Vorblatt
Ziel
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Banken im europäischen Kontext
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
- Absenkung der Stabilitätsabgabe
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Stabilitätsabgabe soll gesenkt werden, um den zusätzlichen Belastungen der Banken im europäischen Kontext entgegenzuwirken. Die österreichische Stabilitätsabgabe ist derzeit eine der höchsten in Europa, wodurch ohne die Absenkung der Stabilitätsabgabe Wettbewerbsnachteile erwachsen.
Die Absenkung der Stabilitätsabgabe kann einen Einfluss auf das Ausmaß der öffentlichen Verschuldung der Republik Österreich bis zum Ende des Jahres 2045 haben. Da die Abgabe sowie der Zuschlag zur Abgabe im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Einführung nur befristet vorgesehen war und Überdies die Bankenbranche einem stetigen Wandel unterliegt, kann einer langfristigen Prognose seriöser Weise nicht das bisherige Aufkommen an Stabilitätsabgabe zugrunde gelegt werden.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑225.095 |
30.000 |
‑10.000 |
‑10.000 |
Auswirkungen auf Unternehmen:
Bisher waren von der Stabilitätsabgabe rund 20 Unternehmen betroffen. Durch die Absenkung der der Berechnung zugrunde liegenden Bemessungsgrundlage werden diese entlastet und zusätzlich ca. 20 weitere Kreditinstitute in die Abgabe miteinbezogen. Von dieser Maßnahme werden ausschließlich Kreditinstitute umfasst.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Die Senkung der Stabilitätsabgabe vermeidet zusätzliche Belastungen österreichischer Banken im europäischen Kontext. Gleichzeitig wird damit einem durch die Höhe der Stabilitätsabgabe indizierter Wettbewerbsnachteil entgegengewirkt.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Stabilitätsabgabe 2016
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" der Untergliederung 46 Finanzmarktstabilität im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute wurde im Jahr 2011, hinsichtlich des Sonderbeitrages befristet bis 2017, mit dem Ziel eingeführt, dass Banken, die von der Stabilisierung der Finanzmärkte durch Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen des Bundes profitieren, dafür auch einen Beitrag zu leisten haben. Dieser Unterstützungseffekt wirkte unabhängig davon, wie stark ein Institut von der Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 betroffen war oder ob Staatshilfe direkt in Anspruch genommen werden musste. Mittlerweile hat sich allerdings das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld für Banken stark verändert: Andere europäische Länder, die eine Bankenabgabe im Zuge der Finanzkrise eingeführt hatten, senkten mittlerweile ihre jeweiligen Abgaben schon deutlich oder ermöglichten die Anrechnung schon geleisteter Abgaben auf deren Bankenabwicklungsfonds. Neben der Belastung der Kostenstruktur der betroffenen österreichischen Banken sind daher inzwischen ungleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber Banken mit Sitz im Ausland und ein relevanter standortpolitischer Nachteil für österreichische Banken entstanden, der deren internationale Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflusst.
Nullszenario und allfällige Alternativen
- Österreichische Banken hätten im Vergleich zu den europäischen Mitbewerbern weiterhin einen Wettbewerbsnachteil.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021
Evaluierungsunterlagen und -methode: Es sind keine besonderen Vorbereitungen für eine interne Evaluierung erforderlich.
Ziele
Ziel 1: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Banken im europäischen Kontext
Beschreibung des Ziels:
Die Stabilitätsabgabe soll gesenkt werden, um den zusätzlichen Belastungen der Banken im europäischen Kontext entgegenzuwirken. Die österreichische Stabilitätsabgabe ist derzeit eine der höchsten in Europa, wodurch ohne die Absenkung der Stabilitätsabgabe Wettbewerbsnachteile erwachsen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Benachteiligung der Banken im europäischen Kontext in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit durch die Stabilitätsabgabe |
Nach Absenkung der Stabilitätsabgabe wird eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Banken erzielt und diese können gestärkt am europäischen Markt agieren. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Absenkung der Stabilitätsabgabe
Beschreibung der Maßnahme:
Der Prozentsatz für die Stabilitätsabgabe soll abgesenkt werden. Gleichzeitig soll eine Sonderzahlung erhoben werden, die die Banken auf vier Jahre verteilt entrichten können.
