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Organisationseinheit: |
BMGF - II/B/16a (Lebensmittelrecht und - kennzeichnung) |
Sachbearbeiter/in: |
Mag. Agnes Muthsam |
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E-Mail: |
agnes.muthsam@bmgf.gv.at |
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Telefon: |
+43 (1) 71100-644876 |
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Fax: |
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Geschäftszahl: |
BMGF-75100/0019-II/B/16a/2016 |
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Datum: |
31.10.2016 |
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Ihr Zeichen: |
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«EMailAdresse» |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird. Dieser ist auch im Rechtsinformationssystem des Bundes verfügbar.
Es wird ersucht, zu diesem Entwurf bis längstens
15. Dezember 2016
Stellung zu nehmen und die Stellungnahme an folgende e-mail Adresse zu übermitteln: iib16a-legistik@bmgf.gv.at.
Der Entschließung des Nationalrates anlässlich der Verabschiedung des Geschäftsordnungsgesetzes, BGBl. Nr. 178/1961, entsprechend, werden die begutachtenden Stellen ersucht, die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar – bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu – im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabili-tätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass der Entwurf vom do. Standpunkt aus keinen Anlass zu Bemerkungen gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner
Beilage:
Elektronisch gefertigt