Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 79

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13.03.41

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, ich denke, der Antrag, den Sie eingebracht haben, ist durchaus diskussionswürdig, da bin ich ganz Ihrer Ansicht. Ich bin auch nicht glücklich mit dem Kinderregress in der Steiermark, keine Frage. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob diese bundeseinheitliche Regelung, die Sie angesprochen haben, tatsächlich über das Konsumentenschutzgesetz erfolgen kann oder ob man da nicht andere Wege finden muss. Ich meine das jetzt ganz ehrlich, das muss man einfach diskutieren.

Sie alle wissen ja, dass sich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, in dem das steirische Sozialhilfegesetz als verfassungskonform anerkannt wurde, auf das ABGB beruft, nämlich auf den ABGB-Grundsatz, wonach Kinder und Eltern gegenseitig unter­haltspflichtig sind. Darauf berufen sich der VfGH und auch das steirische Sozialhilfe­gesetz. Daher weiß ich nicht ganz genau, ob man über das Konsumentenschutzgesetz das ABGB, sage ich jetzt einmal, aushebeln kann, oder ob man nicht andere Wege fin­den muss, um eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen.

Ich bin überhaupt der Meinung, dass es gerade beim Regress im Pflegebereich viele Punkte gibt, die man sich anschauen muss. Sie wissen ganz sicher, Frau Kollegin Be­lakowitsch-Jenewein, und alle anderen auch, dass es in den Bundesländern bei der Pflege sehr wohl Regressarten gibt, die sehr unterschiedlich geregelt sind. Jeder greift auf das Erbe zurück, es ist nur ganz unterschiedlich geregelt, wie hoch der Vermö­gensschutz ist, wie lange man vorher übergeben muss, damit man nicht angegriffen werden kann. Es ist ja fast eine Wissenschaft, zu wissen, wann man ordentlich über­geben muss, damit man nicht zu Regresszahlungen herangezogen werden kann.

Ich denke, das sollten wir gemeinsam besprechen, denn wie Menschen die Pflege ihrer Eltern finanzieren können, sollte nicht davon abhängen, wo diese Menschen leben.

Noch einmal: Wir müssen einfach darüber diskutieren – es ist das jetzt die erste Le­sung, daher ein guter Anlass dazu –, ob das Konsumentenschutzgesetz das richtige Gesetz dafür ist – ich glaube es nicht – oder ob man nicht andere Wege finden muss, um – das wissen Sie auch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen – diese Länderkom­petenz, die ja in der Pflege gegeben ist, tatsächlich zu einer Bundeskompetenz zu machen, wo es auch noch viele andere Möglichkeiten gäbe, über die man sprechen könnte.

Ich möchte nur noch eines ansprechen, weil das auch sehr unterschiedlich geregelt ist, nämlich wie Eltern für ihre minderjährigen oder volljährigen Kinder, die pflegebedürftig sind, herangezogen werden. Das ist auch ganz unterschiedlich. In manchen Ländern werden sie gar nicht herangezogen, in manchen Ländern müssen die Eltern zahlen, und zwar bis zum Lebensende der Kinder, wenn diese denn vor den Eltern versterben.

Es ist wirklich im Moment eine sehr undurchschaubare Regelung, über die man einfach diskutieren sollte. Ich bin gespannt auf die Diskussion, und ob es das richtige Gesetz ist, werden wir im Laufe der Diskussion noch sehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


13.06.30

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Abgeord­nete! Ja, wir sind wirklich bei einem ganz wichtigen Thema, das wir nicht ernst genug nehmen können, denn sehr viele ältere Menschen in Österreich machen sich große Sorgen darum, ob sie sich künftig die Pflege überhaupt leisten können.

 


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