Anlage 3

Zu § 7a Abs. 4

Im Datenverbund der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sind je Semester folgende Daten zu verarbeiten:

1. Einordnungsdaten

           a) meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule;

          b) Bezugssemester;

           c) Statistikmarken für die Personen- und Studienzählung.

2. Personendaten

           a) Vor- und Nachnamen;

          b) Geburtsdatum;

           c) Geschlecht;

          d) Staatsangehörigkeit;

           e) akademische Grade;

           f) Anschrift am Heimatort und Zustelladresse;

          g) E-Mail-Adresse;

          h) Matrikelnummer;

            i) Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen;

            j) bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF.

3. Studienbeitragsdaten

           a) Studienbeitragsstatus;

          b) Beträge und Valutadatum der Beitragsvorschreibung;

           c) Beträge und Valutadatum der allfälligen Nachforderung;

          d) Auftrag für den Erlagscheindruck samt Datum;

           e) Bezahlungsstatus und Ist-Betrag;

           f) letztes Buchungsdatum;

          g) Studienbeitragskonto der Universität.

4. Studiendaten

           a) Kennzeichnung des Studiums;

          b) Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum des Studiums;

           c) Form, Datum und Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife;

          d) Zulassungsstatus;

           e) Meldung der Fortsetzung des Studiums bzw. der Inskription;

           f) Art der internationalen Mobilität und Gastland des Auslandsaufenthaltes.

5. Studienerfolgsdaten

           a) Kennzeichnung des Studiums;

          b) Semesterstunden abgelegter Prüfungen;

           c) Semesterstunden positiv beurteilter Prüfungen;

          d) erlangte ECTS-Credits bzw. ECTS-Anrechnungspunkte;

           e) Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder eines Studienganges gemäß § 35 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 idF BGBl. I Nr. 73/2011 abschließen.

6. Daten zu Studienberechtigungsprüfungen

           a) laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Universität bzw. an der Pädagogischen Hochschule;

          b) Kennzeichnung des Studiums bzw. der Studienrichtungsgruppe, für welches bzw. für welche die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragt wurde;

           c) Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung;

          d) Datum der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.