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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 2731 E-Mail: team.z@bmj.gv.at
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Sachbearbeiter/in: Dr. Robert Fucik
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An die Empfänger des Verteilers |
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Betrifft: |
Bundesgesetz, mit dem das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Gerichtsgebührengesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Auslandsunterhaltsgesetz 2014 geändert sowie das Bundesgesetz vom 9. Juni 1988 zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung aufgehoben werden (Kinder-RückführungsG 2017 – KindRückG 2017). |
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Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den oben angeführten Entwurf samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht, dazu bis
26. Mai 2017
per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.
Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.
Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung nach Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Auf die in Art. 1 Abs. 4 Z 1 dieser Vereinbarung genannte Mindestfrist wird verwiesen.
Wien, 10. Mai 2017
Für den Bundesminister:
Dr. Georg Kathrein
Elektronisch gefertigt