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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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9. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 29. Jänner 2014

 

 


Stenographisches Protokoll

9. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode              Mittwoch, 29. Jänner 2014

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 29. Jänner 2014: 9.05 – 23.00 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolf­gang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desministeriengesetz 1986 geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 98/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden

3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das zdesvertragslehrpersonengesetz geändert werden

4. Punkt: Bericht über den Antrag 112/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz
zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Tabakgesetzes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008

5. Punkt: Bericht über den Antrag 82/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Euro­pawahlordnung – EuWO) geändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläu­fige Vorsorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetproviso­rium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird

7. Punkt: Dritte Lesung: Bericht über den Antrag 42/A der Abgeordneten Mag. An­dreas Schieder, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Dieter Brosz, MSc, Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Ge­schäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (22/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsreformgesetz 2013 (34/A)

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (7/A)

11. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsord­nungsgesetz 1975 geändert wird (52/A)

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die öster­reichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 188/2013, geändert wird (15/A)

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (23/A)

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur so­zialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) aufgehoben wird (25/A)

15. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschafts­gesetz 1992 geändert wird (50/A)

16. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 202/2013, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 193/2013, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, BGBl. I Nr. 127/2013, das Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2013, und das Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2013, geändert werden (Erste Energieeffizienznovelle 2013) (10/A)

17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Informa­tionsfreiheit (Informationsfreiheit-BVG) (6/A)

18. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates, das Volksbegehren­gesetz 1973 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (24/A)

19. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird (35/A)

20. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert werden (39/A)

21. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (16/A)

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Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 3

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 45

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 92

Unterbrechung der Sitzung .................................................................  159, 221, 270, 274

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................  220, 270, 273

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls die­ser Sitzung durch Präsidentin Mag. Barbara Prammer ........................................................................ 319

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 321

Aktuelle Stunde (2.)

Thema: „Perspektiven der Familienförderung in Österreich“ ............................. 45

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................. 45

Bundesministerin MMag. Dr. Sophie Karmasin ...................................................... 47

Angela Lueger .............................................................................................................. 50

Dorothea Schittenhelm ............................................................................................... 51

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 53

Mag. Daniela Musiol ..................................................................................................... 54

Dr. Georg Vetter ........................................................................................................... 56

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .............................................................................. 57

Katharina Kucharowits ................................................................................................ 58

Claudia Durchschlag ................................................................................................... 60

Anneliese Kitzmüller .................................................................................................... 61

Julian Schmid, BA ....................................................................................................... 63

Leopold Steinbichler .................................................................................................... 64

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 66

Aktuelle Stunde – Aktuelle Europastunde (3.)

Thema: „Duales Ausbildungssystem, Ausbildungsgarantie – Österreich als Beispiel für Europa“          ............................................................................................................................... 67

Redner/Rednerinnen:

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 67

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................... 70

Mag. Christine Muttonen ............................................................................................. 72

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 73

Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................. 75

Dr. Harald Walser ......................................................................................................... 77

Frank Stronach ............................................................................................................. 78

Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 79

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ..................................................................................... 81

Dr. Angelika Winzig ...................................................................................................... 83

Bernhard Themessl ..................................................................................................... 84

Mag. Birgit Schatz ........................................................................................................ 86

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................... 87

Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar ................................................................................... 88


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 4

Ausschüsse

Zuweisungen ........................................  90, 279, 282, 284, 288, 292, 295, 299, 303, 305,

309, 311, 314, 317, 319

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Erster Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ........................................................ 92

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung (502/J) ....................................................................................................... 159

Begründung: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek ............................................................ 165

Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ..................................................................... 169

Debatte:

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 175

Mag. Andreas Schieder ............................................................................................. 178

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 179

Elmar Podgorschek ................................................................................................... 182

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 184

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 187

Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 190

Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 191

Mag. Andreas Zakostelsky ........................................................................................ 193

MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................................................ 194

Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 196

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 199

Sigrid Maurer .............................................................................................................. 201

Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 204

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 205

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 206

Dr. Georg Vetter ......................................................................................................... 208

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 209

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 211

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 213

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 215

Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 217

Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 218

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stabilitätsabgabe“ – Ablehnung ..........................................................................  186, 220

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verfassungsrechtliche Schuldenbremse und Begren­zung der Steuer- und Abgabenquote“ – Ablehnung            198, 220

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen Gemeinsame Mittelschule – Ablehnung (na­mentliche Abstimmung)  202, 220

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften – Ablehnung                                                 211, 222

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsschutzpakt“ – Ablehnung .................................................................  218, 222


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 5

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 81/A der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geän­dert wird (20 d.B.) ................................................ 93

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 93

Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 95

Sigrid Maurer ................................................................................................................ 97

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 99

Dr. Georg Vetter ......................................................................................................... 101

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 102

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................... 107

Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 108

Angela Lueger ............................................................................................................ 111

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 112

Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 113

Christoph Hagen ........................................................................................................ 115

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 117

Dr. Reinhard Eugen Bösch ....................................................................................... 118

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 119

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Ableh­nung .......................................................................................  104, 121

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Bildungsministeriums – Ablehnung ..........................................  110, 121

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Selbständiges Ressort für Wissenschaft und Forschung“ – Ablehnung ..........  116, 121

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Festsetzung einer vierwöchigen Begutachtungs­frist von Regierungsvorlagen – Ablehnung           117, 121

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 120

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 98/A der Abge­ordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienste­tengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (17 d.B.)           ............................................................................................................................. 122

Berichterstatter: Johann Singer ................................................................................. 122

3. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geän­dert werden (18 d.B.) ................................. 122

Redner/Rednerinnen:

Christian Lausch ........................................................................................................ 122

Otto Pendl ................................................................................................................... 125


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 6

Johann Singer ............................................................................................................ 129

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 130

Christoph Hagen ........................................................................................................ 131

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 134

Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 135

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................... 140

Christoph Hagen (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 142

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend angemessene Gehaltserhöhung und Attraktivierung des öf­fentlichen Dienstes – Ablehnung         124, 143

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten durch ein eigenes Exekutivdienstrecht“ – Ablehnung               133, 143

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 17 und 18 d.B. ............................................. 143

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 112/A der Ab­geordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Tabakgesetzes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008 (19 d.B.) .................................................................................................. 144

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Mückstein ...................................................................................................... 144

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 145

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 146

Mag. Roman Haider ................................................................................................... 148

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 149

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 149

Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 150

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 151

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 82/A der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mit­glieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert wird (21 d.B.) ........................................................................................................................ 152

Berichterstatter: Mag. Wolfgang Gerstl ..................................................................... 152

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 152

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 154

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 155

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 157

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 158

Mag. Michaela Steinacker ......................................................................................... 158

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 159

6. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeord­neten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2014 ge­troffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrah­mengesetz 2014 bis 2017 geändert wird (22 d.B.) ...................................................... 223


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 7

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 223

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 224

Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 230

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 232

Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 233

August Wöginger ....................................................................................................... 234

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 235

Staatssekretär Mag. Jochen Danninger .................................................................. 237

Cornelia Ecker ............................................................................................................ 238

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 239

Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 241

Matthias Köchl ............................................................................................................ 243

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 245

Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 246

Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl ........................................................................... 248

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 252

Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 252

Petra Bayr, MA ........................................................................................................... 256

Tanja Windbüchler-Souschill .................................................................................... 257

Mag. Andreas Zakostelsky ........................................................................................ 259

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................... 260

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 262

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 263

Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 264

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 265

Rainer Wimmer .......................................................................................................... 267

Christoph Hagen ........................................................................................................ 269

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die rot-schwarzen Schließungen von Polizeidienst­stellen – Ablehnung (namentliche Abstimmung)  226, 270

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Reduktion der Bundes- und Landesparteienförde­rung und Verwendung der Minderaufwendungen für die Sanierung des österrei­chischen Parlaments – Ablehnung .................................  236, 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung von Gehaltserhöhungen für hoch dotierte Kulturmanager – Ablehnung  242, 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung des Budgetbegleitgesetzes 2014 – Ableh­nung ..................................  242, 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppelung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag im Einkommensteuergesetz – Ablehnung  244, 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung im Körperschaftsteuergesetz – Ablehnung                                              250, 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung der Gesellschaftssteuer im Kapitalverkehrsteu­ergesetz – Ablehnung  250, 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“ – Ablehnung ......................................................  251, 272


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 8

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Erstellung eines Fachhochschul-Entwicklungs- und ‑Finanzierungsplans – Ablehnung  254, 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Erhöhung der Fördersätze für die Fachhochschul-Studienplätze – Ablehnung .  255, 273

Entschließungsantrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend: Die österreichische Entwicklungszusammenar­beit endlich auf stabile Beine stellen – Ablehnung     258, 273

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ausreichende budgetäre Ausstattung des österreichischen Bun­desheeres – Ablehnung  261, 273

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die finanzielle Lage der Filmwirtschaft – Ableh­nung ...........................................  264, 273

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Gewinnfreibetrags im Einkom­mensteuergesetz – Ablehnung (namentliche Abstimmung)      267, 273

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 269

7. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 42/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Dieter Brosz, MSc, Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsge­setz 1975) geändert wird (4 d.B.) .......................................................................................................................... 275

Annahme des Gesetzentwurfes in dritter Lesung ........................................................ 275

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (22/A) ................................................................................................ 276

Redner/Rednerinnen:

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 276

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 277

Dr. Angelika Winzig .................................................................................................... 277

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 278

Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 279

Zuweisung des Antrages 22/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ................. 279

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Pensionsreformgesetz 2013 (34/A) ............................................................................. 279

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 280

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 280

Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 28


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 9

1

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 282

Zuweisung des Antrages 34/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ................. 282

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (7/A) ...................................................................................................................... 283

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 283

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 283

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 284

Zuweisung des Antrages 7/A an den Geschäftsordnungsausschuss ......................... 284

11. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirkl­huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ge­schäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (52/A)      ............................................................................................................................. 284

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 285

Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 285

Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 286

Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 286

Michael Pock ............................................................................................................... 287

Zuweisung des Antrages 52/A an den Geschäftsordnungsausschuss ....................... 288

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 188/2013, geändert wird (15/A) ....................................................................................................................................... 288

Redner/Rednerinnen:

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 288

Otto Pendl ................................................................................................................... 289

Johann Rädler ............................................................................................................ 290

Christian Hafenecker ................................................................................................. 290

Christoph Hagen ........................................................................................................ 291

Zuweisung des Antrages 15/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten .......... 292

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsge­bührengesetz geändert wird (23/A)                         292

Redner/Rednerinnen:

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 292

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 293

Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................. 293

Christian Lausch ........................................................................................................ 294

Zuweisung des Antrages 23/A an den Justizausschuss ............................................. 295

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesge­setz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) aufgehoben wird (25/A) ............................................................................................................................ 295

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 295

Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 295

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 296

Josef A. Riemer .......................................................................................................... 297


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 10

Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 298

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 299

Zuweisung des Antrages 25/A an den Kulturausschuss ............................................. 299

15. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirkl­huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschaftsgesetz 1992 geändert wird (50/A)              ............................................................................................................................. 299

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 300

Erwin Preiner .............................................................................................................. 300

Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 301

Harald Jannach ........................................................................................................... 302

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 302

Zuweisung des Antrages 50/A an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ....... 303

16. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbe­ordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 202/2013, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002, zu­letzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 193/2013, das Emissions­schutzgesetz für Kesselanlagen, BGBl. I Nr. 127/2013, das Mineralrohstoffge­setz, BGBl. I Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2013, und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2013, ge­ändert werden (Erste Energieeffizienznovelle 2013) (10/A) ............................................................................ 303

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 303

Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 304

Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 304

Gerhard Schmid ......................................................................................................... 305

Zuweisung des Antrages 10/A an den Umweltausschuss .......................................... 305

17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Informationsfreiheit (Informationsfreiheit-BVG) (6/A) .............................................................................................................................. 305

Redner/Rednerinnen:

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 306

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 306

Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................. 307

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................... 307

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 308

Zuweisung des Antrages 6/A an den Verfassungsausschuss .................................... 309

18. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates, das Volksbegehrengesetz 1973 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (24/A) ............................................................................................................................ 309

Redner/Rednerinnen:

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 309

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 310

Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 310

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 310


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 11

Zuweisung des Antrages 24/A an den Verfassungsausschuss .................................. 311

19. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz ge­ändert wird (35/A) ............................. 311

Redner/Rednerinnen:

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 311

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 312

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 312

Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 313

Zuweisung des Antrages 35/A an den Verfassungsausschuss .................................. 314

20. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wer­den (39/A) ........................................... 314

Redner/Rednerinnen:

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 314

Angela Lueger ............................................................................................................ 315

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 315

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 316

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 316

Zuweisung des Antrages 39/A an den Verfassungsausschuss .................................. 317

21. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geän­dert wird (16/A) ..................... 317

Redner/Rednerinnen:

Georg Willi .................................................................................................................. 317

Johann Hell ................................................................................................................. 317

Andreas Ottenschläger ............................................................................................. 318

Walter Rauch .............................................................................................................. 318

Zuweisung des Antrages 16/A an den Verkehrsausschuss ........................................ 319

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 90

Petition betreffend „USt.-Option-Ungleichbehandlung abstellen“ (Ordnungsnum­mer 4) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 90

Bürgerinitiative betreffend „Aufhebung der Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädago­gischer Dienst („neues Lehrerdienstrecht“) und Gestaltung eines modernen, at­traktiven und leistungsorientierten Lehrerdienstrechts“ (Ordnungsnummer 36)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 90

13: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Orga­nisation für Migration über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und dem Sitz ihrer Büros in Wien

14: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 12

15: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zy­pern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern

16: Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesver­mögen erteilt wird

23: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz

24: Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014

25: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiter­bildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird

Berichte ......................................................................................................................... 90

Vorlage 10 BA: Monatserfolg November 2013; BM f. Finanzen

Vorlage 11 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 4. Quartal 2013; BM f. Finanzen

III-31: Bericht über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkom­men sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jah­ren 2011 und 2012 (Reihe Einkommen 2013/1); Rechnungshof

III-33: Bericht, Reihe Bund 2013/13; Rechnungshof

III-34: Bericht, Reihe Bund 2014/1; Rechnungshof

III-35: Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende; BM f. Wissenschaft und Forschung

III-36: Förderungsbericht 2012; Bundesregierung

III-37: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2012; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

III-38: Bericht über den Bundes-Zielsteuerungsvertrag für die Jahre 2013 bis 2016 aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. April 2013, E 301-NR/XXIV.GP; BM f. Gesundheit

III-39: Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2011; Bundesregierung

III-40: Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2012; Bundesregierung

III-41: Bericht, Reihe Bund 2014/2; Rechnungshof

III-42: Bericht betreffend Jahresvorschau 2014 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission bzw. zum Jahrespro­gramm des Rates; BM f. Gesundheit

Anträge der Abgeordneten

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau der di­rekten Demokratie in Österreich (117/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 13

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Sub­ventionsbremse (118/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Studie zur Evaluierung der Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die Konsumenten“ (119/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung des EU-Grenz­werts für Feinstaubbelastung an den WHO-Grenzwert (120/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot von Fracking“ (121/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeskompetenz Ele­mentarpädagogik (122/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Mittel für Ausbau der Kin­derbetreuung an Qualitätskriterien knüpfen (123/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Umset­zung der Aarhus-Konvention (124/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf kos­tenlosen Ganztagskindergartenplatz ab dem ersten Geburtstag (125/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein zweites verpflichtendes kostenloses Kindergartenjahr für alle Kinder (126/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Auszahlung von Familienleistungen sowie monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe (127/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen il­legale Arbeiten im Bereich des Bauens (128/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend massive Men­schenrechtsverletzungen in Russland durch Anti-Homosexuellen-Gesetz (129/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Veranke­rung der „Netzneutralität“ (130/A)(E)

Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule (131/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Behandlung des Natio­nalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen im Nationalrat (132/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Behinder­tengleichstellungsgesetzes (133/A)(E)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend kontaktloses Be­zahlen (134/A)(E)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neufassung der In­kassokosten-VO (135/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend flexible Schuleingangsphase (136/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Blindenführhunde als me­dizinische Rehabilitationsmaßnahme (137/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 14

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Fracking in Österreich (138/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend leistbaren Wohnbau (139/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Wale und Delfine sind keine Konkurrenz der Fischer, sondern eine zu schützende Spezies (140/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Die österreichi­sche Entwicklungszusammenarbeit endlich auf stabile Beine stellen (141/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Kenn­zeichnung von Lebensmitteln (142/A)(E)

Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gemeinsame Schule – machen wir endlich Dampf in Wien (143/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, zuletzt geändert durch BGBl. 179/2013, ab­geändert wird (Mindestlohngesetz) (144/A)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (145/A)

Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 - B-KJHG 2013) geändert wird (146/A)

Dr. Josef Cap, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (147/A)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014–2020 – Umsetzung in Österreich II (148/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Blaulicht für First Responder im Einsatzfall (149/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines transparenten Lohnzettels (150/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der deutsch­sprachigen Minderheit in Slowenien (151/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Österreich-Tickets (152/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Mög­lichkeit der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten (153/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zu­verdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes (154/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines ös­terreichweiten E-Ticketing für den öffentlichen Verkehr (155/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ersatz­zeiten für Heimkinder in der Pensionsversicherung (156/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 15

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein modernes FPÖ-Bil­dungskonzept für Österreichs Schulen (157/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel“ (158/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sitzerhöhungen für Kinder bei Taxifahrten (159/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge“ (160/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen (161/A)(E)

Dr. Franz-Joseph Huainigg, Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklungszusammenarbeit (162/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Selbständiges Ressort für Wissenschaft und Forschung“ (163/A)(E)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stabilitätsabgabe“ (164/A)(E)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsschutzpakt“ (165/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten durch ein eigenes Exekutivdienstrecht“ (166/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Amtshilfe für die Bundes­ministerin für Inneres betreffend das Gesetz ,Organisation des öffentlichen Sanitäts­dienstes‘“ (167/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer gesetzlichen Pflegeversicherung statt Erhöhung von Massensteuern“ (168/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Harmonisierung und Vereinfachung der Förderlandschaft im Bereich der individuellen Unterstützung und Rehabilitation“ (169/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Strukturen für Öster­reich – Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und umfassende Gesund­heitsreform“ (170/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerkennung von Blinden­führhunden als medizinische Rehabilitationsbehelfe“ (171/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundeseinheitliche Ju­gendschutzbestimmungen“ (172/A)(E)

Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Josef Cap, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Chris­toph Vavrik, Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz für demo­kratische Entwicklungen in der Ukraine (173/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG) (174/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 16

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (175/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung für heimische Photovoltaik-Anlagen (176/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung von Stromspei­chern (177/A)(E)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans (178/A)(E)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Erhöhung der Studienbeihilfe um 17% und jährliche Valorisierung (179/A)(E)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geändert wird (180/A)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschränkung der Cross-Com­pliance-Bestimmungen auf ein Mindestausmaß (181/A)(E)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung von Ge­haltserhöhungen für hoch dotierte Kulturmanager (182/A)(E)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Förder­sätze für die Fachhochschul-Studienplätze (183/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Änderungen des Einkommensteuergesetzes im Zuge der Neuberechnung von Einheitswerten (184/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Förderober­grenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 50 000 Euro pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs (185/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gezielten Humusaufbau in österreichischen Böden (186/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Nutzung der Bahnverbin­dung Oberwart–Friedberg für den Personenverkehr (187/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz und Qualitätssiche­rung bei AMS-Kursen (188/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sek­torale Arbeitslosigkeit in Österreich (189/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Min­destsicherung (190/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung gentechnikfreier Futtermittel und Versicherung für Lizenzgeber von GT-Futtermittel (191/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralölsteuergesetz 1995 geändert wird (192/A)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung des Sachkun­denachweises (193/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrar Markt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat (194/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 17

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende Dotierung der Maßnahme zur Modernisierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Investitionsför­derung) (195/A)(E)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundes verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung (196/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (197/A)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verfassungsrechtliche Schuldenbremse und Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote“ (198/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp dem Familienbeihilfenexport ins Ausland (199/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bedarfs- und Kapazitäts­erhebung im tertiären Sektor sowie Ausbau der UNI-Autonomie im Bereich der Zu­gangsregelungen (200/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau der gemein­nützigen Stiftungen in Österreich sowie einer stärkeren Verankerung der Philanthropie in Österreichs Gesellschaft (201/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz und das Parteien-Förderungsgesetz geändert werden (202/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (203/A)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird (204/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinn­freibeitrags im Einkommensteuergesetz (205/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“ (206/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalverkehrsteuergesetz geändert wird (207/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Körperschaftsteuergesetz geändert wird (208/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme des Kindergarten- und Hortwesens in den Bereich der Bundeskompetenzen und Ver­ankerung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung (209/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entbürokratisierung der An­tragstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte (210/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung der Vorrats­datenspeicherung (211/A)(E)

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geändert wird (212/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 18

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend öffentlich-rechtlichem Rechtsschutz gleichwertigen Rechtsschutz bei der Auslagerung von Sicherheitsaufga­ben an Private (213/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung (214/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des 3. Fakul­tativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention (215/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrats (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert wird (216/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsge­setz geändert werden (217/A)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregion zur ge­meinsamen Schule unter besonderer Berücksichtigung der Schulautonomie (218/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen (219/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuver­dienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (220/A)(E)

Zurückgezogen wurden die Verlangen auf erste Lesung binnen drei Monaten über den

Antrag 13/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Um­gebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) geändert wird (Zu 13/A), den

Antrag 14/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Förderung des Mehrweganteils von Getränkeverpa­ckungen (Zu 14/A), den

Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bedarfskompetenz des Bundes für Klimaschutz (Zu 17/A), den

Antrag 19/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG abgeändert wird (Zu 19/A), den

Antrag 20/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlastenausgleichsge­setz 1967) idF des BGBl. I Nr. 81/2013 geändert wird (Zu 20/A), sowie den

Antrag 21/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung (Zu 21/A)

Anfragen der Abgeordneten

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Statistische Daten zu Wohnungseinbrüchen“ (278/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förde­rungen für NGOs und Vereine 2013 (279/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 19

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderungen für NGOs und Verei­ne 2013 (280/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (281/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (282/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (283/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (284/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (285/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (286/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (287/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (288/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (289/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (290/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2013 (291/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeidienststellen in Kärnten (292/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend vom Bundeskriminalamt als ge­fälscht erkannte und der Botschaft der Republik Indien als echt bestätigte Führer­scheine (293/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan als echt bestätigte Führerscheine (294/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Bundesrepublik Nigeria als echt bestätigte Führerscheine (295/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend vom Bundeskriminalamt als ge­fälscht erkannte und der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan als echt be­stätigte Führerscheine (296/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 20

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Isla­mischen Republik Pakistan als echt bestätigte Führerscheine (297/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Re­publik Indien als echt bestätigte Führerscheine (298/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Isla­mischen Republik Afghanistan als echt bestätigte Führerscheine (299/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Zukunft der Linzer Eisenbahnbrücke (300/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend das internationale Ansehen des Kunst- und Kulturlandes Österreich (301/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pflegegeldeinstufung durch Diplompflegekräfte (302/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Öffnung des Arbeits­marktes für Rumänen und Bulgaren (303/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend die BVD-Verordnung (304/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend wiederholte Schändung einer Gedenktafel (305/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Übergriffe durch Häftlinge auf Justizpersonal im Jahr 2013 (306/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Ignorieren der gesetzlich verankerten Mehrsprachigkeit in Südtirol durch italienische Behörden (307/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Optimierungspotenziale der Diplo­matischen Akademie Wien (308/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Gewalt gegen Journalisten in der Ukrai­ne (309/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend die Situation der deutschspra­chigen Volksgruppen in Slowenien (310/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt 2013 (311/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 21

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schlepperunwesen 2013 (312/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Gewaltdelikte 2013 in den Landeshauptstädten (313/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend medizinische Betreuung von Asylwerbern 2013 (314/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend § 121 Fremdenpolizeigesetz (315/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeidienststellen in Tirol (316/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Ladendiebstahl 2013 (317/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend gefälschte Ausweise von Fremden 2013 (318/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die Dauer von Asylverfahren 2013 (319/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend verschwundene Asylwerber 2013 (320/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen 2013 (321/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Aufenthaltsehen 2013 (322/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Ankerkinder“ 2013 (323/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Untersuchungen zur Altersdiagnose 2013 (324/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Überprüfung eines behaupteten Verwandtschaftsverhältnisse 2013 (325/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Betreuung von Asylwerbern 2013 (326/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden 2013 (327/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend die geplante Schließung von 100 Polizeiinspektionen (328/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Eigentumsdelikte 2013 in den Landeshauptstädten (329/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Meldestelle für Kinderpornografie und Kindersextourismus 2013 (330/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Salzburg 2013 (331/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Niederösterreich 2013 (332/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 22

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Oberösterreich 2013 (333/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Vorarlberg (334/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Tirol 2013 (335/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Kärnten 2013 (336/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Steiermark 2013 (337/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Burgen­land 2013 (338/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Wien 2013 (339/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Doppelstaatsbürgerschaft und internationale Abkommen (340/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Islamischen Re­publik Pakistan als echt bestätigte Führerscheine (341/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Republik Indien als echt bestätigte Führerscheine (342/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Bundesrepublik Nigeria als echt bestätigte Führerscheine (343/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Islamischen Re­publik Afghanistan als echt bestätigte Führerscheine (344/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Igno­rieren der gesetzlich verankerten Mehrsprachigkeit in Südtirol durch italienische Behör­den (345/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Situation der deutschsprachigen Volksgruppen in Slowenien (346/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Hausapotheke in der Marktgemeinde St. Josef (Bezirk Deutschlandsberg) (347/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Chaos im Kärntner ÖVP-Seniorenbund (348/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Programm für die ländliche Entwicklung (ELER 2014–2020) (349/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Regionalpolitik in Österreich – STRAT.AT 2020 (350/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 23

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Regionalpolitik in Österreich – STRAT.AT 2020 (351/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ver­öffentlichung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, der Unabhängigen Verwal­tungssenate und anderer Sonderbehörden (352/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Der Selbstbedienungsladen OSV überlebt wohl jede Wahl“ (353/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend mögliches Versickern österreichischer Sportfördermittel (354/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Verein „Integratio“ (355/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Holzimporte nach Österreich (356/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Holzimporte nach Österreich (357/J)

Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) (358/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Eigentumsrechte österreichi­scher Landwirte in Ungarn (359/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (360/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (361/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (362/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (363/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (364/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (365/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (366/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (367/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufträge an Karmasin.Motiv­forschung GesmbH (368/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 24

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (369/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (370/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (371/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Aufträge an Karmasin.Motivforschung GesmbH (372/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Straftaten und Selbsttötungen in Haft 2011, 2012 und 2013 (373/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Hypo Group Alpe Adria (HGAA) und das „Projekt Galileo“ (374/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Wirkungsstudie ,Zur Wirkung männlicher Kinder­gartenpädagogen auf Kinder im elementarpädagogischen Alltag‘“ (375/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs (376/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs (377/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rech­nungshofs (378/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs (379/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Häftlingszahlen, bedingte Entlassungen, Entlassungen gem. § 133a StVG, gemeinnützige Leistung sowie elektronisch überwachten Hausarrest im Jahr 2013 (380/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Undurchsichtiges aus dem Burgtheater (381/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs“ (382/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs“ (383/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Rechtsberatung für die ÖBB (384/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend rechtsextreme Straftaten im Jahr 2013 (385/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend: Schützt der Schutzweg? (386/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Maßnahmen der EU gegen illegale Einwanderung (387/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 25

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend ausgelagerte Veran­staltungen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenhei­ten (388/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend ausgelagerte Veranstaltungen des Bundesministeriums für Finanzen (389/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend ausgelagerte Veranstaltungen des Bundesministeriums für Gesundheit (390/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend ausgelagerte Veranstaltungen des Bundesministeriums für Inneres (391/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Justiz betreffend ausgelagerte Veranstaltungen des Bundesministeriums für Jus­tiz (392/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Landesverteidigung und Sport betreffend ausgelagerte Veranstaltungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (393/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend ausgela­gerte Veranstaltungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (394/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ausgelagerte Veranstaltungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (395/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend opt-out bei Smartmetern (396/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Personalberatertätigkeit in den bzw. für die ÖBB (397/J)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Notverstaatlichung“ der Hypo Alpe-Adria Gruppe (398/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die geplante Verwendung der Erlöse aus dem Ergebnis der Frequenz­spektrumsauktion vom 21.10.2013 (399/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Verwendung der Erlöse aus dem Er­gebnis der Frequenzspektrumsauktion vom 21.10.2013 (400/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Einkommen im Kulturbereich (401/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Berichte und Weisungen (402/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Unterhaltspflicht für Väter – Anspannungsregelung“ (403/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 26

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Umsetzung der Jugendgarantie“ (404/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend „Drogenfälle beim Bundesheer“ (405/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend drohende Verluste und Unregelmäßigkeiten in der finanziellen Gebarung des Burgtheaters (406/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend ungeklärten Rechtsschutz im Fall von Menschenrechtsverletzungen, offene Station, faktische Anwesenheit von PolizistInnen im Vergleich zu G4S-MitarbeiterInnen uvm im Schubhaftgefängnis Vordernberg (407/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Entschuldung der Republik Sudan (408/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend irreführende Aussagen in Anfragebeantwortungen zum Thema Welterbe und Semmeringbahn (409/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Vertretung von Umweltinteressen (410/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vertretung von Umweltinteressen (411/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Vertretung von Umweltinteressen (412/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Vertretung von Umwelt­interessen (413/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Vertretung von Umweltinteressen (414/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Vertretung von Umweltinteressen (415/J)

Mag. Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Fracking in Österreich, Gefahr für unser Trinkwasser (416/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Angriff türkischstämmiger Männer auf Polizisten in der Sil­vesternacht (417/J)

Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gewinnversteuerung aus Einkünften im Ausland (418/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben von N.N. (419/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend mögliche Verwicklungen der OeNB in Goldschmuggel (420/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Goldleihgeschäfte der OeNB mit ihren früheren Eigentümern (421/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 27

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Neubau der Justizanstalt Puch bei Hallein/privates Sicherheitspersonal (422/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Justiz betreffend Anzeige betreffend Verdacht des sexuellen Missbrauches von Unmündigen bzw. pornographischer Darstellung Minderjähriger (423/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend die Einsetzung einer Kommission zur Klärung des Blutgold-Skanda­les (424/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Helmut Schmidt und die Einführung goldgedeckter Eurobonds (425/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Klärung der Vorgänge in Zusammenhang mit dem Scheitern der Photovoltaik-Fördermittelvergabe am 2. Jänner 2014 (426/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Auswirkungen der Arbeits­marktöffnung auf den Reinigungssektor (427/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Kaserne Pinkafeld (428/J)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend OeMAG Antragsverfahren/Photovoltaik Förderung 2014 (429/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die finanzielle Unterstützung von pflegen­den Angehörigen für Ersatzpflege (430/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Rückstufungen Pflegegeld (431/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Entwicklung des Kinderbeistands 2012 und 2013 (432/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Interimistische Leitung der HLW Tulln (433/J)

Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Gerüchte über die Umsiedlung der Justizanstalt Stein nach Statzendorf (434/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Arbeitsstrich in der Herbststraße (435/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Arbeitsstrich in der Favoritenstraße (436/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Arbeitsstrich in der Brünner Straße (437/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend 46 ungeklärte Fragen zum Thema Gold (438/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Barrennummern und Mehrfachentleihungen (439/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 28

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Förderungen für Photovoltaik-Module (440/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend physisches Gold, JP Morgan und die OeNB (441/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Lotsungen durch Rettungsgassen (442/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Polizeikontrollen in diversen Wiener U-Bahn-Stationen (443/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend günstige EU-Pässe rumänischer Behörden für Moldawier (444/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Gesundheit betreffend Gratiszahnspangen (445/J)

Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Traisental Schnellstraße S 34 (446/J)

Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend aufgelassene Bahnlinie Hainfeld–Weissenbach a. d. Triesting (447/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend neue Richtlinien für ein AMA-Bio-Gütesiegel (448/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Durchsetzung der Wirtschaftssanktionen gegen den Iran (449/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „E-Rechnung für Lieferanten des Bundes“ (450/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Unterstützung von Demotrainings durch die Öster­reichische Hochschülerschaft (451/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Eins (452/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Zwei (453/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Drei (454/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Vier (455/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 29

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Fünf (456/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Sechs (457/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Sieben (458/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Acht (459/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Neun (460/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Zehn (461/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Elf (462/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Zwölf (463/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Dreizehn (464/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Bildungsinstitutionen im politi­schen und ökonomischen Netzwerk von SPÖ und ÖVP – Teil Vierzehn (465/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Fördervergabe für Firmennetzwerk „Migran­tenberatung“ Teil Eins (466/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Fördervergabe für Firmennetzwerk „Migran­tenberatung“ Teil Zwei (467/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Fördervergabe für Firmennetzwerk „Migran­tenberatung“ Teil Drei (468/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 30

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Fördervergabe für Firmennetzwerk „Migran­tenberatung“ Teil Vier (469/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Vielfachschulung ohne Aussicht auf Erfolg (470/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verwaltungsstrafverfahren und Verwaltungsstrafen bei ausländischen Firmen bzw. Firmen mit gewerberechtlichen Geschäftsführern aus dem Ausland (471/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsinspektionskontrollen bei ausländischen Fir­men bzw. Firmen mit gewerberechtlichen Geschäftsführern aus dem Ausland (472/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Fördervergabe im Direkt-, Wiedervergabe- und Wettbewerbsverfahren (473/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Fördervergabe für Arbeitsmarktpolitik (474/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Auf­träge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Karmasin Ges.m.b.H.“ (475/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundeskanz­leramt betreffend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Karmasin Ges.m.b.H.“ (476/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Aufträge an das Österreichische Gal­lup-Institut Dr. Karmasin Ges.m.b.H.“ (477/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Karmasin Ges.m.b.H.“ (478/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Karmasin Ges.m.b.H.“ (479/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Karmasin Ges.m.b.H.“ (480/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Karmasin Ges.m.b.H.“ (481/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Karmasin Ges.m.b.H.“ (482/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Karma­sin Ges.m.b.H.“ (483/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend "Aufträge an das Österrei­chische Gallup-Institut Dr. Karmasin Ges.m.b.H.“ (484/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Kar­masin Ges.m.b.H.“ (485/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Karmasin Ges.m.b.H.“ (486/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Kar­masin Ges.m.b.H.“ (487/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 31

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Aufträge an das Österreichische Gallup-Institut Dr. Karma­sin Ges.m.b.H.“ (488/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundeskanzler­amt betreffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (489/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (490/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (491/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (492/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (493/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (494/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Rücklagen der Bundesministerien“ (495/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (496/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Rücklagen der Bundesminis­terien“ (497/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (498/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (499/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (500/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Rücklagen der Bundesministerien“ (501/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe-Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung (502/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen (503/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen (504/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienst­flugreisen (505/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 32

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen (506/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen (507/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen (508/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen (509/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen (510/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umgang mit Bonusmei­len bei Dienstflugreisen (511/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen (512/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienst­flugreisen (513/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts (514/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts (515/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend ArbeitgeberInnenschulden bei den Ge­bietskrankenkassen (516/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Sicherheitsprobleme im AMS – Bedro­hungen und Tätlichkeiten gegenüber AMS-MitarbeiterInnen im Jahr 2013“ (517/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend „Alkoholisierung von Jugendlichen – Behandlung von Alkoholvergiftun­gen – Zahlen für das Jahr 2012 und 2013“ (518/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Überstunden und Mehrarbeit (519/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend „Finanzielle Rückstände ausländischer Versicherungsträger bei den GKK’s und anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds zum Stichtag 31.12.2013“ (520/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Pestizide in der Landwirt­schaft – Risiko für das Grundwasser in den Jahren 2012 und 2013 (521/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 33

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Daten über Polizeidienststellen und Planstellen im Mostviertel (522/J)

Johann Hell, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend anstehende Änderungen und Umstrukturierung bei Polizeistationen in den Bezirken St. Pölten Land, Lilienfeld und Tulln (523/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Verfahren Verkauf und Wiedereinmietung Erdberger Lände 36-48 (524/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzzentrum Wien Mitte (525/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend „Sinkende Volksgruppenförderungen“ (526/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Bestellung des Geschäftsführers der Justizbetreuungsagentur (527/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Polizeianfragen an Rettungsdienste und das Verhalten des Wiener Polizeipräsi­denten (528/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Seyle-Projekt“ (529/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Seyle-Projekt“ (530/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Seyle-Projekt“ (531/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „ADHS – aktuelle Statistiken zur Verschreibung“ (532/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Antipsychotika-Verschreibungen an Kinder“ (533/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die geplante Schließung der Polizeidienststellen St. Peter-Freienstein und Hieflau (534/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend infrastrukturelle und sicherheitsmäßige Auswirkungen der Schließung von Poli­zeidienststellen in Österreich, insbesondere in Oberösterreich (535/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln – Herstellung des Einver­nehmens mit dem BMF“ (536/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmen des Bundesamts für Wald gegen den asiatischen Laubholzbockkäfer (537/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Nahmarktkampagne zur Tourismusbelebung (538/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Sterbehilfefonds für Trafikanten und Zwang in die Frühpension (539/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 34

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sterbehilfefonds für Trafikanten und Zwang in die Frühpension (540/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Tourismusmarken (541/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Gesundheitstourismus (542/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Öffnung des Arbeitsmarktes für Rumänen und Bulgaren (543/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Präsenz der ÖW während der Olympischen Winter­spiele in Sotschi (544/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend VCÖ und Subventionen durch die Waffen­lobby (545/J)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend anstehende Änderungen und Umstrukturierung bei Polizeistationen in den Gemeinden Aschbach, Ardagger und Hollenstein/Ybbs (546/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend VCÖ und Subventionen durch die Waffen­lobby (547/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend VCÖ und Subventionen durch die Waffenlobby (548/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Besachwalterung in Österreich (549/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend augenscheinliche Verschleppung der Ermittlungen in der Causa Heribert B. durch das Finanzamt Salzburg (550/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend aktuellen Stand des „Semmering-Basistunnel-Neu“ (551/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Argus 2 (552/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Tennis-Heeressportvereine in der Maria-Theresien-Kaserne (553/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend aktuellen Stand des Baus des Koralmtunnels (554/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Super-Gagen für Lehrer und Lehrlings-Ausbildner (555/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend die Kosten der Umstellung auf monatliche Aus­zahlung der Familienbeihilfe (556/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 35

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Anzahl bewilligter Adoptionen im Jahr 2012 und 2013 (557/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe im Jahr 2012 und 2013 (558/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend: Leugnen darf Strafe nicht erhöhen (559/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ausnutzungsgrad der Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten sowie des Kinderfreibetrages (560/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Straftaten im Zusammenhang mit Bankomat- und Kreditkarten (561/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Notarztdienste von Spitalsmedizinern (562/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Notarztdienste von Spitalsmedizinern (563/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend eine Bahnverbindung zwischen Bad Radkersburg und Gornja Radgona in Slowenien (564/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts (565/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts (566/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts (567/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern sei­nes Kabinetts seiner Vorgängerin (568/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern sei­nes Kabinetts (569/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts (570/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Ka­binetts (571/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts (572/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 36

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umgang mit Bonusmei­len bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts (573/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts (574/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflug­reisen von Mitgliedern seines Kabinetts (575/J)

Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung von Polizeidienststellen im Raum Graz, Graz-Umge­bung und Voitsberg (576/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Vertuschung eines Pflegeskandals wird zum Justizskandal“ (577/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Vertuschung eines Pflegeskandals wird zum Justizskandal“ (578/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Vergebührung von Mietverträgen und Versicherungssteuer auf Haushalts­versicherungen“ (579/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Evaluierung der GmbH Novelle 2013“ (580/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asyl-Rückschiebestopp nach Bulgarien (581/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Anträge Rot-Weiß-Rot-Karte und Rot-Weiß-Rot-Karte Plus (582/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend „tägliche Turnstunde“ (583/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulbeginn“ (584/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Evaluierung der GmbH Novelle 2013“ (585/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Studierende aus Drittstaaten an österreichischen Hochschulen (586/J)

Walter Bacher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schließung von Polizeidienststellen in Salzburg (587/J)

Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend anstehende Änderungen und Umstrukturierung bei Polizeistationen im Bezirk Liezen (588/J)

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Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates be­treffend Zeugeneinvernahme (2/JPR)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 37

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates be­treffend „Interpellationsrecht der Abgeordneten zum Nationalrat“ (3/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (2/AB zu 10/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3/AB zu 14/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (4/AB zu 120/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (5/AB zu 3/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Wal­ser, Kolleginnen und Kollegen (6/AB zu 5/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (7/AB zu 1/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (8/AB zu 2/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (9/AB zu 4/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10/AB zu 6/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (11/AB zu 16/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (12/AB zu 9/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (13/AB zu 15/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgor­schek, Kolleginnen und Kollegen (14/AB zu 7/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (15/AB zu 11/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (16/AB zu 12/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (17/AB zu 13/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kol­leginnen und Kollegen (18/AB zu 17/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (19/AB zu 119/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Stein­bichler, Kolleginnen und Kollegen (20/AB zu 121/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 38

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (21/AB zu 18/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (22/AB zu 19/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (23/AB zu 90/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (24/AB zu 33/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (25/AB zu 29/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (26/AB zu 30/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (27/AB zu 31/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (28/AB zu 32/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (29/AB zu 20/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (30/AB zu 21/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (31/AB zu 22/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (32/AB zu 23/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (33/AB zu 24/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (34/AB zu 25/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (35/AB zu 26/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (36/AB zu 27/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (37/AB zu 28/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (38/AB zu 45/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (39/AB zu 60/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (40/AB zu 94/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (41/AB zu 108/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 39

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (42/AB zu 128/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (43/AB zu 188/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (44/AB zu 328/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (45/AB zu 55/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (46/AB zu 103/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (47/AB zu 117/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (48/AB zu 122/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (49/AB zu 57/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (50/AB zu 88/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (51/AB zu 99/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (52/AB zu 104/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (53/AB zu 113/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (54/AB zu 118/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (55/AB zu 133/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (56/AB zu 138/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (57/AB zu 146/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (58/AB zu 151/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (59/AB zu 153/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (60/AB zu 61/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (61/AB zu 62/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (62/AB zu 101/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 40

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (63/AB zu 115/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (64/AB zu 53/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. DDr. Hu­bert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (65/AB zu 54/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lu­gar, Kolleginnen und Kollegen (66/AB zu 63/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (67/AB zu 89/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Ste­fan, Kolleginnen und Kollegen (68/AB zu 95/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (69/AB zu 109/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Bela­kowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (70/AB zu 64/J, 65/J, 66/J, 67/J, 68/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Bela­kowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (71/AB zu 69/J, 70/J, 71/J, 72/J, 73/J, 74/J, 75/J, 76/J, 77/J, 78/J, 79/J, 80/J, 81/J, 82/J, 83/J, 84/J, 85/J, 86/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (72/AB zu 35/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (73/AB zu 37/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (74/AB zu 38/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (75/AB zu 39/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Ro­senkranz, Kolleginnen und Kollegen (76/AB zu 40/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (77/AB zu 43/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Ste­fan, Kolleginnen und Kollegen (78/AB zu 46/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (79/AB zu 47/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (80/AB zu 48/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (81/AB zu 49/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (82/AB zu 50/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 41

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (83/AB zu 87/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Ste­fan, Kolleginnen und Kollegen (84/AB zu 97/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (85/AB zu 111/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (86/AB zu 51/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (87/AB zu 56/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (88/AB zu 93/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (89/AB zu 107/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (90/AB zu 141/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (91/AB zu 44/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (92/AB zu 52/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (93/AB zu 59/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (94/AB zu 98/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kol­leginnen und Kollegen (95/AB zu 112/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (96/AB zu 96/J)

des Bundesministers im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar, Kolleginnen und Kollegen (97/AB zu 36/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolle­ginnen und Kollegen (98/AB zu 92/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (99/AB zu 105/J)

des Bundesministers im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (100/AB zu 106/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen (101/AB zu 42/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (102/AB zu 58/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 42

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (103/AB zu 102/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (104/AB zu 116/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (105/AB zu 41/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (106/AB zu 100/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (107/AB zu 114/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (108/AB zu 123/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (109/AB zu 124/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (110/AB zu 134/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (111/AB zu 147/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (112/AB zu 152/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (113/AB zu 157/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (114/AB zu 167/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (115/AB zu 91/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kuna­sek, Kolleginnen und Kollegen (116/AB zu 110/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (117/AB zu 130/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (118/AB zu 137/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (119/AB zu 150/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 43

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (120/AB zu 131/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kol­leginnen und Kollegen (121/AB zu 132/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (122/AB zu 144/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (123/AB zu 145/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (124/AB zu 155/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (125/AB zu 129/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (126/AB zu 135/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Möl­zer, Kolleginnen und Kollegen (127/AB zu 142/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (128/AB zu 148/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (129/AB zu 154/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (130/AB zu 125/J)

des Bundesministers im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (131/AB zu 126/J)

des Bundesministers im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Wen­delin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (132/AB zu 139/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Möl­zer, Kolleginnen und Kollegen (133/AB zu 143/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (134/AB zu 302/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (135/AB zu 303/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (136/AB zu 127/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (137/AB zu 140/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (138/AB zu 156/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Wal­ser, Kolleginnen und Kollegen (139/AB zu 160/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 44

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (140/AB zu 164/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Dar­mann, Kolleginnen und Kollegen (141/AB zu 292/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen (142/AB zu 316/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (143/AB zu 136/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (144/AB zu 149/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (145/AB zu 158/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (146/AB zu 300/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (147/AB zu 159/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (148/AB zu 161/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (149/AB zu 162/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (150/AB zu 165/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (151/AB zu 166/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (152/AB zu 163/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (153/AB zu 184/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (154/AB zu 186/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (155/AB zu 191/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Ha­gen, Kolleginnen und Kollegen (156/AB zu 218/J)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 45

09.04.50Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung und darf Sie bitten, sich auf Ihre Plätze zu begeben.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 7. Sitzung sowie das Amtliche Protokoll der 8. Sitzung vom 17. Dezember 2013 sind in der Parlamentsdirektion auf­gelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Heinzl, Amon, Ing. Hackl und Ing. Lu­gar.

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung auf ORF 2 bis 13 Uhr und auf ORF III in voller Länge – oder fast in voller Länge, muss ich korrekterweise sagen – live übertragen wird.

09.06.02Aktuelle Stunde

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Perspektiven der Familienförderung in Österreich“

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


9.06.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Fami­lienpolitik ist Gesellschaftspolitik. Sie ist Frauenpolitik. Sie ist Männerpolitik. Aber vor allem ist sie Kinderpolitik. Deshalb muss der Fokus all unserer Anstrengungen und politischen Überlegungen auf das Wohl unserer Kinder gerichtet sein.

Kinder sind die Bausteine unserer Zukunft. Sie werden später einmal für unseren Wohlstand, für unsere Wirtschaft und die Arbeitsplätze und damit auch für die Pensio­nen verantwortlich sein. Sie werden einmal Bindeglieder zwischen zukünftigen Genera­tionen sein und damit den Frieden in unserem Land sichern.

Somit stellt sich die Frage: Was brauchen eigentlich unsere Kinder? – Kinder brauchen Familien. Familien sind der Kern unserer Gesellschaft und leisten viel für das Funktio­nieren unseres Staates, und die Leistungen der Familien brauchen Wertschätzung und Abgeltung.

Viele Maßnahmen wurden zu diesem Zweck in der Vergangenheit auf den Weg ge­bracht. Vieles liegt noch vor uns. Das Programm der Bundesregierung unter der neuen Familienministerin Sophie Karmasin ist richtungsweisend für die Zukunft unserer Fami­lien.

Die Neuorganisation und Anhebung der Familienbeihilfe und die Reform des Kinderbe­treuungsgeldes werden unseren Familien Halt und Zuversicht geben. Kinder haben das Recht auf stabile familiäre Verhältnisse. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 46

Kinder brauchen Betreuungs-, Bildungs- und Ausbildungsstätten. Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind besonders wichtig; sie sind oft entscheidend für ein ganzes Menschenleben. Liebevoller Umgang mit vertrauten Personen ist die Basis, auf der sich ein junger Mensch gut entwickeln kann.

Die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf ist eine Notwendigkeit und der Wunsch von immer mehr Eltern. Das Gratis-Kindergartenjahr ist eine große Errungenschaft. Unsere Kindergärten sind gut ausgebaut, und mit der Ausbauoffensive der Kinderbe­treuungseinrichtungen unserer Familienministerin wird in den nächsten Jahren vieles umgesetzt werden.

Aber auch jenen Eltern, die sich entscheiden, etwas länger bei den Kindern zu bleiben, gilt unsere volle Wertschätzung. Auch diese Leistungen müssen anerkannt und hono­riert werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stronach.)

Das Recht der Kinder auf Kindheit muss neben dem Recht auf Bildung und Ausbildung in den Familien, Betreuungseinrichtungen und Schulen gewahrt werden. Dazu ist es notwendig, neben dem erweiterten quantitativen Angebot auch die Qualität der Betreu­ung weiterzuentwickeln.

Der Dialog mit den Ländern, Städten und Gemeinden wird in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein, um einen ausgewogenen Einsatz der Sach- und Personalressour­cen zu gewährleisten.

Kinder und Familien brauchen Arbeitsplätze. Familien brauchen Einkommen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn Jugendliche einmal eine Berufsausbil­dung abgeschlossen haben, hoffen sie auf einen geeigneten Job. In zukunftsfähigen Betrieben werden Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. An dieser Stelle ein herzli­ches Dankeschön an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, an alle Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer und an alle Bäuerinnen und Bauern, die ihre Betriebe fit hal­ten und damit einen Beitrag zum Arbeitsplatzangebot in unserem Land leisten – und nicht zu vergessen die Betriebe im öffentlichen Bereich, die wesentlich sind, wenn es um Gesundheit, Sicherheit, Bildung oder Lebensqualität geht.

Die Arbeitswelt ist so wie die Realität der Familien von ständiger Veränderung betroffen. Beide Bereiche sind oft anstrengend und fordernd, oft wiederum jedoch ganz leicht zu bewältigen und sinngebend. Ein Abgleich der Interessen der Familien mit je­nen der Arbeitswelt wird notwendig sein, um letztendlich die Menschen in unserem Land und auch die österreichische Volkswirtschaft fit zu halten. Kinder haben ein Recht auf eine familiengerechte Arbeitswelt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Team Stronach und NEOS-LIF.)

Kinder brauchen lebenswerte und leistbare Städte und Gemeinden. In vielen der über 2 000 österreichischen Städte und Gemeinden wird hervorragende Arbeit im Sinne un­serer Kinder und unserer Familien geleistet. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um das Wohl der Bevölkerung. Gemeinden sind kleine wirtschaftliche und soziale Einhei­ten, und sie sind ein Garant dafür, dass das Geld vor Ort effizient und entsprechend den Bedürfnissen der Menschen eingesetzt wird. Vielfältige Angebote, gewachsene soziale Strukturen und vor allem leistbare Lebenshaltungskosten sind Markenzeichen gut geführter Kommunen. Viele öffentliche und ehrenamtliche Institutionen und Initia­tiven schaffen in unseren Gemeinden für die Familien Lebensqualität, und diese Dyna­mik gilt es zu unterstützen. Deshalb haben Kinder ein Recht auf gut geführte Gemein­den. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Kinder brauchen keine neuen Schulden. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel ge­setzt, dass ab 2016 der Staatshaushalt ausgeglichen bilanziert. Das heißt, ab 2016 werden keine neuen Schulden gemacht. Eine maßvolle Budgetplanung und eiserne


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Budgetdisziplin sind Grundvoraussetzungen, damit dieses Ziel erreicht werden kann – ein wichtiger und notwendiger Schritt in Richtung nachhaltiger und enkeltauglicher Fi­nanzpolitik. Kinder haben ein Recht auf eine verantwortungsvolle Budgetplanung. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS-LIF.)

Umso erfreulicher ist es, dass trotz budgetärer Knappheit finanzielle Mittel für die Leis­tungen und Anliegen der Familien in die Hand genommen werden, und es gilt, der Bun­desregierung aufrichtig dafür zu danken. Ihr sind die Familien wichtig. Das Geld ist da­mit gut investiert.

Geschätzte Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir leben in einem wunder­schönen Land. Vieles ist in den letzten Jahren erreicht worden, aber vieles müssen wir noch verbessern. Das aktuelle Regierungsprogramm gibt uns die Möglichkeit, für unse­re Kinder und unsere Familien viel zu tun. Ich freue mich auf die Tätigkeit als Obmann des Familienausschusses, und es ist eine Ehre für mich, mit Frau Bundesministerin Karmasin zusammenarbeiten zu dürfen.

Ich ersuche alle: Arbeiten wir in diesem Haus zusammen, finden wir gemeinsame We­ge für die Kinder, für die Familien, denn alle Bürgerinnen und Bürger erwarten das von uns! – Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ, Team Stronach und NEOS-LIF sowie des Abg. Dr. Hübner.)

9.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karmasin zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten nicht überschreiten soll. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


9.15.39

Bundesministerin ohne Portefeuille MMag. Dr. Sophie Karmasin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörer und Zuhörerinnen! Hohes Haus! Familie ist das Wichtigste im persönlichen Werdegang eines Menschen und das Wichtigste für ein Land, um die Zukunft zu sichern. In Österreich gibt es ei­ne Million Familienhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren, allerdings mit fallender Tendenz. Das heißt, wir bekommen immer weniger Kinder; nur noch 46 Prozent der bis 29-Jährigen wünschen sich überhaupt sicher Kinder. Durchschnittlich wünschen sich die Österreicherinnen und Österreicher zwei Kinder, bekommen aber im Schnitt leider nur 1,4 Kinder. Das bedeutet, wir wünschen uns viel mehr Kinder, als wir tatsächlich bekommen. Das folgt auch daraus, dass in Österreich nur 31 Prozent das Land als familienfreundlich sehen. Da haben wir noch viel Entwicklungspotenzial, wenn wir an Dänemark denken, denn dort sehen das bereits 90 Prozent ausgeprägt.

Das Thema Familie ist in unserem Land nicht zufriedenstellend gelöst, und wenn wir es nicht schaffen, Familien zu stärken, zu fördern und zu motivieren, kommt uns die Zukunft abhanden. Familie bringt allen etwas. Familien bringen der Wirtschaft etwas, ohne Familien, ohne Nachwuchs werden wir keine Innovation ins Land bringen, wer­den uns die Fachkräfte ausgehen. Wir werden Probleme mit dem Pensionssystem ha­ben, und zu guter Letzt fehlt es uns natürlich an einem familienfreundlichen Klima, sprich einem Klima des Zusammenhalts, der gegenseitigen Förderung und des Ver­trauens, die ja letztendlich in der Familie gebildet werden.

Ich sehe es als meinen Auftrag, Österreich familienfreundlicher zu entwickeln und letzt­endlich dafür zu sorgen, dass die Kinder, die wir uns wünschen, auch geboren werden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Mayer und Stronach.)

Wir brauchen eine Familienbewegung – in Analogie zur Frauenbewegung –, eine Fa­milienbewegung, bei der ein Ruck durch das Land geht, dass wir wieder mehr Auf­merksamkeit und Wertschätzung gegenüber Familien aufbringen können.


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Wie sehen wir also heute Familie? Das ist ein ganz wichtiger Punkt! Moderne Fami­lienpolitik oder Familienformen orientieren sich nicht an einem Lebensmodell, einem kollektiven Lebenszuschnitt, sondern an der Wahlfreiheit und der individuellen Ausge­staltung von Familie. Mein Anliegen ist es daher, das ganze Spektrum von Familien­konzepten einerseits aufzuzeigen und andererseits wertzuschätzen und selbstver­ständlich politisch zu unterstützen. Das ist mir ein großes Anliegen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS-LIF.)

Kommen wir jetzt zu den politischen Programmen, die dazu dienen, dies zu erreichen. Wir wissen aus vielen Studien, dass drei Themenbereiche Familien besonders beein­trächtigen: der Faktor Geld, der Faktor Zeit und das Thema Wissen.

Bleiben wir einmal beim ersten Bereich, bei jenem des Geldes. Die Bundesregierung hat 1,5 Milliarden € für die nächsten fünf Jahre aufgebracht (Abg. Kickl: Der Steuer­zahler, nicht die Bundesregierung!), um in Familien, um in dieses wichtige Thema zu investieren, konkret in Kinderbetreuungseinrichtungen, Familienbeihilfe und den Aus­bau schulischer Nachmittagsbetreuung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil in dieser Periode, wie wir wissen, die wirtschaftlichen Engen und Knappheiten stark ausgeprägt sind, aber das Familienthema offensichtlich als eines der besonders wichtigen und zu­kunftsträchtigen behandelt wird.

Das heißt also: Erstens werden in den nächsten fünf Jahren 830 Millionen € in die Er­höhung der Familienbeihilfe investiert. Ich möchte noch einmal skizzieren, wie sich das neue Modell zusammensetzt. Ganz wichtig: Das Schulstartgeld bleibt mit 100 € erhal­ten, ebenfalls der Mehrkindzuschlag, der ja auch schon in Diskussion war, und ganz wichtig ist jetzt natürlich die Erhöhungsmodalität.

Wir erhöhen mit 1. Juli um 4 Prozent und dann, 2016 und 2018, jeweils um 1,9 Pro­zent. Das heißt, wir haben einerseits eine Erhöhung und gleichzeitig den Weg bereitet für eine längerfristige Anpassung der Familienbeihilfe. Das ist noch keine Garantie für die nächsten zehn Jahre, aber es ist das erste Mal, dass die Familienbeihilfe regel­mäßig angepasst wird. Und das sehe ich schon als einen besonders großen Erfolg, wenn wir hier in Begutachtung gehen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Stronach.)

Ich weiß, seit 13 Jahren wurde die Familienbeihilfe nicht erhöht. Natürlich wäre es schön gewesen, jedes Jahr zu valorisieren und eine noch höhere Erhöhung durchzu­bringen, allerdings wissen wir auch, dass das strukturelle Nulldefizit anzustreben ist, auch im Sinne der Familien und Kinder, und deswegen müssen wir diesen Vorschlag einmal, so glaube ich, eingehend diskutieren.

Zweites großes Thema: Kinderbetreuungsgeldkonto. Hier gibt es ja fünf Varianten. Die einkommensabhängige Variante steht im Moment nicht zur Diskussion, aber die vier weiteren sind relativ starr gestaltet. Wenn man sich einmal entschieden hat, kann das nicht mehr individuell geändert werden. Unser Ziel ist es, diese Modelle ab Herbst zu diskutieren und neue Konzepte vorzulegen, um das ganze System individueller gestal­ten zu können, flexibler einsetzbar zu machen, vielleicht auch mit einer längeren Pe­riode – Stichwort Schulstart –, und vor allem natürlich um die Männerbeteiligung zu er­höhen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Stronach.)

Zweiter wichtiger Punkt: Zeit. Wir haben gesehen, Geld und Zeit sind die größten Bar­rieren für Familien. Da geht es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist ja ein sehr komplexes Thema. Da geht es nicht ausschließlich um Kinderbetreuungsein­richtungen, ja, ein ganz wichtiger Schwerpunkt, sondern es geht noch um viele andere Themen, die wir uns hier ansehen müssen. Es geht um qualifizierte Teilzeitangebote für Männer und Frauen. Es geht vor allem auch um die Männer in der Teilzeit, um letzt-


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endlich zu ermöglichen, dass entgeltliche und unentgeltliche Arbeit in Österreich ge­rechter aufgeteilt wird. Wir wissen, zwei Drittel der unentgeltlichen Arbeit wird von Frauen geleistet, und bei der entgeltlichen Arbeit ist es genau umgekehrt. Das heißt, wir wollen auch hier Maßnahmen setzen, um dieses Ungleichgewicht zu beheben und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Wohle der Kinder zu stärken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen. 350 Millionen € werden da investiert. Das ist eine mehr als Vervierfachung des Betrages der letzten fünf Jahre, also ein ge­waltiger Betrag, der hier investiert wird, mit dem Schwerpunkt auf die Null- bis Drei­jährigen. Wir wissen, dass wir da noch unter dem Barcelona-Ziel liegen. Wenngleich auch eine neunprozentige Entwicklung feststellbar ist, liegen wir dennoch nur bei knapp 21 Prozent Betreuungsrate in dieser Gruppe. Und wir werden Anstrengungen unternehmen, um diesen Prozentsatz zu erhöhen, wohlgemerkt nicht nur in den Insti­tutionen, sondern wir müssen uns hier auch in Richtung individueller Modelle – analog der Familienmodelle, die heute schon individuell sind – bewegen. Wir müssen auch bei der Kinderbetreuung individueller und familienorientierter denken – Stichwort Einbezie­hung von Tageseltern, Großeltern, gemeindeübergreifende Konzepte. Also wir haben hier sehr viele Ideen und Ansätze. (Abg. Neubauer: Übernommen!)

Zweiter großer Punkt betreffend Zeit sind familienfreundliche Unternehmen. Nur wenn sich Unternehmen auf die Familien stärker einstellen, werden wir die Vereinbarkeit schaffen, und nicht umgekehrt: Nicht die Arbeitnehmer sollen unternehmensfreundli­cher werden. Unser Ansatz ist hier das Audit Familie und Beruf als Gütezeichen für familienfreundliche Unternehmen, die nachweisbar bessere Effekte in Bezug auf Fluk­tuation und Krankenstände et cetera in ihren Unternehmen erzielen. Also auch für Un­ternehmen ein besonderes Plus, wenn sie familienfreundlich agieren, selbstverständ­lich auch für die Familien, die in diesen Unternehmen arbeiten.

Mein Ansinnen ist es, im ersten Schritt alle Ministerien mit diesem Gütezeichen zu ver­sehen und im Weiteren dann auch alle staatsnahen Unternehmen mit dem Gütezei­chen auszustatten, um sie in Richtung Familienfreundlichkeit zu bringen. Dazu wird es in Bälde einen Ministerratsvortrag von mir geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Zweiter großer Punkt neben den Familien ist die Jugend. Auch da geht es im Wesent­lichen um Zeit, um Geld und um Infrastruktur. Beim Thema Geld spielt natürlich die Familienbeihilfe hinein, aber auch die Aufwendungen, die für die Schülerfreifahrten und Schulbücher für Jugendliche eingesetzt werden.

In puncto Infrastruktur sprechen wir über das Top-Jugendticket, das im Moment sehr gut angelaufen ist. Es wird evaluiert, und in weiterer Folge müssen wir mit Kollegin Bu­res darüber diskutieren, ob es auch für Studenten einzusetzen ist, was selbstverständ­lich mein Wunsch wäre. Aus meinem Bereich kann ich sagen, wir werden es auf die Teilnehmer am Freiwilligen Sozialjahr ausweiten und hier einen Akzent setzen. Grund­sätzlich ist das ein sehr positives Konzept.

Abschließend lassen Sie mich noch eines sagen: Ich freue mich sehr auf diese Auf­gabe und würde mir wünschen, dass die Familien- und Jugendsprecher aller Fraktio­nen mit mir gemeinsam an diesen wichtigen Zukunftsthemen für Österreich arbeiten und sich ideologiefrei und wertschätzend für ein familienfreundlicheres Österreich ein­bringen. Erste Termine sind schon festgelegt, und ich freue mich auf eine gute Zusam­menarbeit, die hoffentlich konstruktive Ergebnisse nach sich zieht. – Vielen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen, NEOS-LIF und Team Stro­nach.)

9.26



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 50

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 8 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


9.26.36

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Ministe­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das heutige Thema „Perspektiven der Familienförderung in Österreich“ ist ein wichtiges, so wie es auch die beiden Vorredner bereits betont haben. Geld, Zeit und Wissen sind drei gute Stichworte, an denen man sich sicherlich anhalten kann, aber bei den Perspektiven der Familienförderung geht es nicht nur um die finanzielle Seite, die wir im Auge behalten müssen. Ich habe eigentlich gedacht, dass Sie heute Ihr neues Modell präsentieren werden, weil ich es faktisch schon gestern in der Zeitung gelesen habe. Nichtsdestotrotz werden wir auf die Regierungsvorlage warten und die­se dann ausführlich diskutieren.

830 Millionen € in der jetzigen Regierungsperiode für Familienbeihilfe einzusetzen und gleichzeitig 350 Millionen € für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen aufzu­wenden, das halte ich für den richtigen Weg, um für Familien die richtigen Rahmenbe­dingungen zu schaffen. Die Familienbeihilfe ist eine der wesentlichen Säulen, aber sie darf nicht die einzige bleiben, denn ich glaube, dass man Familie auch im Kontext mit Sachleistungen sehen muss, die zu erbringen sind.

Österreich gibt im Schnitt der OECD-Länder um ein Viertel mehr Geld für Familien aus, wir sind aber nicht immer sicher, ob dieses Geld bei den Familien auch ankommt, weil wir aus den Berichten und gerade auch aus den Statistiken, die Sie im Vorfeld gemacht haben, genau wissen, dass es Alleinerzieherinnen oft sehr, sehr schwer haben und diese oft unter die Armutsgrenze fallen.

Weiters müssen wir auch vorsichtig sein, dass wir mit Steuervorteilen nicht jene Fa­milien bevorzugen, die ohnehin schon ein gutes Einkommen haben und dieses auch nützen können. Eine Alleinerzieherin, die keine Steuern zahlt, hat von diesen Steuer­vorteilen nichts. Da würde ich Sie auch dringendst ersuchen, darüber nachzudenken. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen ist einer der wichtigsten Aspekte, den wir haben, und wir müssen, so wie Sie selbst gesagt haben, für qualifizierte Teilzeitar­beit sorgen. Ich glaube, dass Frauen im Speziellen im Augenblick dazu gezwungen sind, zu Hause zu bleiben, oder sie bekommen zum Teil nur eine schlecht bezahlte Teilzeitarbeit. Das ist nicht die Richtung, in die wir gehen wollen, sondern wir hätten gerne die Rahmenbedingungen, unter denen es den Familien, den Frauen und Män­nern freisteht zu entscheiden: Möchte ich zusätzlich arbeiten gehen, ja oder nein? (Bei­fall bei der SPÖ.)

Frau Ministerin Karmasin, wenn Sie über Familien sprechen, dann nehmen Sie ganz gerne Dänemark als Beispiel her – Sie haben es ja jetzt ganz kurz in Ihrem Redebei­trag auch gemacht –, wo 91 Prozent der Bevölkerung meinen, Dänemark ist familien- und kinderfreundlich. In Österreich hingegen sind nur 31 Prozent dieser Meinung, wie Sie vorhin gesagt haben. Das ist natürlich nicht das, was wir wollen, sondern wir wol­len, dass viel, viel mehr dieser Meinung sind.

Wir pumpen sehr viel Bargeld in die Familien, das habe ich zuerst schon gesagt. In Dä­nemark, in Schweden und in Norwegen gibt es Ansätze, zu schauen, dass man sich zum Beispiel die Karenz teilen kann, dass der Anreiz auch für die Väter gegeben ist, wo man extra noch einen Bonus schafft, damit einerseits die Väterbeteiligung steigt, andererseits aber auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich ist. Dort gibt


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es auch schon – und das ist sicherlich ein Ziel, wo wir hinwollen – einen Rechtsan­spruch auf einen Krippenplatz innerhalb von sieben Monaten nach der Geburt.

Auf den Anreiz zur Väterbeteiligung und natürlich auch auf den Papa-Monat wird meine Kollegin noch näher eingehen.

Frau Ministerin, in einem bin ich mit Ihnen nicht eins: Sie haben in einem Interview gesagt, dass Sie noch einmal Gespräche führen werden, weil die Qualitätsstandards bei der Kinderbetreuung seitens der Länder nicht zu halten sind. Also da bin ich über­haupt nicht Ihrer Meinung. Wir brauchen perfekte Rahmenbedingungen für Kindergärt­nerinnen und Kindergärtner! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS-LIF.)

Wir müssen danach trachten, mehr Männer in diesen Beruf zu bringen, und wir müs­sen vor allen Dingen sicherstellen, dass wir solche Rahmenbedingungen für die Kolle­ginnen und Kollegen dort haben, die dafür sorgen, dass sie ihre beste Arbeit in die Kinder investieren können. Und solange das nicht gewährleistet ist, bin ich nicht bereit, auch nur in einem kleinsten Punkt von der Qualität abzugehen. Daher ist es auch so notwendig, diesen Qualitätsrahmen für Kinderbetreuungseinrichtungen zu machen.

Dass sich Kinderbetreuung auszahlt ist eine ganz einfache Rechnung: Investieren wir viel Geld in Kinderbetreuungseinrichtungen, können wir innerhalb von wenigen Jahren 35 000 Betreuungsplätze schaffen, daraus entstehen Arbeitsplätze, und dann fließt wieder Geld zurück in den Steuertopf. Das rechnet sich innerhalb von fünf Jahren; da­zu gibt es eindeutige Rechenbeispiele von der Arbeiterkammer, die uns das belegen.

Ich denke, dass es ein guter Schritt in die richtige Richtung ist – im Sinne der Familien Österreichs. Ich werde das mit meiner Faktion auch gerne unterstützen und hoffe, dass auch die Opposition da mitarbeiten wird. (Beifall bei der SPÖ.)

9.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schittenhelm gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.32.14

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ganz kurz nur zu meiner Vorrednerin, Kollegin Lueger: Von der Qualität abzugehen – dazu sage ich nur: Gemeinsam können wir die Qualität, gerade im Familienbereich, steigern! Dafür stehen wir!

Geschätzte Damen und Herren! In einer, wie ich meine, nicht gerade leichten Zeit, wo an allen Ecken und Enden gespart wird, mit der budgetären Zielrichtung, 2016 kein strukturelles Defizit mehr zu haben, ist die Arbeit für die Ministerinnen und Minister eine wahre Herausforderung. Also das sind keine besonders guten Startbedingungen, vor allem für eine neue Ministerin wie unsere Familienministerin Sophie Karmasin. Den­noch: Für unsere Familienministerin Sophie Karmasin war von Anfang an klar, dass gerade jetzt, in einer angespannten Zeit, die Familien mehr Hilfe und mehr Unterstüt­zung brauchen. Das hat sie nicht nur rasch erkannt, sondern sie hat in kürzester Zeit auch gehandelt und entsprechende Maßnahmen auf den Tisch gelegt. Sie hat dafür gekämpft, das war auch in ihren eigenen Reihen nicht so einfach, und das erfolgreich.

Frau Bundesministerin Karmasin hat es schon gesagt: Die Familienbeihilfe wird mit 1. Juli dieses Jahres angehoben. Ich mache es in Kurzform: Schulstartgeld bleibt er­halten – 100 € sind für die Familien viel Geld –, Zuschlag für Mehrkindfamilien, und vor allem wichtig: Der Zuschlag für behinderte Kinder bleibt nicht nur, sondern wird erhöht. Unsere Familienministerin will aber auch das pauschale Kinderbetreuungsgeld einfa­cher, flexibler und individueller gestalten, weil das ja auch immer wieder kritisiert wur-


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de. Das ist ein wesentlicher Punkt speziell für die Eltern, aber auch für die zuständigen Stellen, die das entsprechend koordinieren müssen.

In Summe wird diese Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren, meine Damen und Herren, 1,5 Milliarden € – und noch einiges dazu – zusätzlich in Familienleistungen investieren, eine gewaltige Summe.

Neben der Erhöhung der Familienbeihilfe gibt es auch mehr Geld für die Nachmittags­betreuung für die Schüler, auch für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Kleinsten im Alter von null bis drei Jahren. Die Summen wurden genannt.

Wir alle wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren – viele von Ihnen sind ja auch in der letzten Periode schon hier im Hohen Haus gewesen und auch davor –, dass wir auch in der Vergangenheit immer das Bestmögliche für unsere Familien getan haben und hier im Hohen Haus die entsprechenden Maßnahmen gemeinsam be­schlossen haben. Dies dokumentiert auch der letzte Familienbericht, in welchem sehr umfangreich über familienbezogene Leistungen des Bundes, aber auch der Bundes­länder berichtet wird. Nur eines ist auch klar: Das, was geschehen ist, wird eigentlich fast nicht zur Kenntnis genommen. Vieles wird als selbstverständlich hingenommen.

Erlauben Sie mir daher, doch einige Punkte, die im Sinne der Familien hier im Haus beschlossen worden sind, zu erwähnen: die erwähnte Familienbeihilfe, die wir erhöhen wollen, der Mehrkindzuschlag, das Kinderbetreuungsgeld, kostenlose Schulbücher für alle Schülerinnen und Schüler, kostenlose Schülerfreifahrten, Lehrlingsfreifahrten, Lehrlingsfahrtbeihilfen, die Elternbildung, Familienberatungsstellen und die verschie­densten Absetzbeträge für Kinder und Familien – ich möchte das nicht zu ausführlich machen –, aber vor allem auch die familienunterstützenden Maßnahmen der einzelnen Bundesländer wie der kostenlose Kindergarten in Niederösterreich.

Es wurde heute schon gesagt: In Niederösterreich werden für die Kinderbetreuungsein­richtungen zurzeit 87 Millionen € an die Gemeinden ausgeschüttet, 40 neue Gruppen werden geschaffen und finanziert. Für die Einrichtung einer Gruppe kann eine Ge­meinde immerhin einmalig bis zu 55 000 € für den Neubau von Infrastruktur und dann jährlich 9 000 € für Personalkosten bekommen. Ich freue mich als Bürgermeisterin, denn auch meine Gemeinde Bisamberg wird bei diesen Fördermaßnahmen dabei sein. Wir haben schon gebaut, und wir werden das weiter tun.

Aber Tatsache ist auch – und das vergessen wir immer wieder bei unseren Forderun­gen, es ist immer zu wenig, und man will immer noch mehr und noch mehr –, dass Ös­terreich im europäischen Vergleich mit seinen monetären Familienleistungen und den umfangreichen Leistungen im Sachbereich im Spitzenfeld liegt. Dennoch ist der Mut zum Kind enden wollend, obwohl für 80 Prozent der Österreicher und Österreicherin­nen die Familie das Wichtigste im Leben ist.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir wissen, dass Mütter und Väter gefordert sind, dass die Erziehung von Kindern eine der größten Herausforderungen im Leben vieler Frauen und Männer ist. Sie fragen sich, oft täglich: Habe ich das Richtige für meine Kinder getan, tue ich heute das Richtige für sie?, in Bezug auf die Ausbildung und Betreuung. Habe ich immer richtig reagiert? Und genau in diesen tagtäglichen He­rausforderungen sind die Eltern, Mütter und Väter zu unterstützen.

Unsere Familienministerin Karmasin hat für ihre künftige Arbeit festgelegt: die konse­quente Fortsetzung der österreichischen Familienpolitik, wie im Familienprogramm auch festgeschrieben, Gerechtigkeit bei Familienleistungen, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Partnerschaftlichkeit, Schutz für die Kinder – ein wesentlicher Punkt! –, und vor allem will Sophie Karmasin am Fundament einer wirksamen Fami­lienpolitik arbeiten, nämlich der Anerkennung und Wertschätzung der Familie durch die Gesellschaft, durch uns.


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Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich wünsche Ihnen für Ihre herausfordernden Auf­gaben viel Erfolg und Glück! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


9.37.33

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich finde es natür­lich begrüßenswert, wenn wir heute über das Thema Familien und Familienförderung in Österreich diskutieren und sprechen und wenn wir letztlich auch die Entwicklungen beleuchten, die es in diesem Bereich gegeben hat.

Wenn hier heute angemerkt wird, dass es eine Erhöhung der Familienbeihilfe für die österreichischen Familien gibt, dann muss man schon beleuchten, was da die letzten zehn Jahre an Entwicklung stattgefunden hat. Wir haben in den letzten zehn Jahren keinerlei Inflationsanpassung der Familienbeihilfe erlebt. Das heißt, zehn Jahre lang haben die Familien in Österreich real verloren. Und jetzt heben Sie sie an und stellen das so dar, als wäre das endlich der entsprechende Inflationsausgleich für die Fami­lien – mitnichten!

Allein ein Beispiel Ihrer Maßnahmen, die Sie jetzt schon beschlossen haben, zeigt, dass das nicht der Fall ist: Einerseits beschließen Sie die Anhebung der Familien­beihilfe, die nicht einmal ansatzweise die Inflationsentwicklung der letzten zehn Jahre abdeckt, weil da nichts passiert ist, andererseits gehen Sie her und erhöhen die mo­torbezogene Versicherungssteuer für PKW. Das heißt, für ein Auto mit 90 PS zahlt man in Zukunft um 29,4 € mehr. Das zeigt, allein schon damit nehmen Sie die Anhe­bung der Familienbeihilfe den österreichischen Familien wieder weg. Dies nur um einmal die Realität aufzuzeigen, wie „großartig“ Ihre Entscheidungen sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb sollten Sie hier nicht so ein Jubelgeschrei zum Besten geben, weil wir viele österreichische Familien haben, die sich wirklich in einer Problemlage befinden, vor allen Dingen viele österreichische Alleinerzieherinnen, die mit ihren Kindern wirklich von Armut bedroht sind und oftmals an der Armutsgrenze leben und mit dieser Er­höhung gar nicht zurande kommen. Die haben wirklich tagtäglich ihre Probleme und wissen gar nicht, wie sie Monat für Monat über die Runden kommen sollen. So ge­sehen muss man schon sagen, wenn das ein Schritt ist, dann ist es ein ungenügender Schritt. Ich sage, diese Erhöhung sollte natürlich in einem höheren Ausmaß stattfinden, wenn man es ernst meint, die Familien entlasten zu wollen. Alles andere ist nicht wirklich ehrlich, oder man kann es auch als Hohn bezeichnen.

Ich sage: Da ist mehr zu tun; damit sollte man sich nicht zufriedengeben! Wir haben natürlich auch im Bereich der Familienpolitik viel zu tun, wenn etwa die Kinderbetreu­ung angesprochen wurde. – Ja, Kinderbetreuung ist besonders wichtig. Da müssen wir uns auch überlegen, wie wir die Kinderbetreuungseinrichtungen ausbauen können, auch Kinderbetreuungszeiten optimieren, vor allen Dingen für Mütter und Väter, die im Handel tätig sind, die oftmals nicht wissen, wenn sie bis 21 Uhr arbeiten, wohin mit ih­ren Kindern, wenn es da nicht zum Glück die Oma und den Opa gäbe. Das wird ja ganz vergessen. Generell ist Kindererziehung wertzuschätzen, ob in Kinderbetreuungs­einrichtungen oder zu Hause bei den Eltern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Kopf.)

