Damit sind Wahl und Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses ebenfalls vollzogen.
Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss, Geschäftsordnungsausschuss)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor, zunächst folgende ständige Ausschüsse einzusetzen: Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss und Geschäftsordnungsausschuss.
Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Ausschüsse aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.
Nach Beratungen der Präsidialkonferenz ist nun für den Unvereinbarkeitsausschuss, den Immunitätsausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss jeweils eine Zahl von 18 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern unpräjudiziell vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen wie folgt festgelegt wurde: je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und die ÖVP, je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen, je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf STRONACH und NEOS-LIF.
Für den Budgetausschuss ist unpräjudiziell eine Ausschussgröße von 24 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Diese werden auf die Fraktionen wie folgt verteilt: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen und je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf STRONACH und NEOS-LIF.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Zunächst lasse ich über die Ausschussgröße des Unvereinbarkeitsausschusses, des Immunitätsausschusses und des Geschäftsordnungsausschusses abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 18 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Nun lasse ich über die Ausschussgröße des Budgetausschusses abstimmen.
Jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 24 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Namen der von den Klubs der Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten als Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt werden. (Siehe Anhang S. 51)
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