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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 302049 E-Mail: team.z@bmj.gv.at
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Sachbearbeiter/in: Mag. Julia Hecht
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Empfänger des
Verteilers |
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Betrifft: |
Bundesgesetz, mit dem Begleitregelungen zur Europäischen Insolvenzverordnung in der Insolvenzordnung getroffen sowie das Gerichtsgebührengesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Insolvenzverordnung-Anpassungs-Novelle 2017 – IVA-Nov. 2017) |
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Das Bundesministerium für Justiz übersendet den angeführten Entwurf samt Erläuterungen und ersucht, dazu bis
17. Februar 2017
per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.
Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.
Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung nach Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Auf die in Art. 1 Abs. 4 Z 1 dieser Vereinbarung genannte Mindestfrist wird verwiesen.
Wien, am 1. Februar 2017
Für den Bundesminister:
Dr. Georg Kathrein
Elektronisch gefertigt