Ich sehe oftmals – leider Gottes auch in diesem Hause –, dass dann, wenn Kinderer­ziehung bei den Eltern zu Hause stattfindet, dies nicht wertgeschätzt wird. Da geht man dann her und sagt: Na, das sind die Heimchen am Herd! Das wird einfach nicht wertgeschätzt. Ich sage: Wertschätzung der Kindererziehung bitte in allen Bereichen!


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Man soll auch darauf schauen, dass Familienunterstützung natürlich in vielen Berei­chen stattzufinden hat, entsprechend mit finanzieller Förderung auf der einen Seite, aber auch mit den entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen und deren längeren Öffnungszeiten.

Das gilt auch im Bereich der Bildung, die angesprochen wurde, wo es massive Defizite gibt und wir leider Gottes erleben müssen, dass immer mehr Kinder, wenn sie den Pflichtschulabschluss haben, dann nicht unbedingt fähig sind, mit dieser Ausbildung einen Beruf zu finden. Also das ist schon auch ein Versagen der verantwortlichen Poli­tiker in diesem Land.

Wir haben gleichzeitig eine Demographieentwicklung seit dem Jahr 1969, die rückläu­fig ist. Der 1969er-Jahrgang war ja der letzte positive Geburtenjahrgang in Österreich mit über 140 000 neugeborenen Kindern. Damals, 1969! Heute haben wir nur noch knapp über 70 000 neugeborene Kinder pro Jahr in Österreich. Das heißt, uns fehlen 70 000 Kinder und mehr pro Jahr. Es gibt also eine dramatische Demographieentwick­lung – nicht erst seit gestern, sondern seit 1969 gibt es eine negative Entwicklung. Und ich vermisse seit Jahrzehnten ein Gegensteuern der verantwortlichen politischen Hand­lungsträger. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau dort müssen wir ansetzen, da müssen wir überlegen: Wie können wir dafür Sor­ge tragen, dass Menschen, die sich in der Regel natürlich Familie wünschen, aber oftmals an der Lebensrealität zerbrechen und dann auch erleben, dass man sich Kin­der nicht mehr leisten kann, dass man in dieser Gesellschaft teilweise dafür bestraft wird, wenn man sich für ein zweites, für ein drittes oder vielleicht sogar für ein viertes Kind entscheidet – da wird man bestraft! –, eine Familie gründen? Dann erleben sie, dass sie eben nicht die entsprechende Unterstützung erhalten.

Ich möchte auch Folgendes anmerken, weil das heute zu kurz gekommen ist: Man soll nicht ganz vergessen, dass natürlich durch die EU-Osterweiterung viele Menschen auf den österreichischen Arbeitsmarkt drängen. Es gibt 41 000 Kinder, die nicht in Öster­reich leben, die aber auch Familienbeihilfe bekommen. Man sollte da durchaus einmal über das Herkunftslandprinzip nachdenken. (Beifall bei der FPÖ.) In diesen Ländern sind 100 € im Monat sehr viel wert, bei uns sind diese 100 € weniger wert.

Da sollte man durchaus einmal überlegen, wie Herr Lopatka das noch als Finanz­staatssekretär schon einmal angedeutet hat, diesbezüglich vielleicht etwas zu verän­dern. (Beifall bei der FPÖ.)

9.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Musiol gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Mag. Rossmann – in Richtung FPÖ –: Gut zuhören, Herr Kollege!)

 


9.43.11

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Ministerin Karmasin! Ich darf Sie herzlich hier im Hohen Haus begrüßen – zum ersten Mal sozusagen wirklich zu einem Themenbereich. Ich möchte aber auch gleich vorweg sagen: Ich will eine Familienpoli­tik, die tatsächliche Reformen, tatsächliche Verbesserungen für die Familien in unse­rem Land zum Inhalt hat.

Ich habe genug von der Ankündigungspolitik, die ich, seit ich hier im Hohen Haus sit­ze – und schon vorher –, von ÖVP und SPÖ gehört habe, die Beschwörung, wie wich­tig Familien seien, die Beschwörung, was denn nicht alles zu tun sei. Wenn ich nämlich die Bilanz der letzten Gesetzgebungsperiode anschaue, dann ist da nicht viel gesche­hen. Da ist eine Familienpolitik geschehen, die nicht alle Familien in dem Sinne ge­meint hat, in dem Sie es angesprochen haben. Da ist eine Familienpolitik geschehen, die die gut- und besserverdienenden Familien unterstützt hat.


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Frau Kollegin Lueger, auch da haben Sie als SPÖ mitgemacht, auch wenn Sie jetzt ganz klar hier formulieren, was Ihre Ziele sind. Und da ist eine Familienpolitik gesche­hen, die immer nur versprochen hat, die dann wieder zurückgezogen hat, um am Ende die Familien mit kleinen Verbesserungen abzuspeisen – so auch jetzt bei der Fami­lienbeihilfe. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Steinbichler.)

Ich glaube Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie ein modernes Familienbild, ein Familienbild des 21. Jahrhunderts in sich tragen, so wie ich das tue, so wie das viele KollegInnen hier im Hause tun – von der SPÖ, von den Grünen, von den Neos, auch von der ÖVP, aber eben nicht alle KollegInnen. (Abg. Kickl: Ah geh!) Und Sie wissen wahrscheinlich genauso gut wie ich, dass die eigentlichen GegnerInnen dieser Familienpolitik, die ei­gentlichen GegnerInnen einer sozialen Familienpolitik, einer Familienpolitik, die Verein­barkeit von Beruf und Familie ermöglicht, einer Familienpolitik, die eben nicht nur die gut- und besserverdienenden Familien meint, in Ihrer Partei sitzen oder, selbst wenn Sie sich hier mehrfach als unabhängige Ministerin deklariert haben, in der Partei sitzen, auf deren Ticket Sie hier auf der Regierungsbank sitzen.

Die sitzen in den Ländern, das sind die BürgermeisterInnen; da muss man fast sagen, das sind überwiegend die männlichen Bürgermeister. Sie wissen auch, dass die meis­ten Bereiche, in denen Reformen notwendig sind, eben nicht nur Reformen auf Bun­desebene notwendig machen, sondern da auch ein Austausch mit den Ländern und den Gemeinden stattfinden muss. Diesbezüglich haben die letzten Staatssekretärinnen beziehungsweise der zuständige Familienminister sehr schnell w.o. gegeben. Sie sind oft gar nicht in die Gespräche mit den Ländern gegangen.

Vor diesem Hintergrund habe ich es auch befremdlich gefunden – es ist schon ange­sprochen worden –, dass Sie bei den Qualitätskriterien, die wirklich extrem wichtig für die Kinderbetreuung sind, wo es um Öffnungszeiten geht, wo es um Fragen geht, wel­che Rahmenbedingungen nicht nur die Kinder, sondern auch die PädagogInnen vor­finden, oder in welcher Gruppengröße gearbeitet wird, damit man auch wirklich von ei­ner Bildungseinrichtung sprechen kann, schon angekündigt haben, dass Sie sozusa­gen nicht zu streng vorgehen wollen. Da bitte ich Sie wirklich inständigst, noch einmal darüber nachzudenken und einen anderen Weg einzuschlagen! (Beifall bei den Grü­nen.)

Ich kann Ihnen wirklich versprechen: Ich nehme Ihnen Ihr modernes Familienbild ab, ich möchte nicht, dass Sie scheitern, denn wenn Sie scheitern, dann scheitert auch die Umsetzung von Reformen, von Verbesserungen hin zu einem modernen, dem 21. Jahr­hundert angemessenen Familienbild, wie es die ÖVP seit Jahren zu verhindern ver­sucht mit dem „Beiwagerl“ FPÖ, die hier auch immer wieder unter dem Titel „Wahlfrei­heit“ eigentlich konservative, rückwärtsgewandte Familienpolitik macht. (Abg. Kickl: Mit Freiheit haben Sie ein Problem, gell?!)

Ich möchte, dass Sie Reformen umsetzen, ich werde Sie tatkräftigst dabei unterstüt­zen. Aber ich werde auch immer dann meinen Finger in die Wunde legen, wenn ich Folgendes merke – und das merke ja nicht nur ich, sondern das merken die Familien, denen das Geld abgeht, die vor all diesen Vereinbarkeitsfragen stehen, tagtäglich: Kann ich mir das Leben leisten? Finde ich einen Betreuungsplatz? Wie gehe ich in der Familie mit der Aufteilung der Familienarbeit um? –: Wenn ich merke, dass es hier nur um Ankündigungen und nicht darum geht, dass Sie auch wirklich willens sind, eine sinnvolle, sozial gerechte und moderne Familienpolitik umzusetzen, dann werde ich re­gelmäßig auch mit den ExpertInnen, die das regelmäßig tun, hier aufstehen und Sie scharf dafür kritisieren.

Aber Sie bekommen jetzt einmal meine Vorschusslorbeeren. Ich freue mich, wenn wir es schaffen, das hier gemeinsam in dem Sinne, in dem wir das schon seit Jahren for-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 56

dern, umzusetzen, aber dazu gehört eben auch, dass Sie nicht nur ankündigen, son­dern auch umsetzen. (Beifall bei den Grünen.)

9.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Vetter gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.48.09

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Minister! Ho­hes Haus! Wenn man in Wikipedia den Begriff „Familie“ eingibt, so kann man drei ele­mentare soziale Funktionen nachlesen: die erzieherische Funktion der Familie, die wirt­schaftliche Funktion der Familie und die politische Funktion der Familie.

Bei der „erzieherischen Funktion“ steht folgender Satz: „Die Familie ist sozialer Raum für Wachstum, Entwicklung und Geborgenheit und als solcher mit entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen und Handlungspotential der nachfolgenden Generation.“

Und wenn man unter dem Stichwort „Geborgenheit“ in Wikipedia weiterliest, steht da: „Mit dem Ausdruck Geborgenheit wird ein Zustand des Sicherheits- und Wohlgefühls beschrieben. Geborgenheit ist mehr als nur Sicherheit, Schutz und Unverletzbarkeit; Geborgenheit symbolisiert auch Nähe, Wärme, Ruhe und Frieden.“ (Abg. Rädler: Ist Wikipedia Ihre Bibel?!)

Familie hat eine Friedensfunktion. – Wenn ein Klient zu mir kommt und sagt, er will den anderen vernichten, dann sage ich immer: Wir verhandeln hart, aber wenn ich an der nächsten Ecke einen Unfall habe, dann möchte ich, dass mir der andere Hilfe leistet. Und das möchte ich auch hier in diesem Saal, nämlich wenn einer von uns einen Unfall hat, dass ihm draußen jeder Erste Hilfe leistet. Und diese ganz wesentliche Friedens­funktion erfüllt zuerst einmal die Familie. (Beifall beim Team Stronach.)

Geborgenheit in der Familie bedeutet auch die unzweideutige Ablehnung von Gewalt und gegenseitigen Respekt: Respekt der Kinder vor den Eltern, Respekt der Eltern vor den Kindern. Wer in der Familie Respekt lernt, wird sich eines Tages auch nicht schwertun, die Demokratie und die demokratischen Einrichtungen zu respektieren, die da sind: der Respekt vor der Legislative, der Respekt vor der Judikative und auch der Respekt vor der Exekutive. Wo es keinen Respekt gibt, sondern Zwietracht, schlägt diese bald in Hass um.

André Glucksmann, ein französischer Philosoph, hat das Buch geschrieben: „Hass. Die Rückkehr einer elementaren Gewalt“. Ich zitiere ein paar Sätze daraus:

„Der Hass urteilt, ohne begreifen zu wollen. Der Hass verurteilt willkürlich. Er hat vor nichts Respekt, er sieht sich als Objekt einer universellen Verschwörung.“

Meine Damen und Herren! Von unserer Seite gilt es, den Hass nicht zu hassen, son­dern sich ihm zu widersetzen, ihn zu enttarnen, wenn er eine Maske trägt, und ihn sei­ner Lächerlichkeit preiszugeben.

Wie sagte Antigone so schön im gleichnamigen Stück von Sophokles? (Abg. Kickl: Nicht mitzuhassen, !) – „Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da.“

Sie sagt das ihrem Bruder Kreon. Und damit sind wir wieder bei der Familie (Abg. Räd­ler: Wikipedia!), bei der Familie, die es zu fördern gilt – und ich sage das gerade heu­te –: auch im Sinne des gesellschaftlichen Friedens. – Danke. (Beifall beim Team Stro­nach. – Abg. Rädler: Wikipedia lässt grüßen!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 57

9.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.51.57

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS-LIF): Werte Frau Präsiden­tin! Frau Bundesministerin! Ich muss jetzt, glaube ich, noch ein bisschen über die Wor­te des Kollegen Vetter nachdenken. So ganz hat es sich mir nicht erschlossen, was das eigentlich mit dem Thema Familienförderung zu tun hat, aber vielleicht komme ich heute noch darauf oder Sie können mir das vielleicht näher erklären. (Abg. Strache: Ein Privatissimum nachher!)

Ich möchte gleich vorweg sagen, dass ich mich sehr gefreut habe, Frau Bundesminis­terin, dass Sie die Familiensprecher bereits zu einem Gespräch gebeten haben. Ich war bei Ihnen. Ich finde das ein sehr gutes Zeichen und möchte auch von unserer Sei­te, vonseiten der Neos hier klarmachen, dass wir in vielen Fragen gemeinsam einen konstruktiven Weg anbieten möchten.

Ich möchte etwas wiederholen, was Sie erwähnt haben, nämlich dass Sie es begrüßen würden, wenn Familienpolitik ideologiefrei stattfinden könnte. Ich glaube, Familienpoli­tik kann nicht ideologiefrei sein. Warum sage ich das? – Frau Abgeordnete Schitten­helm hat gesagt, Sie stünden dafür, diesen Weg der österreichischen Familienpolitik konsequent weiterzugehen.

Ich sehe da aber schon ein Problem, nämlich dass meiner Meinung nach die öster­reichische Familienpolitik eine gewisse Beliebigkeit hat. Wir haben uns weder auf Ziele geeinigt, wohin wir eigentlich mit der Familienpolitik wollen, noch darauf, welchen Weg wir da gehen. Wir sagen, wir wollen Wahlfreiheit, und in Wirklichkeit wollen wir es allen ein bisschen recht machen. Und das sehe ich heutzutage wirklich als problematisch an.

Wenn wir zum Beispiel nach Schweden schauen und sagen, da wird oft das Bild einer modernen Familienpolitik bemüht, dann müssen wir aber auch auf den Tisch legen, was das heißt, nämlich dass dort Väter wie Mütter gleichermaßen eine gewisse Zeit, aber eine bedeutend kürzere Zeit vom Arbeitsmarkt weggehen und zu Hause bleiben, um die Kinder zu betreuen, dies sehr partnerschaftlich geschieht, mit sehr vielen An­reizen, von denen wir in Österreich noch viel zu wenige haben. Sie haben dann eine gewisse Zeit, eine Art Familienzeit, die ich mir auch für Österreich wünschen würde, um tatsächlich gemeinsam, partnerschaftlich die Arbeitszeit zu reduzieren.

Ich glaube, das wäre ein schönes Bild, das wäre mein Bild, aber dieses Bild ist bei Weitem nicht ideologiefrei. Das propagiert schon ein Familienbild, über das wir uns ein­mal einigen müssen. Ich wäre sehr froh, wenn wir uns darauf einigen könnten. Das muss ich auch ganz deutlich sagen. (Beifall bei NEOS-LIF, bei Abgeordneten der Grü­nen sowie des Abg. Stronach.)

Sie haben auch – nach meinem Geschmack ein bisschen zu wenig, aber ich bin auf den Ministerratsvortrag gespannt – gesagt, was im Bereich der Familienförderung ge­plant ist. Ein bisschen etwas konnten wir ja den Medien entnehmen. Das sind sehr be­grüßenswerte Maßnahmen. Wir haben ja auch kritisiert, dass die Familienbeihilfe zehn Jahre lang nicht valorisiert wurde.

Wir freuen uns insbesondere über den Ausbau der Kinderbetreuung. Ich sehe, dass auch mit diesem Ausbau der Kinderbetreuung natürlich ein gewisses Druckmittel da ist. Und da bitte ich Sie ganz herzlich, das auch gegenüber den Ländern einzusetzen, um tatsächlich zu einem einheitlichen Qualitätsrahmen zu kommen. Unserer Meinung nach gehört Kinderbetreuung nicht in die Kompetenz der Länder, sondern in Bundeskompe­tenz. Und da müssen ein einheitlicher Rahmen her, einheitliche Qualitätsstandards und einheitliche Ausbildungsstandards. (Beifall bei NEOS-LIF, Team Stronach und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Wir werden diesbezüglich heute einen Antrag einbringen. Und ja, natürlich: Dazu ge­hört auch ein Rechtsanspruch, unserer Meinung nach ab dem ersten Lebensjahr – ein Rechtsanspruch der Eltern, für ihre Kinder eine qualitativ hochwertige Betreuungsein­richtung ab dem ersten Lebensjahr wie in Deutschland zu haben.

Die Qualität ist von enormer Bedeutung. Deshalb schließe ich mich da auch meinen Vorrednerinnen an. Ich glaube nämlich, dass die Qualität der Kinderbetreuung sehr wesentliche Auswirkungen auf die faktische Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat. Wenn man bei der Kleinkinderbetreuung, also Kinder unter drei Jahren, in manchen Bundesländern einen Betreuungsschlüssel von 1 : 8 hat, wo Wissenschaft und Forschung eigentlich betonen, dass in dieser Altersgruppe ein Betreuungsschlüs­sel von 1 : 4 ideal wäre, dann ist das nicht nur eine wissenschaftliche Diskussion, son­dern sehr stark auch eine emotionale Diskussion. Ich glaube, dass wir da wirklich viel mehr investieren müssen.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen: den rechtlichen Rahmen insgesamt. Da möchte ich ganz bewusst auch sagen, dass wir Neos die Väter an Bord holen wollen; das heißt auch den rechtlichen Rahmen gestalten. Es ist begrüßenswert, dass die ge­meinsame Obsorge ausgebaut wurde. Wir wollen noch einen Schritt in Richtung einer Doppelresidenz weitergehen. Ich glaube, dass das wirklich wichtig wäre; wenn man sagt, ein modernes Familienbild heißt auch die Väter an Bord holen, dann muss man ihnen auch den rechtlichen Rahmen bieten.

Mein Credo ist: Auch für die Frauen wird sich erst dann etwas in der Arbeitswelt än­dern, wenn mehr Männer aufstehen und sagen, das ist jetzt mein Recht als Vater, eine Zeitlang zu Hause zu bleiben. – Danke schön. (Beifall bei NEOS-LIF sowie bei Abge­ordneten von SPÖ und FPÖ.)

9.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Kucharowits gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.57.10

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus, vor den TV-Geräten oder via Live-Stream! Was bedeutet es eigentlich, Familien zu fördern? – Wir haben heute schon einiges dazu gehört. Einige werden wahrscheinlich sofort und auch ganz klar sagen finanzielle Unterstützungen, wie zum Beispiel die Familienbeihilfe, die wir mit Mitte des Jahres erhöhen, was ganz, ganz wichtig für die Kinder und Jugendlichen ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch die Direktauszahlung dieser an Jugendliche erwähnen, weil das einfach sehr wichtig für junge Leute ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer Aspekt, der heute auch schon gefallen ist, ist das Schulstartgeld. Das ist vor allem für Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine ganz wichtige Stütze, weil gerade am Anfang eines Schuljahres eine enorme finanzielle Belastung gegeben ist. Und des­halb sprechen wir uns auch ganz klar für diese Unterstützung aus, um einfach ein biss­chen entlasten zu können.

Aber Familienförderung bedeutet aus meiner Sicht und auch aus der Sicht der SPÖ, aber vor allem aus der Sicht der Menschen, die tagtäglich damit konfrontiert sind, viel, viel mehr. Ich habe immer wieder in Gesprächen feststellen können, dass Hauptforde­rungen und Wünsche von jungen Müttern und Vätern in folgenden Bereichen liegen: ein bezahlter Papa-Monat. – Meine Kollegin Lueger und auch andere Kolleginnen und Kollegen haben ihn schon angesprochen. Das ist aus unserer Sicht eine ganz, ganz wesentliche Förderung von und für Familien.


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Viele Jung-Papas, auch in meinem Freundeskreis, haben nicht die Möglichkeit, einen Papa-Monat zu konsumieren. Aber warum nicht? Wollen Unternehmen nicht motivierte und mit weiteren sozialen Kompetenzen ausgestattete junge Mitarbeiter? Was genau spricht eigentlich dagegen? – Ich persönlich kann kein Sachargument dagegen erken­nen. Wir leben nämlich im 21. Jahrhundert, und da ist Familienpolitik Frauen- und Männersache. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS-LIF und Grü­nen.)

Geben wir Vätern diese Möglichkeit, um sie auch verstärkt für die Karenz zu begeis­tern. Stehen wir als Politik dahinter und setzen wir den bezahlten Papa-Monat um! Wir von der SPÖ stehen dahinter und sind mehr als überzeugt davon.

Familien fördern bedeutet auch, ein ausreichendes Angebot – das haben wir heute auch schon gehört – an Kinderbetreuungsplätzen vor allem im Kleinstkinderbereich zu schaffen. Ich habe in meinem Umfeld einige Mütter und Väter, die noch nicht ganz zu­frieden sind mit dem bestehenden Angebot, vor allem im ländlichen Bereich. Auch die Öffnungszeiten sind ein wirkliches Problem. Im Hinblick darauf ist es selten möglich, wirklich einer Arbeit nachgehen zu können, von der die Frauen und Männer auch leben können, und die möglichen Folgen sind unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und unter- und unbezahlte Praktika, und dafür sind wir SozialdemokratInnen nicht zu haben! (Bei­fall bei der SPÖ.)

Wir in der SPÖ belassen es aber nicht nur bei einem Lippenbekenntnis, indem wir ein­fach mehr Plätze fordern, sondern wir nehmen – und das ist sehr positiv – Hunderte Millionen € in die Hand, um den Ländern und Gemeinden den Ausbau zu ermöglichen und damit den jungen Familien unter die Arme zu greifen.

Aber – diesen Aspekt möchte ich auch nicht außer Acht lassen – damit verbunden ist auch die spezielle Förderung im frühen Alter des Kindes, nicht nur im kognitiven Be­reich, sondern auch im entwicklungspsychologischen Bereich. Welches Kind möchte denn nicht Zeit mit Altersgenossinnen und Altersgenossen verbringen? Zeigen Sie mir bitte ein Kind, das dieses Angebot ablehnen würde!

Familienförderung bedeutet ebenso den Ausbau von ganztägigen Schulformen. Die Schaffung von ganztägigen Schulen ist ein wesentlicher Schritt, um der Arbeitsrealität vieler Mütter und Väter zu entsprechen, um aber auch den Kindern die besten Start­bedingungen zu bieten und Felder zu eröffnen, die sie prägen und sie in ihrer Entwick­lung unterstützen. Es wäre sehr ungerecht und vor allem schade – finden Sie nicht auch? –, wenn ausschließlich Kinder, deren Eltern das nötige Kleingeld besitzen, in den Genuss einer umfassenden Schule kämen.

Die Schule ohne Schultasche soll einfach nicht länger eine Vision bleiben, und deshalb freut es mich besonders, dass auch hier die Regierung Geld in die Hand nimmt, um das Wirklichkeit werden zu lassen. (Abg. Barbara Rosenkranz: Bei dieser Politik wird es bald eine Schule ohne Kinder geben!) Junge Familien – und damit meine ich jede beliebige Konstellation von Familie, ob in gleichgeschlechtlichen oder nicht gleichge­schlechtlichen PartnerInnenschaften, ob mit Kind oder Kindern oder ohne Kind oder Kinder – brauchen unsere Unterstützung, auch im Bereich des Sektors Wohnen. Das möchte ich hier auch festhalten.

Wir forcieren jungfamilienfreundliche Wohnungen, die bezahlbar sind. Es gibt hier Best-Practice-Modelle, die wir als SPÖ weiterhin unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

All das, was ich jetzt gesagt habe, war nur ein Abriss, der sich in wenigen Minuten hier am Pult ausgeht. Und das bedeutet für mich und für uns als SPÖ Familienförderung. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

In diesem Sinne lade ich auch Sie, nämlich die Oppositionsparteien, die sehr viel kriti­sieren – vor allem die FPÖ –, aber nie konkrete Vorschläge bringen, ein, mitzugestalten


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und den Familien weitere Unterstützung im Rahmen unserer politischen Möglichkeiten zu gewähren. (Abg. Barbara Rosenkranz: Sie haben ja keine Ahnung! – Weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Vertreten wir alle gemeinsam junge Familien! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Die FPÖ hat da sehr seltsame Ansichten, aber damit muss man le­ben!)

10.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durch­schlag. – Bitte.

 


10.02.52

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn das Thema Familie und der Wert der Familie schon einige Male betont wurden, kann man nicht oft genug klarstellen: Familie ist – entgegen manchen Unkenrufen – kein Auslaufmodell. Jede relevante Studie und Um­frage in Österreich zeigt: Die große Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher wünscht sich Familie als die für sie passende Lebensform, egal in welcher Konstella­tion.

Dass Wunsch und Realität aber nicht immer übereinstimmen, ist auch eine Tatsache. Die Familienministerin hat das beispielsweise an der Kinderzahl festgemacht. Woran liegt das nun? – Das liegt auch, aber nicht nur, an einem nicht immer familienfreund­lichen Klima in unserem Land. Daher richte ich ein sehr großes Dankeschön an unsere Familienministerin dafür, dass sie die Verbesserung der Familienfreundlichkeit als gro­ßes Anliegen auf ihre Fahnen geschrieben hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Woran erkennt man nun Familienfreundlichkeit? – Es gibt Rahmenbedingungen in ver­schiedenen Bereichen des Lebens, die erfüllt sein müssen.

Eine erste Rahmenbedingung ist natürlich einmal der finanzielle Aspekt: Kinder kosten Geld, manchmal auch viel Geld, und die Wertschätzung der Gesellschaft drückt sich in einer finanziellen Unterstützung aus. Daher ist die Erhöhung der Familienbeihilfe ab 1. Juli ein sehr gutes Zeichen, auch wenn wir uns natürlich – darüber sind wir uns wahrscheinlich alle einig – eine stärkere Erhöhung wünschen würden. Aber die Frau Ministerin schaut auch in die Zukunft, und das Budget hat nun einmal eine ganz hohe Priorität. Es gibt auch sozusagen eine neue Systematik, indem alle zwei Jahre ange­passt wird; das ist zumindest bis zum Jahr 2018 gesichert.

Der zweite große Bereich ist der Themenbereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Da muss etwas weitergehen. Klarstellen möchte ich aber: Es muss immer den Familien vorbehalten bleiben, zu entscheiden, wer in welcher Intensität Familienarbeit oder Er­werbsarbeit leistet. Da hat sich der Staat nicht einzumischen. Aber es muss gute Vo­raussetzungen geben, etwa im arbeitsrechtlichen Bereich mit der Verbesserung der Regelung der Teilzeitarbeit oder auch im Hinblick auf die Lösung der Pflegefrage und die Vereinbarkeit von Pflege und Familie, aber auch im Zusammenhang mit der Kinder­betreuung.

Dafür wird der Bund – wie schon öfters gesagt – in den nächsten Jahren viel Geld in die Hand nehmen, etwa für die Versorgung der Unter-Dreijährigen, für die klassischen Kindergärten, aber auch für die Tageseltern. Und wenn Kollegin Lueger Sorge hat, dass die Frau Ministerin das mit den Ländern nicht gut aushandelt, dann sage ich: Wir haben – Gott sei Dank! – ein Subsidiaritätsprinzip. Ich darf in diesem Zusammenhang auf das Land Oberösterreich verweisen: Wir haben ein neues Dienst- und Besoldungs­recht für KindergartgenpädagogInnen, das ganz klare Qualitätsrahmen absteckt und


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von den Einstiegsgehältern und von der Gehaltskurve so interessant ist, dass es auch für Männer interessant sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin der Frau Ministerin auch besonders dankbar, dass sie sich dem Thema Tages­eltern widmen will. Das ist besonders auch im ländlichen Bereich ein sehr wichtiges Thema, denn das ist eine gute Unterstützung und Ergänzung zur institutionellen Kin­derbetreuung.

Im dritten Bereich, den ich anschneiden will, geht es um die familienfreundlichen Be­triebe. Nicht die Familien müssen wirtschaftsfreundlich sein, sondern die Betriebe müs­sen familienfreundlich sein. Das erkennen Gott sei Dank auch sehr viele Betriebe und sind auf einem guten Weg, indem sie sich dem Audit „berufundfamilie“ stellen.

Dieser Bereich wächst ständig. Dabei geht es um verschiedene maßgeschneiderte Möglichkeiten, etwa um besondere Arbeitszeitmodelle oder zum Beispiel auch um in­nerbetriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen. – Ich kann aus Oberösterreich sagen, dass es dort Gott sei Dank bereits sehr viele Betriebe gibt, die das anbieten.

Schließlich möchte ich noch zu einem Bereich kommen, der nicht so oft im Fokus steht und der auch heute noch nicht erwähnt wurde, der aber das direkte Lebensumfeld der Menschen bildet, nämlich die Gemeinde. – Meine Gemeinde unterzieht sich gerade einem diesbezüglichen Prozess im Rahmen des Audit „familienfreundlichegemeinde“, und ich finde es unheimlich spannend, was von den Betroffenen selber kommt, wenn sie sich darüber äußern können, was sie sich wünschen, beispielsweise wenn es um Kinderspielplätze geht. Es werden aber auch Themen behandelt, wie familienfreundlich Verkehrswege sind, wo man beispielsweise mit einem Kinderwagen überall hin­kommt. – Das kommt von den Leuten selber, und ich glaube, das zu ermöglichen ist Wertschätzung vonseiten des Gesetzgebers.

Ich denke jetzt beispielsweise auch an einen Fall aus Oberösterreich: Ein Mann hat Klage gegen Kinderlärm in seiner Wohnumgebung eingereicht. – Der Familienreferent des Landes hat in der Folge dafür gesorgt, dass in einem Gesetz klargestellt wird: Kin­derlärm ist kein Lärm, sondern Zukunftsmusik. Und ich erwarte mir auch hier von der Gesetzgebung, dass sie das klarstellt! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Förderung von Familien war und ist uns als ÖVP immer ein besonders großes Anliegen. Wir sehen die Familie als Ort, wo Kinder ihre Prägung erfahren. In diesem Sinne möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, alles, alles Gute für Ihre Arbeit wünschen! Sie können sich unserer Unterstützung sicher sein!

Schließen möchte ich mit einem Ausspruch von Kolping, der vor fast 200 Jahren ge­sagt hat: „Das Erste, das der Mensch im Leben vorfindet, das Letzte, wonach er die Hand ausstreckt, das Kostbarste, was er im Leben besitzt, ist die Familie.“ – Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Kitzmüller gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.08.27

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­te Frau designierte Familienministerin! Wenn wir heute über Familie sprechen, kann ich Ihnen zu dem, was Sie eingangs erwähnt haben, nur unsere volle Unterstützung ge­ben, denn es handelt sich großteils um Anträge, die wir Freiheitliche in den letzten Jah­ren gestellt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wobei ich aber gleich zu Beginn einmal fragen möchte: Was verstehen wir unter Fa­milie? Was ist Familie? – Familie ist eine Lebensgemeinschaft zwischen Vater und Mut-


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ter und mit Kindern. Das ist Familie, und diese gehört bestmöglich geschützt, gestützt und gefördert. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich mir jetzt aber anschaue, was im Zuge der Wahlversprechen der ÖVP bei der letzten Wahl gesagt wurde, dann kann ich zum Beispiel feststellen, dass Abgeordnete Schittenhelm und Ministerin Mikl-Leitner gesagt haben, dass sie die gesetzliche Veran­kerung der jährlichen Anpassung der Familienleistungen an die Inflation fordern. – Su­per, oder? (Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.)

Auch Abgeordnete Tamandl hat gesagt: Wir fordern die gesetzliche Verankerung der jährlichen Anpassung der Familienleistungen an die Inflation. – Jetzt frage ich: Was ist davon übrig geblieben? Wir haben heuer eine Anpassung an die Inflation um 4 Prozent und dann zweimal um je 2 Prozent. Ist das jährlich?

Mich wundert nicht, wenn die PISA-Studie schiefgeht, wenn „jährlich“ bei uns „alle zwei Jahre“ bedeutet! Aber gut: Man kann das vielleicht auch irgendwie so sehen. (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.) Davon ist also nichts übrig geblieben.

Auf der Homepage des Familienbundes, dessen Rechnungsprüferin Abgeordnete Ta­mandl ist, wird ebenso die jährliche Inflationsanpassung gefordert und festgestellt, dass seit Jänner 2000 nichts mehr geschehen ist. Das wissen wir, und wir wissen auch, dass das ein Minus von mehr als 37 Prozent bedeutet. Im Hinblick darauf ist eine Anpassung einmal jetzt, dann in zwei Jahren und dann in weiteren zwei Jahren nicht wirklich vorstellbar! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Zur Erhöhung der Familienbeihilfe: Die Erhöhung der Familienbeihilfe fordern wir schon seit Jahren. Aber was geschieht? Es wird nicht erhöht! Wir haben eine 13. Familien­beihilfe, die weiterhin ein Schulstartgeld bleibt. Das haben wir schon vorausgesagt, als sie abgeschafft wurde und nur noch 100 € übrig geblieben sind. Und wer bekommt das? – Das bekommt man für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren. Und was ist mit den anderen Kindern? Und was ist vor allem mit den Studenten, bei denen mit 24 Jahren jetzt die Familienleistungen gestrichen werden? Wie soll das funktionieren? Wir wollen gut ausgebildete Kinder, und dann wird die Familienbeihilfe gestrichen und es ge­schieht in diesem Bereich nichts weiter! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich hoffe, Frau designierte Familienministerin, dass Sie sich hier wirklich einsetzen, denn Sie haben auch schon in Ihrem Wahlkampf beziehungsweise in Ihren ersten Re­den gesagt, dass Sie sich für Familien einsetzen wollen. Wir bitten Sie daher, das jetzt auch tatsächlich zu tun! (Zwischenruf des Abg. Rädler.) 

Außerdem soll die steuerliche Geltendmachung der Kinderbetreuungskosten verbes­sert werden. Bundesminister Mitterlehner hat im Ö1-„Morgenjournal“ am 6. November 2012 gesagt, dass er sich die Ausweitung der Absetzbarkeit dahin gehend wünscht, dass auch die Kosten für die Nachmittags- und Ferienbetreuung von Zehn- bis 14-Jäh­rigen absetzbar sein sollen. Das wurde damals von Vizekanzler Spindelegger und auch von Frau Finanzminister Fekter unterstützt. – Jetzt hört und sieht man davon nichts mehr! Es geschieht nichts!

Weiterer Punkt – die monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe: In einer Presse­konferenz in Oberösterreich hat Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl festgehalten, dass nicht einsehbar ist, dass die Familienbeihilfe nicht monatlich ausgezahlt wird, zu­mal das nur geringe zusätzliche Kosten verursachen würde. Die Schuldnerberatung fordert ebenso eine monatliche Auszahlung. In unseren Anträgen sind auch wir für eine monatliche Auszahlung, denn die Familien müssen ja auch monatlich ihre Mieten zah­len und können nicht sagen: Ich zahle halt nur alle zwei Monate, das ist besser! (Beifall bei der FPÖ.)

Zusammenfassend möchte ich feststellen: Die diesbezüglichen ÖVP-Aussagen waren Wahlversprechen, die nicht eingehalten werden! Und von unserem lieben – wie ich jetzt


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einmal sage – Vizekanzler Spindelegger, der im Wahlkampf gesagt hat, dass er der Kanzler für die Familien ist, ist weder „der Kanzler“ übrig geblieben, noch das „für die Familien“. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir können Ihnen aber zusagen: Wenn Sie tatsächlich all diese Forderungen, von de­nen Sie hier zu Beginn gesagt haben, dass Sie sie unterstützen werden, umsetzen wollen – unsere freiheitlichen Forderungen dazu sind Ihnen bekannt, wenn auch der Abgeordneten, die vorher gesprochen hat, natürlich noch nicht –, dann bekommen Sie unsere Unterstützung. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit im Sinne unserer Familien! (Beifall bei der FPÖ.)

10.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


10.13.51

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeord­nete! Ich will jetzt das Thema ein bisschen anders angehen und will lieber darüber sprechen, worum es, wie ich glaube, eigentlich geht. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ich glaube, die meisten jungen Menschen in Österreich haben den Traum und den Wunsch, einmal Kinder zu haben und eine eigene Familie zu gründen. Im Hinblick da­rauf erhebt sich die Frage, was wir in diesem Parlament tun können, um sie dabei zu unterstützen, damit das möglich wird. – Ich glaube, es kommt nämlich manchmal vor, dass die ganze Verantwortung von der Politik sozusagen auf uns Junge abgewälzt wird.

Ich kann mich erinnern, dass es vor einigen Jahren einmal eine Ministerin gegeben hat, die gesagt hat, die Jungen sollen weniger Partys machen und mehr Kinder bekom­men. Abgesehen von solchen Wortspenden: Wir Jungen sind uns zum Beispiel un­sicher, wann der richtige Zeitpunkt ist: Soll man warten, bis die Ausbildung fertig ist, oder erst dann Kinder bekommen, wenn man wirklich einen halbwegs guten Job und eine Wohnung hat? Gleichzeitig wollen wir aber eigentlich doch schon sehr jung Eltern werden und auch Zeit fürs Leben haben. – Diese Entscheidung ist also wirklich nicht leicht!

Ich bin mir aber sicher, dass der Grund für diesbezügliche Schwierigkeiten nicht unser Samstagabend-Fortgehverhalten ist, sondern dass in erster Linie schlicht und einfach die Politik leider oft zu veraltet ist, wodurch uns diese Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht wird. Daher meine ich, dass wir auch hier in diesem Parlament dieses Zu­kunftsthema angehen sollten, und deshalb habe ich gleich ein paar Vorschläge mitge­bracht, von denen – Gott sei Dank! – einige auch bereits erwähnt wurden.

Ich meine, dass wir erstens die Kinderbetreuung in Österreich ausbauen müssen. Die­se ist, wie schon erwähnt wurde, nicht schlecht. Aber gerade in den Gemeinden, etwa in Tirol, Vorarlberg und so weiter, ist die Kinderbetreuung teilweise noch ziemlich schlecht ausgebaut, und auch in den Städten funktioniert das teilweise nicht gut. Einige Freunde von mir haben mir erzählt, dass man zum Beispiel in Wien ein Kind eigentlich schon, bevor es geboren wird, im Kindergarten anmelden muss, um eine Chance auf einen Kindergartenplatz zu haben. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Ich meine, da müs­sen wir wirklich noch ausbauen!

Zweitens finde ich es sehr gut, dass wir jetzt die Familienbeihilfe anheben werden. Al­lerdings wissen viele Leute nicht, dass die Familienbeihilfe wirklich seit 13 Jahren nicht an die Inflation angepasst worden ist. Das bedeutet mittlerweile pro Jahr einen Verlust für eine Familie von über 500 €, und das ist natürlich ein ganzer Haufen Geld! Daher ist es gut, dass das jetzt angehoben wird, und meine Kollegin Musiol und ich haben einen


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Antrag eingebracht, damit das wirklich einmal auch ordentlich an die Inflation ange­passt wird.

Drittens glaube ich, dass es ein zentraler Punkt ist, dass wir die zukünftige Arbeitswelt irgendwie ein bisschen familienfreundlicher machen. Ich glaube, dass da wirklich auch ein Umdenken der Unternehmen vonnöten ist, damit junge Menschen auch mehr Zeit für Familie und Kinder haben und sich Kinder auch leisten können und nicht die ganze Zeit mit prekären Jobs dahintingeln müssen.

Viertens meine ich, dass sich auch die Zeiten geändert haben. Fast alle Jungen in Ös­terreich meinen, dass Männer genauso für die Kindererziehung zuständig sind wie Frauen. Diesbezüglich gab es übrigens auch Umfragen von Ihnen, Frau Ministerin Kar­masin, zum Beispiel in Ihrem vorigen Job. Das sind sehr gute Umfragen! (Zwischen­bemerkung von Bundesministerin DrKarmasin.)

Das ist der Stand der Dinge, und ich meine, dass wir als Österreicher hier im Parla­ment dieser neuen Realität endlich auch irgendwie gerecht werden sollen beziehungs­weise müssen, indem wir auch die Karenzmöglichkeiten für Männer ausbauen oder zum Beispiel einen freiwilligen bezahlten Papa-Monat einführen. Ich bin mir sicher, dass sehr viele von uns jungen Männern diese Möglichkeiten auch in Anspruch neh­men würden! (Beifall bei den Grünen.)

Fünftens finde ich auch, dass wir langsam anfangen müssen, neue Familienformen zu respektieren und anzuerkennen. Auch ich meine, dass gleichgeschlechtliche Paare das Recht haben sollten, Kinder zu haben, und dass wir ihnen dieses Recht auch zu­gestehen sollten! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Nur geht das leider nicht! – Abg. Kickl: Was ist mit polygamen Lebensmodellen?)

Das waren jetzt nur ein paar Punkte, die die Situation für Jungfamilien in Österreich wirklich verbessern würden, wenn wir sie umsetzen.

Sehr geehrte Ministerin Karmasin! Ich kann für mich und auch für die Grünen sagen: Sie haben bei allen Schritten, die in diese Richtung gehen, unsere volle Unterstützung, und ich wünsche Ihnen viel Glück dabei! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Steinbichler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.19.03

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte ZuseherInnen auf der Galerie sowie zu Hause an den Fernsehgeräten! Die Familie ist unumstritten die be­deutendste Zelle im Staat.

In diesem Zusammenhang darf ich auch auf den Bildungsauftrag des ORF verweisen. Ich glaube, man sollte in der Vorabendzeit viel mehr Dokufilme und informative Filme zeigen, als zurzeit gesendet werden.

Und ich darf mich an dieser Stelle auch bei allen Hörerinnen und Hörern des gestrigen „Report“ entschuldigen: Wenn man einen international erfolgreichen Österreicher, der insgesamt 120 000 Arbeitsplätze geschaffen hat, 100 000 im Ausland und 20 000 in Österreich, und vielen Familien, vielen Müttern und Vätern Löhne gezahlt hat, lächer­lich darstellt, dann ist das, glaube ich, auch eines öffentlichen staatlichen Fernsehens unwürdig. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich biete Frau Minister Karmasin die volle Unterstützung für die zukünftige Familienar­beit an, muss aber trotzdem auf die Familienarbeit der Regierung der letzten Jahre re­plizieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 65

Kolleginnen und Kollegen haben schon erwähnt, dass 13 Jahre lang die Familienbei­hilfe nicht inflationsbereinigt wurde. Das heißt, wenn heute ein Kind 13 Jahre alt ist, ist die Kinderbeihilfe 31 Prozent weniger wert als bei seiner Geburt. Wer spricht da von Gleichstellung der Familien? Wer spricht da von Familienpolitik?

Wir denken, das trifft die gesamte Wirtschaft, denn das durch die fehlende Anpassung nicht vorhandene Geld fehlt der regionalen Wirtschaft, fehlt für die regionale Bildung, fehlt für die Arbeitsplätze. Daher muss man das schnellstens ändern und aufholen! Eine Ankündigungspolitik und Verschiebung auf Jahre hinaus hilft jenen, die bereits an der Armutsgrenze leben, nicht. Was können sie sich davon kaufen? In diesem Bereich müssen Sofortmaßnahmen gesetzt werden, Maßnahmen, die sofort wirksam sind, damit die Familien einigermaßen mit der Teuerung zurechtkommen. Ich glaube, das ist das Wesentliche. (Beifall beim Team Stronach.)

Das angekündigte Gütezeichen für familienfreundliche Betriebe ist meiner Meinung nach nicht so gut. Ich erinnere an die Gütezeichen bei den Lebensmitteln, wo es sich meist lediglich um ein Gütezeichen handelt, welches nicht mehr an Wahrheit und Qua­lität mit sich bringt. Da aber geht es um die Wertschätzung der vielen Familien und um die Wertschätzung der Erziehungsarbeit.

Wir sehen aber auch die Wertschätzung, die die Regierung der Erziehungsarbeit ent­gegenbringt: Im Rahmen der Hacklerregelung wird die Erziehungsarbeit mit nur 50 Pro­zent angerechnet. Wir brauchen eine deutlich bessere Anrechnung.

Was den ländlichen Raum betrifft, Folgendes: Viele Väter, Mütter, Opas und Omas müssen Autofahrten erledigen, weil die Anbindung an den öffentlichen Verkehr nicht so gut ist, damit die Kinder bei den diversen Vereinen dabei sein können, beim Musik­verein, bei der Feuerwehr, bei den Sportvereinen, und auch zu den Vereinsabenden beziehungsweise zur Fort- und Weiterbildung kommen können. Im ländlichen Raum muss man die Anbindung an den öffentlichen Verkehr wesentlich verbessern, damit kann auch der Ausdünnung des ländlichen Raumes entgegengewirkt werden.

Alle jammern über die Ausdünnung des ländlichen Raumes und die Flucht in die ur­banen Räume, aber das ist ja selbstverständlich, wenn in diesem Bereich keine Ver­besserung erfolgt.

Die Frau Minister hat angesprochen, dass derzeit nur 1,4 Kinder pro Familie geboren werden, wir aber 2,3 Kinder pro Familie brauchen würden, damit der Bevölkerungs­stand gleich bleibt. In diesem Zusammenhang muss man auch daran erinnern, dass es viele junge Leute beziehungsweise junge Eltern gibt, die sich einfach kein zweites, drit­tes Kind leisten können. Daher muss die Ausstattung der Familien wesentlich verbes­sert werden.

Frank Stronach hat immer gesagt, wir alle haben gesagt, es muss ausgabenseitig ge­spart werden, eine Entbürokratisierung muss stattfinden, es muss zu einer Zusam­menlegung der Sozialversicherungen und der Gewerkschaften kommen, sodass dort gespart wird, und dann könnte man das ersparte Geld für wirksame Maßnahmen ver­wenden. (Beifall beim Team Stronach.)

Dieses Geld fehlt! Jetzt sind wieder die Familien, die Autofahrer die Melkkühe. Gerade die Familien brauchen die Autos, und die motorbezogene Versicherungssteuer ist in den letzten zehn Jahren um 41 Prozent erhöht worden! Das ist ein gewaltiger Griff in die Geldtaschen der Familien, denen dann das Geld fehlt. Und genau das kritisieren wir. Da muss etwas gemacht werden.

Wir vom Team Stronach sagen klipp und klar und bekennen uns dazu: Das einzige funktionierende und nachhaltig erfolgreiche Zukunftsmodell für diesen Staat Österreich ist eine intakte Familie. (Beifall beim Team Stronach.)

10.24



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 66

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Loacker gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.24.19

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS-LIF): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Die ÖVP ist na­türlich voll des Lobes über die Familienpolitik, für die sie seit Jahren verantwortlich zeichnet. Dabei werden jedoch einige Dinge außer Acht gelassen.

Familienpolitik kann man auf drei Arten machen: durch Transfers, durch Betreuungs­maßnahmen und auf der steuerlichen Seite. Österreich leistet da in Summe sehr viel, aber wir haben einen starken Fokus auf den Transfers, und mit den Maßnahmen, die die Regierung jetzt vorgesehen hat, doppeln Sie dort noch einmal überproportional auf, und dieses Dreieck kommt in eine Schieflage. Das ist unserer Meinung nach nicht ge­scheit.

Sie haben außerdem, insbesondere Sie von der ÖVP-Fraktion, vergessen, was der Rechnungshof 2011 zu den Familienleistungen gesagt hat. Es wurde festgehalten, dass 117 verschiedene Stellen Familienleistungen in irgendeiner Form erbringen, dass die Zahl der Ministerien, die in irgendeiner Weise mit Familienleistungen befasst sind, viel zu hoch ist. Aber da ist nichts geschehen.

Es reicht schon – wenn ich mich jetzt darauf konzentrieren darf –, wenn man sich an­schaut, was im steuerlichen Bereich mit den Familien passiert und was eine Familie im Rahmen der Korrespondenz mit dem Finanzamt alles leisten muss. Da gibt es ja nicht nur die Familienbeihilfe, sondern auch den Mehrkindzuschlag, bei dem sich schon Ihre Kurzzeit-Staatssekretärin Remler nicht ausgekannt hat, den Kinderabsetzbetrag, den Kinderfreibetrag, den Alleinverdienerabsetzbetrag, den Alleinerzieherabsetzbetrag, er­höhte Sonderausgaben ab drei Kindern, je nachdem, den Unterhaltsabsetzbetrag, au­ßergewöhnliche Belastungen für die Kosten von Kinderbetreuung, wenn sie aufgrund der Berufstätigkeit von AlleinerzieherInnen erforderlich ist. Seit 2009 gibt es die Ab­setzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Weiters gibt es die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitsgebers zur Kinderbetreuung.

Auf gut Deutsch: Eine Familie braucht einen Steuerberater, damit sie all diese Regie­rungswohltaten in Anspruch nehmen kann. Aber das kann doch nicht das Ergebnis sein. Das ist doch total weltfremd.

Sie wissen ja selbst, dass die Inanspruchnahme vieler Leistungen deswegen nur halb so hoch ist, wie bei ihrer Einführung geplant war, weil das Ganze für die Familien, die im wirklichen Leben stehen, viel zu kompliziert ist. Da reden wir noch gar nicht davon, was die Länder dazu an Parallelstrukturen und Förderungen aufgebaut haben.

Es möchte mir bitte niemand erzählen, insbesondere niemand von der ÖVP, dass Sie mit diesem Regelungswirrwarr irgendwelche Ziele verfolgen. Das ist ein Chaos. Wenn Sie etwas erreichen wollen, muss eine Logik dahinter stehen, brauchen Sie ein Sys­tem, etwas, was nachvollziehbar und für die Familien berechenbar ist, auf viele Jahre hinaus. Familienplanung macht man ja auch nicht schnell einmal über das Wochenende.

Ihr System, das jetzige System dient nicht dem Wachstum von Familien, sondern dem Wachstum von Tintenburgen.

Eine weitere ÖVP-Familien-„Glanzleistung“, die Sie in der Ära Schüssel fabriziert ha­ben, ist die österreichische Variante der Elternteilzeit. Hier haben Sie in der guten Ab­sicht – das unterstelle ich Ihnen –, Eltern zu schützen, komplett über das Ziel hinaus­geschossen und genau das Gegenteil erreicht. Sie haben all jene, die als Elternteil Vollzeit arbeiten, bestraft, und Sie haben den Unternehmen ein bürokratisches Monster zugemutet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 67

Für Väter und Mütter in Elternteilzeit gilt bis zum 4. Geburtstag des Kindes ein beson­derer Kündigungsschutz. Was Sie sich dabei gedacht haben, diesen Kündigungs­schutz jenen zukommen zu lassen, die in Teilzeit arbeiten, jenen, die in Vollzeit arbei­ten, jedoch nicht, weiß ich nicht, und das kann mir auch kein Mensch erklären. Ich glaube, dass hier generell der Motivkündigungsschutz genügen muss und der beson­dere Kündigungs- und Entlassungsschutz überschießend ist.

Auch was das Ausmaß der Elternteilzeit angeht, haben Sie es sich zu einfach und den Betrieben zu schwer gemacht. Da gibt es nämlich kein Limit nach oben und keines nach unten. Die Betriebe schlagen sich damit herum, dass es einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeit auf sechs oder acht Stunden pro Woche gibt. Und umgekehrt kann sich jemand den Kündigungsschutz einkaufen, indem er eine Arbeitszeitreduktion von 40 auf 38 Stunden macht. Da haben Sie einfach nicht darüber nachgedacht, wie das in der Praxis laufen könnte. Ich halte oder hielte es für sinnvoll, wenn man einen Korridor für Teilzeit von 50 bis 80 Prozent von 40 Stunden festlegen würde, innerhalb dessen die Sonderregelungen greifen – darüber und darunter einfach nicht.

Das, was Sie da produziert haben, ist ein Einstellungshindernis für Frauen im Alter zwi­schen 25 und 35 Jahren, und das, was Sie als Schutz gedacht hatten, geht als Schuss nach hinten los. Das kommt daher, dass Sie die Unternehmen und die Unternehmer nicht verstehen – ich sage das ganz gezielt in diese Richtung –, und die Familien, das sieht man am Steuerdschungel, verstehen Sie auch nicht. (Beifall beim Team Stro­nach.)

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.29.30Aktuelle Europastunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:

„Duales Ausbildungssystem, Ausbildungsgarantie –
Österreich als Beispiel für Europa“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


10.30.01

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben dieses Thema für die Aktuelle Europastunde nicht zufällig gewählt. Das ist ein mehr als bren­nendes und aktuelles Problem. Österreich kann in der Tat als Modell herangezogen werden, weil wir ja eine ausgezeichnete Bilanz haben – ebenso wie Deutschland – und die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit haben. Hingegen gibt es in Europa mit 5,6 Millio­nen jungen Arbeitslosen und 27 Millionen Arbeitslosen insgesamt natürlich eine äu­ßerst dramatische Situation.

Für uns SozialdemokratInnen ist es grundsätzlich so, dass jeder und jede Jugendliche und überhaupt jeder und jede, der/die keinen Arbeitsplatz hat, einer/eine zu viel ist. Und wir wollen alles dafür tun, dagegen anzukämpfen.

Das ist ja auch ein Thema im jetzt laufenden Europawahlkampf, wo es darum geht, dass es ein anderes, ein besseres Europa geben soll, worauf alle Redner bei verschie­denen Kundgebungen zu Recht hinweisen. Auch in vielen Zeitschriften und Magazinen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 68

sprechen immer wieder einzelne Vertreter, verschiedene Interessengruppen von einem anderen, von einem besseren Europa.

Das deutsche „Handelsblatt, Deutschlands Wirtschafts- und Finanzzeitung“ schreibt in seiner gestrigen Ausgabe auf der Titelseite: „Europas Abstieg“, und kritisiert ziemlich heftig, welche Schritte von der Kommission und welche Schritte in Brüssel oft gesetzt werden, Schritte, die nicht hilfreich sind und die dafür gesorgt haben, dass man jetzt im globalen Vergleich der industriellen Entwicklung und der Wertschöpfung im industriel­len Bereich gegenüber China, gegenüber vielen anderen Wirtschaftsregionen dieser Welt in Rückstand geraten ist.

Es kommen viele nach Österreich und schauen sich unser Modell an, unser Gesell­schaftsmodell, unser politisches System, das es schafft, dass es hier wirklich immer wieder einen Konsens gibt, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen gemeinsamen Nenner kommen, wodurch man nicht nur soziale Standards halten und ausbauen, son­dern auch wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit erreichen kann, welche die Vorausset­zung dafür ist, dass durch die Wertschöpfung die Finanzierungsbasis vorhanden ist, um entscheidende Erfolge feiern zu können.

Da gerade jetzt immer wieder die Medien über die Gedenkveranstaltungen oder auch die Symposien anlässlich des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges berichten und da über den Ersten Weltkrieg, die Zwischenkriegszeit und den Zweiten Weltkrieg gespro­chen wird, möchte ich sagen: Man sieht, dass sich schon aufgrund dieser Ereignisse die Notwendigkeit ergeben hat, dass es so etwas wie ein gemeinsames Europa gibt. Das ist eine wichtige, auch friedenspolitische Perspektive, nicht nur in Bezug auf den Ersten und den Zweiten Weltkrieg, denn es hat in Europa diese Auseinandersetzungen ja über Jahrhunderte gegeben.

In wirtschaftlicher Hinsicht hat sich auch gezeigt, dass man mit dieser Strategie des Kaputtsparens in der Zwischenkriegszeit provoziert hat, dass es zu dieser Massenar­beitslosigkeit gekommen ist, die die Basis für Radikalismen war, egal ob links oder rechts, aber natürlich war es die Basis für den Aufstieg des Nationalsozialismus und die Ausschaltung der Demokratie, für die Diktatur und alles, was damit im Zusammen­hang gestanden ist.

Wichtig ist, dass uns bewusst ist, dass man alles unternehmen muss und gegensteu­ern muss, damit es nicht wieder zu einer solchen Entwicklung kommt, deren Basis im­mer wieder ist, dass es mit der Arbeitslosigkeit Perspektivenlosigkeit gibt.

Die Stimmung gegenüber der Europäischen Union, die eine kritische bis negative ist, hängt auch damit zusammen, dass manche keine Lebensperspektive haben, dass hier Wanderung und Entwurzelung einsetzen. Es wird da Kritik bis ins Äußerste formuliert, weil die Identifikation mit dem Projekt Europa nicht im erforderlichen Ausmaß vorhan­den ist. Und um diese zurückzugewinnen, ist es wichtig, die notwendigen Schritte im Wirtschaftsbereich und auch im politischen Bereich zu setzen.

Ich denke, das kann wahrscheinlich nur erreicht werden, wenn es auch wirklich zu ei­ner Veränderung, zu einer Verbesserung, zu einem Wechsel, zu einem Politikwechsel in der Kommission kommt, wenn es zu einem Mentalitätswechsel in der Kommission kommt, wie man an bestimmte Dinge herangeht. Man muss nicht alles zu Tode regu­lieren, man muss aber auch nicht alles deregulieren. Diese berühmten Beispiele von der Banane über die Glühbirne bis hin zur Toilettenspülung, wie viel Wasser für die Spülung verwendet werden soll, sind so klassische Beispiele dafür, wo sich der durch­schnittliche europäische Bürger auf den Kopf greift und fragt: Was machen die eigent­lich?

Was ich aber sehr wohl verstehe, ist, dass man darüber nachdenken sollte, ob öffentli­che Investitionen in den Maastricht-Kriterien drinnen sein sollen. Was ich sehr wohl ver-


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stehe, ist, dass man darüber nachdenken soll, ob beim sozialen Wohnbau nicht an neo­liberalen Modellen herumgebastelt wird, damit man Einfluss nehmen kann, ab welcher Einkommensgrenze man im sozialen Wohnbau einziehen kann. Das sind Dinge, bei denen es, glaube ich, wichtig ist, dass es neue Mehrheiten im Europäischen Parlament gibt, dass es neue Mehrheiten auch in der Kommission gibt, sodass es da eine Verän­derung, ein Umdenken gibt. Dafür muss man, glaube ich, die Dinge oft wirklich beim Namen nennen. (Beifall bei der SPÖ.)

Da gibt es eine lange Liste, und diese lange Liste lautet: Es muss alles unternommen werden, um eindeutig gegen eine Politik des Kaputtsparens aufzutreten. Es muss alles unternommen werden, um Beschäftigung und Wachstum zu schaffen. Es muss alles unternommen werden, dass der große Wirtschaftsraum imstande ist, weltweit für ein anderes Wirtschaftssystem einzutreten – die Basis der Armutsmigration ist, dass da in der ökonomischen Weltordnung etwas nicht stimmt. Es muss alles unternommen wer­den, dass man gemeinsam im Bereich des Klimawandels aktiv ist – das können nur große Einheiten wie die Europäische Union. Wenn man meint, dass die einzelnen Mitgliedsländer der Europäischen Union, einzeln, klein und bescheiden, globale Lösun­gen erreichen können, so ist das pure Illusion. Das ist das Positive. Daher muss man dafür kämpfen, dass hier Handlungsfähigkeit und entsprechende Ergebnisse erreicht werden. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Da Herr Abgeordneter Kickl gerade in der Bankreihe spricht: Niemand möchte eine hy­perzentralistische Europäische Union (Abg. Kickl: Genau das ist die Frage, wo das Maß liegt!), wo sozusagen abgehobene Bürokratien entscheiden. Das möchte ohnehin niemand. Das wird sogar kritisiert, das können Sie im „Handelsblatt“ nachlesen, dass das kritisiert wird, und können Sie nachlesen bei diversen sozialdemokratischen Red­nern, Kolumnisten. Vielleicht gibt es bei Ihnen auch irgendeinen Verirrten, der das schon einmal formuliert hat. Aber jedenfalls ist das ein Punkt, wo man, glaube ich, ansetzen muss: die Lösung der Herausforderung durch die digitale Gesellschaft, der Kampf um soziale Standards in Europa, damit es da keinen Druck auf Länder wie Ös­terreich gibt. Denn wir sind nicht daran interessiert, dass unsere hohen sozialen Stan­dards, unser Lebensmodell, unser Kulturmodell infrage gestellt werden, unter Druck gesetzt werden. Das ist das, worum wir kämpfen.

Ich glaube, dass es sich lohnt, dass es dafür eine nationale Basis gibt, einen na­tionalen Konsens, weil es in diesem Konzert, in diesem Wettbewerb innerhalb der Eu­ropäischen Union um Österreich insgesamt geht, um den besten Weg. Und das Ganze funktioniert nur, wenn es, wie alle sagen, eine bessere Europäische Union, eine ver­änderte Europäische Union gibt, und dafür soll jetzt gekämpft werden! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Vavrik.)

Dazu gehört auch der Kampf um eine starke Währung, was die Eurozone betrifft. Man kann nicht so einfach sagen: Gehen wir zu irgendeinem Euro, Süd-Euro, Nord-Euro, West-Euro, Ost-Euro oder Mond-Euro, oder gehen wir zu irgendeinem Schilling, egal, wie man ihn definiert!, das ist zu ernst dafür. Wenn das danebengeht, sind Hunderttau­sende Arbeitsplätze infrage gestellt. Also da muss man, glaube ich, ganz massiv auf­treten, und da wurden auch alle Schritte gesetzt.

Kampf gegen Finanzspekulation: Die Banken müssen da endlich einmal produktiver Teil sein und auch für die Realwirtschaft etwas tun. Es kann nicht sein, dass sie sich um 0,25 Prozent bei der EZB Kredite nehmen und dann mit diesem Geld spekulieren. Nein, dieses Geld muss wirklich für die Realwirtschaft verwendet, dort eingesetzt wer­den, damit es entsprechende Arbeitsplätze und Beschäftigung gibt.

Das ist eine Summe von Punkten, in deren Fokus die Frage der Jugendbeschäftigung ist. Ein ganz entscheidender Punkt. Würden wir uns hier herinnen lange genug zusam­mensetzen, kämen wir sicher auf viele Gemeinsamkeiten, die wir herausschälen könn-


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ten, sodass wir dann wirklich gemeinsam und stark auch in Europa im Rahmen der Eu­ropawahl, auch im Europaparlament auftreten könnten. Aber das erfordert hier Verän­derung, Verbesserung und erfordert letztendlich, dass es nicht nur im Europaparla­ment, sondern auch in der Kommission eine Änderung gibt. Und jetzt ist das erste Mal die Möglichkeit, dass auch der Kommissionspräsident eine neue demokratische Legiti­mation hat. Und ich glaube, es ist die Zeit gekommen, dass dort einmal ein Sozialde­mokrat zum Präsidenten gewählt werden sollte, damit es zu diesem Wechsel kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Abschluss kommend: Ich denke, die Lösung ist nicht ein Zurück zum Dorfprinzip, zu den Stadtstaaten, zur Kleinlichkeit, maximal noch bis an den Tellerrand, aber keinen Millimeter darüber hinaus. Das kann nicht die Lösung sein!

Ich glaube, es kann auch nicht die Lösung sein – und das möchte ich den Populisten der verschiedenen Schattierungen schon auch mitgeben –, bloß auf Stimmungen auf­zubauen, zu sagen: Es gibt eine Stimmung, die nutzen wir! Dann haben wir vielleicht sogar eine Stimmungsunterstützung, aber was ist dann? Was ist am Tag danach? Was ist, wenn man dann konkrete Schritte setzen muss? Was ist, wenn dann wirklich die Herausforderungen vor uns stehen? Da kann man dann nicht den Finger in den Mund stecken und anfangen nachzudenken. Das ist dann zu spät!

Man muss vielmehr in so eine Auseinandersetzung hineingehen mit einem klaren Pro­gramm, das auch von einer Praktikabilität gekennzeichnet ist (Abg. Kickl: Wie der Herr Freund!) – und nicht zurück zur Postkutsche des 19. oder 18. Jahrhunderts. Auch wenn sie blau ist, diese Kutsche, sie bleibt eine Kutsche. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP. – Abg. Kickl: Wie der Herr Freund, der „große Europastratege“!)

10.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


10.40.19

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Hochverehrte Mit­glieder der Regierung! Hochverehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Cap hat ja bereits sehr ausführlich und sehr richtig – ich kann das nur unter­streichen – darauf hingewiesen, dass wir im europäischen Vergleich in der Europäi­schen Union auf eine mit Abstand bessere Situation im Bereich der Jugendarbeits­losigkeit und Arbeitslosigkeit verweisen können. Trotzdem ist auch unsere große Sorge in Österreich in den nächsten Jahren, mit ausreichendem Wirtschaftswachstum sicher­zustellen, dass man sich nicht an diese Arbeitslosigkeit, die es auch in Österreich gibt, gewöhnt. Die Gefahr bei dem ständigen Ansteigen von Jugendarbeitslosigkeit oder dem hohem Niveau von Jugendarbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit in Europa ist ja, dass so etwas wie ein Gewöhnungseffekt eintritt. Und gerade wenn junge Menschen die Chance, in der Gesellschaft von Arbeit auch leben zu können, nicht wahrnehmen können, dann hat das verheerende Auswirkungen – menschlich unerträglich, aber auch für eine Gesellschaft und deren sozialen Zusammenhalt unerträglich.

Ich teile durchaus die Ansicht jener, die sagen, wenn Bankinstitute systemrelevant sind, dann sind es die Hoffnungen und die Chancen von jungen Menschen im Beson­deren. Und wenn sich alle in Krisensitzungen treffen und getroffen haben – zu Recht, wie ich überzeugt bin –, um abzuwenden, was 1927, 1929, in den dreißiger Jahren an Banken damals zusammengebrochen ist, um 2008 in Europa einen vergleichbaren Zu­sammenbruch von Finanzkreislauf und in der Folge von Industrie und Arbeitsmarkt und damit eine Verelendung abzuwenden, wenn es gelungen ist, hier mit Schutzschirmen zu unterstützen, zu helfen, zu stabilisieren – nur zum Teil mit Bankenabgaben und an-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 71

deren richtigen Finanzierungsinstrumenten, aber mit hohen Steuermitteln in Europa –, dann ist es unsere Aufgabe, in den nächsten Jahren mit demselben Einsatz – nicht an­stelle stabiler Finanzkreisläufe, sondern mit demselben Einsatz, weil aus gutem Grund – dafür zu sorgen, dass die Arbeitslosigkeit in Europa zurückgeht und junge Menschen im Besonderen, weil sie auch besonders davon betroffen sind, eine Chance bekommen.

Nun, wie geht das? – Wir haben hier eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die natür­lich in Summe jetzt nicht ausreichen, um zu sagen: Wir hätten da einen Katalog, und wenn man diesen von Punkt eins bis Punkt zehn durchführt, dann gibt es plötzlich in Europa keine Arbeitslosigkeit!, aber es ist doch eine Fülle von Maßnahmen, die mit stabilen Finanzen zusammenhängen, um überhaupt Spielräume zu haben, Investitio­nen durchführen zu können. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Es sind aber auch Maßnahmen wie die Finanztransaktionssteuer, die in diesem Haus – darauf bin ich sehr stolz, darauf verweise ich auch immer in den europäischen Diskus­sionen – von allen Parteien getragen wird als ein Beitrag zur Frage: Wo werden wir denn Finanzierungsinstrumente herbekommen, um uns Ausbildungsgarantien leisten zu können oder um duale Ausbildungen installieren zu können? Wie werden wir denn das, von dem wir alle sagen, dass es so dringend notwendig ist, finanzieren? Wo den­ken wir denn auch mit, welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, um dieses viele Richtige, Geforderte und so Dringende für eine Gesellschaft auch leisten zu können? Und ich sehe hier auch in den Erklärungen, den Regierungserklärungen unseres deut­schen Nachbarn die Möglichkeit, gemeinsam in den nächsten Monaten auch diese Frage der Finanztransaktionssteuer in aller Deutlichkeit nicht nur zu aktualisieren, son­dern auch durchzusetzen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

Dasselbe gilt natürlich auch – für Österreich auch eine wichtige Aufgabe – für die Steu­erbetrugsbekämpfung. Sie wissen, dass wir nicht zufrieden sind damit, dass man einen Datenaustausch von ausländischen Konten und damit Kontoinhabern in Europa durchführt. Das ist die eine Seite der Steuerbetrugsbekämpfung, aber wir sind natürlich der Meinung, dass Steuerbetrugsbekämpfung weiter geht, dass das mit englischen Trusts zu tun hat, dass also in weiten Bereichen Europas in der Steuerbetrugsbekämp­fung der Datenaustausch nur eine Facette der dringend notwendigen Maßnahmen ist. Wenn auf Expertenebene der Steuerbetrug in Europa jährlich mit 1 Billion € beziffert wird, dann sieht man, um welches Volumen es da geht, das zur Finanzierung von so richtigen und dringend notwendigen gemeinsamen Maßnahmen auf europäischer Ebe­ne in Bewegung zu bringen ist.

Es gibt also von Österreich nicht nur den Zuruf: Macht es so wie wir mit dualer Aus­bildung, und macht eine Ausbildungsgarantie!, sondern es gibt durchaus auch eine Fül­le von Unterstützungen und Instrumenten, durch die sich, so glauben wir, auch die La­ge der Finanzierung für die betroffenen Länder verbessern kann.

Es gibt ja besorgniserregenderweise zwei Gruppen von Ländern mit hoher Jugendar­beitslosigkeit: sehr reiche Länder wie Schweden – und Länder, die fast keine Budget­spielräume haben, wie einige Länder Südeuropas. Also Jugendarbeitslosigkeit ist nicht nur ein Phänomen jener Länder, die nicht wissen, wie sie die nächsten Staatsanleihen zu leistbaren Zinsen aufnehmen sollen, sondern Jugendarbeitslosigkeit ist ein gesell­schaftspolitisches Phänomen auch in sogenannten reichen Ländern der Europäischen Gemeinschaft geworden, weil sich sehr stark für jene, die neu ins Arbeitsleben kom­men, prekäre Arbeitsverhältnisse eingeschlichen haben, von denen man eben nicht leben kann – eine Entwicklung, angesichts der wir auch, wenn es um die Verhinderung von Lohndumping und einer Reduktion von Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer geht, eine große Aufgabe in diesem gemeinsamen Europa zu bewältigen haben.


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Ziel ist nicht, die Jugendarbeitslosigkeit damit zu bekämpfen, dass man Jobs auftreibt, von denen man dann nicht leben kann, sondern Ziel ist natürlich, die Jugendarbeits­losigkeit nachhaltig in Angriff zu nehmen. Und dazu gehören auch eine Reihe von so­zialen Maßnahmen, die wir durch die Sozialpartnerschaft unseres Landes kennen, die auch andere Länder kennen, die aber in vielen Bereichen durchlöchert werden. – Also die Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse ist ein wichtiges Thema, wenn wir von Fairness und von Chancen von jungen Menschen in der Arbeitswelt reden. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Mag. Schatz.)

So wie wir in Österreich die Tradition haben, dass Betriebe sehr stolz darauf sind, wenn sie Lehrlinge ausbilden – leider nicht alle, aber viele, und im Westen Österreichs noch stärker als im Osten Österreichs, wie man sieht, wenn man Betriebe besucht, die sehr stolz darauf verweisen, dass sie zur Lehrlingsausbildung stehen –, so ist das in den meisten Ländern der Europäischen Union keine Selbstverständlichkeit. Dafür gibt es etwa in den Niederlanden einen besonderen Ehrgeiz, und es ist auch eine be­sondere Ehre für die Betriebe, die sie in den Vordergrund stellen, ältere Arbeitnehmer anzustellen und auch länger zu behalten. Das ist etwas, wovon wir ja hoffen – mit und ohne Bonus-Malus-System, weil es ja nicht nur eine Frage des Systems ist, sondern auch der Einstellung –, dass wir das auch in Österreich erreichen, dass diese Ein­stellung, wie sie in Bezug auf Lehrlinge zu Recht besteht, worauf wir auch sehr stolz sind, auch älteren Arbeitnehmern gegenüber gilt.

Ich bin daher überzeugt davon, dass die Maßnahmen, die wir sowohl im Bereich jün­gerer als auch älterer Arbeitnehmer in den nächsten fünf Jahren in Österreich vor­haben, sich einreihen sollen in eine aktive Politik Österreichs in Europa, in eine aktive Politik, nicht wegzuschauen bei Arbeitslosigkeit in anderen Ländern, sondern hinzu­schauen, und dass unsere Lösungsansätze dort, wo wir sie politisch gemeinsam – und ich sehe das über die Parteigrenzen hinweg – vertreten, uns stark machen, damit in Europa Menschen, wenn sie gefragt werden: Wofür setzt sich Österreich ein?, sagen: Österreich steht an der Spitze im Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslo­sigkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.49


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundeskanzler.

Wir gehen in die Debatte in dieser Aktuellen Europastunde ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer laut § 74b Abs. 2 in Verbindung mit § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht überschreiten darf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


10.49.58

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Vielen Dank, Herr Bundeskanzler, für die Ausführungen. Ich glaube, sie machen deutlich, dass Österreich in dieser europäi­schen Krise ein wesentliches Vorbild im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit ge­worden ist, und zwar im nachhaltigen Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Und das kommt nicht von ungefähr, meine Damen und Herren. Wir haben in Österreich ei­ne lange Tradition, nämlich die Tradition, dass bei uns Politik und Sozialpartner ge­meinsam an Lösungen arbeiten, Lösungen, die gut sind für die Arbeitnehmer und Ar­beitnehmerinnen, für die Kinder und Jugendlichen, die gut sind auch für die Wirtschaft und – nicht zuletzt – ganz wichtig und gut für den sozialen Frieden in unserem Land. Und dazu gehört eine hohe Beschäftigung, dazu gehören gut ausgebildete Jugend­liche, dazu gehören gute Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, dazu gehört aber auch die Unterstützung von Menschen, die ihre Arbeit verloren haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 73

Österreich hat daher in der Wirtschafts- und Finanzkrise von Anfang an einen beson­deren Weg eingeschlagen. Die sozialdemokratisch geführte Regierung hat bereits 2008 die Jugendgarantie eingeführt, weil noch unter Blau-Schwarz auch in Österreich bei guten Wirtschaftsbedingungen die Jugendarbeitslosigkeit bis zu 11 Prozent ange­stiegen war. Und diese Garantie haben wir trotz der Krise nicht eingestellt – etwa um schnell Geld zu bekommen, indem hier möglicherweise etwas kaputtgespart wird; das haben wir nicht getan –, sondern wir haben die Jugendgarantie fortgesetzt und weiter in die Zukunft unserer Jugend investiert. Damit haben wir den massenhaften Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit, den es ja leider in vielen europäischen Ländern gibt, wirk­sam verhindern können.

Diese Politik haben die SozialdemokratInnen auch nach außen vertreten: durch unsere Abgeordneten im Parlament, durch unsere Minister, ganz besonders Sozialminister Hundstorfer, und auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs durch unseren Bun­deskanzler. Und Bundeskanzler Faymann war ja, wie bei der Finanztransaktionssteuer, einer der wenigen, die auf der europäischen Ebene trotz Krise Investitionen gefordert haben, und zwar Investitionen in Wachstum und Beschäftigung.

Bundeskanzler Faymann hat vehement Mittel für die Bekämpfung der schnell anstei­genden Jugendarbeitslosigkeit gefordert und hat auch bei seinen Kolleginnen und Kol­legen vehement für die europäische Jugendgarantie und auch für das duale Ausbil­dungssystem geworben. Mit großem Erfolg, wie wir gehört haben – es kommen ja zahlreiche Vertreter der anderen Staaten zu uns, um sich unsere Modelle anzusehen. Schweden hat bereits angekündigt, unser duales Ausbildungsmodell zu übernehmen, und es gibt intensiven Kontakt mit Spanien, Griechenland und Portugal, um auch dort Expertise anzubieten.

Zahlreiche ausländische Zeitungen, darunter die „FAZ“, „The Guardian“, „Die Zeit“, be­schreiben Österreich als Vorbild. Interessant ist auch, weil wir ja in Bildungsfragen im­mer nach Finnland schauen, dass die größte finnische Tageszeitung, „Helsingin Sano­mat“, im Zusammenhang mit der Jugendarbeitslosigkeit vom Wunder von Österreich schreibt. Und Erstaunliches habe ich in der schwedischen Zeitung „Kristianstadsbla­ded“, der Ausgabe vom 25. Jänner dieses Jahres, gelesen. Darin wird vom jährlichen Europaforum berichtet, das unter dem Titel stand: Die EU-Wahl und Österreich. Und zum Grund dieses Titels: Es gibt viele Ähnlichkeiten zwischen Österreich und Schwe­den, aber einen gravierenden Unterschied, und das ist die niedrige Jugendarbeitslosig­keit.

Wie gesagt, Österreich ist in Europa zu einem Vorbild und Ideengeber in der Beschäf­tigungspolitik geworden. Wir werden diesen Weg entschlossen weitergehen. Wir wer­den das auch bei den anstehenden Wahlen thematisieren. Wir werden weiter für eine aktive Beschäftigungspolitik kämpfen, für starke Sozialpartnerschaften und für eine Politik, die auch, gerade in Krisenzeiten, sozial gerecht sein muss, ganz besonders
für unsere Kinder und für die Jugendlichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

10.54


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.

 


10.54.59

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Sozialminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Euro­papolitik und Innenpolitik sind mittlerweile eigentlich nicht mehr trennbar. Wir merken es: Entscheidungen, die auf europäischer Ebene fallen, haben unmittelbare Auswirkun­gen hier bei uns, und Entscheidungen, die in den einzelnen Nationalstaaten getroffen


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werden, haben natürlich eine direkte Auswirkung vor allem innerhalb der Eurozone auf alle 18 Länder, die mittlerweile in dieser Eurozone vertreten sind. Daher ist es gut, dass wir hier im Parlament zunehmend europäische Themen behandeln, dass wir un­terschiedlichste Formate haben, ob in den Ausschüssen oder in der Aktuellen Europa­stunde, wie wir sie jetzt abhalten, wo wir uns mit diesen Fragen befassen, weil es auch für die Zuseher wichtig ist, zu sehen, wie die einzelnen Parteien auf diese Fragen zu­gehen.

