Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen an Arbeitgeber

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch eine teilweise Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen in Form einer Teilpension soll den Arbeitgebern ein Anreiz gegeben werden, ältere ArbeitnehmerInnen weiterhin zu beschäftigen. Ziel ist eine geringe Inanspruchnahme der Korridorpension. Die sich hieraus ergebenden Einsparungen können zur Finanzierung der Teilpension herangezogen werden.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

3.027

7.911

12.962

15.728

16.043

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Die gegenständliche Regelung soll die Aufrechterhaltung von Beschäftigungen trotz möglicher Inanspruchnahme einer Korridorpension begünstigen. Da das für die Inanspruchnahme erforderliche Lebensalter über dem Regelpensionsalter für Frauen liegt, kommt die gegenständliche Regelung im Übergangszeitraum, bis das Pensionsantrittsalter für Frauen betreffend die Korridorpension an jenes der Männer herangeführt wurde, nur für Männer in Betracht.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert und eine Teilpension (erweiterte Altersteilzeit) geschaffen wird

 

Einbringende Stelle:

BMASK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Schaffung/Bereitstellung eines flächen- deckenden niederschwelligen (d.h. freiwilliger, kostenloser Zugang; jeder-zeitige Inanspruchnahme der Angebote innerhalb der Öffnungszeiten; Angebote für jede Lebensphase) Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeitsund Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen (Programm "fit2work") und Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beein-trächtigten Personen durch Maßnahmen des AMS." für das Wirkungsziel "Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen (50+)." der Untergliederung 20 Arbeit bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Teilpension bezweckt, dass Personen mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben. Die Teilpension ist geschlechtsneutral konzipiert. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage können diese Maßnahme im Übergangszeitraum, bis das Frauenpensionsalter soweit an jenes der Männer herangeführt wird, so dass diese Leistung auch für Frauen relevant wird, nur Männer in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Verabschiedung der Korridorpension hat der Gesetzgeber in den Erläuterungen klargestellt, dass dies notwendig ist, um das Ziel eines einheitlichen Pensionsalters für Frauen und Männer zu erreichen. Im Übergangszeitraum bedingt das daher, dass eben nur Männer diese Leistung in Anspruch nehmen können.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ältere Arbeitnehmer stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, keine Alternativen.

 

Interne Evaluierung

 

Ziele

 

Ziel 1: Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ältere ArbeitnehmerInnen werden bei der Erfüllung der Voraussetzungen in Pension gehen und stehen somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

Durch eine teilweise Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen in Form einer Teilpension wird den Arbeitgebern ein Anreiz gegeben, ältere ArbeitnehmerInnen weiterhin zu beschäftigen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen an Arbeitgeber

Beschreibung der Maßnahme:

Ein Arbeitgeber, der ältere Personen, die den Anspruch auf eine Korridorpension erfüllen, arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt und diesen bei kontinuierlicher Verringerung ihrer Arbeitszeit auf Grund einer Teilpensionsvereinbarung einen Lohnausgleich gewährt, hat bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf eine Abgeltung seiner zusätzlichen Aufwendungen in Form einer Teilpension.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Transferaufwand

‑3.027

‑7.911

‑12.962

‑15.728

‑16.043

Aufwendungen gesamt

‑3.027

‑7.911

‑12.962

‑15.728

‑16.043

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

2.616

6.824

11.214

13.608

13.880

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

5.643

14.735

24.176

29.336

29.923

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

Durch Einsparungen

22.01.01 Bundesbeitrag PVA, variabel

 

2.616

6.824

11.214

13.608

13.880

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Ausgaben für die Altersteilzeitpension in Höhe von €2,6 Mio. werden durch die Einsparungen in der Korridorpension in Höhe von €5,6 Mio. bedeckt.

 

Laufende Auswirkungen

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Anz. d. Empf.

Höhe des Transferaufw. (€)

2016

2017

2018

2019

2020

Kosten der Teilpension in der AlV (UG-20)

Bund

183

14.296,56

2.616.270

 

 

 

 

 

 

468

14.581,47

 

6.824.128

 

 

 

 

 

754

14.873,10

 

 

11.214.317

 

 

 

 

897

15.170,56

 

 

 

13.607.992

 

 

 

897

15.473,97

 

 

 

 

13.880.151

SUMME

 

 

 

2.616.270

6.824.128

11.214.317

13.607.992

13.880.151

Einsparungen gegenüber Korridorpension (UG-22)

Bund

183

‑30.838,44

‑5.643.435

 

 

 

 

 

 

468

‑31.484,81

 

‑14.734.891

 

 

 

 

 

754

‑32.063,51

 

 

‑24.175.887

 

 

 

 

897

‑32.704,78

 

 

 

‑29.336.188

 

 

 

897

‑33.358,88

 

 

 

 

‑29.922.915

SUMME

 

 

 

‑5.643.435

‑14.734.891

‑24.175.887

‑29.336.188

‑29.922.915

GESAMTSUMME

 

 

 

‑3.027.164

‑7.910.763

‑12.961.569

‑15.728.195

‑16.042.764

 

Es wird angenommen, dass weniger Personen die Korridorpension und statt dessen die Teilpension in Anspruch nehmen. Hieraus ergibt sich pro Person eine Kostenersparnis von €512 monatlich. Durch die weiterhin andauernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden SV-Abgaben (€1.311) und Lohnsteuerabgaben (€378) fällig. Hieraus ergeben sich €2.201 monatlich an Kostenersparnis und zusätzlichen Abgaben. Es wird weiterhin angenommen, dass im Jahr 2016 183 Person die Altersteilzeit in Anspruch nehmen werden (2017: 468, 2018: 754, 2019: 897). Hieraus ergeben sich für das Jahr 2016 Ersparnisse in Höhe von €5,6 Mio. (€2.201 *14 Monate *183 Personen).

Bei den Kosten für die Teilpension wird ein Betrag in Höhe von €1.021 angenommen. Dieser berechnet sich aus den jährlichen Zahlungen für kontinuierliche Altersteilzeit/ Bestand an kontinuierlicher Altersteilzeit x 10/9. Hieraus ergeben sich für das Jahr 2016 Kosten in Höhe von €2,6 Mio. (€1.021 *14 Monate *183 Personen).

Sowohl die Altersteilzeitpension als auch die Kostenersparnis durch die geringere Inanspruchnahme der Korridorpension werden ab 2017 um jährlich 2% valorisiert.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

Gleichstellung von Frauen und Männern

Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

-       Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

Gleichstellung von Frauen und Männern

Öffentliche Einnahmen

-       Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr

-       Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

Gesamt- wirtschaft

Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.8 des WFA – Tools erstellt.