Vorblatt
Ziele
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im europäischen Vergleich
- Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften
- Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Investoren
- Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen für Risikokapital
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Befreiung der MiFiG im Finanzierungsbereich von der KÖSt-Pflicht auf Veräußerungsgewinne
- Ausdehnung des Investitionsvolumens
- Rückerstattung der Kapitalertragsteuer (KESt) an Anteilseigner
- Senkung Mindestinvestitionssumme
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Da diese gesetzliche Regelung des MIFIGG 2017 frühestens 2017 in Kraft tritt und in diesem Jahr erst entsprechende Gesellschaften gegründet werden, ist somit erstmalig im Jahr 2018 mit steuerlichen Auswirkungen zu rechnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine valide Aussage zum Aufkommensausfall zwischen KESt und KöSt nicht möglich.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑3.300 |
‑33.200 |
‑33.200 |
‑33.200 |
Nettofinanzierung Länder |
0 |
‑1.100 |
‑10.800 |
‑10.800 |
‑10.800 |
Nettofinanzierung Gemeinden |
0 |
‑600 |
‑6.000 |
‑6.000 |
‑6.000 |
Nettofinanzierung Gesamt |
0 |
‑5.000 |
‑50.000 |
‑50.000 |
‑50.000 |
Auswirkungen auf Unternehmen:
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sollen ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase und Unternehmen in der Wachstumsphase investieren können. Durch Einbeziehung von Unternehmen in der Wachstumsphase soll in Hinblick auf die "Lebenszyklusphase" sowie Größen- bzw. Schwellenwerte von Unternehmen der Kreis der möglichen Zielunternehmen weiter gefasst werden, als dies nach der Art. 21 AGVO 2014 zulässig wäre.
Dies betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Die Maßnahmen sollen jedoch in der Weise gestaltet werden, dass sie vom Anwendungsbereich der geltenden Leitlinien für staatliche Risikofinanzierungsbeihilfen umfasst sind.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Der Zugang zu Eigenkapital ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in der sensiblen Gründungsphase, aber auch in der Wachstumsphase bis hin zu einer allfälligen Börsefähigkeit eingeschränkt und soll durch die vorgesehenen steuerlichen Regelungen erleichtert werden. Mit diesen Maßnahmen sollen gleichzeitig auch positive Impulse für den heimischen Risikokapitalmarkt insgesamt gesetzt werden.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Wie bereits § 6b KStG 1988 idF MiFiGG 2007 unterliegt auch das eben dort geregelte neue Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften als Risikokapitalbeihilferegelung der verpflichtenden Notifizierung an die Europäische Kommission. Aus diesem Grund sollen die für die Umsetzung erforderlichen Bestimmungen erst nach Mitteilung der Europäischen Kommission über die Nichtuntersagung in Kraft treten.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 -MIFIGG 2017
Einbringende Stelle: |
BMF |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2017 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Der Zugang zu Eigenkapital ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in der sensiblen Gründungsphase aber auch in der Wachstumsphase bis hin zu einer allfälligen Börsefähigkeit eingeschränkt. Kapitalgeber mit Sitz in Österreich konnten 2015 111 Mio. Euro an frischem Kapital einbringen. Damit ist der praktisch zum Erliegen gekommene Fundraising Sektor nach dem Jahr 2014 zwar wiederbelebt, liegt jedoch im europäischen Durchschnitt noch immer weit zurück.
Das von österreichischen Fonds investierte Volumen beträgt 2015 insgesamt rd. 0,032% des BIP. Damit hat sich Österreich im europäischen Ranking der Investmentaktivitäten im Vergleich zu 2014 um zwei Plätze auf Platz 20 verschlechtert.
Um den Unternehmen diesen Zugang künftig zu erleichtern und die bestehende Finanzierungslücke zu schließen, hat die Bundesregierung beschlossen, im Rahmen eines "KMU-Finanzierungspaketes" ein modernisiertes Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MIFIG) zu schaffen.
Steuerlich begünstigte Investitionsmöglichkeiten über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften wurden bereits in der Vergangenheit erfolgreich angenommen:
Unter dem mit dem StRefG 1993 eingeführten Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften waren bis zum Auslauf rund 20 Gesellschaften aktiv. Da die mit dem alten Regime in Zusammenhang stehenden Begünstigungen jedoch auslaufen bzw. ausgelaufen sind, soll nunmehr – unter Berücksichtigung der geänderten beihilfenrechtlichen Rahmenbedingungen für Risikokapital – ein flexibleres und moderneres Regime geschaffen werden, wodurch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften künftig deutlich umfangreichere Investitionsmöglichkeiten haben sollen als bisher.
