Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) bietet eine – effiziente und effektive – Möglichkeit, in koordinierter und kohärenter Weise alle Entwicklungsländer zu erreichen, die mit den entsprechenden Institutionen zusammenarbeiten.

Die gegenständlichen österreichischen Beiträge bezwecken, den IFIs Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig leistet Österreich dadurch auch einen Beitrag zur internationalen Solidarität.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für sonst in Einzelgesetzen zu normierende Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) sowie der Mittelauffüllungen für den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) schaffen, zu denen sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen verpflichtet.

Die Zusammenziehung verschiedener, aber gleichartiger Vorhaben in einem Gesetzesvorschlag bezweckt die Reduzierung der Anzahl sonst erforderlicher Gesetzgebungsverfahren und des Weiteren eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes.

Bei der IFAD gegenüber abzugebenden bzw. der IIC gegenüber bereits bedingt abgegebenen, jedoch erst nach positivem Abschluss des parlamentarischen Genehmigungsprozesses gültigen, Verpflichtungserklärung handelt es sich um völkerrechtliche Rechtsgeschäfte, die im Hinblick auf die in § 1 und § 2 enthaltenen gesetzlichen Anordnungen als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fallen. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 49/1921, ist der ressortmäßig zuständige Bundesminister für Finanzen ermächtigt, diese Erklärungen abzugeben.

Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen Vorgabe an, je Mitgliedsland der EU‑15 mindestens 0,7% des BNE als ODA‑Quote (Official Development Assistance‑Quote) bis 2015 zu erreichen. Die in § 1 und § 2 angeführten Beitragsleistungen sind gemäß OECD‑DAC zur Gänze auf die österreichische ODA‑Quote anrechenbar und stellen eine wesentliche Komponente zur Annäherung an dieses Ziel dar. Gemäß der vierten Zielebene des strategischen IFI-Leitfadens des Bundesministeriums für Finanzen wird eine verstärkte Einbindung österreichischer Unternehmen in die Projekte der IFIs angestrebt.

10. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-10):

Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. Die zentrale Aufgabe des IFAD ist die Armutsbekämpfung im ländlichen Raum und Steigerung der Lebensmittelproduktion. Die Institution mobilisiert die nötigen Ressourcen zur Unterstützung der ärmsten ländlichen Bevölkerungen in den Entwicklungsländern durch Gewährung von Darlehen zu sehr günstigen Bedingungen und von nicht rückzuzahlenden Zuschüssen. Wesentliche Elemente dieser Strategie sind die Erleichterung des Zugangs zu Kleinkrediten, angepassten Technologien, fairen Märkten, Basisinfrastruktur, Gesundheitsdiensten, Grundschulbildung und Frauenförderung. Durch stärkere Ausrichtung auf Gewinnorientierung und Zusammenarbeit mit dem Privatsektor sollen die Kleinbauern und ländlichen Kleinbetriebe besser in die bestehenden Wertschöpfungsketten integriert werden.

Zum 1. Februar 2015 hatte der IFAD 176 Mitglieder, welche in drei bezüglich der Stimmrechte gleichberechtigte Länderlisten gegliedert sind. Die erste Liste umfasst 24 Industrieländer, die zweite Liste zwölf Mitgliedstaaten der Organisation Erdöl exportierender Länder und die dritte Liste 140 Entwicklungsländer.

Österreich ist Gründungsmitglied des IFAD und ist dem Übereinkommen zur Errichtung des IFAD mit Wirkung vom 12. Dezember 1977 beigetreten (BGBl. Nr. 38/1978). Der Anfangsbeitrag Österreichs zu den Beständen des IFAD betrug 4,8 Mio. USD. Um die Kontinuität der Geschäftstätigkeit des IFAD zu gewährleisten, beschloss der Gouverneursrat gemäß Artikel 4, Abschnitt 3 der Statuten im Februar 2014 die Aufnahme der Verhandlungen zur 10. Wiederauffüllung des IFAD.

Die Beratungen über die gegenständliche 10. Wiederauffüllung der IFAD‑Ressourcen wurden in vier Sitzungen zwischen Februar und Dezember 2014 abgehalten. Im Rahmen der Jahrestagung 2015 genehmigte der Gouverneursrat die 10. Wiederauffüllung des IFAD mit Resolution 186/XXXVII im Februar 2015.

