parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 GOG-NR festgelegten Grundsätzen verteilt.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder der Präsidentin namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist für die erwähnten Ausschüsse jeweils eine Zahl von 24 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern unpräjudiziell vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen wie folgt festgelegt wurde: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen, je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf STRONACH und NEOS-LIF.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Vorschlag.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.
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(Zum Zeitpunkt der Drucklegung waren noch nicht alle Listen verfügbar. – Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die gewählten Funktionen sind im Internet unter „Parlamentarisches Geschehen>Ausschüsse>Nationalrat>Ausschüsse und Unterausschüsse“ abrufbar.)
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Ich lasse nun über den Antrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung von Ausschüssen gemäß § 32 GOG-NR abstimmen.
Es wird vorgeschlagen, folgende ständige Ausschüsse einzusetzen: Außenpolitischer Ausschuss, Justizausschuss, Kulturausschuss, Umweltausschuss. Es wird jeweils eine Ausschussgröße von 24 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen.
Diese werden auf die Fraktionen wie folgt verteilt: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen und je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf STRONACH und NEOS-LIF.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist daher abgelehnt.
Ich lasse nun über den Antrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Wahl von Ausschüssen des Nationalrats zur Vorbereitung von Verhandlungsgegenständen gemäß § 32 GOG-NR abstimmen.
Der Nationalrat wolle beschließen, folgende Ausschüsse zu wählen: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Außenpolitischer Ausschuss, Bautenausschuss, Familienausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie, Gesundheitsausschuss, Gleichbehandlungsausschuss, Justizausschuss, Ausschuss für Konsumentenschutz, Kulturausschuss, Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Ausschuss für Menschenrechte, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Ausschuss für Sportangelegenheiten, Tourismusausschuss, Umweltausschuss, Unterrichtsausschuss, Verkehrsausschuss, Volksanwaltschaftsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Industrie, Wissenschaftsausschuss.
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