Die Grenzen für Privatpersonen, um sich an MIFIG zu beteiligen waren nach der alten Gesetzeslage sehr hoch, wodurch es zu einer eingeschränkten Qualifikation dafür kam. Dies soll sich mit der neuen gesetzlichen Grundlage ändern, wodurch auch Privatpersonen erleichtert partizipieren und somit KMUs vermehrt unterstützen können. Für die Einstufung als qualifizierter Privatkunde soll das mindestens frei verfügbare Vermögen von 500 000 Euro auf 250 000 Euro herabgesetzt werden. Gleichzeitig soll zur Risikoverminderung und Verbesserung der Diversifizierungsmöglichkeiten die Mindestinvestitionssumme von 100 000 Euro auf 10 000 Euro vermindert werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne entsprechende Maßnahmen im Bereich MIFIG käme es zu einem weiteren Wettbewerbsnachteil für kleine und mittlere Unternehmen in der Gründungsphase in Bezug auf Zugang zu Eigenkapital.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022
Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierungsunterlagen und -methode: Source: IMF, World Economic Outlook Database (GDP)/Invest Europe/PEREP_Analytics
(http://www.investeurope.eu/research/invest-europe-publications/#s )
Ziele
Ziel 1: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im europäischen Vergleich
Beschreibung des Ziels:
Durch die Rückerstattung der KESt an die Anteilseigner sowie die Befreiung für MiFiG im Finanzierungsbereich von der KÖSt-Pflicht auf Veräußerungsgewinne soll es zur Gründung von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften kommen, die einen funktionierenden Markt etablieren in dem sich junge und innovative Unternehmen mit ausreichendem Eigenkapital ausstatten können.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit gibt es keine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, die Unternehmen mit Eigenkapital ausstatten können |
Ziel 1 ist erreicht, wenn das Verhältnis zum europäischen Durchschnitt bis 2022 verbessert werden kann. |
Ziel 2: Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften
Beschreibung des Ziels:
Dabei sollen steuerliche Anreize sowohl für die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft selbst als auch für private Investoren vorgesehen werden, die der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft – und damit indirekt den jeweiligen Zielunternehmen – Investitionsvolumen bereitstellen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Investitionsvolumen pro Unternehmen von 1,5 Millionen |
Investitionsvolumen pro Unternehmen von 15 Millionen |
Ziel 3: Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Investoren
Beschreibung des Ziels:
Durch steuerliche Anreize und aufsichtsrechtliche Änderungen soll dazu beitragen werden, ein möglichst breites Anlegerpublikum anzusprechen und dadurch die Möglichkeiten der Kapitalaufnahme für aufstrebende Unternehmen zu attraktivieren.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Privatkunden sind von Erwerb von Anteilen an Private Equity Dachfonds oder AIF in Unternehmensbeteiligungen ausgeschlossen und es bestehen keine steuerlichen Anreize für Investoren. |
Für Privatkunden ist unter bestimmten Rahmenbedingungen der Erwerb von Anteilen an Private Equity Dachfonds oder AIF in Unternehmensbeteiligungen möglich und es besteht eine steuerliche Förderung für die Beteiligungen an Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften. |
Ziel 4: Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen für Risikokapital
Beschreibung des Ziels:
Rechtliche Klarstellung in Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH (UStG)
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Aufgrund teilweiser unklarer Rechtslage besteht Verunsicherung im Vollzug und erfordert eine Klarstellung. |
Das Ziel ist erreicht, wenn aufgrund der gesetzlichen Regelung die Zweifelsfragen geklärt und die Missverständnisse ausgeräumt worden sind. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Befreiung der MiFiG im Finanzierungsbereich von der KÖSt-Pflicht auf Veräußerungsgewinne
Beschreibung der Maßnahme:
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung sowie sonstige Wertänderungen (Zu- bzw. Abschreibungen) der Beteiligungen an Zielunternehmen sollen daher von der Körperschaftsteuer befreit sein. Gewinntangenten, die der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft aufgrund einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft laufend zugerechnet werden, sind nicht von der Befreiung erfasst; sie erstreckt sich ausschließlich auf Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Maßnahme 2: Ausdehnung des Investitionsvolumens
Beschreibung der Maßnahme:
Insbesondere soll das Investitionsvolumen pro Unternehmen von 1,5 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro ausgedehnt werden, wodurch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften künftig deutlich umfangreichere Investitionsmöglichkeiten haben sollen als bisher.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Maßnahme 3: Rückerstattung der Kapitalertragsteuer (KESt) an Anteilseigner
Beschreibung der Maßnahme:
Für Investoren sollen Ausschüttungen von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Ausmaß von bis zu 15 000 Euro jährlich steuerfrei sein.
