Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 77

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wir uns sehr bald im Ständigen Unterausschuss wieder treffen und dass Sie dort mit der Beantwortung meiner Fragen indirekt das Vertrauen wiederherstellen können bei den Bürgern und Bürgerinnen, dass es doch – trotz aller Vermutungen, trotz aller Hin­weise – mit rechten Dingen zugeht. – Danke vielmals. (Beifall bei NEOS-LIF.)

12.57


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe diese Debatte.

*****

Bevor wir zum 2. Punkt der Tagesordnung kommen, erlaube ich mir noch einen Hin­weis: Meine Damen und Herren, heute ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Gestern Abend haben unsere drei VolksanwältInnen in der Volksanwaltschaft zu die­sem Anlass ein Buch präsentiert mit dem Titel „Junge Menschen und ihre Rechte“ von Gertrude Brinek – einer unserer VolksanwältInnen. Ich hatte die Ehre, unser Haus bei dieser Buchpräsentation zu vertreten.

Es müssten inzwischen alle von Ihnen ein Exemplar dieses Buches in ihrem Postfach haben. Ich darf Ihnen dieses Werk ans Herz legen – zur Lektüre und auch zur kriti­schen Reflexion. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS-LIF.)

12.58.072. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem die Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Kon­sumentenschutzgesetz – KSchG), BGBl. Nr. 140/1979, geändert wird (8/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.58.39

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag des Kollegen Hofer geht es darum, dass ein pflegekostenbezogener Regress gegenüber Angehörigen der zu pflegenden Personen unzulässig sein soll.

Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, es gibt in Österreich noch ein Bundesland – nämlich die Steiermark –, in dem der Pflegeregress gegenüber den Kindern nach wie vor besteht. Das ist insofern ein bisschen unangenehm, als es natürlich für die Betrof­fenen, also für die Angehörigen, vor allem die Kinder, oftmals zu enormen Kosten kommt. (Präsident Ing. Hofer übernimmt den Vorsitz.)

In der Steiermark sind derzeit über 5 000 Personen regresspflichtig, mit durchschnitt­lich 160 €. Das heißt, das sind für das steirische Budget Einnahmen von etwa einer halben Million €; also in Wirklichkeit das, was man einen Tropfen auf dem heißen Stein nennt. Für die Betroffenen, die das bezahlen müssen, ist das aber oft existenzbedro­hend. Für Familien mit Kindern, die das bezahlen müssen, ist das oft ein Überlebens­kampf.

Die Ungerechtigkeit in diesem Gesetz an und für sich ist, dass bei Menschen, die Kin­der haben, die Kinder herangezogen werden und bezahlen müssen, während kinder­lose Personen alles vom Staat, von der Gemeinde oder vom Land ersetzt bekommen.

 


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