Und das wird sich auch in den nächsten Monaten deutlich zeigen, wenn es Richtung Wahlen geht. Wir haben ja am 25. Mai die Wahlen zum Europäischen Parlament, und es geht auch dort um eine Richtungsentscheidung. Hier sind die Fraktionen, die ein besseres Europa wollen, und dort gibt es Fraktionen, die dieses Projekt eigentlich durch viele Aussagen in Bausch und Bogen schlechtreden und verteufeln.

Was meine ich damit? – Nach mir wird auch der Parteigründer Frank Stronach das Wort ergreifen, und er ist ja in einem Boot mit den Freiheitlichen, wenn es um das gro­ße europäische Projekt, den Euro, geht, der direkte Auswirkungen auch auf die Ar­beitsplatzsituation bei uns hat, wenn sein Wunsch dann dahin gehend ist, dass, wie Stronach es formuliert hat, jedes Land neben der eigenen Regierung – ja, das wollen wir auch – und den eigenen Gesetzen – das wollen wir auch – auch seine eigene Wäh­rung hat, 28 Mal in Europa. – Das wollen wir nicht mehr, diesen Schritt zurück! Da un­terscheiden wir uns wesentlich! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Dr. Strolz.)

Und das ist auch der große Unterschied zu den Freiheitlichen. Klubobmann Strache ist gefragt worden: Sind Sie für den Austritt aus dem Euro? – Im Wahlkampf, als er noch davon geträumt hat, Kanzler zu werden, hat er gemeint: Ich würde mir das als Kanzler sehr gut überlegen – er ist im Konjunktiv geblieben –, ich würde Partner für eine Wäh­rungstrennung innerhalb der Eurozone finden. – Und dann hat er massiv die deutsche Kanzlerin kritisiert und gemeint – damals war Berlusconi noch in Amt und Würden –, Berlusconi habe recht mit seiner Kritik, dass Angela Merkel eine Diktatorin sei, die die EU unter ihr Spardiktat stellt. (Abg. Strache: Also „Diktatorin“ habe ich sicher nicht ge­sagt!)

Ich sage, Gott sei Dank haben wir Angela Merkel und die Deutschen in der Europäi­schen Union, die diesen Stabilitätskurs vertreten! (Beifall bei der ÖVP.) – Und hätten wir diese deutsche Lokomotive nicht in der Europäischen Union, dann würde ich mich nicht gerne an den Franzosen und an anderen orientieren, sondern ich bin froh, dass es – mit Angela Merkel, mit Schäuble und den anderen Mitgliedern der deutschen Bun­desregierung – diesen stabilen Faktor in Europa gibt. (Abg. Strache: Wieso? Faymann unterstützt doch den Hollande-Kurs!)

Und dann hat Klubobmann Strache auch gemeint – schon nach der Wahl –, die Euro­päische Union verhalte sich wie eine global organisierte Räuberbande. – Das meine ich mit: in Bausch und Bogen dieses Projekt verteufeln.

Das tun wir nicht. Wir sagen, es gibt Konstruktionsmängel in der Europäischen Union. Aber das heißt nicht, dass wir sagen, das ist eine Räuberbande, sondern wir sagen, das ist ein gutes Projekt, das wir gemeinsam verbessern müssen.

Diese Richtungsentscheidung werden wir auch im Mai haben. Und das ist für Ös­terreich als exportorientierte kleine Volkswirtschaft für den Arbeitsmarkt von ganz ent­scheidender Bedeutung. Warum? – 6 von 10 €, die in Österreich verdient werden, ver­dienen unsere Unternehmungen mit den Leistungen der Arbeitnehmer durch Exporte. Und bis heute gehen 70 Prozent unserer Exporte in den Euroraum. (Abg. Strache: Das ist ja kein Export! – Abg. Podgorschek: Das ist ja kein Export! Das ist ein Bin­nenmarkt, wenn ihr einen einheitlichen Wirtschaftsraum wollt!) Und jeder, der in Be­triebe geht, wird von den Vertretern dieser Firmen hören, wie wichtig für sie der Euro ist.


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Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Ich war vor nicht allzu langer Zeit in Kärnten bei einer Unternehmung im Bereich der Papierindustrie. Bei dieser Firma ist mir klar gesagt worden, solange die Italiener noch ihre Währung hatten, war der Standort massiv ge­fährdet. Sie haben mir gesagt, die größte Wirtschaftsförderung für sie war die gemein­same Währung, denn jetzt haben sie Sicherheit und Stabilität, wo über 80 Prozent ihrer Exporte in den Euroraum und nach Italien gehen.

Ja, wir sind für offene Grenzen, wir sehen aber natürlich auch die Probleme bei offenen Grenzen, letzten Freitag haben wir das gesehen. Da muss sich die Europäische Union etwas überlegen, wenn diese offenen Grenzen dann auch für gewaltbereite Berufsde­monstranten – sage ich einmal – offen sind. Wir müssen uns auch überlegen, wo wir da dann auch Hürden einbauen (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen), Grenzen auch wieder dichtmachen, wenn es notwendig ist – aber keinesfalls auf dem Arbeits­markt. Da brauchen wir diese Europäische Union mit einer gemeinsamen Währung, mit dem Euro. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Oberhauser.)

11.00


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


11.00.35

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Es ist schon sehr eigenartig und bemerkenswert, dass in den vier Debattenbeiträgen, die bisher gemacht worden sind, die Worte „duales Ausbil­dungssystem“ und „Ausbildungsgarantie“ – die Überschrift zu dieser Aktuellen Europa­stunde – nicht einmal vorkommen. Es wird von der Arbeitslosigkeit gesprochen – auch mutig, in einem Zeitraum, in dem die Arbeitslosigkeit den historisch höchsten Punkt er­reicht hat, hier davon zu sprechen, was man machen möchte.

Entlarvend war auch, was Kollege Cap gesagt hat, nämlich dass er nicht möchte, dass die hohen Standards, die es in Österreich gibt, in irgendeiner Form abgeschafft, ausge­höhlt oder sonst etwas werden. Ich übersetze das für den normalen Bürger; das heißt übersetzt: Sie sind gegen den Sozialtourismus, der da einreißen soll. (Beifall bei der FPÖ.) Um nichts anderes geht es anscheinend – gerade angesichts diverser aktueller Fälle.

Dann haben Sie noch gesagt, Sie wollen dieses Problem jetzt und wirklich angehen. – Was ist denn das für ein Zeugnis für die vorige Regierung, für die letzten Legislatur­perioden? – Ist früher nichts geschehen oder nur unwirklich? (Ruf bei der ÖVP: An­nahme!) Machen Sie jetzt Ihre Selbstreflexion aus der zweiten Reihe, haben Sie viel­leicht einen anderen, höheren Punkt, von dem aus Sie den Überblick haben und zur Erkenntnis kommen: Eigentlich ist bis jetzt nichts geschehen!? Wenn Sie sich als Erstredner der Sozialdemokratie hierher stellen und sagen, jetzt und wirklich müsse etwas geschehen, was war denn da vorher? – Ein katastrophales Selbstzeugnis (Bei­fall bei der FPÖ), aber es ist richtig; wir teilen Ihre Sicht der Dinge.

Herr Kollege Lopatka hat seine Rede auch nicht genützt, um zu dieser Überschrift in irgendeiner Form Stellung zu nehmen, sondern das war jetzt eine Wortmeldung zu Fragen der Euro-Politik. Das ist bei Ihnen immer so: Sie sagen, ob das Merkel ist oder sonst etwas, alles, was mit der EU und diesen Dingen zusammenhängt, steht unter einem generellen Denkverbot und Meinungsverbot. (Abg. Dr. Lopatka: Nein! Da haben Sie nicht zugehört!) Bei Ihnen heißt es immer: alternativlos. Der Euro ist alternativlos, man darf nicht einmal darüber nachdenken, ob es eine andere Sache gibt – unser Bun­desparteiobmann macht das jedoch.

Unser Bundesparteiobmann Strache hat keine Scheuklappen auf wie Sie, wenn es um Brüssel geht, wenn es um die Bürokratie dort geht (Beifall bei der FPÖ) und das, was


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Ihnen Ihre übergeordneten Einflüsterer – vielleicht gehört auch Bundeskanzlerin Merkel dazu – einflüstern. (Abg. Dr. Lopatka: Sind Sie für einen Austritt aus dem Euro?) – Ich bin derzeit nicht für den Austritt aus dem Euro (Abg. Dr. Lopatka: Nicht?), derzeit nicht. (Die Abgeordneten Wöginger und Dr. Lopatka: Wann denn?) – Ja, wenn das noch weiter hinuntergeht, das ist doch ganz klar, Herr Lopatka!

Sie werden doch eines bisher registriert haben: dass es nicht ganz rund läuft mit dem Euro und dass die Wahrnehmung der Österreicherinnen und Österreicher, dass dieser Euro eigentlich immer mit einem „T“ vorne geschrieben werden muss, nämlich „Teuro“, wahrscheinlich zutrifft. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Da wird man doch wohl darüber nachdenken dürfen, ob nicht die Wertschöpfung, ob nicht das Vermögen, ob nicht das, was Wert war, beim Schilling noch besser war; da wird man doch noch Vergleiche anstellen dürfen! Oder sind es die von Ihnen verordneten Scheuklappen wert, dass Sie diese überhaupt nicht mehr ablegen können? (Abg. Dr. Lopatka: Scheuklappen !)

Oder spitzen Sie bereits auf einen gut dotierten Europa-Posten? (Abg. Dr. Lopatka: Wie der Schelm denkt, so spricht er!) Mir kommt es schon fast so vor, das sind die ei­gentlichen Hauptstoßrichtungen bei ÖVP und SPÖ, nämlich dass Sie glauben: Dienen wir uns an, dann wird es irgendwo schon irgendeinen Vizepräsidentenposten in irgend­einer Bank oder sonst etwas geben. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf: Das ist jetzt die Ent­larvung!)

Wie sehr man das bei Ihnen ernst nimmt, wenn es um die Europäische Union geht, zeigt Folgendes: Es hat unlängst einen EU-weiten Austausch über die Zukunft der Jus­tizpolitik gegeben. Da denkt man sich, das ist vielleicht etwas Wesentliches. Wer von den österreichischen Parlamentsparteien hat denn daran teilgenommen? – Außer dem freiheitlichen Vertreter niemand.

Jetzt geht es darum – was Sie nämlich generell verschwiegen haben –: Sie reden vom dualen Ausbildungssystem und der Ausbildungsgarantie – das hat es immer gegeben, war auch immer gut. Was Sie auf einmal ausgelassen haben: Sie wollen eine Ausbil­dungspflicht bis 18 Jahre haben. Sie trauen den österreichischen jungen Menschen nicht zu, dass sie mit 15 Jahren ihr Geschick selbst in die Hand nehmen. Beim Wahl­recht ist das ganz anders – Gott sei Dank dürfen junge Menschen mit 16 bereits wäh­len –, wenn es aber um die Ausbildung geht, sind sie unmündig. Im Strafrecht muss man junge Menschen mangels ihrer Reife ebenfalls entsprechend sanft anfassen, aber nein, die Regierung möchte eine Ausbildungspflicht, sogar mit Strafen, wenn dieser nicht nachgekommen wird.

Also zu Verpflichtungen haben wir Freiheitliche sowieso ein etwas anderes Verhältnis – und noch dazu mit diesen Strafen; wenn es um Rechte geht (Zwischenruf bei der ÖVP), wenn es um Möglichkeiten geht, und man mit Pflicht und Strafe arbeiten muss. Wer soll denn diese Strafe zahlen, wenn jemand die Lehre oder die Schulausbildung nicht macht? – Die Eltern, die selbst nicht auf der Schulbank sitzen, der Jugendliche mit seinen 16 Jahren selbst? Und wenn er das Geld nicht aufbringen kann, bekommt er dann in der Verwaltung irgendwo eine Ersatzfreiheitsstrafe? – Nein! (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Bei uns geht es darum, dass das Ausbildungssystem und das Bildungssystem – damit das wenigstens auch einmal vorkommt – in der Volksschule besser werden. (Zwi­schenruf bei der ÖVP.) Es geht nicht an, dass Lehrherren in Österreich die Volksschul­ausbildung in den Grundkenntnissen Lesen, Rechnen und Schreiben nachholen müs­sen; das ist der eigentliche Skandal! (Beifall bei der FPÖ.)

11.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 77

11.06.19

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmit­glieder! Hohes Haus! Ja, ein bisschen erstaunlich ist es schon, dass man eine Aktuelle Europastunde zur dualen Ausbildung macht, dann aber nicht über die duale Ausbil­dung redet. – Ich kann mir vorstellen, warum das so ist, meine Damen und Herren: Der von Ihnen unter der schwarz-blauen Regierung installierte Lehrlingspapst Blum hat sei­ne Besorgnis zum Ausdruck gebracht – Herr Bundeskanzler, ich habe Ihnen ein Ge­schenk mitgebracht (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) –: „Das sinkende Image der Lehre in Österreich ist hausgemacht“, sagt er.

Nur ein paar Zahlen, die Sie alle dann bitte nachlesen: „Der Lehrstellenrückgang ist stär­ker als die Demographie“, „13.220 weniger betriebliche Lehrlinge in Österreich seit 2008“, der Vorgängerregierung, „6.051 weniger betriebliche Erstjahrlehrlinge gegenüber 2008“, „5.000 weniger Ausbildungsbetriebe seit 2008“, 20 Prozent der Lehrlinge fallen bei der Abschlussprüfung durch, „24% geben die Lehre vor dem Ende auf“. (Der Redner über­reicht Bundeskanzler Faymann ein Schriftstück.)

Herr Bundeskanzler, ich glaube, wir sollten uns damit auseinandersetzen und nicht die Situation schönreden, wie Sie das von der Regierungsbank und leider auch die Abge­ordneten von ÖVP und SPÖ gemacht haben. (Beifall bei den Grünen.)

Sie haben – was mich sehr freut – die Situation in Vorarlberg herausgestrichen. Ja, die Unternehmen bei uns sind sehr engagiert. Ich habe im letzten halben Jahr sehr viele besucht: von den großen Industriebetrieben – Liebherr, Doppelmayr – bis zu Klein- und Kleinstbetrieben, die sich auch bemühen, Lehrlinge auszubilden.

Das Problem ist – unisono, und da sind wir beim Schulsystem –: Die Betriebe bekom­men immer weniger ausbildungsfähige Absolventinnen und Absolventen unseres Schul­systems. Das ist das Hauptproblem, meine Damen und Herren! Ein Drittel der 15-Jäh­rigen – nach neun Jahren Schulpflicht – ist nicht in der Lage, sinnerfassend zu lesen. Wie wollen wir diese Lehrlinge ausbilden? Die Situation ist inzwischen so dramatisch, dass die Wirtschaftskammer Vorarlberg 1 000 € aussetzt für jene Betriebe, die bereit sind, ihren Lehrlingen diese Basisqualifikationen nachzureichen. Sie müssen mit 15 Jah­ren in den Betrieben ordentlich Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Da ist Alarm angesagt, bitte! Da sollten wir handeln, und wir sollten die Situation nicht, wie es ge­schehen ist, schönreden. (Beifall bei den Grünen.)

Wir müssen, wenn wir da wirklich einen Schritt weiterkommen wollen, vor allem das Schulsystem reformieren. Wir müssen dann aber natürlich auch in der Lehrlingsaus­bildung schauen, dass die Lehrlinge entsprechende Ausbildungsplätze haben und die­se Ausbildungsplätze auch kontrolliert werden. Ihr Lehrlingspapst Egon Blum hat da­rauf hingewiesen, dass wir da einen Schritt zurück gemacht haben, weil genau diese Kontrolle der Ausbildung entfallen ist.

Das Dramatische an der Situation ist, dass sich der Trend verschärft. Die Wirtschafts­kammer sagt, wir werden pro Jahr 5 bis 6 Prozent weniger Lehrlinge haben, und 5 bis 6 Prozent weniger Ausbildungsbetriebe. Ich hätte heute gerne etwas darüber gehört, wie Sie dem entgegenarbeiten wollen, welche Initiativen Sie setzen wollen, um diesen Trend zu stoppen, denn gleichzeitig haben wir in Österreich zunehmend einen Fachar­beitermangel. Sieben von zehn Betrieben klagen darüber, dass sie nicht die entspre­chenden Facharbeitskräfte bekommen. Österreichische Unternehmen chartern inzwi­schen Flugzeuge, fliegen nach Spanien, nach Griechenland, nach Portugal, um von dort Arbeitskräfte zu holen. Nebenbei gesagt: Wir verschärfen das Problem in diesen Ländern und machen nicht jene konsequenten Maßnahmen, die wir bei uns machen sollten. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Die grünen Forderungen, meine Damen und Herren, sind klar: An erster Stelle steht die grundlegende Schulreform, vom Kindergarten bis zur gemeinsamen Schule der 10-


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bis 14-Jährigen. Wir brauchen eine Ausbildungsgarantie; die -pflicht nutzt Ihnen wenig, darüber haben wir schon gesprochen. Sie müssen etwas tun, was überbetriebliche Ausbildungszentren anlangt. Wenn das duale Ausbildungssystem jenes Erfolgsmodell bleiben soll, das es war und das wirklich lange Zeit vorzeigbar war (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen), dann müssen jetzt Handlungen gesetzt werden. Derzeit sind wir dramatisch in die falschen Richtung unterwegs. (Beifall bei den Grünen.)

11.11


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Stronach zu Wort. – Bitte.

 


11.11.54

Abgeordneter Frank Stronach (STRONACH): Wertes Hohes Haus! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Werte Zuschauer hier und zu Hause! Werter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Ich möchte kurz eine Klarstellung machen: Herr Lopatka hat gesagt, ich bin im Boot, in einem fremden Boot. – Ich bin in keinem fremden Boot, ich habe mein eigenes Boot, danke. (Heiterkeit und Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Dr. Lopatka. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Mehr als eines!)

In meinen Wahlreden habe ich sehr oft gesagt, ich suche kein Amt, keinen Titel und werde nur kurze Zeit im Parlament sein. Im Wahlkampf selbst habe ich immer ver­sucht, nie persönlich zu sein oder Leute schlechtzumachen. Sollte das trotzdem pas­siert sein, möchte ich mich hier entschuldigen. Ich habe immer bei der Sache sein wol­len, und das ist mir vielleicht nicht ganz so gelungen, das muss ich zugeben. Man muss aber auch verstehen, ich bin jetzt über 60 Jahre in Kanada und mit meinem Deutsch hapert es ein bisschen. Im Steirischen bin ich, glaube ich, ziemlich gut, aber da verstehen mich die meisten nicht (Heiterkeit), aber es ist, wie es ist.

Ich bin sehr stolz darauf, Österreicher zu sein. Österreich hat mir die Möglichkeit ge­geben, einen guten Beruf zu erlernen.

Und ich bin auch stolz, dass ich Kanadier bin. Kanada hat mir die Möglichkeit gege­ben, mich wirtschaftlich zu entfalten. Ich bin diesen beiden Ländern gegenüber sehr lo­yal, glaube ich.

Ich werde in nächster Zeit ein bisschen weniger in Österreich sein. Ich habe drei Enkel­kinder, auf die ich sehr stolz bin. Mein Enkelsohn ist jetzt 22 Jahre, er ist bei mir in der Firma. Ich habe eine Enkeltochter, die ist 20, sie wird auch in ein paar Monaten dabei sein, und ich habe eine jüngere Enkeltochter mit 13 Jahren. Es ist das Schönste für mich, wenn ich mit ihnen Zeit verbringen kann. Ich habe das in den letzten paar Jahren ein bisschen vernachlässigt und möchte das nachholen. Ich möchte meine Lebenser­fahrungen mit meinen Enkelkindern teilen.

Ich möchte auch erwähnen – ich bin sehr stolz darauf –, in meinem letzten Akt als Chairman von Magna habe ich veranlasst, dass die Batterietechnologie hier in Öster­reich gebaut werden muss. Darauf habe ich bestanden, und darauf bin ich stolz. (Bei­fall beim Team Stronach und bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS-LIF.) Das sind viele Arbeitsplätze und eine große, große Zukunft, denn wir sind einigerma­ßen führend bei Elektroautos.

Ich möchte auch betonen, ich bin stolz auf unser Team, stolz auf das Team Stronach, das hier im Parlament vertreten ist. Es hat gute Werte (Zwischenruf bei der ÖVP), und ich glaube, es kann sehr viel dazu beitragen, damit Wohlstand und Wirtschaft besser funktionieren.

Ich möchte ganz kurz sagen: Wenn die Wirtschaft nicht funktioniert, funktioniert gar nichts, und es ist schade, dass wir immer mehr weggehen von der realen Wirtschaft in Richtung Finanzwirtschaft. In der Finanzwirtschaft werden nur Finanzpapiere hin- und


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hergeschoben, die niemand essen kann, und früher oder später bleiben faule Kredite übrig. Wer bezahlt das? – Die Bürger.

Wir sind weit weg von der Realwirtschaft, aber nur die Realwirtschaft kann Wohlstand schaffen. Das bringt Arbeitsplätze, und das ist ganz, ganz einfach: Man muss sich vor­stellen, man muss Produkte machen können, die man verkaufen kann. Produkte be­stehen aus Rohmaterialien – man nennt das Commodities –, die auf der ganzen Welt ziemlich den gleichen Preis haben. Dann braucht man Arbeiter, die diese Produkte an­fertigen, und die Arbeiter muss man motivieren.

Das Wichtigste von allem ist natürlich: Wenn die Staatsverwaltung zu groß ist, dann kann man nicht konkurrenzfähig sein. Ich gebe euch ein praktisches Beispiel: Man kann eine Fabrik haben, eine Firma, da können die Arbeiter in der Halle noch so fleißig arbeiten, wenn die Verwaltung in den Büros zu groß ist, kann diese Firma nicht konkur­renzfähig sein.

Wir sind überverwaltet, und das war vielleicht auch der Sinn, warum ich in die Politik gegangen bin. Meine Freunde haben gefragt: Frank, warum tust du dir das an, in die Politik zu gehen, da wirst du beschmissen mit Schmutz und so weiter? Mein ehema­liger Premierminister in Kanada hat gesagt: Frank, ja, du wirst beschmissen, aber der Dreck trocknet und fällt ab. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Ganz kurz noch. – Ich habe mir sehr oft folgende Frage gestellt: Ich habe sehr viel Geld ausgegeben, 30 Millionen, hätte ich das besser verwenden können für soziale Zwecke? Aber ich bin, wer ich bin, ich habe ein Gewissen, und mein Gewissen hat mir gesagt: Sei involviert, versuche, das System zu ändern! Ich bin sehr stolz auf das, was ich alles für Österreich machen konnte. Ich habe 150 Millionen als Sozialspenden ge­geben, 4 Milliarden investiert, sehr viele Arbeitsplätze. (Präsident Kopf gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Ich bin stolz darauf, ich schäme mich nicht, und ich hoffe – es ist eine kleine Welt, man muss Respekt voreinander haben –, wenn wir uns wieder begegnen, können wir uns die Hände schütteln, vielleicht ein Glas Wein – österreichischen Wein – trinken und da­rüber sprechen, was man für Österreich besser machen könnte.

Noch einmal: vielen Dank! Das war heute meine letzte Rede, respektvoll, ich ziehe mich zurück, und ich habe Ihnen die Gründe gesagt, warum und weshalb. Danke, dass ich hier sein durfte! (Allgemeiner, von den Abgeordneten des Teams Stronach stehend dargebrachter Beifall. – Abg. Stronach reicht Bundeskanzler Faymann, Bundesminis­ter Hundstorfer und Staatssekretärin Mag. Steßl die Hand.)

11.18


Präsident Karlheinz Kopf: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stronach! Da Sie sich mit dieser Rede ganz offensichtlich von unserem Hohen Haus verabschieden wollen, wünsche ich Ihnen auch von dieser Stelle aus für die Zukunft alles Gute. Mögen Ihre Wünsche, die Sie jetzt gerade geäußert haben, in Erfüllung gehen! Alles Gute! (Allge­meiner Beifall.)

Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte.

 


11.19.19

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS-LIF): Lieber Frank Stronach! Ein Fare­well auch vonseiten der NEOS, alles Gute für Ihre nächste Etappe! Ich glaube, Sie ha­ben die Republik oft zum Nachdenken gebracht, ab und zu auch zum Schmunzeln, und ich ziehe jedenfalls den Hut vor Ihrer unternehmerischen Lebensleistung. (Beifall bei NEOS-LIF sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach.)

Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Liebe Mitbürger und Mit­bürgerinnen auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Zurück zum Thema dieser Ak-


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tuellen Europastunde, nämlich „Duales Ausbildungssystem, Ausbildungsgarantie  Ös­terreich als Beispiel für Europa“. Ein wertschätzendes Wort vorneweg: Jawohl, wir sind die besseren Finnen! In Brüssel gelten wir mittlerweile als die besseren Finnen, wir werden dort hofiert. Das duale Ausbildungssystem ist ein Leuchtturm in der Versiche­rung gegen Jugendarbeitslosigkeit. Und natürlich wollen viele Länder wissen, wie wir das gemacht haben. Wir haben das unter anderem der Sozialpartnerschaft zu ver­danken, die hat das in ihren besten Jahren gut geschraubt – und dafür ist der Sozial­partnerschaft auch Respekt zu zollen!

Allerdings ist die hohe Zeit längst vorüber – nicht nur für die Sozialpartnerschaft, deren Teile von Gestaltern zu teilweise Blockierern geworden sind, sondern natürlich auch für die Lehre. Wir müssen schon genau darauf schauen, wie wir dieses Erfolgsmodell für die Zukunft fit halten können. Wir wissen, dass die Lehre von vielen Seiten unter Druck steht, wir wissen, dass das Image der Lehre nicht das beste ist. Und wir wissen, dass offensichtlich nicht nur den Sozialpartnern, sondern auch der ÖVP und der SPÖ die Fantasie fehlt, wenn es darum geht, die duale Ausbildung ins 21. Jahrhundert zu brin­gen.

Was würde NEOS jetzt machen, wären wir in der Regierung, Herr Bundeskanzler? Was würden wir machen, wären wir in der Regierung?  Wir würden zumindest an drei Punkten in Sachen duale Ausbildung ansetzen. Wir brauchen ganz entschlossene Ver­besserungen – und Sie haben das auch im Regierungsprogramm drinnen, allerdings fehlen eben die Maßnahmen mit der nötigen Entschlossenheit – bei der Laufbahn- und Berufsberatung.

Es ist eine Tragik, wenn wir auf das österreichische Schulsystem schauen. In der AHS-Oberstufe haben wir Drop-out-Raten von einem Viertel, von 25 Prozent. Ein Viertel der Jugendlichen, die eine AHS-Oberstufe beginnen, schließen sie nicht ab. Wenn wir uns das dann bei den BHS, den berufsbildenden höheren Schulen, anschauen, sehen wir, dass 100 Prozent anfangen und wir ein Drittel unterwegs verlieren. Und wenn wir in die berufsbildenden mittleren Schulen schauen, sehen wir: Dort verlieren wir mehr als die Hälfte. – So, und jetzt stellen Sie sich vor, Sie sind 15, 16, 17 Jahre, und wir wären die Versammlung dieser Jugendlichen  die Hälfte dieses Saales wären Schulabbrecher! Das ist nicht erquicklich in einer Phase des Lebens, wo wir sowieso wissen, dass es die Leute mit sich nicht ganz einfach haben. Das ist eine schwierige Phase, auch eine Phase der Selbstfindung.

Wir wissen seit Jahren und Jahrzehnten, dass wir eine massive Fehlleitung haben im österreichischen Schulsystem, und diese Fehlleitung wird noch stärker, weil natürlich die geburtenschwachen Jahrgänge jetzt kommen und die Schulen versuchen, die Schüler von der Lehre abzusaugen. Deshalb werden dann die Lehrlingszahlen massiv abnehmen. Es gibt HTLs in Wien zum Beispiel, die haben eine Drop-out-Quote von über 70 Prozent. Die machen jetzt Nuller-Klassen, damit sie möglichst viele Schüler hi­neinstopfen können, von denen ihnen völlig egal ist, ob sie sie zum Abschluss beglei­ten oder nicht.

Die Anreizsysteme sind bildungspolitisch völlig falsch, die Werteinheitenzuteilung an die Schulen völlig falsch: möglichst viele hineinstopfen, völlig egal, was mit den jungen Menschen dann passiert. Das müssen wir unbedingt ändern! Das ist ein auch Appell an die Unterrichtsministerin.

Wir NEOS würden die Mobilität steigern – von den 325 000 Lehrlingen gehen nur 350 pro Jahr ins Ausland, in die internationale Fachkräfteausbildung – und wir würden na­türlich die Berufsakademie umsetzen, das heißt im tertiären Sektor die duale Ausbil­dung verankern.

All das wird nicht kommen, weil Ihnen in der Regierung das Wirtschaftsverständnis fehlt – leider. Und ich zitiere Christoph Leitl, er sagt heute in der „Kleinen Zeitung“: „Ich


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setze auf Neos und Grüne, die sind auf unseren Zug aufgesprungen. () Ich leide un­ter dieser Politik, die den Wandel der Wirtschaftswelt ignoriert.“ (Beifall bei NEOS-LIF.  Abg. Dr. Lopatka: Geh! Verkürzt! Unkorrekte Zitation! Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Liebe Kollegen vom Wirtschaftsbund! Sie haben heute ja die Möglichkeit zum Offenba­rungseid. Wir werden Anträge zur Mindest-KöSt, zur Gesellschaftssteuer, auch zur GmbH einbringen. Und wir werden auch einen Antrag zum Thema Gewinnfreibetrag einbrin­gen. Ich will eine namentliche Abstimmung. Wir haben 19 Leute, die eine namentliche Abstimmung wollen, wir brauchen noch eine Grüne, noch einen Freiheitlichen, damit wir das machen können. Ich möchte einen Offenbarungseid: Sind das Sonntagsreden von Christoph Leitl, oder werden Sie Ihrem Chef tatsächlich im Hohen Haus folgen? Das werden wir heute sehen. Alles Gute Ihnen – und ich hoffe, Sie sind dann nicht am WC oder sonst irgendwo! (Beifall bei NEOS-LIF. Abg. Dr. Lopatka: Auch alles Gute!)

11.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.25.00

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Stronach, ich schließe mich dem Kollegen Strolz an. Hochachtung für Ihr wirtschaftli­ches Werk, was Sie als Lebenswerk gemacht haben!

Mir wäre es lieber gewesen, Sie hätten sich dieses Lebenswerk nicht mit einigen Äuße­rungen beschädigt, sage ich jetzt einmal, die gerade in der letzten Zeit aufgetaucht sind: Ihr Frauenbild, Ihr Bild über Abtreibung und Berufskiller sind Dinge, wo ich mir denke, da haben Sie vielleicht Ihren Ruf in Österreich mehr beschädigt, als Sie es sich mit Ihrem Lebenswerk und mit Ihrer wirtschaftlichen Arbeit für Österreich eigentlich ver­dient hätten. (Die Abgeordneten Rädler und Dr. Fekter: Was soll das?)

In diesem Sinne wünscht die Sozialdemokratie Ihnen einen gesunden weiteren Le­bensweg. Bleiben Sie so, wie Sie sind – aber ich glaube, bleiben Sie der österreichi­schen Politik fern, das wird Ihrem Ruf besser tun! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.  Ruf bei der ÖVP: Das war unnötig!)

Zur Frage der Arbeitslosigkeit in Europa: Herr Abgeordneter Stronach, Sie haben es gesagt. Es ist die Wirtschaft, die Arbeitsplätze schafft. Und es sind die Sozialpartner und die Sozialpartnerschaft in Österreich, die auch versuchen, das nicht zu blockie­ren  wie Sie das gesagt haben, Herr Abgeordneter Strolz – sondern da auch klare Wege einzuschlagen.

Was wir in der Frage der Ausbildung, in dem Zusammenspiel zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen den Jugendlichen und den Ausbildnern gesehen haben, zeigt, dass der Weg der richtige ist, aber dass weiterhin immer mehr Verbesserungen gemacht werden können.

Das Modell der dualen Ausbildung ist ein Exportschlager. Das ist keine Frage. Viele Länder beneiden uns darum, nämlich um diese wirkliche Dualität zwischen Lernen und der handwerklichen Arbeit. Ich bin bei Ihnen und auch beim Kollegen Walser, der im Vorfeld schon gesagt hat, dass wir in der Ausbildung, nämlich in der schulischen Aus­bildung, deutliche Probleme haben. Das heißt, dass wir viel früher ansetzen müssen in der Frage des Rechnens, der Sprache, des Lesens. Wir wissen, dass es nicht nur Betriebe sind, die Geld in die Hand nehmen, um Jugendliche weiterzubilden, sondern dass es zum Beispiel auch Sportvereine sind. Ich weiß von einigen Vereinen, die be­reits in der Jugendarbeit beginnen, mehr oder weniger Lehrer mitanzustellen, die in den Trainingspausen versuchen, mit den Jugendlichen auch Lesen, Schreiben und Rech­nen zu lernen.


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Ich bin mir nicht sicher, ob es alleine die gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen wäre, aber ein Umdenken betreffend das Ausbildungsziel, das heißt, was Schule für unsere Kinder bringen soll, wäre auch nötig, dass wir da vielleicht auch nachjustieren.

Zur Frage, wie viele Menschen in berufsbildende höhere Schulen, allgemeinbildende höhere Schulen drängen: Das ist, glaube ich, nicht allein auf die Werbetechnik der Schulen zurückzuführen, sondern auch auf das Verständnis, das Eltern haben. Also ich komme aus einer Generation, wo es noch sehr wichtig war, dass die Kinder studieren, in die Mittelschule gehen, das heißt ins Gymnasium gehen. Ich bin die Erste und Ein­zige aus meiner sehr großen Familie, die damals das Gymnasium gemacht hat.

Diese Geschichte hat sich durchgezogen. Dieser Wert der Lehre, der Wert eines Lehr­abschlusses fehlt. Es gibt Facharbeiter, die fehlen. Wenn man sich aber anschaut, was ein Facharbeiter heute verdient, da kommt so mancher Praktikant nach einer Univer­sität an dieses System nicht heran. Das heißt, man muss in den Köpfen der Eltern ein Umdenken herbeiführen, um zu sagen: Es ist vielleicht die Lehre, es ist vielleicht die gemeinsame Ausbildung! Es muss nicht der Schulabschluss einer höheren Schule sein, ein Fachhochschulstudium, sondern es könnte die Lehre sein!

Ich weiß nicht, wer von Ihnen sich auf YouTube in der letzten Zeit dieses Video der deutschen Poetry-Slammerin, das durch alle möglichen Kanäle gegangen ist, angehört hat. Da sagt eine junge Frau: „Eines Tages, Baby, werden wir alt sein und an all die Geschichten denken, die wir hätten erzählen können.“ Sie spricht dann fünf Minuten über die Situation der Jugendlichen – sie ist eine Deutsche. Einer ihrer Sätze lautet: „Mein Leben ist ein Wartezimmer, niemand ruft mich auf.“

Das ist das, was wir in Europa rundherum erleben: dass viele Jugendliche im Warte­zimmer einer Arbeitssuche stehen, einer Perspektive stehen und das Gefühl haben, es ruft sie keiner auf.

Und in der Situation macht die Europäische Union jetzt nichts anderes, als Geld in die Hand zu nehmen, das heißt, zu versuchen, diese Ausbildungsgarantie, die wir haben, auf den europäischen Raum auszudehnen. Es sind 6 Milliarden, 6 plus 2 Milliarden, die aus den ESF-Mitteln kommen. Es sind noch einmal 6 Milliarden  wovon, glaube ich, ein Teil bereits zugesagt ist  aus der Europäischen Investitionsbank, um in Regionen, wo über 25 Prozent Arbeitslosigkeit herrscht, Geld zu investieren, um Perspektiven, um auch wieder eine Chance zu bieten, am Leben teilzuhaben.

Wir wissen, dass in vielen Ländern die Jugendlichen gezwungen sind, zu Hause zu bleiben, keine eigenen Haushalte mehr gründen können oder wieder zurück ins Kinder­zimmer kommen müssen, weil sie es sich nicht mehr leisten können, irgendwohin zu ziehen.

Und was dann daraus wird, wenn wir eine Generation an perspektivlosen Jugendlichen haben, das sehen wir, wenn wir Nachrichten schauen: Das sind Unruhen. Es gab in Schweden, einem sehr reichen Land, Jugendunruhen, einfach weil Perspektivenlosig­keit, weil Arbeitslosigkeit herrscht. Ganz zu schweigen davon, was in Griechenland und in vielen Ländern mit der Austeritätspolitik, mit dem fraglichen „Gesund“-Sparen, das heißt mit dem Zu-Tode-Sparen durch Budgets angerichtet wurde, wo Jugendliche, wo der Arbeitsmarkt und alles völlig ruiniert wurden.

Ich glaube, es wird in Zukunft auf die Europäische Union und auf die dort Verantwortli­chen eine große Aufgabe zukommen. Ich glaube auch, dass wir uns im Rahmen einer Sozialunion mehr entwickeln sollten – und hoffe, dass wir mit den nächsten Wahlen diesen Weg auch gehen können. (Beifall bei der SPÖ.)

11.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig zu Wort. – Bitte. (Abg. Neubauer: Vielleicht hören wir jetzt einmal was über die EU!)

 



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11.30.32

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Die duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell für unsere Jugendlichen, denn diesem Aus­bildungsmodell verdanken wir unsere niedrige Arbeitslosigkeit – wir haben das heute schon gehört –, im Vergleich zu den Horrorzahlen von anderen Regionen und Staaten.

Ich kann hier von unserem Bundesland Oberösterreich sprechen, wir sind das Lehr­lingsbundesland Nummer eins, mit 26 000 Lehrlingen, und unsere Jugendarbeitslosig­keit liegt bei 6 Prozent. Die duale Ausbildung ist aber auch ein Erfolgsmodell für unsere Wirtschaft und somit für uns alle, denn mit einer qualifizierten Ausbildung, sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule, schaffen wir es, dass wir für die Weiterentwick­lung unserer Unternehmen und für unser Wirtschaftswachstum das so wichtige Fach­personal für die Zukunft zu Verfügung haben. Daher findet auch unser Modell großen Anklang in Europa und in der Welt. Und wir von der Interessenvertretung verbreiten das auch in Europa. Die Vizepräsidentin der WKÖ ist auch Vizepräsidentin von Euro­chambres, und sie präsentiert das allen 44 Eurochambres-Mitgliedern, die großes In­teresse zeigen.

Einige, glaube ich, haben das Regierungsprogramm noch immer nicht ganz gelesen, denn der Bedeutung dieses Themas entsprechend finden wir die Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems auch im Regierungsübereinkommen. Den ersten Mei­lenstein sehe ich in der Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Wir haben im Jahr 10 000 Jugendliche, die keine weiterführende Ausbildung, keine Lehre, keine Schule besuchen. Ich bin da nicht der Meinung von Herrn Dr. Rosenkranz, ich bin der Mei­nung, das sind lebenslange Sozialfälle, und die wollen und können wir uns in Zukunft nicht leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben derzeit in Oberösterreich – Herr Dr. Walser, ich weiß nicht, mit welchen Zah­len Sie da hantieren – 2 000 offene Lehrstellen, die wir nicht besetzen können. Also dass die Betriebe nicht ausbilden wollen, davon ist keine Rede.

In diesem Zusammenhang ist die Vorbereitung der Jugendlichen für die duale Ausbil­dung sehr wichtig, und darum wurde auch im Regierungsprogramm ein Schwerpunkt auf die Berufsorientierung, auch unter Einbeziehung externer Experten aus der Wirt­schaft, beschlossen, sowie eine persönliche Stärkenanalyse. Gerade diese Potenzial­analyse halte ich für sehr wichtig für die Berufswahl, denn erstens werden wir uns Kos­ten für künftige Umschulungen ersparen und zweitens bringt sie Motivation für schwa­che SchülerInnen, die in ihrem schulischen Alltag aufgrund der schlechten Noten per­manent Probleme mit Eltern und Lehrern haben. Da werden diese SchülerInnen wahr­scheinlich zum ersten Mal in ihrer Schulkarriere erfahren, dass auch sie Stärken ha­ben, die man weiterentwickeln kann.

Aber auch die im Regierungsprogramm beschlossene Polytechnische Schule PLUS ist für mich ein sehr wichtiger Einstieg ins duale System. Es werden künftig Module zum Nachlernen der Grundkompetenzen Rechnen, Lesen, Schreiben geschaffen, genauso wie Module für die soziale Kompetenz – das geht von Konfliktlösung bis zu Benimm­regeln –, notwendig ist vor allem eine aktive Unterstützung bei der Lehrstellensuche, denn in der neunten Schulstufe ist es bereits fünf vor zwölf.

Obwohl das duale Ausbildungssystem im Ausland sehr große Anerkennung genießt, haben wir in Österreich Imageprobleme. Man muss aber auch dazusagen, wir haben in Österreich hervorragende berufsbildende Schulen wie die HTL, die Tourismusschulen und so weiter. Ein Schritt in die richtige Richtung wurde bereits in der Vergangenheit mit der Lehre mit Matura gesetzt, ein weiterer wird folgen, und zwar mit der Matura mit einer verkürzten Lehrzeit. Das ist natürlich auch für die dreijährigen Fachschulen sinn­voll.


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Ein großes Anliegen ist mir auch noch der Wechsel von der überbetrieblichen in die betriebliche Lehre. Die überbetriebliche Ausbildung soll ein Sprungbrett sein. Aufgrund der demographischen Entwicklung brauchen wir die Jugendlichen in den Betrieben, und wir werden uns in Zukunft auch verstärkt über Mobilität der Lehrlinge unterhalten müssen.

Das waren jetzt nur einige Punkte aus dem Regierungsprogramm. Sie sehen, wir ru­hen uns nicht auf unseren Lorbeeren aus, obwohl wir europaweit bei der Berufsausbil­dung führend sind. Ganz im Gegenteil, wir sind auch in Zusammenarbeit mit den So­zialpartnern und der Industriellenvereinigung auf einem richtigen, zeitgemäßen Weg für die Weiterentwicklung des dualen Systems, für die Zukunft unserer Jugend und vor allem auch für die Absicherung und Weiterentwicklung unseres Wirtschaftsstandorts. (Beifall bei der ÖVP.)

11.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter The­messl. – Bitte.

 


11.35.38

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen, meine Her­ren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kurz zu meiner Vorrednerin: Sie hat zumindest das Thema nicht verfehlt. (Zwischenruf der Abg. Mag. Gisela Wurm.) Sie war die einzige von den Regierungsparteien, die zum Thema duale Ausbildung gesprochen und Österreich als Beispiel für Europa genannt hat.

Sie haben richtig erwähnt, im Regierungsprogramm ist die Weiterentwicklung der dua­len Ausbildung angedacht. Sie haben aber keine konkreten Punkte dazugesagt, weil Sie wahrscheinlich keine wissen. Das sind nur Schlagworte, die nicht mit Inhalten er­füllt sind. Außerdem haben Sie auch das Imageproblem der Lehre angesprochen. Ich sage Ihnen eines: Ihr ÖVP-Wirtschaftsminister Mitterlehner war maßgeblich daran be­teiligt, das Image der Lehre zu beschädigen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Warum hat man denn das Image der Lehre schlechtgemacht? Man hat die Qualitätssicherung ab­geschafft nach der Hälfte der Lehrzeit, und man hat in weiterer Folge den Kündigungs­schutz aufgeweicht – und etliche andere Dinge mehr. Also tun Sie nicht so, als ob Sie daran nicht mit schuld wären, als ob Sie am Image der Lehre nicht mitgesägt haben, inklusive der Grünen! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt zum eigentlichen Tagesordnungspunkt: Es hat mich schon gewundert, die SPÖ bringt eine Aktuelle Europastunde mit dem Thema „Duales Ausbildungssystem, Ausbildungsgarantie – Österreich als Beispiel für Europa“ ein, und dann sind, inklusive Bundeskanzler, hier vier Redner der Sozialdemokratie am Werk, man spricht von Euro­pa, was alles in Europa so super ist, wie gut Europa ist und dass wir ohne den Euro nicht leben können. Es wird das duale Ausbildungssystem, wo Österreich Beispiel für Europa ist, in keinem Punkt angesprochen, nicht einmal in der zehnminütigen Rede des Herrn Cap oder in der zehnminütigen Rede des Herrn Bundeskanzlers war ein Wort davon zu hören. Also in der Schule würde man sagen: Thema verfehlt, setzen! Welche Benotung das nach sich ziehen würde, das wissen Sie wahrscheinlich auch. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von NEOS-LIF.)

Ein Wort zu Europa, bevor ich dann auf das Thema duale Ausbildung eingehe: Alles in Europa ist angeblich so super, und wir können ohne den Euro nicht leben. Ich habe zweimal pro Woche berufsbedingt in der Schweiz zu tun, ich wohne direkt an der Gren­ze. Ich muss Ihnen sagen, die Schweizer schauen wirklich erbärmlich, zum Verhun­gern aus. Sie haben den Euro nicht, also ihnen müsste es ja furchtbar schlecht ge­hen! – Die Wirklichkeit ist anders: Sie haben die geringste Arbeitslosigkeit, wesentlich geringer als wir, sie haben im letzten Jahr die höchsten Wirtschaftsdaten seit Bestehen der Schweiz gehabt. (Bundesminister Hundstorfer verlässt den Sitzungssaal.)


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Die Schweizer haben nicht nur die geringste Jugendarbeitslosigkeit, sondern auch die geringste allgemeine Arbeitslosigkeit und machen trotz Krisenzeiten jährlich zwischen 1,5 und 2 Milliarden Franken Überschuss im Budget. – So viel zum Vergleich mit Ös­terreich! (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Und jetzt zum Thema duales Ausbildungssystem: Wissen Sie – weil der Herr Arbeits­minister hinter mir sitzt (Zwischenrufe bei der FPÖ, in denen darauf hingewiesen wird, dass Bundesminister Hundstorfer den Sitzungssaal bereits verlassen hat) –, was duale Ausbildung heißt? – Duale Ausbildung heißt: parallele Ausbildung in Betrieben, beglei­tet durch die Berufsschulen. Davon hat sich diese Regierung in den letzten sieben res­pektive fünf Jahren ganz gewaltig verabschiedet. Sie haben das Image der Lehre ka­puttgemacht, Sie haben einen äußerst erfolgreichen Blum-Bonus, den in der Zwischen­zeit auch die Grünen als erfolgreich ansehen, abgeschafft. (Zwischenruf des Abg. Dr. Walser.) Und Sie haben das Ganze durch ÜLAs, AMS-Ausbildungswerkstätten und, und, und ersetzt.

Das führt dazu – jetzt komme ich zum springenden Punkt –, dass Sie sich immer auf Statistiken verlassen, die hinten und vorne nicht stimmen. Solange wir nicht in der Lage sind, uns hier in diesem Hohen Haus selbst die Wahrheit einzugestehen, wie sich die Situation wirklich verhält, so lange werden wir auch nicht ernsthaft an Lösungsmög­lichkeiten arbeiten, zumindest nicht diese Bundesregierung – und das ist der gravieren­de Fehler.

Jetzt bringe ich Ihnen einen Vergleich: Sie gehen bei der Jugendarbeitslosigkeit von offiziell 40 000 Jugendlichen aus. Es gibt einen Bericht in der „Presse“, vom Ende letzten Jahres, der spricht ganz klar von 78 000 Jugendlichen, die weder einen Job ha­ben, noch eine Ausbildung machen. Also das ist doppelt so hoch wie das, was Sie offi­ziell in der Statistik anführen.

Und dann vergleichen Sie sich immer mit unserem großen Nachbarn Deutschland, der ja wirtschaftlich nicht schlecht dasteht, und sagen, wir sind sogar besser als die Deut­schen.

Deutschland hat zehnmal so viele Einwohner wie wir, nämlich 82 Millionen. Die Deut­schen haben zehnmal so viele Beschäftigte wie wir. Und jetzt sage ich Ihnen die effek­tiven Zahlen per Ende letzten Jahres. Ich komme zur Arbeitslosenstatistik: Die Deut­schen hatten Ende des letzten Jahres nicht ganz 2,9 Millionen Arbeitslose. Österreich hatte, und jetzt lasse ich die AMS-Schulungsteilnehmer draußen, per Ende des Jahres 340 000 Arbeitslose. Wenn man das jetzt eins zu zehn nimmt, im Verhältnis zur Be­schäftigtenanzahl oder zur Bevölkerungsanzahl, dann hätte Deutschland per Ende des letzten Jahres real 6,7 Prozent Arbeitslosigkeit gehabt und Österreich 9,5 Prozent. Gratuliere, das ist der Erfolg dieser Bundesregierung!

Das zeigt aber auch ganz klar auf, dass Sie in diesem Regierungsprogramm, in dem Sie wohl die Weiterentwicklung der dualen Ausbildung ansprechen (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen), absolut keine Maßnahmen vorgesehen haben, die Wirt­schaft zu entlasten, der Wirtschaft Anreize zu geben, wieder vermehrt junge Leute aus­zubilden. Von einer Wiedereinführung des Blum-Bonus neu, der sich als Erfolg erwie­sen hat, sind Sie weiter entfernt als jemals zuvor. Wirtschaftspolitische Maßnahmen zu setzen hat diese Regierung nicht nur in den letzten sieben Jahren versäumt und ver­schlafen, sie wird auch in den nächsten fünf Jahren nichts weiterbringen – leider! (Bei­fall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Strolz.)

11.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 



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11.41.37

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der SPÖ! Mit der Themenvorgabe „Duales Ausbildungs­system“, und das im Rahmen einer Europastunde, haben Sie uns allen aufgegeben, ei­nen Spagat zu schaffen – eine Aufgabe, die, würde ich jetzt einmal sagen, in der bis­herigen Debatte suboptimal gelöst worden ist.

Bis jetzt handelte es sich einfach um eine Kraut- und Rüben-Debatte. Die einen reden zu Themen wie Charakter, Entwicklung und Defizite der dualen Ausbildung, also über einen höchst nationalen Bereich, die anderen über irgendetwas und die Dritten ein bisschen über Europa.

Ich finde das in hohem Maße bedauerlich, aber es war absehbar. Ich gebe Ihnen schon auch dafür die Verantwortung, dass wir jetzt aus dieser Debatte eigentlich nicht wirklich etwas herausziehen können. Das ist auch insofern schade, als wir europa­politisch doch eine ganze Reihe sehr zentraler Punkte zu diskutieren hätten. Da, Herr Bundeskanzler, habe ich leider bis dato nichts oder extrem wenig von Ihnen gehört.

Ich möchte zwei Punkte ansprechen. Das eine ist das aktuell in Verhandlung stehende Freihandelsabkommen mit den USA, dessen Inhalt massive Konsequenzen für die Menschen in unserem Land haben wird. Es wird darum gehen, inwieweit das Niveau unseres Konsumentenschutzes zum Beispiel gehalten werden kann und wo wir uns herunternivellieren lassen müssen – Stichwort gechlortes Hühnerfleisch; Sie kennen dieses Argument vielleicht. Ich habe hier vom Herrn Bundeskanzler noch nichts dazu gehört. Ich weiß nicht, ob Sie in die Verhandlungen involviert und informiert sind. Ich finde, das ist ein hohes Maß an Defizit, das hier deutlich wird. Wir müssen über die Verhandlungen Bescheid wissen. Wir müssen wissen, wie Sie sich für Österreich in Brüssel in dieser Frage positionieren. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Das ist ein Europa­thema, meine Damen und Herren von der ÖVP! Wenn Sie das nicht erkennen, dann frage ich: Wo fangen wir dann an? (Beifall bei den Grünen.)

Zweites wichtiges europapolitisches Thema: der Wettbewerbspakt. In den letzten Mo­naten habe ich immer wieder versucht, eine Position des Herrn Bundeskanzlers zu die­sem Thema zu bekommen. Es war nicht möglich.

Gut, unter diesem Titel ist die Politik jetzt einmal vom Tisch, aber unter einem anderen wird sie wiederkommen. Worum geht es da? – Es geht darum, dass es Kräfte in Euro­pa gibt, die die Wettbewerbsfähigkeit von Europa, von einzelnen Staaten dadurch stei­gern wollen, dass unsere Sozialniveaus herunternivelliert werden, die Lohnniveaus he­runternivelliert werden sollen und auch die öffentlichen Leistungen an sich. Und ich möchte wissen, wie Sie, Herr Bundeskanzler Faymann, sich in dieser Frage in Brüssel positionieren werden.

Was tun Sie, um diesem Schwall, der auf unsere Niveaus drückt, entgegenzuwirken? Ich vermisse Positionierungen von Ihnen, ich vermisse eine Debatte. So etwas hätten wir heute hier diskutieren können. Schade, schade, dass Sie die Chance nicht nützen. (Beifall bei den Grünen.)

Gut, Sie wollen über das duale Ausbildungssystem reden, was Sie selbst ja dann kaum gemacht haben. Wir wissen, es gibt da Defizite. Es gibt einen Reformbedarf bei der Unterstützung der Betriebe, damit sie ausbilden können. Wir haben ein Problem mit der Qualitätssicherung. Einiges wurde vom Kollegen Walser bereits angesprochen.

Ich möchte aber noch auf einen Punkt eingehen. Wenn Sie sagen, das Modell der dua­len Ausbildung ist quasi unser Kampfinstrument gegen die Jugendarbeitslosigkeit, das auch in Europa quasi als das ideale Instrument verkauft wird, dann möchte ich Sie schon auf etwas hinweisen. Jugendarbeitslosigkeit entsteht in hohem Maße an der Schnittstelle von Bildung, schulischer Ausbildung und Arbeitsmarkt. Innerhalb dieser Über-


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gangsphase haben wir hier in Österreich die Lehrlingsausbildung beziehungsweise die Maßnahmen der Ausbildungsgarantie.

Deshalb haben wir bei den Arbeitslosen in der Altersgruppe der bis zu 19-Jährigen wirklich gute Zahlen, auch im europäischen Vergleich. Aber wenn Sie sich dann die Ar­beitslosenzahlen in der Gruppe der Jugendlichen anschauen, die über 19 sind, nämlich zum Beispiel in der Gruppe der 19- bis 25-Jährigen, dann schauen die Zahlen nicht mehr so rosig aus, sondern da sind sie sehr bedenklich. Da hatten wir im vergangenen Jahr Steigerungsraten von bis zu 20 Prozent. Das sagen Sie aber nicht.

Die Lehre bekämpft das Problem der Jugendarbeitslosigkeit nur teilweise, aber im Prin­zip verschiebt sie das Problem einfach altersmäßig nach hinten. Darauf müssen Sie schon schauen, meine Damen und Herren von der Regierung! (Beifall bei Grünen und NEOS-LIF.)

Wie gesagt, ich finde, wir können es uns nicht leisten, europapolitisch, arbeitsmarkt­politisch und bildungspolitisch immer wieder um den heißen Brei herumzureden. Ich finde, es braucht endlich Taten. Wir Grüne sind bereit, mitzuarbeiten, Vorschläge zu machen, im Bereich der Reform der dualen Ausbildung, aber auch im Bereich der Be­kämpfung der Arbeitslosigkeit insgesamt. Vor allem, Herr Bundeskanzler, möchte ich aber, dass Sie europapolitisch stärker sichtbar und hörbar werden, und ich möchte, dass Sie eine europapolitische Debatte auch hier im Hohen Haus mit uns führen und nicht eine Debatte über irgendwelche Ausweichthemen und eine Kraut- und Rüben-Debatte inszenieren. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und NEOS-LIF.)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Dr. Nach­baur. – Bitte.

 


11.47.02

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Hohes Haus! Herr Bundeskanz­ler! Herr Präsident! Die duale Ausbildung ist grundsätzlich ein sehr gutes Modell. Ich habe das selbst schon gesehen. Bei der Handwerksmeisterschaft in Kanada war ich dabei, wo die Österreicher immer einen sehr guten Platz belegt haben, was sehr er­freulich ist.

Andererseits wissen wir, die duale Ausbildung, so gut sie auch ist und einmal funk­tioniert hat, ist so, wie sie funktioniert, heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Das weiß ich auch aus der Magna-Zeit, denn unter Frank haben wir eigene Trainingszentren und Schulungseinrichtungen errichten müssen, weil einfach die Qualität der Absolventen auf dem freien Markt nicht gepasst hat. Wie wir alle wissen, haben die größte Karriere bei Magna die Werkzeugmacher und die Techniker gemacht. Und da braucht es ein­fach ein gewisses technisches Talent, aber auch ein Können. Da sind die Schulen aber leider nicht mehr ganz zeitgemäß. (Beifall beim Team Stronach.)

Was die Garantie seitens der Regierung betrifft, bin ich ein bisschen skeptisch, denn ich bin immer skeptisch, wenn die Regierung Garantien abgibt, ob das für Arbeitsplätze oder für Ausbildungsplätze der Fall ist. Die Politik kann nur Rahmenbedingungen schaffen. Ob die dann wettbewerbsfähig sind, das wird allein der freie Markt zeigen, und nur daran kann man die Politik dann messen. (Beifall beim Team Stronach.)

Alles andere ist meiner Meinung nach völlig realitätsfern und bestenfalls eine kosme­tische Maßnahme, um das zurückgehende Angebot seitens der Betriebe, was Lehrstel­len angeht, irgendwie auszugleichen.

Aber viel wichtiger wäre es doch, zu fragen, warum das Angebot seitens der Betriebe zurückgeht. Dafür gibt es, wie ich meine, zwei Hauptgründe, und zwar ist der eine die überbordende Bürokratie. Die Betriebe sind derart überlastet mit Vorschriften, bürokra-


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tischen Einrichtungen, Gesetzen und Steuern, dass sie gar nicht mehr dazu kommen, Lehrlinge auszubilden. Das Zweite ist auch die Qualität der Ausbildung. 25 Prozent al­ler Pflichtschulabgänger können nicht sinnerfassend lesen. Ja, was soll denn ein Un­ternehmer mit einem jungen Menschen machen, dem die Grundbausteine fehlen?

Meine Diagnose lautet somit: Wir haben in Österreich eine völlig verfehlte Bildungspoli­tik und eine verfehlte Wirtschaftspolitik. (Beifall beim Team Stronach.)

Zur Bildungspolitik sage ich ganz klar: Politik raus aus der Schule! Wir brauchen Schul­autonomie. Die Eltern brauchen Einfluss darauf, wer der Schuldirektor wird. Der muss seine Lehrer einstellen können, nicht vorgeschrieben wie in der Planwirtschaft. Ich bin auch für Vielfalt und Wettbewerb der Schultypen unter sich. Wettbewerb ist immer gut und steigert die Qualität. Ich bin stolze Absolventin eines Gymnasiums und kann Ihnen sagen, als ich als 22-Jährige nach Kanada kam, konnte mir, was Allgemeinbildung be­trifft, da drüben keiner das Wasser reichen. Die Gymnasien sind gut, aber wir brauchen Wettbewerb. (Beifall beim Team Stronach.)

Und was die Wirtschaftspolitik anlangt: Die Unternehmer müssen entlastet werden. Wir vom Team Stronach sehen uns als die Wächter der sozialen Marktwirtschaft und des freien Unternehmertums. Allein das ist der Garant für Arbeits- und Ausbildungsplätze, nicht die Regierung! (Beifall beim Team Stronach.)

Matthias, du hast vorhin einen Antrag erwähnt, den du da einbringen wirst. Ich bin ein Teamplayer und würde gerne betonen, dass wir diesen gemeinsam einbringen und erfreulicherweise auch mit den Stimmen der FPÖ für eine namentliche Abstimmung sorgen werden, was den Gewinnsteuerfreibetrag anlangt, damit wir dann auch sehen, wer da aller mitstimmt. Und ich freue mich, gemeinsam mit euch Neos, gemeinsam mit den Freiheitlichen und, ich gehe davon aus, gemeinsam mit den Vertretern des Wirt­schaftsbundes dafür zu stimmen, dass die Unternehmer ihren Gewinnsteuerfreibetrag selbstverständlich behalten dürfen. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS-LIF.)

Das wäre nicht nur für das Unternehmertum in unserem Land gut, sondern wäre auch ein gutes Zeichen für eine funktionierende Demokratie. Dieser Schulterschluss kann Vorbildwirkung haben. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.51


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Mlinar. – Bitte.

 


11.51.29

Abgeordnete Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar (NEOS-LIF): Herr Präsident! Geschätz­te Mitglieder der Regierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Spoštovane dame in gospodje! Wenn das Thema, das nur teilweise bearbeitet wurde, der heutigen Aktuel­len Europastunde „Duales Ausbildungssystem, Ausbildungsgarantie – Österreich als Beispiel für Europa“ lautet, dann fällt es auf den ersten Blick leicht, dem zuzustimmen. Es stimmt, dieses Mitte der sechziger Jahre entwickelte System bringt alle Vorteile, die die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien immer wieder betonen. Das dua­le System ist gut, um das Angebot an die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt von Un­ternehmen anzupassen.

Das gilt aber, wenn man dies im gesamteuropäischen Kontext betrachtet, eben nur be­schränkt. Zwar sind Aspekte wie praxisorientiertes Arbeiten, Ausbildung und fundiertes theoretisches Wissen in der Berufswelt, wie sie sich uns heute darstellt, ohne Zweifel wichtige Instrumente, um eben auf diesem sehr komplexen Arbeitsmarkt bestehen zu können. Denn es ist so, dass gut ausgebildete Jugendliche – das ist kein Geheimnis,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 89

das ist uns allen klar – nun einmal einen Vorteil haben und leichter Arbeit finden. Auf den zweiten Blick wird aber schnell klar, dass diese Maßnahmen, wie sie im dualen Ausbildungssystem vorgesehen sind, eben nur dann wirksam werden, wenn die Grund­voraussetzungen dafür gegeben sind, nämlich ein Ausbildungsplatz. Ohne Ausbil­dungsplatz hilft das alles nichts, und wir können noch so gute Ausbildungssysteme ha­ben und versuchen, diese zu importieren, es wird nicht funktionieren.

Diese Situation, dass es eben nicht überall in Europa Ausbildungsplätze gibt, besteht vor allem in jenen Ländern, die von sehr starker Jugendarbeitslosigkeit geplagt sind. Wir haben es nämlich in diesen Ländern in erster Linie mit konjunkturellen und struk­turellen, aber nicht so sehr mit funktionellen Schwierigkeiten zu tun. Und es braucht makroökonomische Zugänge, um das zu lösen.

Was wir brauchen – das sage ich in aller Klarheit –, ist ein europäischer Schulter­schluss. Wir brauchen einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, der in einen gemeinsa­men Arbeitsmarkt mündet.

Was ist die Situation, in der wir uns europaweit befinden? Wir haben das heute schon öfter gehört. Die Jugendarbeitslosigkeit in Höhe von bis zu 50 Prozent in Spanien re­sultiert nicht aus einem falsch gewählten Ausbildungssystem, sondern ist Ausdruck einer strukturellen Krise, und letztlich ist es die zweite Phase der Finanzkrise, mit der wir uns hier konfrontiert sehen. Wenn der Arbeitsmarkt in diesen Ländern zunehmend kollabiert, die Arbeitsplätze immer weniger werden, dann ist auch ein Vorschlag eines dualen Systems nichts, was wirklich hilfreich ist, zumindest nicht kurzfristig. Wir brau­chen andere Zugänge. Da sind nämlich alle Staaten der Europäischen Union in die Pflicht zu nehmen: die einen, indem sie verstärkt koordinierte Sparmaßnahmen zur Verringerung der Defizite ein- und umsetzen, die anderen, indem sie einen Schulter­schluss vollziehen und endlich europäische Solidarität leben.

Es ist kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass wir Neos Europa lieben, denn wir lie­ben die Menschen in Europa. Wir Neos sind die Partei im österreichischen Parlament, die das am deutlichsten sagt. (Abg. Mag. Schatz: Liebe macht blind!)

Etwas zu lieben, bedeutet, es auch mitgestalten zu wollen. In diesem Zusammenhang möchte ich hier ein erweitertes Instrument anführen, und ich bin etwas überrascht, dass das noch von keiner und keinem meiner VorrednerInnen erwähnt wurde, nämlich ein Programm, das letzte Woche von der europäischen Kommissarin für Bildung vorge­stellt wurde, das Erasmus+-Programm. Unter dem Namen Erasmus+ werden künftig alle Auslandsangebote für StudentInnen, SchülerInnen und Lehrlinge zusammenge­fasst. Das Budget wächst um 40 Prozent auf 14,5 Milliarden €. Es ist zwar weniger, als die Kommission vorgeschlagen hat – sie wollte 17 Milliarden, es sind nicht alle Staaten mitgegangen –, aber es ist etwas, das absolut unterstützenswert ist und bewirkt, was wir wollen: eine größere Mobilität innerhalb der Europäischen Union.

Insgesamt haben seit 1987, dem Jahr der Erasmus-Gründung, bereits 3 Millionen Men­schen daran teilgenommen. Das Ziel ist, diese Zahl bis 2020 auf 4 Millionen zu erhö­hen. Erasmus funktioniert und ist eine gut etablierte Bildungsinitiative mit soliden Re­sultaten. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) Wir begrüßen den Ausbau vor al­lem deswegen, weil der Fokus auf die Lehrlinge gelegt wird und damit Europa kein Projekt der Eliten mehr bleibt, sondern etwas ist, was bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Europa gehört uns, gestalten wir es gemeinsam! – Hvala lepa. (Beifall bei NEOS-LIF.)

11.56


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.


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11.57.22Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 278/J bis 501/J;

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 2/JPR und 3/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 2/AB bis 156/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen er­teilt wird (16 d.B.),

Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014 (24 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird (25 d.B.);

4. Anträge:

Zurückziehung der Verlangen auf erste Lesung binnen drei Monaten: 13/A, 14/A, 17/A, 19/A bis 21/A.

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg November 2013, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorla­ge 10 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 4. Quartal 2013 (Vorlage 11 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 4 betreffend „USt.-Option-Ungleichbehandlung abstellen“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Bürgerinitiative Nr. 36 betreffend „Aufhebung der Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädago­gischer Dienst („neues Lehrerdienstrecht“) und Gestaltung eines modernen, attraktiven und leistungsorientierten Lehrerdienstrechts“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 19/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Gesetz, mit dem das ASVG (BGBl. Nr. 189/1955), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 187/2013, abgeändert wird,

Antrag 20/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betref­fend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlastenausgleichsge­setz 1967) idF des BGBl. I Nr. 81/2013 geändert wird,


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Antrag 21/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wird;

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Migration über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und dem Sitz ihrer Büros in Wien (13 d.B.),

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Ver­wendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern (15 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittli­chen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmun­gen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jah­ren 2011 und 2012 (Reihe Einkommen 2013/1) (III-31 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/13 (III-33 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/1 (III-34 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/2 (III-41 d.B.);

Umweltausschuss:

Antrag 13/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erfassung von Um­gebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umge­bungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) geändert werden,

Antrag 14/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen bet­reffend ein Bundesgesetz zur Förderung des Mehrweganteils von Getränkeverpackun­gen,

Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geän­dert wird;

Wissenschaftsausschuss:

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberöster­reich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Ein­richtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (23 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tä­tigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2012 (III-37 d.B.);

Budgetausschuss:

Förderungsbericht 2012 der Bundesregierung (III-36 d.B.);

Gesundheitsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Gesundheit über den Bundes-Zielsteuerungsvertrag für die Jahre 2013 bis 2016 aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. Ap­ril 2013, E 301-NR/XXIV.GP (III-38 d.B.),


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 92

Bericht des Bundesministers für Gesundheit betreffend Jahresvorschau 2014 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission bzw. zum Jahresprogramm des Rates (III-42 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleram­tes 2011 (III-39 d.B.),

Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleram­tes 2012 (III-40 d.B.);

Wissenschaftsausschuss:

Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung (III-35 d.B.).

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Weiters teile ich mit, dass der Erste Bericht des Unver­einbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung ein­gebrachte schriftliche Anfrage 502/J der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kol­leginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Mil­liarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung vereinbart, so­dass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie Stronach und NEOS-LIF je 39 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung in ORF 2 nach der Aktuellen Europastunde bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine Rednerrunde mit je 7 Minuten und ein Regierungsmitglied mit 7 Minuten, somit insgesamt 49 Minuten.

Die Rednerreihenfolge lautet in der ersten Runde: FPÖ, SPÖ, Grüne, ÖVP, Team Stro­nach, NEOS.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragungszeit in ORF 2 aufgerufen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 93

Im Falle von Verzögerungen beim Sitzungsablauf stellt der vorsitzende Präsident im Einvernehmen mit den Fraktionen durch Verkürzung der Redezeit pro Abgeordneten sicher, dass das Regierungsmitglied noch im Rahmen der Fernsehzeit zu Wort kommt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Herzlichen Dank.

12.00.011. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (20 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


12.00.25

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 17. Dezember 2013 ist die neue beziehungsweise alte Bundesregierung im Nationalrat vorgestellt worden, wobei bei der Vorstellung natürlich die eine oder andere Änderung sichtbar wurde. Wir haben es erlebt: Beispielsweise wurde das Wissenschaftsministerium abgeschafft. Wir haben erlebt, dass, wenn man so will, durchaus die eine oder andere personalpolitische Kos­metik stattgefunden hat, eine kleine Neudekoration des Schaufensters, indem es den einen oder anderen personellen Wechsel gegeben hat – der Herr Vizekanzler ist nicht mehr Außenminister, sondern Finanzminister, es gibt einen neuen Außenminister, es gibt mit Frau Karmasin als Familienministerin eine neue Personalbesetzung –, aber sonst ist ja nicht wirklich etwas neu.

Wenn ich das insgesamt beurteile, dann muss ich schon sagen: Ich frage mich, wofür die Koalitionsverhandlungen so lange gedauert haben, denn außer Spesen nichts ge­wesen – anders kann man das nicht zusammenfassen. Wir haben eine alte Bundesre­gierung, wo Herr Bundespräsident Fischer zwar gemeint hat, man solle der neuen Regierung eine Chance geben, aber, na ja, ich frage mich wirklich, inwieweit sie eine Chance braucht.

Ich meine, ihr habt offenbar die längste Aufwärmphase in der Politikgeschichte ge­braucht, denn ihr seid seit dem Jahr 2006 durchgängig in der Regierung. Das ist eine alte Regierung! Ich frage mich, welche neue Chance ihr braucht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ihr habt seit 2006 die Chance gehabt, in diesem unserem Heimatland etwas weiter­zubringen, und leider Gottes ist nichts geschehen, das muss man ganz offen und tro­cken auf den Punkt bringen.

Da wäre viel zu tun, aber ich sage, man muss leider befürchten, dass von roter und schwarzer Seite einfach ein Weiterwurschteln wie bisher gegeben sein wird, und bis dato erleben wir dieses Weiterwurschteln. Wir nehmen Lethargie wahr, wir können Ar­beitsunwilligkeit wahrnehmen, und ich muss schon auch eines festhalten, Herr Bun­deskanzler Faymann – er ist schon gegangen –: Da war ja der ehemalige Bundeskanz­ler Gusenbauer durchaus einer, der im Vergleich zu Ihnen vor Arbeitseifer gesprüht hat, wenn man eine direkte Arbeitsbeurteilung abgibt.

Dann hatten Sie Mitte des Monats eine Klausur in Waidhofen an der Ybbs, durchaus bezeichnend, wo man wieder einmal Folgendes erleben konnte – nämlich so wie bei


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allen Regierungsklausuren –: die großen Absichtserklärungen. Es gab große Absichts­erklärungen, was alles geschehen wird, aber von einem Wurf, von einem großen oder einem mittleren Wurf, ist nichts in Sicht!

Man bekommt schon den Eindruck, dass sowohl der Herr Bundeskanzler als auch der Herr Vizekanzler wie Verwalter agieren. Sie verwalten heute bis zu einem gewissen Grad politisches Elend in unserem Land. Das ist eine Verwaltung der Krise, eine Ver­waltung des Istzustandes. Der Verwaltungsapparat wird weiter aufgebläht bleiben! Das ist reine Verwaltung, und man erlebt keinen Gestaltungs- und keinen Veränderungs­willen, und man erkennt vor allen Dingen auch nicht, dass man zur Erkenntnis kommen würde, dass wir in unserem Land massive Probleme haben, wie wir es heute auch schon im Bereich der dualen Ausbildung, im Lehrbereich wahrgenommen haben und wie wir es im Bereich der Arbeitslosigkeit, die immer schöngeredet wird, obwohl wir eine Rekordarbeitslosigkeit haben, wahrnehmen. In vielen Bereichen ist das wahrzu­nehmen.

Wo ist die notwendige umfassende Verwaltungsreform, die der Rechnungshof in so vielen Punkten öffentlich eingefordert hat? – Nichts ist in Sicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie betreiben eine Loch-auf-Loch-zu-Politik, wo Sie wieder keine Verwaltungsreform planen, sondern – im Gegenteil – in Wirklichkeit versuchen, mit neuen Steuererhöhun­gen und neuen Steuerbelastungen den Bürgern weiter das Geld aus der Tasche zu ziehen, indem Sie jenen Menschen, die Monat für Monat als Leistungsträger arbeiten, schuften und etwas weiterbringen in diesem Land und die heute schon unter Höchst­steuern leiden, noch einmal in die Tasche greifen. Also wenn Sie meinen, dass Sie da­mit irgendwie eine Zukunftsfähigkeit für unser Land sicherstellen können, dann liegen Sie völlig falsch – das Gegenteil ist der Fall! (Beifall bei der FPÖ.)

Man darf gleichfalls gespannt sein, wie die von Ihnen angekündigten Maßnahmen dann auch zur Umsetzung gelangen, denn ich sage betreffend die Ankündigungen, dass wir schon seit dem Jahr 2006 erleben, dass Sie hier von angekündigten Maßnah­men für die älteren Arbeitnehmer sprechen und davon, für die Jugendlichen in unse­rem Land etwas unternehmen zu wollen und da angeblich Arbeitsmarktoffensiven zu starten. Ja, die bräuchte es! Wir brauchen Arbeitsmarktoffensiven, wir brauchen eine Entlastung für die kleineren und mittleren Unternehmen, damit Arbeitsplätze nicht nur gesichert bleiben, sondern dass wir neue Arbeitsplätze schaffen können, aber ich erlebe das in den letzten Jahren nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Und ich bin genau in Bezug auf den Punkt sehr gespannt, wo Ihre große Offensive für das Wirtschafts­wachstum dann endlich in konkreten Punkten von Ihnen präsentiert werden wird. Ich habe bis dato außer Rohrkrepierern nichts erlebt!

Wenn man Ihre permanente Mut- und Ideenlosigkeit auch der letzten Jahre beurteilt, muss man sagen, Sie kompensieren diese Mut- und Ideenlosigkeit immer wieder mit der gleichen Leier, nämlich wie segensreich die Europäische Union ist und welch glückseligmachenden Dinge diese uns allen schon gebracht hat; beispielsweise den Euro, der ja so großartig ist. Da wird die Krise geflissentlich beiseitegelassen, man re­det dann von den großen Rettungspaketen. – Da ist noch lange nichts gerettet, da kommt noch einiges auf uns zu, und ich sage nur: Hoffentlich wird nicht Frankreich die nächste große Baustelle sein. Ich möchte nicht wissen, wie Sie uns dann erklären, mit welchen Rettungspaketen wir den Euro dann noch irgendwie nicht nur theoretisch, son­dern auch praktisch retten könnten.

Da ist die Krise also noch lange nicht beendet, und deshalb ist es auch notwendig, selbstverständlich auch über Alternativen zu diskutieren. Diskussion ist wichtig, nach­denken ist wichtig, Vergleiche anstellen ist wichtig. Die Schweiz ist kein Land, wo man heute Bettler antrifft, obwohl sie nicht den Euro hat; auch bei den Schweden ist es nicht


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so, auch bei den Dänen ist es nicht so. Also man muss schon, wenn man darüber de­battiert, eine ehrliche Debatte führen.

Gestern ist die große Ankündigung jetzt auch in der Öffentlichkeit bekannt geworden, nämlich jene betreffend die große Einsparung im Bereich der Exekutive und der Si­cherheit. Man möchte 122 Polizeidienststellen abschaffen, und da ist Wien noch gar nicht dabei. – Da sage ich, bitte: Gute Nacht! Wenn das, nämlich der Kahlschlag in der Sicherheitspolitik, Ihre Zukunftspolitik für das Land darstellt, dann wird einem wirklich übel, ich sage das ganz offen. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau dort ist nicht zu sparen bei einer steigenden Kriminalitätsrate, bei einer Ent­wicklung, wo wir eine Aufstockung der Zahl der Exekutivbeamten benötigen würden, weil wir im Vergleich zum Jahr 2000 heute 3 000 Exekutivplanstellen weniger haben (Zwischenruf des Abg. Plessl), obwohl ja vieles stattgefunden ist, nämlich zum Beispiel die Osterweiterung, die Erweiterung des Schengen-Raumes. Da sind ja Maßnahmen gesetzt worden, wo man nicht 3 000 Beamte hätte abbauen dürfen, sondern wo man heute eigentlich mehr Exekutivbeamte bräuchte als im Jahr 2000, aber es fehlen uns 3 000! Und anstatt da anzusetzen und neue anzustellen und auszubilden, machen Sie einen weiteren sicherheitspolitischen Kahlschlag. Also dafür hat kein Bürger mehr Ver­ständnis!

Schade, dass der Herr Bundeskanzler nicht persönlich hier ist. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) Ich habe auch vermisst, dass er zu den linken Gewaltexzessen vom vergangenen Freitag einmal klar Stellung nimmt. (Beifall bei der FPÖ.)

Das hat in unserem Land nichts verloren, dass marodierende Gewalttäter und Zerstö­rer durch die Stadt ziehen, aber dann keinerlei kritische und zurückweisende Worte stattfinden. Das stimmt mich nachdenklich.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Den Schlusssatz, bitte, Herr Abgeordneter!

 


Abgeordneter Heinz-Christian Strache (fortsetzend): Ich weiß, der Schlusssatz. – Das zeigt, dass der Herr Bundeskanzler auf dem linken Auge offenbar blind ist. (Beifall bei der FPÖ.)