Die Befreiung soll im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer des jeweiligen Investors durch Anrechnung oder Erstattung der von der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft einbehaltenen Kapitalertragsteuer gewährt werden; auf diesem Wege kann eine Überprüfung der betragsmäßigen Beschränkung erfolgen. Die Befreiung soll sowohl beschränkt als auch unbeschränkt steuerpflichtigen Investoren gewährt werden.
Umsetzung von Ziel 1, 3
Maßnahme 4: Senkung Mindestinvestitionssumme
Beschreibung der Maßnahme:
Zur Risikoverminderung und Verbesserung der Diversifizierungsmöglichkeiten soll die Mindestinvestitionssumme von 100 000 Euro auf 10 000 Euro vermindert werden.
Umsetzung von Ziel 1, 3
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Erträge |
0 |
‑3.300 |
‑33.200 |
‑33.200 |
‑33.200 |
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Erlöse |
0 |
‑1.100 |
‑10.800 |
‑10.800 |
‑10.800 |
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Erlöse |
0 |
‑600 |
‑6.000 |
‑6.000 |
‑6.000 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.
Erläuterung:
Aufgrund der geringen Anzahl der betroffenen Unternehmen (max. 20 aktiven Gesellschaften) wird die Wesentlichkeitsgrenze nicht überschritten. Für den erstmaligen Bericht an das Finanzamt 1/23 wird mit einem Zeitaufwand von 4 Stunden pro Unternehmen gerechnet, der danach folgende jährliche Aufwand wird mit etwa 2 Stunden geschätzt.
Unternehmen
Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus.
Erläuterung
Aufgrund der geringen Anzahl der betroffenen Unternehmen (max. 20 aktiven Gesellschaften) wird die Wesentlichkeitsgrenze nicht überschritten.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Der Zugang zu Eigenkapital ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in der sensiblen Gründungsphase aber auch in der Wachstumsphase bis hin zu einer allfälligen Börsefähigkeit eingeschränkt. Um den Unternehmen diesen Zugang künftig zu erleichtern und die bestehende Finanzierungslücke zu schließen, hat die Bundesregierung beschlossen, im Rahmen eines "KMU-Finanzierungspaketes" ein modernisiertes Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften zu schaffen.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
|
|
|
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Bund |
|
‑3.300.000,00 |
‑33.200.000,00 |
‑33.200.000,00 |
‑33.200.000,00 |
Länder |
|
‑1.100.000,00 |
‑10.800.000,00 |
‑10.800.000,00 |
‑10.800.000,00 |
Gemeinden |
|
‑600.000,00 |
‑6.000.000,00 |
‑6.000.000,00 |
‑6.000.000,00 |
GESAMTSUMME |
|
‑5.000.000,00 |
‑50.000.000,00 |
‑50.000.000,00 |
‑50.000.000,00 |
|
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
steuerlicher Aufkommensentfall (KöSt + KESt) |
Bund |
|
|
1 |
‑3.300.000,00 |
1 |
‑33.200.000,00 |
1 |
‑33.200.000,00 |
1 |
‑33.200.000,00 |
|
Länder |
|
|
1 |
‑1.100.000,00 |
1 |
‑10.800.000,00 |
1 |
‑10.800.000,00 |
1 |
‑10.800.000,00 |
|
Gemd. |
|
|
1 |
‑600.000,00 |
1 |
‑6.000.000,00 |
1 |
‑6.000.000,00 |
1 |
‑6.000.000,00 |
Da diese gesetzliche Regelung des MIFIGG 2017 in Kraft tritt und in diesem Jahr erst entsprechende Gesellschaften gegründet werden, ist somit erstmalig im Jahr 2018 mit steuerlichen Auswirkungen zu rechnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine valide Aussage zum Aufkommensausfall zwischen KESt und KöSt nicht möglich.
Die Anteile des Bundes, der Länder (mit Wien als Land) und der Gemeinden (mit Wien als Gemeinde) an den Erträgen errechnen sich aus den Anteilen gemäß dem derzeit geltenden Finanzausgleich. Die Aufteilung berücksichtigt sowohl die Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben als auch aufkommensabhängige Transfers des Bundes an die Länder und Gemeinden und somit im folgenden Verhältnis: Bund ca. 66,5 %, Länder ca. 21,6 %, Gemeinden ca. 11,9 %.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Verwaltungs- kosten |
Verwaltungskosten für Unternehmen |
Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Unternehmen |
Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus |
Mindestens 500 betroffene Unternehmen |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 35024437).