Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 181

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parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordne­ten nach den im § 30 GOG-NR festgelegten Grundsätzen verteilt.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder der Präsidentin namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist für die erwähnten Ausschüsse jeweils eine Zahl von 24 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern unpräjudiziell vorgeschlagen, deren Auf­teilung auf die Fraktionen wie folgt festgelegt wurde: je 7 Mitglieder und Ersatzmit­glieder jeweils auf die SPÖ und die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen, je 1 Mitglied und Ersatzmit­glied jeweils auf STRONACH und NEOS-LIF.

Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Vorschlag.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise Ersatz­mitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.

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(Zum Zeitpunkt der Drucklegung waren noch nicht alle Listen verfügbar. – Die Mitglie­der und Ersatzmitglieder sowie die gewählten Funktionen sind im Internet unter „Parla­mentarisches Geschehen>Ausschüsse>Nationalrat>Ausschüsse und Unteraus­schüsse“ abrufbar.)

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Ich lasse nun über den Antrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung von Ausschüssen gemäß § 32 GOG-NR abstimmen.

Es wird vorgeschlagen, folgende ständige Ausschüsse einzusetzen: Außenpolitischer Ausschuss, Justizausschuss, Kulturausschuss, Umweltausschuss. Es wird jeweils eine Ausschussgröße von 24 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen.

Diese werden auf die Fraktionen wie folgt verteilt: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen und je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf STRONACH und NEOS-LIF.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Dieser Antrag ist daher abgelehnt.

Ich lasse nun über den Antrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Wahl von Ausschüssen des Nationalrats zur Vorbe­reitung von Verhandlungsgegenständen gemäß § 32 GOG-NR abstimmen.

Der Nationalrat wolle beschließen, folgende Ausschüsse zu wählen: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Außenpolitischer Ausschuss, Bautenausschuss, Familienaus­schuss, Finanzausschuss, Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie, Ge­sundheitsausschuss, Gleichbehandlungsausschuss, Justizausschuss, Ausschuss für Konsumentenschutz, Kulturausschuss, Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Aus­schuss für Menschenrechte, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Ausschuss für Sportangelegenheiten, Tourismusausschuss, Umweltausschuss, Unterrichtsaus­schuss, Verkehrsausschuss, Volksanwaltschaftsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Industrie, Wissenschaftsausschuss.

 


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