Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Erhöhung der Bildungschancen für Kinder und Jugendliche unabhängig vom familiären Hintergrund

-       Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Hinblick auf eine optimale ganztägige Betreuungssituation für Schülerinnen und Schüler

Durch das Bildungsinvestitionsgesetz werden Maßnahmen gesetzt, die zu einer Erhöhung der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen beitragen. An ganztägigen Schulformen werden jedem Kind unabhängig vom familiären Hintergrund optimale Bildungschancen geboten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Möglichkeit der Förderung sowohl in der Lern- als auch in der Freizeit, sodass eine umfassende Entwicklung des Kindes gewährleistet ist.

Das Bildungsinvestitionsgesetz trägt weiters zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Mit der Investition in den Ausbau der ganztägigen Schulformen werden schulische Betreuungsmöglichkeiten geschaffen, die Erziehungsberechtigten den nötigen Freiraum bieten, sich tagsüber beruflichen Verpflichtungen widmen zu können, während ihre Kinder optimale Förderung und Unterstützung sowohl beim Lernen als auch bei sinnvoller Freizeitbeschäftigung erhalten. Besonders die Berufstätigkeit von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern wird dadurch vielfach erst möglich gemacht.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Bereitstellung von Zweckzuschüssen für ganztägige Schulformen

Gefördert werden Infrastrukturmaßnahmen und Personal im Freizeitbereich. Der Bund übernimmt weiters die Kosten für die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten. Betroffen sind davon öffentliche allgemein bildende Pflichtschulen, Praxisschulen und allgemein bildende höhere Schulen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der Ausbau der Infrastruktur und das eingesetzte Personal für ganztägige Schulformen haben entsprechend der Kompetenzverteilung finanzielle Auswirkungen auf den Bund, die Länder und Gemeinden. Der Bund trägt die Gesamtkosten des Ausbaues an AHS und den Aufwand für die Besoldung der zusätzlichen Landeslehrpersonen an allgemein bildenden Pflichtschulen. Im gegenständlichen Vorhaben verpflichtet sich der Bund darüber hinaus, den Gemeinden als gesetzliche Schulerhalter der allgemein bildenden Pflichtschulen in den Jahren 2017 bis 2025 einen Teil der Kosten für die Adaptierung der Infrastruktur und die Beistellung von Betreuungspersonal für den Freizeitteil in Form von Zweckzuschüssen zu ersetzen.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder und Gemeinden erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2045 um 0,61 % des BIP bzw. 3.547 Mio. € (zu Preisen von 2016) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

0

‑23.806

‑72.473

‑82.009

‑87.522

Nettofinanzierung Gemeinden

0

‑21.008

‑57.833

‑60.050

‑64.200

Nettofinanzierung Gesamt

0

‑44.814

‑130.306

‑142.059

‑151.722

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Die von den Erziehungsberechtigten, insbesondere Frauen, erbrachte unbezahlte Arbeit wird sich durch die Betreuung der Kinder in ganztägigen Schulformen verringern.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Das Vorhaben hat positive Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Durch den Ausbau der ganztägigen Schulformen werden rund 88.000 zusätzliche Kinder einen besseren Zugang zu Bildung und Betreuung haben.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bildungsinvestitionsgesetz

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Quantitativer und qualitativer Ausbau ganztägiger Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Quantitativer und qualitativer Ausbau ganztägiger Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe" für das Wirkungsziel "Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (Gleichstellungsziel)" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die soziale Herkunft wirkt sich nach wie vor maßgeblich auf Bildungskarrieren aus. Ganztägige Schulformen bieten jedem Kind unabhängig vom familiären Hintergrund optimale Bildungschancen. Gute schulische Ganztagsangebote stärken die Motivation der Schülerinnen und Schüler und bieten mehr Raum für soziales Lernen. Durch die an ganztägigen Schulformen besser umsetzbare verstärkte Individualisierung und durch inklusive Modelle kann der Schulerfolg auch ohne kostenpflichtige Nachhilfe deutlich verbessert werden. Insbesondere die verschränkte Form der ganztägigen Schule bietet durch die Rhythmisierung des Tagesablaufs und Rücksichtnahme auf die Leistungskurve der Kinder optimierte Voraussetzungen für und genügend Zeit für kognitives, emotionales und soziales Lernen.