12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.08.15

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Diskussion um das Bundesministerien­gesetz ist ja an sich vom Gesetz her keine so entscheidende, weil ich glaube, das Wichtige an der Aufteilung der Kompetenzen – ob es jetzt ist, dass wir Kunst und Kultur vom Unterrichtsministerium zum Kollegen Ostermayer ins Bundeskanzleramt verlegen, dass dafür die Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten vom Bundes­kanzleramt ins Frauen- und Bildungsministerium wechseln, dass Integration ins Außen­ministerium wechselt und dieses damit auch gleich seinen Namen ändert, nämlich in „Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres“, dass der Bereich Familie und Jugend herausgenommen wird aus dem bisherigen Wirtschaftsministerium und es damit jetzt eine Ministerin für Familien und Jugend in einem eigenen Ministerium gibt und dass die Forschung und die Wissenschaft ja auch nicht aufgelöst werden, wie manche immer wieder behauptet haben, sondern in ein Ministerium kommen, das zum Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zusammengefasst wird –, das Wesentlichere in der Beurteilung ist ja nicht, welche Fachfragen zusammengespielt sind.

Das ein bisschen Skurrile an der innenpolitischen Diskussion ist: Jeder Bereich braucht einen eigenen Minister!, wird immer von jedem Oppositionsabgeordneten gefordert, und


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gleichzeitig gibt es die Forderung, dass es zum Schluss weniger Minister sein sollen als vorher. Beides gleichzeitig kann man nicht haben, daher wird man auch immer ir­gendwelche Fachbereiche zusammenfassen müssen, und letztlich hängt, ob sie gut oder schlecht zusammengefasst sind, nicht nur von den politischen Themen ab, son­dern natürlich auch von den handelnden Personen. Und das Vertrauen in die Perso­nen, die ausgewählt worden sind, ist absolut da, und daher glaube ich auch, dass all diese Sachfragen gut erledigt werden können.

Trotzdem ist es gelungen, dass wir zwei Regierungsmitglieder, also zwei Staatsse­kretäre weniger haben und damit auch diese so wichtige symbolhafte Verkleinerung der Regierung zustande gebracht haben.

Neu Regieren heißt aber nicht nur, die Sachfragen neu zu gruppieren, sondern neu Regieren heißt natürlich auch, inhaltlich neue Fragen anzusprechen und Antworten zu geben. Ein wesentliches Projekt in dieser Gesetzgebungsperiode wird sein, die Amts­verschwiegenheit abzuschaffen, nämlich der Wechsel von der Amtsverschwiegenheit hin zum Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger. Es sollen das Prinzip der In­formationsfreiheit und damit auch Transparenz durchgesetzt werden, was auch einen Quantensprung in der öffentlichen Verwaltung und im Umgang der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern darstellt.

Neu Regieren bedeutet aber auch Sparsamkeit, die sich auch in Folgendem wider­spiegelt: Allein wenn wir heute später noch über die Einsparung einer halben Milliarde Euro bei den Ermessensausgaben diskutieren, so ist das ein politisches Ziel, das man ja nicht allein mit dem Rotstift erreichen kann, sondern nur durch nachhaltige Struktur­änderungen. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, dass man, wenn man solche Struk­turänderungen macht, nicht in einem Personalbereich kürzt, wo die Personen notwen­dig sind. Das betrifft die Lehrerinnen und Lehrer – da werden wir in Zukunft weiterhin die Zahl brauchen, die wir jetzt haben – und das betrifft natürlich auch die Exeku­tivbeamtinnen und -beamten, also die Polizistinnen und Polizisten, wo wir uns gleich­falls dazu verpflichtet haben, dass es keinen Dienstposten, nämlich keinen Polizisten weniger geben wird. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Prinzip, weil dies ja auch dazu führt, dass damit die Sicherheit für die Leute nicht verringert wird, die nämlich mehr durch die PolizistInnen als durch die Wachzimmer an sich gewährleistet wird; wir brau­chen Polizisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Neu Regieren heißt auch, den Umgang zwischen Bund und Ländern vernünftig zu or­ganisieren, und zwar nicht nach diesem alten innenpolitischen Spiel: Wer ist stärker und wer ist der Sieger?, sondern nach den Regeln: Es muss einen Fortschritt und ei­nen Sieg für alle geben!, nämlich indem man Kompetenzen so auseinanderklaubt, dass es keine Doppelgleisigkeiten mehr gibt, sondern dass effizient und rasch auf der Ebene entschieden werden kann und dass jene Doppelgleisigkeiten, die wir alle so oft beklagen, in Zukunft der Vergangenheit angehören.

Neu Regieren heißt aber auch, Doppelgleisigkeiten zwischen den Ministerien zu be­seitigen, und daher heißt neu Regieren auch, ein Amt der Bundesregierung zu schaf­fen, wo sehr viele administrative und Verwaltungssachen, die bis jetzt jedes Ministe­rium für sich organisiert hat – und das Ministerium, das daneben gelegen ist, gleich­falls für sich organisiert hat –, in Zukunft von einem Amt für alle organisiert werden, womit die Abläufe nicht nur kostengünstiger, sondern auch schneller, einfacher und nachvoll­ziehbarer organisiert werden können.

Neu Regieren heißt auch, hier im Parlament Akzente zu setzen, wie zum Beispiel die gesamte Frage einer Demokratiereform. Wir wollen uns ja auch in einer Enquete-Kommission, bei der es auch um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am poli­tischen Prozess geht, in dieser Legislaturperiode damit beschäftigen.


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Es geht aber auch um Inhaltliches. Weil das erwähnt worden ist – da möchte ich dem Kollegen Strache sachlich auf ein paar Dinge antworten –: Ein 350-Millionen-Paket für ältere Arbeitslose zu schnüren zeigt, dass wir die Probleme auf dem Arbeitsmarkt ge­nau erkannt haben und gegensteuern, damit es in Österreich nie so weit kommt, wie es in anderen Ländern ist, nämlich dass der Arbeitsmarkt in einer Problemsituation ist. Und am anderen Ende, nämlich bei den jungen Leuten, schaffen wir es durch Ausbil­dungsgarantie und Ausbildungspflicht, dass junge Leute frühzeitig auf den Arbeitsmarkt kommen und wir damit die Probleme nicht später, wenn sie 20, 25 Jahre alt sind, um viel mehr Geld beheben müssen.

Genauso ist auch im Bildungsbereich der ganze Bereich der ganztägigen Schulformen ein wesentlicher Punkt zur Integration der Gesellschaft, aber auch, dass die jungen Leute frühzeitig auf alle Chancen und Möglichkeiten, die das Bildungssystem für sie bietet, vorbereitet werden können. Das ist im Schulbereich, wenn wir verpflichtend ganztägige Schulformen flächendeckend in Österreich anbieten, eine Entlastung für die Familien, aber auch eine Entlastung für die Schülerinnen und Schüler, weil sie damit besser in das ganze System eingebettet werden können.

Daher sieht man auch eines: Das Bundesministeriengesetz ist nur die technische Hülle für die Umsetzung von wirklich vielen wichtigen politischen Vorhaben, die wir in der nächsten Zeit hier im Haus diskutieren werden und die auch eines garantieren werden: dass Österreich weiterhin seinen Weg gut fortsetzen kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Maurer zu Wort gemel­det. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.15.10

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kol­leginnen und Kollegen! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! (Rufe: Mitglied! Nur Oster­mayer auf der Regierungsbank!) Ich würde jetzt natürlich gerne mit Herrn Mitterlehner reden, weil ich finde, dass er sich die Sorgen in Bezug auf die Zusammenlegung von Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium schon anhören sollte, aber gut. (Zwischen­ruf des Abg. Dr. Hübner.)

Ich muss kurz darauf eingehen, was Sie hier gerade gesagt haben, Herr Schieder – auch nicht mehr hier. Ich finde es schon einigermaßen erstaunlich, dass Sie jetzt sa­gen, es gehe um eine symbolhafte Verkleinerung der Regierung, und dafür – für eine symbolhafte Verkleinerung; also nicht für eine tatsächliche Einsparung, sondern für eine symbolhafte Verkleinerung – legen Sie Wissenschaftsministerium und Wirtschafts­ministerium zusammen. Für eine symbolhafte Verkleinerung wird das Wissenschafts­ministerium als eigenständiges Ministerium abgeschafft. Das ist jetzt schon einigerma­ßen seltsam, muss ich sagen. (Beifall bei den Grünen.)

Sie wollen heute die Abschaffung dieses eigenständigen Ministeriums beschließen. Ich werde Ihnen heute noch einmal sagen, warum das ein ganz großer Fehler ist und wa­rum wir Grüne diesem Bundesministeriengesetz daher auch nicht zustimmen werden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schieder.)

In all Ihren Broschüren, in all Ihren Sonntagsreden, bei Ihrem Empfang, der inzwischen schon stattgefunden hat, betonen Sie die Wichtigkeit von Wissenschaft und For­schung – allerdings, das muss man fairerweise sagen, ohnehin auch schon immer nur unter dem einen Aspekt der ökonomischen Verwertbarkeit; die gesamtgesellschaftliche Entwicklung kommt in all Ihren Reden auch jetzt schon zu kurz. Das passt recht gut zusammen mit dem, was die großen Befürchtungen in Bezug auf diese Zusammen­legung sind.


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Die Aufregung der Community ist nach wie vor groß und besteht deshalb völlig zu Recht, weil die Unabhängigkeit von Forschung und Wissenschaft gefährdet ist. In die­sen sechs Wochen, die seit dem 17. Dezember vergangen sind, sehen wir auch schon, dass das laufend bestätigt wird.

Herr Mitterlehner ist jetzt leider nicht hier. Er sagt, die Sorge ist unbegründet, weil er die Unabhängigkeit wahren will, aber die Interessen von Wirtschaftsministerium und Wissenschaftsministerium sind nicht vereinbar, und ich frage mich wirklich, wie er das machen möchte – er kann sich ja nicht spalten.

Wenn man sich anschaut, was da jetzt an Interessen auf uns zukommen wird, wer einer der großen Player in diesem Bereich ist: Das ist die Wirtschaftskammer. Und was sagt Herr Leitl, der Wirtschaftskammerpräsident, zu all diesen Fragen? – Der hat in der Vergangenheit zum Beispiel quasi gesagt, dass die Grundlagenforschung ohnedies nicht so wichtig ist und dass man die nur auf EU-Ebene fördern muss und dass wir uns in Österreich auf die angewandte Forschung konzentrieren sollen. Konkret hat er sogar eine sogenannte Drittellösung vorgeschlagen, bei der die Grundlagenforschung über die EU finanziert werden soll, ein Drittel angewandte Forschung in Österreich finanziert werden soll und ein weiteres Drittel direkt in die, er hat es so genannt, Fertigungsüber­leitung gehen soll. Also mit öffentlichem Geld sollen direkt Prototypen und Produkte finanziert werden, mit denen man direkt in die Wirtschaft gehen kann. Das ist die Posi­tion des Herrn Leitl. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schieder.)

Herr Leitl hat dann auch noch gesagt, den FWF wolle er ohnehin nicht kürzen, aber er würde sich schon auch wünschen, dass die Grundlagenforschung anwendungsorien­tierter wird. – Mit solchen Dingen wird Herr Mitterlehner in Zukunft konfrontiert sein, und Herr Leitl ist auch sein Gegenüber im Wirtschaftsministerium. Ich bin sehr ge­spannt darauf, wie er das managen wird. Wir werden ihn daran messen, was er zur Grundlagenforschung zu sagen hat und was er dafür tut.

Es ist auch so, dass zu meinem großen Erstaunen in diesem Budgetprovisorium zwar die Untergliederungen 33 und 34, das sind die Forschungstöpfe im BMVIT und im Wirt­schaftsministerium, von der Kürzung ausgenommen sind, nicht aber das Wissen­schaftsministerium. Also das muss man sich jetzt schon vor Augen führen: Zuerst wird das eigenständige Wissenschaftsministerium abgeschafft, und dann gibt es gleich am Anfang auch noch Kürzungen! Das ist Ihre Ansage, wie diese Regierung mit Wis­senschaft und Forschung umgehen will? – Also Entschuldigung, das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein?!

Wir wissen, dieses Ressort ist seit Jahren chronisch unterfinanziert. Wir brauchen drin­gend eine Steigerung der Mittel und keine Reduzierung!

Herr Mitterlehner hat zuerst gesagt, er möchte diese Kürzungen durch Privatgeld erset­zen, dann hat er gesagt, er möchte sie doch nicht ersetzen, sondern das zusätzlich zum öffentlichen Geld machen – nur wird jetzt das öffentliche Geld gestrichen. Wir re­den von 42 Millionen €, die da eingespart werden, die aber dringend nötig sind.

Wo werden diese 42 Millionen eingespart werden? – Das betrifft erst wieder Dinge wie die außeruniversitäre Forschung, vor allem die Geistes-, Sozial- und Kulturwissen­schaften. Auch die werden nicht groß von privaten Sponsoren profitieren, auch das hat Herr Mitterlehner bereits in der „Pressestunde“ verkündet.

Also, ich frage mich, wie Minister Mitterlehner damit umgehen will. Ich werde ihn daran messen, ob er sich für diese außeruniversitären Forschungsinstitute, die auch in der Vergangenheit schon ganz stark eingeschränkt worden sind, einsetzt oder nicht. Aber so, wie es ausschaut, wird er keine andere Möglichkeit haben.

Dann hat Minister Mitterlehner gesagt, er werde diese Kürzungen durch Rücklagenauf­lösungen sozusagen ausbügeln. Die Rücklagen im Wissenschaftsministerium sind aber


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zum allerallergrößten Teil für den FWF, für MedAustron, für ganz große Projekte reser­viert. Das heißt, es geht um sehr wenige Millionen, die da frei verfügbar sind.

Dann hat er auch noch gesagt, es gehe um Verwaltungsrestrukturierungen. –Entschul­digung, aber wir wissen seit vielen, vielen Jahren, dass auch in diesem Bereich nicht das große Geld zu holen ist.

Also alles in allem kann man sagen: Die Befürchtungen, die wir bereits am 17. Dezem­ber geäußert haben, haben sich in den letzten sechs Wochen bestätigt. Denn: Es wird nicht nur das Wissenschaftsministerium abgeschafft – und zwar nur aufgrund einer symbolhaften Kürzung im Regierungsbereich –, es werden auch noch 42 Millionen dort eingespart, wo die Grundlagenforschung liegt, die Forschung im BMVIT, die ange­wandte Forschung im BMVIT und im Wirtschaftsministerium wird ausgespart.

Ist das Ihr Signal, Herr Mitterlehner? – Das kann nicht Ihr Ernst sein! Aus diesem Grund werden wir dieser Zusammenlegung natürlich nicht zustimmen. Und wir werden Sie sehr, sehr genau beobachten, wie Sie mit der Grundlagenforschung umgehen und wie Sie vor allem dafür kämpfen werden – das erwarte ich mir von Ihnen –, dass das Wissenschaftsbudget ausgeweitet und nicht noch weiter gekürzt wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Strolz.)

12.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Lo­patka. – Bitte.

 


12.21.35

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klubobmann Strache hat gemeint, außer Spesen nichts gewesen. – Da unterliegt er einem gewaltigen Irrtum. (Abg. Dr. Pilz: Stimmt nicht!)

Die Bundesregierung will natürlich das, was sie im gesamten öffentlichen Bereich ver­langt, auch bei sich selbst zu Beginn machen, nämlich sparsam vorgehen. Ja, es ist hier zu Einsparungen gekommen.

Und was den zweiten Irrtum der Opposition betrifft, muss ich sagen: Man hat nie an Einsparungen bei der Neuorganisation, was Wissenschaft und Wirtschaft betrifft, ge­dacht, sondern die Einsparung, die gemacht wird, betrifft die zwei Staatssekretariate, und die waren bekanntlich in anderen Bereichen angesiedelt. Und damit ist die öster­reichische Bundesregierung im europäischen Vergleich  (Abg. Dr. Pilz: Weniger Überschriften und mehr konkrete Vorschläge!) – Bitte zuhören, Herr Kollege! – Damit haben wir im europäischen Vergleich eine der kleinsten Bundesregierungen. (Abg. Dr. Pilz: Das kann nur ein Argument für schlechte Politik sein! Das ist ja wirklich billig!) Nur in Kleinststaaten wie Malta, Zypern oder Estland hat man weniger Minister/Ministe­rinnen als in Österreich (Abg. Dr. Pilz: Aber dafür bessere!), und dann noch bei unse­rem Nachbarn Ungarn, und damit ist es schon vorbei.

Aber es kommt eben eine Grenze, wo man nicht mehr einsparen kann, denn dann kön­nen die einzelnen Minister ihre Aufgabe nicht mehr bewältigen. Also ich sage Ihnen: Es ist hier sparsam vorgegangen worden, aber so vorgegangen worden, dass die Minister ihre Aufgaben erfüllen können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Schieder.)

Zum Nächsten, zur Aussage: Es gibt nichts Neues, alt sieht das Ganze aus. – Kollege Strache, dann sieht Ihre Parlamentsfraktion uralt aus! Ich sage Ihnen, warum: weil bei uns die Hälfte der Minister neu sind. Und das ist schon etwas Neues! Und ich frage Sie: Was hätte man anders machen sollen? (Abg. Strache: Was ist an den Inhalten neu?) – Das sage ich Ihnen sofort, Sie müssen mich nur ausreden lassen. (Zwischen­ruf des Abg. Dr. Pilz.) – Die haben kein Parteibuch!


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Kollege Pilz, Sie haben jetzt andere Sorgen, ich habe Ihren Blog zu Ihrer Grünen Ju­gend gelesen. Ich hoffe, die hören auf Sie! Das wäre gut, denn Sie haben ja Berufs­demonstrationserfahrung, da sind Sie der wirkliche Experte. (Abg. Dr. Pilz: Sie haben keine Jugend mehr!) Also beim Austauschen schauen Sie einmal, was Sie austau­schen müssen!

Das Parteibuch brauchen unsere neuen Minister nicht auszutauschen, denn die haben keines. Kollegin Karmasin hat kein Parteibuch. Der Justizminister hat kein Parteibuch. Das nur zu Ihrer Kenntnis, sollte Ihnen das entgangen sein! (Abg. Dr. Pilz: Und Sie?) – Ich habe ein Parteibuch. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Ich habe immer nur ei­nes gehabt, und das unterscheidet mich auch wieder von Ihnen, Sie haben nämlich auch das Parteibuch getauscht! Aber das ist Charaktersache – wenn wir das jetzt schon diskutieren, Kollege Pilz! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pilz: Seit wann haben Sie ein Parteibuch?)

In Ihrem Blog haben Sie gestern begründet, dass Sie dankbar dafür sind, dass Sie so früh das Parteibuch getauscht haben. Aber ich glaube, vor dem Parteibuch der SPÖ haben Sie auch noch ein anderes gehabt. Aber das wäre wieder eine andere Ge­schichte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pilz.)

Meine Damen und Herren, jetzt wieder zurück zum Bundesministeriengesetz. (Neuerli­cher Zwischenruf des Abg. Dr. Pilz.) – Ich habe Ihre studentische Vergangenheit ge­meint. (Abg. Dr. Pilz: Ich war nie bei der ÖVP!) – Ja. Vielleicht kommt das noch! Man kann ja gescheiter werden. Kollege Pilz, es ist nicht verboten, gescheiter zu werden. Aber jetzt zurück zur Sache!

Das, was nicht neu an dieser Bundesregierung ist – und das ist gut so –, ist, dass man dort, wo man Profis hat, diese behält, und die kann man dann auch sozusagen stärker belasten. Zum einen ist Reinhold Mitterlehner ein Minister, der in Zukunft eine beson­dere, wichtige Funktion hat. Denn: Es ist die wichtigste Aufgabe dieser Bundesregie­rung, alles zu tun, dass Österreich weiterhin europaweit die niedrigste Arbeitslosigkeit hat und, was noch wichtiger ist, die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit. Und die andere, die auch nicht neu ist – das ist die Einzige von der ÖVP-Fraktion innerhalb dieser Re­gierung, wo sich der Aufgabenbereich nicht geändert hat –, ist die Innenministerin. Aber die ist heute hier auch schon kritisiert worden.

Kollege Strache, gerade Ihre Fraktion fordert immer in der Verwaltung Reformen. Und Ihre Fraktion nimmt da richtigerweise oft Bezug auf den Rechnungshof. Hanni Mikl-Leitner macht jetzt genau das, was der Rechnungshof fordert. Und der Rechnungshof­präsident hat gestern auch bestätigt, dass es richtig ist, die Polizei zu den Menschen hinaus zu bringen, anstatt dass die Polizei sozusagen möglichst viele Wachstuben be­völkert. Genau das ist der Punkt! (Abg. Strache: Der Rechnungshof sagt, es gibt zu wenig Exekutivbeamte!)

Lesen Sie nach, was der Rechnungshofpräsident gestern gesagt hat, wo er genau die­se Vorgangsweise unterstützt! (Abg. Strache: Es fehlen 3 000 Planstellen bei der Exe­kutive!) – Mit den Planstellen hat das vorerst einmal gar nichts zu tun, sondern es hat damit zu tun, dass die Polizisten, die da sind, optimal eingesetzt werden und dass die, die im Einsatz sind, nicht allein unterwegs sein müssen. Wir wissen, wie gefährlich die­ser Einsatz oft ist. Und diese Reform ist die erste große Reform dieser neuen Bundes­regierung! Ich bin froh, dass es unsere Ministerin ist, die da den Startschuss gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun auch ein Satz zum Bundesministeriengesetz im Zusammenhang mit dem, was Wissenschaft und das Wirtschaftsministerium betrifft. Heute ist die Schweiz schon mehrmals als Vorbild genannt worden. Die Schweiz ist im Wissenschaftsbereich für uns durchaus ein Vorbild. Wissen Sie, was die Schweiz hat? – Ein Eidgenössisches


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 101

Departement für Wirtschaft und Forschung. Also die Schweizer machen genau das, was wir in Österreich machen.

Im Übrigen hatten wir auch in der Vergangenheit genau das. Hat sich irgendjemand aufgeregt, als bei Verkehrsminister Einem oder bei Minister Scholten auch die Wissen­schaft dabei war? – Da habe ich von den Grünen nichts gehört, dass die Aufregung groß war! Ich habe in den parlamentarischen Protokollen nachgeschaut. Kollege Kog­ler, wenn Sie den Gegenbeweis haben, dann zeigen Sie ihn mir! Da habe ich nichts davon bemerkt. (Abg. Mag. Kogler: Aber der Scholten war nicht Wirtschaftsminister!) Jetzt passt es in die parteipolitische Diskussion, sich darüber furchtbar aufzuregen, da­her machen Sie das, was Sie immer machen: Einerseits fordern Sie, dass man effizient und bestmöglich vorgeht, auf der anderen Seite werden Änderungen, wenn es welche gibt, kritisiert, egal wie sie sind. (Abg. Mag. Kogler: Scholten hat eine andere Wissen­schaftsaffinität gehabt, als sie Mitterlehner hat!)

Wir haben auch einen in unserer Fraktion, der aus persönlicher Betroffenheit heraus heute diesem Gesetz nicht zustimmen wird. Da sage ich hier auch: Dafür habe ich in diesem Fall Verständnis! Aber ich habe kein Verständnis, wenn hier parteipolitisch mo­tiviert so vorgegangen wird, wie es die Grünen heute machen.

Diese Bundesregierung hat starke Persönlichkeiten – und die sind das Entscheidende! Das Bundesministeriengesetz ist in Wirklichkeit nur der Rahmen beziehungsweise die Basis, auf der sie arbeiten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

12.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vet­ter. – Bitte.

 


12.28.37

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Diese Diskussion gibt ja wirklich ein bisschen Anlass zum Nachdenken. Wenn das Bundesministeriengesetz am Beginn einer neuen Legislaturperiode regelmäßig ge­ändert wird, dann gibt das insofern Hoffnung, als eine Verwaltungsreform offensichtlich doch möglich ist, wenn man sie nur wirklich will, denn das ist ja eine Reform der Ver­waltung gleich an der Spitze, wenn man Ministerien schafft, wenn man Ministerien zu­sammenlegt, neue Minister kommen und alte Minister gehen müssen.

Das ist prinzipiell, sagen wir einmal, ein normaler politischer Vorgang. Aber es ist na­türlich auch ein symbolischer Vorgang. Wenn man ein Ministerium schafft, ganz offen­sichtlich deshalb, weil man die Ministerien auch nach dem Geschlecht aufgeteilt haben muss, dann ist das eine Sache, aber wenn man Wissenschaft und Wirtschaft in einem Ministerium zusammenlegt, so ist das eine andere Sache. Es hat einfach einen starken Symbolcharakter. Und gerade angesichts der Probleme, die wir im Bildungsbereich und im universitären Bereich haben, halte ich es tatsächlich für problematisch, die Spitze des Wissenschaftsministeriums sozusagen zu kappen und diesen Bereich ei­nem anderen Ministerium zuzuordnen.

Die Frage der sogenannten Ökonomisierung halte ich hier allerdings für in die falsche Richtung gehend. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, die Universitäten sollen mehr Geld bekommen, aber auf der anderen Seite soll das alles mit Ökonomie über­haupt nichts zu tun haben. Also das ist ein bisschen zwiespältig. Allerdings gibt es im Bildungsbereich und bei den Universitäten so große Probleme, dass ich glaube, dass die ursprüngliche Regelung, dass es einen eigenen Minister dafür gibt, durchaus hätte beibehalten werden sollen.

Wir haben im universitären Bereich die Frage der Zugangsbeschränkungen, der sich der alte Minister, wenn ich es so sagen darf, mit sehr viel Herz gewidmet hat. Er hat


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 102

sogar versucht, Schlupflöcher im Gesetz auszunützen, um Studiengebühren zu ermög­lichen. Es geht dabei um die Frage, wie die Ausbildung möglichst gut ist, wie man von den Universitäten den Druck nimmt, dass sie selbst am Anfang die Selektion machen müssen, damit es entsprechend kleine Lehreinheiten gibt, wenn es keine Zugangsbe­schränkungen gibt. Das sind große Themen, wo es besser ist, wenn sich nicht sozu­sagen ein Sektionschef mit den Rektoren zusammensetzt, sondern man die Bedeutung dadurch unterstreicht, dass ein eigener Minister in diesen Angelegenheiten zuständig ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn darüber gesprochen wird, in welche Richtung die Forschung geht, so muss ich sagen: Ja, das ist auch ein Problem in unserem Land! Wenn ich irgendwelche Tennis­schuhe über das Internet kaufe und die dann aus China kommen, weil wir einfach auf der völlig falschen Seite forschen, dann meine ich: Auch die Universitäten sind ein Teil unserer Gesellschaft, und auch die angewandte Forschung und die Industrieforschung können durchaus ihren entsprechenden Platz an den Universitäten haben und sollen ihn auch haben.

Oder: Wenn wir junge Menschen haben, die, wenn wir sie fragen, was sie machen, sagen: Ja, ich lasse mich in Österreich ausbilden, denn hier ist die Ausbildung noch gut, aber dann gehe ich ins Ausland, ich bleibe sicher nicht hier!, dann müssen wir uns auch fragen, ob wir nicht eine ganze Menge falsch machen, wenn wir eigentlich für je­mand anderen ausbilden.

In einer Zeit, in der wir sehr auf das Geld schauen müssen, in der wir sehr darauf schauen müssen, wo wir etwas ausgeben, müssen wir uns auch die Frage stellen: In welche Richtung gehen die Universitäten, in welche Richtung wird geforscht? Und dann kann man sich vielleicht auch noch alternativ fragen: Ja muss die staatliche Uni­versität wirklich Priorität haben? Können wir nicht auch auf diesem Gebiet mehr Privat zulassen, um damit auch unserer Gesellschaft in weiten Bereichen zu dienen?

Eine Bemerkung möchte ich noch aufgreifen, die Klubobmann Lopatka gemacht hat und die mich während meiner ganzen jetzigen Rede irgendwie betroffen gemacht hat, nämlich dass man aus persönlicher Betroffenheit anders stimmen kann.

Das ist ja wohl eine besonders interessante Begründung. (Beifall des Abg. Mag. Lo­acker.) Wir sind doch alle dem freien Mandat unterworfen, und dass in einer Regie­rungsfraktion persönliche Betroffenheit sozusagen eine Rechtfertigung, eine Entschul­digung für ein anderes Stimmverhalten sein soll, ist eine wirklich interessante, vielleicht zukunftsweisende Perspektive. Denken Sie, meine Damen und Herren von den Regie­rungsparteien, darüber nach, ob Sie nicht vielleicht bei jeder Abstimmung irgendwo auch persönlich betroffen sind und in Zukunft etwas mehr von der Möglichkeit des frei­en Mandates Gebrauch machen möchten! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.34


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Sche­rak. – Bitte.

 


12.34.37

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS-LIF): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden also die nächsten fünf Jahre kein eigenes Wissenschaftsministerium haben. Dass ich das für einen Feh­ler halte, habe ich schon in der letzten Sitzung gesagt. Aus innerparteilichem Kalkül und um die jeweiligen Bünde und die Länderinteressen innerhalb der ÖVP zu befriedi­gen, hat die ÖVP den Stellenwert der Wissenschaft ganz einfach einmal herabgesetzt. Und die SPÖ hat dabei schlichtweg zugesehen. Und mit dieser Geringschätzung der Wissenschaft wird Österreich die nächsten fünf Jahre leben müssen. Nachvollziehen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 103

kann ich das nicht. Ich werde daher diesbezüglich dann noch einen Abänderungsan­trag einbringen.

Jetzt aber zu dem Punkt, den ich wirklich überhaupt nicht verstehe: Um Synergien zu schaffen, wurden jetzt offensichtlich das Wirtschafts- und das Wissenschaftsministe­rium zusammengelegt. Da nehme ich Sie beim Wort, insbesondere hinsichtlich der Synergien, und frage Sie, wieso dann die Forschungsagenden weiterhin auf unter­schiedliche Ministerien aufgeteilt sind. Ich habe mir in den letzten Wochen den Kopf darüber zerbrochen, ob in Bezug auf die Forschungsagenden vielleicht doch eine sinn­volle Konsolidierung kommen wird. Kurzzeitig hatte ich die Hoffnung, dass dieses Synergiebestreben, das ja da ist, Sie auch in diesem Zusammenhang antreiben wird. Nichts dergleichen ist passiert. Die Aufsplitterung bleibt so bestehen.

Und was ich noch weniger verstehe, ist der Umstand, dass Sie den Hochschulraum weiterhin geteilt sehen wollen. Die Pädagogischen Hochschulen sind weiterhin ein An­hängsel des Unterrichtsministeriums, und das, obwohl Sie doch sinnvolle Synergien schaffen wollten. Wobei man da gar nicht über Synergien im herkömmlichen Sinn spre­chen kann, sondern einfach von einem ganz logischen und längst überfälligen Schritt in diesem Zusammenhang.

Wir NEOS fordern, dass die PHs als das wahrgenommen werden, was sie sind, näm­lich Hochschulen. Und deswegen gehören sie auch in das Bundesministerium für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft, wie es jetzt wahrscheinlich heißen wird. Die PHs übernehmen in Österreich eine der wichtigsten Aufgaben in der österreichischen Ge­sellschaft, nämlich die Ausbildung und Bildung der zukünftigen Lehrer und Lehrerin­nen, und deswegen müssen auch die PHs und deren Autonomie gestärkt werden und sollen denselben Stellenwert haben, den Universitäten und Fachhochschulen in Öster­reich haben.

Im Regierungsprogramm 2008 bis 2013 findet sich folgende Aussage wieder:

„Die Pädagogischen Hochschulen haben eine zentrale Rolle in der Aus- und Weiterbil­dung der Lehrenden und sollen durch die Weiterentwicklung ihrer Aufgabenbereiche und Strukturen und ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungs­recht für Hochschullehrende unterstützt werden.“

Von der zentralen Rolle der PHs ist im neuen Regierungsprogramm allerdings nicht mehr die Rede. Den Pädagogischen Hochschulen hat man bis heute nicht die Möglich­keit gegeben, sich wirklich zu unabhängigen autonomen Hochschulen zu entwickeln. Wenn die PädagogInnenbildung aber den Stellenwert haben sollte, der ihr in einer Wis­sensgesellschaft zukommt, dann braucht es aber genau diese autonomen Hochschu­len. Die Erfahrungen, um die entsprechenden Rahmenbedingungen für solch eine Ent­wicklung bieten zu können, liegen eindeutig im Wissenschaftsministerium. Und um den Kommunikationsproblemen zwischen den beiden Ministerien in diesem Zusammen­hang endlich ein Ende zu bereiten, wäre es ein Leichtes gewesen, die PHs auch in das neue Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium einzugliedern.

Um genau die Synergieeffekte, von denen in diesem Zusammenhang soeben gespro­chen wurde, auch entfalten zu können, bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 104

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzule­gen, dem zufolge die Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in das Bundesmi­nisterium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vorgesehen ist.“

*****

Und jetzt bringe ich noch einen Abänderungsantrag ein, und zwar:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (20 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministerienge­setz 1986 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (20 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 lautet § 1 Abs. 1 Z 13: „(13) Bundesministerium für Wirtschaft,“

2. In Z 1 wird dem § 1 Abs. 1 folgende Z 14 hinzugefügt: „(14) Bundesministerium für

Wissenschaft und Forschung.“

3. In Z 18 entfällt die Wortfolge „Wissenschaft, Forschung und“

4. Z 21 entfällt

5. In Z 23 entfällt die Wortfolge „Wissenschaft, Forschung und“

6. Z 28 lautet: „Der bisherige Abschnitt M des Teiles 2 der Anlage zu § 2 erhält die

Bezeichnung „N.““

7. In Abschnitt N (neu) Z 1 lautet der letzte Untertatbestand: „Angelegenheiten der wis­senschaftlichen Forschung und der internationalen Mobilitätsprogramme, des Europäi­schen Forschungsraums sowie europäischen Rahmenprogramme.“

*****

(Beifall bei NEOS-LIF.)

12.39


Präsident Karlheinz Kopf: Sowohl der soeben eingebrachte Entschließungsantrag als auch der eingebrachte Abänderungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministe­riengesetz 1986 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 105

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, dem zufolge die Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in das Bun­desministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vorgesehen ist.“

Begründung

Der Entwurf des neuen Bundesministeriengesetzes beinhaltet weiterhin die Angelegen­heiten der Pädagogischen Hochschulen im Bundesministerium für Bildung und Frauen. Dies entspricht nicht der Logik einer proaktiven Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen als vollwertige Institutionen des tertiären Sektors.

Wir fordern eine Aufwertung der Pädagogischen Hochschulen und daher eine Einglie­derung der Pädagogischen Hochschulen in das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Die Pädagogischen Hochschulen erfüllen einen wichtigen Beitrag in Österreichs Gesellschaft, nämlich die Ausbildung und Bildung der zukünfti­gen LehrerInnen. Die Pädagogischen Hochschulen müssen in ihrer Autonomie gestärkt werden und sollen denselben Stellenwert erhalten wie Universitäten und Fachhoch­schulen. Dem zufolge muss auch die Autonomie der Pädagogischen Hochschulen aus­gebaut und gestärkt werden und die Pädagogischen Hochschulen müssen die Mög­lichkeit haben, die eigene Forschung voranzutreiben. Diese ist wichtig zur Stärkung des Professionsverständnisses der PädagogInnen und LehrerInnen.

Im Regierungsprogramm 2008-2013 findet sich folgende Aussage wieder: „Die Päda­gogischen Hochschulen haben eine zentrale Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Lehrenden und sollen durch die Weiterentwicklung ihrer Aufgabenbereiche und Struk­turen und ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht für Hochschullehrende unterstützt werden.“

Im Regierungsprogramm 2013-2018 finden die Pädagogischen Hochschulen nicht ein­mal mehr Erwähnung. Dies entspricht aber nicht der zentralen Rolle, die den Pädago­gischen Hochschulen noch im Regierungsprogramm 2008-2013 beigemessen wurde. Und es entspricht auch nicht den realpolitischen Notwendigkeiten. Bei der Umsetzung der PädagogInnenbildung Neu wird eine umfassende Zusammenarbeit von Universi­täten und Pädagogischen Hochschulen ein zentraler Erfolgsfaktor sein. Während die Universitäten viel Erfahrung und Expertise in der theoretischen Arbeit und wissen­schaftlichen Fachausbildung mitbringen, bringen die Pädagogischen Hochschulen brei­tes Knowhow in pädagogischen Sphären und viel Erfahrung in der intensiven Zusam­menarbeit mit Schulen sowie im praxisorientierten Lernen mit. Wenn diese zwei Ins­titutionen nicht auf Augenhöhe kommen, wird es zu keinen nachhaltig gelingenden Ko­operationen kommen können. Die Politik muss hier einen stimmigen Rahmen setzen und beide Institutionen als eindeutig tertiäre Einrichtungen behandeln.

Die Pädagogischen Hochschulen sind in vielerlei Hinsicht noch in ihren alten Struktu­ren gefangen (im Verständnis einer „nachgeordneten Dienststelle“), anstatt sich zu un­abhängigen, autonomen Hochschulen zu entwickeln.

Wenn die PädagogInnenbildung Neu mehr als nur Berufsausbildung sein soll, braucht es aber genau diese autonomen Hochschulen. Der Auftrag und die Erfahrung, den politischen Rahmen für tertiäre Institutionen zu gestalten und zu halten, liegen eindeu­tig im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 106

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (20 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministerienge­setz 1986 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (20 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 lautet § 1 Abs 1 Z 13: „(13) Bundesministerium für Wirtschaft,“

2. In Z 1 wird dem § 1 Abs 1 folgende Z 14 hinzugefügt: „(14) Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.“

3. In Z 18 entfällt die Wortfolge „Wissenschaft, Forschung und“

4. Z 21 entfällt.

5. In Z 23 entfällt die Wortfolge „Wissenschaft, Forschung und“

6. Z 28 lautet: „Der bisherige Abschnitt M des Teiles 2 der Anlage zu § 2 erhält die Bezeichnung „N.““

7. In Abschnitt N (neu) Z 1 lautet der letzte Untertatbestand: „Angelegenheiten der wis­senschaftlichen Forschung und der internationalen Mobilitätsprogramme, des Europäi­schen Forschungsraums sowie europäischen Rahmenprogramme.“

Begründung

Gegen die Abschaffung eines eigenständigen Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und insbesondere gerade die Zusammenlegung mit dem Bundesminis­terium für Wirtschaft laufen Universitäten, Professoreninnen und Bürgerinnen Sturm. Einerseits geht es um die politische Symbolik, die stets mit der Entscheidung über die Ressortaufteilung der Ministerien verbunden ist. Ein wesentlicher Aspekt dieser Sym­bolik ist der damit zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung gegenüber einzelner Mate­rien. So ist die Zu- und Aufteilung von Ressorts immer ein politischer Akt, der Auskunft darüber gibt, welchen politischen Stellenwert die Bundesregierung einer Thematik ein­räumt.

Die sichere Zukunft eines Landes wie Österreich liegt zu einem wesentlichen Teil in der Sicherung zukünftiger wirtschaftlichen Wohlstands und damit auch des gesell­schaftlichen Zusammenhalts. Diese Sicherung hängt zu einem wesentlichen Teil von der Qualität und Exzellenz in der Wissenschaft, Forschung und auch der auch damit verbundenen Lehre ab. Gerade aufgrund der Bedeutung dieser Verwaltungsbereiche ist die Eingliederung des Ressorts „Wissenschaft und Forschung“ in das Wirtschafts­ressort ein Zeichen von mangelndem Gespür für Symbolik.

Daher entsteht bei den VertreterInnen der Wissenschaftsszene der Eindruck, dass es hierbei augenscheinlich nicht um eine Zusammenlegung zweier Ressorts als Ergebnis einer sachlich und fachlich begründbaren Strategie geht, sondern vielmehr um eben gerade eine Eingliederung in das bestehende Wirtschaftsressort. Die Hebung von Sy­nergieeffekten im Forschungsbereich reichen nicht für eine fundamentierte Begrün­dung der Verhandlungsergebnisse, da die Wissenschafts- und Forschungsagenden auch den kompletten universitären Bereich abdecken. Dieser wird bei der Argumenta­tion immer außer Acht gelassen. Die Ergebnisorientierung, die im Bereich der ange­wandten Forschung auch legitimiert ist, könnte auch im Bereich der Grundlagenfor­schung Einzug halten. Artikel 17 des Staatsgrundgesetzes besagt, dass die Wissen­schaft und ihre Lehre frei sei. Nur Autonomie und eine langfristige Finanzierung im Be-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 107

reich der Grundlagenforschung und der universitären Lehre gewährleisten Qualität und Exzellenz und damit eine Sicherung des Standortes Österreich. Es besteht daher zu Recht die Befürchtung, dass die Wissenschaftsagenden und die Belange der Universi­täten dieses Landes zu kurz kommen werden. Hier sind vor allem auch die Geistes- und Sozialwissenschaften zu erwähnen, die in Zukunft um ihren Stellenwert kämpfen werden müssen. Für die Zukunft Österreichs wäre dies ein kurzsichtiger und schwer­wiegender Fehler.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


12.39.33

Bundesminister im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zum Bundesministeriengesetz ist von den beiden Klubobleuten im Wesentlichen alles gesagt worden. Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil Herr Klubobmann Strache dem Bundeskanzler vorgeworfen hat, er hätte sich nicht von Gewalt distanziert und sei am linken Auge blind.

Ich kenne den Herrn Bundeskanzler schon längere Zeit und kann Ihnen bestätigen, dass er weder links noch rechts blind ist. Er sieht mit beiden Augen gut.

Es gibt aber Selbstverständlichkeiten, die man nicht regelmäßig betonen muss. Wir müssen uns nicht von Gewalt distanzieren, denn niemand käme ernsthaft auf die Idee, dass wir Gewalt gutheißen würden. Wir müssen uns auch nicht in regelmäßigen Ab­ständen von Hass-Postings distanzieren. Wir hetzen auch nicht regelmäßig Menschen gegeneinander auf; auch das würde uns niemand vorwerfen. Wir provozieren nicht, und es würde uns auch niemand vorwerfen, dass wir durch die Veranstaltung eines Balls provozieren wollen.

Im Gegenteil: Wir gedenken gemeinsam und mahnend der Gewalt, die es tragischer­weise im letzten Jahrhundert gegeben hat. Wir gedenken des Beginns des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren. Wir gedenken 1927 und Februar 1934, also 80 Jahre. Wir gedenken des Beginns des Zweiten Weltkriegs vor 75 Jahren und der Verfolgung jü­discher Mitbürger, Roma, Homosexueller und anderer Minderheiten in der Schoah.

Wir haben gelernt, dass wirtschaftliche Katastrophen zu gesellschaftlichen und politi­schen Verwerfungen und in weiterer Folge zum Ende der Demokratie und zu großen Gewaltauseinandersetzungen, zu Kriegen führen können.

Daher haben wir 2008 viele Maßnahmen gesetzt, damit es nicht dazu kommt, wovor einige namhafte Historiker aus Großbritannien, aus Deutschland, aus ganz Europa ge­warnt haben, nämlich dass die wirtschaftliche Katastrophe 2008 ein ähnliches Ausmaß wie 1929 annehmen könnte, wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird. Wir haben zum Teil gemeinsam Konjunkturpakete beschlossen und viele Maßnahmen gesetzt, um genau dem gegenzusteuern.

Die Stimmung ist natürlich aufgrund der Krise nicht besonders euphorisch. Es gibt aber auch Stimmen wie zum Beispiel Peter Michael Lingens im „profil“, die sagen, dass wir in vielen Bereichen besser durch die Krise gekommen sind als die Wirtschaftslokomo­tive Deutschland oder andere Staaten.

Ich meine, die Aufgabe in der letzten Legislaturperiode war es, möglichst gut, möglichst unbeschädigt durch die Krise zu kommen. Die Aufgabe der jetzigen Bundesregierung ist, dass wir möglichst gut aus der Krise herauskommen. Genau das steht hinter dem Regierungsprogramm: viele Schritte, die dazu beitragen sollen, dass es den Menschen in diesem Land am Ende dieser Legislaturperiode besser geht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 108

Ich weiß schon, dass es immer wieder die Erwartungshaltung der großen Würfe gibt. Aber aus meiner Erfahrung und einem historischen Blickwinkel heraus ist die Demo­kratie immer am besten gefahren, wenn sie viele einzelne Maßnahmen gesetzt hat, bei denen auch die Bevölkerung mitgenommen werden konnte.

Unser eigentlicher Tagesordnungspunkt, das Bundesministeriengesetz, ist Ausfluss dieses Regierungsabkommens, dieser Regierungsverhandlungen. Für meinen Bereich kann ich sagen: Ich freue mich auf die künftige Zuständigkeit für Kunst und Kultur. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.44.25

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus und zu Hause vor den Fernsehapparaten! Herr Minister, ich muss ganz kurz auf Ihre Ausführungen eingehen. Der Herr Bundespartei­obmann hat nur festgestellt, dass der Herr Bundeskanzler sich bis dato zu diesen Vor­gängen in keiner Weise negativ geäußert hat. Das war es. Sie sprechen in Ihrer Stel­lungnahme von „wir“. Wer ist „wir“? Sprechen Sie da von ihm und von sich oder von der gesamten Bundesregierung? Es war der Herr Bundeskanzler gemeint. (Bundesmi­nister Dr. Ostermayer: Der Teil der Bundesregierung ist und ihr vorsteht!)

Wir besprechen aber jetzt das Bundesministeriengesetz. Darauf möchte ich ein wenig eingehen.

Meine Damen und Herren! Die Welt besteht aus Symbolik, und im Bereich der Wissen­schaft, der Forschung, der Technik, der Eingliederung gibt es sehr viel Emotionalität. Wir haben dabei mehrere Ebenen zu beleuchten, und unsere Kritik hat zwei Facetten: einerseits die atmosphärische, die sich hier auftut, und auf der anderen Seite die fach­liche.

Herr Klubobmann Lopatka ist leider nicht hier. Er hat davon gesprochen, dass es bei der Regierungsbildung Einsparungen gegeben habe. Dazu möchte ich jetzt noch Fol­gendes festhalten, bevor ich zum Fachlichen komme: Wir haben derzeit die Situation, dass wir einen Minister haben, der schlagartig zwei Schlüsselministerien zu betreuen hat. Herrn Minister Mitterlehner ist einiges aufgebürdet worden. Man muss fairerweise sagen, dass es natürlich nicht leicht ist, die gesamten Agenden in einem solchen Su­perministerium so freihändig ein bisschen mitzumachen – gerade bei der Regierungs­bildung. Es wollen doch alle, die in diesem Ministerium tätig sind, auch Kontakt mit dem Minister aufnehmen. Es ist also auch einiges an repräsentativer Arbeit zu leisten.

Das heißt, ein Minister hat zwei Ministerien zu betreuen, und da kommt es natürlich auch zu Synergieeffekten: Es gibt jetzt nur mehr ein Kabinett, einen Kabinettssprecher, ein Büro und vor allem nur einen Dienstwagen.

Auf der anderen Seite hat sich der ehemalige Außenminister und jetzige Vizekanzler und Finanzminister ein Ministerium eingerichtet, wo drei Leute für das zuständig sind, wofür früher einer oder vielleicht eineinhalb zuständig waren. Das bedeutet – um es jetzt noch symbolisch darzulegen – drei Kabinette, drei Sekretäre, drei Kabinettsvor­steher, drei Pressesprecher und vor allem – und das ist die Symbolik – drei Dienstwa­gen.

Ich sage Ihnen schlicht und einfach: Da ist für die Leute in keiner Weise ein Einspa­rungsgedanke oder Einsparungswille sichtbar. Im Gegenteil, man zeigt folgende Men-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 109

talität: Eigentlich bin ich mit diesem Ministerium sowieso überfordert, ich nehme mir zwei Gehilfen dazu.

Wir müssen uns auch international die Spottereien darüber anhören, dass der Herr Vi­zekanzler gar nicht zu den ganz wichtigen Treffen kommt, zu denen er fahren sollte, sondern seine Ministerialbeamten – nicht einmal die Staatssekretäre – dorthin fahren lässt.

Fachlich gesehen sind wir gegen eine Zusammenlegung des Wirtschafts- mit dem Wis­senschaftsministerium, weil wir, wenn es zu einer Zusammenlegung kommt, natürlich Synergieeffekte sehen wollen. Wir wollen sehen, dass es tatsächlich zu kompetenzbe­reinigenden Effekten kommt, wenn Kompetenzverlagerungen von einer Seite zu einer anderen stattfinden. Das ist hier aber auch nicht der Fall, weil Wissenschaft und Wirt­schaft einander de facto ausschließen.

Die Zusammenlegung lässt befürchten, dass künftig die wichtige Grundlagenforschung der rein wirtschaftlichen Interessen oder pragmatischen Zielen dienenden angewandten Forschung untergeordnet wird. Wir haben nichts gegen angewandte Forschung. Wir unterstützten ja auch – und das werde ich heute auch noch einmal betonen – die Fachhochschulen und die Bereiche, die in diese Richtung gehen. Bildung ist aber ein­fach mehr als Ausbildung, und alle salbungsvollen Bekenntnisse der Bundesregierung zur Bildung als unsere Zukunft bleiben leider leere Worthülsen, wenn die Wissenschaft im humboldtschen Sinn vernachlässigt wird, wenn es nicht mehr möglich ist, in die Breite zu gehen und dem oftmals beklagten Verlust an Themensouveränität entgegen­zuwirken.

Forschung und Lehre sind frei, Wissenschaft und Lehre sind frei. – Das steht in unse­rer Bundesverfassung, und ich glaube, alle Abgeordneten hier stehen hundertprozentig hinter diesem Statement. Wenn wir Bildung allerdings ernst nehmen, müssen wir sie auf ein solides Fundament stellen, frei von wirtschaftlichen Zwängen wie etwa der Not­wendigkeit, Drittmittel um jeden Preis einzuwerben.

Grundlagenforschung in einem Wirtschaftsministerium zu verwalten ist ein Wider­spruch in sich. Wenn es schon zu einer Zusammenlegung kommt, fordern wir deshalb ein eigenes Bildungsministerium. Wir bringen dazu auch einen Entschließungsantrag ein, der an die Kritik der Professoren am Ende des letzten Jahres anschließt. Da wird gesagt – Zitat –:

„Die Abschaffung des Wissenschaftsministeriums ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Forschung und Lehre in Österreich nicht die Unterstützung haben, die für ihren Beitrag zur Zukunft des Landes notwendig ist.“

Dazu bedarf es ganz einfach – auch symbolisch – einer entsprechenden Vertretung in der Regierung.

Deswegen ist – zusammenfassend gesagt – die Zusammenlegung der Agenden Un­terricht, Wissenschaft und Forschung nicht zuletzt im Sinne der Nutzung der zwischen diesen Bereichen bestehenden Synergien von größter Bedeutung. Darüber hinaus hat sich das in Österreich in der Vergangenheit bestens bewährt. Eine enge Verknüpfung und Abstimmung der Bereiche Unterricht, Wissenschaft und Forschung ist eine we­sentliche Voraussetzung zur Optimierung und Verbesserung der Qualität des österrei­chischen Bildungswesens.

Unterstreichen kann man das noch mit einer Zahl: Von 45 europäischen Staaten haben 38 solch eine Fusion, solch eine Zusammenlegung dieser Agenden in einem Bildungs­ministerium.

Unser Antrag lautet:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 110

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Schaffung eines Bildungsministeriums

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, mit der die Agenden Unterricht, Wissenschaft und Forschung in einem Bil­dungsministerium gebündelt werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

12.51


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausrei­chend unterstützt und steht somit ab sofort mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Schaffung eines Bildungsministeriums

eingebracht in der 9. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 29. Jänner 2014 im Zuge der Behandlung von TOP 1: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geän­dert wird (20 d.B.)

Mit der zu beschließenden Änderung des Bundesministeriengesetzes setzt diese Bun­desregierung einen weiteren Schritt in Richtung Kompetenz-Tohuwabohu ohne jegliche sachliche Rechtfertigung.

Auf größte Kritik stoßen in diesem Zusammenhang die völlig unverständliche Abschaf­fung des Wissenschaftsministeriums und die willkürliche Eingliederung dieser Agenden in das Wirtschaftsministerium.

Darüber hinaus verlassen die Bereiche Kunst und Kultur das Unterrichtsministerium und werden dem neu entstehenden Kanzleramtsministerium eingegliedert, während der Bereich Frauen zum Unterrichtsministerium ressortieren soll.

Diese Rochaden zeitigen keinerlei kompetenzbereinigende Effekte sondern perpe­tuieren bestehende Kompetenzzersplitterungen.

Gerade die Auflösung des Wissenschaftsministeriums ist ein völlig falsches Signal und ist insbesondere in Wissenschaftskreisen auf enorme Kritik gestoßen. So verabschie­deten Universitätsprofessoren bereits im Dezember des Vorjahres eine Petition folgen­den Inhalts:

„Die Abschaffung des Wissenschaftsministeriums ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Forschung und Lehre in Österreich nicht die Unterstützung haben, die für ihren Beitrag zur Zukunft des Landes notwendig ist. Dieses Zeichen kommt nach Jahren mangelnder Finanzierung der Universitäten, Forschungseinrichtungen und Forschungsförderstellen, wie den FWF. Neben einer Abwertung signalisiert die Verbindung mit dem Wirtschafts­ressort eine weitere Verstärkung der unmittelbaren Verwertbarkeit von Wissenschaft und zeigt so den eingeschränkten Stellenwert, der einer unabhängigen Grundlagenfor-


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schung beigemessen wird. Angesichts der außerordentlichen Bedeutung von Wissen­schaft und Forschung für die soziale, ökonomische, kulturelle und ökologische Ent­wicklung der Gesellschaft wäre es unverantwortlich, diese Politik unwidersprochen zu akzeptieren. Wir fordern, dass Forschung und Lehre den Stellenwert bekommen, der für Wissenschaft auf höchstem Niveau, für bestmögliche Ausbildung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erforderlich ist. Dies muss sich auch in einer ent­sprechenden Vertretung in der Regierung, in ausreichenden Zuständigkeiten in der Verwaltung und in einer höheren budgetären Dotierung ausdrücken.“

Noch drastischer verlieh der ehemalige Wissenschaftsminister Töchterle am 13. De­zember 2013 im Standard-Interview seiner Kritik Ausdruck, wenn er in diesem Zusam­menhang feststellte:

„Aber ich war mehr erschrocken, mit welcher Brutalität man hier mit dem Wissen­schaftsministerium umgeht. Vor allem sage ich das durchaus im Interesse der Partei, die das tut, denn ich fürchte für die ÖVP, dass sie sich damit Schaden zufügt. Mein Erschrecken war, wie wenig sie das selbst bedenkt. Denn da sind so viele bürgerliche Menschen, die da agieren und die vielleicht Hoffnung in diese Partei gesetzt haben, die sind jetzt wohl enttäuscht.“

Die Zusammenlegung der Agenden Unterricht, Wissenschaft und Forschung wäre nicht zuletzt im Sinne der Nutzung der zwischen diesen Bereichen bestehenden Sy­nergien von größter Bedeutung und hat sich darüber hinaus auch in Österreich in der Vergangenheit bereits bewährt.

Eine enge Verknüpfung und Abstimmung der Bereiche Unterricht mit Wissenschaft und Forschung ist eine wesentliche Voraussetzung für Optimierung und Verbesserung der Qualität des österreichischen Bildungswesens.

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, mit der die Agenden Unterricht, Wissenschaft und Forschung in einem Bil­dungsministerium gebündelt werden.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


12.51.28

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man muss hier noch einmal betonen, warum das Ganze denn geschehen ist. Warum wird das Bundesministeriengesetz jetzt eigentlich verän­dert? – Das ist eigentlich nur der Ausfluss dessen, was im Regierungsübereinkommen, das ÖVP und SPÖ gemeinsam geschlossen haben, steht. Das ist das, was ganz ein­fach geschehen soll und wie die Arbeit in Zukunft aufgeteilt werden soll.

Die Aufteilung selbst erspare ich mir jetzt, denn das ist schon von vielen meiner Vor­redner ausgeführt worden. Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal auf vier Punkte eingehen, die mir in diesem Gesetz besonders wichtig sind.

Das Erste ist die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit. Wir haben immer gesagt, dass es uns wichtig ist, dass die Bevölkerung, dass die Bürgerinnen und Bürger wis-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 112

sen, was die Regierung macht. Das soll nicht irgendwo hinter verschlossenen Türen geschehen, sondern offen und transparent sein. Dieses Prinzip der Informationsfreiheit soll somit für die Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden.

Der zweite Punkt ist die Harmonisierung von Kompetenzverteilungen mit dem beson­deren Hinweis darauf, dass es nicht zu Konkurrenzsituationen zwischen Bund und Län­dern kommen soll. Das haben wir heute in der Aktuellen Stunde beim Thema Fami­lienbeihilfe beziehungsweise Familienförderungen bereits diskutiert. Einerseits haben wir gesagt, dass es gut ist, dass Familien so viel Förderung bekommen, aber ande­rerseits sind diese Förderungen zum Teil so kompliziert vom Bund oder vom Land zu erhalten, dass Doppelgleisigkeiten aufgedröselt gehören. Das soll im Sinne der Bürger wieder durchsichtiger werden. Also ich sehe darin absolut keinen Nachteil.

Mein dritter Punkt wäre effizientes Handeln. Fangen wir damit bei den Bundesministe­rien an! Bis jetzt war jedes Bundesministerium selbst für die Organisation von Kulis und Schreibtischen zuständig. Jetzt soll es ein Amt der Bundesregierung geben, das diese Dinge für alle Ministerien übernimmt. Durch Nachdenken darüber, wie man Arbeitsab­läufe vereinfachen kann, kann darauf geschaut werden, dass nicht die Qualität der Arbeit, die geleistet wird, sinkt, sondern die Effizienz so weit gesteigert wird und Syner­gien genutzt werden, dass es im Sinne der Bevölkerung ist.

Ganz besonders stolz kann ich als Wienerin darauf sein, dass die Stadt Wien im EDV-Bereich, im E-Government, weltweit anerkannt ist und auch immer wieder zitiert wird. Das ist nicht nur in Europa so, sondern wirklich weltweit. Wir sind natürlich gefordert, das auch weiter auszubauen, und das bedarf natürlich immer wieder Überlegungen.

Ich sehe das, was zum Beispiel Kollege Strache wieder gesagt hat, gar nicht ein. Er hat gesagt, es bewege sich überhaupt nichts, der Verwaltungsapparat werde aufge­bläht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht könnten Sie dem Kollegen ausrichten, dass wir eine Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen haben. Die Verwaltungsgerichts­barkeit ist seit 1. Jänner dieses Jahres gültig. Das ist eine der größten Reformen, die wir in den letzten hundert Jahren gemacht haben, eine der größten Reformen für Rechtssicherheit für die Österreicherinnen und Österreicher. Wir erwarten uns davon schnellere und raschere Entscheidungen einerseits im Sinne der Bürger, andererseits natürlich auch der Industrie. Es kann ja nicht sein, dass es ewig dauert, wenn eine Unternehmerin oder ein Unternehmer um einen Bescheid ansucht. Es soll schneller funktionieren, und das soll natürlich dann auch Unternehmen anlocken, sich in Öster­reich zu engagieren.

Ich denke, dass es eine gute Basis ist, auf der wir hier aufbauen können, und es liegt an uns, was wir daraus machen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.55


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.55.22

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Es ist ja Aufgabe einer Regierung, sich aufzustellen für die Probleme, die in den nächsten Jah­ren auf uns zukommen, für die Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Und genau mit dem Bundesministeriengesetz zeigt die Regierung, wer da welche Aufgaben übernehmen soll.

Eine der größten Herausforderungen dieses Jahrhunderts sind sicher der Klimawandel und die Energiewende, der Umbau des Energiesystems hin zu einem erneuerbaren, dezentralen, bürgernahen Energiesystem. Es gilt, da Systeme neu zu denken, neu zu


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 113

handeln, sich neu aufzustellen, denn es wird nicht gehen, ein erneuerbares System mit einer fossilen Denkweise zu gestalten.

Das hat die Regierung aber leider nicht geschafft. Energie wird immer noch fossil ge­staltet, die Umwelt spielt dabei keine Rolle. Die Gründe sind vielfältig: fossile Lobbys, politischer Unwillen, das Absichern von Macht, aber eben auch ein massives strukturel­les Defizit, eine strukturelle Fehlaufstellung. Die Energieagenden sind beim Wirt­schaftsministerium, die Umwelt ist bei der Landwirtschaft. Das ist für eine zukunftswei­sende Energiepolitik nicht geeignet.

Es gibt auch ein ganz konkretes Beispiel, an dem man dieses Missverhältnis festma­chen kann, nämlich an der Umsetzung einer europäischen Verordnung zu transeuro­päischen Netzen und Projekten im Energiebereich, also sehr großen, vor allem auch fossilen Energieprojekten. Der Wirtschaftsminister hat sich eigenständig als zuständig erklärt, ohne Beteiligung des Umweltministeriums – das heißt, ohne dass in den Ver­fahren für die Genehmigung, in der Ausgestaltung dieser Verfahren Umweltinteressen und BürgerInnenbeteiligung eine Rolle spielen sollen. Ich denke, das kann so nicht sein. Das wird ein wichtiger Kampf auch für uns hier in diesem Haus sein. Wir werden im Umweltausschuss dafür sorgen, dass Umweltinteressen und Bürgerbeteiligung bei der Genehmigung solcher Riesenprojekte nicht zu kurz kommen, sondern – im Gegen­teil – ausgebaut werden. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Klubobmann Schieder ist jetzt zwar nicht hier, aber er hat uns als Opposition vorgeworfen, dass wir für jeden Fachbereich  (Ruf bei der ÖVP: Der ist da! Da sitzt er!) – Ah, doch! Herr Klubobmann, Sie haben uns vorgeworfen, dass laut unseren For­derungen jeder Fachbereich ein eigenes Ministerium haben soll. Ich fordere das nicht, ich habe einen Vorschlag für die Zusammenlegung von Fachbereichen. Ich bin für die Zusammenlegung der Umwelt- und Energieagenden, weil ich glaube, dass wir nur so die Energiewende und den Klimawandel ganzheitlich angehen können. Das wird auch nicht ausreichen. (Abg. Mag. Schieder: Landwirtschaft auch? Und Wirtschaft?) Es könnte dabeibleiben, wenn der entsprechende Fokus dabei wäre.

Ich wollte gerade sagen, dass die Zusammenlegung von Umwelt und Energie nicht die einzige Möglichkeit sein wird. Ordentliche Klima- und Energiepolitik muss Aufgabe der gesamten Bundesregierung sein. Das fordere ich von der gesamten Bundesregierung, auch das Finanzministerium und das Verkehrsministerium sollen eine wesentliche Rol­le spielen. Aber die Zusammenlegung von Umwelt- und Energieagenden würde dem Umweltminister, der ja für vieles zuständig ist, oft aber nicht die nötigen Umsetzungs­möglichkeiten hat, zumindest einmal für den Energiebereich die notwendigen Kompe­tenzen geben.

Ich bin der festen Überzeugung, dass Österreich eine Vorreiterrolle in Sachen Klima­schutz und Energiewende einnehmen kann und muss. Ich sehe es als eine Aufgabe Österreichs, diese Vorbildfunktion einzunehmen. Das wäre aber auch eine riesige Chance, eine riesige Möglichkeit für Österreich, sich auch international gut zu positio­nieren.

Deswegen bleibe ich bei meiner Forderung: Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umwelt- und Energieministerium. (Beifall bei den Grünen.)

12.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Hammer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.59.38

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen mit dem Bundesminis-


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teriengesetz die Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesregierung. Das ist intensiv diskutiert worden, aber im Wesentlichen geht es um einen formalen Akt. Es ist natürlich Angelegenheit der Bundesregierung, wie sie sich die Aufgaben verteilt und zuordnet.

Entscheidend ist – wir arbeiten schlussendlich alle für die Menschen, die Bürger unse­res Landes – nicht die Aufteilung der Kompetenzen innerhalb der Bundesregierung, sondern wie die Aufgaben, wie die Themen erledigt werden. Und da ist unsere Bun­desregierung drauf und dran, dass Österreich gut regiert wird und für die Menschen gut gearbeitet wird. Das ist das Entscheidende! (Beifall bei der ÖVP.)

Dennoch möchte ich zur Ressortverteilung noch einige Dinge festhalten, weil das auch hier wieder diskutiert worden ist. Von meinem Klubobmann Dr. Lopatka ist schon aus­geführt worden, dass nicht die Anzahl der Ministerien reduziert worden ist, sondern lediglich die Anzahl der Köpfe innerhalb der Bundesregierung. In Zeiten, in denen es generell um Sparen geht, ist auch das ein Zeichen, weil die Bundesregierung bei sich selbst zu sparen beginnt und die Anzahl der Regierungsmitglieder auf ein verträgliches Maß – wir sind nicht die größte Regierung, wie auch schon ausgeführt worden ist – zu­rückgeht. (Präsident Ing. Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Entscheidend ist: Die Zahl der Ministerien wurde nicht reduziert; es besteht jedes Mi­nisterium in seiner Eigenständigkeit weiter. Es werden lediglich einzelne Ministerien in Kombination einem Bundesminister, einer Bundesministerin zugeordnet. Und so gibt es eben auch diese Kombination, in der das eigenständige Wissenschaftsministerium mit dem eigenständigen Wirtschaftsministerium von Bundesminister Mitterlehner in Personalunion geführt wird. Wer Bundesminister Mitterlehner und seine Arbeit kennt – er kommt so wie ich aus dem Mühlviertel –, der kann getrost sagen, dass diese Res­sorts in guter Hand sind. Minister Mitterlehner wird ausgezeichnete Arbeit leisten. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Da die Anzahl der Minister beschränkt ist, ist es auch notwendig, Umstrukturierungen vorzunehmen. Diese wurden auch vorgenommen. Ich halte es für absolut essentiell, dass ein eigenes Ministerium für Familie und Jugend geschaffen wurde. Wir haben heute Vormittag beim Auftritt unserer neuen Familienministerin wirklich sehen können, dass von ihr viel Energie, viel Kraft, viele Ideen ausgehen für unsere Familien, für un­sere Gesellschaft. Das war also eine ganz wichtige und richtige Entscheidung für unse­re Gesellschaft.

Ich darf noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl zum Bericht des Verfassungsausschusses (20 der Beilagen) einbringen:

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (20 der Beilagen) über den Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geän­dert wird, angeschlossener Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Es wird

a) in Z 4 im dort vorgesehenen § 17b Abs. 26 Z 1 und

b) in Z 11 in der Novellierungsanordnung

jeweils die Wendung „bis 19“ durch die Wendung „bis 21“ ersetzt.

2. In Z 11

a) entfallen in Z 16 die Wendungen „Angelegenheiten des Denkmalschutzes;“ sowie „, der Österreichischen Phonothek und der Hofmusikkapelle“;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 115

b) werden nach Z 16 folgende neue Z 17 und 18 eingefügt:

„17. Angelegenheiten des Denkmalschutzes.

18. Angelegenheiten des öffentlichen Büchereiwesens und der Hofmusikkapelle.“

c) erhalten die bisherigen Z 17 bis 19 die Bezeichnungen „19“ bis „21“.

3. In dem in Z 14 enthaltenen Abschnitt E Z 6 wird das Wort „Jugendwohlfahrt“ durch den Ausdruck „Kinder- und Jugendhilfe“ ersetzt.

Begründung

Durch den Abänderungsantrag sollen einige Tatbestände begrifflich modernisiert wer­den bzw. obsolete Tatbestände entfernt werden.

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


13.03.26

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, Sie haben schon recht bezie­hungsweise gebe ich Ihnen recht, wenn Sie sagen: Sparen ist richtig und wichtig. Rich­tig sparen an den richtigen Stellen wäre jedoch noch besser. In dem Fall haben Sie am falschen Ort gespart, indem Sie das Wissenschaftsministerium eingespart haben, aber auch bei der Polizeireform, wenn ich diese ansprechen darf. Wenn Sie 122 Polizei­dienststellen einsparen, dann ist das der falsche Weg. Sie müssten zuerst Struktur­reformen machen und dann einsparen. Das wäre der richtige Weg. (Beifall beim Team Stronach.)

Wissenschaft und Forschung sind eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft, meine Damen und Herren, zumal eine gute Wirtschaft. Die Einsparung ei­nes eigenständigen Wissenschaftsministeriums ist daher ein ganz, ganz falsches Zei­chen für den Wirtschaftsstandort Österreich. Diese Entscheidung der Bundesregierung signalisiert, dass Sie die Notwendigkeit von Wissenschaft und Forschung für eine funk­tionierende, gute Wirtschaft in Österreich nicht verstanden haben. Reparieren Sie die­se Fehlentscheidung, meine Damen und Herren der Bundesregierung und von ÖVP und SPÖ!

Wir vom Team Stronach, die neue Wirtschaftspartei, geben Ihnen mit unserem Ent­schließungsantrag, den ich in der Folge einbringen werde, die Möglichkeit dazu, diesen Fehler zu reparieren. (Abg. Pendl: Na super!)

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Selbständi­ges Ressort für Wissenschaft und Forschung“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 116

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen, der für den Wirkungsbereich der Agenden von Wissen­schaft und Forschung ein selbständiges Ressort vorsieht.“

*****

Meine Damen und Herren, unterstützen Sie diesen Antrag! Sie tun Österreich etwas Gutes damit. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, wurde ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Selbstän­diges Ressort für Wissenschaft und Forschung“, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird.

Mit dem Aufgehen des Wissenschaftsressorts im Wirtschaftsministerium vermittelt die SPÖ/ÖVP-Koalition den Österreicher/innen, dass sie der Zukunft und Tragfähigkeit eines eigenständigen Ressorts für die Wissenschaft und ihre Lehre weder eine gesell­schaftspolitische noch eine politische Bedeutung beimessen wollen.

Hieß es im Regierungsprogramm von 2008 noch „() wollen wir durch massive Inves­titionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung die Grundlagen auch für den zukünf­tigen Wohlstand unseres Landes absichern und damit unserer Jugend die besten Startchancen in das Berufsleben bieten.“, so bleiben im Regierungsprogramm von 2013 die Universitäten immer noch unterfinanziert bzw. fehlen konkrete Aussagen zur Anhebung der Finanzmittel.

Zwar wird von der SP/VP-Koalition alles pflichtschuldigst ihrem selbst verursachten Diktat der leeren Kassen unterworfen (= nach Maßgabe budgetärer Mittel), aber etwa ein erleichterter Zugang für private Sponsoren im Sinne von möglichen PPP-Modellen (Privat-Public-Partnership mit Steuervorteilen) wurde bzw. wird von der SP/VP-Koali­tion dennoch nicht ins Auge gefasst.

Dass die Auflösung des Wissenschaftsressorts auch in den Reihen der Koalitionäre auf Unverständnis stößt, zeigt der nunmehrige Nationalratsabgeordnete und ehemalige Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle, der sich mit der Beseitigung seines Res­sorts nicht abfinden will und via Medien ankündigte, dass er dem Bundesministerien­gesetz mit der Auflassung des Wissenschaftsministeriums nicht zustimmen wolle.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen, der für den Wirkungsbereich der Agenden von Wissen­schaft und Forschung ein selbständiges Ressort vorsieht.“

*****

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 117

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


13.05.40

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS-LIF): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie hier und vor den Bildschirmgeräten! NEOS ist eine Bürgerbewegung, eine Bewegung, die für aktive Bürgerbeteiligung steht. Jeder Bürger, jede Bürgerin kann bei uns mitdenken, mitreden und mitentscheiden. Wir wählen unsere Kandidaten und Kandidatinnen durch Vorwahlen aus. Wir erarbeiten unser Programm unter breiter Einbindung von Mitglie­dern, Freunden und interessierten BürgerInnen. Nur so wird die Politik wieder interes­sant, nur so können wir die Politik – und das ist unsere Überzeugung – wieder zu ei­nem positiven Ort mit Gestaltungskraft werden lassen.

Nun, warum rufe ich Ihnen das in Erinnerung? – Weil die Regierung, die SPÖ/ÖVP-Re­gierung offenbar nicht dieser Meinung ist. Sie haben wieder einmal diesen Ort Politik beschädigt. Sie haben kein Interesse daran, die BürgerInnen einzubinden. Sie peit­schen lieber Gesetze durch, wie zuletzt beim Abgabenänderungsgesetz 2014. Ganze zwei Wochen Begutachtungsfrist waren dafür vorgesehen. Das ermöglicht keine ernst­hafte Auseinandersetzung mit dem Thema. Eine offene, öffentliche Kommunikation mit den Menschen in diesem Land schaut anders aus! (Beifall bei NEOS-LIF.)

Damit verletzten Sie – das sage ich auch dazu – die Empfehlungen des eigenen Ver­fassungsdienstes. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes empfiehlt eine Be­gutachtungsfrist von vier bis sechs Wochen – und nicht von zwei Wochen.

Wenn es freiwillig nicht geht, dann müssen wir die Begutachtungsfrist und damit die Einbindung der Bürger, der Zivilgesellschaft in diesem Land gesetzlich verankern.

NEOS bringt daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge eine vierwöchige Begutachtungsfrist von Re­gierungsvorlagen vor der Beschlussfassung im Ministerrat festgesetzt wird.“

*****

Meine Kollegen von SPÖ und ÖVP, haben Sie keine Angst vor Demokratie! Vertrauen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land! – Danke. (Beifall bei NEOS-LIF.)

13.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Festsetzung einer vierwöchigen Begutachtungsfrist von Regie­rungsvorlagen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Änderung des Bundesministerienge-
setzes 1986.

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 118

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge eine vierwöchige Begutachtungsfrist von Re­gierungsvorlagen vor der Beschlussfassung im Ministerrat festgesetzt wird.“

Begründung

Im Zuge der Veröffentlichung der Regierungsvorlage betreffend das Abgabenände­rungsgesetz 2014 wurde eine Begutachtungsfrist von lediglich zwei Wochen vorgese­hen. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes empfiehlt in seinen Rundschrei­ben eine Begutachtungsfrist von vier bis sechs Wochen; eine ebenfalls vierwöchige Frist für die Begutachtung von Gesetzesentwürfen findet sich in der Vereinbarung gem. Art 15a B-VG zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über den Konsultationsmecha­nismus.

Letztere Vereinbarung gilt aber eben nur zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, weshalb es notwendig ist, eine generelle Begutachtungsfrist festzusetzen. Andernfalls würde die öffentliche Diskussion mit Bürger_innen und Interessenvertretungen umgan­gen und eine kritische parlamentarische Auseinandersetzung gescheut.

Insbesondere ist eine zweiwöchige Begutachtungsfrist für ein Steuerbelastungspaket dieser Größenordnung untragbar, da sie jede ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema unmöglich macht. Daher bedarf es der gesetzlichen Festlegung einer Begut­achtungsfrist von grundsätzlich mindestens vier Wochen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


13.08.31

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Der Kollege Schieder hat in seinem Redebeitrag doch glatt gesagt, dass dieses Bundesministeriengesetz für die Arbeit der Regierung nicht entscheidend sei. (Abg. Mag. Schieder: Nein! Da haben Sie glatt nicht zugehört!) Dass Sie das herunterspielen wollen, Herr Kollege, ist klar. Da habe ich Ihnen sehr genau zugehört, Herr Kollege Schieder. (Abg. Mag. Schieder: Dann zitieren Sie richtig!) Und ich habe auch Ihrem Kollegen Lopatka von der ÖVP zugehört, der von Einsparungen in diesem Antrag zu den Bundesministerieneinteilungen gesprochen hat. Ja, warum gibt es dann, frage ich Sie und frage ich Sie (der Redner wendet sich Richtung SPÖ- und ÖVP-Bankreihen), zwei Staatssekretäre im Finanzministerium?! Das ist ja so neu, mei­ne Damen und Herren, wie etwa das Trachtenpärchen im Wetterhäuschen.

Diese Regierungsbildung, meine Damen und Herren, ist in Wirklichkeit ein Sittenbild der großen Koalition. Es geht Ihnen nicht um die Grundlegung – und das haben einige Abgeordnete der Regierungsparteien behauptet – einer Struktur zur Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft, sondern es geht Ihnen im Wesentlichen um das inner­koalitionäre Ausbalancieren von Interessen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Schie­der: Es sind letztlich die Leute in den Ministerien, die entscheiden!)

Es geht Ihnen, meine Damen und Herren von der Regierung, um das Zudecken von Bruchlinien zwischen den Koalitionsparteien einerseits, aber auch um das Zudecken von Bruchlinien innerhalb Ihrer eigenen Parteien. Und diesem Zukleistern, meine Da­men und Herren – besser kann man es nicht ausdrücken –, diesem Zukleistern hat die ÖVP ein ganzes Zukunftsministerium, nämlich das der Wissenschaft, geopfert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 119

Um die regionale Balance nicht zu stören, wurde nicht ein Kärntner, sondern ein Tiroler Landwirtschaftsminister. Innerhalb kürzester Zeit musste er sich entscheiden, sonst wäre es ein anderer geworden.

Meine Damen und Herren, das sind doch nicht die Kriterien, die wirklich zur Auswahl von Mitgliedern einer Bundesregierung geeignet sind. Aber auch die SPÖ, Herr Kollege Schieder, musste sich beeilen, diese Regierungsbildung über die Bühne zu bringen, weil ja auch bei Ihnen die Basis mitreden wollte, unangenehmerweise. In einer Urab­stimmung wollten Ihre Mitglieder über Ihre Regierungsbeteiligung abstimmen, aber die­se Demokratie ist Ihnen natürlich unangenehm gewesen. Deshalb mussten Sie auch das Ganze schnell über die Bühne bringen.

Meine Damen und Herren! Es ging bei der Bildung dieser Regierung nicht um das Fin­den der besten Köpfe, sondern um Fragen wie: Kommt er aus dem Westen? Kommt er aus dem Osten? Kommt er aus dem Süden? Ist er unangenehmerweise ein Mann oder eine Frau? Vertritt er die oder jene Klientel? Ist er dummerweise über 50 oder noch dümmerer Weise, Herr ehemaliger Wissenschaftsminister, über 60 oder Gott sei Dank darunter? Das, meine Damen und Herren, waren die Kriterien, nach denen Sie diese Bundesregierung zusammengestellt haben.

