Vorblatt
Ziel(e)
- Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug
- Zurückdrängen von Sozialbetrug durch Scheinfirmen
- Zurückrängen der missbräuchlichen Verwendung der e-card und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden
- Identifizierung von Scheinfirmen und Personen und deren Versicherungsverhältnissen, die von den Scheinfirmen zur Sozialversicherung angemeldet werden.
- Weitere Zurückdrängung bzw. Eindämmung der unrechtmäßigen e-card Verwendung und der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die verstärkte Bekämpfung des Sozialbetrugs werden deutliche Mehreinnahmen generiert. Die zusätzlichen Personalkosten werden dadurch zur Gänze abgedeckt.
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt reduzieren die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2045 um 0,12 % des BIP bzw. 676 Mio. € (zu Preisen von 2016) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
90.338 |
92.145 |
93.988 |
95.867 |
97.785 |
Nettofinanzierung Sozialversicherungsträger |
134.175 |
136.859 |
139.596 |
142.388 |
145.236 |
Nettofinanzierung Gesamt |
224.513 |
229.004 |
233.584 |
238.255 |
243.021 |
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) geschaffen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
Auf Grund von Abgabenhinterziehung durch Scheinfirmen (Sozialbetrug) entgehen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung jährlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Ausmaß. Den bisherigen Instrumenten der Verfolgung von Sozialbetrug insbesondere durch Scheinfirmen mangelt es an einer kohärenten und umfassenden Strategie. Bertoffen von derartigen Malversationen sind auch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und der Insolvenz-Entgelt-Fonds.
Die missbräuchliche Inanspruchnahme von Krankenständen und die missbräuchliche Verwendung der E-Card verursacht finanzielle Belastungen der Gebietskrankenkassen in erheblichem Ausmaß. Die missbräuchliche Verwendung der E-Card umfasst sowohl die Verwendung durch Personen, die nur zum Schein bei der Sozialversicherung angemeldet sind (jedoch mangels Beschäftigung nicht pflichtversichert sind [reine Scheinanmeldungen]) als auch durch Personen, die die e-card von versicherten Personen verwenden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen bleiben auf dem durch den Sozialbetrug herabgesetzten Niveau. Der durch Sozialbetrug insbesondere in der Sozialversicherung verursachte Schaden durch Beitragshinterziehung und Leistungsmissbrauch (missbräuchliche e-card Verwendung) belastet weiter die Versichertengemeinschaft. Das Budget des Bundes wird durch die durch den Sozialbetrug verursachten Steuerausfälle weiter belastet.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Endbericht der Universität Wien zum Forschungsprojekt "Sozialbetrug, auch im Zusammenhang mit
Lohn- und Sozialdumping" (http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/News/Forschungsprojekt_zur_Sozialbetrugsbekaempfung_im_Auftrag_des_BMASK).
Studie des IHS "Sozialbetrug durch Scheinfirmen im Bauwesen – Eine Einschätzung des volkwirtschaftlichen Schadens – Endbericht" aus 2013 (http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/Arbeitsrecht/Studien/Sozialbetrug_durch_Scheinfirmen_im_Bauwesen) samt Teilaktualisierung dieser Studie aus März 2015.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Erhebung der Veränderung der Daten über das uneinbringliche Beitrags- und Steueraufkommen
Ziele
Ziel 1: Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Es bestehen Ausfälle im Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug. |
Die Ausfälle im Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug sind deutlich reduziert. |
Ziel 2: Zurückdrängen von Sozialbetrug durch Scheinfirmen
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Auf Scheinfirmen wird eine erhebliche Anzahl von Personen als Dienstnehmer/innen angemeldet. Scheinfirmen verdrängen legal operierende Unternehmen im Marktsegment Bewehrung, Stuckatur und Trockenbau des Baubereiches. |
Scheinfirmen sind zurückgedrängt, sodass legal operierende Unternehmen im Marktsegment Bewehrung, Stuckatur und Trockenbau des Baubereiches tätig sind und das Beitrags- und Steueraufkommen entsprechend angehoben ist. |
Ziel 3: Zurückrängen der missbräuchlichen Verwendung der e-card und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Unzureichende Kontrollmöglichkeiten im Bereich der e-card-Verwendung und der Leistungsverrechnung durch die Vertragspartner/Vertragspartnerinnen. |
Schärfung der bestehenden Rechtslage; durch den engmaschigeren rechtlichen Rahmen kann Sozialbetrug im Bereich der e-card-Verwendung und der unrechtmäßigen Leistungsverrechnung nicht mehr so leicht wie bisher erfolgen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden
Beschreibung der Maßnahme:
Die Einrichtungen und Behörden haben im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs zur Sozialbetrugsbekämpfung zusammenzuwirken und sich gegenseitig zu unterstützen. Sie sind bei Bedarf verpflichtet, einen Verdacht auf Sozialbetrug den zuständigen Kooperationsstellen möglichst frühzeitig zu melden, für den regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kooperations- und Informationsstellen zu sorgen und ihre Ermittlungen und Amtshandlungen bei der Verfolgung von Verstößen nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen sowie bei Sachverhaltsermittlungen und Kontrollen koordiniert vorzugehen.
