Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt in der Anlage einen Entwurf zur Novelle des Tabakgesetzes.

Dieser ist auch im Rechtsinformationssystem des Bundes verfügbar.

Der vorliegende Entwurf beinhaltet eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes; zudem werden Wettbewerbsnachteile für Unternehmen beseitigt.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit ersucht zum übermittelten Verordnungsentwurf bis längstens

8. Mai 2015

 

Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen ausschließlich auf elektronischem Weg an die Adresse

leg.tavi@bmg.gv.at

zu übermitteln.

 

Im Hinblick auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen für die abgabenrechtlichen Änderungen in den Artikeln 2 und 3 der vorliegenden Sammelnovelle wird ersucht, Stellungnahmen zu diesen Artikeln auch an die folgende Emailadresse zu übermitteln:

e-Recht@bmf.gv.at

 

Weiters wird ersucht, die schriftlichen Stellungnahmen auch an die Präsidentin des Nationalrates in elektronischer Form an die Internetadresse des Parlaments begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übermitteln.

 

Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den vorliegenden Entwurf keine Einwände bestehen.

 

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 2 und 4 der Vereinbarung zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.

 

Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link betreffend die Einleitung eines Begutachtungsverfahrens.

Sammelnovelle zum Tabakgesetz


Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den obenstehenden Link zu öffnen, ersuchen wir Sie, folgende Internet-Adresse in Ihren Internet-Browser zu kopieren:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1084136


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerhard Aigner