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Arbeitsrecht
und Zentral-Arbeitsinspektorat DVR: 0017001
AUSKUNFT Mag. Walter Neubauer Tel: (01) 711 00 DW 2421 Fax: +43 (1) 711002156 walter.neubauer@sozialministerium.at
E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse post@sozialministerium.at
zu richten... |
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GZ: BMASK-462.101/0012-VII/B/9/2015 |
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Wien, 05.05.2015 |
Betreff: |
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) geschaffen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) geschaffen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden samt WFA und Erläuterungen und ersucht dazu um Stellungnahme bis
3. Juni 2015.
Es wird ersucht, die Stellungnahme per E-Mail an die Adresse VII9@sozialministerium.at
zu übersenden.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den übermittelten Entwurf keine Bedenken bestehen.
Im Hinblick auf die Entschließung des Nationalrates anlässlich der Verabschiedung des Geschäftsordnungsgesetzes, BGBl. Nr. 178/1961, ersucht das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates per E-Mail an die Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übersenden und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Für die Ämter der Landesregierungen, die Verbindungsstelle der Bundesländer, den österreichischen Gemeindebund und den österreichischen Städtebund ergeht der Hinweis, dass die gegenständliche Übermittlung gleichzeitig als Versendung aufgrund des Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Der Entwurf samt Erläuterungen und WFA wird auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter http://www.sozialministerium.at/site/Das_Ministerium/Begutachtungsentwuerfe/ veröffentlicht.
Begutachtungsentwurf
WFA, Erläuterungen
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Walter Neubauer
Elektronisch gefertigt.
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