|
|
|||||
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
||||
Tel.: +43 1 52152 2126 E-Mail: team.z@bmj.gv.at
|
||||||
Sachbearbeiter/in: Mag. Christian Auinger
|
||||||
An die Empfänger des Verteilers |
|
|||||
Betrifft: |
Bundesgesetz über Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016) |
|
||||
Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den oben angeführten Entwurf samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht, dazu bis
2. März 2016
per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.
Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.
Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung nach Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Auf die in Art. 1 Abs. 4 Z 1 dieser Vereinbarung genannte Mindestfrist wird verwiesen.
Wien, 09. Februar 2016
Für den Bundesminister:
Dr. Georg Kathrein
Elektronisch gefertigt