Vorblatt
Ziel(e)
- Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
- Überwachung der Verwendung der öst. Beiträge an IFAD und der österr. Kapitalanteile an IIC
Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der unten angeführten finanziellen Beiträge an die einzelnen internationalen Finanzinstitutionen geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung an
- der zehnten Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-10) in Höhe von 16 000 000 EUR;
- an der zweiten generellen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC-KE) im Ausmaß von 542 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 16.178,6 US-Dollar;
Diese Beträge sind auf die österreichische Official Development Assistance Quote (ODA-Quote) anrechenbar.
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2044 um 0,01 % des BIP bzw. 43 Mio. € (zu Preisen von 2015) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑7.173 |
‑7.172 |
‑6.850 |
‑1.517 |
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2015)
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Einflussnahme auf die Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge, Programme und Interventionen, und damit Erhaltung oder Beibehaltung des Vorsprungs der Qualität und Effizienz der IFIs sowie der ODA-Leistung des BMF“ für das Wirkungsziel „Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Qualität der ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) – Leistung des BMF“ der Untergliederung 45 Bundesvermögen bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Um vor dem Hintergrund der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen bzw. der darauf folgenden Sustainable Development Goals die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit des IFAD und wirksamere und effizientere Privatsektoroperationen der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank-Gruppe zu gewährleisten, die beide den ärmsten Ländern bzw. dort ansässigen Unternehmen Kredite zu sehr günstigen Bedingungen und teilweise nicht rückzahlbare Finanzmittel (Grants) zur Verfügung stellen, sind eine weitere Wiederauffüllungen des IFAD bzw. eine Kapitalerhöhung des IIC erforderlich.
Die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) wurde 1985 als rechtlich und organisatorisch getrennte Schwesterinstitution der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank gegründet, die die Aufgabe hat, durch Gewährung von Krediten und Leistung technischer Hilfe die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Region Lateinamerika und Karibik zu fördern. Die IIC hat ein Mandat für Privatsektorfinanzierungen und fokussiert sich insbesondere auf die Gewährung von Darlehen und die Übernahme von Beteiligungen kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die IIC ist jedoch nur einer von vier bestehenden Privatsektorarmen der IDB-Gruppe. Diese Fragmentierung führt zu einem Verlust an der Wirksamkeit der Projekte. Ende März wurde daher ein Merge-out aller Privatsektorarme und deren Konsolidierung in der IIC beschlossen. Da der IIC mit etwa 15% nur einen kleinen Teil der Privatsektoroperationen der IDB-Gruppe abwickelt, ist hiefür eine Kapitalerhöhung erforderlich um das derzeitige Volumen sowohl an öffentlichen, als auch an Privatsektoroperationen der IDB-Gruppe halten zu können. Die Konsolidierung der Privatsektoroperationen in einer eigenen flexiblen, unabhängigen aber rechenschaftspflichtigen Organisation, die auf die speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse des Privatsektors ausgerichtet ist, soll nicht nur zu besseren Ergebnissen führen, sondern auch mittel- und langfristig wesentlich mehr Drittmittel für Kofinanzierungen und somit einen höheren Entwicklungsimpakt erzielen. Zudem sollen sich die Nutzung signifikanter Synergien sowie erwartete höhere Einkünfte positiv auf die Bilanz der Organisation auswirken.
Damit der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) seiner Tätigkeit zur Bekämpfung der Armut im ländlichen Raum sowie Steigerung der Lebensmittelproduktion in Entwicklungsländern nachkommen kann, ist eine weitere Wiederauffüllung seiner Mittel notwendig. IFAD ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution, dessen zentrale Aufgabe durch die Millennium Development Goals (MDGs) bzw. den zukünftigen Sustainable Development Goals (SDGs) an Wichtigkeit gewinnen wird.
IFAD mit seinem Spezialmandat der Armutsbekämpfung im Landwirtschaftsbereich kommt gerade im Rahmen der post-2015 Agenda eine Schlüsselrolle als Katalysator und Förderer zu, zumal extreme Armut besonders häufig – bis zu 70 Prozent – in ländlichen Gegenden vorkommt und Betroffene meistens direkt oder indirekt von landwirtschaftlicher Tätigkeit abhängig sind. Darüber hinaus soll der Privatsektor in die Förderaktivitäten des IFAD einbezogen und dafür gewonnen werden, die armen Kleinbauern in die Wertschöpfungsketten einzubeziehen. Im Rahmen seiner Projekte wird IFAD noch stärker die ländlichen Frauen fördern. Den ländlichen Zielgruppen werden moderne Techniken und Anpassungsmaßnahmen an die Herausforderungen des Klimawandels angeboten werden. IFAD wird sich auch in fragilen Staaten mit kapazitätsstärkenden Maßnahmen engagieren.