Die wesentlichen Inhalte der Wiederauffüllungsverhandlung wurden in dem Bericht „Report of the Consultation on the Tenth Replenishment of IFAD’s Resources“ zusammengefasst.

In dem Bericht wird die wichtige Rolle des IFAD bei der Bekämpfung der ländlichen Armut bestätigt, insbesondere auch im Hinblick auf die post-2015 Agenda und den zukünftigen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals), die im Herbst 2015 angenommen werden sollen und sich voraussichtlich das Ziel setzen extreme Armut bis 2030 abzuschaffen.

IFAD mit seinem Spezialmandat Armutsbekämpfung im Landwirtschaftsbereich kommt gerade im Rahmen der post-2015 Agenda eine Schlüsselrolle als Katalysator und Förderer zu, zumal extreme Armut besonders häufig – bis zu 70 Prozent – in ländlichen Gegenden vorkommt und Betroffene meistens direkt oder indirekt von landwirtschaftlicher Tätigkeit abhängig sind.

Im Zeitraum der 10. Wiederauffüllung der IFAD‑Ressourcen 2016 bis 2018 wird es einen expliziten Fokus auf Innovation, Lernen von dieser Innovation und Steigerung (scaling-up) von umfassenden und nachhaltigen Auswirkungen (Impact) geben. Trotz der Effizienzsteigerungen von IFAD‑9, ist IFAD bemüht weitere Schritte zu setzen um das Geschäftsmodell zu stärken. Die Wiederauffüllung und interne Fondsmittel ermöglichen ein Beibehalten des bisherigen Fördervolumens von 3 Mrd. USD für diesen Zeitraum. Darüber hinaus wird die Institution ihre bereits unter IFAD‑9 gestartete erweiterte Feldpräsenz weiter ausbauen um näher bei den Empfängerländern zu sein. IFAD plant eine Feldpräzsenz von 50 Büros in seinen insgesamt 100 operativen Länder, wovon die Hälfte der Länder mit Feldpräsenz als fragile Länder und Konfliktstaaten definiert sind.

IFAD ist während seiner dreißigjährigen Tätigkeit zu einer Wissensinstitution für Armutsbekämpfung im ländlichen Raum und Steigerung von Lebensmittelproduktion geworden. Dieses Wissen soll noch stärker genützt und verbreitet werden und soll die Empfängerländer in die Lage versetzen mit eigenständigen Maßnahmen und unabhängig von fremden Mitteln an die Bekämpfung ihrer Defizite heranzugehen.

Auch andere Entwicklungspartner sollen bei Förderungen im Landwirtschaftsbereich noch stärker als bisher das sektorspezifische Wissen der Institution nützen.

Der Privatsektor soll in die Förderaktivitäten einbezogen und dafür gewonnen werden, die armen Kleinbauern in die Wertschöpfungsketten einzubeziehen. Im Rahmen seiner Projekte wird der Fonds noch stärker die ländlichen Frauen fördern. Den ländlichen Zielgruppen werden moderne Techniken und Anpassungsmaßnahmen an die Herausforderungen des Klimawandels angeboten werden. Der Fonds wird sich in fragilen Staaten mit kapazitätsstärkenden Maßnahmen engagieren.

Mittels eines „Results Measurement Frameworks“ werden die Entwicklungsergebnisse der Aktivitäten des Fonds objektiviert werden (results measurement).

Die Ergebnisse der beschlossenen Maßnahmen und ihrer Umsetzung werden 2018 im Rahmen der nächsten Konsultationsrunde zur Wiederauffüllung überprüft werden.

2. Allgemeine Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC-KE):

Im Jahr 1959 wurde die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) gegründet. Diese hat die Aufgabe, durch Gewährung von Krediten und Leistung technischer Hilfe die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Region Lateinamerika und Karibik zu fördern.

Im Verbund mit der IDB wurde 1985 die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) als rechtlich und organisatorisch getrennte Schwesterinstitution der IDB gegründet, um die in Entwicklung stehenden lateinamerikanischen Mitglieder durch Privatsektorfinanzierungen zu unterstützen. Insbesondere werden durch die IIC kleinere und mittlere Unternehmen durch die Gewährung von Darlehen und die Übernahme von Beteiligungen gefördert.

