logo_forms_manual

 

 


BUNDESMINISTERIUM FÜR Justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 2124

E-Mail: team.z@bmj.gv.at

 

Sachbearbeiter/in:

Mag.a Romana Fritz

 


An die

Empfänger des Verteilers

 

Betrifft:

Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG)

 

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den oben angeführten Entwurf samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht, dazu bis

12. September 2016

per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen werden, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.

Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.justiz.gv.at) abgerufen werden kann.

Der Reformprozess hat unter Einbeziehung der betroffenen Personen selbst (SelbstvertreterInnen)  stattgefunden. Auch im Begutachtungsverfahren sollen betroffene Personen ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern können. Zur besseren Verständlichkeit wurden die wesentlichen Inhalte des Entwurfs in einer Information in einfacher Sprache zusammengefasst. Diese Information kann ebenfalls auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter www.justiz.gv.at abgerufen werden.

 

Wien, 7. Juli 2016

Für den Bundesminister:

Dr. Georg Kathrein

 

Elektronisch gefertigt