Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug

-       Zurückdrängen von Sozialbetrug durch Scheinfirmen

-       Zurückrängen der missbräuchlichen Verwendung der e-card und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden

-       Identifizierung von Scheinfirmen und Personen und deren Versicherungsverhältnissen, die von den Scheinfirmen zur Sozialversicherung angemeldet werden.

-       Weitere Zurückdrängung bzw. Eindämmung der unrechtmäßigen e-card Verwendung und der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die verstärkte Bekämpfung des Sozialbetrugs werden deutliche Mehreinnahmen generiert. Die zusätzlichen Personalkosten werden dadurch zur Gänze abgedeckt.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt reduzieren die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2045 um 0,12 % des BIP bzw. 676 Mio. € (zu Preisen von 2016) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

90.338

92.145

93.988

95.867

97.785

Nettofinanzierung Sozialversicherungsträger

134.175

136.859

139.596

142.388

145.236

Nettofinanzierung Gesamt

224.513

229.004

233.584

238.255

243.021

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) geschaffen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Auf Grund von Abgabenhinterziehung durch Scheinfirmen (Sozialbetrug) entgehen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung jährlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Ausmaß. Den bisherigen Instrumenten der Verfolgung von Sozialbetrug insbesondere durch Scheinfirmen mangelt es an einer kohärenten und umfassenden Strategie. Bertoffen von derartigen Malversationen sind auch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und der Insolvenz-Entgelt-Fonds.

 

Die missbräuchliche Inanspruchnahme von Krankenständen und die missbräuchliche Verwendung der E-Card verursacht finanzielle Belastungen der Gebietskrankenkassen in erheblichem Ausmaß. Die missbräuchliche Verwendung der E-Card umfasst sowohl die Verwendung durch Personen, die nur zum Schein bei der Sozialversicherung angemeldet sind (jedoch mangels Beschäftigung nicht pflichtversichert sind [reine Scheinanmeldungen]) als auch durch Personen, die die e-card von versicherten Personen verwenden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen bleiben auf dem durch den Sozialbetrug herabgesetzten Niveau. Der durch Sozialbetrug insbesondere in der Sozialversicherung verursachte Schaden durch Beitragshinterziehung und Leistungsmissbrauch (missbräuchliche e-card Verwendung) belastet weiter die Versichertengemeinschaft. Das Budget des Bundes wird durch die durch den Sozialbetrug verursachten Steuerausfälle weiter belastet.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Endbericht der Universität Wien zum Forschungsprojekt "Sozialbetrug, auch im Zusammenhang mit

Lohn- und Sozialdumping" (http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/News/Forschungsprojekt_zur_Sozialbetrugsbekaempfung_im_Auftrag_des_BMASK).

 

Studie des IHS "Sozialbetrug durch Scheinfirmen im Bauwesen – Eine Einschätzung des volkwirtschaftlichen Schadens – Endbericht" aus 2013 (http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/Arbeitsrecht/Studien/Sozialbetrug_durch_Scheinfirmen_im_Bauwesen) samt Teilaktualisierung dieser Studie aus März 2015.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Erhebung der Veränderung der Daten über das uneinbringliche Beitrags- und Steueraufkommen

 

Ziele

 

Ziel 1: Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es bestehen Ausfälle im Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug.

Die Ausfälle im Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug sind deutlich reduziert.

 

Ziel 2: Zurückdrängen von Sozialbetrug durch Scheinfirmen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Auf Scheinfirmen wird eine erhebliche Anzahl von Personen als Dienstnehmer/innen angemeldet.

Scheinfirmen verdrängen legal operierende Unternehmen im Marktsegment Bewehrung, Stuckatur und Trockenbau des Baubereiches.

Scheinfirmen sind zurückgedrängt, sodass legal operierende Unternehmen im Marktsegment Bewehrung, Stuckatur und Trockenbau des Baubereiches tätig sind und das Beitrags- und Steueraufkommen entsprechend angehoben ist.

 

Ziel 3: Zurückrängen der missbräuchlichen Verwendung der e-card und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Unzureichende Kontrollmöglichkeiten im Bereich der e-card-Verwendung und der Leistungsverrechnung durch die Vertragspartner/Vertragspartnerinnen.