Ganztägige Schulformen bieten aber nicht nur bessere Bildungschancen und somit mehr Chancengleichheit, sondern unterstützen auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wobei besonders Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher von einem ganztägigen Schulangebot profitieren.

In Österreich arbeitet rund die Hälfte der Frauen Teilzeit. 49 % von ihnen geben dafür als Grund Betreuungspflichten oder andere familiäre Gründe an (2015, Statistik Austria). Der Bedarf an ganztägiger schulischer Betreuung übersteigt deutlich das bestehende Angebot. Ein qualitätsvoller, bedarfsorientierter Ausbau ist dringend erforderlich, ist jedoch mit entsprechenden Aufwendungen für die Schulerhalter verbunden.

Die Art. 15a B-VG Vereinbarungen über den Ausbau der ganztägigen Schulformen laufen mit dem Schuljahr 2018/19 aus. Zum bedarfsgerechten weiteren Aus- und Aufbau ganztägiger Schulformen bedarf es einer Finanzierung in transparenter, valider und vergleichbarer Art.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne entsprechende Maßnahmen zum Ausbau der ganztägigen Schulformen wäre mit negativen Auswirkungen für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern beide berufstätig sind, oder für jene mit alleinerziehenden Elternteilen zu rechnen. Nachteilige Folgen wären auch für Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Haushalten zu erwarten. Der Schulerfolg hängt wesentlich von optimaler Unterstützung beim Lernen, von gezielter Förderung sowohl in der Lern- als auch in der Freizeit und von stabilen sozialen Kontakten ab. Auch die Integration von Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache gelingt wesentlich besser, wenn sie über den ganzen Tag hinweg sowohl in der Lern- als auch in der Freizeit stattfindet.

Erziehungsberechtigte sind in ihren Möglichkeiten am Arbeitsmarkt eingeschränkt, wenn keine qualitätsvolle schulische Betreuung ihrer Kinder über den ganzen Tag hinweg zur Verfügung steht. Dies gilt sowohl in Hinblick auf optimale Lernmöglichkeiten als auch in puncto sinnvoller Freizeitbeschäftigung für die Kinder. Eine Prolongierung des Status quo in der Beschäftigung von Frauen wäre damit vorprogrammiert.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

WFA "Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über zusätzliche Mittel für den Ausbau ganztägiger Schulformen Zusatzvereinbarung, BMUKK 2014

WFA "Sicherstellung eines Angebots an ganztägigen Schulformen (in verschränkter / nicht verschränkter Form) nach entsprechenden Qualitätskriterien in zumutbarer Entfernung und Aufwertung von Bewegung und Sport", BMBF 2015

Nationaler Bildungsbericht (2012, 2015)

Teilzeiterwerbstätige (ILO) nach Grund für Teilzeitarbeit, Alter und Geschlecht Jahresdurchschnitt 2015, Statistik Austria:

http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/gender-statistik/erwerbstaetigkeit/062499.html

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022

Evaluierungsunterlagen und -methode: Der Evaluierungszeitpunkt 2022 wurde gewählt, da die Laufzeit des Vorhabens insgesamt 8 Schuljahre umfassen wird und somit 2022 bereits valide Daten über 4 Schuljahre vorliegen werden. Die Entwicklung des Ausbaus der ganztägigen Schulformen ist so über den genannten Zeitraum gut abschätzbar, ein früherer Zeitpunkt würde die zielgerichtete Steigerung des Angebots an ganztägigen Schulformen zu wenig signifikant abbilden.

Daten und Informationen: Anzahl und finanzielles Ausmaß der Anträge; Entwicklung der Betreuungsquote, der SchülerInnen-Zahlen an ganztägigen Schulformen; Anzahl der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze.

Organisatorische Maßnahmen: Einrichtung einer Zweckzuschussdatenbank.

