Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG-Novelle 2015)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMLFUW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Der Klimawandel ist eine der größten umweltpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Die Zunahme der globalen durchschnittlichen Temperaturen der Atmosphäre und der Meere führt bereits heute zu einem messbaren Abschmelzen von Gletschern, einem Anstieg der Meeresspiegel sowie dem vermehrten Auftreten von Extremwetterereignissen (Hitzewellen, Dürreperioden, Überschwemmungen, u.ä.). Diese Folgen sind unmittelbar mit Kosten für die Allgemeinheit verbunden. Die Hauptursache für die in den letzten 100 Jahren verzeichnete Erwärmung sind vom Menschen verursachte Treibhausgasemissionen. Um den Klimawandel effektiv zu bekämpfen, sind daher jedenfalls Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen erforderlich.

 

Die Republik Österreich unterliegt völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gemäß der Entscheidung Nr. 406/2009/EG über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020, ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 136, hat Österreich seine Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) um 16% gegenüber den Werten des Jahres 2005 zu senken.

 

Seit Inkrafttreten der Entscheidung Nr. 406/2009/EG wurde das internationale Berichtswesen auf die 2006 IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren umgestellt und die jährlichen Emissionszuweisungen an EU-MS für den Zeitraum 2013 bis 2020 von der Europäischen Kommission angepasst (Beschlüsse 2013/162/EU und 2013/634/EU).

 

Ziel(e)

Herstellung eines völkerrechts- und unionsrechtskonformen Zustandes im nationalen Recht.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Anpassung des KSG (Anlage 2) an geänderte völkerrechtliche und unionsrechtliche Verpflichtungen (2006 IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren, geänderte jährliche Emissionszuweisungen an EU-MS für den Zeitraum 2013 bis 2020).

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel, langfristig ein hocheffizientes, auf erneuerbaren Energieträgern basierendes Energiesystem zu realisieren ("Energiewende")“ der Untergliederung 43 Umwelt bei.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben passt nationales Recht an zwingendes Unionsrecht an.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.8 des WFA – Tools erstellt.


 

Erläuterungen

 

Allgemeiner Teil:

Die Republik Österreich unterliegt völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gemäß der Entscheidung Nr. 406/2009/EG über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020, ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 136, hat Österreich seine Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) um 16% gegenüber den Werten des Jahres 2005 zu senken.

Seit Inkrafttreten der Entscheidung Nr. 406/2009/EG wurde das internationale Berichtswesen auf die 2006 IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren umgestellt und die jährlichen Emissionszuweisungen an EU-MS für den Zeitraum 2013 bis 2020 von der Europäischen Kommission angepasst (Beschlüsse 2013/162/EU und 2013/634/EU). Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedstaaten unbeschadet des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht widersprechendes nationales Recht anzupassen. Mit der vorliegenden Novelle werden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen, sie betreffen im Wesentlichen die Anlage 2 des KSG.

 

Besonderer Teil:

Zu 2. (Überschrift der Anlage 1):

Durch die Umstellung der Höchstmengen in Anlage 2 auf die neuen international verbindlichen IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren – siehe dazu im Detail die Erläuterungen zu 3. – war eine Klarstellung erforderlich, dass die Höchstmengen in Anlage 1 nach den revidierten 1996 IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren („Revised 1996 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories“) berechnet wurden bzw. weiterhin zu berechnen sind.

Zu 3. (Anlage 2):

Aufgrund der Änderung der internationalen Richtlinien für die Berichterstattung von Treibhausgasemissionen (2006 IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren) ist die Anlage 2 des KSG, welche die Aufteilung der jährlichen Höchstmengen an Treibhausgasemissionen auf die einzelnen Sektoren enthält, anzupassen. Unter Berücksichtigung der methodischen Änderungen (zB neue „Global Warming Potentials“ für Methan und Lachgas), der Trendentwicklung bis 2013, der Entwicklung im Basis-Szenario („mit bestehenden Maßnahmen“) sowie den erwarteten Reduktionsbeiträgen der in Umsetzung und Planung befindlichen Maßnahmen wurde die Aufteilung der jährlichen Höchstmengen an Treibhausgasemissionen auf die einzelnen Sektoren angepasst. Die jährliche Gesamtsumme entspricht dabei den nunmehr unionsrechtlich angepassten Emissionszuweisungen für die Republik Österreich (Beschlüsse 2013/162/EU und 2013/634/EU). Die nachstehenden Tabellen 1 und 2 dienen der Veranschaulichung der vorgenommenen Änderungen:

 

Tabelle 1: Umsetzung der Beschlüsse 2013/162/EU und 2013/634/EU im derzeit geltenden KSG, Gesamtsumme Anlage 2 – Emissionszuweisungen auf Basis der alten Treibhauspotentiale der revidierten 1996 IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren

 

(in Mio. t CO2e, gerundet)

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Beschluss Nr. 2013/162/EU Anhang I, alte GWPs

53,60

53,03

52,46

51,90

51,33

50,77

50,20

49,64

Durchführungsbeschluss Nr. 2013/634/EU Anhang I, alte GWPs und geänderte Abgrenzung ETS/Non-ETS

-2,03

-1,99

-1,95

-1,92

-1,87

-1,84

-1,80

-1,77

Emissionszuweisungen

51,57

51,04

50,51

49,98

49,46

48,93

48,40

47,87

 

Tabelle 2: Umsetzung der Beschlüsse 2013/162/EU und 2013/634/EU im novellierten KSG, Gesamtsumme Anlage 2 – Emissionszuweisungen auf Basis der neuen Treibhauspotentiale der 2006 IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren

 

(in Mio. t CO2e, gerundet)

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Beschluss Nr. 2013/162/EU Anhang II, neue GWPs

54,6

54,1

53,5

52,9

52,3

51,7

51,2

50,6

Durchführungsbeschluss Nr. 2013/634/EU Anhang II, neue GWPs und geänderte Abgrenzung ETS/Non-ETS

-2,0

-2,0

-2,0

-1,9

-1,9

-1,8

-1,8

-1,8

Emissionszuweisungen

52,6

52,1

51,5

51,0

50,4

49,9

49,4

48,8