Anlage D

Zulassungskriterien für Start-up-GründerInnen gemäß § 24 Abs. 2

 

Kriterien

Punkte

Qualifikation

maximal anrechenbare Punkte: 30

Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung

 

20

Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer

 

20

Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich

 

30

 

 

Berufserfahrung

maximal anrechenbare Punkte: 10

Berufserfahrung (pro Jahr)

2

 

 

Sprachkenntnisse

maximal anrechenbare Punkte: 15

Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung

5

Deutschkenntnisse zur selbständigen oder zur vertieften selbständigen Sprachverwendung

10

Englischkenntnisse zur vertieften selbständigen Sprachverwendung

10

Deutschkenntnisse zur kompetenten Sprachverwendung

15

 

 

Zusatzpunkte

maximal anrechenbare Punkte: 30

Zusätzliches nachgewiesenes Kapital in der Höhe von mindestens € 50.000

10

Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich

 

10

Alter bis 35 Jahre

10

 

 

Summe der maximal anrechenbaren Punkte:

85

erforderliche Mindestpunkteanzahl:

50