 

Ziele

 

Ziel 1: Erhöhung der Bildungschancen für Kinder und Jugendliche unabhängig vom familiären Hintergrund

 

Beschreibung des Ziels:

An öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen, an Praxisschulen und an den Unterstufen der AHS werden ganztägige Schulformen in bedarfsgerechter Form weiter ausgebaut.

Ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung wird dabei angestrebt, wobei in einem Umkreis von maximal 20 km zum Wohnort auch ein Angebot in verschränkter Form zur Verfügung stehen soll. Eine Entlastung der Erziehungsberechtigten in Hinblick auf die Betreuungsbeiträge wird ermöglicht.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Schuljahr 2015/16:

22 % Betreuungsquote

Betreuungsquote entwickelt sich in Richtung 40%

 

Ziel 2: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Hinblick auf eine optimale ganztägige Betreuungssituation für Schülerinnen und Schüler

 

Beschreibung des Ziels:

Erziehungsberechtigten wird eine bessere Vereinbarkeit ihres Berufes mit den familiären Verpflichtungen ermöglicht, da ihre Kinder ganztägig und ganzjährig in qualitativ hochwertigen schulischen Einrichtungen gefördert werden. Das Angebot an ganztägigen Schulformen wird daher bedarfsgerecht ausgebaut.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

2015/16:

Betreuungsquote 22%

Betreuungsquote entwickelt sich in Richtung 40%

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Bereitstellung von Zweckzuschüssen für ganztägige Schulformen

Beschreibung der Maßnahme:

Der Bund tätigt zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes für den Freizeitbereich im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung:

- Investitionen in ganztägige Schulformen an allgemein bildenden Pflichtschulen (ausgenommen Praxisschulen): für Infrastruktur und Personal im Freizeitbereich; darüber hinaus sind außerschulische Betreuungsangeboten an ganztägigen Schulformen und eine Entlastung der Erziehungsberechtigten in Hinblick auf die Betreuungsbeiträge möglich. Der Bund übernimmt auch die Kosten der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten an allgemein bildenden Pflichtschulen (ausgenommen Praxisschulen).

- Investitionen in ganztägige Schulformen an Praxisschulen und allgemein bildenden höheren Schulen: Infrastruktur, Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten; Personal im Freizeitbereich; Betreuung an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

(Angaben über die ersten 5 Jahre hinausgehend finden sich im Anhang).

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Ab dem Schuljahr 2025/26 wird davon ausgegangen, dass die durch den Ausbau erreichte Betreuungsquote an ganztägigen Schulformen aufrechterhalten wird.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2045 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

3.547

0,6139

*zu Preisen von 2016

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Personalaufwand

0

167

693

1.267

2.215

Werkleistungen

0

2.405

6.845

7.104

6.734

Transferaufwand

0

21.234

64.935

73.638

78.573

Aufwendungen gesamt

0

23.806

72.473

82.009

87.522

 

Der Ausbau der ganztägigen Schulformen hat entsprechend der Kompetenzverteilung finanzielle Auswirkungen nicht nur auf den Bund, sondern auch auf die Länder und Gemeinden.

Der Bund trägt die Gesamtkosten des Ausbaues an AHS und gemäß § 4 FAG 2008 auch den Aufwand für die Besoldung der zusätzlichen Landeslehrpersonen an allgemein bildenden Pflichtschulen. Im gegenständlichen Vorhaben verpflichtet sich der Bund darüber hinaus, den Gemeinden als gesetzliche Schulerhalter der allgemein bildenden Pflichtschulen in den Jahren 2017 bis 2025 einen Teil der Kosten für die Adaptierung der Infrastruktur und die Beistellung von Betreuungspersonal für den Freizeitteil in Form von Zweckzuschüssen zu ersetzen. Die Kosten für den Ausbau der Infrastruktur werden als Werkleistungen, jene für das erforderliche Bundespersonal als Personalaufwand und die Kostenersätze an Länder und Gemeinden als Transferaufwand abgebildet. Der Ausbau der Schulinfrastruktur sowie die Zweckzuschüsse werden dabei als Projekt behandelt.

Kosten für die Zweckzuschussdatenbank sind aus dem laufenden Budget zu bedecken.