Wenn diese Kriterien gestimmt haben, dann hat man schnell ein Ministerium oder ein Staatssekretariat gebildet. Wenn diese Kriterien nicht gestimmt haben, hat man es, wir haben es gesehen, einfach abgeschafft. (Beifall bei der FPÖ.)

Die unverschämte Vordergründigkeit, mit der sie das durchgezogen haben, ist auch der Grund dafür, warum wir Freiheitlichen und viele andere Abgeordnete im Hohen Haus, auch Abgeordnete der Regierungsparteien diesem Antrag auf Änderung des Bundesministeriengesetzes nicht zustimmen werden.

Diese Regierungsbildung, meine Damen und Herren, ist kein Zeichen für das neue Re­gieren. Es sind das die alten, abgedroschenen großkoalitionären Strickmuster. Sie ha­ben viele Interessen bei dieser Regierungsbildung im Auge gehabt, aber ganz zuletzt erst die Zukunft dieses Landes. (Beifall bei der FPÖ.)

13.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


13.12.33

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns zuschauen! Die Personalspiele, die Bundesländerspiele, die Bünde­spiele, die bei dieser Regierungsbildung zu seltsamen Abschaffungen, Fusionierungen und Neuzusammensetzungen von unterschiedlichen Ministerien geführt haben, wurden schon mehrfach angesprochen.

Ein Ministerium, bei dem es auch zu so einer seltsamen Fusionierung gekommen ist, möchte ich ansprechen, nämlich das neue Ministerium, das inhaltlich für die Ausländer im Ausland und für die Ausländer im Inland zuständig sein soll. Und das ist unserer Meinung nach ein fatales Zeichen. Wir waren nämlich schon einmal weiter: nämlich vor zweieinhalb Jahren, als nach jahrelangen Zurufen, Bitten, Appellen, Forderungen end­lich ein Integrationsressort geschaffen wurde. Das haben wir hier im Parlament und auch öffentlich entsprechend gewürdigt, entsprechend gelobt, indem wir gesagt haben: Ja, Integration ist Querschnittmaterie, aber gleichzeitig auch: Ja, Integration hat mit uns allen zu tun, und vor allem: Integration hat mit Menschen zu tun, die im Inland le­ben und nicht im Ausland.

Und jetzt geht diese Bundesregierung her, erklärt das Zukunftsthema „Integration“ zum persönlichen Hobby des Jungpolitikers Sebastian Kurz, klemmt ihm diese Agenda un-


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ter den Arm und sagt: Du wirst jetzt Außenminister, also nimmst du das, bitte, ins Außen­ministerium mit.

So wird das nicht funktionieren, denn das sind sehr fachfremde Bereiche. Die Sektion für Integration, die Sie geschaffen haben, die einfach en passant in das Außenministe­rium mitgenommen wurde, wird dort leider ein Fremdkörper sein und bleiben. Was aber mindestens genauso schlimm ist, ist das fatale Signal, das von dieser Fusionie­rung ausgeht, indem es den Menschen, nämlich Migranten und Migrantinnen und ihren Kindern und Kindeskindern signalisiert: Eigentlich habt ihr mit dem Inland nichts zu tun, eigentlich seid ihr eine Auslandsmaterie.

Sehr geehrte Damen und Herren! Integration hat mit Zusammenleben zu tun, hat mit Zusammenarbeiten zu tun, hat mit zusammen in die Schule gehen zu tun und hat vor allem damit zu tun, dass wir dieses Land zusammen und gemeinsam weiterbringen. Migranten und Migrantinnen sind, auch wenn sie eine, noch eine andere Staatsbürger­schaft haben als die österreichische, keine Auslandsmaterie. Und da einfach zu sa­gen: Wir machen etwas für die Ausländer da und für die Ausländer dort, das ist eigent­lich etwas, was hier lebende Menschen und ihre Kinder und Kindeskinder dem Ausland zuschlägt. Und das ist, wie gesagt, ein fatales Signal. Allein das würde eigentlich aus­reichen, dem vorliegenden Bundesministeriengesetz nicht zuzustimmen. Es gibt leider etliche andere Gründe, die viele Vorredner und Vorrednerinnen angesprochen haben. Deshalb werden wir diesem Bundesministeriengesetz nicht zustimmen können. – Dan­ke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

13.16

13.16.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 20 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Pardon, ich sehe gerade, es sind die falschen Seiten vorgelegt worden.

So, meine Damen und Herren, wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 20 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen,

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kol­leginnen und Kollegen.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwur­fes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- be­ziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit ab­gelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 121

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 4, 11 und 14 ein­gebracht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend die Ziffern 18, 21, 23, 28 und 29 eingebracht.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eingliederung der Pädagogi­schen Hochschulen in das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirt­schaft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Bildungsministeriums.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Franz, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Selbständiges Res­sort für Wissenschaft und Forschung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Festsetzung einer vierwöchigen Begutachtungsfrist von Regierungsvorlagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 122

13.21.132. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 98/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landesleh­rer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (17 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert wer­den (18 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung zu Punkt 3 wurde verzichtet.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 2 erteile ich dem Berichter­statter, Herrn Abgeordnetem Singer, das Wort. – Bitte.

 


13.22.18

Berichterstatter Johann Singer: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! „Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 98/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (17 d.B.) vor:

In Artikel 4 des dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzentwurfes sind unmit­telbar nach dem Einleitungssatz die Ziffern 1 und 2 ersatzlos zu streichen. Die nachfol­genden Ziffern 1 und 2 bleiben unverändert.“

Diese Druckfehlerberichtigung ist notwendig geworden, weil dem Gesetzentwurf im Ausschuss ein gesamtändernder Abänderungsantrag zugrunde lag, der bei der Aus­fertigung des Beschlusses in Artikel 4 nicht entsprechend berücksichtigt wurde. – Dan­ke sehr.

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Berichterstatter, für diese Ausfüh­rungen.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


13.23.36

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe zuerst einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter betreffend angemessene Gehaltserhöhung und Attraktivierung des öffentlichen Dienstes ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Kanzleramtsminister, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für Bedienstete des öffentlichen Dienstes ein zeitgemäßes Ar­beitsumfeld und eine angemessene Unternehmenskultur, insbesondere auch eine Ge­haltserhöhung über der Inflationsrate, jeweils mit 1. Jänner eines Jahres sichergestellt wird.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 123

Meine Damen und Herren, damit wären wir genau beim Punkt. Ich möchte gleich auf diese Gehaltsverhandlungen, die den öffentlichen Dienst betreffen, eingehen. Es wur­de in der Presse ja kolportiert, dass das ein durchschnittlicher Abschluss mit 1,88 Pro­zent wäre. Das kann man so aber natürlich nicht sagen. Das wäre nur dann so ge­wesen, hätte man, wie es normalerweise üblich ist – und immer oder meist üblich war –, rückwirkend mit 1. Jänner die Gehälter der öffentlich Bediensteten erhöht. Das ist aber nicht der Fall, es wird erst mit 1. März erhöht. Somit kommt man, rechnet man das aufs Jahr hoch, auf eine läppische Gehaltserhöhung von 1,57 Prozent.

Dazu muss man natürlich aus heutiger Sicht schon sagen, dass, als die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst das im Dezember verhandelt hat und sich nicht einigen konnte – seit damals haben sich die handelnden Personen ein bisschen geändert; das war (in Richtung Bundesminister Dr. Ostermayer) noch Ihre Vorgängerin –, ein Angebot von 1,7 Prozent vorgelegt wurde. Hätte man schon im Dezember abgeschlossen, dann wä­re das für unsere Staatsdiener, für die Bediensteten besser gewesen und sie hätten mehr bekommen, denn dann hätte es die Erhöhung schon mit 1. Jänner gegeben, so wie es immer üblich ist.

Jetzt hat man diesen Trick angewendet. Dabei kann man dem Kanzleramtsminister gar nichts vorwerfen, denn er hat eigentlich für die Bundesregierung gar nicht schlecht ver­handelt. Es fragt sich aber, ob sein Einstieg jetzt so gut für die öffentlichen Bedienste­ten war. (Abg. Pendl: Sehr gut!)

Kollege Pendl, eines muss man schon sagen: Es ist ja hochinteressant, dass in den vergangenen Tagen in den Bundesdienststellen rote und schwarze Personalvertreter herumgehen – es werden eh immer weniger – und die Bediensteten befragen, wie zu­frieden sie mit dem Gehaltsabschluss sind.

Warum macht man das, wenn er eh so super war, Kollege Pendl? – Man hat durch­wegs schlechte Rückmeldungen, das kann ich Ihnen jetzt sagen. Das kann man jetzt glauben oder nicht, das ist so. Es ist keiner so dumm, lässt sich da über den Tisch zie­hen und hat nicht begriffen, dass hier ganz, ganz schlecht im Sinne der Bundesbe­diensteten abgeschlossen wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

Warum machen das die roten und schwarzen Personalvertreter jetzt in den Bundes­dienststellen? – Weil 2014 Personalvertretungswahlen sind. Sie bekommen natürlich schon wieder kalte Füße, sehen sich von Ihrer rot-schwarzen sogenannten Regie­rungspolitik verlassen und versuchen, jetzt noch zu retten, was zu retten ist. Denn sie wissen schon ganz genau, dass sie im November 2014 die nächste Schlappe einfah­ren werden, so wie es bei der Nationalratswahl den beiden Systemparteien Rot und Schwarz ergangen ist. Die Bürger lassen sich nicht mehr für dumm verkaufen, das sollte man zur Kenntnis nehmen.

Ich glaube auch, dass sich hier der Kanzleramtsminister – neu im Amt  nichts Gutes getan hat, indem er hier die Beamten beziehungsweise die Staatsbediensteten ver­sucht hat, über den Tisch zu ziehen, indem er mit 1,57 Prozent abschließt und die Er­höhung erst mit 1. März kommt. Das ist eigentlich unglaublich, aber leider Gottes ist es so.

Wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung aus diesem Grund verweigern. Wir wollen natürlich schon – das sieht man auch an unserem Antrag –, dass die öffentlich Bediensteten (Abg. Pendl: Nulllohnrunde!) – nein, falsch, Herr Kollege Pendl! – ordent­lich und angemessen entlohnt und nicht mit einem Hütchen-Trick getäuscht werden: 1,88 wird kolportiert und 1,57 sind es. So geht man bitte mit seinen öffentlich Bediens­teten in Österreich nicht um! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.28



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 124

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter

betreffend angemessene Gehaltserhöhung und Attraktivierung des öffentlichen Diens­tes

eingebracht im Zuge der Debatte über den (Top 2) Bericht des Verfassungsausschus­ses über den Antrag 98/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstge­setz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (17 d.B.), am 29.01.2014, in der 9. Sitzung des Nationalrates.

Nach langwierig geführten Verhandlungen zwischen Bundesregierung und den Ge­werkschaften des öffentlichen Dienstes wurde am 17. Jänner 2014 eine Lösung erzielt. Beide Seiten sprechen von einem zufriedenstellenden Verhandlungsergebnis, vernach­lässigen jedoch den Umstand, dass die Gehaltsabschlüsse jeweils erst mit 1. März wirksam werden.

Sämtliche Bedienstete müssen nun nach einer Nulllohnrunde 2013 eine weitere Null­lohnrunde in den ersten zwei Monaten 2014 hinnehmen. Diese zwei Monate stellen für die Bediensteten einen uneinbringlichen Verlust dar, der die geplante Gehaltsanpas­sung insofern schmälert, als dass ein realer Einkommensverlust schlagend wird, da die Erhöhung unter der Inflation liegt.

Gleichzeitig sieht sich der öffentliche Dienst nicht nur mit einem Reallohnverlust, son­dern mit einem immer schlechter werdenden Arbeitsumfeld konfrontiert. Reformversu­che der Bundesregierung haben dazu geführt, dass Bedienstete bereits Herabsetzun­gen von Arbeitsplatzwertigkeiten, eine Änderung des Pensionsgesetzes zu deren Un­gunsten, sowie massive Streichungen einzelner Arbeitsplätze und gesamter Organisa­tionseinheiten hinnehmen mussten.

Gegenüber den Bediensteten wurden diese Maßnahmen dahingehend gerechtfertigt, dass mit den Einsparungen jedenfalls Attraktivierungsmaßnahmen hinsichtlich Verwal­tungsumfang, Bereitstellung besserer Arbeitsmittel und Verbesserung des Arbeitsum­feldes verbunden seien. Zum heutigen Tag müssen die Bediensteten feststellen, dass die angekündigten Zusagen nicht eingehalten wurden.

Die zu geringe Entlohnung, sowie das derzeitig vorherrschende Arbeitsumfeld führen zu Demotivation, Frust und nicht zuletzt der Gefahr einer Burn-Out Erkrankung.

Gleichzeitig wird der Öffentliche Dienst unter Berufseinsteigern immer unbeliebter, während sich der Staat mit einer Überalterung der Bediensteten auseinandersetzen muss. Zudem muss in Teilbereichen des Öffentlichen Dienstes vermehrt eine Abwan­derung nach abgeschlossener, von staatlicher Seite finanzierter Aus- oder Weiterbil­dung in die Privatwirtschaft, und somit ein Know-how-Verlust beobachtet werden.

Nur durch eine dementsprechende, laufende Gehaltsanpassung über der Inflationsrate und durch Schaffung eines annehmbaren Arbeitsumfeldes durch echte Reformen kann der Öffentliche Dienst wieder dahingehend gestärkt werden, dass Demotivation, Frust und vermehrten Burn-Out Erkrankungen entgegengewirkt wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 125

Gleichzeitig ist danach zu trachten, dass der Öffentliche Dienst dahingehend attrakti­viert wird, um auch künftig ausreichende Personalressourcen für ausreichende Qualität im Öffentlichen Dienst sicher zu stellen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Kanzleramtsminister, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für Bedienstete des öffentlichen Dienstes ein zeitgemäßes Ar­beitsumfeld und eine angemessene Unternehmenskultur, insbesondere auch eine Ge­haltserhöhung über der Inflationsrate, jeweils mit 1. Jänner eines Jahres sichergestellt wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


13.28.39

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Manchmal meine ich, es gibt so etwas wie eine selektive Wahrnehmung oder man vergisst, was in den letzten Jahren war.

Es sind heute ein paar Themen angesprochen worden, zu denen ich etwas sagen muss, Kollege Lausch. Ich habe die Ehre gehabt, mit einer zuständigen blauen Vize­kanzlerin und mit einem blauen Finanzminister Gehaltsverhandlungen führen zu müs­sen. Erzählen Sie mir daher nicht, was es schon alles für Gehaltsabschlüsse gegeben hat. Und wenn sich der Herr Klubobmann Strache hier herstellt und sagt, wie schwach wir bei der Polizei aufgestellt sind, dann darf ich nur in Erinnerung rufen: Unter eurer Regierungsbeteiligung, FPÖ, wurden 3 000 Exekutivplanstellen wegrationalisiert.

Dank der Regierung Faymann I und II haben wir in der letzten Regierung im Vergleich dazu schon 1 000 Planstellen mehr und über 400 Verwaltungsbedienstete, die von der Post gekommen sind, zusammengebracht. (Abg. Lausch: Ihr sperrt die Wachzimmer zu!) Diese Bundesregierung schaut auf ihre Bediensteten, und das lassen wir uns hier nicht miesreden, Kollege Lausch: Was wahr ist, ist wahr! Da gebührt der Bundesregie­rung Respekt und Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

Für mich ist es eine lange Tradition, dass ich mich bei den öffentlich Bediensteten im­mer im Rahmen der Diskussion über die Gehaltsverhandlungen für ihren Einsatz be­danke. Und sagen Sie nicht immer nur „Bund“, es wurde für Bund, Länder und Ge­meinden verhandelt! Ich vergesse keine Ebene der österreichischen Gebietskörper­schaften und danke allen Kolleginnen und Kollegen, die sich hier für die Österreiche­rinnen und Österreicher einsetzen. Das muss auch im Rahmen dieser Debatte möglich sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bedanke mich auch bei beiden Regierungsmitgliedern – jeder von uns weiß, dass es einen Wechsel gegeben hat –, sowohl bei Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek, aber natürlich auch beim neuen Bundesminister Ostermayer.

Ich glaube – und Kollege Lausch, ich habe das schon im Verfassungsausschuss ge­sagt –, wir haben in den vergangen Jahren bereits alle Facetten von Gehaltsverhand­lungen hinter uns gebracht. Das braucht man sich nur anschauen. Aber Tatsache ist – und darüber bin ich froh –, dass sozialpartnerschaftlich auf die kleineren Einkommen Rücksicht genommen worden ist. Es wurde mit einem Medianwert abgeschlossen, das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 126

heißt, innerhalb der Masse der Bediensteten – noch dazu mit einer Sonderregelung für die Gemeindebediensteten, da es dort noch mehr kleinere Einkommensbezieher gibt – haben wir eine Spreizung von 2,5 auf 1,5 Prozent.

Da muss man sagen, diese Bundesregierung – aber auch der Verhandlungspartner, die Gewerkschaft – hat hier mit Augenmaß auch auf jene geschaut, die es schwieriger in der Gesellschaft haben. Und dazu, glaube ich, dient auch der soziale Ausgleich, der hier ebenfalls berücksichtigt wurde. Ich ersuche wirklich, dass man die Dinge auch so darstellt, wie sie wirklich sind!

Ich darf aber auch einen Abänderungsantrag einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Singer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (17 d.B.) über den Antrag 98/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden.

Herr Präsident, nachdem der Abänderungsantrag verteilt ist, darf ich mich nur auf die Begründung beschränken.

Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag werden die im Rahmen der Dienstrechtsno­velle 2013 – Pädagogischer Dienst neu eingeführten Bezugs- und Zulagenansätze für Lehrpersonen entsprechend der Vereinbarung mit den Gewerkschaften des öffentli­chen Dienstes vom 17. Jänner 2014 wie die Bezüge der übrigen Bundesbediensteten angehoben.“

*****

Wer sich damit inhaltlich auskennt, weiß, wie zukunftsorientiert auch dieser Abände­rungsantrag ist, da diese Bundesregierung auch schon jene berücksichtigt, die in Wirk­lichkeit noch gar nicht in den Genuss kämen. Daher lade ich wirklich im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen ein, stimmt zu, denn nicht zustimmen bedeutet Null. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Singer und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (17 d.B.) über den Antrag 98/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird nach Z 44 folgende Z 44a eingefügt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 127

„44a. In § 63 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „105,0 €“ durch den Betrag „107,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „140,0 €“ durch den Betrag „142,8 €“,

c) in Z 3 der Betrag „175,0 €“ durch den Betrag „178,5 €“.“

2. In Artikel 1 lautet die Z 90:

„90. § 170a lautet samt Überschrift:

„Bezugsanpassung für das Jahr 2015

§ 170a. Die in diesem Bundesgesetz, im Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948, im Richter- und Staatsanwaltschaftsgesetz, BGBl. Nr. 305/1961, im Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, BGBl. Nr. 302/1984, im Landesvertragslehrperso­nengesetz 1966, BGBl. Nr. 172/1966, und im Land- und forstwirtschaftlichen Landes­vertragslehrpersonengesetz, BGBl. Nr. 244/1969, angeführten Gehälter und Monats­entgelte sowie die in Eurobeträgen angeführten Zulagen und Vergütungen erhöhen sich ab 1. März 2015 um den um ein Zehntel eines Prozentpunkts erhöhten Durch­schnitt der von der Bundesanstalt Statistik Österreich für die Monate Oktober 2013 bis September 2014 verlautbarten Indexzahl entsprechend dem Verbraucherpreisin-
dex 2010 oder dem an seine Stelle tretenden Index.““

3. In Artikel 1 wird in Z 91 im § 175 Abs. 77 die Z 2 durch folgende Z 2 und 3 ersetzt:

              „2.         § 170a samt Überschrift mit 1. März 2015,

              3.          § 63 Abs. 2 mit 1. September 2019.““

4. In Artikel 2 werden nach Z 14 folgende Z 14a bis 14i eingefügt:

„14a. Die Tabelle in § 46 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 erhält folgende Fassung:

in der
Entlohnungs-
stufe


Euro

1

2.468,4

2

2.813,1

3

3.157,9

4

3.502,7

5

3.847,4

6

4.192,2

7

4.405,1

14b. In § 46a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 wird

              a) der Betrag „90 €“ in Abs. 8 Z 1 durch den Betrag „91,8 €“ ersetzt,

              b) der Betrag „120 €“ in Abs. 8 Z 2 durch den Betrag „122,4 €“ ersetzt,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 128

c) der Betrag „150 €“ in Abs. 8 Z 3 und in Abs. 9 durch den Betrag „153 €“ ersetzt,

              d) der Betrag „300 €“ in Abs. 10 durch den Betrag „306,1 €“ ersetzt,

              e) der Betrag „450 €“ in Abs. 10 durch den Betrag „459,1 €“ ersetzt,

              f) der Betrag „400,0 €“ in Abs. 11 durch den Betrag „408,1 €“ ersetzt,

              g) der Betrag „600,0 €“ in Abs. 11 durch den Betrag „612,1 €“ ersetzt,

              h) der Betrag „720,0 €“ in Abs. 11 durch den Betrag „734,5 €“ ersetzt.

14c. Die Tabelle in § 46b Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 erhält folgende Fassung:

Funktions-
dauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion
zur Kategorie

 

A

B

C

D

 

Euro

bis zu 5 Jahre

612,1

1.071,2

1.275,3

1.479,3

mehr als 5 Jahre

714,1

1.275,3

1.479,3

1.683,3

14d. In § 46c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 werden er­setzt:

a) der Betrag „700,0 €“ in Abs. 2 Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a durch den Be­trag „714,1 €“,

b) der Betrag „850,0 €“ in Abs. 2 Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b durch den Be­trag „867,2 €“,

              c) der Betrag „300,0 €“ in Abs. 2 Z 4 lit. a durch den Betrag „306,1 €“,

              d) der Betrag „450,0 €“ in Abs. 2 Z 4 lit. b durch den Betrag „459,1 €“.

14e. In § 46e Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 werden ersetzt:

              a) der Betrag „24,0 €“ durch den Betrag „24,5 €“,

              b) der Betrag „30,0 €“ durch den Betrag „30,6 €“,

              c) der Betrag „12,0 €“ durch den Betrag „12,2 €“.

14f. In § 47 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 wird der Betrag „33,4 €“ durch den Betrag „34,1 €“ ersetzt.

14g. In § 47a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 wird der Betrag „36 €“ durch den Betrag „36,7 €“ ersetzt.

14h. In § 47a Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 wird der Betrag „180 €“ durch den Betrag „183,6 €“ ersetzt.

14i. In § 47b Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 werden ersetzt:

              a) der Betrag „187,7 €“ in Z 1 durch den Betrag „191,5 €“,

              b) der Betrag „24,0 €“ in Z 2 durch den Betrag „24,5 €“.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 129

5. In Artikel 2 lautet die Z 32:

„32. Dem § 100 wird folgender Abs. 68 angefügt:

„(68) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2014 treten in Kraft:

1.          § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 2, § 41 Abs. 1, § 44, § 44a, § 44b, § 44c Abs. 1, § 48o Abs. 3 und 5, § 48p Abs. 2, § 49q Abs. 1 und 1a, § 49v Abs. 1, § 54, § 54e Abs. 1, § 56, § 56e Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 71 Abs. 1 und 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2 und § 95 Abs. 1 und 1a mit 1. März 2014,

2.          § 46 Abs. 1, § 46a Abs. 9 bis 11, § 46b Abs. 3, § 46c Abs. 2, § 46e Abs. 2, § 47 Abs. 4, § 47a und § 47b mit 1. September 2015,

              3.          § 46a Abs. 8 mit 1. September 2019.““

Begründung

Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag werden die im Rahmen der Dienstrechts­novelle 2013 – Pädagogischer Dienst neu eingeführten Bezugs- und Zulagenansätze für Lehrpersonen entsprechend der Vereinbarung mit den Gewerkschaften des öffent­lichen Dienstes vom 17. Jänner 2014 wie die Bezüge der übrigen Bundesbediensteten angehoben.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


13.33.28

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es waren schwieri­ge Verhandlungen, aber am 17. Jänner gab es eine Vereinbarung zwischen der Ge­werkschaft Öffentlicher Dienst und der Bundesregierung.

Es ist ein Abschluss, der sich auf das Jahr 2014, ab März beginnend, bezieht, aber auch auf das Jahr 2015. Im Jahr 2014 greift eine staffelwirksame Erhöhung bei den niedrigsten Gehältern um 2,53 Prozent und bei den höchsten Gehältern um 1,55 Pro­zent. Das heißt, damit werden die niedrigeren Einkommen um 1 Prozent stärker ange­hoben als die höchsten Gehälter. Der Abschluss liegt daher für Kleinverdiener über der Inflationsrate. Und für 2015 wurde vereinbart, ab März die volle Inflationsrate plus 0,1 Prozent abzugelten. Das heißt: voller Teuerungsausgleich.

Auf der einen Seite billigt die Bundeskonferenz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst den Gehaltsabschluss mit großer Mehrheit, auf Regierungsseite verweist man darauf, dass der Gehaltsabschluss für 2014 annähernd budgetneutral sei. Es ist also gelun­gen, eine faire Erhöhung und ein budgetär vertretbares Resultat zu erzielen. Bei Ge­haltsverhandlungen geht es immer darum, Kompromisse einzugehen. Das Beispiel der Verhandlungen mit der Beamtengewerkschaft in den letzten beiden Verhandlungsrun­den zeigt, welch gutes Ergebnis erzielt werden kann, wenn sich beide Seiten auf­einander zubewegen.

Daher schließe ich mich dem Dank des Kollegen Pendl an die Regierungsverhandler Minister Ostermayer und Staatssekretär Danninger an, mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und an die Vertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unter Vorsitz von Fritz Neugebauer, für die sehr konstruktiven und sachlich geführten letzten Ver­handlungsrunden, die schließlich zum positiven Verhandlungsergebnis führten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 130

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeit und die Leistungen des öffentlichen Dienstes werden in der Öffentlichkeit immer sehr differenziert gesehen. Klärend für mich ist eine Studie der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die im „Standard“ so zusammengefasst wurde:

„Österreichs Beamte sind nicht die Privilegienritter, als die sie in der öffentlichen De­batte häufig dargestellt werden. Der heimische Staatsapparat ist gar nicht so aufge­bläht, wie oft behauptet wird, und die Bürger sind mit den öffentlichen Dienstleistungen im Großen und Ganzen sehr zufrieden. () Bemerkenswert sind die Zahlen über die Zufriedenheit der Bürger mit ihrer Verwaltung. Die Arbeit der Polizei, des Schulsystems und der Justiz beurteilen die Österreicher deutlich besser als die Bürger in den übrigen OECD-Ländern, mit dem Gesundheitssystem sind sogar neun von zehn Bürgern zu­frieden, was einer der höchsten Werte aller Industrieländer ist. () Interessant sind auch die Zahlen über die Vergütung und Beschäftigung im öffentlichen Sektor. In Ös­terreich arbeiten 10,7 Prozent der Beschäftigten für den Staat (dazu zählen auch Bun­desländer und Gemeinden), im OECD-Schnitt liegt dieser Wert bei 15,5 Prozent und hat sich seit 2001 damit nahezu nicht verändert.“

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend wird dem öffentlichen Dienst in Österreich international ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Daher danke an die Schneepflugfahrer, an die Pflegerin im Pflegeheim, an die Lehrerin, den Polizisten, danke an alle öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und Gemeinden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


13.37.49

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Gehälter des öffentlichen Dienstes werden heuer unter der Inflationsrate angepasst. Man sagt dazu auch Reallohnverlust. Das heißt, der Durchschnitt der öffentlich Bediensteten hat weniger Geld im Geldbörsel als im letzten Jahr.

Jetzt weiß ich nicht, Herr Bundesminister, ob ich Ihnen das vorwerfen soll. Sie sind ja der Vertreter der Republik, der in diesem Fall als Arbeitgeber firmiert, und Sie haben nicht auf der Gewerkschaftsseite verhandelt. Es ist mir schon klar, dass das vielleicht nicht Ihre Aufgabe war. Trotzdem sollte man eines nicht außer Acht lassen: Der öffent­liche Dienst muss attraktiv bleiben, und zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes ge­hört natürlich auch eine attraktive Bezahlung.

Wenn wir uns die letzten Jahre anschauen, dann sehen wir schon, dass jetzt bereits öfters bei den Gehältern im öffentlichen Dienst gespart wurde. 2010 hat es eine Anpas­sung unter der Inflationsrate gegeben, 2011 eine gestaffelte Anpassung im Schnitt unter der Inflationsrate, 2012 wieder eine gestaffelte Anpassung im Schnitt der Infla­tionsrate, letztes Jahr, 2013, eine Nulllohnrunde, heuer ist man wieder im Schnitt unter der Inflationsanpassung und nächstes Jahr gibt es die Inflationsanpassung mit einer schmalen Scheibe Extrawurst darauf, das sind die plus 0,1 Prozent. Das heißt, der öffentliche Dienst hat in den letzten Jahren einen erheblichen Beitrag zur Sanierung des Budgets geleistet.

Dabei darf man aber das Ziel nicht aus den Augen verlieren. Und unser Ziel ist schon, die Besten auch in den öffentlichen Dienst zu bekommen. Wir wollen die besten Leh­rer. Wir wollen die besten KindergartenpädagogInnen. Wir wollen die besten Finanz­beamten. Wir wollen die besten Ärzte. Wir wollen die besten Krankenschwestern. – Ich kann nicht alle Berufsgruppen aufzählen, es gilt für alle gleichermaßen. Und daher soll-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 131

te die Bezahlung mit diesem Anspruch, dass wir die Besten haben wollen, schon auch in einer gewissen Relation stehen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme zur Sanierung des Budgets. Da muss man schon die Frage stellen, warum das Budget zu sanieren ist. Was kann eine Krankenschwester für das Bankenpaket? Was kann eine Lehrerin dafür, dass es ein Konjunkturpaket geben musste? Was kann ein Finanzbeamter dafür, dass wir die Hypo Alpe-Adria-Bank mit dem Riesenbudget­loch geerbt haben? – Nichts. Daher wird es mittelfristig durchaus sinnvoll sein, auch den öffentlich Bediensteten wieder einmal etwas draufzulegen. Sie alle müssen am 1. des Monats ihre Miete zahlen und ihren Lebensunterhalt bestreiten. Keine Frage, das können Sie im Moment Gott sei Dank größtenteils, aber eine vernünftige Gehalts­entwicklung, die in Relation zur Inflationsrate steht, die ist meiner Meinung nach schon ein Gebot der Stunde, wenn wir den öffentlichen Dienst attraktiv halten wollen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden trotzdem zustimmen, denn eine Ablehnung würde heißen, dass die Beam­ten am Ende gar nichts bekommen. Aber der Appell für die Zukunft, das Ziel ist, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Auge zu behalten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Pendl. – Abg. Pendl: Richtig!)

13.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


13.41.20

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich werde es gleich vorwegnehmen: Wir werden zustimmen, und zwar weil die Beamten etwas dazubekommen haben. Die haben 2013 schon eine Nulllohnrunde gehabt und leiden natürlich das ganze Dienstleben darunter. Wir dürfen nicht vergessen, es gibt nicht nur Beamte mit hohen Gehältern, wie man es im Durch­schnitt sieht, sondern es gibt auch die kleinen Vertragsbediensteten, die teilweise nicht einmal 1 000 € verdienen. Meine Damen und Herren, das ist grob fahrlässig, wenn wir hier nichts tun. Das muss man einmal ganz klar sagen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ab März 2014 werden nach diesem Gesetzentwurf die Gehälter im Schnitt um 1,88 Pro­zent angehoben, niedrigere Einkommen bekommen 2,5 Prozent. Das ist für uns der richtige Schritt, dass die Kleinen, die ohnehin schon geringe Gehälter haben, mehr be­kommen und die Großen, die teilweise mehr als ein Nationalratsabgeordneter verdie­nen, weniger bekommen. Da sollten die Kleinen auch bessergestellt werden. Das ist die richtige Vorgangsweise. Das war in einer früheren Regierung auch einmal der Fall, dass man die kleinen Gehälter überdurchschnittlich angehoben hat und die großen dann gar nicht oder nur wenig.

Meine Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch auf die Exekutive zu sprechen kommen. Das Exekutivdienstgesetz – Sie wissen es – ist mir seit einigen Jahren ein großes Anliegen, und das hat auch seinen Grund. Wenn ich dann nachher noch den Exekutivdienstgesetzantrag, den ich in der letzten Legislatur­periode schon eingebracht habe, wieder einbringe, da er ja seine Gültigkeit nach Ta­gungsschluss verloren hat, dann möchte ich dies folgendermaßen begründen: Wir ha­ben in Österreich die schlechtesten Bedingungen für die Exekutivbeamten, gehaltsmä­ßig und pensionsmäßig. Schauen wir über die Grenzen hinaus: In Deutschland ist es Ländersache, in der Schweiz Kantonssache.

Wenn ich mir Liechtenstein, Baden-Württemberg oder Bayern, das grenzt an Öster­reich, anschaue, oder wenn ich nach Frankreich oder Italien gehe, sehe ich: Überall sind die Exekutivbeamten wesentlich bessergestellt als bei uns. Das heißt, sie haben höhere Gehälter. Bei uns hat man als Exekutivbeamter das Gehalt eines Hilfsarbeiters, muss aber die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft in erster Instanz machen. Das ist eine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 132

Ungerechtigkeit, meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Gerstl: Nicht alle!) – Das ist nicht falsch. Herr Kollege, lesen Sie genau nach! Ich bin Exekutivbeamter, ich werde es wohl wissen.

Das nächste Problem: Wir haben Exekutivbeamte, die ein Grundgehalt haben, das sehr, sehr niedrig ist. Da ist alles auf Zulagen aufgebaut. Wenn jetzt die Überstunden eingespart werden und man eigentlich Überstunden machen muss, weil man sonst gar nicht überleben kann, dann erklären Sie einmal, wie Sie als Alleinverdiener in Bregenz eine dreieinhalb-Zimmer-Wohnung, die über 1 000 € kostet, für Ihre Familie mit 1 200 € netto bezahlen wollen – und das als Dankeschön dafür, dass Sie den Schädel hin­halten. Wir haben jetzt am Wochenende gesehen, wie es zugeht, wenn die linken Chaoten auf die Polizisten eindreschen, was dann alles herauskommt. Ich glaube, das Geld, das da verwendet worden ist, wäre besser in die Exekutivbeamten investiert wor­den.

Da möchte ich schon sagen, dass dieses Zulagensystem äußerst ungerecht ist. Wenn Sie krank werden, dann stehen Sie mit den 1 200 € netto da. Das kann es nicht sein. Meine Damen und Herren, mit 1 200 € eine Familie durchfüttern, wenn die Wohnung schon über 1 000 € kostet, damit ist man nicht mehr überlebensfähig.

Das sollten wir ändern, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Si­tuation der Exekutivbeamten durch ein eigenes Exekutivdienstrecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat zur Verbesserung der Situation der Exekutive einen Gesetzentwurf zuzuleiten, mit dem das Exekutivdienstrechtes ins­besondere in folgenden Punkten geändert wird:

Anstatt des derzeitigen Grundgehalts samt einer Vielzahl von Zulagen, welche bei­spielsweise im Krankheitsfall, im Urlaub oder bei Streichung von Überstunden weg­fallen, ist ein „All-Inclusive“ Gehalt in entsprechender Höhe nach bayerischem Muster einzuführen, bzw. welches höhenmäßig der Schwere des Dienstes mit seinen spezifi­schen Anforderungen (z.B. Wechseldienst, Außendienst bei widrigsten Wetterbedin­gungen, Gefahren für Leib und Leben) gerecht wird;

Anpassung des Pensionsantrittsalters für Exekutivbeamte an den für diese Tätigkeit in­ternational üblichen Standard.“

*****

Exekutivbeamte in Österreich müssten derzeit mit 65 Jahren in Pension gehen, überall in Europa ist es so, dass sie mit maximal 60 Jahren in Pension gehen können, da der Dienst, der extrem hart und schwer ist, damit berücksichtigt wird.

Zum Schluss möchte ich Ihnen das an einem Beispiel eines Exekutivbeamten veran­schaulichen: Hier in Wien hat er gestern um 13 Uhr seinen Dienst begonnen. Heute um 7 Uhr in der Früh hatte er Dienstschluss, und um 8 Uhr muss er da draußen stehen, bis wir fertig debattiert haben. Wenn das um 24 Uhr ist, dann steht er bis 24 Uhr draußen – und morgen um 7 Uhr in der Früh hat er wieder Dienst. – Ist das gerecht? Ist das menschlich? Ist das gerechtfertigt, dass wir diese Leute ausbeuten? – Ich sage: nein! (Beifall beim Team Stronach.)

13.47



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 133

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten durch ein eigenes Exeku­tivdienstrecht“

Im Bereich der Exekutive wuchern Bürokratie und unnötiger Verwaltungsaufwand, da­zu fehlt die erforderliche Rückendeckung für die Beamten durch die politisch Verant­wortlichen. In den vergangenen Jahren wurden von der Bundesregierung Beschlüsse gefasst, die sich regelmäßig zum Nachteil für die Exekutivbeamten auswirkten: Real­lohnverluste, Verschlechterungen im Sozialbereich, Änderungen der Bestimmungen bei Jubiläumszuwendungen und weitere Belastungen waren die Folge. Dies obwohl re­gelmäßig vor Nationalratswahlen seitens der Bundesregierung versprochen wurde, dass es keine Schlechterstellung innerhalb der Exekutive geben werde, da das Sicher­heitsgefühl in Österreich an erster Stelle stehe bzw. aufgrund von Umfrageergebnissen als dringendstes Anliegen gereiht werde.

Verschärft hat sich die Situation durch laufenden Personalabbau und Überstundenein­sparungen. Zudem ist der Beruf eines Exekutivbeamten mit anderen Berufssparten kaum zu vergleichen, weil Exekutivbeamte durch Überstunden, Nachtdienste und sonstige Mehrleistungen besonderen psychischen und physischen Belastungen ausge­setzt und daher gesundheitlich besonders gefährdet sind. Zudem kommt es durch die familienfeindlichen Arbeitszeiten zu weiteren Nachteilen im sozialen und familiären Be­reich.

Der Exekutivbeamte hat in der Regel keine Möglichkeit, sich diesen Belastungen auch nur teilweise zu entziehen, weil er zur Leistung von Überstunden verpflichtet wird und seine Arbeitskraft bis zur totalen Erschöpfung in Anspruch genommen wird. Rehabi­litationsmaßnahmen werden nicht zeitgerecht oder viel zu spät bewilligt. In der Praxis ist festzustellen, dass der Exekutivbeamte regelmäßig nicht bis zum 60. Lebensjahr voll exekutivdiensttauglich ist, insbesondere nicht bei schwierigen Einsätzen. Insofern ist anzuführen, dass das reguläre Pensionsantrittsalter der Exekutivbeamten in Öster­reich das Höchste im gesamten europäischen Raum ist. Außerdem wird darauf hinge­wiesen, dass der Beamte nach dem BDG Überstunden auf Anordnung zu leisten und Journaldienststunden im Ausmaß von mindestens 28 Stunden monatlich zu erbringen hat. Diese Mehrdienstleistungen ergeben im Rahmen einer 40-jährigen Polizeidienst­zeit die Summe von ca. 22.000 Mehrdienststunden, was einer zusätzlichen Gesamtar­beitszeit von ca. 11 Arbeitsjahren im Regelfall entspricht.

Im Interesse der Beamten und auch der Dienstgeberin müssen hier unbedingt Aus­gleichsmaßnahmen gesetzt werden. Die vom Innenministerium seit langem angekün­digten Erleichterungen und Verbesserungen für Beamte ab dem fünfzigsten Lebens­jahr wurden bisher nicht umgesetzt und sind somit nur als Lippenbekenntnisse zu wer­ten.

Um endlich Entlastungsmaßnahmen zu setzen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 134

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat zur Verbesserung der Situation der Exekutive einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem das Exekutivdienstrechtes insbesondere in folgenden Punkten geändert wird:

Anstatt des derzeitigen Grundgehalts samt einer Vielzahl von Zulagen, welche bei­spielsweise im Krankheitsfall, im Urlaub oder bei Streichung von Überstunden wegfal­len, ist ein „All-Inclusive“ Gehalt in entsprechender Höhe nach bayerischem Muster ein­zuführen, bzw. welches höhenmäßig der Schwere des Dienstes mit seinen spezifi­schen Anforderungen (z.B. Wechseldienst, Außendienst bei widrigsten Wetterbedin­gungen, Gefahren für Leib und Leben) gerecht wird;

Anpassung des Pensionsantrittsalters für Exekutivbeamte an den für diese Tätigkeit international üblichen Standard.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


13.47.16

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS-LIF): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürger und Bürgerinnen auf der Galerie und vor den Fernsehbildschirmen! Wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir grundsätzlich glauben, diese terminologischen und legistischen Anpassungen machen Sinn. Ich finde auch gut, dass die Grünen noch einmal mit dem Thema Jahresarbeitszeitmodell ein­haken. Da werden wir natürlich auch mitgehen, das ist ein ganz wichtiges Thema. Je­den Haken, der hier geworfen wird, werden wir auch unterstützen und uns daran fest­halten.

Aber natürlich, mittelfristig – das möchte ich auch anmerken – brauchen wir kein Lan­deslehrer-Dienstrecht. Warum nicht? – Wir wollen natürlich die Autonomie stärken. Das heißt, mittelfristig brauchen wir in Österreich, um im Bildungsbereich nach vorne zu kommen, einen Rahmenkollektivvertrag. Wir sollten uns befreien von diesem Korsett, das viel zu wenig Bewegung in den Schulen zulässt. Schulentwicklung braucht Bewe­gung. Schule ist ein lebender Organismus. Wir haben im Moment keine guten Rah­menbedingungen für diese Bewegung, und deswegen freut es mich, dass das Thema Autonomie in diesem Haus offensichtlich zumindest auf Ebene der Sonntagsreden ei­nen Konsens genießt.

Ich komme gerade von einer Abstimmung mit Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek und den Bildungssprecherinnen und Bildungssprechern. Also es sind alle Fraktionen hier im Haus der Meinung, wir sollten die Autonomie stärken. Das freut mich, und ich glaube, es ist auch richtig, dass wir alle uns jetzt dieser Pflichtübung unterziehen.

Was heißt das konkret? – Die Frau Bundesministerin hat zugesagt, dass sie in den nächsten Wochen schon eine eigene Gruppe einrichten wird, in der wir aktiv werden, um auszuloten, welches Maßnahmenpaket wir gemeinsam verabschieden können. Dieses Maßnahmenpaket muss natürlich über das Regierungsprogramm hinausgehen. Ich bin sicher, dass man das Thema nicht außen vor lassen kann, da muss was gehen!

Sämtliche internationale Studien zeigen, dass jene Länder, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten in die Autonomie investiert haben, Fortschritte gemacht haben. Natür­lich, als Freunde der Eigenverantwortung und der Freiheit ist das für uns ein leiden­schaftliches Herzensthema. Wir sagen, wir wollen die Gängelung der Schulen beseiti­gen, wir wollen ihnen Gestaltungsfreiraum geben, Verantwortung geben, und das na­türlich auch in Dienstrechtsfragen.

Wie schaut das konkret für uns aus? – Vor allem auf drei zentralen Säulen soll es die­se Freiheit, Verantwortung geben: Auf der personellen Ebene heißt das, es gibt Perso-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 135

nal-Autonomie für die Schulen. Der Lehrer, die Lehrerin wird von der Schule angestellt. Der Direktor, die Direktorin wird direkt vor Ort in der Schule auf Basis eines öffentlichen Hearings bestellt, auch auf Basis einer gemeinsamen Entscheidungsfindung des Schul­gemeinschaftsausschusses und der Trägerorganisation, das wäre in dem Fall Bund, Land oder Gemeinde.

Die zweite Autonomie-Säule ist für uns ganz klar die finanzielle Autonomie, ansonsten wäre es ja eine beschnittene Autonomie.

Die dritte Säule ist die pädagogische Autonomie. Wir müssen natürlich eine Vielfalt der pädagogischen Konzepte haben. Wir wollen Differenzierung. Das ist auch das Angebot an die ÖVP, deswegen glaube ich, das müsste euch total taugen. Ihr kommt ja auch immer mit der Differenzierung. Ich bin auch zuversichtlich, ich habe mit Reinhold Lo­patka ein Gespräch geführt. Ich werde heute auch einen Entschließungsantrag einbrin­gen, allerdings einen selbständigen, den müssen wir heute nicht abstimmen. Ich glau­be, wir sollten uns Zeit lassen. Ich will jetzt da gar nicht hetzen, das Thema ist zu wich­tig. Aber er hat das mitgenommen und hat gesagt, er wird das prüfen, ob man zum Bei­spiel eine Modellregion in Tirol oder anderswo machen kann.

Ich merke auch, dass die SPÖ offen ist, wenn die ÖVP da Interesse hat, und deswe­gen bin ich einfach guter Dinge, dass diese Ansätze auch zum Leben erweckt werden. Wir müssen ins Tun kommen. Wir sind dazu bereit, das Thema nicht zu sehr zu expo­nieren, sondern einfach entschlossen etwas voranzubringen, ohne dass man es tages­politisch zerfranst. Das wäre mein Wunsch: Mehr Gestaltungsspielraum und mehr Ver­antwortung für die Schulen! – Danke schön. (Beifall bei NEOS-LIF.)

13.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


13.52.13

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Minister! Uns geht es darum, dass wir ähnlich wie wir das bei der Diskussion um das LehrerInnen-Dienstrecht gemacht ha­ben, hier einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Walser und FreundInnen ein­bringen.

Er ist verteilt worden; ich möchte ihn daher nur in den Grundzügen erläutern. Uns geht es im Prinzip darum, dass künftig klar ist, dass Lehrerinnen und Lehrer sicher längere Anwesenheitszeiten an der Schule haben, dass wir aber gleichzeitig feststellen, län­gere Anwesenheitszeit heißt nicht zwingend auch längere Unterrichtszeit. Das ist der zentrale Punkt. Wir wollen ein modernes LehrerInnen-Dienst- und Besoldungsrecht ha­ben. Die Diskussion ist im Gange. Sie haben alle mitbekommen, wie heftig hier vonsei­ten der Lehrkräfte diskutiert wird.

Ich bitte Sie wirklich, im Sinne einer gemeinsamen Diskussion und im Sinne einer ge­meinsamen Beschlussfassung, hier ein bisschen weniger Druck auf die Lehrerinnen und Lehrer zu machen und etwas stärker darauf einzugehen, was denn vonseiten der Lehrkräfte gefordert wird. Das ist nicht immer identisch mit dem, was die Gewerkschaft fordert. (Beifall bei den Grünen.)

Aber ich glaube, wir sind alle gut beraten, wenn wir gerade die Arbeitsplatzsituation hier stärker im Auge haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Der eingebrachte Antrag wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Mandatare verteilt. Er ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen Grundzügen erläutert und gilt damit als ordnungsgemäß eingebracht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 136

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde zum Bericht und An­trag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (18 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaft­liche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (18 d.B.)

wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 werden die neuen Ziffern 1a bis 1d eingefügt:

1a. §8 Absatz 3 lautet wie folgt:

"(3) Die Jahresnorm für Landesvertragslehrpersonen entspricht der in den bundesge­setzlichen Vorschriften vorgesehenen regelmäßigen Dienstzeit (§§ 48, 64ff sowie 72 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333) eines öffentlich Bediensteten mit gleichem Dienstalter für den dem jeweiligen Schuljahr entsprechen­den Zeitraum, wobei der Entfall von Dienstleistungen an Feiertagen bereits in der Jah­resnorm und der gesetzlich vorgesehenen Aufteilung auf die einzelnen Tätigkeiten be­rücksichtigt ist. Weiters sind der 24. und 31. Dezember sowie der Karfreitag als dienst­freie Tage zu berücksichtigen. Die Gesamtstundenzahl pro Schuljahr, die den auf Grund der Schülerzahl der Schule zugewiesenen Planstellen entspricht, ist 

1.für die Unterrichtsverpflichtung (Tätigkeiten im Kontakt mit SchülerInnen), wobei auch alle damit im Zusammenhang stehenden gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtspflich­ten als berücksichtigt gelten,

2. für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes sowie Korrekturarbeiten, individuel­le Lernbetreuung, Förderung, Beratung der SchülerInnen und der Erziehungsberechtig­ten und 

3. für sonstige Tätigkeiten gemäß Abs. 2 unter Bedachtnahme auf die Anzahl der in der jeweiligen Schule geführten Klassen sowie auf die für die jeweilige Schulart im Lehr­plan vorgesehene Stundentafel pro Lehrperson aufzuteilen (Diensteinteilung).

Für eine Landesvertragslehrperson gilt eine Jahresnorm von 1 776 Jahresstunden. Die Jahresarbeitszeit verkürzt sich ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr um 40 Stunden auf 1736 Jahresarbeitsstunden.

Diese festgesetzte Jahresnorm entspricht den Jahresstunden der Dauer eines 52-wö­chigen Schuljahres und es bilden diese 1776 (bzw. 1736) Jahresstunden die Aus­gangsbasis für die unter Anwendung der §§ 64 ff und 72 BDG 1979 sowie für ein
53 Kalenderwochen umfassendes Schuljahr abweichend zu bemessende Jahresnorm.

Sind während des Schuljahres Änderungen der Diensteinteilung erforderlich, sind die­se schriftlich festzulegen. Wird eine vollbeschäftigte Landesvertragslehrperson nicht während des gesamten Unterrichtsjahres verwendet, sind die Jahresstunden der Ver­wendungsdauer entsprechend zu aliquotieren."

1b. Nach §8 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:

"(3a) Im Rahmen der Jahresstundensumme gemäß Abs. 1 Z 3 sind


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 137

1. für die Erfüllung sonstiger lehramtlicher Pflichten, die grundsätzlich jeder Landesver­tragslehrperson obliegen (insbesondere § 31 dieses Bundesgesetzes oder nach den §§ 17, 51 Abs. 1 und 2 und 57 des Schulunterrichtsgesetzes) - mit Ausnahme der Auf­sichtspflicht,

2. für die Erfüllung der Aufgaben eines Klassenvorstandes , für die Klassenführung und für die Studienkoordination (Abendschulen)

3. für die Vertretung eines an der Erfüllung ihrer Unterrichtsverpflichtung verhinderten Vertragslehrperson zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler,

4. für die Teilnahme an verpflichtenden Fortbildungsveranstaltungen, die im Zusam­menhang mit der Tätigkeit des Lehrers stehen, 15 Jahresstunden und

5. für die Erfüllung besonderer Tätigkeiten der Vertragslehrpersonen im Bereich ihres Berufsfeldes (insbesondere die Verwaltung einer organisationsmäßig vorgesehenen und tatsächlich bestehenden Sammlung oder eines Kustodiates, Koordination von Unterrichtsprojekten, Koordination der Bildungsstandardüberprüfungen, Durchführung der Standardisierten Reife- und Diplomprüfungen, Betreuung von Vorwissenschaftli­chen Arbeiten, Tätigkeit für Schulentwicklung, Evaluation und Qualitätssicherung, Teil­nahme an Schulveranstaltungen, Teilnahme an Schul- oder Klassenforen) die zur Er­reichung der Jahresnorm fehlenden Jahresstunden der Vertragslehrperson vorzuse­hen.

Die mit der Übernahme von pädagogischen oder organisatorischen Aufgaben oder von Aufsichtspflichten verbundene Teilnahme einer Vertragslehrperson an mehrtägigen Schulveranstaltungen zählt dabei je Kalendertag, an dem eine solche Schulveranstal­tung stattfindet, bis zum Höchstausmaß von zehn Jahresstunden.

Die für eine Lehrkraft innerhalb des 53 Kalenderwochen umfassenden Schuljahres für eine weitere Kalenderwoche regelmäßig anfallenden Unterrichtsstunden (Unterrichts­verpflichtung, Abs. 1 Z 1) sowie die Stunden für die Vor- und Nachbereitung des Un­terrichtes sowie Korrekturarbeiten, individuelle Lernbetreuung, Förderung, Beratung der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigten (Abs. 1 Z 2) vermindern die für die Erfüllung besonderer Tätigkeiten der Vertragslehrperson im Bereich ihres Berufsfeldes zur Verfügung stehenden Stunden entsprechend."

1c. Nach §8 Absatz 3a wird folgender Absatz 3b eingefügt:

"(3b) Die Aufteilung der Jahresnorm auf Tätigkeiten gemäß Abs. 1 Z1 bis 3 erfolgt schulautonom durch die Schulleitung unter Berücksichtigung der Mitwirkungs- und In­formationsrechte des Dienststellenausschusses der Personalvertretung gem. §9 PVG."

1d. §13 lautet wie folgt:

"§ 13. Landesvertragslehrpersonen führen die Verwendungsbezeichnung Lehrerin oder Lehrer."

Die bestehende Art. 1 Z.1 erhält die Bezeichnung Z.1e:

Z. 4 lautet wie folgt:

4. § 22 entfällt.

In Artikel 2 werden folgende Ziffern 1a bis 1d eingefügt:

1a. §8 Absatz 3 lautet wie folgt:

"(3) Die Jahresnorm für Landesvertragslehrpersonen entspricht der in den bundesge­setzlichen Vorschriften vorgesehenen regelmäßigen Dienstzeit (§§ 48, 64ff sowie 72 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333) eines öffentlich Bediensteten mit gleichem Dienstalter für den dem jeweiligen Schuljahr entsprechen-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 138

den Zeitraum, wobei der Entfall von Dienstleistungen an Feiertagen bereits in der Jah­resnorm und der gesetzlich vorgesehenen Aufteilung auf die einzelnen Tätigkeiten be­rücksichtigt ist. Weiters sind der 24. und 31. Dezember sowie der Karfreitag als dienst­freie Tage zu berücksichtigen. Die Gesamtstundenzahl pro Schuljahr, die den auf Grund der Schülerzahl der Schule zugewiesenen Planstellen entspricht, ist

für die Unterrichtsverpflichtung (Tätigkeiten im Kontakt mit SchülerInnen), wobei auch alle damit im Zusammenhang stehenden gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtspflich­ten als berücksichtigt gelten,

für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes sowie Korrekturarbeiten, individuelle Lernbetreuung, Förderung, Beratung der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigten und

für sonstige Tätigkeiten gemäß Abs. 2 unter Bedachtnahme auf die Anzahl der in der jeweiligen Schule geführten Klassen sowie auf die für die jeweilige Schulart im Lehr­plan vorgesehene Stundentafel pro Lehrperson aufzuteilen (Diensteinteilung).

Für eine Landesvertragslehrperson gilt eine Jahresnorm von 1 776 Jahresstunden. Die Jahresarbeitszeit verkürzt sich ab dem 26. Anrechenbaren Dienstjahr um 40 Stunden auf 1736 Jahresarbeitsstunden.

Diese festgesetzte Jahresnorm entspricht den Jahresstunden der Dauer eines 52-wö­chigen Schuljahres und es bilden diese 1 776 (bzw. 1736) Jahresstunden die Aus­gangsbasis für die unter Anwendung der §§ 64 ff und 72 BDG 1979 sowie für ein
53 Kalenderwochen umfassendes Schuljahr abweichend zu bemessende Jahresnorm.

Sind während des Schuljahres Änderungen der Diensteinteilung erforderlich, sind die­se schriftlich festzulegen. Wird eine vollbeschäftigte Landesvertragslehrperson nicht während des gesamten Unterrichtsjahres verwendet, sind die Jahresstunden der Ver­wendungsdauer entsprechend zu aliquotieren."

1b. Nach §8 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:

"(3a) Im Rahmen der Jahresstundensumme gemäß Abs. 1 Z 3 sind

für die Erfüllung sonstiger lehramtlicher Pflichten, die grundsätzlich jeder Landesver­tragslehrperson obliegen (insbesondere § 31 dieses Bundesgesetzes oder nach den §§ 17, 51 Abs. 1 und 2 und 57 des Schulunterrichtsgesetzes) - mit Ausnahme der Auf­sichtspflicht,

für die Erfüllung der Aufgaben eines Klassenvorstandes , für die Klassenführung und für die Studienkoordination (Abendschulen)

für die Vertretung eines an der Erfüllung ihrer Unterrichtsverpflichtung verhinderten Vertragslehrperson zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler,

für die Teilnahme an verpflichtenden Fortbildungsveranstaltungen, die im Zusammen­hang mit der Tätigkeit des Lehrers stehen, 15 Jahresstunden und

für die Erfüllung besonderer Tätigkeiten der Vertragslehrpersonen im Bereich ihres Be­rufsfeldes (insbesondere die Verwaltung einer organisationsmäßig vorgesehenen und tatsächlich bestehenden Sammlung oder eines Kustodiates, Koordination von Unter­richtsprojekten, Koordination der Bildungsstandardüberprüfungen, Durchführung der Standardisierten Reife- und Diplomprüfungen, Betreuung von Vorwissenschaftlichen Arbeiten, Tätigkeit für Schulentwicklung, Evaluation und Qualitätssicherung, Teilnahme an Schulveranstaltungen, Teilnahme an Schul- oder Klassenforen) die zur Erreichung der Jahresnorm fehlenden Jahresstunden der Vertragslehrperson vorzusehen.

Die mit der Übernahme von pädagogischen oder organisatorischen Aufgaben oder von Aufsichtspflichten verbundene Teilnahme einer Vertragslehrperson an mehrtägigen Schul-


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veranstaltungen zählt dabei je Kalendertag, an dem eine solche Schulveranstaltung statt­findet, bis zum Höchstausmaß von zehn Jahresstunden.

Die für eine Lehrkraft innerhalb des 53 Kalenderwochen umfassenden Schuljahres für eine weitere Kalenderwoche regelmäßig anfallenden Unterrichtsstunden (Unterrichts­verpflichtung, Abs. 1 Z 1) sowie die Stunden für die Vor- und Nachbereitung des Un­terrichtes sowie Korrekturarbeiten, individuelle Lernbetreuung, Förderung, Beratung der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigten (Abs. 1 Z 2) vermindern die für die Erfül­lung besonderer Tätigkeiten der Vertragslehrperson im Bereich ihres Berufsfeldes zur Verfügung stehenden Stunden entsprechend."

1c. Nach §8 Absatz 3a wird folgender Absatz 3b eingefügt:

"(3b) Die Aufteilung der Jahresnorm auf Tätigkeiten gemäß Abs. 1 Z1 bis 3 erfolgt schulautonom durch die Schulleitung unter Berücksichtigung der Mitwirkungs- und In­formationsrechte des Dienststellenausschusses der Personalvertretung gem. §9 PVG."

1d. § 13 lautet wie folgt:

"§ 13. Landesvertragslehrpersonen führen die Verwendungsbezeichnung Lehrerin oder Lehrer."

5. die bestehende Art. 2 Z. 1 erhält die Bezeichnung Z.1e.

Art.2 Z. 5 lautet wie folgt:

5. § 23 entfällt.

Begründung

Es ist unbestritten, dass die Arbeit der Lehrkräfte nicht aus Unterricht allein besteht. Das im Dezember des Vorjahres beschlossene Dienstrecht sieht vor, dass für neu ein­tretende LehrerInnen eine höhere und gleiche Unterrichtsverpflichtung im Ausmaß von 24 Wochenstunden gelten wird. Eine Fächervergütung für korrekturaufwendige Unter­richtsfächer an höheren Schulen ist vorgesehen. Diese Zulagenregelung ignoriert ei­nerseits den Umstand, dass Vorbereitung, Nachbereitung und Korrektur Zeit in An­spruch nehmen, die nicht durch Geldleistungen aufgewogen werden kann, ohne dass die Qualität des Unterrichts leidet. Andererseits bevorzugt das Zulagensystem Leh­rerInnen in der Sekundarstufe 1 und noch mehr in der Sekundarstufe 2.

Diese Herangehensweise diskriminiert LehrerInnen in der Volksschule und den Son­derschulen, da diese eine besondere Verantwortung gegenüber ihren SchülerInnen haben und den Unterricht mit derselben Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vor- und nach­bereiten wie ihre KollegInnen an den Mittleren und Höheren Schulen. Daher müssen Vor- und Nachbereitungszeiten für den Unterricht in die Arbeitszeit der LehrerInnen mit eingerechnet werden.

Der auf das Schuljahr konzentrierte, in Zusammenhang mit Unterrichts-, Korrektur-, Projekt- oder Semester- bzw. Schulschlussarbeit unterschiedliche Arbeitsanfall von 40 bis 50 und mehr Arbeitsstunden pro Woche wird mit einem Lehrverpflichtungsmodell, das die (Voll-) Beschäftigung einer Vertragslehrperson von einer fixen Wochenstun­denanzahl ableitet, nicht berücksichtigt. Ein Jahresarbeitszeitmodell erlaubt es dage­gen Ferienzeiten, die über das gesetzliche Ausmaß an Jahresurlaub hinaus gehen, als Jahreszeitausgleich zu konsumieren.

Die beschlossene Regelung lässt weitere wichtige Forderungen der LehrerInnen außer Acht, die sowohl für die Lehrkräfte als auch für die SchülerInnen und Eltern wichtige Voraussetzungen für eine bessere Schule sind:

Gleiche Bezahlung, keine unterschiedlichen Zulagen nach Schulstufe


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Gleiche Arbeitszeit für alle Schulstufen und Fächer (unter Berücksichtigung standortbe­zogener zusätzlicher Tätigkeiten)

Arbeitszeitliche Entlastung der LehrerInnen durch Einsatz von Supportpersonal für die nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten

Gemeinsames Dienstrecht für Lehrpersonen an Pflichtschulen, BMHS und land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen

einheitliche Schul-Personalverwaltung

Verlagerung der Umsetzungskompetenzen an die Schulen und für die Schulen

von den Schulpartnern gewählte Schulleitungsteams

Mitwirkungsrechte für und Rechenschaftspflicht gegenüber den Schulpartnern

Lehrkräfte an den über 6.000 Schulen in Österreich arbeiten unter unterschiedlichsten Bedingungen. Große und kleine Schulstandorte, Grundschulen und Höhere Schulen, Schulversuchsschulen und Regelschulen, Schulen in ländlichen und urbanen Gebie­ten, Tages- und Abendschulen usw. arbeiten ganz unterschiedlich. Auch der Aufwand in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist nicht vergleichbar. Während Sprachleh­rer jedes Schuljahr tausende Seiten an Hausaufgaben und Schularbeiten korrigieren müssen, bereiten LehrerInnen in naturwissenschaftlichen Fächern aufwendige Ver­suchsanordnungen oder Experimentierstationen vor. LehrerInnen für Bewegung und Sport organisieren Sportwochen und Skikurse, LehrerInnen für musisch-kreative Unter­richtsfächer bereiten Konzerte, Aufführungen und Ausstellungen vor, betreuen Proben etc. Von allen zukünftigen LehrerInnen zu erwarten, sie könnten 24 Stunden pro Wo­che unterrichten, während die Unterrichtsqualität gleich bleibt, ist illusorisch.

Damit Schulen den Einsatz der Lehrkräfte an die Standortbedingungen anpassen können, müssen die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den Dienststellenaus­schüssen der Personalvertretung autonom über den Einsatz der Lehrkräfte (und die Gruppengrößen) entscheiden können. Um die LehrerInnenarbeitszeit einerseits flexi­bel, über das Schuljahr jedoch vergleichbar zu gestalten, muss ein Jahresnormmodell eingeführt werden.

Damit wird auch sichergestellt, dass hohen Arbeitsbelastungen etwa während der prü­fungsintensiven Zeiten auch Zeiten für den Abbau geleisteter Mehrstunden gegenüber­stehen, diese Leistungen aber auch nachvollziehbar sind. Der Einsatz der Lehrkräfte sowie Zulagen sind am Schulstandort zu regeln, das Controlling kann zentral bzw. über Bildungsdirektionen erfolgen.

Im Sinne einer Zusammenarbeit der LehrerInnen und SchülerInnen auf Augenhöhe ist die Verwendungsbezeichnung Professorin bzw. Professor in der alltäglichen Schul­praxis hinderlich. Darüber hinaus ist die Anrede sogar irreführend, da vorgesehen ist, dass bereits Lehramtsstudierende mit Bachelorabschluss alleinverantwortlich unterrich­ten sollen, auch wenn der Masterabschluss erst in den folgenden fünf Jahren (oder auch nicht) nachgeholt werden soll. Daher ist die Verwendungsbezeichnung Lehrerin bzw. Lehrer als realitätsnah und schülerInnenfreundlich der Bezeichnung Professorin bzw. Professor vorzuziehen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort. – Bitte.

 


13.54.00

Bundesminister im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss beim Herrn Abgeordnetem Hagen beginnen. Ich habe jetzt noch einmal nachgeschaut, zu welcher Fraktion er gehört, aber ich bin mir


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sicher, es war Team Stronach oder ist Team Stronach. (Abg. Kirchgatterer: Das ist nicht so sicher! Das wechselt immer!) Das ist nämlich insofern interessant, als ich mich erinnern kann, dass im Wahlkampf der damalige Spitzenkandidat Frank Stronach ver­langt hat, dass man bei den Gehältern der öffentlichen Bediensteten pro Jahr um 5 Prozent reduziert bis man in Summe, glaube ich, 25 Prozent der Kosten eingespart hat. (Abg. Hagen: Bei der Verwaltung!) – Nein. Er hat dezidiert von den Gehältern ge­sprochen. Da gab es – ich könnte Ihnen dann nachher die Zeitung sagen, es war an ei­nem Sonntag – ein großes Interview, wo genau das drinnen gestanden ist. Insofern bin ich ein bisschen überrascht, dass Sie jetzt eine deutliche Anhebung der Gehälter ver­langen. (Abg. Hagen: Von den hohen Gehältern nicht!)

Ich bin aber auch im Hinblick auf andere Redebeiträge überrascht. Kollege Steinhauser hat sozusagen das Plädoyer gehalten, man müsse mehr anheben wegen Kaufkraftsi­cherung und so weiter. Ich kann dem viel abgewinnen. Ich würde mir dann von einer konstruktiven Opposition wünschen, dass auch gesagt wird, wo im Gegenzug einge­spart werden soll. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn wir der Meinung sind, dass wir einerseits konsolidierte Haushalte haben sollen, und man auf der anderen Seite Vorschläge für zusätzliche Ausgaben macht, dann ist es immer klug, dazuzusagen, wo die entsprechenden Einsparungen stattfinden sollen. Gehälter oder verschiedenen Bereiche, zum Beispiel Wissenschaft, Forschung et cete­ra, gegeneinander auszuspielen und gleichzeitig ein konsolidiertes Budget zu fordern, das ist ein bisschen gar durchsichtig.

Zum Herrn Abgeordneten Lausch noch eine Anmerkung, bevor ich dann noch einmal das Modell im Detail darstelle: Ja, es gab im Dezember einen Diskussionsstand mit 1,7 Prozent. Ja, wir haben uns im Jänner auf 1,88 Prozent im Durchschnitt verständigt. Für die Mitarbeiter sind 1,88 Prozent dauerhaft gesehen natürlich besser, weil es auch für die künftigen Erhöhungen die Basis dessen, was dann erhöht wird, anhebt. Also dauerhaft sind 1,88 Prozent, auch wenn es im März beginnt, natürlich für die Mitarbei­ter die bessere Situation.

Wir hatten eine Aufgabe, und jetzt kann man sagen, als jemand, der einerseits für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwas Gutes will, andererseits darauf achten muss, dass das Budget nicht überschritten wird, das ist eine relativ komplizierte Situation. Ich glaube, das sind genau diese beiden Parameter, auf die wir achten mussten in die­sen – wie Herr Abgeordneter Singer gesagt hat – schwierigen Verhandlungen. Es wa­ren sehr, sehr intensive Verhandlungen. Ich war auch schon im Dezember bei den Ver­handlungen dabei. Davor hat sie meine Kollegin Heinisch-Hosek geführt, und wir ha­ben dann an diesem Abend beziehungsweise in dieser Nacht, in der wir uns geeinigt haben, sehr intensiv miteinander verhandelt. Ich glaube aber, wir haben ein sehr sinn­volles Ergebnis, das wir letztendlich im Konsens erzielt haben, gefunden.

Nun zu den Details: Vereinbart wurde, dass von März 2014 bis Februar 2015 alle Ge­hälter um 1,4 Prozent angehoben und zusätzlich 14,50 € draufgegeben werden und dass die Zulagen um 2,02 Prozent angehoben werden. Diese Staffelung, die ich gera­de angesprochen habe, diese soziale Staffelung bedeutet, dass bei den niedrigsten Gehältern auf Bundesebene um 2,41 Prozent, also rund 2,5 Prozent, und bei den höchsten Gehältern um 1,55 Prozent angehoben wird. Es liegt also eine Spanne von rund 1 Prozent dazwischen. Die hohen Gehälter werden etwas weniger angehoben, die niedrigen Gehälter werden etwas mehr angehoben, auch deutlich über der Infla­tionsrate. Das ist immer die Diskussion: Reden wir von der Inflationsrate in der Vergan­genheit, oder reden wir von der Inflationsrate, die im heurigen Jahr prognostiziert wird? Das ist 1,7 Prozent.

Ich komme aber noch auf einen weiteren Punkt: Wir haben auch einen zweiten Teil vereinbart, nämlich bei den Gemeindebediensteten. Diese folgen zwar grundsätzlich die-


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sem Modell, aber abweichend von dieser Aufteilung gibt es eine Erhöhung der Gehäl­ter um 2,3 Prozent bis ungefähr 2 700 € Gehalt und danach greift ein Deckel von unge­fähr 62 €. Das ist eine andere Form der sozialen Staffelung.

Im Grundsatz haben wir Konsens erzielt, sowohl mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst als auch mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.

Das Ziel, dass man eine Homogenität bei den Gehaltsabschlüssen möglichst erreicht, haben wir angestrebt, konnten wir jedoch nicht ganz erreichen, weil Vorarlberg schon davor abgeschlossen hatte. Weitgehend haben wir es aber geschafft, und wenn meine Information richtig ist, hat sich gestern auch Tirol schon der Bundeseinigung ange­schlossen.

Wir haben etwas Zweites gemacht: Wir haben für die Zeit von März 2015 bis En­de 2015 schon zusätzlich mit abgeschlossen, und zwar Verbraucherpreisindex plus 0,1 Prozent. Grundlage für den Verbraucherpreisindex sind wie auch in der Vergan­genheit das letzte Quartal 2013 und die ersten drei Quartale im Jahr 2014. Daher glaube ich, dies ist ein im Rahmen des Budgets moderater, aber insgesamt sehr posi­tiver Abschluss für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere auch durch den Umstand, dass wir die Zulagen um 2,02 Prozent erhöhen.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, meiner Vorgängerin in diesem Be­reich, also Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek, herzlich zu danken für die Verhand­lungen, die sie bis Dezember geführt hat; meinem Kollegen Staatssekretär Jochen Danninger, der auch in dieser langen Nacht gemeinsam mit mir die Verhandlungen ge­führt hat; und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Sektion, in den Ka­binetten, bei mir, aber natürlich auch bei Herrn Staatssekretär Danninger.

Insgesamt noch ein Hinweis: Wer nicht mitstimmt, will in Wirklichkeit eine Nulllohn­runde, denn das wäre die Konsequenz, wenn wir keine Erhöhung beschließen wür­den. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Hagen zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsord­nung dazu, Herr Abgeordneter. – Bitte.

 


14.01.53

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich berichtige tatsächlich: Der Herr Bundesminister hat hier dargestellt, dass Frank Stronach behauptet oder gesagt hätte, dass Beamte 5 Prozent weniger Gehalt auf fünf Jahre haben sollen und dies ein 25-Prozent-Minus ausmachen würde. – Das ist falsch. (Abg. Rädler: 6 Prozent ...!)

Tatsächlich hat Frank Stronach in seinem Interview gesagt, dass Beamte, die in ihrem jetzigen Job überflüssig geworden sind und dann nicht mehr gebraucht werden – das ist bei Exekutivbeamten nicht der Fall –, ein Gehaltsminus von 5 Prozent im Jahr ha­ben sollen und gefördert werden, wenn sie einen Job in der Privatwirtschaft annehmen. Das ist die richtige Aussage gewesen, Herr Staatssekretär, und das betrifft die Exe­kutive bestimmt nicht. (Ruf bei der SPÖ: „Herr Staatssekretär“?) – Ah, Herr Minister, sorry! (Abg. Mag. Schieder: „Herr Minister“ – sonst müssen wir wieder berichtigen!)

14.03

14.03.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 143

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden, in 17 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Pendl, Singer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner liegt eine vom Berichterstatter vorgebrachte Druckfehlerberichtigung vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der Druckfehlerberichti­gung abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Pendl, Singer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und 2 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerbe­richtigung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend angemessene Gehaltserhöhung und Attraktivierung des öffentlichen Dienstes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten durch ein eigenes Exekutivdienstrecht“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forst­wirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden, in 18 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und 2 eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 144

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist ab­gelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.07.084. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 112/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Tabakge­setzes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008 (19 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


14.07.39

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Da­men und Herren des Hohen Hauses! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Mit dieser authentischen Interpretation wird Gästen künftig zugemutet, den Raucherraum in einer Gaststätte kurz zu durchqueren. Die Grünen werden diesem Vorhaben aus formalen und inhaltlichen Gründen nicht zustimmen.

Ich komme zuerst zum Formalen: Eine authentische Interpretation fünf Jahre nach der Gesetzwerdung, die so weit von der Intention des Gesetzgebers weggeht, ist eigentlich ein Affront gegen den Rechtsstaat. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja! Das Tabakge­setz 2008 sichert den Nichtrauchern grundsätzlichen Schutz vor Rauch und Rauchfrei­heit zu – mit einigen Ausnahmen –, und der Verwaltungsgerichtshof hat im Juni 2013 den Nichtraucherschutz eigentlich verstärkt und hat bestimmt, dass NichtraucherInnen der rauchfreie Weg auch zur Bar und zum WC ermöglicht sein soll.

So, und jetzt geht es darum: Eigentlich torpedieren Sie eine oberstgerichtliche Ent­scheidung mit dieser authentischen Interpretation, und zwar auf Zuruf der Wirtschafts­kammer! Im ausschließlichen Interesse der Gastronomie soll jetzt eine weitere Ausnah­me geschaffen und damit den Gastronomen erlaubt werden, nicht wieder umbauen zu müssen.

In diesem Bereich haben sie ein großes Problem: Angeblich haben 12 000 Gastro­nomiebetriebe insgesamt bereits 96 Millionen € in Umbauten investiert. Aber für diese Misere sind die Vertreter der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer selbst


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 145

verantwortlich, denn sie haben den Gastronomen empfohlen, nicht den Nichtraucher­schutz zu forcieren, sondern diese Umbauten vorzunehmen.

Dieses Vorhaben bringt auch keine Rechtssicherheit – und das wäre an sich die Inten­tion einer authentischen Interpretation –, im Gegenteil, sie wird Rechtsunsicherheit bringen. Es ist jetzt schon so, dass 86 Prozent der Gastronomen sich nicht an die Vor­gaben und Auflagen halten. Eine weitere Ausnahmebestimmung wird weitere Rechts­unsicherheit und weitere Verstöße bringen (Zwischenruf des Abg. Dr. Wittmann), gar keine Frage!

Eine weitere derart zahnlose Bestimmung ist nicht nur dazu angetan, dieses Gesetzes­chaos zu vergrößern. Es ist auch zutiefst undemokratisch, denn Sie wissen, zwei Drit­tel der Bevölkerung, zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher wollen Nicht­raucherschutz, den absoluten, lückenlosen Nichtraucherschutz in der Gastronomie! (Beifall bei den Grünen.)

Nein, das ist nicht die neue Politik, die Sie den Bürgerinnen und Bürgern versprochen haben: Die Wirtschaftskammer bestellt sich ihre Gesetze im Parlament! Ich finde das eigentlich empörend, und man muss sich dann schon fragen: Wie viel Macht soll die Wirtschaftskammer haben, wenn sie oberstgerichtliche Entscheidungen aushebeln kann? (Abg. Neubauer: Sozialpartnerschaft!) Genau das sind jener pure Lobbyismus und diese Klientelpolitik (Abg. Neubauer: Dort sind aber die Grünen auch drin, in der Wirtschaftskammer!), die den Österreichern zum Hals heraushängen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich finde es auch nicht sinnvoll, dass dieses Thema, das ein Gesundheitsthema ist, dem Gesundheitsbereich entzogen wurde, zumal Gesundheitsminister Stöger für den durchgängigen Nichtraucherschutz ist. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Was der schon alles gesagt hat! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Er tritt für ein generelles Rauchverbot ein. Ich bin – anders als er – der Meinung, dass es eine Mehrheit im Par­lament dazu geben könnte, wenn Sie bereit wären, den Klubzwang aufzuheben.

Niemand will mehr dieses unzumutbare, prolongierte Chaos. Für NichtraucherInnen ist der komplette, absolut lückenlose Schutz vor Tabakrauch zu gewährleisten, und zwar aus gutem Grund. Sie alle kennen die Zahlen und Fakten, Passivrauchen ist laut WHO ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Weltweit sterben jährlich 600 000 Menschen am Passivrauchen, und viele Krankheiten sind mit dem Passivrauchen assoziiert. Ich muss jetzt nicht alle aufzählen, Sie wissen es. Laut Bundesministerium für Gesundheit ster­ben in Österreich jährlich 14 000 Menschen an den Folgen von Tabakkonsum.

Noch eines, und das ist das, was mich ganz besonders schmerzt: Ein Viertel unserer 16-Jährigen in Österreich raucht! Damit sind wir wieder trauriges Schlusslicht in der EU. Ich bin der Meinung, wir brauchen gar nicht über Prävention und so etwas zu phi­losophieren, wenn die Politik jungen Menschen in einer so wichtigen Sache einen der­artigen Zickzackkurs vorlegt. (Beifall bei den Grünen.)

14.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


14.13.20

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Erstens: Wir schaffen kein Gesetz. Zu Ihren formellen Einwendungen: Wir schaffen kein Ge­setz! Es ist die Regelung einer authentischen Interpretation, und ich halte dieses Ins­trumentarium für ein sehr selten eingesetztes Instrumentarium. Ich bin jetzt 15 Jahre in diesem Haus, und da wurde es noch nicht eingesetzt. Ich glaube, historisch lässt sich das in etwa bis 1970 zurückverfolgen.


