Vorblatt
Ziele
- Vereinfachung des Zugangs zu Behördendokumenten
- Verwaltungsreduktion für Bürgerinnen und Bürger im Falle eines Wohnsitzwechsels
- One-Stop-Shop für elektronische Zustellung und elektronische Gründung im Unternehmensserviceportal
- GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. über das Unternehmensserviceportal (USP)
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Einführung eines einheitlichen Anzeigemoduls
- Anknüpfung der Zuständigkeit des Finanzamtes an den melderechtlichen Hauptwohnsitz
- Elektronische NeuFö-Erklärung
- GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. über das Unternehmensserviceportal (USP)
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Zu Artikel 2 (Änderung des AVOG 2010):
Im Jahr 2017 ist einmalig eine umfangreiche Datenbereinigung im Vorfeld der IT-Umsetzung der Anknüpfung der Finanzamtszuständigkeit an den melderechtlichen Hauptwohnsitz erforderlich. Diese wird höchstens 100.000 Euro kosten.
Im Gegenzug wird der Aufwand der Finanzämter für die Bearbeitung von Änderungen des Wohnsitzes und daraus resultierenden Aktenabtretungen deutlich verringert.
Zu Artikel 1 und 4 (Änderung der BAO und des USPG):
Durch die Einbindung des Anzeigemoduls in das Unternehmensserviceportal (bzw. in das Bürgerserviceportal) entstehen geringfügige Kosten, die im Rahmen der laufenden IT-Planung der zuständigen Ressorts BMF/BKA Bedeckung finden.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Nettofinanzierung Bund |
1.274 |
1.198 |
1.222 |
1.246 |
1.271 |
Zu Artikel 6 (Änderung des GmbH-Gesetzes):
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen:
Das Vorhaben führt insgesamt zu einer Entlastung von rund 33.000 Stunden pro Jahr.
Es wird davon ausgegangen, dass pro Jahr rund 200.000 Personen in Österreich ihren melderechtlichen Hauptwohnsitz aus dem Zuständigkeitsbereich eines Finanzamtes in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes verlagern. Es wird angenommen, dass die Zeitdauer für eine Meldung des Wohnsitzwechsels ungefähr 10 Minuten beträgt. Diese Meldung wird mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung obsolet.
Auswirkungen auf Unternehmen:
Mit der vollelektronischen Gründung im One-Stop-Shop Unternehmensserviceportal soll Unternehmen ein zusätzlicher unkomplizierter Weg in die Unternehmensgründung eröffnet werden.
In Umsetzung einer Forderung der Ministerratsvorträge "Reformdialogs Verwaltungsvereinfachung" und "Maßnahmenpaket zur Stärkung der Start-Ups in Österreich" wird die Gründung einer Standard-GmbH unter Verwendung der Bürgerkarte/Handysignatur bzw. über das Unternehmensserviceportal (USP) und ohne Beiziehung eines Notars ermöglicht. Dies bewirkt eine Beschleunigung und Verbilligung des Gründungsprozesses. Bei der alternativ weiterhin möglichen Gründung mit Notar sinken in diesen Standardfällen sowie in einigen zusätzlichen Konstellationen die Kosten für dessen Leistungen um rund 95%. Die daraus resultierende jährliche Kostenersparnis für Unternehmen beträgt rund 4 Mio. Euro.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung zum Deregulierungsgesetz BMF
Zu Artikel 1 bis 4
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2017 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government)" der Untergliederung 15 Finanzverwaltung im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
1) Die elektronische Zustelllandschaft ist durch unterschiedliche Services (Databox aus FinanzOnline, Elektronischer Rechtsverkehr – ERV, Zustelldienste, Kommunikationssysteme der Behörden) und Rechtsgrundlagen (ZustG, GOG, BAO) geprägt. Empfängerinnen und Empfänger von elektronischen Behördendokumenten müssen daher unterschiedliche Services aufrufen und unterschiedliche Zugangsmethoden verwenden, um an sämtliche ihrer Dokumente zu gelangen.
2) Wenn eine Person umzieht, muss sie dem bisher zuständigen Finanzamt ihren Umzug bekannt geben, auch wenn sie der Meldebehörde ohnehin ihren neuen Hauptwohnsitz gemeldet hat.