 

Mengengerüst:

Die Betreuungsquote an APS beträgt derzeit rund 20%, wobei die Betreuungsquoten der einzelnen Bundesländer zwischen 9% und 37% streuen. Der Anteil von Klassen in verschränkter Form beträgt nur rund 3%.

Ziel: den Anteil der Schülerinnen und Schüler in ganztägigen Schulformen auf 40% erhöhen, auch durch verstärkte Umstellung auf die verschränkte Form und die Auflassung bestehender außerschulischer Betreuungseinrichtungen zugunsten ganztägiger Schulformen. Jedes schulpflichtige Kind in Österreich soll eine ganztägige Schule auch in der verschränkten Form auf einem zumutbaren Schulweg erreichen können (20 Kilometer).

 

Der Berechnung liegen folgende Annahmen zu Grunde:

40%-Ziel:

- Derzeit besuchen 108.522 Schülerinnen und Schüler an APS ganztägige Schulformen.

- Mit dem Vollausbau gemäß der Art. 15a-Vereinbarung über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen werden es 142.505 sein.

- Um das 40%-Ziel zu erreichen, ist ein Ausbau um weitere 82.701 Plätze auf 225.206 erforderlich.

20-Kilometer-Ziel:

- Teilt man die Fläche Österreichs von rund 84.000 Quadratkilometern durch Flächen mit einem Radius von rund 20 Kilometern, so ergibt sich eine erforderliche Zahl von 73 Standorten.

- Geht man davon aus, dass Schülerinnen und Schüler von 9 Schulstufen versorgt werden sollen, je Schulort und Schulstufe 4 Parallelklassen geführt werden und die durchschnittliche KlassenschülerInnenzahl 20 beträgt, so wäre ein Ausbau um 52.300 Plätze erforderlich, um das 20-Kilometer-Ziel zu erreichen.

Im Ergebnis können somit an 73 Orten in Österreich an APS je Schulstufe 4 Parallelklassen in der verschränkten Form neu eingerichtet werden. Daraus ergibt sich der fixe Anteil von 426 Millionen Euro (500 Mio. Euro inklusive AHS).

Mit den 250 Millionen Euro des flexiblen Anteils ist ein Ausbau um weitere 30.700 Plätze möglich. Bei der Kostendarstellung wird davon ausgegangen, dass auch dieser Ausbau durch die Einrichtung zusätzlicher Klassen und Gruppen ganztägiger Schulformen erfolgt und von den Möglichkeiten des § 2 Abs. 5 Z 2 des Entwurfes kein Gebrauch gemacht wird. Im Falle der Umwandlung von bestehenden getrennten in verschränkte Formen kann, bei der Bereitstellung von Betreuungsangeboten in den Ferienzeiten wird sich der Personalaufwand der Gemeinden zu Lasten der Investitionen in die Infrastruktur entsprechend erhöhen. Die Gesamtsummen bleiben aber jedenfalls gleich.

 

Parallel zu den APS sollen auch 40% der Schülerinnen und Schüler der AHS-Unterstufe bzw. 4.458 zusätzliche Schülerinnen und Schüler eine ganztägige Schulform besuchen.

 

In Summe werden dadurch rund 88.000 neue Plätze in ganztägigen Schulformen geschaffen.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Erlöse

0

1.234

4.935

8.638

13.573

Personalkosten

0

1.234

4.935

8.638

13.573

Kosten gesamt

0

1.234

4.935

8.638

13.573

Nettoergebnis

0

0

0

0

0

 

Die Länder tragen den Personalaufwand für die zusätzlich erforderlichen Landeslehrpersonen, der Ihnen jedoch im Wege von Transferzahlungen vom Bund ersetzt wird.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Erlöse

0

20.000

60.000

65.000

65.000

Personalkosten

0

968

3.873

6.778

17.088

Werkleistungen

0

40.040

113.960

118.272

112.112

Kosten gesamt

0

41.008

117.833

125.050

129.200

Nettoergebnis

0

‑21.008

‑57.833

‑60.050

‑64.200

 

