Vorblatt

 

Ziele

 

-       Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im europäischen Vergleich

-       Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

-       Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Investoren

-       Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen für Risikokapital

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Befreiung der MiFiG im Finanzierungsbereich von der KÖSt-Pflicht auf Veräußerungsgewinne

-       Ausdehnung des Investitionsvolumens

-       Rückerstattung der Kapitalertragsteuer (KESt) an Anteilseigner

-       Senkung Mindestinvestitionssumme

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Da diese gesetzliche Regelung des MIFIGG 2017 frühestens 2017 in Kraft tritt und in diesem Jahr erst entsprechende Gesellschaften gegründet werden, ist somit erstmalig im Jahr 2018 mit steuerlichen Auswirkungen zu rechnen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine valide Aussage zum Aufkommensausfall zwischen KESt und KöSt nicht möglich.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Nettofinanzierung Bund

0

‑3.300

‑33.200

‑33.200

‑33.200

Nettofinanzierung Länder

0

‑1.100

‑10.800

‑10.800

‑10.800

Nettofinanzierung Gemeinden

0

‑600

‑6.000

‑6.000

‑6.000

Nettofinanzierung Gesamt

0

‑5.000

‑50.000

‑50.000

‑50.000

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sollen ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase und Unternehmen in der Wachstumsphase investieren können. Durch Einbeziehung von Unternehmen in der Wachstumsphase soll in Hinblick auf die "Lebenszyklusphase" sowie Größen- bzw. Schwellenwerte von Unternehmen der Kreis der möglichen Zielunternehmen weiter gefasst werden, als dies nach der Art. 21 AGVO 2014 zulässig wäre.

Dies betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Die Maßnahmen sollen jedoch in der Weise gestaltet werden, dass sie vom Anwendungsbereich der geltenden Leitlinien für staatliche Risikofinanzierungsbeihilfen umfasst sind.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Der Zugang zu Eigenkapital ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in der sensiblen Gründungsphase, aber auch in der Wachstumsphase bis hin zu einer allfälligen Börsefähigkeit eingeschränkt und soll durch die vorgesehenen steuerlichen Regelungen erleichtert werden. Mit diesen Maßnahmen sollen gleichzeitig auch positive Impulse für den heimischen Risikokapitalmarkt insgesamt gesetzt werden.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Wie bereits § 6b KStG 1988 idF MiFiGG 2007 unterliegt auch das eben dort geregelte neue Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften als Risikokapitalbeihilferegelung der verpflichtenden Notifizierung an die Europäische Kommission. Aus diesem Grund sollen die für die Umsetzung erforderlichen Bestimmungen erst nach Mitteilung der Europäischen Kommission über die Nichtuntersagung in Kraft treten.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 -MIFIGG 2017

 

Einbringende Stelle:

BMF

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Der Zugang zu Eigenkapital ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in der sensiblen Gründungsphase aber auch in der Wachstumsphase bis hin zu einer allfälligen Börsefähigkeit eingeschränkt. Kapitalgeber mit Sitz in Österreich konnten 2015 111 Mio. Euro an frischem Kapital einbringen. Damit ist der praktisch zum Erliegen gekommene Fundraising Sektor nach dem Jahr 2014 zwar wiederbelebt, liegt jedoch im europäischen Durchschnitt noch immer weit zurück.

Das von österreichischen Fonds investierte Volumen beträgt 2015 insgesamt rd. 0,032% des BIP. Damit hat sich Österreich im europäischen Ranking der Investmentaktivitäten im Vergleich zu 2014 um zwei Plätze auf Platz 20 verschlechtert.

Um den Unternehmen diesen Zugang künftig zu erleichtern und die bestehende Finanzierungslücke zu schließen, hat die Bundesregierung beschlossen, im Rahmen eines "KMU-Finanzierungspaketes" ein modernisiertes Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MIFIG) zu schaffen.

Steuerlich begünstigte Investitionsmöglichkeiten über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften wurden bereits in der Vergangenheit erfolgreich angenommen:

Unter dem mit dem StRefG 1993 eingeführten Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften waren bis zum Auslauf rund 20 Gesellschaften aktiv. Da die mit dem alten Regime in Zusammenhang stehenden Begünstigungen jedoch auslaufen bzw. ausgelaufen sind, soll nunmehr – unter Berücksichtigung der geänderten beihilfenrechtlichen Rahmenbedingungen für Risikokapital – ein flexibleres und moderneres Regime geschaffen werden, wodurch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften künftig deutlich umfangreichere Investitionsmöglichkeiten haben sollen als bisher.

