Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Von der Europäischen Kommission wurde gegen die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2015/2075 eingeleitet, in dem u.a. eine rigide Entkoppelung des Fernleitungsnetzbetreibers, eine Verschärfung von Sanktionen und eine Abkehr von der Konzessionierung des Bilanzgruppenkoordinators durch den Mitgliedstaat gefordert wird.

 

Ziel(e)

Abwendung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch Anpassung der Bestimmungen betreffend die Unabhängigkeit des Fernleitungsnetzbetreibers, Sanktionen und Erbringung von Gas-Ausgleichsenergieleistungen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Klarstellung, dass die gesamte Corporate Identity des Fernleitungsnetzbetreibers von der Identität des vertikal integrierten Erdgasunternehmens oder irgendeines Teils davon komplett entkoppelt sein muss und sich der Fernleitungsnetzbetreiber keiner Unternehmensgruppe zuordnen darf. Der Verweis auf die Konzernmutter im Firmenlogo (z.B. "ein Unternehmen der Muster-Energie-Gruppe") ist nicht zulässig.

 

Die Prüfung der Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter, die im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes im Aufsichtsorgan der Muttergesellschaft vertreten sind, wird nicht wie bisher angenommen, sondern im Einzelfall geprüft.

 

Der Bilanzgruppenkoordinator wird künftig nicht mehr vom zuständigen Minister konzessioniert, sondern vom Marktgebietsmanager im Einvernehmen mit dem Verteilergebietsmanager unter nachfolgender Genehmigung durch die Regulierungsbehörde benannt.

 

Der Katalog der Verstöße gegen unionsrechtliche Verpflichtungen, die mit bis zu 10% des Jahresumsatzes zu sanktionieren sind (Geldbußetatbestände) wird erweitert.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen" der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Keine

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Mit den Anpassungen in § 112, 114 und 115 sowie § 159 und 164 wird die Richtlinie 2009/73/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt umgesetzt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1138700150).