3) Der vollständige Gründungsprozess – reichend bspw. von der Erklärung der Neugründung zur Inanspruchnahme der sogenannten Neugründungs-Förderung (NeuFö)-Begünstigungen bis zur Meldung gegenüber Finanzamt oder Sozialversicherung – kann derzeit nicht elektronisch an einer Stelle abgewickelt werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
1) Wie bisher müssen unterschiedliche Services aufgerufen und unterschiedliche Zugangsmethoden verwendet werden, wenn eine Bürgerin oder ein Bürger sämtliche elektronisch übermittelten Dokumenten von unterschiedlichen Behörden einsehen möchte.
2) Wie bisher muss bei einem Umzug nicht nur der Meldebehörde sondern auch dem bisher zuständigen Finanzamt der neue Wohnsitz bekannt gegeben werden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022
Evaluierungsunterlagen und -methode: Für die Evaluierung sind keine gesonderten Vorbereitungen notwendig, weil die ohnehin in der Finanzverwaltung vorhandenen Daten ausgewertet werden können.
Ziele
Ziel 1: Vereinfachung des Zugangs zu Behördendokumenten
Beschreibung des Ziels:
Vereinfachung des Zugangs zu elektronisch übermittelten Dokumenten von unterschiedlichen Behörden für Bürgerinnen und Bürger.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage müssen Empfängerinnen und Empfänger von elektronischen Behördendokumenten unterschiedliche Services aufrufen und unterschiedliche Zugangsmethoden verwenden, um an sämtliche ihrer Dokumente zu gelangen. Daraus resultiert ein unnötiger Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger. |
Der Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger um elektronische Behördendokumente von unterschiedlichen Services aufrufen zu können wird auf nur mehr eine einzige Schnittstelle reduziert. |
Ziel 2: Verwaltungsreduktion für Bürgerinnen und Bürger im Falle eines Wohnsitzwechsels
Beschreibung des Ziels:
Im Falle eines Wohnsitzwechsels müssen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr das bisherige Finanzamt davon informieren, weil der in den Datenbanken der Abgabenbehörde gespeicherte Hauptwohnsitz automatisch mit dem Zentralen Melderegister abgeglichen wird.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit verlagern pro Jahr rund 200.000 Personen in Österreich ihren melderechtlichen Hauptwohnsitz aus dem Zuständigkeitsbereich eines Finanzamtes in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes. Die erforderliche Meldung des Wohnsitzwechsels an das Finanzamt verursacht einen geschätzten Gesamtaufwand von 30.000 Stunden pro Jahr. |
Durch den Entfall der Meldeverpflichtung im Falle eines Wohnsitzwechsels entfällt ein Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger in Höhe von mindestens 30.000 Stunden pro Jahr. |
Ziel 3: One-Stop-Shop für elektronische Zustellung und elektronische Gründung im Unternehmensserviceportal
Beschreibung des Ziels:
Ziel ist es, dass Unternehmen alle notwendigen Gründungsschritte vollelektronisch und in einem geführten Prozess abwickeln können. Das Unternehmensserviceportal wird damit Dreh- und Angelpunkt der vollelektronischen Gründung (One-Stop-Shop). Sowohl die Gründung einer Einpersonen-GmbH als auch die Gründung eines Einzelunternehmens können damit an einer Stelle im USP ohne Mehrfacheingabe identer Daten abgewickelt werden. Neben der Erklärung für die Inanspruchnahme der Neugründungs-Förderung sind die technische Umsetzung der Meldung an Sozialversicherung und Finanzamt im USP Voraussetzung hiefür. Durch die Realisierung des vollständig papierlosen Gründungsprozesses ist die Gründung eines Unternehmens ortsunabhängig und nach dem 24/7-Prinzip möglich. Zusätzlich profitieren Unternehmen von Förderungen der Bundesförderagenturen aws und FFG in Form von Zuschüssen, Krediten und Garantien aus einer Hand. Der Zugang zu diesen Förderungen ist ebenfalls über das Unternehmensserviceportal möglich.
Ein wichtiger Meilenstein in der Zusammenarbeit von Unternehmen und Behörden soll die Einbindung des Anzeigemoduls als Teil der Melde- und Kommunikationsinfrastruktur des USP sein. Damit können Unternehmen in Zukunft – nach Verfügbarkeit des Anzeigemoduls – an einer Stelle im USP alle Zustellungen von Behörden elektronisch empfangen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Vor-Ort-Beratung ist zwingend erforderlich. |
NeuFö-Erklärung kann elektronisch über das USP vorgenommen werden. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Einführung eines einheitlichen Anzeigemoduls
Beschreibung der Maßnahme:
Einführung eines einheitlichen Anzeigemoduls, mithilfe dessen sämtliche elektronisch übermittelten Behördendokumente eingesehen werden können.
