Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 41

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Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 wurde unpräjudiziell gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung vereinbart, dass zu allen ersten Lesungen jeweils eine Redner-/Red­nerinnenrunde mit je 5 Minuten nach Fraktionsgröße, wobei die jeweils antragstellende Fraktion als Erste zu Wort gelangt, abgehalten wird.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.33.511. Punkt

Erklärungen des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport und der Bundesministerin für Inneres gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Österreichische Maßnahmen zur Abwehr nachrichten­dienstlicher Aktivitäten“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen eine Debatte stattfinden.

Ich erteile nun dem Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport das Wort. – Bitte.

 


10.35.00

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehr­te Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherin­nen und Zuseher zuhause vor den Fernsehgeräten! Sehr geehrte Herren Generäle! Ich möchte diese heutige Sitzung dazu nutzen, ein wenig Licht ins Dunkel rund um die Tä­tigkeit der österreichischen Nachrichtendienste zu bringen, und diese Gelegenheit auch aktiv wahrnehmen.

Das Material, das der Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden in regelmäßigen Abstän­den in den Medien verteilt, die darauf entbrannte Debatte und einige Behauptungen, die hier bei uns in Österreich auch von Angehörigen dieses Hauses in den Raum ge­stellt wurden, machen Aufklärung und auch Abgrenzung notwendig. Ich hoffe, dass es mir gelingen wird, vor allem bei jenen Kolleginnen und Kollegen, die in dieser Legisla­turperiode erstmals Angehörige des Hohen Hauses sind, um Verständnis für die Not­wendigkeit und das Wesen der Tätigkeit unserer Dienste zu werben.

Die Republik unterhält zwei Nachrichtendienste und eine Sicherheitsbehörde, die für den aktuellen Themenkomplex relevant sind: das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, kurz BVT, das bei der geschätzten Kollegin Mikl-Leitner im Innenressort ansässig ist, das Heeres-Abwehramt und das Heeres-Nachrichtenamt, beide im Verteidigungsressort angesiedelt. Diese drei Institutionen unterscheiden sich darin, was sowohl ihre Zuständigkeit, ihre Befugnisse, ihr Einsatzgebiet als auch ihre rechtlichen Grundlagen betrifft.

International ist es in demokratischen Staaten überaus üblich, drei oder mehr Nach­richtendienste beziehungsweise Sicherheitsbehörden zu unterhalten, die in diesem Bereich unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Auch in Deutschland, um ein naheliegen­des Beispiel anzusprechen, gibt es mehrere Nachrichtendienste. Neben dem Bundes­nachrichtendienst, der sich um die Auslandsaufklärung kümmert, gibt es das Bundes­amt für Verfassungsschutz und den militärischen Abschirmdienst. Das hat unter ande­rem den Vorteil, dass es zu keiner Konzentration von Befugnissen, von Ressourcen und Informationen in einer Hand kommen kann, und ist somit meines Erachtens ein wirkungsvoller Schutz vor Missbrauch.

 


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