Die Gemeinden als Schulerhalter tragen den Aufwand für die Adaptierung der Schulinfrastruktur sowie des Personals für den Freizeitteil der ganztägigen Schulformen. In den Jahren 2017 bis 2025 beteiligt sich der Bund an diesen durch den Ausbau der ganztägigen Schulformen entstehenden Kosten.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Auswirkung auf die Leistung und Verteilung von unbezahlter Arbeit von Frauen und Männern

Unter der Annahme, dass hauptsächlich Mütter Ihre Kinder betreuen, und 88.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, kann davon ausgegangen werden, dass in dieser Größenordnung Frauen von unbezahlter Arbeit entlastet werden.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

Es wird in den Ausbau der Infrastruktur von Schulstandorten mit ganztägigen Schulformen investiert (siehe die Darstellungen zu den finanziellen Auswirkungen)

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum

Durch die vermehrte Nachfrage der öffentlichen Hand nach Lehrpersonal und FreizeitpädagogInnen entstehen positive Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum (Nachfrage).

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2016

2017

2018

2019

2020

Investitionen öffentlich

Sonstiger Bau

0,0

49,0

105,0

114,8

124,6

Konsum

Öffentlich

0,0

2,4

9,5

16,6

26,1

Gesamtinduzierte Nachfrage

0,0

51,4

114,5

131,4

150,7

 

Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2016

2017

2018

2019

2020

Wertschöpfung in Mio. €

0

64

152

189

226

Wertschöpfung in % des BIP

0,00

0,02

0,05

0,06

0,07

Importe *)

0

19

43

51

60

Beschäftigung (in JBV)

0

1.034

2.453

3.061

3.676

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Durch die dargestellten Investitions- und Personalausgaben (Lehrpersonal und FreizeitpädagogInnen) ergeben sich expansive Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage.

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.

 

Erläuterung

Die Erziehungsberechtigten der rund 88.000 zusätzlichen Kinder in ganztägigen Schulformen werden bei der Vereinbarkeit von Kind und Beruf aktiv unterstützt.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2016

2017

2018

2019

2020

unselbständig Beschäftigte

0

890

2.114

2.642

3.176

                davon 15 bis unter 25 Jahre

0

148

344

420

494

                davon 25 bis unter 50 Jahre

0

544

1.287

1.598

1.909

                davon 50 und mehr Jahre

0

198

483

624

772

selbständig Beschäftigte

0

144

339

419

500

Gesamt

0

1.034

2.453

3.061

3.676

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Die Auswirkungen auf unselbständig erwerbstätige Ausländerinnen/Ausländer können nicht abgeschätzt

werden.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Durch die erhöhte gesamtwirtschaftliche Nachfrage bewirkt das Vorhaben tendenziell eine Reduktion der

arbeitslos gemeldeten Personen. Eine genaue Quantifizierung kann nicht erfolgen.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern

In ganztägigen Schulformen werden die SchülerInnen in den Lernzeiten und der Freizeit außerhalb der Unterrichtszeiten gefördert und betreut.

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Ganztägige Schulformen bieten jedem Kind unabhängig vom familiären Hintergrund optimale Bildungschancen.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Zusätzliche SchülerInnen in ganztägigen Schulformen

88.000

Prognostizierter Ausbau

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

23.806

72.473

82.009

87.522

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

gem. BFRG/BFG

30.02.01 Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I

 

 

20.864

65.855

74.335

78.626

gem. BFRG/BFG

30.02.02 AHS- Sekundarstufe I

 

 

2.942

6.618

7.674

8.896

 

Erläuterung der Bedeckung

Gemäß dem Ministerratsbeschluss vom 12.07.2016 sollen jedenfalls 750 Mio. Euro für den Ausbau von ganztägigen Schulformen zur Verfügung gestellt werden.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Körperschaft

Aufw.           (Tsd. €)

VBÄ

Aufw.           (Tsd. €)

VBÄ

Aufw.           (Tsd. €)

VBÄ

Aufw.           (Tsd. €)

VBÄ

Aufw.           (Tsd. €)

VBÄ

Gemeinden

 

 

968,27

25,29

3.873,22

99,18

6.778,47

170,17

17.088,24

420,58

Bund

 

 

167,16

2,66

692,91

11,07

1.267,42

20,36

2.215,44

36,88

Länder

 

 

1.234,00

21,18

4.935,47

83,05

8.637,81

142,50

13.573,22

219,53

GESAMTSUMME

 

 

2.369,43

49,13

9.501,60

193,30

16.683,70

333,03

32.876,90

676,99

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Freizeitbereich Gemeinden

Gemd.