Im Dezember 2014 wurden die Verhandlungen über die 10. Wiederauffüllung des IFAD abgeschlossen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Sofern Österreich im Einklang mit anderen Gebernationen bei der Wiederauffüllung des IFAD vorgehen will und auch seinen Kapitalanteil bei der IIC halten möchte, gibt es keine Alternativen zur österreichischen Beitragsleistung bzw. zu einer Kapitalerhöhung in dem vorgeschlagenen Ausmaß.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Ergebnisse von IFAD-10 werden für die nächste Wiederauffüllungsrunde umfassend an die Institution berichtet. Diese Berichterstattung dient als Grundlage für die interne Berichterstattung.
Abgleich zwischen dem erwarteten IFAD-10 Ergebnis für die Periode 2016 – 2018 und dem tatsächlich erreichten Ergebnis.
Teilnahme an den Wiederauffüllungskonsultationen.
Bei der IIC Kapitalerhöhung mit einem österr. Beitrag in Höhe von USD 8,769 ist keine Evaluierung vorgesehen. Die Implementierung der Kapitalerhöhung wird vom Direktorium in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen überwacht.
Ziele
Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern
Beschreibung des Ziels:
Verringerung der Armut
Verbesserter Zugang zu Finanzdienstleistungen
Schaffung von Arbeitsplätzen
Verbesserter Zugang zu landwirtschaftlichen Technologien
Verbesserter Umgang von Kleinbauern mit den Effekten des Klimawandels
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Basis 2013 / alle IFAD-Länder:
Anzahl der Nutznießer von IFAD-Projekten: 98,6 Mio. Menschen Verbesserter Umgang mit den Effekten des Klimawandels: 2,3 Mio. Menschen Geschult in landwirtschaftlichen Technologien: 6,4 Mio. Menschen |
Zum Zeitpunkt der Evaluierung von IFAD-10 (voraussichtlich 2018) sollen in den Jahren 2013 – 2018 rd. 80 Mio. Menschen aus der Armut gehoben werden. Darüber hinaus soll die Anzahl der Nutznießer von IFAD-Projekten auf ca. 110 – 130 Mio. Menschen ansteigen, rd. 8-15 Mio. Kleinbauern einen verbesserten Umgang mit den Effekten des Klimawandels haben, und rd. 5,5 – 7 Mio. Menschen in verschiedene landwirtschaftliche Technologien (Getreide- und Viehproduktion) geschult werden. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
Beschreibung der Maßnahme:
Österreich leistet durch seinen Beitrag an der Wiederauffüllung des IFAD bzw. an der Kapitalerhöhung der IIC einen Beitrag um in internationaler Solidarität das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele bzw. der darauf folgenden Sustainable Development Goals (beide zielen u.a. auch auf die Verbesserung der Lebensumstände in Entwicklungsländern ab) zu ermöglichen.
Durch die Beiträge werden die genannten Institutionen in die Lage versetzt, Entwicklungsprojekte insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Privatsektorentwicklung durchzuführen.
Umsetzung von Ziel 1
Maßnahme 2: Überwachung der Verwendung der öst. Beiträge an IFAD und der österr. Kapitalanteile an IIC
Beschreibung der Maßnahme:
Die Verwaltung verfolgt durch die Inangriffnahme der vereinbarten Vorhaben und die Erreichung der Zielvorgaben.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Es liegt ein entsprechendes Results Frameworks bei IFAD vor. Bei IIC wird ein neues Results Framework erstellt werden. |
Evaluierungszeitpunkt für IFAD ist im Jahr 2018, nachdem in diesem Jahr die Ergebnisse an IFAD für die nächste Wiederauffüllungsrunde umfassend gemeldet werden und hier auch die Ergebnisse im Vergleich zum Results Framework evaluiert werden können. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen |
0 |
7.173 |
7.172 |
6.850 |
1.517 |
Die jährlichen Beträge setzen sich aus den BSS-Einlösungen IFAD-10 und den jährlichen Zahlungen im Rahmen der Kapitalerhöhung der IIC zusammen.