Schärfung der bestehenden Rechtslage; durch den engmaschigeren rechtlichen Rahmen kann Sozialbetrug im Bereich der e-card-Verwendung und der unrechtmäßigen Leistungsverrechnung nicht mehr so leicht wie bisher erfolgen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden

Beschreibung der Maßnahme:

Die Einrichtungen und Behörden haben im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs zur Sozialbetrugsbekämpfung zusammenzuwirken und sich gegenseitig zu unterstützen. Sie sind bei Bedarf verpflichtet, einen Verdacht auf Sozialbetrug den zuständigen Kooperationsstellen möglichst frühzeitig zu melden, für den regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kooperations- und Informationsstellen zu sorgen und ihre Ermittlungen und Amtshandlungen bei der Verfolgung von Verstößen nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen sowie bei Sachverhaltsermittlungen und Kontrollen koordiniert vorzugehen.

Für Zwecke der Sozialbetrugsbekämpfung wird ein Beirat eingerichtet. Aufgabe des Beirats ist die Verbesserung der Bekämpfung des Sozialbetrugs. Dazu zählen insbesondere die Erörterung von Trends und Entwicklungen sowie Erarbeitung und Bewertung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung sowie die Festlegung gemeinsamer Prioritäten in der Sozialbetrugsbekämpfung.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Maßnahme 2: Identifizierung von Scheinfirmen und Personen und deren Versicherungsverhältnissen, die von den Scheinfirmen zur Sozialversicherung angemeldet werden.

Beschreibung der Maßnahme:

Scheinfirmen werden an Hand einer Reihe von Kriterien vorläufig identifiziert; der sich daraus ergebende Verdacht wird durch Ermittlungen überprüft und gegebenenfalls wird mit Bescheid festgestellt, dass tatsächlich ein Scheinunternehmen vorliegt. Dienstnehmer/innen werden von der Gebietskrankenkasse zur Mitwirkung bei Feststellungen hinsichtlich des Vorliegens des Sozialversicherungsverhältnisses herangezogen. Schlussendlich wird das Vorliegen eines Versicherungsverhältnisses festgestellt oder verneint.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Maßnahme 3: Weitere Zurückdrängung bzw. Eindämmung der unrechtmäßigen e-card Verwendung und der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen.

Beschreibung der Maßnahme:

Sozialbetrug – hier die missbräuchliche Verrechnung von Leistungen durch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner wie auch die unrechtmäßige Verwendung von e-cards entstehende Schäden – soll in Hinkunft hintangehalten bzw. eingedämmt werden.

a) Um missbräuchliche Inanspruchnahmen der e-card vorzubeugen, soll die bestehende Rechtslage geschärft und die bisher nur bei Zweifeln an der Identität des Patienten oder der Patientin bestehende Pflicht zur Identitätsüberprüfung im spitalsambulanten Bereich dahingehend verschärft werden, dass die Identität des Patienten oder der Patientin in Krankenanstalten nun jedenfalls mittels Ausweiskontrolle zu überprüfen ist. Im niedergelassenen Bereich, wo es bislang ausreichte, dass die Identitätsüberprüfung im Zweifelsfall erfolgt, soll die Überprüfung im Zweifelsfall schon dann erfolgen, wenn der Patient oder die Patientin dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin nicht persönlich bekannt ist.

b) Die Ermöglichung des sogenannten "Mystery Shoppings" soll der missbräuchlichen Verrechnung von Leistungen präventiv entgegenwirken.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die bisher bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Sozialbetruges im Bereich der e-card-Verwendung und der Verrechnung von Leistungen sind unzureichend:

- Bislang kann die Identität des Patienten oder der Patientin im spitalsambulanten Bereich nur bei Zweifeln an dessen oder deren Identität überprüft werden.

- Im niedergelassenen Bereich erfolgt die Identitätsüberprüfung bislang nur im Zweifelsfall.

- Die Herstellung und der Einsatz von auf Scheinidentitäten ausgestellten e-cards zu Testzwecken wie deren Vorlage zur Leistungsinanspruchnahme ist derzeit nicht möglich.