 

Die Grenzen für Privatpersonen, um sich an MIFIG zu beteiligen waren nach der alten Gesetzeslage sehr hoch, wodurch es zu einer eingeschränkten Qualifikation dafür kam. Dies soll sich mit der neuen gesetzlichen Grundlage ändern, wodurch auch Privatpersonen erleichtert partizipieren und somit KMUs vermehrt unterstützen können. Für die Einstufung als qualifizierter Privatkunde soll das mindestens frei verfügbare Vermögen von 500 000 Euro auf 250 000 Euro herabgesetzt werden. Gleichzeitig soll zur Risikoverminderung und Verbesserung der Diversifizierungsmöglichkeiten die Mindestinvestitionssumme von 100 000 Euro auf 10 000 Euro vermindert werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne entsprechende Maßnahmen im Bereich MIFIG käme es zu einem weiteren Wettbewerbsnachteil für kleine und mittlere Unternehmen in der Gründungsphase in Bezug auf Zugang zu Eigenkapital.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022

Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierungsunterlagen und -methode: Source: IMF, World Economic Outlook Database (GDP)/Invest Europe/PEREP_Analytics

(http://www.investeurope.eu/research/invest-europe-publications/#s )

 

Ziele

 

Ziel 1: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im europäischen Vergleich

 

Beschreibung des Ziels:

Durch die Rückerstattung der KESt an die Anteilseigner sowie die Befreiung für MiFiG im Finanzierungsbereich von der KÖSt-Pflicht auf Veräußerungsgewinne soll es zur Gründung von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften kommen, die einen funktionierenden Markt etablieren in dem sich junge und innovative Unternehmen mit ausreichendem Eigenkapital ausstatten können.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit gibt es keine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, die Unternehmen mit Eigenkapital ausstatten können

Ziel 1 ist erreicht, wenn das Verhältnis zum europäischen Durchschnitt bis 2022 verbessert werden kann.

 

Ziel 2: Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

 

Beschreibung des Ziels:

Dabei sollen steuerliche Anreize sowohl für die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft selbst als auch für private Investoren vorgesehen werden, die der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft – und damit indirekt den jeweiligen Zielunternehmen – Investitionsvolumen bereitstellen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Investitionsvolumen pro Unternehmen von 1,5 Millionen

Investitionsvolumen pro Unternehmen von 15 Millionen

 

Ziel 3: Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Investoren

 

Beschreibung des Ziels:

Durch steuerliche Anreize und aufsichtsrechtliche Änderungen soll dazu beitragen werden, ein möglichst breites Anlegerpublikum anzusprechen und dadurch die Möglichkeiten der Kapitalaufnahme für aufstrebende Unternehmen zu attraktivieren.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Privatkunden sind von Erwerb von Anteilen an Private Equity Dachfonds oder AIF in Unternehmensbeteiligungen ausgeschlossen und es bestehen keine steuerlichen Anreize für Investoren.

Für Privatkunden ist unter bestimmten Rahmenbedingungen der Erwerb von Anteilen an Private Equity Dachfonds oder AIF in Unternehmensbeteiligungen möglich und es besteht eine steuerliche Förderung für die Beteiligungen an Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften.

 

Ziel 4: Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen für Risikokapital

 

Beschreibung des Ziels:

Rechtliche Klarstellung in Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH (UStG)

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Aufgrund teilweiser unklarer Rechtslage besteht Verunsicherung im Vollzug und erfordert eine Klarstellung.

Das Ziel ist erreicht, wenn aufgrund der gesetzlichen Regelung die Zweifelsfragen geklärt und die Missverständnisse ausgeräumt worden sind.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Befreiung der MiFiG im Finanzierungsbereich von der KÖSt-Pflicht auf Veräußerungsgewinne

Beschreibung der Maßnahme:

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung sowie sonstige Wertänderungen (Zu- bzw. Abschreibungen) der Beteiligungen an Zielunternehmen sollen daher von der Körperschaftsteuer befreit sein. Gewinntangenten, die der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft aufgrund einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft laufend zugerechnet werden, sind nicht von der Befreiung erfasst; sie erstreckt sich ausschließlich auf Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Maßnahme 2: Ausdehnung des Investitionsvolumens

Beschreibung der Maßnahme:

Insbesondere soll das Investitionsvolumen pro Unternehmen von 1,5 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro ausgedehnt werden, wodurch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften künftig deutlich umfangreichere Investitionsmöglichkeiten haben sollen als bisher.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Maßnahme 3: Rückerstattung der Kapitalertragsteuer (KESt) an Anteilseigner

Beschreibung der Maßnahme:

Für Investoren sollen Ausschüttungen von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Ausmaß von bis zu 15 000 Euro jährlich steuerfrei sein.