IFAD-10:
Österreich hat während der Verhandlungen über IFAD 10 – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von 22,889 Mio. USD bzw. 16.000.000 EUR zugesagt, das sind rd. 1,526% der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 1,44 Mrd. USD. Als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs von 1 USD = 0,6990 EUR für die Periode 1. April bis 30. September 2014 vereinbart. Zum Vergleich leistete Österreich zu IFAD 9 22,889 Mio. USD (1,526% von 1,5 Mrd. USD).
IIC-KE:
Für Österreich sind im Rahmen der zweiten Kapitalerhöhung der IIC 542 Kapitalanteile vorgesehen. Ein Kapitalanteil entspricht 16.178,6 US-Dollar. Die 542 Kapitalanteile entsprechen daher 8.768.801,2 US-Dollar und sind in den Jahren 2016 bis 2022 zu leisten (Details zur Berechnung siehe Anhang mit Darstellung der detaillierten finanziellen Auswirkungen):
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Die Zahlungen im Rahmen der IIC-KE erfolgen bis zum Jahr 2022.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
|
In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2044 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013 |
43 |
0,01 |
*zu Preisen von 2015
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Transferaufwand |
16.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
16.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
Gesamt |
Transferaufwand |
0 |
0 |
0 |
16.000 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
0 |
0 |
16.000 |
Erläuterung
Die Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt ergibt sich durch die besondere Zahlungsform des Bundesschatzscheines (BSS). Der BSS wird bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegt (Bundesschatzscheingesetz 172/1991 in der Fassung vom 30. Oktober 2012, BGBl. I Nr. 91/2012) und zeitverzögert – über einen Zeitraum von mehreren Jahren (2016 – 2018) – eingelöst. Die Darstellung im Ergebnishaushalt erfolgt zum Zeitpunkt des BSS-Erlages, die Darstellung im Finanzierungshaushalt erfolgt zum Zeitpunkt der in späteren Jahren erfolgenden BSS-Einlösungen.
– Finanzierungshaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen |
0 |
7.173 |
7.172 |
6.850 |
1.517 |
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
Auszahlungen |
950 |
307 |
337 |
Erläuterung
Die jährlichen Beträge setzen sich aus den BSS-Einlösungen zu IFAD-10 und den jährlichen Zahlungen im Rahmen der Kapitalerhöhung der IIC zusammen.
Der BSS-Erlag zu IFAD-10 wird im Ergebnishaushalt abgebildet (siehe Erläuterungen zum „Ergebnishaushalt – Projekte") und beträgt 16 Mio. EUR, die finanzierungswirksamen Einlösungen dieses BSS erfolgen in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt: 2016: 5.334.000 EUR, 2017: 5.333.000 EUR, 2018: 5.333.000 EUR
Die jährlichen Zahlungen an die IIC erfolgen in US-Dollar zum jeweiligen Umrechnungskurs und scheinen nicht im Ergebnishaushalt auf, da die Zeichnung der zusätzlichen Kapitalanteile im Vermögenshaushalt abzubilden ist (siehe auch Anhang mit detaillierten Darstellungen). Unter Annahme eines Devisentiefstkurses der vergangenen sechs Monate (1 Euro = 1,0557 US-Dollar vom 16. März 2015) würden die Kosten für Österreich ca. 8,1 Mio. EUR betragen und sich auf die Jahre 2016 bis 2022 wie folgt aufteilen:
2016: 1,8 Mio. EUR
2017: 1.8 Mio. EUR
2018: 1.5 Mio. EUR
2019: 1.5 Mio. EUR
2020: 1,0 Mio. EUR
2021: 0,3 Mio. EUR
2022: 0,3 Mio. EUR
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
7.173 |
7.172 |
6.850 |
1.517 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
gem. BFRG/BFG |
45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen |
|
0 |
5.334 |
5.333 |
5.333 |
0 |
gem. BFRG/BFG |
45.02.01 Kapitalbeteiligungen |
|
|
1.839 |
1.839 |
1.517 |
1.517 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung ist im DB 45.02.04 (Besondere Zahlungsverpflichtungen) für IFAD-10 bzw. im DB 45.02.01 (Kapitalbeteiligungen) für die IIC-KE gegeben; diese Beträge sind sowohl im BFRG 2016-2019 als auch in der BFG-2016-Planung enthalten.
