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BUNDESMINISTERIUM FÜR Justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 2051

E-Mail: team.s@bmj.gv.at

 

Sachbearbeiter/in:

Mag. Christian Mayer

 

An die

Empfänger des Verteilers

 

Betrifft:

Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bewährungshilfegesetz geändert werden, und mit dem ein Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch erlassen wird (JGG-ÄndG 2015)

Versendung zur Begutachtung

 

 

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bewährungshilfegesetz geändert werden, und mit dem ein Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch erlassen wird (JGG-ÄndG 2015) samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.

Die Begutachtungsfrist endet am 18. September 2015.

Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmj.gv.at zu richten.

Es wird um Verständnis ersucht, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.justiz.gv.at) abgerufen werden kann.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

Wien, 11. August 2015

Für den Bundesminister:

Mag. Christian Pilnacek

 

Elektronisch gefertigt