Für Zwecke der Sozialbetrugsbekämpfung wird ein Beirat eingerichtet. Aufgabe des Beirats ist die Verbesserung der Bekämpfung des Sozialbetrugs. Dazu zählen insbesondere die Erörterung von Trends und Entwicklungen sowie Erarbeitung und Bewertung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung sowie die Festlegung gemeinsamer Prioritäten in der Sozialbetrugsbekämpfung.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Maßnahme 2: Identifizierung von Scheinfirmen und Personen und deren Versicherungsverhältnissen, die von den Scheinfirmen zur Sozialversicherung angemeldet werden.
Beschreibung der Maßnahme:
Scheinfirmen werden an Hand einer Reihe von Kriterien vorläufig identifiziert; der sich daraus ergebende Verdacht wird durch Ermittlungen überprüft und gegebenenfalls wird mit Bescheid festgestellt, dass tatsächlich ein Scheinunternehmen vorliegt. Dienstnehmer/innen werden von der Gebietskrankenkasse zur Mitwirkung bei Feststellungen hinsichtlich des Vorliegens des Sozialversicherungsverhältnisses herangezogen. Schlussendlich wird das Vorliegen eines Versicherungsverhältnisses festgestellt oder verneint.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Maßnahme 3: Weitere Zurückdrängung bzw. Eindämmung der unrechtmäßigen e-card Verwendung und der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen.
Beschreibung der Maßnahme:
Sozialbetrug – hier die missbräuchliche Verrechnung von Leistungen durch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner wie auch die unrechtmäßige Verwendung von e-cards entstehende Schäden – soll in Hinkunft hintangehalten bzw. eingedämmt werden.
a) Um missbräuchliche Inanspruchnahmen der e-card vorzubeugen, soll die bestehende Rechtslage geschärft und die bisher nur bei Zweifeln an der Identität des Patienten oder der Patientin bestehende Pflicht zur Identitätsüberprüfung im spitalsambulanten Bereich dahingehend verschärft werden, dass die Identität des Patienten oder der Patientin in Krankenanstalten nun jedenfalls mittels Ausweiskontrolle zu überprüfen ist. Im niedergelassenen Bereich, wo es bislang ausreichte, dass die Identitätsüberprüfung im Zweifelsfall erfolgt, soll die Überprüfung im Zweifelsfall schon dann erfolgen, wenn der Patient oder die Patientin dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin nicht persönlich bekannt ist.
b) Die Ermöglichung des sogenannten "Mystery Shoppings" soll der missbräuchlichen Verrechnung von Leistungen präventiv entgegenwirken.
