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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 2154 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Sachbearbeiter/in: Mag. Anna Perndorfer
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An die Empfänger des Verteilers
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Betrifft: |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung geändert werden – Versendung zur Begutachtung |
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Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung geändert werden, samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden. Dieser Entwurf kann auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.justiz.gv.at) abgerufen werden.
Die Begutachtungsfrist endet am 19. Februar 2016.
Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.pr@bmj.gv.at zu richten.
Überdies ergeht das Ersuchen, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.
Das Bundesministerium für Justiz ersucht um Verständnis, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, geht das Bundesministerium für Justiz davon aus, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen bestehen.
Soweit dieser Entwurf den Staatsanwaltschaften, Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999. Die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
Wien, 16. Jänner 2016
Für den Bundesminister:
Mag. Michael Schwanda
Beilagen