Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 102

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Letztlich, sehr geehrte Damen und Herren, geht es aber auch darum, durch vermehrte Transparenz höhere Akzeptanz des staatlichen Handelns zu erwirken, was auch uns allen als Entscheidungsträger zugutekommt. Es ist in unserer Zeit unabdingbar, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, zu erfahren, wie und warum Behörden, die öffentliche Verwaltung so oder so handeln. Uns muss aber auch klar sein, dass dieses Thema ein hochsensibles Thema ist, dass wir hier eine große Verantwortung haben.

Wir stellen klar: Ziel ist es, am Ende dieser Debatte ein Gesetz zur Gewährleistung von Informationsfreiheit zu bekommen. Wir möchten die Einführung einer Pflicht auf Ver­öffentlichung, wir möchten auf der anderen Seite das Recht auf Zugang zu Informa­tionen. Dazwischen gibt es ein Spannungsverhältnis, nämlich – Kollege Wittmann hat es schon erörtert –: größtmögliche Transparenz auf der einen Seite und Schutz von heiklen Daten auf der anderen Seite. Dafür müssen wir auch eine gewisse Zeitspanne vorsehen. Ich glaube, wir müssen uns wirklich Zeit lassen und das sehr ordentlich und gründlich debattieren und aufbereiten, dann werden wir am Ende ein sehr modernes und sehr wegweisendes Informationsfreiheitsgesetz in Österreich haben.

Wenn wir in der bevorstehenden Debatte die österreichische Verwaltung nicht unter Generalverdacht stellen – das ist, glaube ich, auch wichtig –, wenn wir mit dem Infor­mationsfreiheitsgesetz keinen aufgeblähten Verwaltungsapparat entstehen lassen, kein Bürokratiemonster erwecken, wenn wir gemeinsam darauf achten, dass aus dem wich­tigen und berechtigten Anliegen der Transparenz kein Schnüffeleigesetz entsteht, dann, glaube ich, werden wir am Ende ein sehr modernes und transparentes Öster­reich bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


14.27.42

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir über das Informationsfreiheitsgesetz sprechen, müssen wir zuerst einmal auch noch einmal darüber nachdenken, was in der heutigen Gesellschaft das Daten­sammeln an sich bewirkt hat oder auch bewirkt oder zu bewirken im Begriff ist: In Wahrheit eine Aushöhlung oder fast Zerstörung des Rechtsstaates, wie wir ihn bis jetzt verstehen. Aufgrund der Datensammlungen kommt es immer wieder dazu, dass Ent­scheidungen gefällt werden, auf die wir überhaupt keinen Einfluss nehmen können und bei denen wir auch überhaupt nicht wissen, auf welcher Grundlage sie basieren. Wa­rum bekommt man keine Versicherung, warum wird man nicht als Mieter akzeptiert, warum bekommt man eine Anstellung nicht? Das und noch vieles mehr basiert ja da­rauf, dass mittlerweile Daten gesammelt werden, weitergegeben werden, zum Teil le­gal, zum Teil illegal, dann Berechnungen angestellt werden, Prognosen erstellt werden über den einzelnen Menschen und dann entsprechende Entscheidungen getroffen werden. Das betrifft die Souveränität des Einzelnen in sehr starker Weise und die Souveränität des Staates auf der anderen Seite. Das ist also der Zustand, über den wir auch immer nachdenken müssen, wenn wir jetzt von Informationsfreiheit sprechen.

Auf der anderen Seite haben wir in Österreich die besondere Situation des Amtsge­heimnisses, das ein bisschen durch das Auskunftspflichtgesetz entschärft wurde, aber auch nur theoretisch, weil die Ausnahmen wiederum so umfangreich sind, dass man in Wahrheit auch auf Grundlage dieses Gesetzes keine Auskunft bekommt.

Diese Amtsverschwiegenheit in der derzeitigen Form ist einfach nicht aufrechtzuerhal­ten. Daher unterstützen auch wir die Initiative, dass es zu einem Informationsfreiheits­gesetz kommt, wodurch tatsächlich eine Umkehrung stattfindet. Das heißt, der Grund­satz muss sein, dass die Information von der Behörde an den Bürger gegeben wird,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite