Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 186

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Präsident Karlheinz Kopf: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Mi­nuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staats­­sekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Als Erster und Begründer des Antrages zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


18.43.39

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Jetzt war ich ein biss­chen unachtsam und habe nicht nachvollziehen können, ob Sie den Titel dieses An­trages vollständig zum Vortrag gebracht haben: betreffend die Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Ver­antwortung im Zusammenhang mit dem Vorwurf – mit dem Vorwurf, so viel Correct­ness muss sein – einer Budgetlüge der Bundesregierung (Budgetlüge-Untersuchungs­ausschuss).

Nun wäre es wahrscheinlich witzig, wenn Sie sich bei diesem Vortrag selber einen Ord­nungsruf geben würden. Das haben wir nicht vernommen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, darf ich Sie fragen, was Sie vermisst haben? (Abg. Brosz: Einen Ordnungsruf!) Was haben Sie in meinen Ausführungen über den Titel des Antrages vermisst? Ich kann das nicht nachvollziehen.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Ich habe zuerst nicht so genau zu­gehört und versucht, Rückschlüsse zu ziehen. Danke, dass Sie mich jetzt unterstützen. Aber ich gehe einmal davon aus, dass der Titel des Untersuchungsausschusses, der hier von uns eingebracht wurde, einmal als solcher nicht ordnungsrufwürdig ist und darf also forthin von der Budgetlüge der Bundesregierung sprechen und von einem Budgetlüge-Untersuchungsausschuss. Und wenn nicht, würde ich es auch tun, weil es einfach so ist. Genau das gehört untersucht, daher kommen wir zur Sache.

Eine Lüge existiert natürlich nur im Zusammenhang mit einem Budgetloch, wenn zu­nächst ein Budgetloch festgestellt wird, das existieren möge. Das ist richtig, das hat die Finanzministerin ja auch im Ausschuss ausgeführt. Denn wir bringen den Antrag ja nicht einfach per Jux und Tollerei ein, sondern aufgrund ihrer beharrlichen Ausführun­gen. Wäre die Regierung einsichtig, könnten wir ja noch darüber reden. Aber nun gibt es dafür ja keinen Hinweis. Man beharrt ja darauf. Wir haben es ja gehört: Es gibt kein Budgetloch. (Abg. Mag. Hammer: Dann passt ja schon alles!) – Ja, in Ihrer Welt passt alles. Aber der Punkt ist – das wird die erste Feststellung sein müssen –, natürlich gibt es das, was hier Budgetloch genannt wird. Darauf werde ich gleich eingehen.

Die zweite, aber viel relevantere Frage – weil das war ja zum Teil schon Gegenstand der Dringlichen Anfrage – ist ja: Ist dann und in diesem Zusammenhang allenfalls die Unwahrheit gesagt worden? Und ist wissentlich die Unwahrheit gesagt worden, speziell vor der Wahl?

Diesen Fragen nähert sich der Antrag dieses Untersuchungsausschusses, er hat auch ganz präzise Fragestellungen zum Untersuchungsgegenstand formuliert. – Ich bitte Sie, nehmen Sie sich  – Die meisten sind schon weg von der ÖVP. Ich halte das für eine taktische Flucht, sonst würden Sie ja hier noch etwas lernen. – Ich würde Sie bit­ten, auch Ihre Kollegen darüber zu informieren und diese Fragen wirklich durchzuge­hen. Dann kämen Sie nämlich drauf, dass auch Sie selbst vor der Wahl ange­schwindelt und mit völlig falschen Sachverhalten in Ihre Wahlkreise geschickt wurden,


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