Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMASK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Richtlinie 2014/112/EU des Rates vom 19. Dezember 2014 zur Durchführung der geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt ist spätestens bis zum 31. Dezember 2016 umzusetzen. Die österreichische Rechtslage entspricht der Europäischen Sozialpartnervereinbarung nicht zur Gänze.

 

Ziel(e)

EU-Konformität von Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit

- Strengere Regelungen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten

- Sonderbestimmungen über die Nachtarbeit

- Ausweitung der Mindestvorgaben für die Arbeitszeitaufzeichnungen

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Keine

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Der Entwurf dient ausschließlich der Umsetzung von EU-Recht.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Nein.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 424089951).