Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

-       Überwachung der Verwendung der öst. Beiträge an AsEF

Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf sollen die gesetzliche Voraussetzung zur Leistung des unten angeführten finanziellen Beitrages an den Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF) geschaffen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung an

- der elften Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und der sechsten Wiederauffüllung des Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF-12) in Höhe von 21,06 Mio. €;

 

Dieser Betrag ist auf die österreichische Official Development Assistance Quote (ODA-Quote) anrechenbar.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2045 um 0,01 % des BIP bzw. 34 Mio. € (zu Preisen von 2016) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

0

‑4.187

‑2.000

‑1.600

‑2.400

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2016)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Einflussnahme auf die Politiken, Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge, Programme und Interventionen, und damit Leistung eines Beitrags zur Erhaltung oder Verbesserung der operationellen Qualität und der institutionellen Effizienz der Institutionen sowie der ODA-Leistung des BMF“ für das Wirkungsziel „Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Qualität der ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) – Leistung des BMF“ der Untergliederung 45 Bundesvermögen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Um vor dem Hintergrund der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen bzw. der darauf folgenden Sustainable Development Goals die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF) zu gewährleisten, der den ärmsten Ländern nicht rückzahlbare Finanzmittel (Zuschüsse) zur Verfügung stellt, ist eine weitere Wiederauffüllung des AsEF erforderlich.

 

Die 1966 gegründete Asiatische Entwicklungsbank (AsEB) ist eine multilaterale Entwicklungsfinanzierungsinstitution mit der Mission die Entwicklungsländer unter ihren Mitgliedern dabei zu unterstützen, Armut zu reduzieren und die Lebensumstände ihrer Bürger zu verbessern. Die AsEB hat derzeit 67 Mitglieder, Österreich ist Gründungsmitglied.

 

Der Asiatische Entwicklungsfonds ist ein 1973 bei der AsEB nach Artikel 19 des Abkommens über deren Errichtung eingerichteter und von dieser verwalteter Sonderfonds. Er gewährt nicht rückzahlbare Finanzierungen (Zuschüsse) und bis zum 1. Jänner 2017 Kredite zu besonders günstigen Konditionen an die asiatischen Mitgliedsländer der AsEB mit niedrigem pro Kopf Einkommen und limitierter Schuldenrückzahlungskapazität. Der AsEF unterstützt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von derzeit 27 asiatischen Entwicklungsländern. Neun dieser Länder (Afghanistan, Kiribati, Marshall Inseln, Mikronesien, Myanmar, Nauru, Solomon Inseln, Timor-Leste und Tuvalu) werden als fragile beziehungsweise als von Konflikten bedrohte oder betroffene Länder angesehen. Bei dreizehn dieser 27 Länder wird das Risiko für eine Überschuldung als mittel bis hoch eingeschätzt. Die vom AsEF-12 bedienten Länder werden in folgende Kategorien eingeteilt: Länder, die aufgrund ihrer Schuldensituation beziehungsweise Fragilität nur Zuschüsse erhalten, Länder die sowohl Zuschüsse als auch konzessionelle Kredite aus dem Eigenkapital der Bank erhalten, Länder die nur konzessionelle Kredite erhalten, Länder die konzessionelle Kredite und Kredite zu marktnahen Bedingungen bekommen. Der AsEF-12 trägt somit zur Armutsreduktion und zur Erreichung der 2015 vereinbarten nachhaltigen Entwicklungsziele in den ärmsten asiatischen Ländern bei.

 

Ab 1. Jänner 2017 wird der AsEF nur noch als reine „Zuschuss"-Fazilität existieren. Diese Wiederauffüllung des AsEF ist daher die erste Wiederauffüllung des AsEF nach der Annahme des sogenannten „Verschmelzung“ bei der Jahrestagung im Mai 2015 durch die Gouverneure. Die „Verschmelzung“ sieht die Überführung aller Kreditforderungen des AsEF als Aktiva in die Bilanz der Asiatischen Entwicklungsbank/AsEB ab dem 1. Jänner 2017 vor, was eine Verdreifachung des operativen Kapitals der AsEB zur Folge hat. Dadurch ist es möglich, dass konzessionelle Kredite nunmehr aus den Eigenkapitalressourcen der Bank und nicht mehr aus dem Fund bedient werden. Durch diesen Schritt wird der verbleibende AsEF-12, der vor allem kleine Inselstaaten und post-Konflikt Länder bedienen wird, von stark reduzierten Geberbeiträgen und vermehrten AsEB-Einkommenstransfers als reine „Zuschuss"-Fazilität finanziert werden. Für Österreich hatte dies bei Beibehaltung seines Lastenanteils eine Beitragsreduktion von mehr als 10 Mio. € zur Folge. Gleichzeitig soll der Betrag an nicht rückzahlbaren Finanzierungen an die ärmsten Länder Asiens von 2017 – 2020 um 70 % und derjenige an konzessionellen Finanzierungen insgesamt um über 40% gesteigert werden.

