logo_forms_manual

 

 


BUNDESMINISTERIUM FÜR Justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.z@bmj.gv.at

 

Sachbearbeiter/in:

MMMag. Heidrun Urthaler

 

An die

Empfänger des Verteilers

 

Betrifft:

Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz und das Vollzugsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2016 - EO-Nov. 2016)

 

 

Das Bundesministerium für Justiz übersendet den Entwurf der Exekutionsordnungs-Novelle 2016 samt Erläuterungen und ersucht, dazu bis

 

12. September 2016

 

per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.

Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung nach Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Auf die in Art. 1 Abs. 4 Z 1 dieser Vereinbarung genannte Mindestfrist wird verwiesen.

 

Wien, 4. August 2016

Für den Bundesminister:

Dr. Georg Kathrein

 

Elektronisch gefertigt