Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz geändert wird (Pkw-VIG Novelle 2016)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

Problemanalyse

Angesichts der zunehmenden Vielfalt von Kraftstoffarten für Kraftfahrzeuge und der aktuellen Zunahme der Mobilität der Bürger im Straßenverkehr innerhalb der gesamten Union müssen den Fahrzeugnutzerinnen und Fahrzeugnutzern klare und leicht verständliche Informationen über die an den Tankstellen verfügbaren Kraftstoffe und die Eignung ihres Fahrzeugs für die verschiedenen Kraftstoffe bzw. Ladepunkte auf dem Unionsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Das Erfordernis der Bereitstellung von Nutzerinformationen ergibt sich aus Artikel 7 der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ABl. Nr. L 307 vom 28.10.2014, S. 1.

Ziel(e)

Mit der geplanten Änderung des Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetzes (Pkw-VIG) soll der unionsrechtskonforme Zustand im nationalen Recht hergestellt werden.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Bereitstellung von Nutzinformationen

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel, langfristig ein hocheffizientes, auf erneuerbaren Energieträgern basierendes Energiesystem zu realisieren ("Energiewende")“ der Untergliederung 43 Umwelt bei.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die Pkw-VIG Novelle 2016 setzt Einzelbestimmungen der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe um.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.