Einbindung des Anzeigemoduls in das Unternehmensserviceportal als Teil der Melde- und Kommunikationsinfrastruktur
Umsetzung von Ziel 1, 3
Maßnahme 2: Anknüpfung der Zuständigkeit des Finanzamtes an den melderechtlichen Hauptwohnsitz
Beschreibung der Maßnahme:
Anknüpfung der Zuständigkeit des Finanzamtes an den melderechtlichen Hauptwohnsitz verbunden mit einem automatischen Datenabgleich. Dadurch wird die automatische Änderung der Finanzamtszuständigkeit im Falle einer Änderung des melderechtlichen Hauptwohnsitzes ermöglicht.
Umsetzung von Ziel 2
Maßnahme 3: Elektronische NeuFö-Erklärung
Beschreibung der Maßnahme:
Mit der vollelektronischen Gründung soll Unternehmen ein zusätzlicher unkomplizierter Weg in die Unternehmensgründung eröffnet werden. Dazu wird die Erklärung der Inanspruchnahme der Neugründungs-Förderung über das Unternehmensserviceportal ermöglicht. Die Beratungsleistungen der gesetzlichen Berufsvertretungen sollen auch im elektronischen Prozess eine wichtige Rolle spielen. Zudem soll die Wirtschaftskammer auch die Beratung neuer Selbständiger übernehmen können.
Umsetzung von Ziel 3
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Personalaufwand |
‑870 |
‑887 |
‑905 |
‑923 |
‑941 |
Betrieblicher Sachaufwand |
‑304 |
‑310 |
‑317 |
‑323 |
‑329 |
Werkleistungen |
‑100 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
‑1.274 |
‑1.197 |
‑1.222 |
‑1.246 |
‑1.270 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen
IVP |
Kurzbezeichnung |
Fundstelle |
Zeit (in h) |
Kosten (in Tsd. €) |
1 |
Entfall der Verpflichtung einen Wohnsitzwechsel dem Finanzamt zu melden |
§ 120 BAO |
‑33.333 |
0 |
Unternehmen
Auswirkungen auf die Entscheidung zum Schritt in die Selbständigkeit
Die Änderungen im NeuFöG sollen – neben einem umfangreichen Maßnahmen-Paket zum Thema Gründung – einen Beitrag leisten, dass ein Unternehmen einfacher und elektronisch gegründet werden kann. Die Anspruchsvoraussetzungen bleiben unverändert.
Im Jahr 2015 gab es fast 30 Tsd. Gründungen (ohne selbständige Personenbetreuer /-innen; Zahlen BMWFW). Es ist geplant im USP den Gründungsprozess für Einzelunternehmen und Einpersonen-GmbHs anzubieten. Damit sind potentiell etwa 80% der Gründungsfälle erreichbar: 2014 wurden in 81% der Fälle Einzelunternehmen gegründet (nicht eingetragene) und in 11,3% GmbHs (davon ca. 38% Einpersonen-GmbHs).
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Bund |
‑869,68 |
‑19,84 |
‑887,08 |
‑19,84 |
‑904,82 |
‑19,84 |
‑922,92 |
‑19,84 |
‑941,37 |
‑19,84 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||
Maßnahme / Leistung |
Körperschaft |
Verwgr. |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Bearbeitung der Wohnsitzmeldung durch die Abgabenbehörde |
Bund |
VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1 |
200.000 |
‑0,2 |
200.000 |
‑0,2 |
200.000 |
‑0,2 |
200.000 |
‑0,2 |
200.000 |
‑0,2 |
Derzeit werden ca. 1,8 Mio. Änderungen im Zentralen Melderegister pro Jahr an die Bundesfinanzverwaltung übermittelt.
Von den übermittelten Änderungen im Zentralen Melderegister betreffen schätzungsweise 1,6 Mio. (90%) Adressänderungen.
Von diesen wiederum betreffen schätzungsweise 800.000 (50%) einen Wechsel des Hauptwohnsitzes.
