Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMASK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

- Bei begleiteten Sondertransporten fällt das Schwerfahrzeug unter die Lenkzeitbestimmungen der EU-Lenkzeitenverordnung, das Begleitfahrzeug, das in der Regel weniger als 3,5 Tonnen Eigengewicht hat, jedoch unter das AZG.

- Mit der Verordnung (EU) Nr. 83/2014 erfolgte eine Neuordnung des Systems der Beschränkung von Flugzeiten des Bordpersonals

 

Ziel(e)

- Einheitliche Regelungen zu den Lenkpausen

- Anpassung von AZG und ARG an die Verordnung (EU) Nr. 83/2014

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Gesetzliche Ermächtigung des Kollektivvertrags zur Festlegung einheitlicher Lenkpausenregelungen

- Die bisherigen Verweise auf die EU-OPS in AZG und ARG, werden durch Verweise auf die Teilabschnitte Q und FTL ersetzt

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Mit dem Gesetzesvorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden, da die Neuregelungen im Wesentlichen zu keinen zusätzlichen Verwaltungslasten für Behörden und Unternehmen führen.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben enthält die erforderlichen flankierenden Regelungen zur Verordnung EU (Nr.) 83/2014, die übrigen Regelungen sind EU-rechtlich nicht relevant.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.