Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Entbürokratisierung und Kostensenkung

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Entfall der Auflagepflicht für Gesetze

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:

Die rechtsetzende Maßnahme enthält 1 geänderte Informationsverpflichtung/en für Unternehmen. Es wird durch diese insgesamt eine Entlastung von rund € 2.000.000,- pro Jahr verursacht.

Der Entfall der Auflagepflicht von Gesetzen betrifft etwa 200.000 Unternehmen, das sind alle, die Arbeitnehmer/innen (ausgenommen Lenker/innen) beschäftigen.

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Abgesehen von der Reduzierung der Verwaltungskosten hat das Vorhaben keine Auswirkungen.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Entfall der Auflagepflicht von Gesetzen

 

Einbringende Stelle:

BMASK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen" der Untergliederung 20 Arbeit im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Arbeitgeber/innen sind derzeit verpflichtet, alle Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz im Betrieb aufzulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Bei Änderungen werden diese regelmäßig aktualisiert, was einen erheblichen bürokratischen Aufwand und damit Kosten zur Folge hat.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Es fallen weiterhin Kosten und Zeitaufwand an und die Unzufriedenheit seitens der Wirtschaft wächst.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022

Evaluierungsunterlagen und -methode: Es wird der längste zulässige Zeitrahmen für eine Evaluierung gewählt um ein möglichst repräsentatives Bild über die Wirksamkeit der Maßnahme zu erhalten. Die Informationen sollen mittels Anfrage an die WKÖ eingeholt werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Entbürokratisierung und Kostensenkung

 

Beschreibung des Ziels:

Kostensenkung für ca. 200.000 Unternehmen durch Entfall der Auflagepflicht von Gesetzen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeitige Kosten der Auflagepflicht etwa 2 Millionen Euro jährlich.

Kosten aus der Verpflichtung gleich Null, mit Ausnahme jener Unternehmen, die Lenker/innen beschäftigen, da hier eine EU-rechtliche Verpflichtung zur Auflage besteht.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Entfall der Auflagepflicht für Gesetze

Beschreibung der Maßnahme:

Diese Verpflichtungen werden in folgenden Gesetzesvorschriften gestrichen: § 24 AZG, § 23 ARG, § 18 Abs. 1 BäckAG, § 9 KA-AZG, § 17 MSchG, § 27 Abs. 1 KJBG, § 60 GlBG, § 125 Abs. 7 und § 129 ASchG (einschließlich der ASchG-Verordnungen) sowie § 23a BEinstG.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeitige Kosten der Auflagepflicht etwa 2 Millionen Euro jährlich.

Kosten aus der Verpflichtung gleich Null, mit Ausnahme jener Unternehmen, die Lenker/innen beschäftigen, da hier eine EU-rechtliche Verpflichtung zur Auflage besteht.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Be-Entlastung (in Tsd. €)

1

Entfall der Auflagepflicht von Gesetzes

§ 24 AZG, § 23 ARG, § 18 Abs. 1 BäckAG, § 9 KA-AZG, § 17 MSchG, § 27 Abs. 1 KJBG, § 60 GlBG, § 125 Abs. 7 und § 129 ASchG (inkl. ASchG-Verordnungen) sowie § 23a BEinstG.

‑2.000

 

Durch den Entfall der Auflagepflicht von Gesetzen entfallen zahlreiche Informationsverpflichtungen in diversen Arbeitnehmerschutzvorschriften.

 

Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur

Reduzierung von Kosten für bürokratischen Aufwand für etwas mehr als 200.000 Unternehmen. Es sind alle Unternehmen in gleicher Weise betroffen, sofern sie Arbeitnehmer/innen beschäftigen (also keine EPUs), unabhängig von deren Größe. Ausgenommen sind aufgrund EU-Recht jene Unternehmen die Lenker/innen beschäftigen.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur von Unternehmen

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Fälle

Be-/Entlastung pro Unternehmen

Gesamt

Erläuterung

Alle

200.000

10

2.000.000

 

 

Anhang

Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Entfall der Auflagepflicht von Gesetzes

§ 24 AZG, § 23 ARG, § 18 Abs. 1 BäckAG, § 9 KA-AZG, § 17 MSchG, § 27 Abs. 1 KJBG, § 60 GlBG, § 125 Abs. 7 und § 129 ASchG (inkl. ASchG-Verordnungen) sowie § 23a BEinstG.

geänderte IVP

National

‑2.000.000

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die bisherige Verpflichtung der Arbeitgeber/innen ihre Arbeitnehmer/innen über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren entfällt.

Eine elektronische Umsetzung der Informationsverpflichtung ist nicht vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: Alle Unternehmen mit Ausnahme jener die Lenker/innen beschäftigen.

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Veröffentlichung, Aushang

00:00

 

0,00

‑10

‑10

‑10

 

Unternehmensanzahl

200.000

Frequenz

2

Sowieso-Kosten in %

0

 

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen:

Es wird von einem Durchschnittswert von 10 Euro pro Unternehmen und Jahr ausgegangen. Diese verteilen sich allerdings unterschiedlich. Jene Unternehmen, die Arbeitnehmer/innen die gesetzlichen Bestimmungen mittels geeigneter elektronischer Datenverarbeitung oder geeignete Telekommunikationsmittel zugänglich machen, hatten schon bisher keine Kosten. Bei jenen Unternehmen, die nach wie vor die entsprechenden Papierausgaben ausgehängt haben, betragen die Ersparnisse zwischen 30 und 60 Euro jährlich.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 78220000).