Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Förderung der europaweiten Vergleichbarkeit von offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen bei bestimmten großen Unternehmen und Gruppen

-       Erhöhung der Corporate Social Responsibility

-       Erhöhung der Transparenz der verfolgten Diversitätskonzepte

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Nähere Konkretisierung der nichtfinanziellen Angaben im Lagebericht

-       Erweiterung der Angaben zur Diversität im Corporate Governance-Bericht

 

Wesentliche Auswirkungen

Da es für die Offenlegung der nichtfinanziellen und die Diversität betreffende Informationen zu keiner Umstellung des Gliederungsschemas des Jahresabschlusses oder der Software kommt und auch sonst keine wesentlichen zusätzlichen Kosten wie etwa Personalkosten zu erwarten sind, hat das Gesetzesvorhaben keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte.

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:

Die rechtsetzende Maßnahme enthält zwei geänderte Informationsverpflichtung/en für Unternehmen. Es wird durch diese insgesamt eine Belastung von rund 310.000 Euro pro Jahr verursacht.

Die zusätzlichen Informationspflichten betreffen die nichtfinanzielle Erklärung und die Angaben zur Diversität im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrats und erweitern jeweils bereits bestehende Berichtspflichten für die betroffenen Unternehmen. Die Gesamtbelastung von rund 310.000 Euro setzt sich zusammen aus 268.375 Euro für die zusätzlichen Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung bei großen Unternehmen und Gruppen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Bilanzstichtagen das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter (auf konsolidierter Basis) zu beschäftigen, und 41.547 Euro für die zusätzlichen Angaben zur Diversität, welche Aktiengesellschaften betreffen, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind oder die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittieren und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des § 1 Z 9 WAG 2007 gehandelt werden.

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Bei den im Anwendungsbereich liegenden Unternehmen steigt die Relevanz und Vergleichbarkeit der offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen und Diversitätsinformationen. Das erleichtert die Einschätzung der Marktsituation und kann das Ansehen der Unternehmen bei Verbrauchern und Investoren erhöhen.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angaben nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen, ABl. Nr. L 330 vom 22. Oktober 2013, S. 1.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Richtlinie 2014/95/EU (in der Folge kurz: NFI-Richtlinie) zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU (in der Folge kurz: Bilanz-Richtlinie) im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen, ABl. Nr. L 330 vom 22.10.2014, S. 1 ist bis 6. Dezember 2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Richtlinie hat vor allem zwei wesentliche Zielrichtungen: bei großen Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Arbeitnehmern die Relevanz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der bereits nach geltendem Recht offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen durch deren nähere Präzisierung zu erhöhen und bei großen Aktiengesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind oder die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittieren und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des § 1 Z 9 WAG 2007 gehandelt werden, die Verpflichtung zur Beschreibung eines Diversitätskonzepts im Corporate Governance-Bericht auszudehnen.

Betreffend die nichtfinanzielle Erklärung gibt es Umsetzungsspielraum bei der Form der Erklärung. Nach Art. 19a Abs. 4 Bilanz-RL idF NFI-Richtlinie gibt es ein Wahlrecht, den Unternehmen zu gestatten, die nichtfinanzielle Erklärung entweder als Teil des Lageberichts oder als gesonderten nichtfinanziellen Bericht zu erstellen.

Darüber hinaus kann gestattet werden, in bestimmten Ausnahmefällen Informationen über künftige Entwicklungen oder Belange, über die Verhandlungen geführt werden, wegzulassen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Umsetzung der NFI-Richtlinie ist alternativlos.

Wird das vorgeschlagene Wahlrecht für Unternehmen, die nichtfinanzielle Erklärung entweder als Teil des (Konzern-)Lageberichts oder als gesonderten (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht erstellen zu dürfen, nicht umgesetzt, so fällt für börsenotierte Unternehmen einerseits eine Entlastung weg. Auf der anderen Seite ist es auch für die Adressaten der nichtfinanziellen Erklärung oft hilfreich, wenn die Angaben in einem gesonderten Bericht veröffentlicht werden.

Falls es nicht zur Umsetzung des Wahlrechts kommt, in Ausnahmefällen Informationen über künftige Entwicklungen oder Belange, über die Verhandlungen geführt werden, weggelassen zu können, könnte dies zu Fällen führen, in denen die Geschäftslage der von der nichtfinanziellen Informationspflicht betroffenen Unternehmen ernsthaften Schaden erleidet.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Commission Staff Working Document Impact Assessment Accompanying the document Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Council Directives 78/660/EEC and 83/349/EEC as regards disclosure of non-financial and diversity information by certain large companies and groups, SWD/2013/0127 final. Die EU-Folgenabschätzung diente zur Plausibilisierung der erhobenen Werte.