Die Befreiung soll im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer des jeweiligen Investors durch Anrechnung oder Erstattung der von der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft einbehaltenen Kapitalertragsteuer gewährt werden; auf diesem Wege kann eine Überprüfung der betragsmäßigen Beschränkung erfolgen. Die Befreiung soll sowohl beschränkt als auch unbeschränkt steuerpflichtigen Investoren gewährt werden.

 

Umsetzung von Ziel 1, 3

 

Maßnahme 4: Senkung Mindestinvestitionssumme

Beschreibung der Maßnahme:

Zur Risikoverminderung und Verbesserung der Diversifizierungsmöglichkeiten soll die Mindestinvestitionssumme von 100 000 Euro auf 10 000 Euro vermindert werden.

 

Umsetzung von Ziel 1, 3

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Erträge

0

‑3.300

‑33.200

‑33.200

‑33.200

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Erlöse

0

‑1.100

‑10.800

‑10.800

‑10.800

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Erlöse

0

‑600

‑6.000

‑6.000

‑6.000

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.

 

Erläuterung:

Aufgrund der geringen Anzahl der betroffenen Unternehmen (max. 20 aktiven Gesellschaften) wird die Wesentlichkeitsgrenze nicht überschritten. Für den erstmaligen Bericht an das Finanzamt 1/23 wird mit einem Zeitaufwand von 4 Stunden pro Unternehmen gerechnet, der danach folgende jährliche Aufwand wird mit etwa 2 Stunden geschätzt.

 

Unternehmen

 

Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus.

 

Erläuterung

Aufgrund der geringen Anzahl der betroffenen Unternehmen (max. 20 aktiven Gesellschaften) wird die Wesentlichkeitsgrenze nicht überschritten.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Der Zugang zu Eigenkapital ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in der sensiblen Gründungsphase aber auch in der Wachstumsphase bis hin zu einer allfälligen Börsefähigkeit eingeschränkt. Um den Unternehmen diesen Zugang künftig zu erleichtern und die bestehende Finanzierungslücke zu schließen, hat die Bundesregierung beschlossen, im Rahmen eines "KMU-Finanzierungspaketes" ein modernisiertes Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften zu schaffen.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

 

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2017

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

 

‑3.300.000,00

‑33.200.000,00

‑33.200.000,00

‑33.200.000,00

Länder

 

‑1.100.000,00

‑10.800.000,00

‑10.800.000,00

‑10.800.000,00

Gemeinden

 

‑600.000,00

‑6.000.000,00

‑6.000.000,00

‑6.000.000,00

GESAMTSUMME

 

‑5.000.000,00

‑50.000.000,00

‑50.000.000,00

‑50.000.000,00

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

steuerlicher Aufkommensentfall (KöSt + KESt)

Bund

 

 

1

‑3.300.000,00

1

‑33.200.000,00

1

‑33.200.000,00

1

‑33.200.000,00

 

Länder

 

 

1

‑1.100.000,00

1

‑10.800.000,00

1

‑10.800.000,00

1

‑10.800.000,00

 

Gemd.

 

 

1

‑600.000,00

1

‑6.000.000,00

1

‑6.000.000,00

1

‑6.000.000,00

 

Da diese gesetzliche Regelung des MIFIGG 2017 in Kraft tritt und in diesem Jahr erst entsprechende Gesellschaften gegründet werden, ist somit erstmalig im Jahr 2018 mit steuerlichen Auswirkungen zu rechnen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine valide Aussage zum Aufkommensausfall zwischen KESt und KöSt nicht möglich.

Die Anteile des Bundes, der Länder (mit Wien als Land) und der Gemeinden (mit Wien als Gemeinde) an den Erträgen errechnen sich aus den Anteilen gemäß dem derzeit geltenden Finanzausgleich. Die Aufteilung berücksichtigt sowohl die Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben als auch aufkommensabhängige Transfers des Bundes an die Länder und Gemeinden und somit im folgenden Verhältnis: Bund ca. 66,5 %, Länder ca. 21,6 %, Gemeinden ca. 11,9 %.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

Unternehmen

Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Mindestens 500 betroffene Unternehmen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 35024437).