Änderung des Forstgesetzes 1975

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die gegenwärtige, einjährige Ausbildung an der Forstfachschule, deren Absolvierung insbesondere die Ausübung des Berufs "Forstwart/Forstwartin" ermöglicht, entspricht nicht mehr in bestmöglicher Weise den Anforderungen, die insbesondere seitens der Forstbetriebe an diese Arbeitnehmer gestellt werden, weshalb die Ausbildung adaptiert und ab dem Schuljahr 2017/18 die Schuldauer auf zwei Jahre erhöht werden soll. Vor allem durch die Verlängerung der Ausbildung kann die Forstfachschule nicht mehr am derzeitigen Standort in Waidhofen an der Ybbs (Niederösterreich) weitergeführt werden, sondern soll ab dem Schuljahr 2018/19 in Traunkirchen (Oberösterreich) betrieben werden.

Zudem sind Regelungen bezüglich der bis 18.1.2016 umzusetzenden Richtlinie 2013/55/EU (auch) zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen hinsichtlich der im Forstgesetz 1975 geregelten Forstberufe erforderlich.

 

Die Nichtmodernisierung bzw. notwendige Erweiterung der Ausbildung an der Forstfachschule würde zunehmend den Erfordernissen der Forstwirtschaft zuwiderlaufen. Dies kann auch zum Verlust von Arbeitsplätzen führen und nachteilig für diese Schule sein. Die beabsichtigte Verlagerung der Schule nach Traukirchen (Oberösterreich), deren Sitz noch mittels Verordnung nach § 117 Abs. 2 ForstG zu bestimmen ist, ist wegen der unzureichenden Infrastruktur am gegenwärtigen Standort in Waidhofen an der Ybbs erforderlich. Dieser neue Standort hat sich, insbesondere da dorthin auch die in Gmunden situierte forstliche Ausbildungsstätte Ort verlegt werden soll, als bestmögliche Variante herausgestellt. Durch dieses in Österreich relativ zentral gelegene forstliche Bildungszentrum entstehen Synergien, die in effizienter Weise eine verbesserte praktische Ausbildung an der Forstfachschule ermöglichen.

 

Die Richtlinie 2013/55/EU ist zwingend umzusetzen. Alternativen bestehen nicht.

 

Ziel(e)

Ziel 1: Zeitgemäße, verbesserte Ausbildung an der Forstfachschule:

Die einjährige Forstfachschule soll zur gebotenen Verbesserung der Ausbildung der Forstwarte und Forstwartinnen auf zwei Jahre verlängert, der noch durch Verordnung zu erlassende Lehrplan entsprechend angepasst und die Schule ab dem Schuljahr 2018/19 am ebenso noch durch Verordnung festzulegenden Sitz in Traunkirchen betrieben werden.

 

Ziel 2: Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU betreffend die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Es sollen die Bestimmungen betreffend die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die im ForstG geregelten Berufe hinsichtlich der durch die Richtlinie 2013/55/EU erfolgten Erleichterungen bezüglich der Berufsanerkennung oder Erbringung von Dienstleistungen angepasst werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Maßnahme 1: Schaffung der Voraussetzungen für die Einrichtung und den Betrieb der zweijährigen Forstfachschule

Es werden die die Forstfachschule betreffenden Bestimmungen insofern geändert, als dies für die vorgesehene Schule mit zwei Schulstufen erforderlich ist.

Infolge und entsprechend dieser geänderten Bestimmungen soll mit Verordnung nach § 117 Abs. 2 ForstG der Sitz der Fachschule in Traunkirchen (Oberösterreich) bestimmt und mit Verordnung nach § 119 Abs. 2 ForstG der Lehrplan festgesetzt werden.

 

Maßnahme 2: Schaffung der Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU

Es werden Regelungen zur erleichterten und transparenteren Anerkennung von Berufsqualifikationen getroffen.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind durch die insbesondere infolge der im Jahr 2018/2019 beabsichtigten Verlagerung der Forstfachschule von Waidhofen an der Ybbs (Niederösterreich) nach Traunkirchen (Oberösterreich) und die dortige Herstellung der Einrichtung (Innenausstattung) der Schule bedingt.

Durch die beabsichtige Verlängerung der Schuldauer von einem Jahr auf zwei Jahre und den dadurch bedingten Betrieb von vier statt zwei Klassen ist zusätzliches Personal (5 Lehrer, 1 Lehrbeauftragter und 2 sonstige Arbeitskräfte) erforderlich und ist infolge des erhöhten Raumbedarfs (ca. 3 420 m² statt derzeit ca. 1 410 m²) ein höherer betrieblicher Sachaufwand zu erwarten.