Derzeit wird die IIC von 45 Mitgliedsländern getragen: 26 lateinamerikanische und karibische Länder, 13 europäische Länder sowie Israel, Japan, China, Südkorea, Kanada und die USA. Österreich trat der IIC 1986 bei.

Seit ihrem Bestehen stellte die IIC mehr als 5,6 Mrd. US‑Dollar an Investitionen in etwa 920 Projekten für ungefähr 10.000 Unternehmen zur Verfügung und begleitete diese mit Beratungs- und Trainingsleistungen. Im Jahr 2014 allein wurden 64 Projekte im Ausmaß von 426,3 Mio. US-Dollar als Kredite oder Eigenkapitalbeteiligungen bewilligt, bei 39 davon handelte es sich um Operationen direkt mit Unternehmen, 25 weitere Projekte liefen über Finanzintermediäre. Mit 2,8 Mio. US-Dollar wurden 2014 mehr als 1.100 Unternehmen durch Beratungen und Trainings unterstützt.

Nicht alle Privatsektoroperationen der IDB-Gruppe werden gegenwärtig über die IIC abgewickelt. Die IDB-Gruppe verfügt derzeit über vier Privatsektorarme mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Befugnissen, wobei zwei davon – das Structured and Corporate Finance Department (SCF), das mit großen Unternehmen und Finanzintermediären arbeitet, sowie Opportunities for the Majority (OMJ), das innovative und sozial inklusive marktorientierte Business-Modelle unterstützt – innerhalb der IDB angesiedelt sind und ein weiterer, der Multilateraler Investment Fund (MIF), der mit einem Fokus auf innovativen Pilotprojekten neben der oberhalb beschriebenen IIC selbständig als Geber Trust Fund besteht. Der volumenmäßig größte Anteil entfällt dabei auf SCF, wo 2014 Projekte im Ausmaß von 2,76 Mrd. US‑Dollar genehmigt wurden. Bei OMJ betrug die Summe der 2014 genehmigten Projekte 67 Mio. US‑Dollar und bei MIF waren es 94 Mio. US‑Dollar. Die bereits erwähnten Projektgenehmigungen der IIC im Ausmaß von 426,3 Mio. US‑Dollar machen also lediglich 15,5% der 2014 genehmigten Privatsektorprojekte der IDB-Gruppe in der Höhe von insgesamt 2,8 Mrd. US‑Dollar aus.

In einer durch das unabhängige Evaluierungsbüro der IDB‑Gruppe durchgeführten Evaluierung aus dem Jahr 2012 wurde festgestellt, dass die bestehende Fragmentierung der Privatsektoroperationen der IDB‑Gruppe deren Wirksamkeit limitiert. Als Folge wurde von den Gouverneuren der IDB‑Gruppe beschlossen, die Privatsektorseite der IDB‑Gruppe zu reformieren und primär die Option eines merge-out der vier Privatsektorarme und Konsolidierung in der bestehenden IIC zu verfolgen. Da IIC jedoch nur einen kleinen Teil der Privatsektoroperationen der IDB‑Gruppe abwickelt, bedarf dies einer Kapitalerhöhung um das derzeitige Volumen sowohl an öffentlichen, als auch an Privatsektoroperationen der IDB‑Gruppe halten zu können.

Bei der diesjährigen Jahrestagung der IDB in Busan, Südkorea, wurde am 30. März 2015 von den Gouverneuren per Resolution der geplante merge‑out sowie eine Kapitalerhöhung von IIC im Ausmaß von 2,0 Mrd. US-Dollar beschlossen. Der Gesamtkapitalbedarf von 2,0 Mrd. US-Dollar setzt sich zusammen aus 1,3 Mrd. US‑Dollar an frischem Kapital, das von den Mitgliedern der IIC innerhalb von sieben Jahren komplett eingezahlt werden soll, sowie Kapitaltransfers aus dem Kapitalstock der IDB an die IIC in Höhe von 725 Mio. US-Dollar im Zeitraum 2016 bis 2025. Bei den Transfers handelt es sich um Kapital, das bei der IDB automatisch frei wird, sobald zukünftige Privatsektoroperationen nicht mehr in den Büchern der IDB sondern auf Seiten der IIC bilanziert werden. In der Zwischenzeit – bis das notwendige Kapital verfügbar ist – wird noch sieben Jahre lang mit Cross‑booking zwischen IDB und IIC gearbeitet werden. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum neue Privatsektorprojekte noch teilweise in den Büchern der IDB bilanziert werden.