Für die Schätzung der finanziellen Auswirkungen sind allerdings nur jene Wechsel des Hauptwohnsitzes relevant, die die Zuständigkeitsgrenzen eines Finanzamts überschreiten. Im Jahr 2015 wurden rund 100.000 Abtretungen für Einkommensteuer und natürliche Personen durchgeführt. Aufgrund von statistischen Auswertungen wird angenommen, dass diese Zahl aufgrund der Anknüpfung an den melderechtlichen Hauptwohnsitz auf rund 200.000 zuständigkeitsrelevante Wohnsitzwechsel pro Jahr steigen wird.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Bund |
‑304.389,61 |
‑310.477,40 |
‑316.686,95 |
‑323.020,69 |
‑329.481,10 |
Laufende Auswirkungen – Werkleistungen
Körperschaft (Angaben in €) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Bund |
‑100.000,00 |
|
|
|
|
|
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||
Bezeichnung |
Körpersch. |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Datenbereinigung vor der Umstellung der FA-Zuständigkeit auf den melderechtlichen Hauptwohnsitz |
Bund |
1 |
‑100.000,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Zu Ziel 2 (Änderung des AVOG 2010):
Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der erforderlichen umfangreichen Datenbereinigung im Vorfeld die IT-Umsetzung der Anknüpfung der Finanzamtszuständigkeit an den melderechtlichen Hauptwohnsitz im Jahr 2017 höchstens 100.000 Euro ausmachen wird. Der Abgleich mit dem ZMR selbst wird bereits derzeit täglich durchgeführt und verursacht daher keine zusätzlichen Kosten.
Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen
Informationsverpflichtung 1 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Zeit (in h) |
Kosten (in €) |
Entfall der Verpflichtung einen Wohnsitzwechsel dem Finanzamt zu melden |
§ 120 BAO |
geänderte IVP |
National |
‑33.333 |
0 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Zuständigkeit eines Finanzamtes wird an den im zentralen Melderegister (ZMR) gespeicherten Hauptwohnsitz des Abgabenpflichtigen geknüpft. Damit ist im Fall eines Wohnsitzwechsels eine gesonderte Mitteilung an das bisher zuständige Finanzamt durch den Abgabepflichtigen nicht mehr erforderlich.
Eine elektronische Umsetzung der Informationsverpflichtung ist nicht vorgesehen.
Personengruppe 1: automationsunterstütze Meldung an das zuständige Finanzamt |
Fallzahl |
Zeit pro Fall (hh:mm) |
Kosten pro Fall € |
Zeit (in h) |
Kosten |
Verwaltungstätigkeit 1: Wohnsitzänderung melden |
200.000 |
-00:10 |
0,00 |
‑33.333 |
0 |
Quelle für Fallzahl: BMF-interne Schätzung
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Verwaltungs- kosten |
Verwaltungskosten für Unternehmen |
Mehr als 100.000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Unternehmen |
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen |
Mindestens 10.000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1419512056).
Zu Artikel 6 (Änderung des GmbH-Gesetzes)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2017 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
Bisher kann eine GmbH nur unter Beiziehung eines Notars gegründet werden, was einen Zeit- und Kostenfaktor darstellt. In den Ministerratsvorträgen "Reformdialog Verwaltungsvereinfachung" und "Maßnahmenpaket zur Stärkung der Start-Ups in Österreich" der Bundesregierung wird daher vorgeschlagenen, die Gründung einer Standard-GmbH auch mittels Bürgerkarte/Handysignatur bzw. über das Unternehmensserviceportal (USP) zu ermöglichen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Die GmbH-Gründung wäre weiterhin nur unter Beiziehung eines Notars möglich.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Akzeptanz der neuen Gründungsvarianten lässt sich erst nach drei Jahren evaluieren.