Der Sozialbetrug im Bereich der e-card-Verwendung und der Verrechnung von Leistungen wird mit den neuen Maßnahmen hintangehalten:

- Die Identität des Patienten oder der Patientin im spitalsambulanten Bereich ist jedenfalls zu prüfen.

- Identitätsüberprüfung im niedergelassenen Bereich, wenn der Patient oder die Patientin dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin nicht persönlich bekannt ist.

- Der Einsatz von auf Scheinidentitäten ausgestellten e-cards bei den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern zu Testzwecken ist möglich und wirkt der missbräuchlichen Leistungsinanspruchnahme präventiv entgegen.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Durch die verstärkte Bekämpfung des Sozialbetrugs werden deutliche Mehreinnahmen generiert. Die zusätzlichen Personalkosten werden dadurch zur Gänze abgedeckt.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2045 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

‑676

‑0,12

*zu Preisen von 2016

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Erträge

90.825

92.641

94.494

96.384

98.312

Personalaufwand

361

368

375

383

390

Betrieblicher Sachaufwand

126

129

131

134

137

Aufwendungen gesamt

487

497

506

517

527

Nettoergebnis

90.338

92.144

93.988

95.867

97.785

 

in VBÄ

2016

2017

2018

2019

2020

Personalaufwand

5,00

5,00

5,00

5,00

5,00

 

Erläuterung

 

Das Zurückdrängen von Scheinfirmen (die keine Abgaben und damit auch keine Steuern entrichten) führt dazu, dass legal operierende Unternehmen Aufträge erhalten, die ihren Abgabenverpflichtungen nachkommen. Für die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten schätzt eine Studie des IHS mittels Input-Output Analyse (in der direkte, indirekte und induzierte Effekte berücksichtigt sind) die zu lukrierenden Einnahmen auf Abgaben inklusive Steuern auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Aus Vorsichtsgründen wird mit lediglich mit rund 40 vH. dieses Maximalbetrages als zu erwartenden Erträgen kalkuliert. Nach Aufteilung dieses Betrages von 210 Mio. € auf die einzelnen Positionen (siehe detaillierte Darstellung) ergibt sich für den Bund für das Jahr 2016 aus den Positionen Mehreinahmen Lohnsteuer und Arbeitslosenversicherung abzüglich der Aufwendungen ein Nettoergebnis von rund 91 Mio. €. Dieser Betrag wird für die Folgejahre um jährlich 2 % valorisiert.

 

Ausgehend vom Gesamtergebnis der durch die Sozialbetrugsbekämpfung hereingespielten Erträge von 210 Mio. € werden diese Erträge im Folgenden auf die einzelnen Systemkomponenten des Regelwerkes der Sozialbetrugsbekämpfung aufgeteilt. Der Aufteilung des Gesamtergebnisses auf die Systemkomponenten liegt eine Schätzung des finanziellen Beitrags auf Basis einer Analyse des jeweiligen Funktionsanteils dieser Komponenten zugrunde. Die Analyse stützt sich einerseits auf das juristisch determinierte Zusammenspiel der einzelnen Regelungen bzw. den damit festgelegten Handlungsablauf bei konkreten Ermittlungen bzw. den darauf folgenden Maßnahmen (Bescheiderlassung, Maßnahmen im ASVG), und andererseits auf das Ausmaß der Beeinflussung der Handlungen und des Handlungsspielraums der sozialbetrügerisch agierenden Akteure.

Damit sind den einzelnen Systemkomponenten der Sozialbetrugsbekämpfung folgende Beträge zuzuweisen:

Verbesserte Behördenkooperation und damit bessere Ermittlungsergebnisse: 20 Mio. €.

Verbesserter Datenaustausch und dadurch schnellere und effektivere Sozialbetrugsbekämpfung: 20 Mio. €.

Privatbeteiligtenstellung: verbesserte Möglichkeiten, Forderungen einzubringen: 4 Mio. €.

Feststellung von Scheinunternehmen durch Bescheid: 100 Mio. €.

Maßnahmen im ASVG: 64 Mio. €.