Ernst&Young: Nachhaltigkeitsberichterstattung österreichischer Top-Unternehmen 2014

Arbeiterkammer: Frauen Management Report (März 2015); Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich (November 2015)

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021

Evaluierungsunterlagen und -methode: Da Bestimmungen zur nichtfinanziellen Erklärungen und zu den erweiterten Angaben zur Diversität erst für jene Geschäftsjahre anzuwenden sind, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, werden die meisten Jahres-, Konzernabschlüsse und gesonderten (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichte, die als Grundlage für eine Evaluierung dienen können, frühestens für den Stichtag 31.12.2017 erstellt und erst im Laufe des Jahres 2018 offengelegt. Es erscheint sachgerecht, mindestens drei volle Geschäftsjahre abzuwarten, bevor die Evaluierung durchgeführt wird.

 

Ziele

 

Ziel 1: Förderung der europaweiten Vergleichbarkeit von offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen bei bestimmten großen Unternehmen und Gruppen

 

Beschreibung des Ziels:

Die NFI-Richtlinie verfolgt das Ziel, durch die nähere Präzisierung der offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen deren Relevanz, Konsistenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die mangelnde Präzisierung der offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen kann Verbrauchern und Investoren den Zugang zu Informationen erschweren und die mangelnde Transparenz und Rechenschaftspflicht eine Gefahr für ein nachhaltiges Wachstum der Wirtschaft bedeuten.

Bei den im Anwendungsbereich liegenden Unternehmen steigt die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen. Diese Informationen zeigen Gefahren für die Nachhaltigkeit auf und stärken das Vertrauen der Investoren und Verbraucher.

 

Ziel 2: Erhöhung der Corporate Social Responsibility

 

Beschreibung des Ziels:

Durch die Offenlegung der nichtfinanziellen Informationen soll eine höhere Transparenz der Geschäfte bestimmter großer Unternehmen erreicht werden. Auf diese Weise sollen den Stakeholdern Informationen bereitgestellt werden, die über die Nachhaltigkeit der Unternehmen im Bereich ihrer Geschäftstätigkeit Auskunft geben. Diese Informationsverpflichtung soll die vom Anwendungsbereich betroffenen Unternehmen und die nicht vom Anwendungsbereich betroffenen Konkurrenzunternehmen anspornen, ein transparentes und verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und ein nachhaltiges Wachstum zu fördern.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es gibt keine ausreichend präzise Offenlegungspflicht zu nichtfinanziellen Informationen. Dadurch stellt die Offenlegungsverpflichtung derzeit keinen Anreiz für ein transparentes und verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und ein nachhaltiges Wachstum dar.

Die erhöhten Informationspflichten tragen zu einem transparenten und verantwortungsvollen Geschäftsgebaren und einem nachhaltigen Wachstum der Unternehmen bei. Auch die nicht in den Anwendungsbereich fallenden Konkurrenzunternehmen werden zur Nachhaltigkeit angespornt.

 

Ziel 3: Erhöhung der Transparenz der verfolgten Diversitätskonzepte

 

Beschreibung des Ziels:

Die Erhöhung der Transparenz der verfolgten Diversitätskonzepte soll zu mehr Vielfalt bei der Besetzungsentscheidung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat führen. Die Vielfalt bei Sachverstand und Auffassung soll gefördert werden, weil dies ein gutes Verständnis der organisatorischen und geschäftlichen Angelegenheiten von Unternehmen erleichtert. Dadurch werden die Mitglieder in die Lage versetzt, Entscheidungen konstruktiv zu hinterfragen und für innovative Ideen aufgeschlossener zu sein, weil einem Gruppendenken entgegengewirkt wird.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die mangelnde Präzisierung der offenzulegenden Informationen zu den verfolgten Diversitätskonzepten liefert zu geringe Anreize zu einer Vielfalt bei der Besetzungsentscheidung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats und erschwert für Stakeholder des Unternehmens den Zugang zu Informationen.

Die Erhöhung der Transparenz der verfolgten Diversitätskonzepte soll Unternehmen zu mehr Vielfalt bei der Besetzungsentscheidung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat anhalten und Stakeholdern den Zugang zu diesen Informationen erleichtern.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Nähere Konkretisierung der nichtfinanziellen Angaben im Lagebericht

Beschreibung der Maßnahme:

Für bestimmte große Unternehmen von öffentlichem Interesse soll im UGB – in Umsetzung der NFI-Richtlinie – die Pflicht zur Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung in den Lagebericht oder in einen gesonderten Bericht normiert werden. Dieser Bericht ist im Aufsichtsrat zu behandeln und nach den Vorschriften für den Jahresabschluss zu veröffentlichen.

 

Umsetzung von Zielen 1 und 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Nach einer Studie von Ernst&Young berichten im Jahr 2013 aus dem Kreis der 100 umsatzstärksten Unternehmen sowie der jeweils fünf nach Marktanteil größten Banken und Versicherungen nur 28, also etwa ein Viertel über ihre Nachhaltigkeitsleistungen.

Alle großen Unternehmen von öffentlichem Interesse berichten über ihre Nachhaltigkeitsleistungen.