FreizeitpädagogIn

 

25,29

99,18

170,17

420,58

Freizeitbereich Bund

Bund

FreizeitpädagogIn

 

0,51

2,00

3,43

8,47

Lernzeiten APS

Länder

Landeslehrperson

 

21,18

83,05

142,50

219,53

Lernzeiten Bund

Bund

Bundeslehrperson

 

2,15

8,41

14,44

22,24

Sommerbetreuung Bund

Bund

FreizeitpädagogIn

 

 

0,66

2,49

6,17

 

Der Ausbau ganztägiger Schulformen erfordert einen zusätzlichen Personaleinsatz von Lehrpersonen in den Lernzeiten und FreizeitpädagogInnen in der Freizeit. Es wird von einer 40-stündigen wöchentlichen Verweildauer der SchülerInnen in der Schule (8:00-16:00) ausgegangen. An der Volksschule fallen davon durchschnittlich 22 Wochenstunden auf den Unterricht, 5 Stunden auf Lernzeiten und die verbleibenden 13 Wochenstunden auf Freizeit, bei NMS beträgt dieses Verhältnis 30:5:5 und bei AHS 30:7:3.

Für Landeslehrpersonen an Volksschulen und Neuen Mittelschulen wird mit Durchschnittskosten von 56.000 Euro pro VBÄ gerechnet (Stand entsprechend WFA-FinAV, Durchschnitt für die Laufzeit in der Modellrechnung 58.200 Euro), für Bundeslehrpersonen mit 66.000 Euro je VBÄ (Durchschnitt 68.000). Für die FreizeitpädagogInnen wird einheitlich mit v3/5-Vertragsbediensteten in der Entlohnungsstufe 2 oder 36.800 Euro gerechnet (Stand WFA-FinAV, Durchschnitt 39.000 Euro). Für FreizeitpädagogInnen wird angenommen, dass sie pro Woche 36 Betreuungsstunden erbringen. Im Schnitt beträgt der Bedarf an FreizeitpädagogInnen je Gruppe mit 15 Schülerinnen und Schülern 0,27 VBÄ an Pflichtschulen (61% Volksschule, 39% Neue Mittelschule) und 0,09 VBÄ an AHS.

Für die allgemein bildenden Pflichtschulen ergibt sich im Vollausbau bei 5.533 zusätzlichen Gruppen ein Bedarf von 1.273 VBÄ Lehrpersonen und 1.494 VBÄ FreizeitpädagogInnen, für die AHS bei 333 zusätzlichen Gruppen ein Bedarf von 130 VBÄ Lehrpersonen und 30 VBÄ FreizeitpädagogInnen.

Folgendes Ausbauszenario liegt der Berechnung zu Grunde (Fertigstellung jeweils bis zum Beginn des in das jeweilige Kalenderjahr fallenden Schuljahres): 2017: 5%, 2018: 10%, 2019: 15%, 2020: 25%, 2021: 40%, 2022: 60%, 2023: 80%, 2024: 100%.

Für die Sommerbetreuung an AHS wird angenommen, dass je Gruppe 1/6 VBÄ FreizeitpädagogIn (2 von 12 Monaten) einzusetzen ist. Das entspricht im Schnitt 6.500 Euro. Im Vollausbau soll es an AHS 135 solcher Gruppen geben, wobei mit einem jährlich linearen Anwachsen der Gruppenzahl bis zum Vollausbau gerechnet wird. Die Sommerbetreuung an Pflichtschulen ist Teil des flexiblen Anteils von 250 Mio. Euro. Daraus entstehende Personalkosten für die Gemeinden sind daher hier nicht ausgewiesen.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2016

2017

2018

2019

2020

Freizeitbereich Gemeinden

Gemeinden

FreizeitpädagogIn

 

 

 

 

 