Maßnahmen im IESG: 2 Mio. €

 

Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Erträge

134.175

136.859

139.596

142.388

145.236

Nettoergebnis

134.175

136.859

139.596

142.388

145.236

 

Erläuterung

 

Das Zurückdrängen von Scheinfirmen (die keine Abgaben und damit auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten) führt dazu, dass legal operierende Unternehmen Aufträge erhalten, die ihren Abgabenverpflichtungen nachkommen. Für die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten schätzt eine Studie des IHS mittels Input-Output Analyse (in der direkte, indirekte und induzierte Effekte berücksichtigt sind) die zu lukrierenden Einnahmen auf Abgaben inklusive Sozialversicherungsbeiträge auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Aus Vorsichtsgründen wird mit lediglich 40% dieses Maximalbetrages als zu erwartenden Erträgen kalkuliert. Nach Aufteilung dieses Betrages von € 210 Mio. auf die einzelnen Positionen ergibt sich für die Sozialversicherung für das Jahr 2016 ein Erlös von rund 134 Mio. €. Dieser Betrag wird für die Folgejahre um jährlich 2 % valorisiert.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder und Gemeinden.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

487

496

506

517

527

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

Durch Mehreinzahlungen

15.01.01 Zentralstelle

 

487

496

506

517

527

 

Erläuterung der Bedeckung

Wie oben dargestellt übersteigen selbst bei vorsichtiger Schätzung der Erträge die Mehrreinnahmen an Lohnsteuer die zu bedeckenden Aufwendungen.

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

2016

2017

2018

2019

2020

 

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst1 v2/5-v2/6

3,00

210.565

214.776

219.072

223.453

227.922

 

 

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

2,00

149.966

152.965

156.024

159.145

162.328

SUMME

 

 

 

360.531

367.741

375.096

382.598

390.250

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

GESAMTSUMME

 

360.531

367.741

375.096

382.598

390.250

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

VBÄ GESAMT

 

5,00

5,00

5,00

5,00

5,00

 

Der Personalaufwand beinhaltet die für die Feststellung von Scheinunternehmen notwendigen Tätigkeiten. Weder § 8 Abs. 10 SBBG, noch § 3 Abs. 1 Z 15a FBG haben messbare finanzielle Auswirkungen. Eine amtswegige Eintragung im Firmenbuch generiert keine Mehreinnahmen für den Bund. Auf der anderen Seite stellen geschätzte 100 zusätzliche Eintragungen pro Jahr bundesweit keine nennenswerte Mehrbelastung für die Firmenbuchgerichte dar.

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Bund

126.186

128.709

131.284

133.909

136.587

 

Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

2016

2017

2018

2019

2020

Mehreinnahmen Pensionsversicherung

Sozial­versicherungs­träger

1

84.384.913,00

84.384.913

 

 

 

 

 

 

1

86.072.612,00

 

86.072.612

 

 

 

 

 

1

87.794.064,00

 

 

87.794.064

 

 

 

 

1

89.549.945,00

 

 

 

89.549.945

 

 

 

1

91.340.944,00

 

 

 

 

91.340.944

SUMME

 

 

 

84.384.913

86.072.612

87.794.064

89.549.945

91.340.944

Mehreinnahmen Krankenversicherung

Sozial­versicherungs­träger

1

28.313.359,00

28.313.359

 

 

 

 

 

 

1

28.879.626,00

 

28.879.626

 

 

 

 

 

1

29.457.219,00

 

 

29.457.219

 

 

 

 

1

30.046.363,00

 

 

 

30.046.363

 

 

 

1

30.647.291,00

 

 

 

 

30.647.291

SUMME

 

 

 

28.313.359

28.879.626

29.457.219

30.046.363

30.647.291

Mehreinnahmen Unfallversicherung

Sozial­versicherungs­träger

1

4.811.421,00

4.811.421

 

 

 

 

 

 

1

4.907.649,00

 

4.907.649

 

 

 

 

 

1

5.005.802,00

 

 

5.005.802

 

 

 

 

1

5.105.918,00

 

 

 

5.105.918

 

 

 

