Änderung des Rohrleitungsgesetzes
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet, da nach ihrer Rechtsansicht einige Artikel der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid nicht umgesetzt sind, und dabei sind auch Bestimmungen zum Regelungskomplex "Zugangsrechte zum CO2-Transportnetz" mit betroffen. Um letztere umzusetzen und einen diesbezüglichen Rechtsstreit zwischen der Europäischen Kommission und der Republik Österreich vor dem EuGH zu vermeiden, wäre das Rohrleitungsgesetz um Regelungen, die den Zugang zum CO2-Transportnetz betreffen, zu ergänzen.
Ziel(e)
- Umsetzung der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, ABl. L 140 vom 5.06.2009 S 114,
- gesetzliche Grundlage zur Ermöglichung der Ausnutzung bestehender Kapazitäten von Rohrleitungen, in denen ein CO2-Strom befördert wird, durch Dritte
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Verpflichtung des Betreibers einer CO2-Strom - Rohrleitung, Anschluss an seine Rohrleitung zu gewähren;
- Verpflichtung des Betreibers einer CO2-Strom - Rohrleitung, einen CO2-Strom, der von einer angeschlossenen Rohrleitung eingebracht wird, weiterzubefördern;
- Verpflichtung des Betreibers einer CO2-Strom - Rohrleitung, Begehren auf Anschluss einer anderen CO2-Strom - Rohrleitung und auf Weiterbeförderung eines CO2-Stromes zu prüfen, Verhandlungen zu führen und innerhalb einer festgelegten Frist darüber zu entscheiden;
- Einführung von Mechanismen, wie vorzugehen ist, falls eine Einigung zwischen dem Betreiber einer CO2-Strom - Rohrleitung und denjenigen, die Anschluss oder eine Weiterbeförderung begehren, nicht zustande kommt.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgeschlagene Änderung des Rohrleitungsgesetz dient der teilweisen innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, ABl. L 140 vom 5.06.2009 S 114.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 911947213).