Änderung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMWFW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

In der Maßnahmenliste der Österreichischen Bundesregierung zum "Reformdialog Verwaltungsvereinfachung" ist die Streichung einer Veröffentlichungspflicht aus dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen EG-K 2013, BGBl. I Nr. 127/2013, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2015, verankert.

 

Konkret soll der Passus »im redaktionellen Teil einer im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitung« aus den §§ 19 und 22 als ein Beitrag zur angestrebten umfassenden Deregulierung gestrichen werden.

 

Ziel(e)

Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Durch die Streichung jeweils einer Veröffentlichungspflicht in den §§ 19 und 22 des EG-K 2013 erwartet die österreichische Wirtschaft eine mögliche Kostenreduktion von bis zu 150.000 Euro/Jahr.

 

Bei der Kalkulation wurden folgende Annahmen getroffen:

. Der Anlagenpark von Großfeuerungsanlagen in Österreich, die in den Geltungsbereich des EG-K 2013 fallen, umfasst derzeit ca. 100 Anlagen.

. Die Kosten für die Schaltung einer Anzeige in einer österreichischen Tageszeitung wurden mit 7.500 Euro angenommen (Berechnung auf Basis von Durchschnittswerten österreichischer Tageszeitungen).

. Durch die Novelle werden zwei Anzeigen pro Anlagengenehmigung im Gesamtwert von 15.000 Euro eingespart. Einmal bei der Veröffentlichung des Antrags gemäß § 19 und einmal bei der Veröffentlichung der Entscheidung gemäß § 22.

. Es wird mit höchstens zehn Anlagengenehmigungen bzw. wesentlichen Änderungen pro Jahr gerechnet (im Durchschnitt ist bei Annahme einer Anlagenlebensdauer von 20 Jahren mit ca. fünf zu rechnen).

. Daraus ergibt sich eine Reduktion von bis zu 150.000 Euro/Jahr.

. Nach einem vollständigen Austausch des Anlagenparks ergibt sich eine Gesamtreduktion von ca. 1,5 Mio. Euro für den Zeitraum der Anlagenlebensdauer, welcher mindestens 20 Jahre beträgt.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes" der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen ergehen im Rahmen der Richtlinie 2010/75/EU.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 3206299).