Das Gesamtkapital der IIC beträgt derzeit 705,9 Mio US-Dollar. Davon hält Österreich 345 Anteile bzw. 0,489%. Vor dem Hintergund, dass sich die Anteilstruktur bei der IIC durch den Kapitaltransfer leicht ändert, ist es notwendig, dass Österreich von den ihm zustehenden bevorzugten Zeichnungsrechten Gebrauch macht um seinen Anteil an IIC von 0,489% zu halten. Es ist deshalb geplant, in dem für Einzahlungen vorgesehenen siebenjährigen Zeitraum von 2016 bis 2022 bis zu maximal 542 neue Anteile an IIC im Gesamtausmaß von 8,769 Mio. US-Dollar zu zeichnen. Die exakt benötigte Anzahl neuer Anteile um Österreichs Anteil bei IIC zu halten wird erst im späten Herbst 2015 feststehen, nachdem bekannt wurde welche Länder sich in welchem Ausmaß an der Kapitalerhöhung beteiligen werden.

Durch den merge‑out möchte die Bank ihre neue Vision für Privatsektorentwicklung implementieren. Allen voran soll durch die Neuorganisation der Privatsektoroperationen die Wirksamkeit der gesamten IDB-Gruppe verbessert werden. Dies soll durch mehr strategische Selektivität in der Auswahl der Privatsektorprojekte, basierend auf einem systemischen Ansatz sowie einem stärkeren Fokus auf entwicklungsorientierte Wirksamkeit und konkrete messbare Resultate erzielt werden. Die Konsolidierung der Privatsektoroperationen in einer eigenen flexiblen, unabhängigen aber rechenschaftspflichtigen Organisation, die auf die speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse des Privatsektors ausgerichtet ist, soll nicht nur zu besseren Ergebnissen führen, sondern auch mittel- und langfristig wesentlich mehr Drittmittel für Kofinanzierungen und somit einen höheren Entwicklungsimpakt erzielen. Zudem sollen sich die Nutzung signifikanter Synergien sowie erwartete höhere Einkünfte positiv auf die Bilanz der Organisation auswirken.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG („Bundesfinanzen“).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Der österreichische Beitrag im Rahmen von IFAD‑X in Höhe von 16.000.000 EUR stellt den Gegenwert von 22,889 Mio. US‑Dollar unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Euro-Dollar Umrechnungskurses von 0,6990 der Periode 1. April bis 30. September 2014 dar. Die Höhe des österreichischen Beitrages wurde im Verhandlungswege festgesetzt und entspricht ungefähr der Wirtschafts- und Finanzkraft Österreichs im Verhältnis zu anderen Industrieländern.

Zu § 2:

Im Rahmen der zweiten allgemeinen Kapitalerhöhung der IIC um 2,0 Mrd. US‑Dollar ist Österreich zur Zeichnung von zusätzlich max. 542 Kapitalanteilen berechtigt. Durch die Zeichnung dieser Anteile bleibt der österreichische Kapitalanteil an IIC von 0,489% unverändert. Die für Österreich vorgesehenen 542 Kapitalanteile entsprechen 8,769 Mio. US‑Dollar und sind zur Gänze einzuzahlen.

Zu § 3:

Der Bundesminister für Finanzen übermittelt dem Nationalrat am Ende der Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse des IFAD. Voraussichtlich gegen Anfang 2018 wird die Institution ihren Bericht vorlegen. Der Bericht ist Grundlage der Berichterstattung des Bundesministers für Finanzen an den Nationalrat. Der Bundesminister für Finanzen wird in dem Bericht auf die IFI-Strategie des BMF Bezug nehmen, welche mit den Zielen des EZA‑Gesetzes in Einklang steht und somit das Kohärenzgebot des EZA‑Gesetzes erfüllt.