 

Für die Länder oder Gemeinden entsteht kein Mehraufwand.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

‑165

‑2.510

‑689

‑941

‑956

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen, da Informationsverpflichtungen nur dann gegeben sind, wenn Personen einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen stellen. Derartige Anträge sind selten.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben dient (unter anderem) der Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

165

2.510

765

1.186

1.204

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

 

 

76

244

248

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

gem. BFRG/BFG

 

 

165

2.510

765

1.186

1.204

 

Erläuterung der Bedeckung

Es können sich noch Änderungen der Bedeckung ergeben.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Körperschaft

in Tsd. €

VBÄ

in Tsd. €

VBÄ

in Tsd. €

VBÄ

in Tsd. €

VBÄ

in Tsd. €

VBÄ

Bund

0

0

0

0

165

3

456

7

465

7

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

 

Bund

VB-LS-Höh. Dienst 3 l1/übrige

0

0

1

2

2

 

 

VB-LS-Gehob.Dienst 2 l2a1, l2a2

0

0

1

3

3

 

 

VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b

0

0

1

1

1

 

 

VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1

0

0

1

1

1

 

Für die zweijährige Forstfachschule sind ab den Schuljahr 2018/19 (Betrieb in Traunkirchen mit 2 Jahrgängen/4 Klassen) 5 Lehrer, Lehrbeauftragte im Ausmaß eines Lehrers und 2 sonstige Mitarbeiter notwendig.

Im Jahr 2018 wurden für die Lehrer/Lehrbeauftragten eine Tätigkeitsdauer von 4 Monaten und für die sonstigen Arbeitskräfte 6 Monate zu Grunde gelegt, während in weiterer Folge das jeweilige Gesamtjahr zu veranschlagen ist.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

0

0

52.747

145.848

148.765

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2016

2017

2018

2019

2020

 

Bund

VB-LS-Höh. Dienst 3 l1/übrige

0,00 %

0,00 %

32,00 %

32,00 %

32,00 %

 

 

VB-LS-Gehob.Dienst 2 l2a1, l2a2

0,00 %

0,00 %

32,00 %

32,00 %

32,00 %

 

 

VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b

0,00 %

0,00 %

32,00 %

32,00 %

32,00 %

 

 

VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1

0,00 %

0,00 %

32,00 %

32,00 %

32,00 %

 

Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

0

0

87.760

260.280

262.920

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Miete pro Monat

Bund

0

0

0

0

4

19.750

12

19.750

12

19.750

Beitrag zu den Küchenkosten pro Monat

Bund

0

0

0

0

4

5.000

12

5.000

12

5.000

Betriebskosten pro Monat

Bund

0

0

0

0

4

16.280

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

0

0

12

17.300

0

0

Minderaufwendungen Miete pro Monat Waidhofen/Y.

Bund

0

0

0

0

4

‑9.640

12

‑9.640

0

0

Minderaufwendungen Betriebsk. pro Monat Waidh/Y.

Bund

0

0

0

0

4

‑9.450

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

0

0

12

‑10.720

0

0

Betriebskosten pro Monat

Bund

0

0

0

0

0

0

0

0

12

17.840

Minderaufwendungen pro Monat Miete Waidhofen/Y.

Bund

0

0

0

0

0

0

0

0

12

‑9.640

Minderaufwendungen pro Monat Betriebsk. Waidh/Y.

Bund

0

0

0

0

0

0

0

0

12

‑11.040

 

Der höhere Raumbedarf für die "neue" Forstfachschule bedingt auch höhere Miet- und Betriebskosten. Hingegen entfallen derartige Kosten bezüglich des derzeitigen Schulstandortes in Waidhofen an der Ybbs.

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

0

0

23.000

69.000

69.000

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Kosten für Lehrbeauftragte

Bund

0

0

0

0

1

23.000

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

0

0

1

69.000

1

69.000

 

Es wird davon ausgegangen, dass eine Lehrperson durch Lehrbeauftragte ersetzt wird. Als diesbezüglicher Aufwand wird der Personalaufwand einer Lehrperson der Verwendungsgruppe VB-LS-Gehobener Dienst 2 herangezogen.

 

Projekt – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

0

2.510.000

360.000

10.000

0

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Kosten der Einrichtung

Bund

0

0

1

2.500.000

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

1

100.000

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

0

0

1

10.000

1

10.000

Vertragsgebühren

Bund

0

0

1

10.000

0

0

0

0

0

0

Kosten der Übersiedlung der Schule

Bund

0

0

0

0

1

260.000

0

0

0

0

 

Für die notwendige Einrichtung (Innenausstattung) der "neuen" Forstfachschule ist von einem Aufwand von 2,5 Millionen Euro auszugehen.

 

Für die notwendige Einrichtung (Innenausstattung) der "neuen" Forstfachschule ist von einem Aufwand von 2,5 Millionen Euro auszugehen.

 

Projekt – Werkleistungen

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

165.000

0

0

0

0

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Leistungen von Fachplanern für die Forstfachschule

Bund

1

165.000

0

0

0

0

0

0

0

0

 

Im Jahr 2016 sind Aufwände für die Planung bestimmter Einrichtungen der Schule, wie etwa die Werkstätten, Turnsaal und Küche, erforderlich.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 567738139).