Freizeitbereich Bund

Bund

FreizeitpädagogIn

 

 

 

 

 

Lernzeiten APS

Länder

Landeslehrperson

 

 

 

 

 

Lernzeiten Bund

Bund

Bundeslehrperson

 

 

 

 

 

Sommerbetreuung Bund

Bund

FreizeitpädagogIn

 

 

 

 

 

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

 

1.233.997,63

4.935.466,17

8.637.808,64

13.573.216,09

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Kostentragung Landeslehrpersonen durch Bund

Bund

 

 

1

1.233.997,63

1

4.935.466,17

1

8.637.808,64

1

13.573.216,09

 

Der Bund ersetzt den Ländern den Aufwand für die Besoldung der Landeslehrpersonen mittels Transferzahlungen gemäß § 4 FAG 2008.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2016

2017

2018

2019

2020

Länder

 

1.233.997,63

4.935.466,17

8.637.808,64

13.573.216,09

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Kostentragung Landeslehrpersonen durch Bund

Länder

 

 

1

1.233.997,63

1

4.935.466,17

1

8.637.808,64

1

13.573.216,09

 

Der den Ländern entstehende Aufwand für die Besoldung der Landeslehrpersonen wird den Ländern mittels Transferzahlungen gemäß § 4 FAG 2008 ersetzt.

 

Projekt – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2016

2017

2018

2019

2020

Gemeinden

 

40.040.000,00

113.960.000,00

118.272.000,00

112.112.000,00

Bund

 

2.405.000,00

6.845.000,00

7.104.000,00

6.734.000,00

GESAMTSUMME

 

42.445.000,00

120.805.000,00

125.376.000,00

118.846.000,00

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Gemeinden

89.936.000,00

73.920.000,00

48.048.000,00

19.712.000,00

 

Bund

5.402.000,00

4.440.000,00

2.886.000,00

1.184.000,00

 

GESAMTSUMME

95.338.000,00

78.360.000,00

50.934.000,00

20.896.000,00

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Infrastruktur Pflichtschulen

Gemd.

 

 

65

616.000,00

185

616.000,00

192

616.000,00

182

616.000,00

 

Gemd.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infrastruktur Bundesschulen

Bund

 

 

65

37.000,00

185

37.000,00

192

37.000,00

182

37.000,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Infrastruktur Pflichtschulen

Gemd.

146

616.000,00

120

616.000,00

78

616.000,00

32

616.000,00

 

 

 

Gemd.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infrastruktur Bundesschulen

Bund

146

37.000,00

120

37.000,00

78

37.000,00

32

37.000,00

 

 

 

Sowohl für die Pflichtschulen (APS) als auch für die Bundesschulen (AHS) sind Vorhaben im Bereich der Infrastruktur in Form von Werkleistungen umzusetzen. Bei der Berechnung wird dabei von einem 40-stündigen Verbleib der Schülerinnen und Schüler in der Schule ausgegangen und daraus der Flächenbedarf errechnet. Aus der Modellrechnung ergibt sich ein Flächenbedarf von rund 2,65 m² je SchülerIn, wobei die Kosten für einen Quadratmeter neue Schulfläche mit 2.800 Euro zu beziffern sind.

Für die AHS wird angenommen, dass 5.000 zusätzliche SchülerInnen eine ganztägige Schulform besuchen werden. Die Investitionskosten belaufen sich somit auf 5.000 x 2,65 x 2.800 = 37 Mio. Euro. Die Durchschnittskosten je Promill des Endausbaues betragen somit 37.000 Euro.

Für die APS wird angenommen, dass 83.000 zusätzliche SchülerInnen eine ganztägige Schulform besuchen werden. Es wird davon ausgegangen, dass noch keiner der Standorte die entsprechenden infrastrukturellen Voraussetzungen erfüllt (Maximalkosten für die Schulerhalter). Für den Fall, dass entsprechende Infrastruktur bereits vorhanden ist, verringert sich der zu tragende Aufwand der Schulerhalter entsprechend, der maximal mögliche Zweckzuschuss des Bundes (3.700 Euro je zusätzlicher SchülerIn) bleibt jedoch unverändert. Unter diesen Voraussetzungen belaufen sich die Investitionskosten auf 83.000 x 2,65 x 2.800 = 616 Mio. Euro. Die Durchschnittskosten je Promill des Endausbaues betragen somit 616.000 Euro.

