Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMASK |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Richtlinie 2014/112/EU des Rates vom 19. Dezember 2014 zur Durchführung der geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt ist spätestens bis zum 31. Dezember 2016 umzusetzen. Die österreichische Rechtslage entspricht der Europäischen Sozialpartnervereinbarung nicht zur Gänze.
Ziel(e)
EU-Konformität von Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit
- Strengere Regelungen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten
- Sonderbestimmungen über die Nachtarbeit
- Ausweitung der Mindestvorgaben für die Arbeitszeitaufzeichnungen
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Keine
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Der Entwurf dient ausschließlich der Umsetzung von EU-Recht.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Nein.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 424089951).