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Es geht darum, gegenüber einer von der eigenen Rechtsprechung abgehenden Inter­pretation des Verwaltungsgerichtshofes authentisch zu interpretieren, was der Gesetz­geber gewollt hat. Diese Möglichkeit ist in der Regelung des § 8 ABGB gegeben. Das heißt, Interpretationen vornehmen kann sowohl das oberste Gericht als auch der Ge­setzgeber. Diese Interpretation, dass man auf dem Weg zum Klo einen Raucherbe­reich durchqueren kann, war uns bei der Gesetzgebung bewusst. Es war uns bewusst, dass das möglich sein muss, weil es in vielen Lokalen nicht anders geht. Daher können wir das, was uns bei der Gesetzgebung bewusst war, auch so interpretieren. (Abg. Dr. Moser: Wieso schreibt ihr es nicht direkt ins Gesetz?) Diese Interpretation nehmen wir heute vor, und das ist etwas ganz anderes als ein Gesetz.

Das Zweite ist: Der Staat muss auch verlässlich bleiben! Ich selbst bin Nichtraucher, aber ich setze mich dafür ein, dass Leute, die sich auf ein Gesetz verlassen, die auf ein Gesetz vertrauen, das wir 2008 erlassen haben, auf dieses Vertrauen auch setzen können, wenn sie Investitionen im Hinblick auf dieses Gesetz vornehmen, damit sie das Geld, das sie aufgrund dieses Vertrauens in das Gesetz investiert haben, auch zu­rückverdienen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das sage ich in vollem Bewusstsein dessen, dass ich selbst durchaus für eine klarere Regelung wäre, nämlich für eine Nichtraucherregelung. Aber der Staat muss verläss­lich sein, und ich bin hier ein Vertreter des Staates, der darauf schauen muss, dass diese Gesetze, wenn sie durch eine etwas missglückte Interpretation ins Gegenteil verkehrt werden, durch eine authentische Interpretation dessen, der dieses Gesetz ge­macht hat, korrigiert werden.

Ich stehe zu dieser Regelung, wenn ich auch selbst und persönlich davon überzeugt bin, dass man darüber diskutieren sollte, eine absolute Nichtraucherregelung einzufüh­ren. Den Leuten muss man aber die Chance geben, das Geld, das sie investiert haben, in einem gewissen Zeitraum zurückzuverdienen. Dazu stehe ich, und ich glaube, es würde uns gut anstehen, nicht durch Interpretationen Leute in den Ruin zu stürzen, sondern hier auch die Verlässlichkeit des Staates unter Beweis zu stellen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Pendl: Bravo!)

14.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


14.16.47

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Vorredner hat es auf den Punkt gebracht: Es geht um Vertrau­ensschutz und um den Rechtsstaat! Das ist der Grund, warum wir heute da stehen: nicht, weil wir ein Tabakgesetz ändern, sondern es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger auf ein Gesetz, das hier beschlossen worden ist, vertrauen können müs­sen. Das wollen wir hier mit dieser Regelung hundertprozentig sicherstellen.

Das ist der entscheidende Punkt, und da macht es keinen Unterschied, liebe Kollegin­nen und Kollegen auch von den Grünen, wer dieser Bürger ist. Es macht keinen Unter­schied, ob es ein Gastronom oder ob es ein Konsument in der Gastronomie ist. Es macht keinen Unterschied, ob es ein Exekutivbediensteter oder ein Angestellter in der Privatwirtschaft ist. Jede Bürgerin und jeder Bürger hier hat ein Recht auf den Rechts­staat, und den wollen wir in dieser Situation sicherstellen. Daher muss ich Ihre Aussa­gen, Frau Kollegin Mückstein, auf das Schärfste zurückweisen. Sie sprechen von ei­nem Affront gegen den Rechtsstaat – ich spreche hier von der Sicherung des Rechts­staates, genau vom Gegenteil! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte daher, damit es für alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal ganz klar wird und nicht nur, weil ich einen Abänderungsantrag dazu einbringen möchte und diesen


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auch vorlesen muss, überhaupt diesen Antrag als solchen vorlesen, damit die Bürge­rinnen und Bürger ein genaues Bild davon bekommen, dass jetzt das Tabakgesetz nicht geändert wird. Wir beschließen hier, dass der § 13a Abs. 2 Tabakgesetz gemäß § 8 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches dahin gehend authentisch ausgelegt wird, dass den Gästen auf dem Weg zum Hauptraum beziehungsweise zu anderen rauchfreien Bereichen des Lokals, wie sanitären Anlagen beziehungsweise WC-Anla­gen, ein kurzes Durchqueren des Raucherraumes zumutbar ist.

Dazu bringe ich folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann und meiner Wenigkeit, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsaus­schusses in 19 der Beilagen über den Antrag 112/A der Abgeordneten Dr. Peter Witt­mann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Tabakgesetz ein:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. II wird folgender Satz angefügt:

‚Art. I ist im Sinne von § 8 ABGB von den Behörden und Gerichten in allen laufenden und künftigen Verfahren anzuwenden.‘“

*****

Das ist uns wichtig, damit nicht ein Interpretationsproblem bei einzelnen Gerichten oder einzelnen Behörden in noch laufenden Verfahren entsteht.

Es ist uns vollkommen bewusst, dass § 8 ABGB nun rückwirkend gilt, nämlich seit dem Inkrafttreten. Das heißt, diese Bestimmung, diese authentische Interpretation gilt nun mit der Erlassung des Gesetzes 2008. Damit es bei der Auslegung dieses Gesetzes keine Schwierigkeiten gibt, fügen wir diesen Satz jetzt auch noch hinzu. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl.)

Wir wollen nochmal erklären, dass dieser Satz deswegen notwendig geworden ist, weil vier Jahre lang die Behörden, die für die Vollziehung des Tabakgesetzes zuständig wa­ren, in eine Richtung entschieden haben und alle Gastronomen sich darauf verlassen konnten, dass in dieser Form es richtig ist, wie sie investiert haben, und nun, nach vier Jahren der Verwaltungsgerichtshof zum ersten Mal abgegangen ist von dieser Behör­denspruchpraxis.

Das macht es notwendig, dass wir wieder dorthin zurückführen, was der Wille des Ge­setzgebers 2008 war. Daher gibt es keine Änderung des Gesetzes, sondern der Nicht­raucherschutz bleibt, wie im Tabakgesetz 2008 vorgesehen, erhalten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl und Kolleginnen und Kol­legen

zum Bericht des Verfassungsausschusses in 19 der Beilagen über den Antrag 112/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kolle-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 148

gen betreffend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Ta­bakgesetzes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. II wird folgender Satz angefügt:

„Art. I ist im Sinne von § 8 ABGB von den Behörden und Gerichten in allen laufenden und künftigen Verfahren anzuwenden.“

Begründung:

Die vorgeschlagene Bestimmung dient entsprechend der Regelung in § 8 ABGB der Klarstellung des Anwendungsbereichs auf alle laufenden und künftigen Verfahren.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


14.21.19

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Mit Bauchweh, aber doch, allerdings ohne überbordende Begeisterung, wer­den wir dieser authentischen Interpretation zustimmen – mit Bauchweh, weil die Frei­heitliche Partei nach wie vor für die Wahlfreiheit für die Wirte eintritt. Es muss einem Wirt in seiner unternehmerischen Freiheit ganz einfach freistehen, ob er sein Lokal als Raucherlokal, als Nichtraucherlokal oder als gemischtes Lokal führen will. Das einmal vorneweg. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)

Wir werden zustimmen, weil wir uns damit ganz dezidiert auf die Seite der Wirte stel­len, die unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die von dieser Bun­desregierung in den letzten Jahren auch nicht wirklich erleichtert worden sind, arbeiten und Rechtssicherheit brauchen. Diejenigen 42 Prozent der österreichischen Gastwirte, die mehr als 100 Millionen € investiert haben, um den Bestimmungen des Tabakge­setzes, das Sie 2008 beschlossen haben, gerecht zu werden, diese Wirte brauchen Rechtssicherheit, und die geben wir ihnen heute mit dieser Interpretation. Es ist mir wichtig, dass wir das heute hier klarstellen.

Die Weigerung der Grünen, diese Interpretation der Meinung von 2008 zuzulassen, ist ja ganz interessant; denn Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, haben da­mals diesem Gesetz zugestimmt. (Abg. Neubauer: Oh!) Wenn jetzt Ihre damalige Mei­nung präzisiert wird, dann frage ich mich, warum Sie da quasi eine Kindesweglegung betreiben – aber das sind wir ja von den Grünen ohnehin gewöhnt. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind ja auch jahrzehntelang herumgelaufen und haben einen Spritpreis von 20 Schil­ling verlangt; und jetzt, wo wir ihn haben, wollen Sie auch davon nichts mehr wissen, weil Sie merken, dass das bei den Leuten, die sich die Fahrt in die Arbeit nicht mehr leisten können, gar nicht mehr so gut ankommt. Also diese Doppelbödigkeit fällt hier wirklich nicht auf fruchtbaren Boden! (Beifall bei der FPÖ.)

14.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Nach­baur. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 149

14.23.55

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Ich selbst bin Nichtraucherin und ich hoffe, dass sehr viele Menschen in Zukunft auch einen gesünderen Lebensstil ha­ben werden. In Nordamerika raucht übrigens kaum noch jemand (Abg. Neubauer: Stimmt ja nicht!), und die jungen Leute finden das auch gar nicht mehr cool. Also ich glaube, dass in Österreich ein generelles Rauchverbot sowieso kommen wird, weil ich glaube, dass das Gesundheitsbewusstsein einfach in diese Richtung geht.

Daher ist an dieser Stelle für mich das viel relevantere Thema eigentlich die Frage der Rechtssicherheit. Was sollen sich die vielen Wirte in unserem Land denken? Es gibt ständig irgendwelche Regelungsänderungen, immer verbunden mit einem Riesenauf­wand für die Wirte, wo sie einmal eine Glaswand einziehen müssen, dann eine Schie­betür, dann einen Totalumbau, jetzt die Frage der WCs, also die Fragen hören gar nicht auf.

Was kommt als Nächstes? Eines ist jedenfalls sicher: Es kommen ungeheure Kosten auf die Wirte zu, und es besteht leider Gottes hier keine Rechtssicherheit. Es gibt so viele Vorschriften – und jetzt bin ich wieder bei meinem Thema der Bürokratie und der Überregulierung aller Lebensbereiche bei uns –, und die treffen, glaube ich, vor allem die Wirte. Da gibt es nicht nur die Vorschriften von den verschiedenen österreichischen Ebenen, sondern auch von der EU-Ebene. Da droht ja bald schon eine EU-Speisekarte über unsere Wirte hereinzubrechen, die dann auflisten müssen, was alles im europäi­schen Einheitsgulasch zu finden ist. Ich meine, das ist der falsche Weg. Mit so viel Bü­rokratie kann man einfach nicht wettbewerbsfähig sein. (Beifall beim Team Stronach.)

Was das Tabakthema anlangt, so möchte ich einfach sagen: Die Zeche für diverse Schnapsideen zahlen garantiert die Wirte, und die tun mir leid. Aber der eigentliche Hauptgrund meiner Rede in diesem Fall ist ein Plädoyer für Bürokratieabbau und Rechtssicherheit. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


14.26.02

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Ga­lerie! Ich glaube, in den rechtlichen Bereich brauche ich nicht mehr einzusteigen, denn meine Vorredner Gerstl und Wittmann haben das ganz klar formuliert. Wir wissen, es geht hier um das Thema Rechtssicherheit für die Wirte, die sehr viel Geld investiert ha­ben. Aber ich möchte einmal zur Praxis zurückkommen.

Wir wissen, dass wir in Österreich ein ganz klares „Nichtraucherschutzgesetz“ haben. Aber wir wissen auch, dass es Ausnahmen gibt, und eine dieser Ausnahmen spielt sich eben in den Lokalen ab. Es wird immer wieder gesagt, Italien, Deutschland und andere Länder haben wesentlich klarere, bessere Gesetze. Wenn man sich diese Gesetze ge­nau anschaut, weiß man aber, dass es auch in diesen Ländern ganz klare Ausnahme­genehmigungen gibt.

Die Kollegin von der grünen Fraktion, Frau Mückstein, hat vorhin gesagt, es ist traurig, dass so viele junge Leute unter 16 Jahren rauchen. – Die wissen alle, dass das Rau­chen nicht gesund ist; ich glaube, da sind wir uns alle einig. Aber es ist falsch zu glau­ben, der Wirt sei schuld daran, dass die jungen Leute rauchen. Wir wissen auch alle, dass wir das Problem nicht über die Wirte lösen werden können.

Wir wissen, dass es auch in Deutschland Ausnahmen gibt. Beispielsweise in Hamburg oder Berlin darf in allen kleinen Lokalen und Beisln, in denen keine zubereiteten Spei-


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sen angeboten werden, geraucht werden. Wir wissen, dass in Slowenien in allen Loka­len, in denen gespeist wird, Rauchverbot herrscht und in den anderen Lokalen ge­raucht werden darf. Auch in Italien, einem Vorzeigeland im Bereich des Nichtraucher­schutzes, gibt es ganz klare Ausnahmeregelungen. In Südtirol ist vor Kurzem ein De­kret erstellt worden; dort ist die rechtliche Sachlage so: Über die Hälfte der Lokale muss rauchfrei sein. Man kann dort auch mehrere Lokale einrichten, in denen man rau­chen darf.

In Österreich braucht ein Gastlokal eine acht- bis zwölffache Luftumwälzung, um der Gewerbeordnung Genüge zu tun. In Italien gibt es eine noch strengere Auflage: Wo geraucht werden darf, muss eine 18-fache Luftumwälzung gegeben sein, um den Ge­setzen Genüge zu tun. Wir haben also sicherlich ein liberales Gesetz, und wir wissen, dass wir damit den Wirten etwas Gutes tun. Wir kennen die Gepflogenheiten des Kon­sumenten, des Gastes, dass er sich dort aufhält, wo er sich aufhalten will. Ich bin mir sicher, dass sich in Zukunft jeder Wirt nach den Konsumenten richten wird.

Wir wissen, dass die Gesetzgebung so ist, dass jedes Hotel, auch in Deutschland, eine Raucherlounge einrichten kann. Wir wissen, dass das das kleine Pub oder das kleine Gasthaus nicht machen kann. Da braucht es Gleichberechtigung.

Wie gesagt, ich bin mir hundertprozentig sicher: Versuchen wir nicht immer, den Men-schen mit Gesetzen zu sagen, was zu tun ist! Wir reden immer von der Eigenverant­wortung, und ihr könnt mir als praktizierendem Wirt und Hotelier glauben: Der Wirt und der Hotelier richtet sich nach dem Kunden und nach dem Konsumenten. Er wird das tun, was der Konsument von ihm verlangt.

Ich möchte mich für diese breite Mehrheit für die Reparatur und die Rechtssicherheit der Wirte recht, recht herzlich bedanken. Dass Rauchen ungesund ist, darüber sind wir uns alle einig. Was wir in die Hand nehmen, um zu erreichen, dass die jungen Leute nicht mehr rauchen, ist etwas anderes. Es ist eben ein Trugschluss, dass man das Pro­blem des Rauchens dadurch in den Griff bekommen würde, indem man den Pubs und den Wirten verbietet, das Rauchen zuzulassen. Das ist ein Trugschluss, darüber sind wir uns einig.

Trotzdem sollten wir uns weiterhin mit dem Thema Rauchen beschäftigen, aber nicht auf Kosten des Wirtes! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

14.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


14.30.52

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Hohes Haus! Wertes Präsidium! Grüß Gott! Ich denke, wir führen mit dieser Raucherdebatte einen Stellvertreterkrieg. Da wer­den Dinge zugedeckt, die man besser lösen sollte.

Dass uns das Rauchen nicht guttut, wissen wir alle seit vielen Jahrzehnten. Das wis­sen die mündigen Bürger, das wissen die Patienten. Ich glaube, da braucht man nicht so betulich in Parlamentssitzungen oder in sonstigen Foren Verbote auszuhecken oder Zonen einzurichten und zu deklarieren, wo geraucht werden darf und wo nicht. Ich den­ke, man sollte speziell bei den Jugendlichen auf das Wissen und auf die Bildung der Einzelnen setzen und dort viel mehr bewirken, als bis jetzt getan wird. (Beifall beim Team Stronach.)

In einem Land von mündigen Bürgern mit Verboten herumzufuhrwerken, das ist nicht gut. Zuerst gibt es Verbotstrends bei Genussmitteln und beim Rauchen, und das Nächste wird dann der Alkohol sein oder sonst irgendwelche Lebensmittel oder andere Dinge, die man uns verbieten will. Ich halte das für keine gute Entwicklung.


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Eine gute Entwicklung wäre es, den Leuten zu sagen und zu erklären, was gesund ist, was weniger gesund ist und was schädlich ist. Ich glaube, die Entscheidung, zu rau­chen oder nicht zu rauchen, soll jeder Einzelne selbst treffen. Und wenn die Bildung, die Haltung der Einzelnen so weit fortgeschritten ist, dass sie wissen, was gut für sie ist, dann werden sie auch dementsprechend entscheiden. Dann brauchen wir keinen Staat, der mit erhobenem Zeigefinger jedem alles vorschreibt. Das ist eine ganz schlechte Entwicklung! (Beifall beim Team Stronach.)

Die Rechtssicherheit ist schon mehrfach angesprochen worden. Ich glaube, es sollte Kennzeichen eines Parlaments, eines Nationalrates sein, dass er den Leuten, über die er Gesetze verhängt, auch die entsprechende Rechtssicherheit zugesteht.

Zu meinem sowie sicher auch zu Ihrem Bekannten- und Freundeskreis gehören auch Wirte und Restaurantbesitzer, die einiges investiert haben. Wenn Leute gemäß diesen merkwürdigen, verschwurbelten Gesetzen, die wir da entwickelt haben, viel Geld inves­tiert haben und jetzt ein totales Rauchverbot kommt, dann ist das einfach unfair und nicht okay vonseiten des Gesetzgebers!

Meiner Ansicht nach ist diese Raucherdebatte und dieses Rauchergesetz, das so hat­schert daherkommt, auch ein Symptom der österreichischen Gesetzgebung, wo näm­lich immer versucht wird, mit Kompromissen, kleinen Ausnahmeregelungen und ein bisschen Gewurschtel zu einem Endergebnis zu kommen, das aber nie erreicht wird. Das ist immer hinten herum verkorkst und stellt sich am Ende so dar, dass man erst wieder frisch in die Debatte gehen muss.

Viel einfacher ist es, wenn man sich hinstellt und sagt, wir machen klare Gesetze in den Bereichen, wo wir sie brauchen. Wir brauchen in vielen Bereichen keine Gesetze, sondern mehr Bildung, mehr Haltung, mehr Selbstbestimmung des Einzelnen. Das ist aus unserer Sicht das Wichtigste. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.33

14.33.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 19 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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14.34.575. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 82/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert wird (21 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 5 erteile ich dem Berichterstat­ter, Herrn Abgeordnetem Mag. Gerstl, das Wort. – Bitte.

 


14.35.21

Berichterstatter Mag. Wolfgang Gerstl: Meine Damen und Herren, ich bringe fol­gende Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 82/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung-EuWO) geändert wird (21 d.B.):

Die letzten zwei Ziffern auf der Seite 4 des dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzentwurfes lauten nicht 6 und 7, sondern 18 und 19 mit folgendem Inhalt:

18. In § 77 Abs. 7 wird der Ausdruck „7 %“ durch den Ausdruck „5 %“ ersetzt.

19. § 91 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Die §§ 15 Abs. 2, 24 Abs. 3, 31 Abs. 3, 4 und 7, 39 Abs. 2, 46, 56 Abs. 3, 67 Abs. 2 Z 10, 67 Abs. 3 Z 10, 67 Abs. 7, 70 Abs. 2, 72 Abs. 1 erster Satz, 72 Abs. 2, 72 Abs. 4, 74 Abs. 3, 75 Abs. 2, 76. Abs. 3, 77 Abs. 7, 91 Abs. 11 sowie die Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2014 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

Auf der Seite 6 des dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzentwurfes lautet die richtige Ziffernbezeichnung nicht 8, sondern 21.

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


14.37.18

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um zwei Änderungen in der Europawahlordnung, und zwar einerseits um eine Änderung, was die Vorzugsstimmen betrifft, und andererseits um eine Korrektur bei der Briefwahl.

Der erste Teil, diese Änderung bei den Vorzugsstimmen, besagt, dass man ab sofort, wenn man fünf Prozent der Stimmen der eigenen Partei als Vorzugsstimmen bekommt, vorgereiht wird. Bisher war das bei sieben Prozent. Wir begrüßen diese Änderung. In der Vergangenheit gab es sehr selten Fälle, dass es zu einer Vorreihung gekommen ist. Ein prominentes Beispiel ist Andreas Mölzer, unser Europaabgeordneter, der das geschafft hat. Aber diese Hürde ist als zu groß empfunden worden, auch von uns. Da­her unterstützen wir das.

Leider wurde aber diese Änderung verknüpft mit einer Änderung bei der Briefwahl oder einer Korrektur bei der Briefwahl. Hiezu haben wir einen grundsätzlich anderen Ansatz als die meisten anderen Parteien hier im Parlament, weil wir der Überzeugung sind, dass die Briefwahl nicht den Grundsätzen des Wahlrechts entspricht.

Denken wir daran, welch großen Aufwand wir bei einer Wahl betreiben, um sie korrekt abzuwickeln. Wir haben eine Wahlkommission, in der alle Parteien vertreten sind. Wir haben ein Wahllokal; man muss in die Wahlzelle gehen, um seine Stimme abzugeben,


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man darf das also nicht offen machen. Und dann wird das in die Wahlurne gelegt; die Wahlurne ist versiegelt und wird erst nach Ende des Wahlvorgangs um 17 Uhr über­haupt geöffnet.

Das ist also ein sehr großer Aufwand, völlig zu Recht. Man hat offenbar Bedenken, dass da etwas passieren könnte. Man möchte, dass das kontrolliert wird. Und das soll ganz korrekt sein, damit die Bevölkerung das Gefühl hat und auch weiß, dass so ein Wahlvorgang korrekt abgewickelt wird.

Bei der Briefwahl trifft all das, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, nicht zu. Die Grund­sätze des Wahlrechts sind eben, dass wir ein freies, geheimes, unbeeinflusstes, per­sönliches Wahlrecht haben. All das trifft nicht zu. Wir wissen nicht, wer bei der Brief­wahl wirklich die Willenserklärung abgibt. Es gibt zwar eine Unterschrift, mit der derje­nige erklärt, dass er diese Stimme selbst abgegeben hat, aber wenn er beeinflusst, unter Druck gesetzt wird, wenn das jemand für ihn macht, dann wird diese Unterschrift ebenfalls geleistet.

Wir wissen also nicht, wer wirklich diese Willenserklärung abgibt. Wir wissen nicht, ob es geheim passiert ist, ob jemand zugeschaut hat. Wir wissen auch nicht, ob es frei war. Denken Sie daran, dass bei Wahlen, wie sie jetzt abgewickelt werden, 50 Meter entfernt von Wahllokalen keine Plakate aufgehängt werden dürfen, damit wir nicht be­einflusst werden. Aber was ist bei der Briefwahl? Da kann während des Wahlvorgangs jede Beeinflussung stattfinden. Es wird also keinem der Wahlgrundsätze entsprochen.

Dann kommt diese Briefwahlkarte zur Behörde, und dann liegt sie dort. Sie liegt dort nicht in einer Wahlurne versiegelt, und es schauen nicht Mitglieder der Wahlkommis­sion darauf, dass nichts passiert, sondern wir wissen in Wirklichkeit nicht, wo sie liegt. Sie liegt auf einer Behörde, und wir wissen nicht, was mit ihr passiert.

Ich unterstelle hier überhaupt nichts, ich sage nur: Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei überlegt, dass er bei einem Wahlvorgang so hohe Standards angelegt hat. Bei der Briefwahl gilt das eben alles nicht. Daher sind wir der Überzeugung: Die Briefwahl sollte nur im kleinstmöglichen Ausmaß möglich sein, und zwar für Auslandsösterreicher und jene Österreicher, die während eines Wahlvorgangs nachweislich im Ausland sind. Alle anderen können mit einer Wahlkarte, die es ja auch gibt, die man sich besorgen kann, vor einer anderen Wahlkommission ihre Stimme abgeben. Dann gelten dort wie­der all die Voraussetzungen: frei, geheim, unbeeinflusst und so weiter.

Jeder Österreicher hat die Möglichkeit, in ein Wahllokal zu gehen, auch wenn er schon in der Früh aufsteht, wandern geht oder sonst etwas macht und den ganzen Tag unter­wegs ist. Das schafft jeder und kann sich jeder einteilen. Wir sind daher der Meinung, dass das der richtige Weg ist.

Es wird immer gesagt, die Briefwahl sei ein Erfolgsmodell. Da frage ich mich: Woran wird der Erfolg bei einem Wahlvorgang gemessen? Daran, dass er besonders sicher ist? Daran, dass er nachvollziehbar ist? Daran, dass das Vertrauen in ihn besonders groß ist? Dass die Standards des Wahlvorgangs besonders hoch sind? Oder geht es jetzt nur darum, wie viele Stimmen überhaupt abgegeben werden?

Gemessen an den ersten Punkten ist die Briefwahl, wie ich schon erklärt habe, ein­deutig kein Erfolgsmodell, im Gegenteil. Und wenn wir davon ausgehen, dass dadurch mehr Stimmen abgegeben werden, dann muss ich sagen: Nicht einmal das ist fest­stellbar. In Wirklichkeit wurde die Wahlbeteiligung in den letzten Jahren immer noch geringer, trotz Briefwahl, es nimmt nur der Anteil der Briefwähler zu und damit natürlich der Anteil derjenigen, die unter nicht sicheren Voraussetzungen ihre Stimme abgeben.

Wie wichtig es ist, dass die Bevölkerung Vertrauen in einen Wahlvorgang hat, sieht man ja an anderen Staaten wie der Ukraine oder auch an Staaten, manchmal vielleicht


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auch der Dritten Welt, in denen eben sehr wohl in Frage gestellt wird, ob der Wahlvor­gang korrekt war, in denen es dann Demonstrationen gibt und wo dann einfach in den Staat kein Vertrauen mehr gesetzt wird und man sagt: Das ist offenbar manipuliert worden.

Daher appellieren wir an Sie, dass Sie mit uns diesen Weg gehen, die Briefwahl als solche auf das Minimum zurückzufahren und andere Möglichkeiten zu wählen, sodass die Bevölkerung möglichst ihre Stimme abgeben kann, aber nicht auf diesem unsiche­ren Weg. Daher auch unsere Ablehnung hier, weil das miteinander verknüpft wurde.

Bei einer Weiterentwicklung des Wahlrechts sind wir dabei. Es gibt auch jetzt, auch bei den Vorzugsstimmen, wie wir ja jetzt wieder festgestellt haben, sehr komplizierte Rege­lungen. Viele kennen sich damit nicht aus. Es ist selbst für jemanden, der damit unmit­telbar zu tun hat, schwer zu erkennen, wie die Vorzugsstimmen zu vergeben sind. Also da besteht sicherlich Änderungsbedarf, da sind wir mit dabei, genauso wie bei anderen Diskussionen über die Änderung des Wahlrechts.

Zum Schluss noch einmal mein Appell, mit uns aufgrund dieser berechtigten Kritik da­ran, dass bei der Briefwahl die Grundsätze des Wahlrechts nicht eingehalten werden, den Weg zu gehen, diesbezüglich eine Änderung durchzuführen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


14.43.23

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Der Anlass für die nunmehr vorgenommene An­passung war eigentlich eine neue EU-Richtlinie, die eine massive Verbesserung für den Einzelnen bringt. Bisher musste der Einzelne, wenn er in einem Land zur Wahl angetreten ist, das nicht sein Heimatland war, eine Bescheinigung seines Heimatlan­des beibringen, dass er nicht des passiven Wahlrechtes verlustig gegangen ist.

Mit dieser Änderung der Richtlinie macht das jetzt nicht mehr der Einzelne mit seinem Staat aus, sondern jener Staat, in dem er zur Wahl antritt, muss sich jetzt um die Be­scheinigung beim Heimatstaat kümmern. Ich halte das für eine Serviceleistung des Staates an den Einzelnen, um das Wahlrecht zu gewährleisten, und ich finde das eine sehr gute Regelung.

Das ist die Anpassung, die notwendig war. Dazugenommen haben wir die Herabset­zung des für eine Vorreihung notwendigen Prozentsatzes der gültigen Parteistimmen von 7 auf 5 Prozent. Das ist eine erhebliche Verbesserung des Persönlichkeitswahl­rechtes. Wir haben gleichzeitig die Fristen jenen bei der Nationalratswahl angeglichen und außerdem eine Sofortmeldung der Vorzugsstimmen verankert, sodass man bereits am Mittwoch nach der Wahl auch die Vorzugsstimmen haben wird und nicht zwei Wo­chen warten muss.

Ich halte es im Gegensatz zu meinem Vorredner für eine gute Errungenschaft, wenn die Wahlkarten jetzt in jedem Wahllokal abgegeben werden können, weil das eine Dienstleistung am Bürger ist, der sein Wahlrecht ausüben will. Wenn die technische und organisatorische Möglichkeit besteht, dann halte ich das für eine sehr gute Erwei­terung.

Ich habe noch folgenden Antrag einzubringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen


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Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:

1. In Z 14 entfällt in § 72 Abs. 4 nach dem Wort „festzuhalten“ das Wort „und“.

2. Es wird folgende neue Z 16 eingefügt, die bisherigen Z 16 bis 21 erhalten die Be­zeichnung „17“ bis „22“:

„16. In § 75 Abs. 1 wird die Zahl ,43‘ durch die Zahl ,39‘ ersetzt.“

*****

Im ersten Punkt wird ein sprachlicher Fehler bereinigt, und im zweiten Punkt wird nun­mehr die Änderung der Regionalwahlkreise durchgeführt, die aufgrund der Änderung der Regionalwahlkreise in der Steiermark notwendig geworden ist – also keine wesent­lichen, aber doch notwendige Änderungen, die hier noch einzubringen waren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

14.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses in 21 d.B. über den Antrag 82/A der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Reinhold Lopatka Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert wird

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:

1. In Z 14 entfällt in § 72 Abs. 4 nach dem Wort „festzuhalten“ das Wort „und“.

2. Es wird folgende neue Z 16 eingefügt, die bisherigen Z 16 bis 21 erhalten die Be­zeichnung „17“ bis „22“:

„16. In § 75 Abs. 1 wird die Zahl „43“ durch die Zahl „39“ ersetzt.“

Begründung:

Mit Z 1 des Abänderungsantrages soll nur ein kleiner sprachlicher Fehler beseitigt wer­den, mit Z 2 soll die in der Europawahlordnung angeführte Anzahl der Regionalwahl­kreise richtig gestellt werden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


14.46.24

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Wir werden diese Änderungen in der Europawahlordnung ablehnen, wie-


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wohl wir auch einige wenige positive Punkte sehen, die ich voranstellen möchte. Die Änderungen bei der Briefwahl, dass die Wahlkarte jetzt an mehreren Orten abgegeben werden kann und dass durch die Sofortmeldungen ein schnelleres Erlangen und eine schnellere Veröffentlichung des Ergebnisses möglich sind, sind natürlich zu begrüßen.

Aber – und das haben wir auch schon ungefähr vor einem Jahr gesagt, als es um die neuen Regelungen im Zusammenhang mit Vorzugsstimmen in der Nationalrats-Wahl­ordnung ging – wir halten ein ledigliches Senken der Vorzugsstimmen-Hürde für eine Themenverfehlung und für viel zu kurzsichtig.

Zum einen haben wir die Situation, dass wir es hier mit unterschiedlichen Hürden zu tun haben, wenn wir uns die verschiedenen Wahlordnungen auf den verschiedenen Ebenen – Europawahl, Nationalratswahl, Landtagswahlen – ansehen. Wir haben es aber auch in den verschiedenen Ländern teilweise mit unterschiedlichen, ich würde so­gar sagen, skurrilen Wahlordnungen zu tun. Ich möchte Ihnen als Beispiel, das Ihnen ja wahrscheinlich ohnedies allen bekannt ist, Niederösterreich bringen, das als einziges Bundesland die Regelung hat: Vorzugsstimme sticht Parteienpräferenz. Das heißt kon­kret: Wenn jemand beispielsweise die SPÖ wählen würde und Erwin Pröll eine Vor­zugsstimme gibt, dann zählt die Stimme nicht wie bei allen anderen Wahlen bezie­hungsweise auf allen anderen Ebenen für die SPÖ, sondern für die ÖVP. (Abg. Schmu­ckenschlager: ... eine Reform! Die liegt schon beim Notar!)

Dazu ist vor Kurzem wieder ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ergangen, das leider nicht in dem Sinn ausgegangen ist, in dem ich mir das demokratiepolitisch gewünscht hätte, aber es ist zu akzeptieren. Aber natürlich ist es ein unsäglicher Zu­stand, unterschiedliche Wahlordnungen mit unterschiedlichen Interpretationen und Er­gebnissen in Österreich bestehen zu haben.

Auch die neuen Hürden – 5 Prozent bei den Europawahlen und dann diese Abstufun­gen bis hin zu den Nationalratswahlen – führen natürlich dazu, dass die Leute nicht mehr wissen, worum es eigentlich geht – manchmal ankreuzen, manchmal eintragen – und wann jetzt jemand eine Vorzugsstimme bekommt oder nicht. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Schmuckenschlager.)

Aber unser Kernvorwurf, den wir schon vor einem Jahr vorgebracht haben und den ich auch jetzt wieder vorbringe, ist die Frage, welche Auswirkungen denn diese Vorzugs­stimmensysteme auf die Zusammensetzung von Parlamenten haben, ganz speziell auf die Frage, wie viele Frauen und wie viele Männer in den Parlamenten vertreten sind.

Wir haben damals im Verfassungsausschuss ganz klare Stellungnahmen erhalten – beispielsweise hat das Frau Dr. Ulrich vom Institut für Legal Gender Studies in Linz ganz klar nachgewiesen, auch der Frauenring hat das angeführt und es gibt zahlreiche internationale Expertisen –, dass solche Vorzugsstimmensysteme dazu führen, dass der Frauenanteil in den Parlamenten sinkt.

Das ist natürlich nicht der einzige Grund. Ich möchte auch gar nicht sozusagen nur der Vorzugsstimme die Verantwortung übertragen, aber es ist mit ein Aspekt. Deswegen haben wir schon vor einem Jahr vorgeschlagen, eine Möglichkeit, die man diskutieren könnte, wäre, dass man zwei Vorzugsstimmen vergibt und davon zumindest eine an ei­ne Frau vergeben werden muss. Diese Diskussion wurde nicht weitergeführt, aber es ist schon so – und daran möchte ich Sie erinnern –: Wir sind alle dem Gleichheits­grundsatz verpflichtet, und auch vor dem Hintergrund dieses Gleichheitsgrundsatzes muss man demokratische Instrumente und vor allem Wahlrechte diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

Ja, es wird jetzt Kommissionen zur direkten Demokratie und wahrscheinlich zu den Wahlrechten geben, und ich glaube, man muss die Diskussion über die Stärkung der


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Persönlichkeitselemente in der Demokratie und in den Wahlrechten ernsthaft und nicht einfach nur verkürzt führen, indem man irgendwelche Hürden senkt oder hebt, sondern man muss sich wirklich Fragen stellen wie: Welche Bedeutung sollen Parteien noch haben? Welche Bedeutung, welchen Einfluss sollen Wählerinnen und Wähler, eigene Mitglieder, SympathisantInnen auf die Reihung dieser Parteilisten haben? Wo braucht es klare andere Regelungen bei den Vorzugsstimmen?

Die grüne Antwort darauf ist: Diese müssen auf jeden Fall dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen und dürfen nicht dazu führen, dass der Frauenanteil, wie es in letzter Zeit ohnehin stetig geschieht, weiterhin sinkt. Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Ber­lakovich. – Bitte.

 


14.51.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Unser gemeinsames Haus Europa ist noch nicht fertig, und wir sind alle aufgerufen, an diesem gemeinsamen Haus zu bauen. Das be­deutet, dass auch die politischen Institutionen, die an diesem Haus bauen, politisch legitimiert sein müssen, und darum geht es bei der Europawahl am 25. Mai. Das Euro­päische Parlament, das durch diverse Bestimmungen mehr an Mitbestimmungsrecht bekommen hat und im Spiel zwischen Rat und Kommission an Bedeutung gewinnt, wird gewählt. Wenn 380 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen sind, das Schicksal von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu gestalten, dann ist es wichtig, dass man auch das Wahlrecht novelliert, und das ist Gegenstand dieser Novelle.

Es wurde auch von meinen Vorrednern angesprochen: Den Wünschen der Wahlbe­rechtigten Rechnung zu tragen, ist notwendig, einerseits durch Personalisierung, also zu sagen, ja, ich kann meine Kandidatin, meinen Kandidaten direkt wählen – daher senken wir die Hürde, um es attraktiver zu machen, Vorzugsstimmen zu vergeben –, und andererseits auch durch die Implementierung der Briefwahl.

Natürlich muss den Bedenken Rechnung getragen werden, die die Vorredner geäußert haben, aber Tatsache ist, dass durch verschiedene berufliche Situationen, familiäre Umstände und gesellschaftliche Entwicklungen Briefwahl Sinn macht und es das Ziel sein muss, es zu ermöglichen, dass die Menschen ihre Stimme abgeben, um eben die Institutionen, in dem Fall das Europaparlament, auch ausreichend zu legitimieren.

Lassen Sie mich nur sagen, worum es am 25. Mai geht – nämlich nicht um die Gurken­krümmung. Man kann an der Europäischen Union natürlich viel kritisieren, und nie­mand akzeptiert die Dinge ohne Wenn und Aber, aber gerade im heurigen Gedenk­jahr – 1914 Erster Weltkrieg, 1939 Zweiter Weltkrieg, 1989 Ostöffnung – muss man sa­gen: Europa ist ein Friedensprojekt. Das wird von vielen Menschen als selbstverständ­lich hingenommen und auch abgetan, aber Tatsache ist, dass nicht weit entfernt Men­schen in Europa um mehr Mitbestimmung ringen.

Ich darf einen Kommentar aus der „Zeit“ zitieren, der zur Ukraine Stellung nimmt. Da heißt es – ich zitiere –:

Die Zukunft der Ukraine wird wohl doch auf der Straße entschieden werden – die Fra­ge ist nur, ob mit weiteren Todesopfern oder ohne. So oder so: Die getöteten Ukrainer sind die ersten Zivilisten, die unter EU-Fahnen ums Leben gekommen sind. So viel ist ihnen diese Gemeinschaft wert. Und uns? – Zitatende.

Das heißt, wir müssen weiter an diesem gemeinsamen Europa bauen und daher auch rege an der Europawahl teilnehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.53



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 158

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


14.53.44

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte mich jetzt auf die Vorzugsstimmen­causa konzentrieren. Frau Abgeordnete Musiol hat dazu Stellung bezogen. Ich halte das schon für den richtigen Weg. Ich glaube, dass diese Herabsetzung der Hürde sehr wohl sinnvoll ist, aber man sollte dafür auch etwas tun, damit dieses Instrumentarium mehr angenommen wird, bekannter wird. Da, meine ich, sind Defizite auch bei der letz­ten Nationalratswahl zu beobachten gewesen. Es ist ein wenig komplizierter und ver­wirrender gewesen. Es war die Zeit auch zu kurz. Es ist vielleicht die eine oder andere Schwelle noch immer zu hoch, um das anzuwenden.

Das soll hier korrigiert werden, und daher, finde ich, ist das jetzt einmal eine Ordnung, die den Weg in die richtige Richtung eher zeigt als andere. Was Sie dann noch zur Vorzugsstimmenwahl gesagt haben, würde im Widerspruch zur freien und geheimen Wahl stehen. So würde ich das sehen, daher kann ich dem nicht beitreten. (Zwischen­ruf der Abg. Mag. Musiol.)

Aber ansonsten bin ich dafür, dass wir da jetzt zustimmen, weil das auf alle Fälle eine Erleichterung ist, mehr Persönlichkeitswahlrecht bringt und uns ein großes Stück weiter nach vorne bringt. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Steinacker. – Bitte.

 


14.55.20

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte EU-Bürgerinnen und ‑Bürger! (Die Rednerin stellt eine Kerze mit der Aufschrift „Ein Licht für den Frie­den. Friedenskerze 2014“ und einer Abbildung der Flagge der Europäischen Union auf das Rednerpult.) In der Redezeit, die ich habe, möchte ich kurz und prägnant auf die uns vorliegende Änderung eingehen.

40 Jahre Frieden, genug Grund, ein begeisterter Europäer zu sein. – Das hat Alois Mock gesagt. Mittlerweile sind es fast 62 Jahre Frieden und Demokratiesicherung in Europa durch unsere Europäische Gemeinschaft. Das Europäische Parlament ist un­sere große Möglichkeit, in dieser Politik als Bürger mitzuwirken. Daher meine ganz klare Aufforderung an alle, am 25. Mai zur Wahl zu gehen, demokratische Rechte zu nützen und dort die Stimme abzugeben – oder noch besser, selbst als Kandidat für die EU-Wahlen anzutreten.

Da möchte ich nur in Richtung von Frau Kollegin Musiol sagen: Ich glaube nicht, dass wir ein Problem mit der Absenkung der Vorzugsstimmenhürde auf 5 Prozent haben, dass nun Frauen nicht ins Europäische Parlament gewählt werden, sondern ich bin vielmehr sicher, dass viele Frauen antreten werden und ob ihres Engagements auch viele Vorzugsstimmen bekommen werden. Es liegt an uns, dieses Engagement zu un­terstützen. Ich jedenfalls werde meinen Beitrag dazu leisten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.56

14.56.10

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 159

Wir werden jetzt versuchen, den Abstimmungsvorgang bis 15 Uhr pünktlich zu Ende zu bringen. Ich bitte daher um Ihre Aufmerksamkeit.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 21 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner liegt eine vom Berichterstatter vorgebrachte Druckfehlerberichtigung vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes jeweils unter Berücksichtigung der Druckfehlerbe­richtigung abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der die Änderung der Zif­fer 14 sowie die Einfügung einer neuen Ziffer 16 und der sich daraus ergebenden Än­derungen der nachfolgenden Ziffernbezeichnungen zum Inhalt hat.

Wer diesen Änderungen unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrach­ten Druckfehlerberichtigung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerbe­richtigung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ich unterbreche nun die Sitzung bis 15 Uhr.

*****

(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die un­terbrochene Sitzung wieder auf.

15.00.00Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung (502/J)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 502/J.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 160

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Die Bundesregierung hat am 12.12.2013 ihr Regierungsprogramm präsentiert. Finanz­minister Spindelegger hat in weiterer Folge am 9. Jänner mit dem Abgabenänderungs­gesetz seinen ersten Gesetzesvorschlag in Begutachtung geschickt. Weder aus dem Regierungsprogramm, noch aus dem Abgabenänderungsgesetz oder dem im Parla­ment in Verhandlung stehendem Budgetprovisorium lässt sich jedoch eine budget- oder steuerpolitische Weichenstellung ablesen. Im Gegenteil: Der Finanzminister agiert offensichtlich planlos. Wichtige Entscheidungen werden auf die lange Bank geschoben, während lediglich kleinteiliges Stückwerk angegangen wird.

Hypo Alpe Adria: Milliarden weg – Budgetlüge bleibt

Das Hypo-Desaster ist das größte Finanzdebakel der 2. Republik. Von blau-orange in Kärnten mitverursacht und von rot-schwarz auf Bundesebene verschärft trifft es die österreichischen SteuerzahlerInnen schwer. Fast 12 Mrd. Euro an Krediten, die unter schwarz-blau in Kärnten - besichert mit Landeshaftungen - vergeben wurden, sind faul. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Republik Österreich einen Großteil dieses Gel­des nie wieder sehen. Bis heute sind bereits gut 4 Mrd. Euro an Steuergeld in die Hypo Alpe Adria geflossen. Weitere Hilfszahlungen sind zu befürchten. Ende Jänner wurde bekannt, dass die Hypo Alpe Adria bereits im ersten Quartal 2014 neuerliche Hilfszah­lungen von 500 Mio. Euro benötige.

Der Milliarden-Schaden durch die Hypo Alpe Adria wäre in dieser Höhe vermeidbar ge­wesen, wenn rechtzeitig das Richtige getan worden wäre. Zwei schwerwiegende Feh­ler wurden von zwei ÖVP-FinanzministerInnen gemacht: Die voreilige, schlecht vorbe­reitete und noch schlechter verhandelte "Notverstaatlichung" durch Finanzminister Jo­sef Pröll und das wahlkampfmotivierte Hinausschieben jedweder Entscheidung zur Ab­wicklung der Hypo Alpe Adria durch Finanzministerin Maria Fekter. Die damalige Fi­nanzministerin und mit ihr die gesamte Bundesregierung hat sich der Budgetlüge bedient, um die Wahrheit über das Ausmaß des Finanzdebakels der Hypo Alpe Adria zu verschleiern.

Der Finanzminister geht den Weg der Budgetlüge weiter. Im Entwurf zum gesetzlichen Budgetprovisorium, das eine Übergangsregelung bis zur Vorlage des Budgets am 29.4.2014 ist, sind für die Bankenrettung wieder nur 133 Mio. Euro pro Jahr eingestellt. Artikel 51(8) der Bundesverfassung besagt klar, dass "bei der Haushaltsführung des Bundes die Grundsätze der Wirkungsorientierung [], der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten sind." Wenn der Finanzminister im Budgetprovisorium und im gleichzeitig zu novellie­renden Bundesfinanzahmengesetz nicht ausreichend Vorsorge für die Milliardenzah­lungen an die Hypo Alpe Adria trifft, handelt er daher zweifellos verfassungswidrig.

Finanzminister Spindelegger setzt also weiter auf Verzögerungstaktik und Budgetlüge und ist damit für die zu befürchtende Ausweitung des Milliardenschadens politisch ver­antwortlich.

Anstatt endlich eine Entscheidung zu treffen, in welcher Form die Hypo Alpe Adria ab­gewickelt werden soll, argumentiert der Finanzminister wie seine Vorgängerin wieder besseren Wissens mit dem fadenscheinigen Argument des angeblichen Problems ei-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 161

ner erhöhten Maastricht-Staatsverschuldung. Denn ein Finanzminister muss wissen, dass die Marktteilnehmer das Hypodesaster dem Staat ohnehin längst zugerechnet ha­ben und es sich daher lediglich um einen statistischen Effekt handelt, wenn die Hypo-Milliarden der Staatsverschuldung zugerechnet werden. Gleichzeitig müsste er auch wissen, dass jede Verzögerung einer Entscheidung über die Form der Abwicklung wei­ter kostet. Der zurückgetretene Aufsichtsratschef der Hypo Alpe Adria, Johannes Ditz, sprach erst kürzlich in einem Interview zur Jahreswende von 1 Mrd. Euro an zusätzli­chem Schaden für die SteuerzahlerInnen durch das Hinausschieben der Entscheidung.

Das Finanzministerium hat im Herbst 2013 eine Studie bei der internationalen Bera­tungsfirma Oliver Wyman in Auftrag gegeben. Inhalt dieser Studie sind verschiedene Optionen zur weiteren Vorgehensweise bei der Hypo Alpe Adria. Dem Vernehmen nach hat sich die Variante der geordneten Insolvenz inklusive einer Beteiligung von Großgläubigern als die für die SteuerzahlerInnen günstigste Variante erwiesen. Der im Jänner von der Hypo-Task-Force gemeinsam mit dem Finanzminister in groben Zügen vorgestellte Endbericht der Task-Force beschreibt allerdings nur mehr 4 Varianten: Ein Beteiligungs-, ein Privatisierungs-, ein Anstalts- und ein Brückenmodell. Die Variante der Beteiligung der Großgläubiger und der BayernLB als Alteigentümer wurde hinge­gen nicht einmal mehr richtig geprüft, obwohl diese Variante im Wyman-Gutachten als die schonenste Variante für die SteuerzahlerInnen galt. Es geht dem Finanzminister und der Task-Force also offensichtlich nur darum, den statistischen und buchhalteri­schen Effekt auf die Maastricht-Staatsschulden entsprechend zu minimieren. Der ei­gentliche Schaden für die SteuerzahlerInnen ist offenbar sekundär. Damit führt sich auch das Gerede von potentiell höheren Zinszahlungen für den Gesamtstaat bei einer Gläubigerbeteiligung bei der Hypo Alpe Adria ad absurdum. Dieses Gerede soll offen­bar lediglich die eigene Entscheidungsunfähigkeit kaschieren.

Milliardenloch im Budget wegretuschiert

Nachdem im Wahlkampf von Seiten der Regierungsparteien immer wieder die vermeint­liche Stabilität des Budgets gepriesen wurde, mussten SPÖ und ÖVP nach der Wahl ein Budgetloch in der Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 - 2018 eingestehen. Gründe dafür waren die Nichtberücksichtigung neuerer schlechterer Da­ten zur Wirtschaftsentwicklung, falsch geschätzte öffentliche Abgaben und Ausgaben für Pensionszahlungen. Die Reaktion der Bundesregierung: Das Budgetloch wurde auf dem Verhandlungswege einfach halbiert. Mit 18,4 Mrd. Euro wurde der strukturelle Fi­nanzbedarf beziffert. Zusätzlich wurden 5,8 Mrd. Euro für die Banken und 8,7 Mrd. Eu­ro für Pensionszahlungen als Fehlbeträge vereinbart.

Finanzminister Michael Spindelegger am 13.11.2013 in der APA: Für Spindelegger sind 18,44 Mrd. Euro an strukturellen Einsparungen "eine Megaaufgabe, die die Re­publik noch nicht gesehen hat". Denn man könne das nicht mit Rücklagenauflösungen bewältigen, sondern nur mit Reformen, die das Defizit "auf alle Ewigkeit beseitigen".

Nach Vorlage des Regierungsprogramms, des Budgetprovisoriums und des Entwurfs zum Abgabenänderungsgesetz 2014 stellt sich die Frage: Wo ist das Budgetloch ge­blieben? Denn die im Kassasturz vereinbarten Fehlbeträge finden sich weder im Bud­getprovisorium, noch in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes.

Weitere Kürzungen bei Bildung, Wissenschaft und Forschung

Weil die Bundesregierung es verabsäumt, echte Reformen anzugehen und weil beim Hypo-Debakel das Land Kärnten und die Bundesregierung den Schaden maximiert ha­ben, wird in allen Bereichen des Budgets gekürzt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 162

Der Finanzminister hat am 22. Jänner 2014 dem Parlament seine Kürzungspläne vor­gelegt. 500 Mio. Euro pro Jahr sollen gestrichen werden. Anstatt große Reformen an­zugehen wird bei den Ermessensausgaben gekürzt. Also jener so genannter "gestalt­barer Mittelverwendung" die zwar eine gesetzliche Basis hat, jedoch der Höhe nach nicht gesetzlich determiniert ist. Auch wenn der Finanzminister beteuert, einige Berei­che seien ausgenommen: Die Liste der Kürzungen bei den einzelnen Untergliederun­gen zeigt ein anderes Bild. Ausgaben werden quer über alle Bereiche gestrichen. Auch bei den Zukunftsausgaben. In der Untergliederung 31 "Wissenschaft und Forschung" beispielsweise wird um 42 Mio. Euro gekürzt. Statt budgetpolitisch Weichen für die Zu­kunft zu stellen wird mit dem Rasenmäher gekürzt.

Keine Sicherstellung der Finanzierung von Schulreformen und Modellregionen für die gemeinsame Schule

Der Finanzminister hat auch in der Finanzierung von Reformprojekten in anderen Fachbereichen eine wesentliche Rolle. Hier stand zuletzt vor allem die Diskussion um die gemeinsame Schule der 10 bis 14-Jährigen im Fokus. Während vor allem die west­lichen Bundesländer Vorarlberg, Salzburg, Tirol und die Steiermark die Einführung von Modellregionen zur gemeinsamen Schule starten wollen, gibt es vom Finanzminister eine kategorische Ablehnung. Der Finanzminister bezeichnete die Forderung nach ei­nem Ausbau der Gemeinsamen Schule als einen "Wunsch ans Christkind".

Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung sieht für die Schuleingangsphase eine Vielzahl von Maßnahmen vor. Darunter etwa die Weitergabe von Pädagogischen Infor­mationen vom Kindergarten an die Volksschulen, die Umsetzung der flexiblen Schul­eingangsphase und jahrgangsübergreifenden Unterricht in der gesamten Volksschule samt innerer Differenzierung. Mit Hilfe verpflichtender sprachlicher Intensivkurse sollen Kinder fit für den Regelunterricht werden, die Defizite in der Unterrichtssprache habe. Um diese Ziele zu verwirklichen, sollen "den Volksschulen zusätzliche Stundenkontin­gente zur Verfügung gestellt (werden), um Begabungs- / Begabten-, Förder- und Stütz­maßnahmen in allen Bereichen" zu ermöglichen.

Ausgabenwirksam ist auch der geplante "qualitative und quantitative Ausbau von ganz­tägigen Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe". Um den Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen, soll an allen Schulen ganztägiger Unterricht (klassenweise) bereitgestellt oder zumindest in zumutbarer Entfernung angeboten werden.

Bei den Modellregionen zur gemeinsamen Schule, aber auch in allen anderen aufgelis­teten Bereichen, fehlt die adäquate Finanzierung um Fortschritte zu erreichen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage

1. Wer hat wann den Auftrag zur Erstellung des Wyman-Gutachtens gegeben? (Bun­desminister für Finanzen, Finanzsektion im BMF oder Finanzprokuratur?)

2. Warum wird das Wyman-Gutachten derart unter Verschluss gehalten?

3. Wann hat die Nationalbank dieses Wyman-Gutachten erhalten?

4. Wurde das Gutachten an weitere Organisationen übermittelt?

a) Wenn ja, wann und an welche Organisationen?

5. Wann werden Sie das Gutachten dem Finanzausschuss des Nationalrates vor­legen?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 163

6. Welche Ersparnis gibt das Gutachten für das Modell einer geordneten Insolvenz ge­genüber der nächstteureren Variante an?

7. Welche Auswirkungen hat nach diesem Gutachten eine geordnete Insolvenz auf Budgetdefizit und Staatsschuldenquote?

8. Welche Auswirkungen hat nach diesem Gutachten eine Anstaltslösung auf Budget­defizit und Staatsverschuldung?

9. Wie hoch ist derzeit das Volumen der vom Land Kärnten garantierten Bankanleihen?

10. Wer hält die verbrieften Verbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria in Höhe von 12,3 Mrd. Euro (Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Hedgefonds, private Anle­ger, etc.)

11. Wie hoch wäre die Belastung der anderen Landeshypobanken durch Forderungs­ausfälle in der Pfandbriefstelle im Falle einer geordneten Insolvenz der Hypo Alpe Ad­ria?

12. Wie hoch wäre die Belastung der anderen Landeshypobanken durch Verpflichtun­gen aus dem Haftungsverbund im Falle einer geordneten Insolvenz der Hypo Alpe Ad­ria?

13. Wie hoch sind die Ausfälle, die die BayernLB im Fall einer geordneten Insolvenz zu erwarten hat?

14. Welche Bedingungen hat die EU-Kommission im Zusammenhang mit der Hypo Al­pe Adria gestellt?

15. Widersprechen eine Abwicklungseinheit, eine geordnete Insolvenz oder ein bail-in diesen Bedingungen?

16. In welcher Weise und Höhe begünstigt ein Verzicht auf ein bail-in die dann ver­schonten Marktteilnehmer (z.B. Hypo-Banken, Bayern-LB, Raiffeisen)?

17. Wann wird der Verstoß gegen die Bundesverfassung und das Bundeshaushalts­gesetz mit dem offenkundig falschen Ausweis der staatlichen Verpflichtungen für die Hypo Alpe Adria beendet?

18. Welche Beträge werden im nächsten Bundesfinanzrahmengesetz in Entsprechung des Artikel 51(8) BVG dargestellt werden?

19. Welche Beträge sollen im Bundesvoranschlag 2014 für die Hypo Alpe Adria einge­stellt werden?

20. Wann wird der Optionenbericht der Hypo-Task-Force dem Finanzausschuss des Nationalrates übermittelt?

21. Warum wurde die Groß-Gläubigerbeteilung und stärkere Heranziehung der Bay­ernLB als Alteigentümer im Bericht der Task-Force verworfen?

22. Wo findet sich die Einigung der Bundesregierung zum Kassasturz, wonach die strukturelle Budgetlücke im kommenden Bundesfinanzrahmen 18,4 Mrd. Euro beträgt, im Budgetprovisorium bzw. in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes wieder?

23. Warum werden entgegen der Kassasturz-Einigung nur 133 Mio. Euro im Budget­provisorium bzw. in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes veranschlagt, ob­wohl sich die Bundesregierung beim Kassasturz auf ein "Loch" bei den Banken in Hö­he von 5,8 Mrd. Euro geeinigt hat?

24. Wo finden sich die im Rahmen der Einigung der Bundesregierung zum Kassasturz geplanten 8,7 Mrd. Euro für die Pensionszahlungen im Budgetprovisorium bzw. in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes für das Jahr 2014 wieder?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 164

25. Wodurch unterscheiden sich die Ermessensausgaben von den so genannten "ge­staltbaren Mittelverwendungen"?

26. Wie hoch sind die gestaltbaren Mittelverwendungen in den einzelnen Ressorts und Untergliederungen?

27. Werden die im Regierungsprogramm verankerten Kürzungen von 6,6% bei den ge­staltbaren Mittelverwendungen in allen Untergliederungen gleichmäßig gekürzt?

28. Wenn die Bundesregierung, und das Finanzministerium im Besonderen, das Ziel verfolgt, 6,6% der Ermessensausgaben zu kürzen: Auf welche Bezugsgröße beziehen sich die 6,6% insgesamt und in den einzelnen Untergliederungen?

29. Bei welchen Voranschlagsansätzen werden die Fachminister ihre Kürzungsvorga­ben in den einzelnen Untergliederungen konkret umsetzen?

30. Bei welchen Voranschlagsansätzen wird in der UG 31 "Wissenschaft und For­schung" konkret in welchem Ausmaß gekürzt?

31. Welche Mittel sind vorgesehen, um den vielfach geäußerten Wunsch nach "Modell­regionen Gemeinsame Schule" zu ermöglichen?

32. Sind sie diesbezüglich in die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen einge­bunden?

33. Welche Mittel sind für die Schaffung von Strukturen vorgesehen, die eine systema­tische Weitergabe von pädagogischen Informationen von den Kindergärten an die Volks­schulen (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 40) ermöglichen?

34. Welche Mittel sind für die Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase und die Überführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts ins Regelschulwesen (Arbeits­programm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41) vorgesehen?

35. In welchem Ausmaß werden den Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente für individuelle Förderung bei autonomer Verwendung (Arbeitsprogramm der Bundesregie­rung 2013-2018, S. 41) bereitgestellt?

36. Mit welchem Aufwand rechen Sie bei der Durchführung der verpflichtenden sprach­lichen Intensivkurse für SchülerInnen mit Defiziten in der Unterrichtssprache (Arbeits­programm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41)?

37. Der "qualitative und quantitative Ausbau ganztägiger Schulformen" wurde bereits in einer § 15a-Vereinabrung geregelt. Um den Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Schulplatz (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41) und damit die Wahlfreiheit zu garantieren sind zusätzliche Aufwendungen nötig. In welcher Höhe?

38. Welche Mittel sind für die Ausstattung der Schulen und die Bereitstellung von Ge­räten für die SchülerInnen für den verstärkten Unterricht mit modernen Technologien und digitalen Medien Im Rahmen der Schulbuchaktion (Arbeitsprogramm der Bundes­regierung 2013-2018, S. 42) und darüber hinaus vorgesehen?

39. Wie hoch werden die Aufwendungen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wenn die Quote den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend (Arbeits­programm der Bundesregierung 2013-2018, S. 42) angehoben wird?

40. Können Sie sicherstellen, dass der ORF finanziell ausreichend ausgestattet wird, damit die im Regierungsprogramm verankerten Zielsetzungen bezüglich der Filmförde­rung realisiert werden können?

a) Falls nicht, wie wollen Sie die Zukunft des Filmstandortes Österreich garantieren?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.

*****

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek als Anfragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort. Diese darf nicht länger als 20 Minuten dauern. – Bitte, Frau Klubvorsitzende.

 


15.00.24

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine ge­schätzten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Finanzminister! Wir haben heute neuerlich die Möglichkeit, uns über eines der größten Finanzdebakel der Zweiten Re­publik dringlich miteinander zu unterhalten, und es ist die erste Möglichkeit des neuen Finanzministers Michael Spindelegger, hier dem Parlament einmal Rede und Antwort zu stehen, wie er mit diesem Finanzdebakel umzugehen gedenkt.

Herr Spindelegger! Sie sind nun der fünfte Finanzminister der ÖVP in Folge. Seit mitt­lerweile über zehn Jahren gestaltet die ÖVP die Finanzpolitik der Republik Österreich und damit auch den Umgang der Republik Österreich mit diesem größten Finanzde­bakel in der Zweiten Republik, nämlich mit der Hypo Alpe Adria.

Es wird heute aus meiner Sicht Ihrerseits möglich sein, entweder hier eine Trendwende herbeizuführen und auch einmal ein ganz klares Bekenntnis darüber abzulegen, dass die vergangene Politik äußerst fehlerhaft war und den Schaden nur maximiert hat, und vielleicht einen neuen Kurs einzuschlagen, der nicht nur Fairness für die Banken heißt, sondern vor allem Fairness für die Finanzierung der Bildung und Ausbildung in Öster­reich – oder den Weg, der bis jetzt gegangen wurde, einfach fortzusetzen.

Wir wissen, dass wir über eine Summe reden, die mittlerweile 10, 11 Milliarden € aus­machen wird; eine vierköpfige Familie in Österreich ist damit mit über 5 500 € belastet.

Nur um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Die Wurzel des Übels liegt natür­lich beim freiheitlichen System in Kärnten, aber wir diskutieren heute den Umgang der schwarzen Finanzminister und die weitere Planung – und die ist aus meiner Sicht bis zum heutigen Tag planlos – betreffend dieses Problem.

Ich möchte kurz zurückschwenken in der Geschichte, die Kette des schweren Versa­gens in diesem Bereich noch einmal vor Augen führen.

2003 bis 2006 war der Finanzminister auf einem ÖVP-Ticket Karl-Heinz Grasser. Er hat die Bankenaufsicht neu strukturiert und seinen engsten Kabinettsmitarbeiter zum Chef der Bankenaufsicht gemacht. Kein Wunder, dass dann mit ziemlicher Intensität weggeblickt wurde bei dem unfassbaren Aufblasen der Hypo-Blase in Kärnten, bei die­sem unfassbaren Wachstum der Bank mit all den kriminellen Prozessen, die es rund­herum gegeben hat.

Dann als Nächster kam Wilhelm Molterer, 2006 bis 2008. Ich sage es jetzt in einer ge­wissen Bosheit: der Erfinder der Aktenschwärzung, wenn es um Bankeninteressen geht. Genau zu dem Zeitpunkt, als es in der Causa Hypo Alpe Adria tatsächlich ernst und interessant wurde, wurde der Banken-Untersuchungsausschuss abgedreht. Die ro­te BAWAG wurde zuvor noch abgehandelt im Ausschuss, und dann wurde rücksichts­los zugedreht. Vorher gab es noch die Übergabe von geschwärzten Akten an den Ban­ken-Untersuchungsausschuss.

Und dann kam Josef Pröll, 2008 bis 2011, der die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria zu verantworten hat, von der wir heute wissen, dass es für Österreich eine schädliche Lösung war, wo Sie sich bis zum heutigen Tag weigern – aber vielleicht gibt es hier einen Kurswechsel –, erstens durch einen Untersuchungsausschuss tatsächlich aufzuklären, was in dieser Nacht der Notverstaatlichung tatsächlich passiert ist, womit der Finanzminister erpressbar war, oder zweitens zumindest die Ladung von Josef Pröll in den Rechnungshofausschuss zuzulassen.

Eine Klärung dieser Vorgänge ist notwendig, und wenn Sie es jetzt nicht zulassen: Sie werden die Geschichte nicht aufhalten, es wird irgendwann einmal geklärt werden.


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Die Bayerische Landesbank konnte sich mit 825 Millionen, das Land Kärnten mit 180 Millionen und die Grazer Wechselseitige mit 30 Millionen € freikaufen, und die Re­publik kam zu einem gewaltigen Haftungsberg.

Wie gesagt, die Aufklärung werden Sie vielleicht hinauszögern können, aber nicht ver­hindern.

So, und dann in dieser Kette der schweren Verfehlungen und in der Kette des Versa­gens, des Kontrollversagens kam dann Maria Fekter, 2011 bis 2013. Und es ist erwie­sen – das haben nicht nur viele Expertinnen und Experten gesagt, auch wir im Parla­ment haben immer wieder darauf hingewiesen –, dass diese Konkursverschleppung, die hier stattgefunden hat, den Schaden für die Republik Österreich, für die steuerzah­lenden Menschen noch weiter dramatisch vergrößert hat. Diese jahrelange Verzöge­rungstaktik in Sachen Hypo kostet die steuerzahlenden Menschen, die gesamte Bevöl­kerung mittlerweile 1 Milliarde €, nach Aussagen von Johannes Ditz. Auch hier hätte mich interessiert, wie Sie diese Aussage bewerten.

Über Monate hinweg die Weigerung, eine Abwicklungsbank endlich herbeizuführen, die faulen Kredite auszulagern, die Eigenkapitalerfordernisse endlich zu reduzieren, um die guten Teile der Bank noch verkaufen zu können. Ihre Weigerung, von Maria Fekter nämlich, war auch einer der Gründe, warum Hypo-Aufsichtsratschef Johannes Ditz das Handtuch geworfen hat. Heute wissen wir, dass das auch wahltaktische Grün­de hatte, eindeutige wahltaktische Gründe, nämlich um das berühmte Budgetloch im Wahlkampf einfach zu verschleiern. Das Budgetloch war nämlich nichts anderes als das Bankenloch, und Sie haben es tatsächlich in Kauf genommen, den Schaden für die Menschen in Österreich noch weiter zu vergrößern, um einen ungestörten ÖVP-Wahl­kampf führen zu können.

Das ist allerdings nichts Neues, weil vieles, was in diesem Wahlkampf stattgefunden hat, unter dem Motto stattgefunden hat: Die Wahrheit ist der Bevölkerung nicht zumut­bar, sondern ist ihr vorzuenthalten.

Ich erinnere an die Versprechen: keine neuen Steuern, Entfesselung der Wirtschaft; über das reden wir schon gar nimmer. Jetzt sind auf einmal Steuererhöhungen nach Ihren eigenen Aussagen, Herr Finanzminister, alternativenlos. Und das hat mich schon sehr verblüfft, denn diesen Satz, der immer Margaret Thatcher zugeschrieben wurde: There is no alternative!, von einem schwarzen Finanzminister im Zusammenhang mit Steuererhöhungen zu hören, das hat schon etwas Bemerkenswertes.

Also dieser taktische Richtungswechsel ist offensichtlich Prinzip, aber Sie haben heute und hier die Möglichkeit, eine neue Richtung einzuschlagen, nämlich hier endlich Ver­antwortung zu übernehmen und einen Weg vorzuzeigen, wie dieses Problem endlich zu lösen ist. (Beifall bei den Grünen.)

Allerdings guter Dinge sind wir nicht, auch ich nicht. Ich habe den begründeten Ver­dacht und die Sorge, dass Sie den Verschleppungskurs und die Taktik, möglichst keine gute Entscheidung für die steuerzahlende Bevölkerung, für die Gesamtbevölkerung, sage ich dazu, zu treffen, dass Sie diesen Kurs weiter fortsetzen wollen, dass Sie wei­ter auf Verzögerungstaktik setzen und dass Sie auch nicht voll transparent die Fakten auf den Tisch legen werden.

Gerade heute haben Sie angekündigt, dass es eine weitere Milliarde Euro für die Hypo Alpe Adria geben wird. Es ist schon besonders bemerkenswert, am selben Tag, an dem ein eigenständiges Wissenschaftsministerium abgeschafft wird, eine weitere Mil­liarde Euro für die Hypo Alpe Adria anzukündigen. Genau dieses Zusammentreffen zeigt auch Ihre vollkommen falsche Prioritätensetzung über die letzten Jahre, die feh­lende Liebe zum Bildungssystem, das fehlende Engagement, wirklich mit aller Kraft –


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und das ist aus meiner Sicht die wichtigste Aufgabe für einen Finanzminister in diesem und im nächsten Jahrzehnt – Mittel für die Forschung, für die Entwicklung, für die Bil­dung, für die Schulen, für die Universitäten freizubekommen. Das ist nämlich der Schlüs­sel und die Schlüsselfrage für Innovation und Sicherheit für die junge Generation im nächsten Jahrzehnt. (Beifall bei den Grünen.)

Also wird jetzt eine Entscheidung getroffen, wie es weitergeht? Gibt es jetzt bald eine Entscheidung, wie die Hypo Alpe Adria abgewickelt werden soll?

Im Anschluss an diese Dringliche wird das Budgetprovisorium beschlossen werden, und in diesem Budgetprovisorium findet sich für die bass erstaunte Öffentlichkeit, auch für uns Abgeordnete, nach wie vor die alte Summe, die Maria Fekter eingestellt hat, nämlich die Kosten für die Hypo Alpe Adria für das Jahr 2014 mit 133 Millionen €.

Ich finde das schon äußerst seltsam und äußerst bemerkenswert. Wo bleibt denn hier die geforderte, auch vom Bundesverfassungsgesetzgeber geforderte Transparenz in Fragen der sorgfältigen Budgetplanung? Zeitgleich kündigen Sie eine Milliarde an. Also geht das jetzt weiter, dieses Spiel der Verschleierung, der Verzögerung, der fehlenden Transparenz!? Und bitte geben Sie auch einmal eine ordentliche Antwort auf die Ver­schleppungskosten: 1 Milliarde € an zusätzlichem Schaden für die Steuerzahlenden durch das Hinausschieben der Entscheidung! Sie haben heute die Möglichkeit dazu.

So, und dann kommen wir zu einer weiteren äußerst bemerkenswerten Causa, nämlich der Causa des Gutachtens der Beratungsfirma Oliver Wyman. Das ist jetzt nicht der von den Rolling Stones, für die Älteren in diesem Haus. (Abg. Mag. Schieder: Der heißt ja auch Bill!) Der heißt Bill, danke, genau! Das war jetzt das falsche Stichwort für Sie, glaube ich, aber gut. Diese Studie wurde offensichtlich vom Finanzministerium in Auftrag gegeben – von wem denn sonst? Das heißt, sie wurde aus dem Steuertopf fi­nanziert.

Jetzt erklären Sie mir einmal, warum das nicht möglich ist, eine aus dem Steuertopf fi­nanzierte Studie offenzulegen und öffentlich zu diskutieren. Warum wird die ver­steckt? – Ich habe gedacht, diese Dinge gehören ins letzte Jahrhundert, dass man die Bürgerinnen und Bürger einfach nicht auf Augenhöhe behandelt. (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)

Dem Vernehmen nach soll sich nämlich genau eine Variante in dieser Studie als die für den Steuerzahlenden und für das Budget am günstigsten erweisen, die genau nicht als Variante in die engere Auswahl kommt. Und das müssen Sie jetzt schon einmal er­klären: Es wird ein Gutachten in Auftrag gegeben, das wird nicht veröffentlicht, das wird nicht öffentlich diskutiert, die Abgeordneten im Budgetausschuss kriegen es nicht, die Task-Force-Varianten werden nicht diskutiert, und dann wird genau diese steuer­schonendste Variante ausgeklammert.

Also heißt das, dieser Weg wird weiter begangen, dass es eigentlich egal ist, wie hoch der Schaden für den Steuerzahler ist, sondern dass es nur um die Statistik geht, um die Beschönigung der Statistik, um die Beschönigung des Maastricht-Defizits?!

Ich glaube, es ist eindeutig, dass die faulen Kredite und die Kosten der Hypo Alpe Ad­ria mittlerweile ganz eindeutig der Republik Österreich zugeordnet werden, von allen Marktteilnehmenden. Das ist überhaupt keine Frage mehr.

Aber was mich am meisten in dieser Causa so betroffen macht und auch so ärgert, ist, ich sage es noch einmal: Die wichtigste Aufgabe des Finanzministers ist, dafür zu sor­gen, dass unsere Zukunft abgesichert ist. Und Zukunftsabsicherung heißt Investitionen in die Bildung. Und wenn wir jetzt auf der anderen Seite in Sachen Budgetprovisorium die ersten Pläne von Ihnen hören, nämlich Ermessensausgaben zu kürzen, im Wissen­schaftsbereich zu kürzen, bei der Forschung zu kürzen – heute wiederum ein Aufschrei


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vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung, der neuerlich darauf hinweist, es gibt eine Lücke von 400 Millionen € pro Jahr, die fehlen, um die selbstgesteckten Ziele dieser Bundesregierung im Bereich von Wissenschaft und Forschung zu erreichen –, dann ist das schon sehr, sehr bedauerlich. Das ist extrem bedauerlich, denn was kön­nen wir unseren Kindern und unserer Jugend tatsächlich anderes mitgeben als eine gute Ausbildung? Mit Sicherheit nicht eine weitere Verschleppung bei der Hypo Alpe Adria.

Das ganze Budget steht unter Finanzierungsvorbehalt. Das ganze Regierungsüberein­kommen steht unter Finanzierungsvorbehalt. Das heißt, auch alles, was positiv in die­sem Regierungsübereinkommen zum Thema Bildung genannt wird, Ausbau ganztä­giger Schulformen, Sprachförderung, der Übergang vom Kindergarten zur Volksschule, all das steht unter Finanzierungsvorbehalt. Steht diese 1 Milliarde € für die Hypo auch unter Finanzierungsvorbehalt oder ist die einfach fix? Das ist das Dilemma, vor dem wir eigentlich stehen. (Beifall bei den Grünen.)

Und das Dilemma geht weiter. Es ist nicht nur der fehlende Wille, hier finanzielle Res­sourcen zur Verfügung zu stellen und mit aller Kraft Budgetmittel freizuschaufeln, um in diesem Bereich wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen, nein, es geht noch weiter: Sie als Politiker, in dem Sinn nicht als Finanzminister, aber als Politiker, als ÖVP-Par­teichef, verhindern wichtige Innovationen im Bildungsbereich.

Es hat eine unfassbar spannende Diskussion zu Jahresbeginn gegeben, nämlich darü­ber, dass die Bundesländer einzeln beginnen, alternative Modelle der Gemeinsamen Schule als Modellregionen voranzutreiben. Was kann denn passieren, wenn Bundes­länder von sich aus kommen und sagen, lasst es uns doch einmal versuchen, in einem ganzen Bundesland wie Vorarlberg die Gemeinsame Schule für die 10- bis 14-Jährigen einfach einmal auszuprobieren? Dort gibt es Konsens. Da ist sogar die Freiheitliche Partei dafür, das einmal zu machen.

Warum blockieren Sie nicht nur mit der Nichtzurverfügungstellung fehlender Ressour­cen, mit einem vollkommen verfehlten Sparkurs, sondern auch nach wie vor mit ideolo­gischen Scheuklappen diese wichtigen Innovationen im Bildungsbereich? – Das ist ei­ne andere Debatte, und die werden wir auch zu einem anderen Zeitpunkt noch weiter führen. Aber ich bedaure das zutiefst, dass genau diese innovativen Impulse, die hier kommen und die so wichtig sind für eine Entwicklung in dem Bereich, der für die Men­schen in Österreich wahrscheinlich der allerwichtigste ist – es gibt, glaube ich, keinen Bereich, wo die Unzufriedenheit größer ist als im Bereich der Schule und im Bildungs­bereich –, von Ihnen derart abgewürgt werden. Ewig schade!

Jetzt nehme ich auch noch ein bisschen die SPÖ in die Pflicht: Hier auf Tauchstation zu gehen und genau zu diesen Themen einfach nichts zu sagen, weil man diesen jetzt endlich wieder hergestellten Koalitionsfrieden in keiner Weise stören möchte, das nicht aufzugreifen, das ist auch sehr bedauerlich. Aber gut. Wir werden das noch weiter dis­kutieren.

Sie als Finanzminister, Herr Dr. Spindelegger, haben heute die Möglichkeit, zu diesen sehr zentralen Fragen einmal ganz ausführlich Stellung zu nehmen: Wann wird das Wyman-Gutachten veröffentlicht? Welchen Weg wählen Sie, um die Abwicklung vor­zunehmen? Warum wählen Sie nicht den Weg, der der steuerschonendste ist? Warum werden Sie Ihren eigenen Sonntagsreden untreu, in denen Sie immer die Bedeutung der Bildung, der Forschung und der Entwicklung betont haben? Auch in unendlich vie­len Wahlkampfreden haben Sie das gemacht! Und jetzt findet in der Realität eigentlich das Gegenteil statt. (Beifall bei den Grünen.)

Und dann haben wir noch ein äußerst undifferenziertes Steuererhöhungspaket, ein äu­ßerst phantasieloses aus meiner Sicht, denn ich glaube, dass man sich in Österreich


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mit einem objektiven Blick auf unsere Steuerstruktur sehr, sehr einig sein kann, näm­lich dass die Steuerstruktur in Österreich nach einer Reform geradezu schreit. Wie oft haben Sie von der Senkung der Lohnnebenkosten, von der Entlastung des Faktors Ar­beit gesprochen? Wie viele Klein- und Kleinstunternehmer stöhnen unter steuerlichen Schikanen, die überhaupt nicht mehr notwendig sind? Wie oft haben Sie das Wort „Senkung des Eingangssteuersatzes“ im Wahlkampf gesagt? Was ist mit all dem?

