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BUNDESMINISTERIUM FÜR Justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 2856

E-Mail: team.z@bmj.gv.at

 

Sachbearbeiter/in:

Dr. Dietmar Dokalik

 

An die

Empfänger des Verteilers

 

Betrifft:

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird (3. Grundstücksverkehr-Änderungsvereinbarung – 3. GruVe-ÄVE)

 

 

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den oben angeführten Entwurf samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht, dazu bis

 

8. Jänner 2016

 

per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.

Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

 

Wien, 17. November 2015

Für den Bundesminister:

Dr. Georg Kathrein

 

Elektronisch gefertigt