Vorblatt
Ziel(e)
- Verringerung des Verwaltungskostenaufwandes von ausl. Unternehmen in der Transportbranche
Verwaltungskostenreduktion
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Änderung der Melderegelung des § 19 LSD-BG für Unternehmen aus der Transportbranche
Änderung des Gesetzes
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:
Die rechtsetzende Maßnahme enthält 1 geänderte Informationsverpflichtung/en für Unternehmen. Es wird durch diese insgesamt eine Entlastung von rund € 2.960.000,- pro Jahr verursacht.
Mit der vorliegenden Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sollen Vereinfachungen bei den Regelungen über die ZKO-Meldung, das Bereithalten von Unterlagen und die Festlegung der Ansprechperson für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche vorgenommen werden. Diese Neuregelungen sind aufgrund der Besonderheiten der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in der Transportbranche bedingt.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden
Einbringende Stelle: |
BMASK |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2017 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen" der Untergliederung 20 Arbeit im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Mit der vorliegenden Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sollen Vereinfachungen bei den Regelungen über die ZKO-Meldung, das Bereithalten von Unterlagen und die Festlegung der Ansprechperson für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche vorgenommen werden. Diese Neuregelungen sind aufgrund der Besonderheiten der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in der Transportbranche bedingt.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Der Verwaltungsaufwand der Unternehmen bleibt im bisherigen Umfang aufrecht, es kommt zu keiner Verwaltungskostenentlastung.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Studien sind dazu nicht bekannt.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022
Evaluierungsunterlagen und -methode: Prüfung, ob Studien zu diesem Thema vorhanden sind.
Ziele
Ziel 1: Verringerung des Verwaltungskostenaufwandes von ausl. Unternehmen in der Transportbranche
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Meldeverpflichtung führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand in Unternehmen der Transportbranche. |
Die Verwaltungskostenreduktion beträgt ca. 3 Mio. € |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Änderung der Melderegelung des § 19 LSD-BG für Unternehmen aus der Transportbranche
Beschreibung der Maßnahme:
Umstellung der Meldung von einer grundsätzlichen Meldeverpflichtung pro Entsendung auf eine Pauschalmeldung für sechs Monate
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit ist pro Entsendung eine Meldung abzugeben; das sind derzeit durchschnittlich zehn Meldungen pro Jahr. |
Es sind höchstens nur noch zwei Meldungen pro Jahr notwendig. |
Abschätzung der Auswirkungen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen
IVP |
Kurzbezeichnung |
Fundstelle |
Be-Entlastung (in Tsd. €) |
1 |
Meldeverpflichtung nach § 19 LSD-BG |
§19 LSD- BG |
‑2.960 |
Durch eine nicht unerhebliche Reduktion der Meldeverpflichtung für ausländische Arbeitgeber im Transportbereich tritt eine finanzielle Entlastung in Höhe von 2,96 Mio. € ein.
Anhang
Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen
Informationsverpflichtung 1 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
Meldeverpflichtung nach § 19 LSD-BG |
§19 LSD- BG |
geänderte IVP |
Europäisch |
‑2.960.000 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Meldung einer Entsendung nach § 19 LSD-BG an die Zentrale Koordinationsstelle beim BMF
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Homepage des BMF
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Dies ergibt sich aus der Struktur des Meldeformulars.
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Dies ergibt sich aus der Struktur des Meldeformulars. Dieser Umstand wird in der Kontrollhandlung festgestellt.
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
Verwaltungstätigkeit 1: Ausfüllen oder Eingabe von Anträgen, Meldungen, Nachweisen, Ansuchen oder Berichten bzw. Inspektionen |
-00:12 |
37 |
0,00 |
0 |
‑7 |
‑7 |
Fallzahl |
400.000 |
Sowieso-Kosten in % |
0 |
Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen:
Mit der gesetzlichen Änderung tritt eine Reduktion der Fallzahl um 400.000 Meldungen pro Jahr ein. Anstelle der bisher 10 Meldungen pro Unternehmer und Jahr müssen nur noch 2 Meldungen erfolgen. Es wird von einer Unternehmenszahl von 50.000 betroffene Unternehmen aus der Transportbranche EU-weit und von einem Zeitaufwand von 12 Minuten/Meldung ausgegangen.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 475229629).