Umsetzung von Ziel 3
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die bisher bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Sozialbetruges im Bereich der e-card-Verwendung und der Verrechnung von Leistungen sind unzureichend: - Bislang kann die Identität des Patienten oder der Patientin im spitalsambulanten Bereich nur bei Zweifeln an dessen oder deren Identität überprüft werden. - Im niedergelassenen Bereich erfolgt die Identitätsüberprüfung bislang nur im Zweifelsfall. - Die Herstellung und der Einsatz von auf Scheinidentitäten ausgestellten e-cards zu Testzwecken wie deren Vorlage zur Leistungsinanspruchnahme ist derzeit nicht möglich. |
Der Sozialbetrug im Bereich der e-card-Verwendung und der Verrechnung von Leistungen wird mit den neuen Maßnahmen hintangehalten: - Die Identität des Patienten oder der Patientin im spitalsambulanten Bereich ist jedenfalls zu prüfen. - Identitätsüberprüfung im niedergelassenen Bereich, wenn der Patient oder die Patientin dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin nicht persönlich bekannt ist. - Der Einsatz von auf Scheinidentitäten ausgestellten e-cards bei den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern zu Testzwecken ist möglich und wirkt der missbräuchlichen Leistungsinanspruchnahme präventiv entgegen. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Durch die verstärkte Bekämpfung des Sozialbetrugs werden deutliche Mehreinnahmen generiert. Die zusätzlichen Personalkosten werden dadurch zur Gänze abgedeckt.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
|
In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2045 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013 |
‑676 |
‑0,12 |
*zu Preisen von 2016
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Erträge |
90.825 |
92.641 |
94.494 |
96.384 |
98.312 |
Personalaufwand |
361 |
368 |
375 |
383 |
390 |
Betrieblicher Sachaufwand |
126 |
129 |
131 |
134 |
137 |
Aufwendungen gesamt |
487 |
497 |
506 |
517 |
527 |
Nettoergebnis |
90.338 |
92.144 |
93.988 |
95.867 |
97.785 |
in VBÄ |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Personalaufwand |
5,00 |
5,00 |
5,00 |
5,00 |
5,00 |
Erläuterung
Das Zurückdrängen von Scheinfirmen (die keine Abgaben und damit auch keine Steuern entrichten) führt dazu, dass legal operierende Unternehmen Aufträge erhalten, die ihren Abgabenverpflichtungen nachkommen. Für die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten schätzt eine Studie des IHS mittels Input-Output Analyse (in der direkte, indirekte und induzierte Effekte berücksichtigt sind) die zu lukrierenden Einnahmen auf Abgaben inklusive Steuern auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Aus Vorsichtsgründen wird mit lediglich mit rund 40 vH. dieses Maximalbetrages als zu erwartenden Erträgen kalkuliert. Nach Aufteilung dieses Betrages von 210 Mio. € auf die einzelnen Positionen (siehe detaillierte Darstellung) ergibt sich für den Bund für das Jahr 2016 aus den Positionen Mehreinahmen Lohnsteuer und Arbeitslosenversicherung abzüglich der Aufwendungen ein Nettoergebnis von rund 91 Mio. €. Dieser Betrag wird für die Folgejahre um jährlich 2 % valorisiert.
Ausgehend vom Gesamtergebnis der durch die Sozialbetrugsbekämpfung hereingespielten Erträge von 210 Mio. € werden diese Erträge im Folgenden auf die einzelnen Systemkomponenten des Regelwerkes der Sozialbetrugsbekämpfung aufgeteilt. Der Aufteilung des Gesamtergebnisses auf die Systemkomponenten liegt eine Schätzung des finanziellen Beitrags auf Basis einer Analyse des jeweiligen Funktionsanteils dieser Komponenten zugrunde. Die Analyse stützt sich einerseits auf das juristisch determinierte Zusammenspiel der einzelnen Regelungen bzw. den damit festgelegten Handlungsablauf bei konkreten Ermittlungen bzw. den darauf folgenden Maßnahmen (Bescheiderlassung, Maßnahmen im ASVG), und andererseits auf das Ausmaß der Beeinflussung der Handlungen und des Handlungsspielraums der sozialbetrügerisch agierenden Akteure.
Damit sind den einzelnen Systemkomponenten der Sozialbetrugsbekämpfung folgende Beträge zuzuweisen:
Verbesserte Behördenkooperation und damit bessere Ermittlungsergebnisse: 20 Mio. €.
Verbesserter Datenaustausch und dadurch schnellere und effektivere Sozialbetrugsbekämpfung: 20 Mio. €.
Privatbeteiligtenstellung: verbesserte Möglichkeiten, Forderungen einzubringen: 4 Mio. €.
Feststellung von Scheinunternehmen durch Bescheid: 100 Mio. €.
Maßnahmen im ASVG: 64 Mio. €.