1

5.208.036,00

 

 

 

 

5.208.036

SUMME

 

 

 

4.811.421

4.907.649

5.005.802

5.105.918

5.208.036

Mehreinnahmen IESG Zuschlag

Sozial­versicherungs­träger

1

1.665.492,00

1.665.492

 

 

 

 

 

 

1

1.698.802,00

 

1.698.802

 

 

 

 

 

1

1.732.778,00

 

 

1.732.778

 

 

 

 

1

1.767.433,00

 

 

 

1.767.433

 

 

 

1

1.802.782,00

 

 

 

 

1.802.782

SUMME

 

 

 

1.665.492

1.698.802

1.732.778

1.767.433

1.802.782

Mehreinnahmen Arbeitslosenversicherung

Bund

1

22.206.556,00

22.206.556

 

 

 

 

 

 

1

22.650.687,00

 

22.650.687

 

 

 

 

 

1

23.103.701,00

 

 

23.103.701

 

 

 

 

1

23.565.775,00

 

 

 

23.565.775

 

 

 

1

24.037.091,00

 

 

 

 

24.037.091

SUMME

 

 

 

22.206.556

22.650.687

23.103.701

23.565.775

24.037.091

Mehreinnahmen Lohnsteuer (UG-15)

Bund

1

68.618.259,00

68.618.259

 

 

 

 

 

 

1

69.990.624,00

 

69.990.624

 

 

 

 

 

1

71.390.436,00

 

 

71.390.436

 

 

 

 

1

72.818.245,00

 

 

 

72.818.245

 

 

 

1

74.274.610,00

 

 

 

 

74.274.610

SUMME

 

 

 

68.618.259

69.990.624

71.390.436

72.818.245

74.274.610

Minderausgaben Krankenversicherung

Sozial­versicherungs­träger

1

15.000.000,00

15.000.000

 

 

 

 

 

 

1

15.300.000,00

 

15.300.000

 

 

 

 

 

1

15.606.000,00

 

 

15.606.000

 

 

 

 

1

15.918.120,00

 

 

 

15.918.120

 

 

 

1

16.236.482,00

 

 

 

 

16.236.482

SUMME

 

 

 

15.000.000

15.300.000

15.606.000

15.918.120

16.236.482

GESAMTSUMME

 

 

 

225.000.000

229.500.000

234.090.000

238.771.799

243.547.236

 

Davon Sozial­versicherungs­träger

 

 

134.175.185

136.858.689

139.595.863

142.387.779

145.235.535

 

Davon Bund

 

 

90.824.815

92.641.311

94.494.137

96.384.020

98.311.701

 

Das Zurückdrängen von Scheinfirmen (die keine Abgaben und damit auch keine Steuern entrichten) führt dazu, dass legal operierende Unternehmen Aufträge erhalten, die ihren Abgabenverpflichtungen nachkommen. Für die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten schätzt eine Studie des IHS mittels Input-Output Analyse (in der direkte, indirekte und induzierte Effekte berücksichtigt sind) die zu lukrierenden Einnahmen auf Abgaben inklusive Steuern auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Aus Vorsichtsgründen wird mit lediglich 40% dieses Maximalbetrages als zu erwartenden Erträgen kalkuliert. Dieser Betrages von 210 Mio. € ist auf die einzelnen Positionen "Mehreinnahmen" aufgeteilt (siehe detaillierte Darstellung).

 

Die Minderausgaben in der Krankenversicherung resultieren aus der Zurückdrängung der missbräuchlichen e-card Verwendung, des missbräuchlichen Inanspruchnahme des Krankenstandes und der unrechtmäßigen Leistungsverrechnung durch Vertragspartner/innen.

 

Diese Beträge werden für die Folgejahre um jährlich 2 % valorisiert.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

Einzahlungen

90,83

92,64

94,49

96,38

98,31

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auszahlungen

0,49

0,50

0,51

0,52

0,53

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

 

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

Bund

Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

 

2036

2037

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

2045

Bund

Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gesamt- wirtschaft

Nachfrage

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

Gesamt- wirtschaft

Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

Soziales

Arbeitsmarkt

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.