 

Im Mai 2016 wurden die Verhandlungen über die 11. Wiederauffüllung des AsEF (AsEF-12) abgeschlossen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Sofern Österreich im Einklang mit anderen Gebernationen bei der Wiederauffüllung des AsEF vorgehen will, gibt es keine Alternativen zur österreichischen Beitragsleistung in dem vorgeschlagenen Ausmaß.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Im vierten Quartal 2018 wird die Bank eine umfassende Evaluierung der Fortschritte, die durch den AsEF-12 erreicht wurden, abgeschlossen haben. Die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung des AsEF-12 werden u.a. auch als Basis für die nächste Wiederauffüllungsrunde umfassend an die Geber berichtet und mit diesen diskutiert. Diese Berichterstattung dient als Grundlage für die interne Berichterstattung.

 

Abgleich zwischen dem erwarteten AsEF-12 Ergebnis für die Periode 2017 – 2020 und den bis 2018 tatsächlich erreichten Fortschritten sowie Abgleich zwischen den Resultaten des AsEF-XI und den bis zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung erreichten Fortschritten im AsEF-12.

 

Teilnahme an den Konsultationen zur Halbzeitüberprüfung.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

 

Beschreibung des Ziels:

Vorab: Der AsEF-12 ist die erste Wiederauffüllung, bei der der Fund als reine „Zuschuss"-Fazilität konzipiert ist. Gleichzeitig wurde durch die „Verschmelzung“ eine deutliche Steigerung der Ausleihkapazität der Bank bei konzessionellen Finanzierungen erreicht. Geplant ist hier eine Steigerung von über 40% bis 2020 im Vergleich zur Vorperiode. Dies hat zur Folge, dass die Projektanzahl v.a. auch in den ärmeren Ländern deutlich erhöht werden kann. Dies findet in den geplanten Ergebnissen seinen Niederschlag.

 

Verringerung der Armut

Verbesserter Zugang zu Energie

Verbesserter Zugang zu Infrastruktur und Straßen

Verbesserter Zugang zu Trinkwasser

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Basis 2011 – 2014: Alle Länder die nur konzessionelle Kredite bzw. Zuschüsse (CA-Only Länder) erhalten haben.

Zum Zeitpunkt der Evaluierung von des AsEF-12 im Jahr 2019 soll der Fortschritt überprüft werden, d.h, ob die angeführten Ziele, die für die volle Periode des AsEF festgesetzt wurden, erreicht werden. Als Zielzustand werden die im Results Framework der Institution angegebenen und von den Gebern akzeptierten Werte für den Endzeitpunkt (2020) angegeben.

Verringerung der Armut: Mittel für konzessionelle Finanzierungen AsEF-XI: 12,5 Mrd. US-Dollar

Steigerung konzessioneller Finanzierungen auf 16 Mrd. US-Dollar

Energie: 192.000 Haushalte profitieren vom Zugang zu Strom

374.000 Haushalte profitieren vom Zugang zu Strom

Verbesserter Zugang zu Infrastruktur und Straßen: 2.100 Straßenkilometer neu oder saniert

14.000 Straßenkilometer neu oder saniert

Verbesserter Zugang zu Trinkwasser: 260.000 Haushalte

1,6 Mio. Haushalte

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

Beschreibung der Maßnahme:

Österreich leistet durch seinen Beitrag an der Wiederauffüllung des AsEF einen Beitrag um in internationaler Solidarität das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele bzw. der darauf folgenden nachhaltigen Entwicklungsziele (beide zielen u.a. auch auf die Verbesserung der Lebensumstände in Entwicklungsländern ab) zu ermöglichen.

 

Durch die Beiträge wird die AsEB in die Lage versetzt, Entwicklungsprojekte in den ärmsten Ländern Asiens und des Pazifiks vor allem in den Bereichen nachhaltige Infrastruktur, Bildung, Umweltschutz und Finanz- und Privatsektorentwicklung durchzuführen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Überwachung der Verwendung der öst. Beiträge an AsEF

Beschreibung der Maßnahme:

Die Verwaltung verfolgt durch die Inangriffnahme der vereinbarten Vorhaben und die Erreichung der Zielvorgaben.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es liegt ein entsprechendes Results Frameworks bei AsEF vor.