Maßnahmen im IESG: 2 Mio. €
Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Erträge |
134.175 |
136.859 |
139.596 |
142.388 |
145.236 |
Nettoergebnis |
134.175 |
136.859 |
139.596 |
142.388 |
145.236 |
Erläuterung
Das Zurückdrängen von Scheinfirmen (die keine Abgaben und damit auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten) führt dazu, dass legal operierende Unternehmen Aufträge erhalten, die ihren Abgabenverpflichtungen nachkommen. Für die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten schätzt eine Studie des IHS mittels Input-Output Analyse (in der direkte, indirekte und induzierte Effekte berücksichtigt sind) die zu lukrierenden Einnahmen auf Abgaben inklusive Sozialversicherungsbeiträge auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Aus Vorsichtsgründen wird mit lediglich 40% dieses Maximalbetrages als zu erwartenden Erträgen kalkuliert. Nach Aufteilung dieses Betrages von € 210 Mio. auf die einzelnen Positionen ergibt sich für die Sozialversicherung für das Jahr 2016 ein Erlös von rund 134 Mio. €. Dieser Betrag wird für die Folgejahre um jährlich 2 % valorisiert.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder und Gemeinden.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
487 |
496 |
506 |
517 |
527 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Durch Mehreinzahlungen |
15.01.01 Zentralstelle |
|
487 |
496 |
506 |
517 |
527 |
Erläuterung der Bedeckung
Wie oben dargestellt übersteigen selbst bei vorsichtiger Schätzung der Erträge die Mehrreinnahmen an Lohnsteuer die zu bedeckenden Aufwendungen.
Laufende Auswirkungen
Personalaufwand
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Bund |
VB-VD-Gehob. Dienst1 v2/5-v2/6 |
3,00 |
210.565 |
214.776 |
219.072 |
223.453 |
227.922 |
|
|
VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a |
2,00 |
149.966 |
152.965 |
156.024 |
159.145 |
162.328 |
SUMME |
|
|
|
360.531 |
367.741 |
375.096 |
382.598 |
390.250 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
GESAMTSUMME |
|
360.531 |
367.741 |
375.096 |
382.598 |
390.250 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
VBÄ GESAMT |
|
5,00 |
5,00 |
5,00 |
5,00 |
5,00 |
Der Personalaufwand beinhaltet die für die Feststellung von Scheinunternehmen notwendigen Tätigkeiten. Weder § 8 Abs. 10 SBBG, noch § 3 Abs. 1 Z 15a FBG haben messbare finanzielle Auswirkungen. Eine amtswegige Eintragung im Firmenbuch generiert keine Mehreinnahmen für den Bund. Auf der anderen Seite stellen geschätzte 100 zusätzliche Eintragungen pro Jahr bundesweit keine nennenswerte Mehrbelastung für die Firmenbuchgerichte dar.
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
|
Körperschaft |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand |
Bund |
126.186 |
128.709 |
131.284 |
133.909 |
136.587 |
Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.
Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Mehreinnahmen Pensionsversicherung |
Sozialversicherungsträger |
1 |
84.384.913,00 |
84.384.913 |
|
|
|
|
|
|
1 |
86.072.612,00 |
|
86.072.612 |
|
|
|
|
|
1 |
87.794.064,00 |
|
|
87.794.064 |
|
|
|
|
1 |
89.549.945,00 |
|
|
|
89.549.945 |
|
|
|
1 |
91.340.944,00 |
|
|
|
|
91.340.944 |
SUMME |
|
|
|
84.384.913 |
86.072.612 |
87.794.064 |
89.549.945 |
91.340.944 |
Mehreinnahmen Krankenversicherung |
Sozialversicherungsträger |
1 |
28.313.359,00 |
28.313.359 |
|
|
|
|
|
|
1 |
28.879.626,00 |
|
28.879.626 |
|
|
|
|
|
1 |
29.457.219,00 |
|
|
29.457.219 |
|
|
|
|
1 |
30.046.363,00 |
|
|
|
30.046.363 |
|
|
|
1 |
30.647.291,00 |
|
|
|
|
30.647.291 |
SUMME |
|
|
|
28.313.359 |
28.879.626 |
29.457.219 |
30.046.363 |
30.647.291 |
Mehreinnahmen Unfallversicherung |
Sozialversicherungsträger |
1 |
4.811.421,00 |
4.811.421 |
|
|
|
|
|
|
1 |
4.907.649,00 |
|
4.907.649 |
|
|
|
|
|
1 |
5.005.802,00 |
|
|
5.005.802 |
|
|
|
|
1 |
5.105.918,00 |
|
|
|
5.105.918 |
|
|
|
1 |
5.208.036,00 |
|
|
|
|
5.208.036 |
SUMME |
|
|
|
4.811.421 |
4.907.649 |
5.005.802 |
