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Organisationseinheit: |
BMG - II/1 (Ombudsstelle für Nichtraucherschutz, Rechts- und Fachangelegenheiten Tabak und Alkohol) |
Sachbearbeiter/in: |
MMag. Claudia Wöhry |
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E-Mail: |
claudia.woehry@bmg.gv.at |
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Telefon: |
+43 (1) 71100-4432 |
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Geschäftszahl: |
BMG-22181/0118-II/1/2015 |
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Datum: |
08.01.2016 |
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Begutachtung: Novelle des Tabakgesetzes zur Implementierung der TPD II
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt in der Anlage einen Entwurf zur Novelle des Tabakgesetzes.
Dieser ist auch im Rechtsinformationssystem des Bundes verfügbar.
Der vorliegende Entwurf beinhaltet eine Novelle zum Tabakgesetz in Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG. Weiters sind Änderungen im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz enthalten.
Das Bundesministerium für Gesundheit ersucht zum übermittelten Verordnungsentwurf bis längstens
5. Februar 2016
Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen ausschließlich auf elektronischem Weg an die Adresse
zu übermitteln.
Weiters wird ersucht, die schriftlichen Stellungnahmen auch an die Präsidentin des Nationalrates in elektronischer Form an die Internetadresse des Parlaments begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übermitteln.
Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den vorliegenden Entwurf keine Einwände bestehen.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 2 und 4 der Vereinbarung zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Dr. Franz Pietsch
Beilage/n: