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BUNDESMINISTERIUM FÜR Justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 2133

E-Mail: team.z@bmj.gv.at

 

Sachbearbeiter/in:

Dr. Matthias Potyka

 

An die Empfänger des Verteilers

 

Betrifft:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Firmenbuchgesetz,

das EU-Verschmelzungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden

(BRIS-Umsetzungsgesetz - BRIS-UmsG)

Versendung zur allgemeinen Begutachtung

 

 

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den angeführten Entwurf samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht, dazu bis

 

17. Februar 2017

per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.

Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung nach Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Auf die in Art. 1 Abs. 4 Z 1 dieser Vereinbarung genannte Mindestfrist wird verwiesen.

 

Wien, 1. Februar 2017

Für den Bundesminister:

Dr. Georg Kathrein

 

Elektronisch gefertigt