5.105.918 |
5.208.036 |
Mehreinnahmen IESG Zuschlag |
Sozialversicherungsträger |
1 |
1.665.492,00 |
1.665.492 |
|
|
|
|
|
|
1 |
1.698.802,00 |
|
1.698.802 |
|
|
|
|
|
1 |
1.732.778,00 |
|
|
1.732.778 |
|
|
|
|
1 |
1.767.433,00 |
|
|
|
1.767.433 |
|
|
|
1 |
1.802.782,00 |
|
|
|
|
1.802.782 |
SUMME |
|
|
|
1.665.492 |
1.698.802 |
1.732.778 |
1.767.433 |
1.802.782 |
Mehreinnahmen Arbeitslosenversicherung |
Bund |
1 |
22.206.556,00 |
22.206.556 |
|
|
|
|
|
|
1 |
22.650.687,00 |
|
22.650.687 |
|
|
|
|
|
1 |
23.103.701,00 |
|
|
23.103.701 |
|
|
|
|
1 |
23.565.775,00 |
|
|
|
23.565.775 |
|
|
|
1 |
24.037.091,00 |
|
|
|
|
24.037.091 |
SUMME |
|
|
|
22.206.556 |
22.650.687 |
23.103.701 |
23.565.775 |
24.037.091 |
Mehreinnahmen Lohnsteuer (UG-15) |
Bund |
1 |
68.618.259,00 |
68.618.259 |
|
|
|
|
|
|
1 |
69.990.624,00 |
|
69.990.624 |
|
|
|
|
|
1 |
71.390.436,00 |
|
|
71.390.436 |
|
|
|
|
1 |
72.818.245,00 |
|
|
|
72.818.245 |
|
|
|
1 |
74.274.610,00 |
|
|
|
|
74.274.610 |
SUMME |
|
|
|
68.618.259 |
69.990.624 |
71.390.436 |
72.818.245 |
74.274.610 |
Minderausgaben Krankenversicherung |
Sozialversicherungsträger |
1 |
15.000.000,00 |
15.000.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
15.300.000,00 |
|
15.300.000 |
|
|
|
|
|
1 |
15.606.000,00 |
|
|
15.606.000 |
|
|
|
|
1 |
15.918.120,00 |
|
|
|
15.918.120 |
|
|
|
1 |
16.236.482,00 |
|
|
|
|
16.236.482 |
SUMME |
|
|
|
15.000.000 |
15.300.000 |
15.606.000 |
15.918.120 |
16.236.482 |
GESAMTSUMME |
|
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225.000.000 |
229.500.000 |
234.090.000 |
238.771.799 |
243.547.236 |
|
Davon Sozialversicherungsträger |
|
|
134.175.185 |
136.858.689 |
139.595.863 |
142.387.779 |
145.235.535 |
|
Davon Bund |
|
|
90.824.815 |
92.641.311 |
94.494.137 |
96.384.020 |
98.311.701 |
Das Zurückdrängen von Scheinfirmen (die keine Abgaben und damit auch keine Steuern entrichten) führt dazu, dass legal operierende Unternehmen Aufträge erhalten, die ihren Abgabenverpflichtungen nachkommen. Für die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten schätzt eine Studie des IHS mittels Input-Output Analyse (in der direkte, indirekte und induzierte Effekte berücksichtigt sind) die zu lukrierenden Einnahmen auf Abgaben inklusive Steuern auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Aus Vorsichtsgründen wird mit lediglich 40% dieses Maximalbetrages als zu erwartenden Erträgen kalkuliert. Dieser Betrages von 210 Mio. € ist auf die einzelnen Positionen "Mehreinnahmen" aufgeteilt (siehe detaillierte Darstellung).
Die Minderausgaben in der Krankenversicherung resultieren aus der Zurückdrängung der missbräuchlichen e-card Verwendung, des missbräuchlichen Inanspruchnahme des Krankenstandes und der unrechtmäßigen Leistungsverrechnung durch Vertragspartner/innen.
Diese Beträge werden für die Folgejahre um jährlich 2 % valorisiert.
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Bund |
Einzahlungen |
90,83 |
92,64 |
94,49 |
96,38 |
98,31 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Auszahlungen |
0,49 |
0,50 |
0,51 |
0,52 |
0,53 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
|
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
2034 |
2035 |
Bund |
Einzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Auszahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
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2036 |
2037 |
2038 |
2039 |
2040 |
2041 |
2042 |
2043 |
2044 |
2045 |
Bund |
Einzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Auszahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gesamt- wirtschaft |
Nachfrage |
Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
Gesamt- wirtschaft |
Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen |
40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre |
Soziales |
Arbeitsbedingungen |
Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen |
Soziales |
Arbeitsmarkt |
Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.