Projekt
Transferaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Anz. d. Empf. |
Höhe des Transferaufw. (€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
IFAD-10 |
Bund |
1 |
16.000.000,00 |
16.000.000 |
|
|
|
|
GESAMTSUMME |
|
|
|
16.000.000 |
|
|
|
|
Bezeichnung |
Körperschaft |
Anz. d. Empf. |
Höhe des Transferaufw. (€) |
2020 |
2021 |
2022 |
IFAD-10 |
Bund |
1 |
16.000.000,00 |
|
|
|
GESAMTSUMME |
|
|
|
|
|
|
IFAD-10:
Der in § 1 angeführte österreichische Gesamtbeitrag von 16.000.000 EUR kann laut Resolution in einer, zwei oder drei Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate innerhalb von 60 Tagen nach Hinterlegung der Beitrags- und Verpflichtungserklärung zu leisten ist. Die zweite Rate ist ein Jahr nach Inkrafttreten der 10. Wiederauffüllung zu bezahlen, die dritte Rate ist jedenfalls spätestens am letzten Tag der Dreijahresperiode von IFAD-10 zu leisten. Die Bezahlung kann in bar oder durch den Erlag von nicht übertragbaren, unverzinslichen und auf Abruf fälligen Bundesschatzscheinen geleistet werden. Wie bisher ist beabsichtigt von der Möglichkeit des Schatzscheinerlages Gebrauch zu machen, wobei wie bereits bei der 9. Wiederauffüllung des IFAD der Beitrag in einer Rate bezahlt wird. Dieser Betrag ist auf die österreichische ODA Quote zur Gänze anrechenbar. Die Einlösung des Bundesschatzscheines erfolgt in den Jahren 2016 bis 2018.
Sonstige Mittelverwendungen und -aufbringungen
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Wirksamkeit im Haushalt |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Übernahme von zsuätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der zweiten generellen Kapitalerhöhung der IIC (IIC-KE) |
Der Bund übernimmt 542 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 16.178,6 US-Dollar |
Bund |
Erträge (EH) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen (EH) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen (FH) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen (FH) |
|
1.839.000 |
1.839.000 |
1.517.175 |
1.517.175 |
|
|
|
Zugang (VH) |
|
1.839.000 |
1.839.000 |
1.517.175 |
1.517.175 |
|
|
|
Abgang (VH) |
|
|
|
|
|
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Wirksamkeit im Haushalt |
2020 |
2021 |
2022 |
Übernahme von zsuätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der zweiten generellen Kapitalerhöhung der IIC (IIC-KE) |
Der Bund übernimmt 542 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 16.178,6 US-Dollar |
Bund |
Erträge (EH) |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen (EH) |
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen (FH) |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen (FH) |
950.150 |
306.600 |
337.150 |
|
|
|
Zugang (VH) |
950.150 |
306.500 |
337.150 |
|
|
|
Abgang (VH) |
|
|
|
Für Österreich sind im Rahmen der zweiten Kapitalerhöhung der IIC 542 Kapitalanteile vorgesehen. Ein Kapitalanteil entspricht 16.178,6 US-Dollar. Die 542 Kapitalanteile entsprechen daher 8.768.801,2 US-Dollar und sind in den Jahren 2016 bis 2022 wie folgt zu leisten:
2016: 1.941.432,00 US-Dollar bzw. 120 Anteile
2017: 1.941.432,00 US-Dollar bzw. 120 Anteile
2018: 1.601.681,40 US-Dollar bzw. 99 Anteile
2019: 1.601.681,40 US-Dollar bzw. 99 Anteile
2020: 1.003.073,20 US-Dollar bzw. 62 Anteile
2021: 323.572,00 US-Dollar bzw. 20 Anteile
2022: 355.929,20 US-Dollar bzw. 22 Anteile
Die Zahlung erfolgt in US-Dollar zum jeweiligen Umrechnungskurs. Unter Annahme eines Devisentiefstkurses der vergangenen sechs Monate (1 Euro = 1,0557 US-Dollar vom 16. März 2015) würden die Kosten für Österreich ca. 8,1 Mio. EUR betragen und sich auf die Jahre 2016 bis 2022 wie folgt aufteilen:
2016: 1,8 Mio. EUR
2017: 1.8 Mio. EUR
2018: 1.5 Mio. EUR
2019: 1.5 Mio. EUR
2020: 1,0 Mio. EUR
2021: 0,3 Mio. EUR
2022: 0,3 Mio. EUR
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)
|
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bund |
Einzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Auszahlungen |
0,00 |
7,17 |
7,17 |
6,85 |
1,52 |
0,95 |
0,31 |
0,34 |
0,00 |
0,00 |
|
|
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
2034 |
Bund |
Einzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Auszahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
|
2035 |
2036 |
2037 |
2038 |
2039 |
2040 |
2041 |
2042 |
2043 |
2044 |
Bund |
Einzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Auszahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.