 

 

Maßnahme 2: Erweiterung der Angaben zur Diversität im Corporate Governance-Bericht

Beschreibung der Maßnahme:

Der Corporate Governance-Bericht, den börsenotierte Unternehmen aufstellen müssen, wird um die Pflicht zur Angabe eines Diversitätskonzepts, das im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund verfolgt wird, erweitert.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit müssen sich die börsenotierten Unternehmen nicht damit auseinandersetzen, ob sie bestimmte Diversitätskonzepte bei der Besetzung von Top-Positionen verfolgen. Das führt dazu, dass die Diversität vernachlässigt wird. In Geschäftsführung und Vorstand der 200 umsatzstärksten Unternehmen liegt die Frauenanteil im Jänner 2015 bei 5,9 Prozent, in Aufsichtsräten bei 16,2 Prozent.

Börsenotierte Unternehmen berichten über ihre Diversitätskonzepte. Die Fokussierung auf solche Konzepte führt mittelbar zur Anhebung des Frauenanteils.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Bestimmte große Unternehmen und Gruppen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind haben in den (Konzern-)Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen oder einen gesonderten (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht offenzulegen.

Bei großen Aktiengesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind oder die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittiert und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des § 1 Z 9 WAG 2007 gehandelt werden, wird die Verpflichtung zur Beschreibung eines Diversitätskonzepts im Corporate Governance-Bericht ausgedehnt.

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Be-Entlastung (in Tsd. €)

1

Nichtfinanzielle Erklärung

§§ 243b und 267a UGB

268

2

Diversitätsinformationen

§243c Abs. 2a UGB

42

 

 

Unternehmen

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

 

Bei den im Anwendungsbereich liegenden Unternehmen steigt die Relevanz und Vergleichbarkeit der offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen und Diversitätsinformationen. Das erleichtert die Einschätzung der Marktsituation und kann das Ansehen des Unternehmens bei Verbrauchern und Investoren erhöhen.

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Nichtfinanzielle Erklärung

§§ 243b und 267a UGB

geänderte IVP

Europäisch

268.375

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung

Große Unternehmen und Gruppen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Bilanzstichtagen das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter (auf konsolidierter Basis) zu beschäftigen, haben in den (Konzern-)Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen oder einen gesonderten (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht offenzulegen.

 

Unternehmensgruppierung 1: Große Unternehmen und Gruppen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Bilanzstichtagen das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter (auf konsolidierter Basis) zu beschäftigen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Sammlung, Aufbereitung und Kontrolle von Rohdaten (Messungen, Tests, Schätzungen)

56:00

37

0,00

0

2.072

2.072

Verwaltungstätigkeit 2: Prüfung der Ergebnisse, Korrekturen

01:00

75

0,00

0

75

75

 

Unternehmensanzahl

125

Frequenz

1

Sowieso-Kosten in %

0

 

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen:

Nach den vorliegenden statistischen Daten der Wiener Börse und der Statistik Austria fallen etwa 125 Unternehmen (Gruppen) unter die erweiterte nichtfinanzielle Informationspflicht. Bei der Ermittlung der zusätzlichen Kosten für die Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung ist zu berücksichtigen, dass bereits derzeit eine Informationsverpflichtung für die betroffenen Unternehmen in einem geringeren Ausmaß vorgesehen ist. Den zusätzlichen Informationspflichten kann nach Auskunft von Experten mit etwa 56 Arbeitsstunden von Bürokräften und kaufmännischen Angestellten nachgekommen werden. Eine Stunde für die Prüfung der Ergebnisse und allfällige Korrekturen durch Führungskräfte ist ebenfalls zu berücksichtigen. Diese Annahmen wurden durch den Vergleich der von der Kommission veranschlagten Kosten im "Commission Staff Working Document Impact Assessment as regards disclosure of non-financial and diversity information by certain large companies and groups" plausibilisiert. Dort wird von Kosten pro Unternehmen zwischen 600 € und 4.300 € ausgegangen.

 

Informationsverpflichtung 2

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Diversitätsinformationen

§243c Abs. 2a UGB

geänderte IVP

Europäisch

41.547

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung

Bei großen Aktiengesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind oder die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittiert haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des § 1 Z 9 WAG 2007 gehandelt werden, wird die Verpflichtung zur Beschreibung eines Diversitätskonzepts im Corporate Governance-Bericht ausgedehnt.

 

Unternehmensgruppierung 1: Aktiengesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind oder die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittiert und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des § 1 Z 9 WAG 2007 gehandelt werden

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Sammlung, Aufbereitung und Kontrolle von Rohdaten (Messungen, Tests, Schätzungen)

16:00

37

0,00

0

592

592

Verwaltungstätigkeit 2: Prüfung der Ergebnisse, Korrekturen

00:30

75

0,00

0

38

38

 

Unternehmensanzahl

66

Frequenz

1

Sowieso-Kosten in %

0

 

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen:

Mit Hinblick auf den veranschlagten Zeitaufwand für die wesentlich umfangreicheren und komplexeren nichtfinanziellen Angaben wird für die Sammlung, Aufbereitung und Kontrolle der Daten zur Diversität in Aufsichtsrat und Vorstand mit 16 Stunden für eine Bürokraft oder eine(n) Angestellte(n) und einer halben Stunde für Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten einer Führungskraft das Auslangen zu finden sein. Die so ermittelten Kosten liegen im Bereich der von der Europäischen Kommission hiefür veranschlagten Kostenspanne zwischen 600 € und 1.000 €.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.