Evaluierungszeitpunkt für AsEF ist im Jahr 2019, nachdem Ende 2018 die bis dahin durch den AsEF erzielten Ergebnisse von der AsEB umfassend evaluiert und mit den Gebern besprochen werden. Zu diesem Zeitpunkt können die Ergebnisse auch im Vergleich zum bankinternen Results Framework evaluiert werden.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

(Angaben über die ersten 5 Jahre hinausgehend finden sich im Anhang).

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen, nur Bund

0

4.187

2.000

1.600

2.400

 

Die jährlichen Beträge stellen die BSS-Einlösungen von AsEF-12 dar:

 

Österreich hat während der Verhandlungen über AsEF-12 – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von 21,06 Mio. € zugesagt. Damit ist der Lastenanteil Österreichs im Vergleich zu AsEF-XI mit 0,74% gleichbleibend. Als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs von 1 USD = 0,924274 € für die Periode 1. November bis 31. Dezember 2015 vereinbart.

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Die BSS-Einlösungen im Rahmen von AsEF-12 erfolgen bis zum Jahr 2026.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2045 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

34

0,0059

*zu Preisen von 2016

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Transferaufwand

0

5.265

5.265

5.265

5.265

Aufwendungen gesamt

0

5.265

5.265

5.265

5.265

 

Der Gesamtbeitrag von 21.060.000 € ist in vier Raten zu je 5.265.000 €, jeweils am 1. Juli der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zu leisten. Die Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt ergibt sich durch die besondere Zahlungsform des Bundesschatzscheines (BSS). Der BSS wird bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegt (Bundesschatzscheingesetz 172/1991 in der Fassung vom 30. Oktober 2012, BGBl. I Nr. 91/2012) und zeitverzögert – über einen Zeitraum von mehreren Jahren (2017 – 2026) – eingelöst. Die Darstellung im Ergebnishaushalt erfolgt zum Zeitpunkt des BSS-Erlages, die Darstellung im Finanzierungshaushalt erfolgt zum Zeitpunkt der in späteren Jahren erfolgenden BSS-Einlösungen.

 

– Finanzierungshaushalt

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen

0

4.187

2.000

1.600

2.400

 

Die jährlichen Beträge stellen die BSS-Einlösungen zu AsEF-12 dar.

 

Die BSS-Erläge zu AsEF-12 werden im Ergebnishaushalt abgebildet (siehe Erläuterungen zum „Ergebnishaushalt – Projekte") und betragen 21,06 Mio. €, die finanzierungswirksamen Einlösungen dieser BSS erfolgen in den Jahren 2017 bis 2026 wie folgt:

2017: 4,187 Mio. €

2018: 2,000 Mio. €

2019: 1,600 Mio. €

2020: 2,400 Mio. €

2021: 2,060 Mio. €

2022: 2,400 Mio. €

2023: 2,500 Mio. €

2024: 1,493 Mio. €

2025: 1,920 Mio. €

2026: 0,500 Mio. €

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

4.187

2.000

1.600

2.400

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

gem. BFRG/BFG

45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen

 

0

4.187

2.000

1.600

2.400

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung ist im DB 45.02.04 (Besondere Zahlungsverpflichtungen) gegeben; diese Beträge sind sowohl im BFRG 2017-2020 als auch in der BFG-2017-Planung enthalten.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

 

5.265.000,00

5.265.000,00

5.265.000,00

5.265.000,00

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

 

 

 

 

 

 

Körperschaft (Angaben in €)

2026

Bund

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

AsEF-12 1. Rate

Bund

 

 

1

5.265.000,00

 

 

 

 

 

 

AsEF-12 2. Rate

Bund

 

 

 

 

1

5.265.000,00

 

 

 

 

AsEF-12 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

1

5.265.000,00

 

 

AsEF-12 4. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

5.265.000,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

AsEF-12 1. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AsEF-12 2. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AsEF-12 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AsEF-12 4. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

AsEF-12 1. Rate

Bund

 

 

AsEF-12 2. Rate

Bund

 

 

AsEF-12 3. Rate

Bund

 

 

AsEF-12 4. Rate

Bund

 

 

 

AsEF-12:

Der in § 1 angeführte österreichische Gesamtbeitrag von 21.060.000 € ist in vier Raten, jeweils am 1. Juli der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zu leisten. Die Bezahlung kann in bar oder durch den Erlag von nicht übertragbaren, unverzinslichen und auf Abruf fälligen Bundesschatzscheinen geleistet werden. Wie bisher ist beabsichtigt von der Möglichkeit des Schatzscheinerlages Gebrauch zu machen. Dieser Betrag ist auf die österreichische ODA Quote zur Gänze anrechenbar. Die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2017 bis 2026.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

4,19

2,00

1,60

2,40

2,06

2,40

2,50

1,49

1,92

 

 

 

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

0,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2036

2037

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

2045

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 568290417).