Sicherung von Ansprüchen aus Zeitguthaben bei Insolvenz des Unternehmens
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2017 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Neue Formen von Arbeitszeitmodellen in Kollektivverträgen ermöglichen längere Durchrechnungen von Normalarbeitszeit und geleisteter Mehrarbeit sowie Zeitzuschläge und Arten von nicht durch Mehrarbeit erworbene Zeitguthaben und Zeitzuschlägen (wie Freizeitoptionen, Abgeltung von Erschwernissen durch Zeitzuschläge).
Derzeit sind Mehrarbeitsstunden, für die Freizeitausgleich vereinbart worden ist, in der Regel nur gesichert, wenn sie in den letzten sechs Monaten vor der Eröffnung der Insolvenz sowohl geleistet wurden als auch fällig geworden sind. Zweck der Neuregelung ist es, sämtliche erworbene Ansprüche aus Zeitguthaben oder Zeitzuschlägen für den Fall der Insolvenz des Unternehmens abzusichern, sofern sie im gesicherten Zeitraum fällig geworden sind.
Ziel(e)
Sicherung von Ansprüchen aus Zeitguthaben für den Fall der Insolvenz von Unternehmen unabhängig vom Leistungszeitraum.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Es soll in Zukunft nur auf die Fälligkeit des Anspruches von nicht ausgeglichenen Zeitguthaben und nicht mehr auf den diesen Zeitguthaben zu Grunde liegenden Leistungszeitraum abgestellt werden.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine