerkung: Die unten zitierte Zahl bezieht sich auf sämtliche Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Österreich, unabhängig davon, ob sie bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Nichtraucherlokal geführt werden. Seriöse Schätzungen über den Anteil tatsächlich betroffener Unternehmen können nicht abgegeben werden.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Österreich

44.500

STATISTIK AUSTRIA

 

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.

 

Erläuterung

Die Gesamtanzahl der in österreichischen Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrug lt. Statistik Austria im Jahr 2012 ca. 230.000. Es lässt sich seriöser Weise nicht abschätzen, wie viele davon bislang bereits in Nichtraucherlokalen beschäftigt waren.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf das Risiko von Kindern, körperlich oder seelisch verletzt zu werden oder auf sonstige Art körperlich, psychisch oder an der Gesundheit Schaden zu nehmen

Der Tabakrauch, der beim Passivrauchen eingeatmet wird, enthält die gleichen giftigen und krebserzeugenden Substanzen wie der vom Raucher inhalierte Rauch. Die chemische Zusammensetzung des passiv aufgenommenen Rauches gleicht der des aktiv inhalierten Tabakrauches und enthält über 4800 verschiedene Substanzen. Bei über 70 dieser Substanzen ist nachgewiesen, dass sie krebserregend sind. Neben giftigen Substanzen wie Blausäure, Ammoniak oder Kohlenmonoxid enthält Tabakrauch krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Nitrosamine, Benzol, Arsen und das radioaktive Isotop Polonium 210.

Partikel des Tabakfeinstaubs lagern sich an Wänden, Textilfasern (z.B. Vorhängen) und Einrichtungsgegenständen ab und werden von dort wieder in die Raumluft abgegeben. In Räumen, in denen geraucht wird, ist man ständig den schädlichen, im Tabakrauch enthaltenen Stoffen ausgesetzt, sogar dann noch, wenn gerade nicht dort geraucht wird. Auch "kalter" Rauch gefährdet die Gesundheit.

Passivrauchen ist in jedem Fall gesundheitsgefährdend, es gibt keine unbedenkliche oder unschädliche Dosis.

Durch die Novelle soll gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche, die sich als Gäste in Gastronomiebetrieben befinden, keinesfalls den Belastungen durch Tabakrauch bzw. Dampf verwandter Erzeugnisse oder von Wasserpfeifen ausgesetzt werden.

 

Anmerkung: Die hier angeführte Anzahl an betroffenen Kindern und Jugendlichen (bis 19 Jahre, Statistik 2014) stellt die Gesamtanzahl aller Kinder und Jugendlichen bis 19 Jahren im Jahr 2014 dar; wie hoch der Anteil der durch die Maßnahmen nunmehr geschützten Personen an der Gesamtzahl lässt, lässt sich seriöser Weise nicht abschätzen.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Gefährdung und die Entwicklung / Gesundheit von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Kinder und Jugendliche als Gäste in Gastronomiebetrieben

1.690.000

Statistik Austria

 

Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern.

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Laufende Auswirkungen

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2015

2016

2017

2018

2019

Einkommensteuerausfall

Bund

1

‑3.000.000,00

‑3.000.000

‑3.000.000

 

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

‑3.000.000

‑3.000.000

 

 

 

 

Nach Schätzungen geht man von Investitionen in den Nichtraucherschutz zwischen 70 und 100 Mio. Euro seit 2009 und einem sich daraus abgeleiteten geschätzten Restbuchwert 2015 von 60 Mio. Euro aus, der als Basis für die Kalkulation des Entfalls an Einkommensteuer durch Inanspruchnahme der Nichtraucherschutz-Prämie herangezogen wurde.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.