Umsetzung von Ziel 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
Vor allem die Absenkung der Stabilitätsabgabe kann einen Einfluss auf das Ausmaß der öffentlichen Verschuldung der Republik Österreich bis zum Ende des Jahres 2045 haben. Da die Abgabe sowie der Zuschlag zur Abgabe im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Einführung nur befristet vorgesehen war und Überdies die Bankenbranche einem stetigen Wandel unterliegt, kann einer langfristigen Prognose seriöser Weise nicht das bisherige Aufkommen an Stabilitätsabgabe zugrunde gelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Erträge |
0 |
‑225.000 |
30.000 |
‑10.000 |
‑10.000 |
Werkleistungen |
0 |
95 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
95 |
0 |
0 |
0 |
Nettoergebnis |
0 |
‑225.095 |
30.000 |
‑10.000 |
‑10.000 |
Die Stabilitätsabgabe 2017 iHv 100 Mio. Euro pro Jahr ersetzt die bisherige Stabilitätsabgabe (inkl. Sonderbeitrag i.H.v. 575 Mio. Euro), welche letzmalig im Jahr 2017 schlagend wird. Zusätzlich fallen über die Jahre 2017 bis 2020 jährlich Abschlagszahlungen iHv jeweils 250 Mio. Euro an. Zur Beurteilung der Aufkommenseffekte sind darüber hinaus die Auswirkungen auf die Körperschaftsteuer zu berücksichtigen. Die alte Stabilitätsabgabe war als Betriebsausgabe abzugsfähig, die Stabilitätsabgabe 2017 ist dies nicht mehr, weshalb es zu einem positiven Aufkommenseffekt bei der KöSt kommt. Die neue Abschlagszahlung jedoch wird als Betriebsausgabe anerkannt, weshalb ein diesbezüglicher negativer Aufkommenseffekt bei der Körperschaftsteuer zu Buche schlägt.
1 Mrd. Euro in Summe aus der Abschlagszahlung werden auf 4 Jahre verteilt, jedoch haben die Banken die Möglichkeit diese Sonderzahlungen schon 2016 oder 2017 zur Gänze zu zahlen, je nach Inanspruchnahme dieser Option ändert sich diese Aufteilung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA lag noch kein konkreter Aufteilungsschlüssel vor, somit enthält die WFA noch keine genaue Darstellung der Auswirkungen auf die Länder und Gemeinden.
Unternehmen
Auswirkungen aufgrund geänderter oder neuer Steuern/Gebühren/Abgaben
Bisher waren von der Stabilitätsabgabe rund 20 Unternehmen betroffen. Durch die Absenkung der der Berechnung zugrunde liegenden Bemessungsgrundlage werden diese entlastet und zusätzlich ca. 20 weitere Kreditinstitute in die Abgabe miteinbezogen. Von dieser Maßnahme werden ausschließlich Kreditinstitute umfasst.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Die Senkung der Stabilitätsabgabe vermeidet zusätzliche Belastungen österreichischer Banken im europäischen Kontext. Gleichzeitig wird damit einem durch die Höhe der Stabilitätsabgabe indizierter Wettbewerbsnachteil entgegengewirkt.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
95 |
|
|
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gem. BFRG/BFG |
15.01.01 Zentralstelle |
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|
95 |
|
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Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung der IT-Kosten erfolgt gemäß BFRG/BFG und ist im DB 15.01.01 gegeben.
Laufende Auswirkungen – Werkleistungen
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
|
95.000,00 |
|
|
|
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körpersch. |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
IT-Kosten Stabilitäts-abgabe |
Bund |
|
|
1 |
95.000,00 |
|
|
|
|
|
|
Kosten zur Implementierung der notwendigen IT-Infrastruktur werden wie folgt geschätzt:
- IT-Stabilitätsabgabe i.H.v. 95.000,-- Euro
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
|
‑225.000.000,00 |
30.000.000,00 |
‑10.000.000,00 |
‑10.000.000,00 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Stabilitätsabgabe |
Bund |
|
|
1 |
‑475.000.000,00 |
1 |
‑295.000.000,00 |
1 |
‑295.000.000,00 |
1 |
‑295.000.000,00 |
Sonderzahlung Stabilitätsabgabe |
Bund |
|
|
1 |
250.000.000,00 |
1 |
250.000.000,00 |
1 |
250.000.000,00 |
1 |
250.000.000,00 |
KöSt Mehraufkommen durch Stabilitätsabgabe neu |
Bund |
|
|
|
|
1 |
75.000.000,00 |
1 |
35.000.000,00 |
1 |
35.000.000,00 |
Stabilitätsabgabe:
Das laufende jährliche Aufkommen an Stabilitätsabgabe ab dem Jahr 2017 beträgt max. 100 Mio. Euro, wenn Deckelungen nicht wirksam werden. Dieses Stabilitätsabgabeaufkommen iHv 100 Mio. Euro pro Jahr ersetzt die bis inklusive 2016 erhobene Stabilitätsabgabe samt Sonderbeitrag in Höhe von insgesamt 575 Mio. Euro. Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA lag noch kein konkreter Aufteilungsschlüssel vor, somit enthält die WFA noch keine genaue Darstellung der Auswirkungen auf die Länder und Gemeinden.
Die Sonderzahlung der Stabilitätsabgabe in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro wird auf 4 Jahre (2017 bis 2020) verteilt, jedoch haben die Banken die Möglichkeit diese Sonderzahlungen schon 2016 oder 2017 zur Gänze zu zahlen; je nach Inanspruchnahme dieser Option ändert sich diese Aufteilung. Die herangezogenen Zahlenwerte bezüglich Stabilitätsabgabe basieren auf einer BMF-internen Schätzung im Zeitpunkt der Wirkungsfolgenabschätzung.
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 257524306).