Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 45

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ohne Wenn und Aber, dem Schutz der österreichischen Bevölkerung verpflichtet und leisten – teils unter Inkaufnahme von hohem persönlichem Risiko – ihren Beitrag. Dafür haben sie aus meiner Sicht nicht nur unseren Dank, sondern vor allem unser Vertrauen verdient. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Mag. Vavrik.)

10.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun erteile ich Frau Bundesministerin für In­neres Mag. Mikl-Leitner das Wort. – Bitte.

 


10.52.11

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr verehr­ten Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Spionage war in den letzten Wo­chen, in den letzten Monaten ein ganz zentrales Thema, ein Thema, das in den Mit­telpunkt gerückt ist und das von allen diskutiert worden ist.

Wenn wir heute hier im Hohen Haus über die Maßnahmen zur Abwehr illegaler nach­richtendienstlicher Aktivitäten diskutieren, dann muss man sich natürlich auch folgende Frage stellen: Wer könnte von einem Spionageangriff betroffen sein? – Da muss man zwischen zwei Bereichen unterscheiden, nämlich dem staatlichen Bereich und dem öf­fentlichen Bereich.

Im staatlichen Bereich könnten alle behördlichen Einheiten von Spionage betroffen sein. Wenn wir vom öffentlichen Bereich reden, dann gehören da die Wirtschaft, die Wissenschaft, die Unternehmungen und natürlich auch die Einzelpersonen dazu. All diese Bereiche sind schützenswert, aber genauso schützenswert sind selbstverständ­lich die Daten jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin.

Herr Minister Klug hat es bereits ausgeführt: In Österreich gibt es zwei Nachrichten­dienste und eine Sicherheitsbehörde, die sich mit sogenannten nachrichtendienstlichen Aufgaben beschäftigen. Jede Einheit hat ihre ganz klaren Kompetenzen, jede Einheit hat ihre ganz klaren gesetzlichen Regulative, und jede Einheit untersteht natürlich der gesetzmäßigen Kontrolle und den verschiedensten Kontrollinstrumentarien.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist im Innenres­sort angesiedelt, und gerade die Beamtenschaft im BVT arbeitet auf Grundlage des Sicherheitspolizeigesetzes und der Strafprozessordnung – das heißt, nach gesetzli­chen Grundlagen, wie jeder Polizist oder jede Polizistin auf der Straße.

Das Heeres-Nachrichtenamt und das Abwehramt fallen selbstverständlich in die Zu­ständigkeit des Herrn Verteidigungsministers und haben ebenso ihre Gesetzmäßigkei­ten und Grundlagen, die hier im Detail bereits ausgeführt worden sind.

Selbstverständlich ist es aber, dass alle drei Dienste auf Grundlage eines Verwaltungs­übereinkommens zusammenarbeiten, das natürlich auch immer wieder adaptiert und an die entsprechenden Herausforderungen angepasst wird. Alle drei Dienststellen ha­ben Rechtsschutzbeauftragte installiert, die ein wichtiges Kontrollinstrumentarium dar­stellen.

Herr Minister Klug ist bereits darauf eingegangen: Selbstverständlich ist die parla­mentarische Kontrolle von ganz großer Wichtigkeit. Das BVT untersteht der Kontrolle des Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten. Dort stehe ich auch immer wieder mit meinen Expertinnen und Experten gerne Rede und Antwort, wenn es Details zu besprechen oder sensible Bereiche zu diskutieren gibt.

Wir wissen selbstverständlich, dass wir auf diese drei Dienste, auf diese drei Einheiten auf keinen Fall verzichten können. Wir können deswegen nicht auf sie verzichten, weil wir im Sinne des Staates nationale, aber auch internationale Aufgaben zu erfüllen ha-


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