Jetzt ist die Bevölkerung konfrontiert mit einer Steuererhöhung von 1,2 Milliarden €, oh­ne dass irgendeine Strukturreform in Angriff genommen wird. Kollege Schieder scharrt schon in den Startlöchern, um darauf zu antworten. Dann gebe ich ihm gleich noch eine Frage mit: Warum hat die SPÖ, die den ganzen Wahlkampf über geradezu ge­predigt hat: Erbschaftssteuer bei Erbschaften über 1 Million, dann haben wir endlich Geld für die Bildung, Geld für die ArbeitnehmerInnen und Geld für die Pflege!, warum haben Sie von der SPÖ nicht den Mut gehabt, das aufzugreifen? (Abg. Mag. Schieder: Sie waren ja immer dagegen!) So, wie Haslauer von der ÖVP einmal den Vorschlag gemacht hat, versuchen wir halt dem vermögensreichsten einen Prozent in Österreich ein bisschen mehr abzuverlangen und investieren es in eine Steuersenkung, gerade für die kleinsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Also das ist mir unerklärlich, warum gerade diese Diskussionen von der SPÖ nicht aufgegriffen worden sind.

Ich fasse zusammen: Herr Finanzminister, Sie können jetzt diesen Weg der Kette des schweren Versagens der ÖVP-Finanzminister der letzten 10 bis 11 Jahre weiter fort­setzen, Sie können die Lösung des Problems weiter verschleppen, weiter verzögern, Sie können weiter nicht die vernünftigste Variante wählen – oder Sie können hier und jetzt eine echte Richtungsentscheidung vornehmen.

Und der zweite zentrale Punkt für mich ist: Machen Sie endlich den Weg frei für eine ordentliche Finanzierung unseres Bildungssystems und auch für Innovation im Bil­dungsbereich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von NEOS-LIF und Team Stronach.)

15.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Vi­zekanzler Dr. Spindelegger zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


15.16.28

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Frau Präsi­dentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich gehe gerne auf die Fragestel­lungen ein, lassen Sie mich aber einige Vorbemerkungen dazu machen.

Die Wahrheit ist – da haben Sie recht, Frau Kollegin Glawischnig –, dass wir alle ein riesengroßes Debakel aus der Vergangenheit, aus Kärnten geerbt haben. Ein Debakel, das zur teuersten Geschichtsaufarbeitung der Zweiten Republik wird. Das ist klar, und da stimme ich auch mit Ihnen überein. Denn das, was damals als Folge einer Alles-ist-möglich-Mentalität der politischen Kärntner Führung Platz gegriffen hat, ist die Ursa­che, dass heute dem Steuerzahler Rechnungen präsentiert werden über faule Kredite, über Projekte, die nicht finanzierbar sind, und vor allem für Haftungen eines Bundes­landes in einem unglaublichen Ausmaß von 25 Milliarden €, meine Damen und Her­ren! Und diese Verantwortung müssen auch die übernehmen, die sie damals einge­gangen sind. Das ist klar. Da stimme ich mit Ihnen voll und ganz überein.

Ich habe am 16. Dezember 2013 das Finanzressort übernommen. Ich habe sofort alle notwendigen Schritte eingeleitet, damit die Task-Force, die wir eingesetzt haben, sofort mit ihrer Arbeit beginnen kann. Diese Task-Force besteht aus allen Experten des Lan­des, die sich mit Fragen dieser Art auseinandersetzen können: dem Aufsichtsratsvor­sitzenden der Hypo Dr. Liebscher, dem jetzigen Gouverneur der Nationalbank, seinem


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Vizegouverneur, den Chefs der Finanzmarktaufsicht, den Leuten aus meinem Ressort, die damit tagtäglich zu tun haben, aber auch Experten darüber hinaus. Diese Task-Force habe ich beauftragt, einen Endbericht unmittelbar vorzulegen.

Bereits am 16. Jänner dieses Jahres wurde von der Task-Force den Spitzen der Bun­desregierung ein Endbericht vorgelegt. Wir haben diesen Montag, am 27. Jänner, der Bundeskanzler und ich, mit den entsprechenden Experten der Task-Force die Ergeb­nisse erörtert und haben dazu auch eine klare Entscheidung getroffen, nämlich dass wir den Empfehlungen der Task-Force folgen. Und die Empfehlung Nummer eins der Task-Force ist, dass wir ein Beteiligungsmodell mit den Banken vorsehen, wo in einem Beteiligungsfonds de facto die Kosten, die dieses Debakel hervorgerufen hat, Stück für Stück abgearbeitet werden.

Ich glaube, dass das prinzipiell auch eine sehr vernünftige Lösung ist, denn ähnlich wie auf europäischer Ebene, wo für Abwicklungseinheiten vorgesehen ist, dass zukünftig Banken einen jährlichen Beitrag leisten, um Vorsorge zu treffen, wenn Banken in Schwierigkeiten kommen, und damit nicht mehr den Staat alleine belasten, ist diese Entwicklung auch in Österreich mit einem Vorgriff für die Hypo die richtige.

Es hängen aber selbstverständlich Voraussetzungen daran, die erfüllt werden müssen: Erstens muss mit den Banken selber verhandelt werden. Die müssen sich bereit erklä­ren, dass sie in einen solchen Fonds Beiträge einlegen. Und zum Zweiten muss auch mit Eurostat geklärt werden, dass diese Frage nicht gänzlich dem Staat zugerechnet wird, sonst haben wir ja keinen Vorteil daraus. Und zum Dritten muss auch die Bayeri­sche Landesbank zustimmen. Diese Voraussetzungen sind jetzt in Bearbeitung, mit Verhandlungen, mit Klärung, damit wir eine Entscheidung hoffentlich in den nächsten Wochen treffen können.

Wenn das nicht der Fall ist, wenn also eine der Voraussetzungen nicht erfüllt wird, wird die nächste Variante, die die Task-Force vorgeschlagen hat, Platz greifen. Wir haben hier eine Kaskade von vier verschiedenen Optionen, die geprüft werden, und wir wer­den uns an das halten, was uns die Experten vorgeschlagen haben.

Aber was ich absolut zurückweise, das ist, dass das, was Sie jetzt in Ihrer Dringlichen Anfrage mir und meinen Amtsvorgängern vorwerfen, de facto die Verantwortung des Finanzministers oder der früheren Finanzministerin ist, hier nicht gehandelt zu haben.

Meine Damen und Herren! Das ist zwar grüne Polemik, aber das hat nichts mit den Tatsachen zu tun. Das möchte ich einmal mehr hier klar festhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Entscheidungen können nicht aus dem Ärmel geschüttelt werden. Wenn Sie das auch immer wieder gerne behaupten und auch in Ihrer Dringlichen Anfrage zum Ausdruck bringen, nämlich ein Insolvenzszenario würde alles lösen, so kann ich Sie nur auf das verweisen, was die Experten uns ja auch in dieser Hinsicht vorgelegt haben, dass das eben nicht der Fall ist, sondern dass wir hier eine andere Lösung, die immer unter dem Auftrag steht, das Günstigste für den Steuerzahler herbeizuführen, de facto bevorzu­gen müssen.

Eine zweite Vorbemerkung zum Budget – auch eine Behauptung in Ihrer Anfrage –: Dass der strukturelle Finanzierungsbedarf, den wir bis 2018 haben, der 18 Milliarden beträgt, wovon fast 13 Milliarden für den Bund zu erbringen sind, nicht angegangen wird, ist einfach eine Schimäre. Das stimmt nicht! Selbstverständlich werden all diese Maßnahmen angegangen, meine Damen und Herren, aber sie finden sich erst in einem Budget 2014, in einem Budget 2015 und in einem Rahmen bis 2018, der von mir Ende April dem Hohen Haus vorgelegt werden wird.

Da werden sich natürlich auch Maßnahmen finden, die strukturell Veränderungen in Österreich zur Folge haben werden. Aber schmerzlich. Ich bin ja schon gespannt da-


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rauf, ob dann, wenn es um Pensionsfragen geht, auch eine grüne Partei bereit ist, hier mitzugehen und Verantwortung zu übernehmen, denn es ist notwendig, dass wir alle Verantwortung übernehmen, und ich hoffe, dass die anderen Fraktionen im Haus das ebenso tun werden.

Dass Sie uns jetzt vorwerfen, im gesetzlichen Budgetprovisorium wäre das nicht zu fin­den, da haben Sie offenbar das gesetzliche Budgetprovisorium nicht ganz verstanden. Das ist der Übergang, bis ein Budget 2014 beschlossen ist. Ich kann im Budgetprovi­sorium jetzt nicht alle Maßnahmen bis 2018 darstellen. (Abg. Mag. Kogler: Es gibt ja auch einen Bundesfinanzrahmen!) Das ist wohl selbstverständlich, aber bis das Bud­get 2014 beschlossen ist, gibt es eine sehr taugliche Grundlage mit diesem gesetzli­chen Budgetprovisorium, dass wir die nötigen Herausforderungen bewältigen können. Vor allem wird im gesetzlichen Budgetprovisorium darauf Bezug genommen, dass wir eine neue Struktur der Bundesministerien haben und auch neue Minister damit eine Grundlage haben, ihre entsprechenden Verantwortungen wahrzunehmen.

Damit komme ich zu den einzelnen Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.

Zur Frage 1:

Das Bundesministerium für Finanzen hat im November 2013 eine Einschätzung bei Oliver Wyman in Auftrag gegeben, welche die Outside-In-Einschätzung der volkswirt­schaftlichen Auswirkungen für Szenarien zum Abbau der Hypo Alpe Adria zum Inhalt hat. Dabei wurden vier Abwicklungsszenarien untersucht: die Aufrechterhaltung der be­stehenden Struktur, eine Anstaltslösung, eine Beteiligungslösung unter Einbeziehung der österreichischen Banken sowie eine geordnete Insolvenz der Hypo Alpe Adria. Vor­teile und Nachteile all dieser Szenarien wurden in der Einschätzung aufgezeigt, wobei die Einschätzung keine abschließende Wertung der Abbauszenarien vornimmt.

Zur Frage 2:

Vertragsrechtlich wurde mit dem Ersteller dieser Einschätzung eine Weitergabebe­schränkung vereinbart. Oliver Wyman betrachtet die gewählten analytischen, methodi­schen und konzeptionellen Ansätze und Einsichten als sein geistiges Eigentum. Daher werden Klienten vertragsrechtlich verpflichtet, dieses Interesse an Präsentationen, Me­thoden und Analysetechniken zu schützen. Die Weitergabe, Zugänglichmachung oder Zurverfügungstellung dieser Unterlagen an Dritte ist dem BMF ohne vorherige schriftli­che Genehmigung von Oliver Wyman daher vertraglich untersagt.

Zur Frage 3:

Dazu darf ich Ihnen mitteilen: Wir haben der Nationalbank nach einem Einverständnis von Oliver Wyman diese Einschätzung zur Verfügung gestellt. Im Dezember 2013 hat die Nationalbank dazu Stellung genommen.

Zur Frage 4:

An andere Organisationen wurde diese Einschätzung nicht weitergegeben, sie wurde aber im Rahmen der Task-Force berücksichtigt.

Zur Frage 5:

Wie schon ausgeführt, unterliegt die Weiterleitung strikten Regeln, aber jede Lösung wird natürlich gesetzliche Maßnahmen erfordern, die im Rahmen der parlamentari­schen Behandlung dem Finanzausschuss vorzulegen sein werden und dort ausgiebig diskutiert werden.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Wyman-Einschätzung enthält eine qualitative Beurteilung der einzelnen Modelle, eine detaillierte quantitative Analyse der Kosten der einzelnen Modelle ist aber nicht enthalten.


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Zur Frage 8:

Eine Analyse der Auswirkungen auf Budgetdefizit und Staatsschuldenquote war nicht Gegenstand der Einschätzung, daher sind auch dazu keine Ausführungen enthalten.

Zur Frage 9:

Das Volumen der durch Kärntner Landeshaftungen behafteten Emissionen liegt per 31. Dezember 2013 noch bei einem Wert von über 12 Milliarden €.

Zur Frage 10:

Konkrete Unterlagen, wer die verbrieften Verbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria hält, liegen meinem Ministerium nicht vor. Das sind ja Anleihen, die gehandelt werden. Es gibt dafür auch keine zentralen Register. Darum kann man auch nicht beantworten, wer das begeben hat.

Zu den Fragen 11 und 12:

Die erheblichen Folgeeffekte einer Insolvenz der Hypo Alpe Adria wurden von der Oes­terreichischen Nationalbank sehr detailliert untersucht. Ich ersuche aber um Verständ­nis dafür, dass ich zur Wahrung der Interessen der betroffenen Institute und der ande­ren österreichischen Hypobanken keine konkreten Zahlen nennen kann.

Zur Frage 13:

Die Bayerische Landesbank würde bei einer Insolvenz auf jeden Fall ihre in der Hypo Alpe Adria bestehenden Refinanzierungslinien in der Höhe von über 2 Milliarden € ver­lieren. Die rechtliche Qualifikation als Eigenkapital im Sinne des Eigenkapitalersatz-Ge­setzes ist derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen der Bayerischen Landes­bank und der Hypo. Aus diesem Grund besteht auch aktuell eine Rückzahlungssperre der besagten Refinanzierungslinien.

Zur Frage 14:

Am 3. September 2013 erging der Genehmigungsbeschluss der Europäischen Kom­mission im Beihilfeverfahren Hypo Alpe Adria. Laut Beihilfeentscheidung der Europäi­schen Kommission müssen die marktfähigen Teile der Bank verkauft werden, während die verbleibenden, nicht rentablen Teile in einem geordneten Prozess abzuwickeln sind. Die marktfähigen Einheiten der Hypo müssen innerhalb der festgesetzten Fristen in einem transparenten Bieterverfahren veräußert werden. Die Österreich-Tochter war bis 31. Dezember 2013 zu veräußern und wurde auch veräußert. Das SEE-Netzwerk soll bis 30. Juni 2015 veräußert werden. Wenn sich bis zum Ablauf dieser Frist Teile der marktfähigen Einheiten als unverkäuflich erweisen, dann muss zwingend die Ab­wicklung dieser Einheiten erfolgen.

Für die Zeit bis zum Abschluss des Verkaufsprozesses hat Österreich eine Reihe von Beschränkungen für das Neugeschäft, insbesondere in Bezug auf die Risikokontrolle, zugesagt und gewährleistet, damit die Chancen für einen Verkauf der Tochtergesell­schaften steigen und Wettbewerbsverfälschungen so gering wie möglich gehalten wer­den.

Die Italien-Tochter der Hypo, HBI, musste auf Abwicklung gestellt werden und hat seit Jahresmitte 2013 das Neugeschäft eingestellt.

Zur Frage 15:

Die Bedingungen der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 3. Septem­ber 2013 wurden bei der Erstellung der Modelle der Hypo-Task-Force berücksichtigt. Wenn eine finale Entscheidung für ein Modell erfolgt ist, wird es natürlich auch Ge­spräche mit der Europäischen Kommission geben.


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Zur Frage 16:

Selbstverständlich wird auch die Vornahme eines bail-in und damit ein burden sharing der Gläubiger bei den Überlegungen der Task-Force miteinbezogen. (Abg. Mag. Kog­ler: Wie? Herr Minister! „In welcher Weise“ steht da bei 16!)

Zu den Fragen 17 und 23:

Zunächst müssen die entsprechenden Entscheidungen hinsichtlich der künftigen Ge­staltung der Hypo Alpe Adria vorliegen. Nach Maßgabe dessen werden die erforder­lichen Mittel im Rahmen der Entwürfe für das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 und für die Bundesfinanzgesetze 2014 und 2015 berücksichtigt werden.

Die bei der Erarbeitung des Bundesfinanzrahmens 2014 bis 2017, also alt, in der UG 46 als jährlicher Aufwand angesetzten rund 133 Millionen € umfassen im Wesentli­chen eine zweckgebundene Gebarung, die aus dem Aufkommen Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe gespeist wird, sowie die Mittel für die FIMBAG. Das entsprach eben den damalig vorliegenden Informationen und ist heute überholt.

Zu den Fragen 18 und 19:

Das nächste Bundesfinanzrahmengesetz für den Zeitraum 2015 bis 2018 ist derzeit in Ausarbeitung. Ich habe schon gesagt, wir werden es gemäß Parlamentsfahrplan ab dem 29. April dieses Jahres im Parlament behandeln. Das trifft auch für den Bundes­voranschlag 2014 zu. Wie ich heute schon einmal ausgeführt habe, wird dabei eben unter Vorsichtsgesichtspunkten 1 Milliarde € für die Hypo als Betrag veranschlagt wer­den.

Zur Frage 20:

Der Task-Force-Bericht ist eine Entscheidungsgrundlage für die Bundesregierung. Es gilt jetzt, diese Gespräche mit den österreichischen Banken zu führen – ich habe schon darauf Bezug genommen –, das wird unter der Federführung des Leiters der Task-Force erfolgen.

Zur Frage 21:

Auch vor dem Hintergrund des von der Europäischen Kommission geforderten bur­den sharing wurden im Rahmen der Task-Force sämtliche Möglichkeiten, die Alteigen­tümer der Hypo Alpe Adria in die Verlusttragung einzubeziehen, berücksichtigt.

Zu den Fragen 22 und 24:

Die Bundesregierung hat das Ziel, das mittelfristige Budgetziel, also das medium-term objective, 2016 zu erreichen. Die Budgetpläne für 2014 und 2015 und die Auszah­lungsplanung bis 2018 werden in den nächsten Wochen erstellt werden. Das Ergebnis und die einzelnen Maßnahmen zur Erreichung der Budgetziele werden am 29. April dem Hohen Haus präsentiert werden.

Zu den Fragen 25 bis 30:

Vorauszuschicken ist, dass seit dem Inkrafttreten der zweiten Etappe der Haushalts­rechtsreform der Begriff „Ermessensausgaben“ im Bundeshaushaltsgesetz 2013 nicht mehr verwendet wird, sodass die diesbezüglichen Mittelverwendungen nicht mehr als Bezugsgröße herangezogen werden können. Deshalb wurde bei der im gesetzlichen Budgetprovisorium 2014 vorgesehenen Bindung von Budgetbeträgen von den Mittel­verwendungen insgesamt ausgegangen und dabei jene ausgenommen, deren Zahlung beispielsweise in Gesetzen und/oder aufgrund von Gesetzen nur beschränkt gestaltbar ist, zum Beispiel der Personalaufwand.

Im Wesentlichen lehnt sich der nicht zu bindende Ausnahmekatalog inhaltlich weitge­hend an die Bindungsverpflichtungen vergangener Jahre an. Ausgehend davon, dass es sich dabei um Bezugsgrößen für die Mittelverwendungsbindungen in § 3 des ge-


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setzlichen Budgetprovisoriums 2014 handelt, wurden diese Bindungen insgesamt mit einem Betrag von rund 500 Millionen € veranschlagt. Die Aufteilung der in § 3 des ge­setzlichen Budgetprovisoriums 2014 nach Untergliederungen vorgesehenen Mittelver­wendungsbindungen richtet sich natürlich immer an die haushaltsleitenden Organe und muss von dort auch eigenverantwortlich vorgenommen werden.

Zu den Fragen 31 und 32:

„Modellregionen Gemeinsame Schule“ sind kein gemeinsames Projekt der Bundesre­gierung. Dementsprechend gibt es dafür auch keine zusätzlichen Mittel.

Zu den Fragen 33 bis 36 sowie 38:

Die konkreten Mittelzuteilungen für Projekte wie flexible Schuleingangsphase, Stun­denkontingente für individuelle Förderungen, sprachliche Intensivkurse oder spezifi­sche Mittelausstattungen der Schulen liegen natürlich in der Ressortverantwortung der zuständigen Ministerin und werden dort auch, je nach budgetärer Bedeckung, gemacht oder nicht gemacht.

Zur Frage 37:

Für den Ausbau der ganztägigen Schulformen werden aber zusätzlich zu den bisher jährlichen 80 Millionen € weitere 80 Millionen € jährlich ab 2014 vorzusehen sein. Da­mit sind auch die Mittel vorhanden, um das, was im Regierungsprogramm an Projekten geplant ist, umzusetzen.

Zur Frage 39:

Die Quote für den sonderpädagogischen Förderbedarf ist im Rahmen der nächsten Fi­nanzausgleichsverhandlungen festzulegen, wobei diese auch im Kontext der vom Bund in den vergangenen Jahren über die Maßzahlen hinausgehenden umfassend zur Verfügung gestellten Zuschläge zu sehen sind. Derzeit stellt der Bund zusätzlich zur paktierten Quote für sonderpädagogischen Förderbedarf jährlich Mittel im Rahmen von § 4 Abs. 8 Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 25 Millionen € für Strukturprobleme und für Kinder mit besonderen Förderungsbedürfnissen bereit.

Zur Frage 40:

Die Budgetierung des FERNSEHFONDS AUSTRIA aus den Rundfunk- und Fernseh­gebühren wird in unverändertem Ausmaß beibehalten. Die Budgetmittel für das Öster­reichische Filminstitut wurden 2013 um 4 Millionen auf 20 Millionen erhöht. Das ent­spricht einer Steigerung um 25 Prozent, damit der Zukunftssicherung des Filmstand­ortes auch eine entsprechende Mittelsteigerung gegenübersteht.

Meine Damen und Herren! Wenn ich das zusammenfassen darf: Jetzt ist die Aufgabe an uns, bezüglich der Hypo Alpe Adria Entscheidungen aufgrund der Verhandlungen, die jetzt geführt werden, zu treffen. Ich gehe davon aus, dass wir im Laufe des Feb­ruars einen nächsten Bericht über die laufenden Verhandlungen mit den Banken haben werden. Und ich gehe davon aus, dass wir heute auch noch ein Budgetprovisorium be­schließen, damit wir die Grundlage dafür haben, dass der nächste Schritt für geordnete Finanzen in diesem Land vorhanden ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtrede­zeit von 25 Minuten zu.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 



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15.36.21

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Dame und mei­ne Herren auf der Regierungsbank! Herr Vizekanzler und Finanzminister! Leicht haben Sie es nicht; das gestehe ich Ihnen zu. Sie haben ausdrücklich auf jenen Dezembertag verwiesen, an dem Sie das Finanzressort übernommen haben.

Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass Sie sich im neuen Jahr bemüht haben, mit den Finanzsprechern Kontakt aufzunehmen, ursprünglich um sozusagen ein An­trittsgespräch zu führen – mehr oder weniger leider, aber erwartungsgemäß, überholt von der Wirklichkeit der Hypo Alpe Adria. Das wird jetzt vermutlich das Hauptthema werden, so wie wir uns da einmal kurz verständigt haben.

Ich anerkenne das, ich will das auch nicht verschweigen. Ich habe Ihnen allerdings in diesem Telefonat schon gesagt, dass, wenn man so tut, als ob jetzt erst die Welt er­funden worden wäre, selbige sicher vor einem zusammenbrechen könnte, wenn man dieses unfassbare – und wie Sie im Übrigen selber sagen –, mit Sicherheit größte Finanzdebakel der Zweiten Republik betrachtet. Das ist schon zutreffend.

Allerdings ist dem auch entgegenzuhalten, dass es ja nicht so war. Eva Glawischnig hat schon erwähnt, dass es eine ganze Reihe von Finanzministern gibt, alle von der ÖVP, die da involviert waren. Ich habe Ihnen auch gesagt, wir werden es Ihnen erstens schon aufgrund einer vernünftigen Arbeitsteilung hier im Parlament zwischen Regie-rung und Oppositionsabgeordneten nicht erlassen können, auf die unserer Meinung nach wirklichen Umstände und Entwicklungen hinzuweisen und darüber hinaus das Richtige einzufordern; auch unter Vorhalt der Versäumnisse Ihrer Amtsvorgängerinnen und -vorgänger, die jedenfalls allesamt von Ihrer Partei sind.

Folgendes muss auch noch gesagt werden: Die jetzige Regierungsspitze, also Sie, aber auch der Herr Bundeskanzler, den ich hier durchaus miteinbeziehen will, Sie sind immer schon, auch in der letzten Gesetzgebungsperiode, in der Regierung gesessen, als Sie ganz klar von uns – und das ist alles nachweisbar – die Hinweise bekommen haben, was in dieser Causa unterlassen wurde, was zum Schaden geführt hat, nämlich den Milliardenschaden maximiert hat.

Sie können hier schon offensichtlich auf diesen Sektor (in Richtung FPÖ) hinzeigen und Kärnten meinen. Das ist nicht falsch, was die Ursache betrifft. Aber es ist schon eine eigene Kunst, dass Rot und Schwarz in der Bundesregierung einen blau-orangen Schaden von Kärnten auf diese Art und Weise auf die Spitze treiben. Damit werden wir uns jedenfalls auch auseinandersetzen.

Aber das übergeordnete Thema, das wir hier einbringen wollen, ist ja noch einmal ein zusätzliches. Das ist ein gewagter Versuch für eine Dringliche Anfrage. Wir haben es auch diskutiert, ich gebe das zu. Sie haben, gerichtet an unsere Klubobfrau, gesagt, diese Anlage sei jetzt aber schon polemisch, so nach dem Motto, da so viel Geld für die Banken und dort eigentlich wenig Geld oder immer weniger, und zwar nachweisbar, für Wissenschaft und Bildung.

Was heißt da „polemisch“? – Sie könnten vielleicht sagen, das ist populistisch. Nicht einmal das würde ich durchgehen lassen. Es ist einfach populär. Populär ist es schon, aber mindestens so richtig. Es ist genau das, was uns seit Jahren beschäftigt und um­treibt: Wie kann es sein, dass ganz wenigen Profiteuren in ganz kurzer Zeit mit ganz vielen Milliarden geholfen wird, während ganz viele ganz lange in den Bereichen Bil­dung und Wissenschaft hängengelassen werden? – Das ist schon die Klammer und der Zusammenhang, um den es hier geht. (Beifall bei den Grünen.)

Und das Dritte, das wir hier mitdiskutieren, ist: Warum ist das die einzige Bewegung, die diese Bundesregierung noch zustande bringt, nämlich den Banken hinterherzuhüp-


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fen? Warum setzt sie nicht selbst eine Initiative? – Das ist das Phänomen des Still­stands. Das ist das Phänomen – und da muss man auch die parteipolitische Konstel­lation dieser Bundesregierung mitbetrachten –, denn jetzt droht, dass dieser Stillstand ein paar Jahre lang so weitergeht. Ich glaube allerdings, dass die Dynamiken so sein werden, dass Sie alle da vorher schon wegbewegt werden, und das wird auch gut sein. Und es wird die Aufgabe der konstruktiven Opposition sein, jetzt schon diesen Weg mit vorzubereiten, dass Sie vorzeitig abgelöst werden, und nicht nur die richtigen Fragen zu stellen, sondern jetzt auch schon die richtigen Antworten zu geben. Und das liegt auch auf der Hand.

Ihre Stillstandskonstruktion sieht in den Bereichen Wissenschaft und vor allem Bildung und Steuergerechtigkeit, die wir in diese Dringliche mit hereingenommen haben, fol­gendermaßen aus: Es ist so, dass die ÖVP-Bundesspitze die längste Zeit von den Lan­deshauptleuten drangsaliert wurde – immer von den eigenen –, damit ja nichts weiter­geht. Ihr (in Richtung Vizekanzler Dr. Spindelegger) Vorvorgänger ist ja daran ge­scheitert und an nichts anderem.

Jetzt ist es aus anderen Gründen – lassen wir diese beiseite – so, dass die Landes­hauptleute schon innovativ werden, gerade jene von der ÖVP, einen anderen Zugang in der Bildungspolitik wollen und endlich einmal – wenigstens das; im Hinblick auf die österreichische Blockade in diesem Bereich wäre das revolutionär – diese Modellre­gionen einführen wollen, und zwar große und geschlossene. Ganze Bundesländer bie­ten sich ja an, deshalb sehe ich die Landeshauptleute in Bezug auf diese Sache posi­tiv.

Sie an der Spitze der ÖVP wollen oder können das nicht machen, aus welchen Grün­den auch immer. Aber das Perverse daran ist, dass Ihnen Kanzler Faymann von der SPÖ jetzt zur Seite springt, das Ganze einzementiert, weil das angeblich – und Sie ha­ben es ja gesagt – nicht im Regierungsübereinkommen enthalten ist. Ja wenn wir nur das machen, was im Regierungsübereinkommen steht, dann brauchen wir keine fünf Jahre hier zu sitzen, dann können wir nach fünf Monaten heimgehen, denn das ist eben eine Stillstandsdrohung.

Und jetzt haben wir die Situation, dass die Sozialdemokratie, nur um fünf Jahre – das ist der Plan – mit irgendjemandem weitertun zu können, gegen ihre eigene Überzeu­gung und ihre eigenen Grundsätze – wenn es die nämlich gäbe, aber ich unterstelle das einmal – hier den schwarzen Vizekanzler einzementiert und auf diese Art und Wei­se zum Stillstand beiträgt. Fünf Jahre inserieren und argumentieren Sie auf Steuerzah­lerkosten, dass die gemeinsame Schule kommen muss. Und jetzt, wo es die Chance gibt, drehen Sie sich weg, nur damit Sie fünf Jahre hier gemeinsam still sitzen können. Das werden wir Ihnen aber nicht durchgehen lassen!

Das Gleiche bei der Steuergerechtigkeit: Ein schwarzer Landeshauptmann aus den Regierungsfraktionen muss her, der sagt: Probieren wir es einmal, es kann ja nicht sein, dass wir die Letzten der OECD-Länder sind, dass wir für die Lohn- und Einkom­mensteuer die höchsten Sätze haben, aber bei den Erbschaften nichts geschieht! Reden wir darüber, schauen wir uns das an! – Ein schwarzer Landeshauptmann. Was kommt? – Eine Sonderkrisensitzung der ÖVP.

Ich habe Ihnen (in Richtung Vizekanzler Dr. Spindelegger) schon gesagt, dass Sie mir ohnehin leidtun (Zwischenruf des Abg. Strache), und Sie haben nachher ja auch ge­beichtet, aber das allein ist zu wenig, es braucht auch Besserung, und die fordern wir ein und die werden wir in diesem Bereich auch vorantreiben. (Abg. Strache: Der Sager ist gut, was der Unterschied zwischen einer SPÖ- und einer ÖVP-Veranstaltung ist!)

So, wie Sie aufgestellt sind, produzieren Sie in all diesen Bereichen nur Stillstand, und diesen gilt es zu bekämpfen und wegzubekommen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Nachbaur.)


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Wenn wir jetzt auf das einzige Bewegungselement, das feststellbar ist, zurückkommen, nämlich den Banken die Milliarden hinterherzuschicken, muss ich schon ein paar An­merkungen zu dem, was Sie hier in der Beantwortung geboten haben, machen.

Mein Verständnis ist enden wollend, wenn Sie ständig auf diese Task-Force verweisen, weil hier eine ganze Kette an Versagen von jenen, die dort drinnen wirken, mit zu ver­antworten ist. Nennen wir doch einmal den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Hypo Alpe Adria, Klaus Liebscher, beim Namen. Das geschieht ja hier nicht. Er war die längste Zeit Notenbankgouverneur, und zwar in einer Zeit, als die Notenbank die Auf­sichtspflicht auch gegenüber der Hypo Alpe Adria gehabt hat, in jener Zeit, als sich dort Staatskommissäre herumgetrieben haben, die uns, der Opposition, mit Klagen ge­droht haben, als wir darauf hingewiesen haben, was dort alles schiefläuft, in jener Zeit, als Ihre Vorgänger die geschwärzten Akten geschickt haben. All das ist ja ein Amalgam von Klüngeleien, denen glaube ich da ja kein Wort mehr. Die gleichen Leute werden nicht in den Rechnungshofausschuss vorgelassen, vom Untersuchungsausschuss gar keine Rede, weil Sie dort nichts mehr zustande bringen würden. Sie, da können Sie ja gleich Graf Dracula zum Aufsichtsorgan einer Blutbank machen. Das geht so nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb ist all das, was hier geboten wird, komplett unglaubwürdig. Und wenn Sie auf diese Abwicklungseinheiten setzen, dann kann der Befund nur sein: jahrelang ver­schlafen, mindestens zwei – so lange sind wir damit im Haus –, aber Klubobmann Schieder, der anschließend gleich reden wird, hat das ja vertreten! Sagen Sie etwas zu Ihrem „Kurier“-Interview aus dem Wahlkampf. Zwei Jahre lang hätten Sie das im Herbst 2013 schon wollen – Klubobmann Schieder zeigt jetzt: drei Jahre! –, diese Ab­wicklungseinheiten. Aber mittlerweile ist so viel Milch verschüttet, dass das schon bald egal ist.

Mittlerweile stellt sich die Frage, was eigentlich der nächste richtige Weg ist – und das haben Sie beauftragt, aber die Vorschläge verstecken Sie jetzt, weil sich Ihre Freunde von den Banken schon wieder kalte Füße holen; ja, das war doch der Punkt. Es stellt sich jetzt schon die Frage, ob man nicht, da alles zu spät ist, eigentlich schauen sollte, dass man von jenen einen Beitrag kriegt, die von dieser Ihrer jahrelangen Misswirt­schaft profitiert haben. Das muss doch einmal her. (Beifall bei den Grünen.)

Das beauftragen Sie zwar, und dann verstecken Sie die Ergebnisse mit dem Hinweis, dass der Gutachter auf einmal die Anwartschaft auf sein geistiges Eigentum darauf er­hebt. Dem muss ganz schön schlecht sein, wenn er mit diesen Erkenntnissen allein bleibt. Das wollen wir ihm nicht zumuten.

Aber es ist doch die Aufgabe und die Funktion des Auftraggebers, zu vereinbaren, un­ter welchen Konditionen hier vorgegangen werden darf – und im Übrigen möchte ich wissen, wie viel Steuergeld dafür verwendet worden ist –, andernfalls ist es ja auch wieder das Versäumnis des Finanzministeriums, dass hier solch ein Vertrag geschlos­sen wurde. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Aber halten Sie das Parlament damit nicht auf, sondern sanieren Sie diesen Missstand, wie überhaupt diese Misswirtschaft saniert gehört. Dazu gibt es ein paar gescheite Vor­schläge (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen) – danke! –, und die Vorschläge werden in die Richtung gehen, den Schaden für den Steuerzahler zu minimieren. Aber Ihnen allein kann man das mit Sicherheit nicht überlassen, Sie ha­ben schon jahrelang das Gegenteil bewiesen. (Beifall bei Grünen und NEOS-LIF sowie der Abg. Dr. Nachbaur.)

15.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Schie­der. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 178

15.47.05

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es stimmt: Das, was wir hier diskutieren, ist eines der ärgerlichs­ten und auch finanziell schmerzhaftesten Kapitel der Finanzgeschichte Österreichs. Natürlich würde jeder dieses Geld sehr gerne für andere Dinge ausgeben. Aber gleich­zeitig zu behaupten, dass da auf Kosten der Bildung eine Bank gerettet worden wäre, ist falsch (Abg. Mag. Kogler: Aha!), denn wenn man in das jetzige Budget und auch in die Budgets der letzten Jahre schaut, sieht man genau das Gegenteil.

Wir haben, wenn man 2007 mit heute vergleicht, eine Steigerung des Bildungsbudgets von 1,1 Milliarden, wir haben heute 14 000 Lehrer mehr als damals, haben diese zu­sätzlich angestellt. Wir haben den Ausbau der Ganztagsschulen auch jetzt wieder als Schwerpunkt im Regierungsprogramm fixiert und finanziert. Wir haben in den letzten Jahren auch die Nachmittagsbetreuung und die Neue Mittelschule vorangetrieben.

Wir haben ein Schulbauprogramm bis 2018, wo 1,6 Milliarden € in diesen Bereich flie­ßen – allein für die Bundesschulen, da kommen noch Landesschulen und andere Schulen dazu –, wodurch 7 000 bis 8 000 Arbeitsplätze im Bau- und Baunebengewer­be geschaffen werden. Wir haben also hier allein 22 000 Arbeitsplätze, wenn man die Lehrer, die Nachmittagsbetreuer und die durch die Investitionen geschaffenen Arbeits­plätze zusammenzählt, die im Bildungsbereich zusätzlich geschaffen und abgesichert wurden.

Zum Wissenschaftsbereich: Schauen wir uns die neue Wirtschaftsuniversität an, die erstens einmal eine finanzielle Punktlandung war und die zweitens einen riesigen Sprung nach vorne in der Qualität der Wissenschaft, der Wirtschaftswissenschaft und damit auch der Finanzwissenschaft, in der Ausbildung zukünftiger Generationen bringt.

Ja, vielleicht hätten wir auch in der Vergangenheit investieren sollen, damit der Klagen­furter Uni-Standort zumindest einmal Jörg Haider in Finanzsachen vernünftig ausgebil­det hätte, denn dann hätten wir uns vielleicht das Debakel Hypo erspart.

Wir müssen schon einmal zurückschauen: Die Hypo ist 2009 notverstaatlicht worden (Abg. Mag. Darmann: Das ist so letztklassig!), weil die FPÖ in Kärnten über 20 Milliar­den an Haftungen für das Land eingegangen ist, weil sie sie als Geldschleuder erfun­den hat (Abg. Mag. Darmann: Mit wem zuletzt? Mit der SPÖ!) für die Spaßetteln des Landeshauptmanns, von Seebühne bis Fluglinie, bis Formel 1 und all diese Geschich­ten. Und das ist das Drama, das wir dann zu beseitigen hatten! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Darmann: Informieren Sie sich einmal, Herr Klubobmann!)

Um auch das noch einmal klar zu sagen – hier ist Gelegenheit, das noch einmal zu be-tonen –: Das Wahrnehmen der Verantwortung hat dazu geführt, dass man verhindert hat, dass die Bank pleitegegangen ist, denn diese Bankenpleite hätte einen Bank-Run bedeutet, hätte bedeutet, dass die Sparer ihr Geld verloren hätten (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), dass die kleinen Unternehmen in Kärnten, die ihr Konto bei der Hy­po Alpe Adria gehabt haben, hätten zusperren müssen. (Abg. Neubauer: Das ist ge­nauso wahr wie die Geschichte vom Rotkäppchen!) Das wäre für Kärnten wirtschaftlich ein riesiges Desaster gewesen, und wir hätten auch Spill-over-Effekte am Finanzsektor in ganz Österreich und Südosteuropa gehabt. Und aufgrund dessen hat man sich ent­schieden, die Hypo-Bank aufzufangen.

Die zweite Frage ist: Wie tut man nach dem Auffangen weiter? – Kollege Kogler hat recht, ich habe schon vor Längerem gesagt, es ist, wenn man solch ein Desaster und solch einen Misthaufen vor sich hat, immer besser, den Sprung ins kalte Wasser zu wagen, an die Klärung der Zustände heranzugehen und das zu veräußern, was nicht


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mehr rettbar ist, beziehungsweise das zuzusperren, was letztlich auch nicht zu veräu­ßern ist.

Es ist aber auch nicht richtig, dass man sagt, es sei gar nichts geschehen. – Sehr viel ist in der letzten Zeit geschehen: Es ist die Bankenabgabe eingeführt und erhöht wor­den, um genau diese Gegenfinanzierung zu bekommen, damit nicht der durchschnittli­che Steuerzahler diese Kosten trägt, sondern letztlich der Finanzsektor, der von der Stabilität profitiert hat, auch einen Beitrag dafür leistet.

Es ist – zweitens – das Bankeninsolvenz- und -restrukturierungsrecht letztlich dann doch hier im Nationalrat beschlossen worden, und es sind in der Europäischen Union mit der Einführung der Bankenunion Mechanismen geschaffen worden beziehungswei­se ist mit der Schaffung begonnen worden, sodass man in Zukunft diese Fragen viel­leicht auch anders abwickeln und man anders reagieren kann.

Es sind die Mindestkapitalvorschriften erhöht worden, und es ist auch die nationale Aufsicht massiv gestärkt worden.

Aber um auch das klar zu sagen: Aus der Sicht der SPÖ ist es auch notwendig, jetzt eine Lösung zu finden, und eine Lösung zu finden heißt, eine Lösung, die insgesamt die Kosten für den Staat Österreich möglichst gering hält und durch die – zweitens –, wenn in der Endabrechnung Kosten für den Staat Österreich entstehen (Zwischenruf des Abg. Kickl), diese Kosten auch abgetragen werden, sodass der Finanzsektor, der letztlich ja auch davon profitiert hat, dass man Stabilität geschaffen hat, durch die Ban­kenabgabe seinen Beitrag leistet und die Kosten für den Steuerzahler möglichst gering sind, wenn sie nicht sogar überhaupt auf null gehalten werden. Das ist der wichtige Punkt.

Die Task-Force hat jetzt quasi noch einmal alle Details analysiert, geschaut, was man da machen kann, mehrere Varianten auch vorgelegt, und jetzt geht es darum, mög­lichst schnell, aber natürlich trotzdem nach sachlicher und intensiver Prüfung – man kann ja das nicht übers Knie brechen – diese Entscheidungen zu treffen, eine Rege­lung auch mit den Bayern zu finden, die es ermöglicht, dass man den Spielraum hat, diese Entscheidungen zu treffen, um eines klarzumachen: Diese Bank ist gerettet wor­den, weil das die FPÖ in Kärnten verspielt hat, und diese Regierung wird an die Lö­sung dieses Problems, auch wenn es schmerzhaft ist, zügig herangehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

15.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Dr. Lo­patka. – Bitte. (Abg. Dr. Lopatka begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Tafel auf, auf der eine Grafik abgebildet ist. – Abg. Krainer: Das kann man nicht lesen!)

 


15.53.03

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Herr Justizminister! Der Hypo-Fall ist ja auch ein Justizfall. Liebe Staatssekretäre im Finanzministerium! Das Einzige, was bei dieser Dringlichen Anfrage stimmt, ist: Ja, wir haben da ein Finanzdebakel vorgefun­den, aber nicht heute und nicht jetzt, sondern schon im Dezember 2009, als es zu die­ser Notverstaatlichung kam. (Zwischenruf des Abg. Dr. Walter Rosenkranz.) Und Sie versuchen hier, den falschen Eindruck zu erwecken, als wäre diese Notverstaatlichung, wie Sie es in Ihren Ausführungen und auch in der schriftlichen Begründung Ihrer Dring­lichen Anfrage bezeichnet haben, eine „voreilige (...) ,Notverstaatlichung‘“ gewesen. Das war nicht voreilig (Abg. Mag. Kogler: Na sicher!), sondern es gab damals massi­ven Druck, und man war gezwungen, diese Notverstaatlichung vorzunehmen. (Abg. Strache: Von wem? Von den Bayern! Die Bayern haben den Druck gemacht! Raiff­eisen!)


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Nein, aufgrund dieser Haftungen, auf die ich noch zu sprechen komme, aufgrund die­ser Haftungen, die zum damaligen Zeitpunkt bei 24,7 Milliarden € waren – ich werde das noch näher ausführen. (Abg. Mag. Kogler: Ihre bayerischen Parteifreunde hätten sich das getraut?)

Der Punkt war zwar der Eigentumsübergang zu den Bayern – das war das eine –, aber die Haftungen sind nicht übergegangen. Die Haftungen sind beim Land Kärnten ge­blieben! (Abg. Strache: Das sind Ausfallshaftungen!) – Ja, die Ausfallshaftungen, aber die hätten über Nacht schlagend werden können. (Abg. Strache: Aber davor wäre die bayerische Bank !) Genau das ist der Punkt.

Damals war es so, dass das Land Kärnten mit einem Budget von rund 2 Milliarden in­nerhalb von wenigen Jahren, nämlich von 2003 von 10 Milliarden € – das muss man sich anhören –, von 2003 bis 2006 – Sie wissen, wer damals Landeshauptmann war, wer die Erstverantwortung gehabt hat  (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Die anderen Parteien waren zu schwach, um damals in Kärnten das Treiben des Landeshaupt-manns zu stoppen. Das war der Punkt. (Abg. Strache: Geh, bitte! Die haben mitge­stimmt! Ihre ÖVP und die SPÖ haben mitgestimmt!) Ja, auch die SPÖ. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Bleiben Sie doch bei der Wahrheit, die ÖVP und die SPÖ haben !)

Kollege Strache, das war nicht nur die ÖVP. Aber ein Landeshauptmann hat aufgrund der Bundes- und der Landesverfassung eine Sonderstellung. Und natürlich war es der Landeshauptmann, der die Hypo genützt hat wie kein Zweiter, der sie als Selbstbedie­nungsladen gesehen hat (Zwischenruf des Abg. Dr. Walter Rosenkranz), und somit ist innerhalb von wenigen Jahren der Haftungsrahmen, meine Damen und Herren, der noch im Jahr 2000 bei 4 Milliarden war, sprunghaft angestiegen, bis 2003 noch nicht so gigantisch, aber immerhin auf 10 Milliarden, und dann innerhalb weniger Jahre, näm­lich von 2003 bis 2006 auf 24,7 Milliarden. Sie sehen es hier. (Der Redner zeigt auf seine mitgebrachte Tafel.)

Als die Bayern dann eingestiegen sind, hat sich dieser Haftungsrahmen nicht erhöht. (Abg. Strache: Ausfallshaftung!) Er ist sofort zurückgegangen, obwohl zuerst, das muss man auch sagen, die Bilanzsumme enorm gestiegen ist. Und Sie wollen das al­les jetzt von der freiheitlichen Seite her einfach wegschieben. (Abg. Mag. Darmann: Wie hat sich die Bilanzsumme entwickelt von 2007 bis 2009?)

Was mich bei den Grünen wundert, und das sage ich Ihnen schon, ist: Entweder möch­te ich die Hypo diskutieren – das kann man als Oppositionspartei; wir haben ja diese Minderheitsrechte, die Ihnen das jederzeit ermöglichen (Abg. Strache: Macht’s einen Untersuchungsausschuss, den ihr ablehnt! Macht’s endlich den Untersuchungsaus­schuss, den ihr verhindert!) – oder ich mache solch eine Wald- und Wiesenanfrage wie diese. Solch eine Dringliche Anfrage habe ich noch nicht erlebt: Es geht um die Hypo (Abg. Mag. Kogler: Dort ist das Geld drinnen, das woanders fehlt), es geht um das Budget, um die Ermessungsausgaben, es geht um die Wissenschaftsausgaben, es geht um den Bildungsbereich. (Abg. Mag. Kogler: Weil dort das Geld fehlt!) Und wa­rum der ORF da auch noch hineinkommt, weiß ich nicht, denn dann hätten Sie ja über­haupt das gesamte Budget hineinnehmen können. Also viel ist Ihnen da nicht einge­fallen, muss ich Ihnen sagen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

In Wirklichkeit verfolgen Sie einen Zweck: möglichst von dem ablenken, was sich am Freitag ereignet hat, von Ihren eigenen Problemen ablenken. (Beifall bei der ÖVP.) Das wissen Sie ganz genau. Auch das wäre es wert gewesen, heute hier diskutiert zu werden, sage ich Ihnen.

Und das, was Sie immer negieren wollen – und da treffen Sie sich auch wieder mit den Freiheitlichen (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber) –, diese Notverstaatlichung, in die-


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ser Frage treffen Sie sich mit den Freiheitlichen (Abg. Strache: Das ist quasi ein parla­mentarisches Netzwerk!), wie sich manchmal auch die Gewaltbereiten an irgendeinem Rand wieder treffen. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Niemand wollte damals, sage ich Ihnen, diese Notverstaatlichung, weder Finanzminis­ter Pröll noch Staatssekretär Schieder, auch nicht die Verantwortlichen der Notenbank, der Finanzmarktaufsicht, und  (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Sie müssen mich ausreden lassen. Das ist immer mein Problem: Die Zwischenrufe kommen immer, bevor ich meinen Satz zu Ende führen kann. (Ruf bei der FPÖ: Ein Vorgeschmack auf den Herrn Wolf!)

Auch ich wollte das nicht. Und ich wollte sagen, auch der Herr Bundeskanzler wollte das nicht, der ja damals auch spät in der Nacht dazugekommen ist. Wir alle waren uns dieser Dramatik bewusst.

Und jetzt kommt noch eines dazu, das ich Ihnen auch sagen muss: Auch von der europäischen Seite her war der Druck groß. Warum war damals der Druck groß? – Wir waren damals in einer anderen Situation als jetzt – das haben wir heute schon disku­tiert. Ich könnte Ihnen Titelseiten von „The Economist“ zeigen, wo prophezeit wurde, dass das Ende des Euros gekommen ist. „Is this really the end?“, war damals die Schlagzeile des „Economist“.

Und ein Nobelpreisträger, nämlich Paul Krugman, hat damals geschrieben: „Island und Irland geht es ziemlich schlecht, Österreich könnte sich dieser Liga als drittes Land“ rasch „anschließen“. (Abg. Strache: Island ist längst gerettet! Island ist mit dem rich­tigen Paket längst gerettet!)

Genau das war die Phase, in der wir bei einer systemrelevanten Bank – und damals war das die Hypo – gezwungen waren, diese Notverstaatlichung vorzunehmen. (Abg. Strache: Die größte Unwahrheit, die man nur behaupten kann! Das ist nachweislich ein Unsinn!)

Die Wurzel des Problems ist dieses Handeln, das in Kärnten damals gesetzt wurde. (Ruf bei der ÖVP: Haider!) Und dafür kann man keinen Finanzminister und auch nicht die Bundesregierung verantwortlich machen (Abg. Strache: Sie haben die Bayern aus der Verantwortung entlassen! Die haben es dem Steuerzahler umgehängt!), das sage ich Ihnen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das, was der jetzige Finanzminister hier macht, ist das, was zu tun ist (Abg. Strache: Sie sind vor den Bayern in die Knie gegangen! Auch im Raiffeisen-Interesse!): nämlich rasch zu handeln, aber richtig zu handeln (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), und al­les zu tun, dass die Banken mit einbezogen werden.

Kollege Kogler, solch eine Polemik habe ich von Ihnen bisher noch nicht erlebt. Sie sa­gen, dass wir den Banken die Milliarden hineinschieben. Sie wissen aber ganz genau, dass die österreichische Bankenabgabe eine der höchsten ist, wenn nicht überhaupt die höchste in der Europäischen Union (Abg. Dr. Strolz: Die höchste! Da sind wir nicht schuld!) – die Banken werden sehr belastet – und dass wir von der Ersten das Geld bereits hochverzinst zurückbekommen haben und auch Raiffeisen im heurigen Jahr das, was an Hilfe genommen wurde, hochverzinst leisten wird. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Daher sage ich Ihnen: Wir müssen jetzt eine Lösung finden – eine solche wird im Üb­rigen auch auf europäischer Ebene als notwendig erachtet, wo ja auch dieser Banken­abwicklungsfonds kommen wird –, die es unseren Banken, die sehr erfolgreich die Chancen nach 1989 genützt haben, ermöglicht, auch stark zu bleiben, denn auch sie waren ganz entscheidend dafür, dass unsere Firmen dann auch die Chancen genützt haben, die sich nach 1989 für Österreich eröffnet haben und dazu geführt haben, dass


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wir nach 1989 jedes Jahr ein höheres Wirtschaftswachstum hatten als der gesamte Eu­ro-Raum und damit auch in Österreich eine niedrigere Arbeitslosigkeit als in allen an­deren Staaten Europas.

Diese Gesamtzusammenhänge muss man sehen, und dann versteht man auch, wa­rum wir uns gezwungen gesehen haben, diese Notverstaatlichung vorzunehmen. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek zu Wort. – Bitte.

 


16.01.04

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Es ist erstens einmal ganz „nett“, dass ein Ministerium gleich mit drei Personen besetzt ist, während man ein anderes Ministerium von zwei Personen auf ei­ne reduziert. Die Regierung wird schon wissen, was sie macht, aber ich glaube nicht, dass das ein gutes Bild macht.

Herr Kollege Schieder und Herr Kollege Lopatka, ich weiß – denn ich höre das alles jetzt schon seit Jahren –, Sie bauen sich halt Ihre eigene Welt. (Abg. Dr. Lopatka: Sie! Sie leben in Ihrer Welt!) Nein, ich baue mir keine, ich lebe nicht in meiner Welt. (Abg. Dr. Lopatka: In welcher leben Sie dann?) Ich kann dazu dann einiges zitieren, aber wir werden dann noch darauf zurückkommen. Es gibt eine einzige Möglichkeit, Herr Kol­lege Lopatka: Machen wir einen Untersuchungsausschuss! Schauen wir, wie was ge­laufen ist – und dann werden wir feststellen, wer Schuld hat! (Beifall bei FPÖ und NEOS-LIF sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Ich bin sogar so weit, dass ich sage, es ist auch sehr viel Schuld in Kärnten gewesen und dort ist einiges passiert. Aber das ist überhaupt kein Problem, das können wir ja aufarbeiten. Aber die Notverstaatlichung so hinzustellen, als ob diese die erste und letzte Möglichkeit gewesen wäre, das fällt aus meiner Sicht schon eher in den Bereich „Ich baue mir meine eigene Welt“.

Sie können mir glauben, es fällt mir heute – nach dem, was da letzten Freitag passiert ist – wahnsinnig schwer, heute teilweise den Grünen recht geben zu müssen. Nur, im Gegensatz zu manch anderen versuche ich, auch Sachpolitik zu machen, und wenn jemand recht hat, dann gebe ich ihm auch recht. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Lie­ber Kollege Rädler, das würde ich jetzt nicht sagen! – Frau Präsidentin, haben Sie das gehört, was der Kollege Rädler gesagt hat? (Präsidentin Mag. Prammer verneint dies.) – „Pack schlägt sich!“ – Ich glaube nicht, dass das eine faire Redeweise ist. Da erwarte ich mir eine dementsprechende Entschuldigung!

Nun zum Inhalt selbst. – Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Mi­nister einen Vertrag abschließt über eine Studie, und dann darf er über die Studie nicht frei verfügen. Also, Herr Vizekanzler, das müssen Sie mir dann vielleicht einmal er­klären, warum man diese Wyman-Studie nicht veröffentlichen darf. Ich war 30 Jahre lang in der Privatwirtschaft tätig, davon 28 Jahre lang als selbständiger Kaufmann, ich bin kein Jurist, aber ich hätte so einen Vertrag nie unterschrieben, wenn ich über die­ses Werk dann nicht selbst entscheiden kann.

Und ein Hinauszögern der Entscheidung kostet den Steuerzahler nur Vermögen, das ist uns mittlerweile allen vollkommen klar – und da halte ich auch viele Argumente, die vorgebracht wurden, für richtig –, und es wird sich im Budget niederschlagen. Das wird zu Belastungen führen, und es ist dann völlig einerlei, ob es jetzt zu direkten Steuerbe­lastungen in Form der Bankenabgabe kommt oder ob das dann indirekt erfolgt. Ob die


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Banken diese Bankenabgabe an den Staat abliefern beziehungsweise damit dieses ei­ne Modell füttern oder ob dann letzten Endes die Kosten von den Banken wieder an den Steuerzahler beziehungsweise an den Konsumenten und Kreditnehmer weiterge­geben werden, zahlen werden es letzten Endes nur die Steuerzahler.

Eines ist mir klar: Sie versuchen, eine Möglichkeit zu finden, durch die man das Budget nicht explodieren lässt beziehungsweise die Staatsschulden nicht zusätzlich erhöht. Wir werden sehen, wie weit die Europäische Union mitspielt. Aber das ist aus meiner Sicht jetzt nur das sekundäre Problem. Entscheidend wird für uns sein, wie wir so kos­tengünstig wie nur möglich aus diesem Dilemma herauskommen.

Und wir haben natürlich auch noch das Problem, dass wir das gesamte Bankwesen in Österreich neu ordnen müssen. Wir haben immer noch eine ÖVAG, die noch nicht an­gesprochen wurde, und die Kommunalkredit ist ja auch noch nicht abgehandelt. Und wenn ich mir anschaue, was die zukünftige Bankenunion uns abverlangt, dann wird klar, dass wir auch in dieser Hinsicht mit den Banken noch einiges an Problemen ha­ben werden. Wir werden noch einige Themen abzuhandeln haben, was die Kapitalaus­stattung dieser Banken anbelangt.

Jetzt stellt sich für mich die zentrale Frage – und das war ja das, was Herr Kollege Lo­patka angesprochen hat –: Warum hat Bundesminister Pröll die Hypo Alpe Adria not­verstaatlicht? – Ich meine, ich kann es natürlich nur vom Hörensagen schildern, aber ein Zeuge sagt, die Bayern sind da mit, ich weiß nicht, 10, 12, 15 Anwälten gekommen, waren voll vorbereitet, haben alles gewusst, während aufseiten der österreichischen Bundesregierung Bundesminister Pröll gerade vom Urlaub zurückgekommen ist und man dementsprechend eigentlich nur gedacht hat, das sind, mehr oder weniger, eben Verhandlungen.

Und wenn ich heute „so eine Krot’ schlucken muss“ – ich formuliere das ganz bewusst so –, dann ist das Mindeste, was ich mache, eine Due-Diligence-Prüfung, um einmal zu schauen, wie der Status quo ist. Das heißt also: mit gebotener Sorgfalt vorgehen, indem man eine Risikoprüfung durchführt. – Ich glaube nicht, dass das in einer Nacht geschehen ist, sondern Sie sind mehr oder weniger über den Tisch gezogen worden.

Und es ist ganz interessant, wenn man ein bisschen die Zeitungen verfolgt, nämlich nicht nur die ersten zwei oder drei Seiten, wo die große Politik behandelt wird, sondern vielleicht auch einmal ein bisschen weiter hinten, wo es um anhängige Gerichtsverfah­ren geht. Der gestrigen Ausgabe einer Tageszeitung ist Folgendes zu entnehmen:

Diese Zeitung berichtet über den Prozess in München, der derzeit läuft. Da wird Ange­klagten der BayernLB Folgendes vorgeworfen – ich zitiere jetzt wörtlich –:

„Ihnen wird Untreue vorgeworfen, weil sie beim Erwerb der Mehrheitsanteile an der Hy­po ,bewusst über bestehende Bedenken hinweggesehen und erhebliche Verluste in Kauf genommen hätten‘,

Bayern, nicht Blau-Schwarz  – ah, Blau-Orange. Jetzt habe ich mich versprochen auch noch. Bayern ist tiefschwarz! – Ich zitiere weiter:

, so die beiden Staatsanwälte. ,Das Motto war: Augen zu und durch!‘

Die Bayern-Banker hätten die Hypo unbedingt haben wollen, nachdem sie beim Ver­kauf der BAWAG nicht zum Zug gekommen waren. ,Ihr seid zu blöd, eine Bank zu kaufen‘, soll Bayerns Finanzminister Faltlhauser“ dem Angeklagten „Schmidt deshalb vorgeworfen haben. ,Diese Demütigung wollte er ausmerzen‘,

Na ja, die haben dann die Bank vom Land Kärnten gekauft und haben dann dieses De­saster selbst verursacht! – Herr Kollege Lopatka, Sie haben schon recht, die Bank hat ab dem Jahr 2003 enorm expandiert, ist dann aber 2006, 2007 verkauft worden. Und


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dann haben aber die Bayern noch einmal das Budget erhöht. (Abg. Dr. Lopatka: Ja, aber die Haftungen sind zurückgegangen!) – Die Haftungen sind zurückgegangen, weil es die Europäische Union dann nicht mehr erlaubt hat.

Und eines ist auch klar – das ist der Fehler, den man den Kärntnern vorwerfen kann –: Sie haben natürlich, die gesamte Kärntner Landesregierung, im Glauben an die Bay­ern – weil diese wahrscheinlich mit Laptop und Lederhosen gekommen sind – die Bay­ern noch unterstützt im Expansionskurs einer kleinen Regionalbank. Und als die Bay­ern draufgekommen sind, dass das Ganze in den Graben geht, waren wir – jetzt sa­lopp gesagt – zu blöd und haben das Ganze dann wieder zurückgenommen. Und das ist aus meiner Sicht der wahre Skandal, und das gehört aufgeklärt! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dr. Nachbaur.)

Und es ist auch nach wie vor zu hinterfragen – bei den Fragen 11 bis 16 –, wie es dann ausschaut mit einem Haftungsverbund, sei es jetzt aufseiten der Hypo selbst, sei es jetzt unter Einbeziehung der Raika. Das ist alles noch in Schwebe, und da hätte ich schon einmal ganz gerne eine dementsprechende Auskunft gehabt.

Interessanterweise hat der oberste Anwalt des Staates, Herr Dr. Peschorn, in der Öf­fentlichkeit ganz klar kundgetan, dass er ein Konkursverfahren für die billigste Variante hielte. Jetzt stellt sich die Frage: Geht es da letztlich darum, einen Bankenbereich zu schützen? Sind in diesem Fall gewisse Investoren betroffen, die dann Geld verlieren könnten?

Der größte Verhau bei der ganzen Geschichte ist, dass dann noch Personen wie Lieb­scher und Nowotny sozusagen als Bock zum Gärtner gemacht wurden, indem sie dort sozusagen noch aufräumen. Die haben doch nur die eine Aufgabe: den Bankbereich zu schützen, damit ja nichts herauskommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann nur sagen: Nach wie vor stinkt diese ganze Angelegenheit. Ich kann nur immer wieder wiederholen – und das werde ich nicht aufgeben, solange ich in diesem Haus sitze –: Wir brauchen einen Untersuchungs­ausschuss, der diese Vorgänge restlos aufklärt. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach sowie bei Abgeordneten von NEOS-LIF.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Podgorschek, ich werde das Stenographische Protokoll anfordern, da es für mich hier am Präsidium sehr schwierig ist, Zwischenrufe zu hören, und ich mich daher auf das Protokoll verlassen muss.

Zu Wort gelangt nun Frau Klubvorsitzende Dr. Nachbaur. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Am besten wäre es, wenn die Kärntner FPÖ die Unterlagen herausgibt!)

 


16.11.12

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! (Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ.) Ich hoffe, die Redezeit läuft nicht bei mir. (Abg. Neubauer – in Richtung SPÖ –: Stellen Sie einen Antrag, und wir stimmen zu – und erledigt ist es!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Frau Klubvorsit­zende Dr. Nachbaur ist am Wort!

 


Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (fortsetzend): Danke. – Vor etwa sechs Jahren, wissen wir, wurde die Hypo Alpe Adria ohne Not notverstaatlicht. Ich glaube, darüber sind wir uns, zumindest in den Reihen der Opposition, einig. Aber da wir schon so lan­ge darüber geredet haben, dass die Notverstaatlichung wahrscheinlich nicht notwendig war und dass es da offenbar sehr eigenartige Umstände gegeben hat, möchte ich jetzt lieber den Fokus darauf richten: Was ist seither geschehen? – Es ist seither nämlich überhaupt nichts geschehen, und dadurch wurde alles noch viel schlechter.


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Andere Länder in Europa, die auch Bankenprobleme hatten, haben schon längst ihre notverstaatlichten Banken gut abgewickelt, und die Sache ist erledigt – und bei uns wird jetzt ein Plan entwickelt. Immerhin, nach vielen Jahren wird bei uns jetzt einmal nachgedacht; das ist erfreulich.

Ich wünsche mir von der Regierung, dass nicht nur die Opposition miteinbezogen wird, sondern endlich auch Fachleute – und zwar nicht dieselben Leute aus der FIMBAG, aus der Oesterreichischen Nationalbank und aus der FMA, die in ihrer Aufsichtsrolle bei der Hypo Alpe Adria alles verschlafen haben oder, stärker formuliert, ihre Pflichten durch grobe Fahrlässigkeit verletzt haben. Wenn ich auch den Herrn Vizekanzler sehr schätze, so liegt er absolut nicht richtig, wenn er den Grünen hier Polemik vorwirft, denn die Grünen sprechen nicht zu Unrecht von Konkursverschleppung. Es wird hier eine verantwortungsvolle Lösung bewusst verschleppt. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS-LIF.)

Und selbstverständlich muss die Wyman-Studie veröffentlicht werden, das habe ich schon am „Runden Tisch“ im ORF am Tag nach der Regierungsbildung verlangt. Das ist wohl das Logischste. Aber die wird wahrscheinlich nicht veröffentlicht werden, weil da nämlich drinnen steht, dass die Bank durch eine Bad Bank abgewickelt werden muss und dass wir nicht darum herumkommen. Aber das will man hier nicht zugeben. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wenn man dem Interview des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden glauben darf, das vor ungefähr zehn Tagen in der „Presse“ nachzulesen war, dann kommt man eigentlich zu dem Schluss, dass es sich hier nicht nur um ein wirtschaftliches Desaster handelt, sondern um strafrechtlich relevante Handlungen. Er hat im Interview wortwörtlich ge­sagt: Wenn man „im September die Rahmenbedingungen für eine Bad Bank“ geschaf­fen hätte, wie es das Management damals vorgeschlagen hat, dann wären die Staats­zuschüsse „fast zur Gänze vermeidbar gewesen“. Aber aus lauter Angst, diese Bad Bank ins Budget nehmen zu müssen, entschied sich das Finanzministerium lieber für so eine Task Force, die den Vorstand und den Aufsichtsrat einfach beiseitegeschoben hat. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dr. Spindelegger.)

Meine Damen und Herren! Wir haben in Österreich das Aktiengesetz. Man kann nicht einfach ein Gesetz außer Kraft setzen – das ist ein klarer Gesetzesbruch –, und noch dazu durch höchst unfähige Personen! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Es ist kein Wunder, dass der Aufsichtsratsvorsitzende zurückgetreten ist. Und der ein­zige Grund, warum man das nicht ins Budget nehmen wollte, ist wegen der Maastricht-Kriterien, denn wenn die Hypo hineingenommen wird, sind wir sofort über 80 Prozent Staatsverschuldung, und das heißt dann natürlich höhere Zinsen, eine schlechtere Bo­nität, und wir sind damit eines der am schlechtesten geführten Länder mit der schlech­testen Regierung (Abg. Mag. Schieder: Geh! Jetzt sind wir wieder !), und das kann es ja nicht sein. Das ist ein klarer Fall von Bilanzfälschung. (Beifall beim Team Stro­nach.)

Auf den Kapitalmärkten gibt es seit Enron und WorldCom den Sarbanes-Oxley Act, der es absolut verhindert, dass man irgendwelche Verschuldungen und Ausgaben verste­cken und verschleiern kann. Ich finde, das sollte selbstverständlich auch dann analog gelten, wenn es um Steuergelder geht, oder vielleicht sogar noch mehr.

Die vor 2008 Verantwortlichen sitzen vor dem Richter, wie wir wissen, die werden wahrscheinlich Haftstrafen bekommen. Offen bleiben aber die Fragen: Wer trägt ei­gentlich die politische Verantwortung dafür, dass sich seit der Staatsübernahme alles verschlimmert hat? Welcher Aufgabe ist die FMA eigentlich seit vielen Jahren nachge­kommen? Und welcher Aufgabe ist die Oesterreichische Nationalbank nachgekom-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 186

men? – Beide sollen laut ihren Satzungen Banken analysieren, prüfen und genau das vermeiden, was in der Hypo passiert ist. Die haben nichts gehört, nichts gesehen, nichts gesagt. Also wir steuern blind, taub und stumm auf ein Milliardendesaster zu, das noch viele Steuererhöhungen für uns bedeuten wird. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der Grünen.)

Außerdem – etwas, was mich wirklich bewegt –: Es soll eine neue Bankensteuer kom­men, die Bankensteuer neu. Die Bankensteuer alt, ja, okay, die ist ein Solidaritätsbei­trag, alle Banken müssen da einzahlen, fein. Die Bilanzsumme war ausschlaggebend plus das ganze Derivatgeschäft. Bei der Bankensteuer neu ist es so: Sie wurde ver­doppelt, und das Derivatgeschäft wird ausgenommen!

Ich glaube, das hat noch niemand wirklich bemerkt (Abg. Krainer: Oh ja! Das ist ja Ab­sicht!) oder zumindest öffentlich kritisiert: Die Bemessungsgrundlage hat sich verän­dert, und das spekulative Element ist ausgenommen! – Meine Damen und Herren, auf der ganzen Welt versucht man, Spekulationen einzudämmen, bei uns aber tut man al­les, um der Realwirtschaft zu schaden und die Spekulationen zu fördern. Die weiteren Pläne sind dann wahrscheinlich, dass man diese neue Bankensteuer gegen Beteili­gungen an der Hypo Alpe Adria für Banken eintauscht, die daran überhaupt nicht betei­ligt sein wollen. Das kann ja nicht funktionieren, das sagt einem ja der Hausverstand. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir müssen das Hypo-Alpe-Adria-Problem endlich ehrlich und mutig lösen. Ich bitte Sie, sehr geehrte Regierungsvertreter: Beziehen Sie bitte die Opposition und Fachleute mit ein und stehen Sie zu Ihrer politischen Verantwortung! (Beifall beim Team Stro­nach.)

Zum Schluss möchte ich folgenden Entschließungsantrag gegen die Bankensteuer neu einbringen, da ich gegen Spekulationen und für die Realwirtschaft bin:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von den geplanten Änderungen im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2014 betreffend die Stabilitätsabgabe abzusehen.“

*****

Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stabilitätsab­gabe“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung

Die Bundesregierung plant im Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2014 u.a. im Rahmen der Stabilitätsabgabe, dass Derivatgeschäfte künftig nicht mehr als Bemes­sungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe herangezogen werden sollen. Als einzige Be­messungsgrundlage verbleibt die Bilanzsumme.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 187

Über die Stabilitätsabgabe sollen die Banken Sanierungsbeiträge als Gegenleistung für die im Zuge der Bankenhilfspakete erhaltenen Mittel erbringen. Als Bemessungsgrund­lage dient einerseits die unkonsolidierte Bilanzsumme des Kreditinstitutes, andererseits das durchschnittlich ausgewiesene, zum Nominalwert berechnete Geschäftsvolumen der Derivate zuzüglich aller verkauften Optionen im Handelsbuch des Kreditinstitutes.

Durch die Einbeziehung der Derivatgeschäfte in die Bemessungsgrundlage bzw. durch die Besteuerung risikoreicherer Finanzierungsinstrumente sollte ein Lenkungseffekt er­zielt werden und so indirekt die systemische Finanzmarktstabilität gefördert werden.

Das Derivatvolumen soll deshalb als Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe aus­schlaggebend sein, da diese Positionen ein zusätzliches systemisches Risiko darstel­len. Da die Derivate im Handelsbuch enthalten sind und damit eine gewisse Tradingab­sicht besteht, können sie im Grundsatz - auch wenn sie teilweise Sicherungsgeschäf­ten dienen - für spekulative Zwecke verwendet werden. Das damit verbundene syste­mische Risiko war u.a. ein Grund für die weltweite Finanzkrise.

Dadurch, dass Derivatgeschäfte zukünftig nicht mehr als Bemessungsgrundlage he­rangezogen werden, bestünde wiederum die Gefahr erhöhter Spekulationsmöglichkei­ten für Kreditinstitute. Gerade mit Derivaten (z.B. Swaps und Optionen) wurde in der Vergangenheit verstärkt spekuliert, bzw. bieten diese Finanzinstrumente leichtere Mög­lichkeiten für Spekulationsgeschäfte. Ist nun deren Volumen nicht mehr ausschlagge­bend für die Berechnung der Stabilitätsabgabe, können Banken verstärkt Derivate in ihr Portfolio aufnehmen, ohne dass dies Auswirkungen - im Sinne erhöhter Zahlungen im Rahmen der Stabilitätsabgabe - zur Folge hätte.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von den geplanten Änderungen im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2014 betreffend die Stabilitätsabgabe abzusehen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hab­le. – Bitte.

 


16.18.10

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS-LIF): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bür­ger auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Die Optionen für eine Ent­scheidung, wie wir mit der Hypo Alpe Adria umgehen, liegen auf der Hand. Sie liegen schon sehr lange auf der Hand, und die große Frage, die sich mehr als vier Jahre nach der Notverstaatlichung für uns stellt, ist: Warum ist noch immer keine Entscheidung ge­fallen?

Vier Optionen gibt es in jedem Fall in dieser Situation – Herr Finanzminister, sie wer­den Ihnen nicht unbekannt sein, Sie haben ja auch daraus zitiert –, das sind die vier Optionen, die im Wyman-Bericht, also jenem Bericht, den Sie so stark unter Verschluss halten, dargestellt werden. Ich würde mir jetzt gerne einmal diese vier Optionen ansehen.

Die vier Optionen sind: erstens die Beibehaltung des Status quo, zweitens die Anstalt­slösung, drittens die Beteiligungslösung, also jene Lösung, die die Regierung im Mo­ment präferiert, und viertens die Insolvenz.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 188

Nummer eins, das Beibehalten des Status quo, das Nichtstun war die bisherige Strate­gie – seit über vier Jahren macht man nichts –, wenn man das überhaupt eine Strate­gie nennen kann. Auf jeden Fall hat das Nichtstun keinerlei Vorteile. Es bedeutet, dass wir beständig in ein Fass ohne Boden einzahlen.

Fast 6 Milliarden € hat der österreichische Steuerzahler schon dafür bezahlen müssen, und es kostet weiter; es kostet jeden Tag weiter, jeden Tag, an dem wir keine Ent­scheidung treffen.

Option Nummer zwei: die Anstaltslösung, die sogenannte Bad Bank, obwohl das ei­gentlich keine Bad Bank ist, also keine Bank, um genau zu sein. Sie ist keine Bank im Sinne des Bankwesengesetzes, denn sonst würde sie ja keinen Sinn machen. Das wäre der Vorteil: dass man eine Anstalt hat, die nicht den Vorschriften des Bankwesen­gesetzes unterliegt, dadurch nicht die entsprechenden Eigenkapitalvorschriften erfüllen muss und daher über einen längeren Zeitraum die giftigen Assets abgebaut werden können. Aber auch der Nachteil liegt ganz klar auf der Hand: Das Risiko, die Verluste landen endgültig beim Steuerzahler, endgültig und vollständig. (Abg. Mag. Schieder: Wo sind sie jetzt?)

Schauen wir uns die dritte Option an: Beteiligungslösung. Die Beteiligungslösung ist, wie wir gehört haben, die Wunschlösung der Regierung. Sie ist letztlich nichts anderes als Lösung Nummer zwei, eine Bad Bank, nur dass in diesem Fall Banken, Großban­ken daran mitbeteiligt wären – und zumindest theoretisch die Risiken mittragen, damit würden wir auch den Steuerzahler entlasten, sagt zumindest die Regierung. Aber den­ken wir das einmal durch, meine Damen und Herren! Man muss kein Bankenexperte sein, um das durchzudenken.

Welchen Anreiz haben denn Banken, sich an den Risiken und an den Verlusten der Hypo Alpe Adria zu beteiligen? Welche Anreize haben sie? Warum sollten sie das tun? – Sie haben gar keinen Anreiz, das zu tun. Und wenn sie es tun, werden sie sich jeden Euro Beteiligung an Verlust und Risiko abkaufen lassen – durch die Reduzierung der Bankensteuer, durch sonstige Zugeständnisse. Jeden Euro werden sich die Ban­ken abkaufen lassen, und nicht einen Euro Risiko werden sie übernehmen. Das dürfen sie auch gar nicht – nicht einmal, wenn sie wollten.

Vorstände von Banken unterliegen einer zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verant­wortung und Haftung. Sie dürfen gar keine Handlungen setzen, die fahrlässig oder vor­sätzlich das Unternehmen schädigen. Mit anderen Worten: Das Zivilrecht und das Strafrecht erlauben ihnen gar nicht, sich an den Risiken zu beteiligen, wenn sie nicht für jeden Euro Verlust und für jeden Euro Risiko, den sie übernehmen, eine Gegenleis­tung bekommen.

Da frage ich mich, sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung: Wollen Sie den Steu­erzahlern nur Sand in die Augen streuen, oder glauben Sie tatsächlich an dieses Mo­dell? Glauben Sie tatsächlich daran, weil Sie das Unternehmertum nicht verstehen, weil Sie nicht verstehen, wie Unternehmen funktionieren? – Ich befürchte, es ist beides (Abg. Mag. Schönegger: Das ist aber nicht wertschätzend!): Sie wollen den Steuer­zahlern Sand in die Augen streuen, und Sie verstehen auch die Unternehmen nicht, Sie verstehen das Unternehmertum nicht.

Ein zweites Argument zugunsten der Beteiligungslösung wurde vonseiten der Regie­rung auch noch gebracht: Unsere Staatsschulden würden durch dieses Beteiligungs­modell nicht ansteigen, und das wäre wichtig für unsere Refinanzierungskosten. Mit anderen Worten: Wir würden weniger oder zumindest keine höheren Zinsen für unsere Staatsschulden bezahlen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor über vier Jahren wurde die Hypo Alpe Adria notverstaatlicht, wir führen Gerichtsprozesse, dieses Thema war in allen Me-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 189

dien – landauf, landab –: Jeder weiß mittlerweile von dem Desaster der Hypo Alpe Ad­ria. Nur – und darauf beruht das Argument der Bundesregierung – die Investoren, die Ratingagenturen wissen nichts davon, sie würden sich durch einen buchhalterischen Trick, durch den dann die Staatsschulden nicht in der offiziellen Quote aufscheinen, sondern sich in einer ausgelagerten Lösung wiederfinden, täuschen lassen, sie würden das nicht wissen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen das doch schon längst. In unse­rem Rating ist die Hypo Alpe Adria schon längst drinnen. Und ob das in der offiziellen Staatsschuldenquote drinnen ist oder nicht, das ändert überhaupt nichts. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!  längst eingepreist!)

Gut, was ist dann die Alternative? – Damit kommen wir zur Option Nummer vier, die – das kann man ja offen sagen, das ist wahrscheinlich auch der Grund dafür, dass diese Studie tatsächlich unter Verschluss gehalten wird – Oliver Wyman präferiert: das Insol­venzszenario. Er meint, dass das Insolvenzszenario vor allem auch für die Steuerzah­ler und Steuerzahlerinnen das günstigste Modell ist. Das ist aber jene Lösung, über die die SPÖ-ÖVP-Regierung nicht einmal reden will. Das ist aber auch jene Lösung, die von Experten – und da muss ich Ihnen leider widersprechen, Herr Finanzminister – be­vorzugt wird. Es stimmt nicht, dass die Experten die Beteiligungslösung bevorzugen. Da hat man eine sehr selektive Wahrnehmung. (Ruf bei den Grünen: Oder gar keine!)

Warum ist die Insolvenz überlegenswert? – Eine Insolvenz – und man kann das eigent­lich in einem Satz erklären, da muss man auch kein Bankenexperte sein – ermöglicht die Verteilung der Lasten auf mehrere Schultern. Das ist auch der Sinn eines Insol­venzverfahrens: die gleichmäßige Aufteilung. Das heißt, vor allem die Anleihegläubiger für die Anleihen der Hypo Alpe Adria müssten auch ihren gerechten Anteil beitragen.