Mit den Durchschnittskosten je Promill des Endausbaues und den durch die unterschiedlichen Projektlaufzeiten bedingten Ausbauplan (siehe Tabelle in der Spalte Menge) bis zum Jahr 2024 ergibt sich der dargestellte Kostenverlauf. Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 stehen alle Projekte zur Verfügung, weshalb im Jahr 2025 keine Kosten mehr anfallen.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

 

20.000.000,00

60.000.000,00

65.000.000,00

65.000.000,00

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

60.000.000,00

60.000.000,00

50.000.000,00

35.000.000,00

13.000.000,00

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Zweckzuschuss Schulerhalter Infrastruktur

Bund

 

 

1

20.000.000,00

1

57.000.000,00

1

59.000.000,00

1

56.000.000,00

Zweckzuschuss Schulerhalter Personal

Bund

 

 

 

 

1

3.000.000,00

1

6.000.000,00

1

9.000.000,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Zweckzuschuss Schulerhalter Infrastruktur

Bund

1

45.000.000,00

1

37.000.000,00

1

24.000.000,00

1

10.000.000,00

 

 

Zweckzuschuss Schulerhalter Personal

Bund

1

15.000.000,00

1

23.000.000,00

1

26.000.000,00

1

25.000.000,00

1

13.000.000,00

 

Die Bemessung des Zweckzuschusses an die Schulerhalter geht von einer 50-prozentigen Kostenbeteiligung des Bundes an den maximalen Infrastrukturkosten der Schulerhalter aus (siehe Werkleistungen). Bei den Personalkosten für die Freizeit ganztägiger Schulformen (siehe laufende Auswirkungen) wird für die Schuljahre 2017/18 bis 2021/22 von einer 100%, für das Schuljahr 2022/23 75%, 2023/24 50% und 2024/25 25% Kostentragung durch den Bund ausgegangen. Dabei ist zu beachten, dass die Personalkosten für die Schulerhalter laufend anfallen, während die Abrechnung erst am Ende des Schuljahres stattfindet (Zahlung für das Schuljahr 2017/18 erfolgt 2018), und bereits für das Schuljahr 2025/26 keine Kosten mehr übernommen werden.

 

Projekt – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2016

2017

2018

2019

2020

Gemeinden

 

20.000.000,00

60.000.000,00

65.000.000,00

65.000.000,00

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Gemeinden

60.000.000,00

60.000.000,00

50.000.000,00

35.000.000,00

13.000.000,00

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Zweckzuschuss

Gemd.

 

 

1

20.000.000,00

1

60.000.000,00

1

65.000.000,00

1

65.000.000,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Zweckzuschuss

Gemd.

1

60.000.000,00

1

60.000.000,00

1

50.000.000,00

1

35.000.000,00

1

13.000.000,00

 

Die vom Bund gewährten Zweckzuschüsse scheinen betragsgleich bei den Gemeinden als Erträge aus Transfers auf.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder und Gemeinden (in Mio. €)

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

23,81

72,47

82,01

87,52

90,98

104,16

109,62

110,07

97,92

Länder

Einzahlungen

 

1,23

4,94

8,64

13,57

22,21

34,55

49,36

64,16

74,04

 

Auszahlungen

 

1,23

4,94

8,64

13,57

22,21

34,55

49,36

64,16

74,04

Gemeinden

Einzahlungen

 

20,00

60,00

65,00

65,00

60,00

60,00

50,00

35,00

13,00

 

Auszahlungen

 

41,01

117,83

125,05

129,20

114,45

101,03

88,01

74,99

58,10

 

 

 

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

Länder

Einzahlungen

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

 

Auszahlungen

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

Gemeinden

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

 

 

 

2036

2037

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

2045

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

84,92

Länder

Einzahlungen

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

 

Auszahlungen

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

74,04

Gemeinden

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

58,10

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

-       Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 529888407).