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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 302753 E-Mail: team.s@bmj.gv.at
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An die Empfänger des Verteilers |
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Betrifft: |
Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung1975 geändert wird (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2017) Versendung zur Begutachtung |
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Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2017) samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.
Die Begutachtungsfrist endet am 21. August 2017.
Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmj.gv.at zu richten.
Es wird um Verständnis ersucht, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.justiz.gv.at) abgerufen werden kann.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
Wien, 10. Juli 2017
Für den Bundesminister:
Mag. Christian Pilnacek
Elektronisch gefertigt