Ziele
Ziel 1: GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. über das Unternehmensserviceportal (USP)
Beschreibung des Ziels:
Eine Standard-GmbH-Gründung soll auch ohne Notar möglich sein, wenn der Gründer seine Bürgerkarte/Handysignatur bzw. das Unternehmensserviceportal (USP) verwendet.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Eine GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. USP und ohne Notar ist rechtlich nicht möglich. |
Eine GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. USP und ohne Notar ist rechtlich möglich. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. über das Unternehmensserviceportal (USP)
Beschreibung der Maßnahme:
Die Gründung einer Standard-GmbH – das ist eine Einpersonen-GmbH, bei der der einzige Gesellschafter zugleich auch Geschäftsführer ist und deren Errichtungserklärung einen standardisierten Inhalt aufweist – soll in Hinkunft auch ohne Notar möglich sein. Die Identifizierung des Gründers erfolgt einerseits über seine Bürgerkarte/Handysignatur bzw. das USP und andererseits durch die Bank, bei der die Bareinlage geleistet wird. Dadurch kommt es zu einer Beschleunigung und Verbilligung des Gründungsprozesses. Alternativ dazu kann die Gründung auch in diesen Standardfällen sowie in einigen zusätzlichen Konstellationen (insb. wenn der Gründer nicht zugleich Geschäftsführer sein soll) weiterhin mit Notar zu einem stark vergünstigten Tarif erfolgen, der auch die Beratungsleistung und die Prüfung des Firmenwortlauts umfasst.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Eine GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. USP und ohne Notar ist rechtlich nicht möglich. |
Eine GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. USP und ohne Notar ist rechtlich möglich. |
Abschätzung der Auswirkungen
Unternehmen
Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur
Einpersonen-GmbHs, bei denen der einzige Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist und deren Errichtungserklärung einen standardisierten Inhalt hat (was in ca. 38% der jährlich ca. 10.000 GmbH-Gründungen der Fall ist), können in Hinkunft entweder mittels Bürgerkarte/Handysignatur bzw. über das USP ohne Beiziehung eines Notars ("Online-Gründung") oder konventionell mit einem stark (um ca. 95%) reduzierten Notariatstarif gegründet werden (vgl. den vorgeschlagenen § 5 Abs. 8a NTG), wobei der vergünstigte Tarif auch in weiteren 6% aller Gründungen zum Tragen kommt (insb. wenn keine Identität zwischen einzigem Gesellschafter und Geschäftsführer besteht). Dadurch kommt es zu einem Entfall bzw. zu einer wesentlichen Verringerung der Kosten, die bisher für den Notar aufgewendet werden mussten, wobei zur Abschätzung der Höhe der Kostenersparnis angenommen wird, dass sich die eine Hälfte der Gründer für die elektronische Variante und die andere Hälfte für den Notar entscheiden wird. Gesondert zu berechnen sind dabei jene ca. 16% der GmbH-Gründungen, die schon bisher zum vergünstigten Notariatstarif erfolgen konnten, weil sie dem Neugründungs-Förderungsgesetz unterlagen: Hier kommt es nur zu einer entsprechend geringeren Ersparnis.
Zu einer Verbilligung des Notariatstarifs um ca. 20% kommt es außerdem für alle GmbH-Gründungen durch bis zu vier natürliche Personen (vgl. den vorgeschlagenen § 5 Abs. 8 Satz 3 NTG).
Quantitative Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur von Unternehmen
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Fälle |
Be-/Entlastung pro Fall |
Gesamt |
Erläuterung |
Online-Gründungen I |
1.100 |
‑1.180 |
‑1.298.000 |
Bisher normaler Notariatstarif |
Online-Gründungen II |
800 |
‑80 |
‑64.000 |
Bisher vergünstigter Notariatstarif |
Gründungen iSd. § 5 Abs. 8a NTG |
1.700 |
‑1.150 |
‑1.955.000 |
Bisher normaler Notariatstarif |
Gründungen iSd. § 5 Abs. 8a NTG |
800 |
‑50 |
‑40.000 |
Bisher vergünstigter Notariatstarif |
Gründungen iSd. 5 Abs. 8 Satz 3 NTG |
2.400 |
‑250 |
‑600.000 |
Auswirkungen auf den Gründungsvorgang
Bei der Gründung einer Einpersonen-GmbH, bei der der einzige Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist und deren Errichtungserklärung einen standardisierten Inhalt hat, muss in Hinkunft kein Notar beigezogen werden. Stattdessen kann der Gründer durch das Kreditinstitut, bei dem die Bareinlage geleistet wird, zunächst physisch und sodann elektronisch anhand seiner Bürgerkarte/Handysignatur identifiziert werden. Dadurch wird der Gründungsprozess beschleunigt und erheblich verbilligt.
Alternativ zur Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur können diese Standard-Gründungen, die rund 38% aller ca. 10.000 jährlichen GmbH-Gründungen ausmachen, auch wie bisher unter Beiziehung eines Notars, jedoch zu einem deutlich geringeren Notariatstarif erfolgen, der auch in weiteren 6% aller Fälle zum Tragen kommt (insb. wenn keine Identität zwischen einzigem Gesellschafter und Geschäftsführer besteht). Dadurch wird der Gründungsprozess erheblich verbilligt.
Quantitative Auswirkungen auf einzelne Phasen des Unternehmenszyklus
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
GmbH-Gründer |
4.400 |
Firmenbuch |
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