Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat
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Mag.iur. Erwin Rath

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GZ: BMASK-462.203/0008-VII/B/9/2016

 

 

Wien, 09.03.2016

 

Betreff:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping- (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG) geschaffen wird und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Heimarbeitsgesetz 1960, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden

Aussendung zur Begutachtung

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping- (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG) geschaffen wird und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Heimarbeitsgesetz 1960, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden samt Erläuterungen und WFA und ersucht dazu um Stellungnahme bis

11. April 2016.

Es wird ersucht, die Stellungnahme per E-Mail an die Adresse vii9@sozialministerium.at zu übersenden.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den übermittelten Entwurf keine Bedenken bestehen.

Im Hinblick auf die Entschließung des Nationalrates anlässlich der Verabschiedung des Geschäftsordnungsgesetzes, BGBl. Nr. 178/1961, ersucht das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates per E-Mail an die Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übersenden und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

Für die Ämter der Landesregierungen, die Verbindungsstelle der Bundesländer, den österreichischen Gemeindebund und den österreichischen Städtebund ergeht der Hinweis, dass die gegenständliche Übermittlung gleichzeitig als Versendung aufgrund des Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.

Der Entwurf samt Erläuterungen und WFA wird auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter http://www.sozialministerium.at/site/Das_Ministerium/Begutachtungsentwuerfe/ veröffentlicht.

Begutachtungsentwurf

Erläuterungen

WFA

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

 

i.V. Mag. Walter Neubauer

Elektronisch gefertigt.

 

 

<Bitte Text gegebenenfalls oberhalb/außerhalb der Tabelle einfügen>

 

Dies ist die Platzhaltertabelle für die Amtssignatur.

(bitte unverändert lassen)