Nach dem von der Regierung bevorzugten Modell, diesem Beteiligungsmodell, bekom­men die Anleihegläubiger 100 Prozent zurück. Wie soll man denn den Steuerzahlerin­nen und Steuerzahlern in diesem Land erklären, dass sie über ihre Steuern die Zeche dafür zahlen und die Anleihegläubiger, die ganz genau gewusst haben, mit welchem Risiko diese Anleihen behaftet sind, 100 Prozent zurückbekommen? (Abg. Krainer:  Haftung !) Zweitens würden wir uns in einem Insolvenzverfahren natürlich den U-Ausschuss ersparen, denn im Fall der Insolvenz würden viele der fragwürdigen Vor­gänge, der geradezu kriminellen Vorgänge gerichtlich aufgeklärt werden müssen.

Es wird immer gesagt, man dürfe eine Bank nicht in Konkurs gehen lassen. Da frage ich mich: Was geht bei uns nicht, was in Island geht? Was geht bei uns nicht, was in Li­tauen geht? Was geht bei uns nicht, was in den USA geht? – Seit Beginn der Finanz­krise sind hunderte Banken in den USA in die Insolvenz geschickt worden, und das Fi­nanzsystem ist nicht zusammengebrochen.

Wenn über eine von Experten favorisierte Lösung nicht einmal nachgedacht wird, dann fragt man sich natürlich, warum das so ist. Die entscheidende Frage, die man stellen muss – und das haben die alten Römer schon gewusst –, lautet: Cui bono? Wem nützt das? Das würden wir gerne wissen, das würde dieses Hohe Haus auch gerne wissen. Warum wird eine offensichtlich nicht optimale Lösung als die einzig wahre dargestellt? Um das herauszufinden, sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, sollten Sie end­lich die Fakten auf den Tisch legen und nicht unangenehme Gutachten in der Schubla­de verschwinden lassen.

Sorgen Sie endlich für Transparenz! Beenden Sie die Denkverbote! Sorgen Sie für ei­ne offene Diskussion! Ich würde mit Ihnen sehr gerne über das Wyman-Gutachten re­den, das ganz eindeutig sagt: Bei der Beteiligungslösung sind wahrscheinlich große Zugeständnisse zur Erreichung der Zustimmung der Banken notwendig, sodass die an­gestrebte Lastenteilung deutlich geringer ausfallen wird – no na –, und bei der Insol-


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venzlösung besteht die Möglichkeit der Lastenteilung mit einer breiteren Stakeholder-Gruppe. Mit anderen Worten: Die Anleihegläubiger sind mit an Bord und müssen auch ihren Beitrag zahlen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Diskutieren Sie das offen mit uns! Schützen Sie nicht die Anleihegläubiger, schützen Sie die Steuerzahler in diesem Land! – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS-LIF und bei Ab­geordneten des Teams Stronach.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Walser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.28.39

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Ge­schätzte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Geld für die Banken oder Geld für die Bil­dung? – Sie haben das als Polemik, als Zuspitzung empfunden. Ich glaube, Eva Gla­wischnig und Werner Kogler haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es das nicht ist, denn die Vergangenheit frisst die Zukunft. In diesem Fall fressen die Abgaben, die Zahlungen, die wir für Banken zu leisten haben, das, was wir dringend benötigen wür­den im Bereich Schule, im Bereich Kindergarten, im Bereich Universitäten, Forschung und so weiter. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von NEOS-LIF sowie der Abg. Ing. Dietrich.)

Reden wir also über die Zukunft statt über die Vergangenheit! Das Desaster bei der Hypo haben Werner Kogler und Eva Glawischnig ja ausreichend dargelegt. Reden wir über das, was wir brauchen, nämlich einen wirklich entscheidenden Schritt nach vorne! Da sind Sie als Finanzminister genauso gefordert, wie Sie als ÖVP-Bundesparteiob­mann gefordert sind. Versperren Sie sich nicht weiterhin jenen Reformen, die wir in Ös­terreich brauchen, Reformen in Richtung einer gemeinsamen Schule!

Warum ist das gerade heute so wichtig? – In dieser Woche, Ende Jänner, Anfang Feb­ruar, müssen sich Eltern mit ihren Kindern entscheiden, wohin die Reise geht. Der No­tendruck in den Schulen ist ganz gewaltig, kleine Kinder – 7-, 8-, 9-Jährige, schon in der zweiten Klasse beginnt es – werden geplagt, und ihre Zukunft ist ausschließlich von Gut oder Befriedigend oder Sehr gut im Zeugnis abhängig.

Ich habe gerade eine interessante Studie in der Zeitschrift „Erziehung und Unterricht“ gelesen; ich zitiere das, weil Sie es wahrscheinlich kaum glauben:

„Etwa 50 % der Schüler/innen mit Befriedigend haben sogar Testwerte, die auch bei Schülerinnen und Schülern mit der Note Sehr Gut zu finden sind.“

Wissen Sie, was das für die betroffenen Kinder bedeutet? – Die Kinder mit Befriedi­gend haben keine Chance, in Österreich an eine AHS zu kommen. Den Kindern mit Sehr gut steht alles offen.

Das ist es, was Sie verhindern oder was Sie mit dieser viel zu frühen Trennung produ­zieren. Jetzt sehen viele in Ihrer Partei das ja ein und wollen einen entscheidenden Schritt nach vorne machen. Ich zitiere willkürlich einige Personen, ich habe da Dutzen­de von Zitaten aus Vorarlberg.

Der Zweite Präsident Karlheinz Kopf beispielsweise meint, es sei gut, wenn der Bund Modellregionen zur gemeinsamen Schule zulässt.

Landeshauptmann Markus Wallner: „Sehr ärgerlich, dass der Bund blockiert, wenn sich Bundesländer eine innovative Weiterentwicklung der Schule überlegen.“

Kollege Norbert Sieber zu einem Antrag von mir: Ich sage klipp und klar ja dazu.“ Ein gemeinsames Vorgehen der Vorarlberger Mandatare sei „möglich“. – Und so weiter, und so fort.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 191

Es gibt x Zitate von Mitgliedern Ihrer Partei, die wollen. Ich möchte jetzt noch einige Namen nennen: Landesrätin Palfrader in Tirol, Landeshauptmann Platter in Tirol, in
der Steiermark, in Wien, da brechen eigentlich überall die Dämme. Und was sagt Herr Vizekanzler Michael Spindelegger – Zitat –: „Das Gymnasium ist unverzichtbar. Das sagen alle in der Volkspartei.“ (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Steinhauser und Dr. Pilz.)

Alle, Herr Vizekanzler? – Ich glaube, da haben Sie eine Wahrnehmungsstörung, und das führt dazu, dass man Ihnen mit drastischen Worten begegnet: Wir können ihm „nicht mehr vertrauen, weil er schon zu oft wortbrüchig“ geworden ist, meint ein hoher ÖVP-Funktionär, zitiert im „Standard“; oder: „er lügt“; und: Er hat „ein gestörtes Verhält­nis zur Wahrheit“, und so weiter, und so fort.

Das ist die Situation, die Sie herbeigeführt haben, Herr Vizekanzler. Heute haben Sie es noch einmal bestätigt: Nein, es wird kein Geld für die Modellregionen geben. – Wir verstehen das nicht. Ich gebe den Abgeordneten hier im Hohen Haus – und wir möch­ten alle aufrufen, das zu unterstützen – mit einem Entschließungsantrag betreffend Mo­dellregionen gemeinsame Schule noch einmal die Möglichkeit, hier ihre Meinung, die sie ja sonst der Presse gegenüber auch äußern, kundzutun und unseren Entschlie­ßungsantrag zu unterstützen. Sie können damit das erreichen, was Sie Ihren Wählerin­nen und Wählern in den Bundesländern immer wieder versprechen, nämlich einen ent­scheidenden Schritt nach vorne.

Ich darf daran erinnern: Der Antrag ist wortident mit dem, was heute im Vorarlberger Landtag diskutiert wird, und da haben die freiheitlichen Abgeordneten vor lauter Be­geisterung für die gemeinsame Schule beispielsweise zu acht unterschrieben und da­rauf hingewiesen, die Bundesregierung müsse unbedingt diesen Modellversuch geneh­migen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Lesen!)

Herr Vizekanzler, stellen Sie sich nicht länger quer! Ermöglichen Sie es jenen Kräften in Ihrer Partei, die in die Zukunft gerichtet sind, dass wir zumindest die Modellregionen einführen können. Wir wollen ja noch gar nicht die gemeinsame Schule einrichten, wir wollen sie nur testen, und das muss bitte möglich sein. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Antrag einbringen!)

Ich bringe somit den Antrag betreffend Modellregionen gemeinsame Schule ein. (Ruf: Der Nationalrat !)

Der Nationalrat wolle beschließen  (Ruf bei der ÖVP: Einschulen!) – Entschuldigung! (Vizekanzler Dr. Spindelegger: Nachhilfe in der Geschäftsordnung!) – Danke, Herr Vi­zekanzler, wenn Sie mir die geben! (Vizekanzler Dr. Spindelegger: Sie müssen nur den Text vorlesen, der Entschließung selbst!) – Genau! (Zwischenruf des Abg. Dr. Pilz.)

Eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Gla­wischnig an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung. (Beifall bei den Grünen.)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Kollege Walser, tut mir leid, so bringt man einen Antrag nicht ein. (Abg. Dr. Walser – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Er wird noch eingebracht!) Der Antrag ist nicht eingebracht, nur dass das klargestellt ist.

Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Rudas. – Bitte.

 


16.35.26

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 192

geehrter Herr Minister! Herr Kogler und Herr Walser haben irgendwie darüber disku­tiert: populistisch, polemisch. – Ich weiß nicht, ich finde es vor allem enttäuschend, weil das normalerweise eher eine Mentalität der FPÖ ist: Anträge à la: statt in die Hypo mehr in die Schulen investieren. (Abg. Neubauer: Wovon sprechen Sie eigentlich?)

Bei der Hypo wäre es jetzt tatsächlich ein wenig eigenartig, wenn es von der FPÖ kom­men würde, aber trotzdem finde ich es schade, dass wir ein so wichtiges Thema wie Bildung und durchaus auch ein wichtiges Thema wie die Hypo anlässlich so eines Kraut-und-Rüben-Antrags diskutieren. (Ruf bei den Grünen:  ernst genommen!) Des­halb finde ich es vor allem enttäuschend.

Ich finde es aber auch enttäuschend (Abg. Neubauer: Sie sind enttäuschend! – Zwi­schenruf der Abg. Mag. Musiol), weil ich ja weiß, gerade vom Herrn Kollegen Walser, dass man Bildungspolitik nicht rein über Budgetpolitik diskutieren kann und soll.

Unser Klubobmann Andreas Schieder hat das eingangs schon erwähnt und ausge­führt: Im Gegensatz zu allen anderen Ländern Europas haben wir seit 2007 nicht nur nicht eingespart, sondern auch noch zusätzlich investiert: in den Ausbau von ganztä­gigen Schulen, in den Schulversuch Neue Mittelschule, wo übrigens – und deswegen wundert mich jetzt der energische Einsatz, auch wenn er mich freut – die Grünen noch 2012 dagegen gestimmt haben. Die Grünen waren gegen die Neue Mittelschule. Jetzt sind sie sehr engagiert, damals waren sie gegen die Neue Mittelschule. (Abg. Mag. Kogler:  Modellregionen für eine gemeinsame Schule!)

Herr Kollege Kogler, weil Sie sich hierher gestellt und die Sozialdemokratie angegriffen haben: Ich gratuliere, dass Sie draufgekommen sind, dass in Österreich zwei unter­schiedliche Parteien regieren mit zwei unterschiedlichen Positionen, nicht nur in der Bildungspolitik (Abg. Mag. Kogler:  ÖVP für die gemeinsame Schule, nur nicht der Vizekanzler!), sondern – ich werde Sie jetzt überraschen – auch in ganz vielen anderen Bereichen. Sie haben sich trotzdem dazu entschlossen, fünf Jahre miteinander zu re­gieren und die Kunst des Machbaren zu erledigen, das heißt: im Schulsystem für mehr Gerechtigkeit, für den Ausbau von ganztägigen Schulen, für eine Stärkung gerade der Volksschulen, für einen Ausbau der Schulautonomie – eine Forderung von den NEOS; da haben wir ausgemacht, dass wir uns austauschen und schauen, wo wir noch für Verbesserungen sorgen können –, also für viele Verbesserungen im Bildungssystem zu sorgen.

Manche Punkte, die wir als Sozialdemokratie haben wollen, werden wir nicht gemein­sam mit der ÖVP machen, und umgekehrt wird es auch so sein – aber es ist besser, als nichts zu tun und in Schockstarre zuzuschauen, wie sich sonst gar nichts bewegen würde. (Abg. Neubauer: Was hat das jetzt mit der Hypo zu tun?)

Deshalb verstehe ich die Kritik nicht und möchte noch anmerken, dass ich Folgendes eigenartig finde: Würden wir eine spannende Bildungsdiskussion führen, dann hätten Sie ja nicht so einen Kraut-und-Rüben-Antrag gemacht. Und: Wann immer wir in eine Bildungsdiskussion einsteigen, und das zeigt ja auch Ihre Polemik – ich möchte nicht antreten, die ÖVP zu verteidigen, das kann sie selber –, dann kommen Sie ja nicht he­raus und sagen: Es gibt eine spannende Bildungsdiskussion in der ÖVP!, oder: Es gibt eine spannende Bildungsdiskussion zwischen den Regierungsparteien!, sondern Sie als Opposition sind die Ersten, die sich herausstellen und uns dafür kritisieren und sa­gen, in der Regierung werde nur gestritten, in der ÖVP herrsche keine Einigung.

Es wäre interessant, und das wäre ein neuer Politikstil, wenn Sie heute herausgekom­men wären und gesagt hätten: Es ist interessant und spannend, was innerhalb der ÖVP in Diskussion ist, was innerhalb der Regierungsparteien in Diskussion ist. (Abg. Mag. Kogler: Haben wir ja gesagt, aber Sie unterstützen das dann nicht!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 193

Leider ist das Gegenteil der Fall, Sie machen daraus eine polemische Oppositionspoli­tik, wie ich sie eigentlich sonst von der FPÖ gewohnt bin, à la: statt in die Hypo in die Schulpolitik investieren! Deswegen sage ich: sehr enttäuschend; nicht polemisch, nicht populistisch, sondern enttäuschend, weil Sie wissen, dass das, woran es im Schulsys­tem in Österreich mangelt, keine budgetäre Frage ist, sondern eine viel weitergehende. Wie gesagt: Deshalb finde ich es heute vor allem enttäuschend. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.40.01

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Erinnern wir uns zurück an das Jahr 2008! Ich war damals noch nicht Mitglied des Hohen Hauses, allerdings war ein Großteil der Grünen, wie die Statistik zeigt, damals schon dabei. Damals wurde eine gesetzliche Grundlage für mögliche Stützungsmaßnahmen für den heimischen Banken­apparat geschaffen, das bekannte Finanzmarktstabilisierungsgesetz. (Abg. Mag. Kog­ler: Aber Herr Kollege, doch nicht für diesen Missbrauch rund um Hypo Alpe Adria!) Dieses wurde mit den Stimmen aller Fraktionen, auch mit den Stimmen der Grünen und Grüninnen, beschlossen, so viel sei nur in Erinnerung gerufen.

Innerhalb der Jahre von 2000 bis zum Jahr 2008 sind die Haftungen des Landes Kärn­ten  wir haben es heute schon einmal gehört, aber vielleicht noch aus einem anderen Blickwinkel  von 150 Millionen € auf 20 Milliarden angewachsen. Das ist erschre­ckend, es wurde auch bereits beleuchtet. Die damals politisch Verantwortlichen sind uns auch hinlänglich bekannt. Und nur, um die Relationen aufzuzeigen: Das ist im­merhin das Zehnfache des Jahresbudgets des Landes Kärnten. Ohne Notverstaatli­chung wären diese 20 Milliarden auch schlagend geworden.

Daher war im Dezember 2009 die Verstaatlichung zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dringend geboten, auch im Sinne der österreichischen Volkswirt­schaft. Und dieser Schutz ist durchaus auch die Aufgabe des BMF, aber letztendlich auch die Verantwortung des Hohen Hauses und des Finanzausschusses.

Nun zur aktuellen Entwicklung: Wie auch öffentlich bekannt, wurden seitens der Task­force am Montag Bundeskanzler und Vizekanzler über Lösungsmöglichkeiten infor­miert und auch mit einer gewissen Priorisierungsreihenfolge solche vorgeschlagen. Es liegen bekanntermaßen vier ernsthafte Möglichkeiten vor, denn natürlich wurde auch die Insolvenzmöglichkeit geprüft, aber uns ist wohl allen klar, wenn es hier auch viel­leicht etwas anders dargestellt wird, dass eine solche Vorgangsweise absolut nicht ver­antwortungsvoll wäre. (Abg. Mag. Kogler: Wer sagt denn das?)

Es ist Common Sense, alle Experten sind sich einig, dass eine Insolvenz nicht zuletzt das Land Kärnten auf Jahrzehnte belasten würde, nicht zu vergessen den Vertrauens­verlust für den Finanzstandort Österreich und auch für die Bonität unseres Landes.

Es gibt nun die Absicht, die erste Empfehlung der Taskforce umzusetzen, das soge­nannte Beteiligungsmodell. Von der Taskforce beziehungsweise unter der Verantwor­tung des BMF werden die Gespräche mit den Banken aufgenommen. Dieses Beteili­gungsmodell beinhaltet einen Stabilitätsfonds, der eine Mehrheit an der Bad Bank übernimmt. Damit würden die Banken an der Abwicklung der Hypo Alpe Adria beteiligt werden beziehungsweise dort mithelfen. Kollege Hable hat es angesprochen, es ist schon richtig, man wird sich natürlich bemühen müssen, die Banken hier im Sinne ei­nes Gesamtpaketes für diese Lösung zu gewinnen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 194

Ebenfalls wurde heute bereits angesprochen, dass es wichtig ist, jetzt zügig  ich sage nicht schnell, schnell, das ist ein Unterschied, Qualität muss im Vordergrund stehen  und auch hart zu verhandeln, die beste Lösung für die Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler zu erreichen, aber natürlich auch für die Bank, die immerhin noch im Eigentum des Staates steht.

Ich habe da großes Vertrauen in den Finanzminister und die Experten im BMF, die richtigen Lösungen auf dieser Basis zu einem Ende zu führen. Und es sei natürlich nicht verschwiegen, auch das wurde seitens des Finanzministers bereits angespro­chen, die Hypo Alpe Adria wird wahrscheinlich auch im Jahr 2014 staatliche Unterstüt­zung brauchen, abhängig davon, welches Modell in welcher Form wirklich zum Tragen kommt.

Neben einer möglichst schonenden  nämlich für die Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler schonenden  Abwicklung muss es auch das Ziel sein, die Vorgänge insgesamt nachvollziehbar zu machen und herauszufinden, ob strafrechtlich relevante Handlun­gen passiert sind. Diese Entwicklung wird ausdrücklich vom BMF unterstützt, das ist richtig und wichtig. Nicht richtig ist allerdings, was seitens der Grünen in der Begrün­dung der Dringlichen steht, wenn ich hier Seite 2 zitieren darf:

„Denn ein Finanzminister muss wissen, dass die Marktteilnehmer das Hypodesaster dem Staat ohnehin längst zugerechnet haben und es sich daher lediglich um einen sta­tistischen Effekt handelt ...“

Das ist natürlich fachlich, sachlich falsch. Es gibt keine direkten Auswirkungen auf das Rating der Republik bisher. Allerdings nützt es natürlich der Bewertung der Bank und damit der Werthaltigkeit dieses Eigentums der Republik nicht unbedingt, wenn Sie sich hier bemühen, die Skandalisierung immer und immer wieder möglichst laut und öffent­lich auszutragen.

Meine Damen und Herren! Abschließend vielleicht noch ein kleiner, wieder einmal ein kleiner Beitrag zur politischen Kultur: Kollege Podgorschek verunglimpft die Herren No­wotny und Liebscher. (Abg. Mag. Kogler: Das habe ich auch gemacht!) Ich glaube, dazu kann man nicht viel mehr sagen, außer, dass es bei so einem Stil nicht wundern darf, wenn die Menschen über die Politiker nur mehr den Kopf schütteln.  Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Kogler: Der Herr Liebscher war lange für die Aufsicht zuständig, und es ist nicht möglich, dass er im Rechnungshof zu seinen Verfehlungen aussagt!)

16.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Fuchs gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler: Das ist rot-schwarz !)

 


16.45.00

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Herr Kogler, jetzt bin ich am Wort! – Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf den Rängen! Dass beim Hypo-Gipfel im Bundes­kanzleramt noch keine konkrete Lösung für die Abwicklung der Hypo Alpe Adria be­schlossen wurde, war zu erwarten. Dass aber nicht einmal ein konkreter Zeitplan oder eine Deadline feststeht, bis wann eine Lösung auf den Tisch kommen muss, spricht nicht gerade für ein gutes Krisenmanagement.

Aber dass es hier kein gutes Krisenmanagement gibt, das darf uns auch nicht verwun­dern. Im BMF gibt es nämlich, Medienberichten zufolge, zwei Lager betreffend die wei­tere Vorgangsweise bei der Hypo Alpe Adria: auf der einen Seite die Fekter-Getreuen, die einer Insolvenz der Bank viel abgewinnen können, auf der anderen Seite die Spin­delegger-Getreuen, für die eine Insolvenz überhaupt nicht in Frage kommt. Stimmungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 195

technisch sind das nicht gerade die besten Voraussetzungen, um ein so wichtiges Res­sort zu führen.

Warum werden dem Parlament eigentlich keine Zahlen zu den existierenden Lösungs­varianten zur Verfügung gestellt? Warum läuft das alles so intransparent für uns Parla­mentarier ab? Da frage ich mich schon, ob nicht die Großbanken hier von der Bundes­regierung besser informiert werden als das Parlament. Auch darf es hier keine Denk­verbote geben! Es muss auch erlaubt sein, über eine mögliche Insolvenz der Bank zu diskutieren. Und wenn nun der Kollege Schieder meint, dass das ein Spiel mit dem Feuer wäre, da es keine kontrollierten Pleiten gäbe, dann darf ich dem schon entge­genhalten, dass Insolvenzen von Gerichten nach der Insolvenzordnung abgewickelt werden und die Gerichte sehr wohl dafür bekannt sind, kontrolliert, genau und nach den Buchstaben des Gesetzes zu arbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn die Großbanken nunmehr ihre Unterstützung davon abhängig machen, inwieweit die Regierung ihnen bei der Stabilitätsabgabe entgegenkommt, dann frage ich mich schon, wer in dieser Republik die Steuergesetze macht: das Parlament oder bereits die Großbanken? (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Und eines darf ich noch festhalten: Schul­den bleiben Schulden, auch wenn diese durch buchhalterische Tricks oder Budgetkos­metik verschleiert werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler. Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Wir haben ja auch nie ein Budgetloch gehabt, sondern immer nur ein strukturelles Defizit.

Weil wir schon bei den Steuergesetzen sind, darf ich mir erlauben, auch ein paar An­merkungen zum Abgabenänderungsgesetz 2014 zu machen. Wenn die Frau Staatsse­kretärin Steßl in ihrer heutigen Presseaussendung zum Abgabenänderungsgesetz meint, dass dies ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit sei und dass dadurch mehr Spielraum für Investitionen geschaffen werde, so frage ich mich schon, was die Frau Staatssekretärin unter Steuergerechtigkeit versteht (Ruf bei der FPÖ: Steuererhöhun­gen!) beziehungsweise ob sie den Regierungsentwurf überhaupt durchgelesen hat. (Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Mag. Steßl.)

Ein Beispiel dazu: Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann künftig nur mehr für reale Investitionen geltend gemacht werden, aber nicht mehr für Wertpapierkäufe. Kennt die Frau Staatssekretärin überhaupt den Hintergrund, warum damals diese Be­günstigung eingeführt wurde?  Der Hintergrund war nämlich folgender: Was für Ar­beitnehmer der 13. und 14. Gehalt ist, ist für die kleinen Selbständigen der Gewinnfrei­betrag, und dieser wird jetzt drastisch beschränkt.

Die Streichung der Wertpapiere aus den begünstigten Wirtschaftsgütern führt zu einer massiven Mehrbelastung von personalintensiven Unternehmen, insbesondere von rei­nen Dienstleistern, da hier Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter oftmals nicht möglich oder nötig sind. Der Faktor Arbeit wird somit weiter belastet. (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders augenscheinlich ist dies auch im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsfüh­rers einer GmbH mit einer 25-prozentigen Beteiligung. Der hat nämlich noch Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit und kommt in den Genuss der begünstigten Besteue­rung des 13. und 14. Gehalts. Der Gesellschafter-Geschäftsführer mit 25,1 Prozent, al­so nur um 0,1 Prozent mehr, der hat diese Vergünstigung plötzlich nicht mehr. Wo bleibt da die Gerechtigkeit, Frau Staatssekretärin? (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Alm.)

Es gibt auch unzählige Fälle, wo Unternehmer in der Vergangenheit, auf das Gesetz vertrauend, von der Pauschalierung abgegangen sind, um den Vorteil des Gewinnfrei­betrags voll nutzen zu können. Diese Unternehmen stecken nun in der Falle, da sie erst nach fünf Jahren wieder in die Pauschalierung zurückwechseln können. Zumindest


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für diese Unternehmer muss es eine Übergangsregelung geben. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Mag. Schieder: Reden Sie jetzt zum Thema oder zu irgendetwas? Sie haben, glaube ich, den Tagesordnungspunkt verwechselt!)

Lesen Sie Ihr Regierungsprogramm, Herr Schieder! (Abg. Mag. Schieder: Thema ist nicht die Regierungserklärung !) Bedauerlich ist nämlich, dass die Erhöhung des Freibetrages für Mitarbeiterbeteiligungen und die Ausweitung der Erfolgsbeteiligungen trotz hinreichender Konkretisierung in Ihrem Regierungsprogramm nicht in den vorlie­genden Entwurf aufgenommen wurde. Warum eigentlich?

Auf die weiteren Ungerechtigkeiten und Sinnlosigkeiten in diesem Belastungspaket, auf die möchte ich gar nicht mehr näher eingehen. Ein klares Nein zu diesem Abgabenän­derungsgesetz. Das ist keine Steuerstrukturreform, sondern ein reines Mittelstandsbe­lastungspaket. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Strolz.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende Ing. Dietrich gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.51.17

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren! Die Situation der Regierung hat jemand ganz klar beschrieben: beispiellos, einfallslos. Und das hat jetzt nicht jemand gesagt, der von Wirtschaft keine Ahnung hat, sondern das war Professor Schneider, Wirtschafts­professor in Linz. Die Maßnahmen, die gesetzt wurden, sind einfallslos, sind Belastun­gen und sind das, was die Bürger sich in diesem Land nicht erwartet haben. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Das, was dieser Regierung fehlt, das ist Mut zur Veränderung, Mut, endlich anstehende Verwaltungsreformen durchzuziehen. (Abg. Dr. Lopatka: Und unterstützt ihr die Innenministerin?) Wir unterstützen das. Die Frau Innenminister  Herr Kollege Lopatka, was ich dieser Regierung auch vorwerfe, ist, dass sie die Dinge zu wenig durchdenkt. (Abg. Dr. Lopatka:  Frage!) Würde man im Sicherheitsbereich die Bürokratie abbauen, dann hätten unsere Sicherheitsbeamten wieder mehr Zeit, draußen bei der Bevölkerung zu sein. Und gerade das ist es, was die Bevölkerung wünscht. (Beifall beim Team Stronach.)

Sie wollen keine Bürokraten, die drinnen sitzen, Akten verwalten. (Abg. Dr. Lopatka: Unterstützt das Team Stronach jetzt die Innenministerin?) Wir sind für vernünftige Vor­schläge. Aber Kollege Lopatka, wenn vor einigen Jahren jemand einen Führerschein verloren hat und in zwei Minuten ein Formular ausgefüllt wurde, so sind heute vier Schritte notwendig und der fünffache Zeitaufwand. (Zwischenruf des Abg. Steinbich­ler.) Und da frage ich mich schon, wo die Sinnhaftigkeit ist. (Beifall beim Team Stro­nach.)

Diese Regierung, meine geschätzten Damen und Herren, lebt nach dem Motto „ver­walten statt gestalten“. (Abg. Dr. Lopatka: Schöne Schlagworte!) Und da würde ich mir einfach mehr Kreativität, mehr Mut, wichtige Dinge anzugehen, wünschen.

Und wenn uns heute einige vom Rednerpult aus mit Deutschland verglichen haben, meine geschätzten Damen und Herren, dann müssen wir noch sehr, sehr viel lernen, denn die Deutschen haben den Mut gehabt, diese Schuldenbremse in der Verfassung niederzuschreiben. Das heißt, die können heute stolz sagen: Wir haben nur eine Ver­schuldung von 0,31 Prozent strukturelles Defizit. Das heißt, die sind einen Schritt wei­ter, weil sie konsequent umgesetzt haben, weil sie Reformen angegangen sind, dazu gestanden sind und das Ganze eben auf Schiene gebracht haben. Wachstum und Konsolidierung bedingen einander. Wir können nicht unendlich weiter Schulden ma­chen und hoffen, dass es der Wirtschaft weiter gutgeht.


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Es gibt aber einen Bereich, Kollege Lopatka, wo ihr wirklich Weltmeister seid, wo die Regierung der letzten Jahrzehnte stark im Vordergrund ist und wo wir in allen Statisti­ken oben sind (Abg. Dr. Lopatka: Niedrigste Arbeitslosigkeit!), nämlich was die Abga­benquote betrifft. Ich habe mir eine Statistik angeschaut: 45,1 Prozent ist sie mittler­weile. Und ich sage Ihnen ehrlich, das ist zu viel! Das ist viel zu viel, das können wir den Bürgern nicht zumuten, und da müssen endlich Reformen stattfinden! (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn wir uns den Bildungsbereich anschauen, so ist Bildung – und ich glaube, jeder hier herinnen ist derselben Meinung – die tragende Säule der Gesellschaft. Unsere Ju­gend ist die Zukunft, ihr gehört die Zukunft. Wir müssen schauen, dass unsere Kinder bestmöglich ausgebildet werden. Aber wenn man Bildung anspricht und dann sieht, wie wir von Jahr zu Jahr in internationalen Vergleichen absinken, wie Österreich, das einst stolz war, so viele Nobelpreisträger hervorzubringen, von Jahr zu Jahr in der PISA-Studie beim Lesen, Rechnen immer schlechter wird, dann muss ich sagen, mit unserem Bildungssystem stimmt etwas nicht.

Die SPÖ hat über vier Jahrzehnte sieben von neun Bildungsminister gestellt. Und das Niveau der Bildung hat sukzessive abgenommen. (Abg. Krainer: Das ist leider jetzt nicht richtig!) – Das ist schon richtig, Herr Kollege. (Abg. Krainer: Seit 1970 hat das Bildungsniveau in Österreich abgenommen?!  gibt’s doch nicht seit 1970!) – Schau­en Sie sich die PISA-Studien an! Oder finden Sie das positiv, dass wir beim Lesen im Bereich der 15- bis 16-Jährigen im Vergleich zu 2009 wieder um 22 Punkte abgenom­men haben? (Abg. Krainer: Seit 2000 gibt es PISA!) Ich meine, das ist vielleicht Ihre subjektive Sichtweise, aber, Herr Kollege, ich glaube, Sie sollten da etwas mehr ver­tiefen!

Und wenn Sie nun fordern, die Kinder am liebsten drei Jahre in den Kindergarten zu geben, dann sage ich Ihnen eines: Wichtig wäre, wenn wir die Kinder im Kindergarten haben, dass die Qualität der Betreuung passt, dass das Verhältnis von Betreuungsper­sonen zu den Kindern passt. Das passt nämlich auch vorne und hinten nicht. (Beifall beim Team Stronach.)

Pädagogen fordern, damit eine qualitative Betreuung sein kann, bei den Null- bis Zwei­jährigen ein Verhältnis von 3 : 1. Wir haben ein Verhältnis von 8 : 1. Pädagogen for­dern bei den Drei- bis Sechsjährigen ein Verhältnis von 8 : 1. Wir haben ein Verhältnis von 1 : 17. Und da braucht sich doch niemand zu wundern, wenn es so viele Kinder gibt, die nicht-deutscher Muttersprache sind und in den Kindergarten kommen und nicht ausreichend gefördert werden. Wir haben die Verpflichtung, diese jungen Men­schen zu integrieren. Wir haben die Verpflichtung, zu schauen, dass sie die deutsche Sprache lernen. Aber sie nur mit einer Alibiaktion in den Kindergarten zu verpflichten und nicht zu garantieren, dass die Qualität auch passt, damit ist niemandem geholfen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Heute haben wir uns mit dem griechischen Botschafter getroffen, und der hat gemeint, die ganze Misere sei ein Fehlmanagement der Politik. Wenn ich mir anschaue, was bei uns passiert, was die Regierungsparteien in den letzten Jahren produziert haben und wo sie jetzt beim Weiterwursteln wieder da­bei sind, dann befürchte ich, dass Österreich auf dem Weg von Griechenland ist. Und ich fordere Sie auf, endlich Mut zu zeigen, dringend notwendige Reformen anzugehen! Mit uns werden Sie einen Partner haben, um diese Reformen durchzuziehen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich bringe noch den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kollegin­nen und Kollegen betreffend verfassungsrechtliche Schuldenbremse und Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote ein.

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 198

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vor­zulegen, der die Einrichtung einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse und einer verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote vorsieht.“

*****

Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verfassungsrechtliche Schuldenbremse und Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung

Schon jetzt ist in Österreich die Steuer- und Abgabenquote international gesehen eine der höchsten, daran änderten auch die diversen „Steuerreformversuche“ der vergange­nen Regierungen nichts. Knapp 48% ihrer Einkünfte müssen die Österreicherinnen und Österreicher an Einkommensteuern und Sozialbeiträgen an Staat und Sozialversiche­rungsanstalten abliefern. Die Gegenleistungen dieser Institutionen werden immer weni­ger. Beispielsweise können die Pensionen de facto nicht mehr garantiert werden, die Zweiklassenmedizin hat längst in den Alltag Einzug gehalten.

Gleichzeitig sind die Schulden der Republik Österreich auf weit über 200 Milliarden Euro angewachsen, so dass jeder Staatsbürger und jede Staatsbürgerin ungefragt Schulden in der Höhe von rund 31.500 Euro schultern muss. Die zu leistenden Zinsen vernichten jährlich viele Milliarden Euro. Mit derzeit 77,1 % des BIP haben die Staats­schulden ein Rekordhoch erreicht.

In Betracht des Regierungsprogrammes wird klar, dass trotz der alarmierenden Tatsa­chenlage einschneidende Reformen nicht zu erwarten sind und die mehrfach vom Rechnungshof geforderten Einschnitte ausbleiben dürften. Vielmehr einigte sich die „neue alte“ Regierung jüngst trotz einer Vielzahl von Versprechen vor der Wahl auf di­verse Steuererhöhungen.

Wir sagen stattdessen, dass Österreich eine umfassende Steuerreform mit Entlastun­gen für Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer benötigt, um den eingebrochenen Konsum wiederzubeleben und Wirtschaftswachstum zu erreichen.  

Auch braucht Österreich die längst notwendige Verwaltungsreform und damit beispiels­weise die Beseitigung unzeitgemäßer, sinnloser und überflüssiger Regeln und Bestim­mungen, eine Vereinfachung der Gesetze und ein Zurückfahren des staatlichen Ver­waltungsapparates auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Daneben bedarf es zur Beseitigung der bestehenden „Freunderlwirtschaft“ und „Pro­porzregierung“ einer „Demokratiereform“ insbesondere mit dem Ziel der Abschaffung von Berufspolitikern, die kein Verständnis für die tatsächliche Realwirtschaft haben.


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Zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden in der Regierung, im Parlament und im Land­tag müssen genug sein.

Als sofortige „Notwehrmaßnahme“ zum Schutze der österreichischen Steuerzahlerin­nen und -zahler und zur Sicherstellung eines ausbalancierten Budgets wollen wir eine wirkungsvolle Schuldenbremse im Verfassungsrang verwirklicht wissen, die mehr ist, als eine lose Vereinbarung oder gar eine bloße Absichtserklärung. Gleichzeitig muss verfassungsrechtlich eine Steuer- und Abgabenquotenbegrenzung eingeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Staatshaushalt nicht durch ständige Steu­ererhöhungen zu Lasten der Bevölkerung saniert wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vor­zulegen, der die Einrichtung einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse und einer verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote vorsieht.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


16.59.13

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS-LIF): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Werte Staatssekretäre! Die Hypo Alpe Adria hat mich gleich im November oder Dezember beschäftigt, als wir frisch in dieses Haus gekommen sind, und in Wirklichkeit sollte sie dieses Haus schon seit Jahren be­schäftigen und beschäftigt sie dieses Haus auch schon seit Jahren.

Es gibt zwei Möglichkeiten bei der ganzen Causa der Hypo Alpe Adria – und auch das habe ich schon gesagt –: Entweder es ist ein unfassbarer Dilettantismus an den Tag gelegt worden, gepaart damit, dass man nicht sehen wollte, dass man politisch han­deln muss, oder aber, und das glaube ich viel eher, man ist hier sehenden Auges in – wie Sie das auch zugegeben haben, Herr Minister – die größte Finanzmisere der Zwei­ten Republik geschlittert.

Es wurde sehr viel über die Vergangenheit gesagt, und es wurde auch von Klubobfrau Glawischnig gesagt, dass letztlich drei Finanzminister daran beteiligt waren, allesamt von der ÖVP, und es bis dato noch zu keiner Lösung gekommen ist.

Spätestens im Jahre 2010 – und das kann man nachweisen – sind die ersten Diskus­sionen rund um eine Bad Bank herumgegeistert, aber es ist nichts geschehen. Der da­malige Finanzminister Josef Pröll hat nicht gehandelt. Seine Nachfolgerin Bundesmi­nisterin Fekter hat ebenfalls nicht gehandelt, und es war eigentlich peinlich und be­schämend für Österreich, dass wir vonseiten der Europäischen Kommission gedrängt werden mussten, dass wir überhaupt handeln. (Präsident Kopf übernimmt wieder den Vorsitz.)

Seit dieser Zeit sind 3,6 Milliarden in die Hypo geflossen, und eine weitere Milliarde soll noch fließen. Wenn man das auf diese fünf Jahre verteilt, dann ist das ein Betrag von 2 Millionen € täglich an Steuergeldern, die in diese Bank hineinfließen. Dies ist ein un­glaublicher Betrag. Und wenn Sie jetzt sagen, die definitive Entscheidung zur Hypo-


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Abwicklung werden Sie in den nächsten Wochen treffen, dann müssen Sie bedenken, jeden Tag 2 Millionen €, die da wieder hineinfließen werden.

Zweiter Punkt: Wir haben hier auch schon im Rahmen einer Nationalratssitzung, eben­so wie die Grünen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gefordert. Wa­rum tun wir das? – Wenn wir als Parlament die Kontrollrechte wahrnehmen wollen und sollen, dann müssen wir umfassend informiert werden. Das ist aber nicht der Fall. Wir hören aus den Medien, dass Sie jetzt vonseiten der Taskforce, vonseiten der Bundes­regierung drei Abwicklungsszenarien diskutieren, und wir lesen auch, dass das Finanz­ministerium die Gruppe Oliver Wyman mit einem Gutachten darüber beauftragt hat, welche volkswirtschaftlichen – wohlgemerkt, ich sehe das schon! – Auswirkungen vier Abwicklungsszenarien haben.

Wenn – und das werde ich auch noch darlegen, wie gesagt, volkswirtschaftliche Krite­rien – Wyman zu dem Schluss kommt, dass die Insolvenz volkswirtschaftlich gesehen die beste Lösung ist, dann möchte ich, ja dann muss ich wissen, warum diese vierte Option in der Bundesregierung jetzt nicht mehr diskutiert wird. Und diese Antwort sind Sie auch bis heute schuldig geblieben.

Hier wurde gesagt, wer über eine Insolvenz redet, der spielt mit dem Feuer. – Das ist nachvollziehbar. Wenn ich aber keine Informationen habe, dann bin ich gezwungen, darüber zu reden, noch dazu, wenn ich so einen Bericht wie den Wyman-Bericht auf dem Tisch liegen habe, wo ich keinen Kommentar vonseiten der Bundesregierung da­zu bekomme.

Ich möchte jetzt ganz kurz auf das eingehen, was auch Kollege Hable schon dargelegt hat, und es noch ein bisschen ergänzen. Ich möchte noch einmal betonen, es sind hier die volkswirtschaftlichen Aspekte, und es wurde dargelegt, dass man sich hier nicht den Staatsschuldenstand und das Budgetdefizit anschaut, das ist klar, das ist natürlich eine wesentliche Komponente. Ich weise aber schon darauf hin, dass diese Effekte, wie dies heute auch schon mehrfach betont wurde, sehr wohl schon eingepreist sind in die Berechnung der Ratingagenturen, wobei die Ratingagenturen wirtschaftlicher und politischer Stabilität einen sehr hohen Stellenwert einräumen.

Ich möchte auf einen oder zwei Aspekte besonders hinweisen. Kollege Hable hat auch schon von einer Beteiligungslösung gesprochen. Wyman sagt ausdrücklich, dass eine Beteiligungslösung, so wie sie jetzt diskutiert wird, verhältnismäßig hohe Anforderun­gen an die Umsetzung stellt, dass es hier zu Verzögerungen kommen kann. Und es ist natürlich völlig richtig, was Kollege Hable gesagt hat, dass das ein Abtausch mit der Bankenabgabe ist. Dieses Szenario der Beteiligungslösung ist im Bereich Umsetzungs­risiko, Komplexität, Dauer und Kosten das vonseiten Wymans bei Weitem am schlech­testen bewertete Abwicklungsszenario.

Noch ein zweiter wichtiger Punkt ist die Frage, wie sich das auf die finanzielle Position Kärntens auswirkt, und zwar, wohlgemerkt, hier schon aus der Sicht des Bundes. Und ich finde es schon interessant, wenn hier vonseiten Wymans im Insolvenzszenario zwei Dinge erwähnt werden, nämlich dass als negative Auswirkung sehr wohl ein zeit­weiliger Anstieg der Refinanzierungskosten der anderen Bundesländer möglich ist. Das ist natürlich logisch, das ist klar, das wird teurer. Explizit erwähnt wird aber – und in einer budgetären Situation, wie wir sie in Österreich haben, halte ich das für sehr posi­tiv –, dass eine Erhöhung der Fiskaldisziplin bei zukünftig stärkerer Refinanzierung der Bundesländer über die Bundesfinanzagentur möglich wäre, was ohnehin klar ist. Das halte ich ehrlich gesagt für eine sehr, sehr positive Auswirkung, und ich würde darum bitten, das wirklich noch einmal zu diskutieren.

Abschließend möchte ich noch auf einen Aspekt dieses Wyman-Berichts hinweisen, und zwar auf die Frage der Reputationsrisiken für die Republik Österreich, was, wie ich


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meine, auch eine sehr spannende Frage ist. Wenn da drinnen steht, dass es eigentlich sehr positive Effekte hat, etwas, was Ihnen als Regierung neuen Stils ja sehr zupass kommen müsste, dass man zum Beispiel wirklich hier entschlossenes Handeln zeigt, so weist der Wyman-Bericht vor allem ein negatives Merkmal, ein Risiko auf, nämlich die Frage – und die stellt sich, das ist die politische Verantwortung, und diese ist sehr klar von der rechtlichen zu trennen, die natürlich auch untersucht werden muss –, und die Frage steht hier auf Seite 22: Hätte man es nicht früher machen können, müssen und sollen?

Ich meine, das ist die wirklich entscheidende Frage in diesem gesamten Debakel rund um die Hypo-Pleite: Hätten Sie nicht schon früher etwas machen sollen? – Ja! – Dan­ke. (Beifall bei NEOS-LIF.)

17.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mau­rer. – Bitte.

 


17.06.17

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kol­leginnen und Kollegen! Liebe ZuschauerInnen! Ich möchte zuerst noch gerne folgen­den Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen Ge­meinsame Mittelschule

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, werden aufgefordert, die notwendigen ge­setzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und Mittel für die Einführung von Modell­regionen zur Erprobung und Evaluierung der Gemeinsamen Schule bereitzustellen und damit individuelle Förderung, Teamteaching, innere Differenzierung, Förderunterricht und bauliche Adaptierungen der Schulen zu ermöglichen.“

*****

Ich hoffe, der Antrag ist jetzt richtig eingebracht.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Jawohl, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Sigrid Maurer (fortsetzend): Gut, danke schön.

Nun zu meinem Thema: Wir hören, für die Banken geben wir Milliarden aus, und gleich­zeitig wird in der Wissenschaft gekürzt, und das finde ich ungeheuerlich, und zwar des­halb, weil wir alle wissen, dass die Universitäten, der tertiäre Sektor seit Jahren, Jahr­zehnten chronisch unterfinanziert sind. Da nützt es auch nichts, Herr Schieder, dass Sie jetzt die WU loben. Ich verstehe nicht, was das damit zu tun haben soll. Da geht es um keine neuen Mittel. Die WU ist in diesem ganzen Budget einkalkuliert.

Die Tatsache ist, im Wissenschaftsbudget wird um 42 Millionen € gekürzt, obwohl Sie dauernd die Wichtigkeit von Wissenschaft und Forschung betonen. Wenn Sie jetzt sa­gen, das wäre unbedingt notwendig gewesen, dann stimmt das nicht, denn Sie neh­men ja andere Bereiche in diesem Budget sehr wohl aus. Sie nehmen die Kürzung der Ermessensausgaben in anderen Bereichen sehr wohl aus, nämlich dort, wo es um Forschungsbudgets des bmvit und des Wirtschaftsministeriums geht. Im Rahmen des


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letzten Sparpakets 2012 hat man gesagt, Wissenschaft und Bildung sind uns so wich­tig, dass wir diese Bereiche ausnehmen. Da ist auch die UG 30 ausgenommen wor­den.

Angesichts der horrenden Beträge, die wir für Banken ausgeben, ist es mir einigerma­ßen unerklärlich, warum man diesen Schritt nicht setzen kann. Das wäre eigentlich drin gewesen.

Offensichtlich schert sich diese Regierung aber nicht um Wissenschaft und Forschung. Das zeigt nicht nur die Abschaffung des Wissenschaftsministeriums, sondern auch die weitere Unterfinanzierung und inzwischen sogar Kürzung des Budgets. Das geht schon seit 2007.

Ich möchte einmal in Erinnerung rufen, wie der Verlauf bei der Finanzierung des Wis­senschaftsbudgets so ausschaut. 2006 hat die EU-Kommission das erste Mal das Ziel verkündet, es sollten 2 Prozent des BIP für den tertiären Sektor ausgegeben werden. Damals ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgegeben worden, das wäre 2016 gewe­sen.

Ein Jahr später hat dieses Parlament einstimmig beschlossen, dieses Ziel erreichen zu wollen, aber man hat damals schon ein bisschen eine österreichische Lösung ge­macht, man hat statt auf 10 auf 14 Jahre ausgeweitet, also ist das Ziel auf 2020 ausge­weitet worden. Damals haben wir für den tertiären Sektor 1,3 Prozent des BIP ausge­geben. Es ist dann 2008 beschlossen worden, das Budget um 200 Millionen € pro Jahr zu erhöhen. Das ist folgenlos geblieben. Heute stehen wir bei 1,5 Prozent des BIP und müssten das Budget, damit wir dieses Ziel erreichen können, jährlich um 400 Millio­nen € erhöhen. Das ist aber im Bundesfinanzrahmengesetz nicht vorgesehen, son­dern – im Gegenteil! – wir kürzen jetzt bei den Ermessensausgaben, und auch das ist natürlich Teil des Wissenschaftsbudgets.

Ihre Ansage für Wissenschaft und Forschung ist also, wir setzen das Trauerspiel fort. Wir Grüne werden das jedenfalls nicht akzeptieren! (Beifall bei den Grünen.)

17.09


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausrei­chend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Modellregionen Gemeinsame Mittelschule

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Gla­wischnig an den Bundesminister für Finanzen betreffend „noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung“

Begründung

Der Ruf nach Modellregionen zur Gemeinsamen Schule wurde in den letzten Wochen immer lauter. Auffallend viele PolitikerInnen vor allem der ÖVP wurden mit Forderun­gen nach Modellregionen zitiert:

ORF-Homepage: „Dass sich die Bundesregierung gegen den Modellversuch einer ge­meinsamen Schule in Vorarlberg ausgesprochen habe, sei bitter und enttäuschend, so die zuständige Landesrätin Bernadette Mennel (ÖVP) am Donnerstag im Vorarlberg heute-Interview. Nichtsdestotrotz werde man nicht aufgeben.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 203

Karlheinz Kopf: „ gut, wenn der Bund Modellregionen zur Gemeinsamen Schule zu­lasse.“ Ö1 Abendjournal, 5.1.2014

Markus Wallner (Landeshauptmann in Vorarlberg): „Sehr ärgerlich, dass der Bund blo­ckiert, wenn sich Bundesländer eine innovative Weiterentwicklung der Schule überle­gen.“ Der Standard, 8.1.2014

Norbert Sieber (ÖVP Vorarlberg) zu einem Antrag der Grünen auf Ermöglichung der Modellregionen: „Ich sage klipp und klar ja dazu.“ Ein gemeinsames Vorgehen der Vor­arlberger Mandatare sei „möglich“.“ VN, 8.1.2014

Manfred Jurazcka (ÖVP) zeigt sich offen für Versuche: „Was vorstellbar ist, ist, dass man in einem Bezirk einmal testet, ob man mit einer Gemeinsamen Schule etwas wei­terbrächte.“ http://wien.orf.at/news/stories/2624639/

Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter hält auch am 9.1.2014 noch an seiner For­derung nach einer Gemeinsamen Schule fest: http://tirol.orf.at/news/stories/2624541/

Brigitte Jank, Bildungssprecherin der ÖVP und Chefin Vorsitzende der Wiener Wirt­schaftkammer wurde im Sommer von der APA wie folgt zitiert: „Wobei sich Jank sogar die Gesamtschule vorstellen kann. Wenn dies ein Wunsch der Bevölkerung sei, ,dann sei’s drum’.“

Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl sieht die gemeinsame Schule nicht als Bedrohung sondern als Chance, wenn es eine Differenzierung gebe und eine Förde­rung der Talente, schreibt die APA am 11.1.2014

Wilfried Haslauer konkretisierte im Juli 2013 seine Pläne für die Sekundarstufe 1, wo­nach man in Salzburg der Meinung sei, „dass im Endausbau Realgymnasien keine Un­terstufe mehr brauchen; dort reicht die Neue Mittelschule aus“.

Die Forderungen der ÖVP nach einer Schulreform oder zumindest der Schaffung von Möglichkeiten neue pädagogische Konzepte in größerem Rahmen zu erproben stießen bei Michael Spindelegger bisher auf Ablehnung.

Als Bundesminister für Finanzen hat Michael Spindelegger allerdings die Möglichkeit, die notwendigen Mittel für die Einführung von Modellregionen zur Erprobung und Eva­luierung der Gemeinsamen Schule bereitzustellen und damit individuelle Förderung, Teamteaching, innere Differenzierung, Förderunterricht und bauliche Adaptierungen der Gemeinsamen Schulen zu ermöglichen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, werden aufgefordert, die notwendigen ge­setzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und Mittel für die Einführung von Modell­regionen zur Erprobung und Evaluierung der Gemeinsamen Schule bereitzustellen und damit individuelle Förderung, Teamteaching, innere Differenzierung, Förderunterricht und bauliche Adaptierungen der Schulen zu ermöglichen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 204

17.10.16

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Regie­rung! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zu Beginn der Debatte hat die Opposition heu­te gesagt, wir wollen Antworten haben. Ich glaube, in seiner Beantwortung hat der Herr Vizekanzler klar und deutlich gesagt, er hat Mitte Dezember sein Ministerium übernom­men. Einen Monat später liegen Vorschläge vor, und es wurden Entscheidungen ge­troffen, an einem Projekt weiterzuarbeiten. Ich glaube, das sind die Antworten.

Auch der Weg ist, wie ich meine, richtig, denn es wurde heute auch immer kritisiert, wir haben zu schnell verstaatlicht und jetzt wollen wir von heute auf morgen irgendeine Entscheidung haben. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass Entscheidungen durchdacht sind und umgesetzt werden. Wenn ich daran denke, der Herr Kulterer hat auch, glaube ich, zehn Verhandlungen gebraucht, bis er draufgekommen ist, dass er einen Fehler gemacht hat. Und wenn heute von außen etwas kontrolliert wird, ist es natürlich we­sentlich schwieriger, die richtige Entscheidung für ein Unternehmen zu treffen.

Klubobmann Schieder hat auch aufgelistet, was alles in der letzten Periode im Bereich des Bankenwesens geschehen ist. Und ich glaube, es ist richtig, es werden etliche Maßnahmen jetzt auch auf EU-Ebene umgesetzt.

Was mich wundert, ist, dass immer wieder bei diesem „Faymann-Gutachten“, Entschul­digung, Wyman-Gutachten (Heiterkeit) – ja, da gibt es den guten Bezug –, die Pleite der Hypo in Betracht gezogen wird, wo das Land Kärnten einfach mitgeht. Ich kenne das Gutachten leider nicht, aber ich muss sagen, eine Pleite des Landes Kärnten schlägt natürlich auf die Gemeinden, auf die einzelnen Betriebe und auf die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer durch. Ich weiß nicht, ob in diesem Gutachten das alles bewertet worden ist, ob der Vertrauensverlust, der Imageverlust dort mit eingerechnet wurde.

Laut „Kleiner Zeitung“ vom letzten Wochenende gibt es andere Wirtschaftsexperten, die dieses Modell komplett ausblenden und sagen, das ist nicht der richtige Weg.

Kollege Podgorschek hat das hier so dargestellt, als wäre damals der Finanzminister nach Kärnten gelaufen und hätte darum gebeten, die Hypo verstaatlichen zu dürfen. Ich möchte nur noch einmal – ich habe es schon zweimal gesagt – auf das Interview des damaligen Landeshauptmann-Stellvertreters Scheuch in der „ZiB 2“ verweisen, das er einen Tag, bevor die Verstaatlichung stattfinden musste, gegeben hat. Man soll­te sich das einmal zu Gemüte führen. Damals hat er als Landeshauptmann-Stellver­treter klar und deutlich gefordert, dass diese Hypo in die Obhut des Bundes kommt und somit gerettet wird.

Die Reaktion der Freiheitlichen Partei auf einen Zwischenruf des Kollegen Jarolim hat mich etwas gewundert. Da hat es geheißen: Macht einen Untersuchungsausschuss, dann werden wir die Unterlagen vorlegen! Es hat einen Untersuchungsausschuss in Kärnten gegeben. Sind da nicht alle Unterlagen vorgelegt worden? Das ist für mich die Gegenfrage, die da wichtig ist, wie ich meine.

Aber ich möchte noch etwas anmerken. Es hatte auch der von allen geschätzte Rech­nungshofpräsident Dr. Moser beziehungsweise der Rechnungshof das Land Kärnten zu kontrollieren. Und ich möchte hier, weil die Verantwortung immer so weit wegge­schoben wird, aus dem zitieren, was heute veröffentlicht wurde. Da steht: Dabei kam es zu Fehlern bei den Rechnungsumstellungen aus den Jahren 2007 bis 2010, wo die Haftungssummen falsch ausgewiesen wurden.

Jetzt sagt man, jetzt machen wir den Finanzminister verantwortlich. Wir haben damals auch einen Landesfinanzreferenten gehabt, der eigentlich darauf schauen hätte müs­sen, dass die Haftungssummen für das, wofür er haftet, dann auch eingetragen sind.


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Da heißt es klipp und klar von Seite des Rechnungshofs – ich zitiere –: Dem Land wer­fen die Prüfer vor, seine Kontrollrechte de facto überhaupt nicht wahrgenommen zu haben. Und sie erheben weiter den Vorwurf, dass sich in der Vergangenheit das Land in der Praxis Haftungsprovisionen auf Jahre im Voraus auszahlen hat lassen. – Zitat­ende.

Das heißt, man hat im Land Kärnten vorsätzlich Geld aus der Hypo herausgenommen, um Budgetlöcher stopfen zu können. Das steht heute im Rechnungshofbericht drinnen. Das kann ich euch gerne zur Verfügung stellen, solltet ihr das nicht kennen.

Ich glaube, Ziel muss es sein, dass es eine Lösung gibt, die den Steuerzahler so gut wie möglich schont, und dass natürlich kein Bundesland in Konkurs geht. Diese Auf­gabe hat der Finanzminister, wie ich meine, verstanden und wird kräftig daran arbei­ten. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.14


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


17.14.57

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Mag. Kogler: Wie ist es mit dem maximalen Steuerzahler­schutz? – Abg. Mag. Schieder: Hat er gesagt! – Abg. Dr. Jarolim: Danke für die Rich­tigstellung!)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Herren Abgeordneten, das Rednerpult ist in der Re­gel der Platz, wo wir uns austauschen. Zwischenrufe sind selbstverständlich erwünscht und zugelassen, aber bitte nicht über die Bänke hinweg einen Dauerdialog zu führen!

 


Abgeordneter Gabriel Obernosterer (fortsetzend): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, aus den letzten Re­debeiträgen zum Thema Hypo – ich will nicht viel wiederholen, was da gesprochen worden ist – hat man etwas herausgehört. Fast jeder, der jetzt da herausgekommen ist, schwerpunktmäßig von der Oppositionspartei, scheint wirklich ein Experte zu sein. Man versucht, jetzt wirklich einen Schuldigen zu suchen, und zwar zuerst einmal Fi­nanzminister Pröll, dann Finanzministerin Fekter und jetzt Finanzminister Spindel­egger, der erst ein Monat im Amt ist, obwohl wir eigentlich wissen, wo das Übel stattge­funden hat. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aber wenn ich zurückschaue – die Geschichte kennt ihr alle gleich gut wie ich –, dann, das sage ich als Kärntner, tut es mir jedes Mal leid, wenn hier am Rednerpult die Ge­schichte Kärntner Hypo behandelt wird. Ich sage immer wieder, wenn irgendwo etwas geschehen ist – und da ist etwas geschehen, die größte Wirtschaftskatastrophe in der Zweiten Republik –, dann soll man sagen, dort, wo es geschehen ist, soll man dazu stehen, und man muss jetzt schauen, die bestmögliche Lösung zu finden, so wie es mein Vorredner auch schon gesagt hat, damit es dem Steuerzahler so billig wie mög­lich kommt.

Ich will jetzt da nicht wieder den Oberexperten spielen, sondern ich möchte Ihnen, weil wir jetzt bei der politischen Verantwortung sind, nur ein paar Zitate aus dem Jahr 2009 bringen.

„Kleine Zeitung“: „Not-Verstaatlichung rettet Kärntner Hypo vor dem Kollaps“.

„Dörfler“ – damaliger Landeshauptmann von Kärnten –: „Kärnten war zweimal Sie­ger“. – Wie man bei so einer Katastrophe Sieger sein kann, weiß ich nicht. (Zwischen­ruf des Abg. Krainer.)


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„Auch am Tag nach der Notverstaatlichung der Kärntner Hypo hat Landeshauptmann Gerhard Dörfler (B) die ,erfolgreichen Verhandlungen‘ des Landes im nächtlichen Sit­zungsmarathon in Wien hervorgestrichen. 

Den Vorwurf“ – auch damals, 2009 –, „dass nun der österreichische Steuerzahler das Versagen der Alteigentümer ausbaden müsse, wollte Dörfler so nicht stehen lassen. ,Wer sich wirklich ärgern muss, ist der bayerische Steuerzahler‘.“ – Aber wir wissen, dass auch wir zur Kasse gebeten werden.

Auf die von Medienvertretern gestellte Frage, ob er in Wahrnehmung der politischen Verantwortung an Rücktritt denkt, hat er damals gesagt: „Ich war Problemlöser bei der Hypo und nie mit Wolfgang Kulterer  schmausen.“ – Wen er damit gemeint hat, wer mit Kulterer schmausen und damals Vertreter des Landes war, das war sein Vorgän­ger, möchte ich jetzt nicht sagen.

Dass im Bankenbereich viel schiefgelaufen ist, das wissen wir, sonst hätten wir dieses Milliardendesaster nicht.

Niederösterreich hat bei den Banken auch Haftungen übernommen, und zwar im Ver­hältnis eins zu eins. Tirol hat sich schon weiter hinausgelehnt und Haftungen im Ver­hältnis eins zu drei übernommen. Kärnten hat Haftungen bis zum Elffachen des eige­nen Budgets übernommen. Es waren Maximalhaftungen in Höhe von 24,7 Milliarden €. (Abg. Mag. Darmann: Wien hat das Zehnfache übernommen!)

Der Rechnungshof – wir glauben ja immer den Darstellungen des Rechnungshofes – hat in seinem Bericht ganz klar gesagt, das Land Kärnten nahm die ihm zustehende Kontrolle, was die Hypo betrifft, nicht wahr.

Und noch etwas: Die Haftungen, mit denen wir immer noch zu kämpfen haben, sind nicht die Haftungen von den bayerischen Hypogeschäften, sondern von den Altge­schäften der Kärntner Hypo.

Und die größte Todsünde wurde begangen, als man die Hypo verkauft hat und die Haf­tungen nicht mitgegeben, sondern die Haftungen zurückbehalten hat, damit man einen hohen Preis bekommt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Darmann.) Und heute kommt das den Steuerzahler zehnmal oder hundertmal teurer als davor.

Stehen wir zu dem, was passiert ist! Glauben wir von der Politik nicht, dass wir alles wissen, glauben wir den Experten! Und ich glaube, eines gilt quer durch alle Fraktio­nen: Niemand in diesem Haus wird es irgendeinem Politiker zumuten, etwas zu ma­chen, was nicht im Sinne des Steuerzahlers ist. Machen wir uns nicht gegenseitig schlecht und stehen wir dazu, was gestanden ist und schauen wir, dass wir so gut wie möglich herauskommen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neubauer: Du brauchst einen guten Pfarrer am Sonntag, der dir die Beichte abnimmt!)

17.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


17.21.01

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Eine Dringliche Anfrage der Grünen: Wir haben natürlich gewusst, dass diesmal die Grünen vom Brauch des Hauses her betreffend die Reihenfolge mit der Dringlichen Anfrage dran wären, und da hat man sich so Gedanken gemacht: Na ja, was wird die Grünen eigentlich brennend interessieren?

Vielleicht einmal die Frage, wer jetzt mit den entsprechenden politischen Zeichen in Russland bei der Eröffnung von Sotschi dabei sein wird, nicht dabei sein wird oder


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sonst etwas, um dort auf gesellschaftspolitische Ereignisse, die den Grünen am Her­zen liegen, hinzuweisen; vielleicht wirklich aktuell – und das hätte uns gefallen, denn da gibt es tatsächlich jeden Tag dringende Dinge – die Frage des Burgtheaterskandals einmal auch hier zu erörtern und zu erläutern; letztlich vielleicht auch eine Anfrage be­züglich der Aufregung hinsichtlich der behaupteten unzumutbaren Polizeiübergriffe im Zuge des Akademikerballs am Freitag voriger Woche, wo sich die Grünen alteriert ha­ben, insbesondere deswegen, weil es dort ein Platzverbot gegeben hat, weil so die De­monstranten die Ballbesucher nicht entsprechend körperlich attackieren konnten. – Aus Sicht der Grünen ist es ja wirklich eine Unerhörtheit, was sich diese Polizei erlaubt (Beifall bei der FPÖ), tatsächlich Menschen, die einen Ball besuchen wollen, körperlich integer zu halten. Das ist ja wirklich eine Unerhörtheit, was sich diese Polizei in letzter Zeit herausnimmt! (Abg. Dr. Moser: Hypo! Hypo!)

Nein, wir werden hier jetzt beehrt mit einer Dringlichen Anfrage „betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bil­dung“. – Wenn es schon Geld gibt, das dem allgemeinen Budget durch die Hypo Alpe Adria entzogen wird, dann ist es, glaube ich, nicht nur Geld für Bildung, Wissenschaft und Forschung, sondern es sollte in Österreich eigentlich auch eine Frage sein: Wie schaut es denn aus mit Geldern für Soziales, für Pensionen oder Ähnliches? Sparen Sie das bei dieser Frage der Gegenrechnung der Hypo-Milliarden komplett aus?

Und das Ganze geschieht in einem Zusammenhang und in einem Kontext, wo man schon eines sagen muss – und damit bleibe ich jetzt einmal weniger bei den Dingen der Hypo, ich kann nur eines wiederholen –: Wenn Sie schon glauben, es ist ein blau-oranger Skandal, der dort passiert ist, und wenn Sie sogar glauben, wie das der Herr Klubobmann Schieder gemeint hat, Landeshauptmann Haider hat alles entschieden, die Landesregierung dürfte nur einstimmig blau gewesen sein (Abg. Mag. Schieder: Und wer war der Landeshauptmann?), dann antworte ich: Historisch gesehen waren in dieser Landesregierung auch andere Parteien drinnen, auch die Ihre, und die hat im­mer mitgestimmt. Und der Herr Klubobmann Lopatka ... (Abg. Mag. Schieder: Wer war Landeshauptmann?) – Ja, aber wissen Sie, Sie dürfen das System Wien, wo vielleicht der Landeshauptmann in der SPÖ allein entscheiden kann, nicht damit vergleichen. Das kann vielleicht so sein, aber in Kärnten gibt es noch immer Mehrheitsbeschlüsse, in Kärnten gibt es auch Demokratie. (Abg. Mag. Schieder: Ja, jetzt!) Die hat es früher gegeben, und die gibt es auch jetzt.

Herr Lopatka hat ja gesagt: Wir waren damals aber nicht mächtig genug. – Entschul­digung, solange die Kärntner FPÖ oder das BZÖ oder die FPK – wie immer Sie es nennen wollen – keine absolute Mehrheit hat, muss aber immer jemand mitgestimmt haben. Oder sind diese Grundrechnungsarten – und dann wundert mich PISA auch nicht – wirklich an Ihnen vorübergegangen (Abg. Mag. Schieder: Martinz!), wie ent­sprechende Mehrheiten aussehen? – Haben Sie gerade den Namen Martinz erwähnt, Herr Klubobmann Schieder? (Abg. Mag. Schieder: Ja!) – Das ist ein altes Stamm­mitglied der FPÖ? Aha, das wundert mich aber sehr stark! (Abg. Krainer: Hat er ja nicht gesagt!) – Ich glaube, da gibt es noch einiges aufzuarbeiten, und daher weiter im Bildungsprogramm und dem, was hier steht.

Es geht ja darum: Der Herr Bundesminister für Finanzen, gleichzeitig auch Vizekanzler, hat gesagt, es stehen diese Fragen der Modellregionen nicht im Regierungsprogramm drinnen, daher wird es sie auch nicht geben. Jetzt werden hier Bundesländer zitiert. – Was ist eigentlich die Intention davon, wenn man sagt, man möchte ein gesamtes Bun­desland als Modellregion haben, wenn man also zum Beispiel sagt: In diesem Bun­desland gibt es keine AHS-Unterstufe mehr, sondern nur mehr die Neue Mittel­schule? – Das bedeutet nichts anderes als ein verbundesländertes Bildungssystem wie in der Bundesrepublik Deutschland. Da höre ich aber immer: Das wollen wir nicht! Wir wollen keine Zersplitterung der Bildungssysteme in Österreich haben!


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Ich weise darauf hin, welche verfassungsrechtlichen Probleme das mit sich bringt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Wie kommen zum Beispiel Eltern aus Vorarlberg dann dazu, zu fragen: Warum bekommt mein Kind nicht die Möglichkeit, so wie im rest­lichen Österreich, in der Unterstufe ein Gymnasium zu besuchen? – Überlegen Sie ein­mal die verfassungsrechtlichen Probleme, die sich da ableiten!

In Wirklichkeit muss ich Ihnen von den Grünen als Fraktion eines sagen: In den letzten Tagen haben Sie genug Butter am Kopf gesammelt; das ist eine ganz schwache Ab­lenkung. (Beifall bei der FPÖ.)

17.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


17.26.16

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Man weiß ja wirklich nicht, wie man sich angesichts dieses Desasters fühlen soll, so auf die Art: Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!, ob man darüber weinen oder lachen soll, dass so etwas überhaupt passieren kann, dass eine Gebietskörperschaft derartige Haftungen übernimmt – und das ein paar Jahre, nachdem die Bank Burgenland auch Dinge gemacht hat, wo die Haftungen das Budget des Landes um ein Vielfaches über­schritten haben. Vielleicht sollte man auch einmal die Frage klären, ob es eigentlich ähnliche Haftungen von Gebietskörperschaften auch heute noch gibt, in anderen Bun­desländern, denn so etwas darf es in Wirklichkeit nie wieder geben.

Wenn ich jetzt also dieses Wyman-Gutachten – hat hier irgendjemand Faymann-Gut­achten gesagt? – im Ohr habe: All die Fragen klingen ja direkt so, als ob jeder wüsste, was da drinnen steht, und trotzdem ist es hochgeheim. Hochinteressant wäre es ja, dieses wirklich zu sehen. Mich wundert auch, dass man hier eine Klausel akzeptiert, dass das geheim gehalten wird. Wenn es dort vier Alternativen gibt, dann gibt es of­fensichtlich vier Alternativen, und wenn dann jemand Entscheidungsbefugter sagt, In­solvenz war nie ein Thema – das war ja offensichtlich doch ein Thema von vieren, das da drinnen gestanden ist.

Für sehr interessant halte ich bei den Fragen, die bei der Dringlichen Anfrage gestellt worden sind, die Frage 10, nämlich wer jetzt wirklich die großen Gläubiger sind. – Ich glaube auch, dass es hinsichtlich dieser Anleihen natürlich kein Register gibt, das ge­führt wird, aber wer da vor zehn oder zwölf Jahren massenhaft solche Anleihen gekauft hat, das ist ja nicht ganz unbekannt, aber dann weiß man natürlich auch, dass all das auch wirklich ein bisschen ein Spiel mit dem Feuer ist, wie man hier gesagt hat.

Wie man im Finanzministerium rechnet, wenn man eine Bank verstaatlicht, dazu fällt mir natürlich auch noch eine Frage ein. Herr Lopatka hat vorhin gesagt, es gab von eu­ropäischer Seite in dieser Zeit, in dieser Nacht, Druck. – Da würde mich natürlich auch sehr interessieren, wer das eigentlich wirklich gewesen ist, der da – unter Anführungs­zeichen – „von europäischer Seite“ in der Nacht angerufen hat. (Abg. Podgorschek: Das war ein Bayer!) Auch das können wir uns alle denken, wer da angerufen hat, aber den Namen hätte ich eben auch einmal gerne gehört.

Dass man eine Bank verstaatlicht, halte ich schon einmal prinzipiell für falsch, und ich glaube, dass man hier völlig unrichtig gerechnet hat. Uns hat man damals gesagt, die Folgen einer Nichtverstaatlichung wären unabsehbar, und in Wirklichkeit ist genau das Gegenteil wahr: Die Folgen der Verstaatlichung waren unabsehbar. – Und trotzdem muss man sich irgendwann einmal dazu entschließen, zu sagen: Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Es gibt ein Insolvenzrecht, und dieses Insolvenzrecht ist auch in vielen anderen Fällen effizient angewendet worden. Ich erinnere an die Alpine, die es gegeben hat, an die


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Baustellen und so weiter. Warum man das bei einer Bank nicht können soll, ist mir nach wie vor ein Rätsel.

Ein letzter Punkt: Abgabenänderungsgesetz; Gehälter über 500 000 € sind nicht mehr abzugsfähig. – Da stand als Begründung drinnen, dass man als Ziel hat, dass es im Jahr 2019 nicht mehr solcher Gehälter gibt als heute. Das heißt auf Deutsch schlicht und einfach, der Finanzminister will nicht mehr Einnahmen haben als im Jahr 2012. – In der jetzigen Regierungsvorlage ist übrigens dieses Ziel abgeändert worden, da man offensichtlich draufgekommen ist, dass das ein bisschen blöd ausschaut, wenn man nicht mehr Geld verdienen will. Aber jene Regelung, die jetzt im Entwurf steht, ist auch unleserlich.

Succus: Auch hier hätte das Insolvenzrecht angewendet werden müssen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Krainer: Bei den Managergehältern?)

17.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


17.30.30

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS-LIF): Herr Präsident! Geschätzte Mit­glieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Bürgerinnen und Bürger hier auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Hypo Alpe Adria ist das Thema, und das ist natürlich eine Tragödie, das ist ein Desaster für die österreichischen Steu­erzahler und Steuerzahlerinnen. Das ist jetzt nicht die Etikettierung durch die Opposi­tion und nicht irgendwie in der Abteilung „übliche Kritik von Oppositionsfraktionen“ ab­zulegen (Zwischenruf des Abg. Eßl), sondern das sagen sämtliche Expertinnen und Experten, zum Beispiel gestern die „Neue Zürcher Zeitung“:

„Heute, vier Jahre nach der Verstaatlichung, hat sich in Sachen HGAA“ – Hypo Group Alpe Adria – „erstaunlich wenig bewegt. Die Politik berät immer noch, was mit der Bank geschehen soll – das ist die eigentliche Tragik.“

Das ist die Tragik: Was Sie hier veranstalten. Sie machen nichts! Und dann stellt sich der Herr Klubobmann Schieder von der SPÖ her und sagt: Wir haben eh was ge­macht! – Und dann höre ich zu, und dann war ich wirklich wütend, als er gesagt hat: Wir haben eine Bankenabgabe eingeführt, nämlich die höchste in Europa. (Zwischen­ruf des Abg. Mag. Rossmann.)

Das ist eben die Haltung der SPÖ: Wir haben eh eine neue Steuer eingeführt! – Ja, ist das lustig, neue Steuern einzuführen? Ist das die Lösung? Also, ich will sie nicht ab­schaffen, aber zu sagen, wir haben eh etwas gemacht, nämlich vier Jahre gar nichts, und dafür neue Steuern eingeführt, die natürlich auf die Bürgerinnen und Bürger über­gewälzt werden, das ist einfach zu wenig. Vier Jahre haben Sie zugeschaut. Vor der Wahl haben Sie zugeschaut. Sie haben gewusst, die Milliarden an zusätzlichen Kosten stapeln sich. – Wir greifen das nicht an!

Jetzt kommt ein Wyman-Report daher, und der wird allen vorenthalten. Wir als Parla­mentsfraktion müssen uns den unter der Hand besorgen oder irgendwie beim Kopierer darüber stolpern, dass wir ihn in der Hand haben – das ist nicht okay! Und da drin steht, dass das Insolvenzszenario natürlich jenes ist, das offensichtlich den Bürger, die Bürgerin am besten wegkommen lässt – und Sie sagen, wir können das nicht anrüh­ren. Sie führen eine unredliche Diskussion oder verweigern die Diskussion.

Jetzt bin ich kein Experte, was die Details angeht, ich möchte nur eine ehrliche Dis­kussion, und dafür müssen Sie die Dinge auf den Tisch legen. Aber eines ist klar: Wenn Sie mit dem Hinweis auf Kärnten sagen, wir können hier die Insolvenz nicht in Betracht ziehen, und wenn der Herr Lopatka sagt, Wurzel des Problems ist das, was


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damals in Kärnten passiert ist, das Handeln Kärntens, dann müssen Sie hier auch die Konsequenz ziehen – und wir haben schon einmal einen Entschließungsantrag zum Thema Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften eingebracht.

Sie müssen aus den Fehlern lernen! Es wird uns morgen wieder passieren! – Salzburg, da haben wir 1,8 Milliarden € über Wochen gesucht, und wir haben nicht gewusst: Ha­ben wir sie investiert, und wenn ja, wie? Wien: Stand der Verschuldung innerhalb von fünf Jahren vervierfacht. – Wir haben da mehrere tickende Zeitbomben, und deswegen erwarte ich von Ihnen auch, dass Sie hier heute unserem Entschließungsantrag zu­stimmen, weil ich weiß, gerade die ÖVP hat viele Leute in ihren Reihen, die das in­haltlich für richtig halten. Und ich halte gar nichts davon, laufend sitzen zu bleiben, wenn Sie wissen, es ist richtig.

Und daher fordere ich alle auf, insbesondere all jene mit wirtschaftlichem Sachver­stand, diesem Antrag zu lauschen und danach zuzustimmen. 2016 haben wir den nächsten Finanzausgleich, da können wir das gemeinsam mit der Steuerverantwortung für die Bundesländer hebeln.

Der Antrag lautet folgendermaßen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, demzufolge das rasche Erkennen von Insolvenzfällen ge­währleistet wird sowie klare Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörper­schaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Einführung einer vorausschauenden sowie vergleichbaren Berichterstattung über die Vermögens- und Schuldensituation von Gebietskörperschaften sowie ihren zurechen­baren ausgegliederten Einheiten.

Definition der Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung)

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahrens

Möglichkeiten der Zwangsverwaltung

Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft

Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft“

*****

Wer nur einen Funken Verantwortung im Leibe trägt und einen Funken an Sachver­stand im Kopf hat, der möge dem zustimmen! (Beifall bei NEOS-LIF.)

17.35


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Klubobmann Strolz eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 211

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenz­recht für Gebietskörperschaften

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge das rasche Erkennen von Insolvenzfällen ge­währleistet wird sowie klare Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörper­schaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Einführung einer vorausschauenden sowie vergleichbaren Berichterstattung über die Vermögens- und Schuldensituation von Gebietskörperschaften sowie ihren zurechen­baren ausgegliederten Einheiten.

Definition der Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung)

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahren

Möglichkeiten der Zwangsverwaltung

Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft

Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft“

Begründung

Die aktuelle Berichtslegung über die Vermögens- und Schuldenlage von Gebietskör­perschaften sowie ausgegliederten Einheiten ist unklar, schwer vergleichbar bzw. teil­weise gar nicht vorhanden. Die aktuelle Rechtlage ist unklar, welche Rechtsfolgen die Zahlungsunfähigkeit einer Gebietskörperschaft (insbesondere eines Bundeslandes) auslöst. Dieser Zustand ist angesichts dessen, dass Gebietskörperschaften Verbind­lichkeiten eingehen, aber letztlich das Risiko für deren Tilgung auf andere Gebietskör­perschaften abwälzen zu können meinen, untragbar. Durch ein Insolvenzrecht für Ge­bietskörperschaften wird vermieden, dass – wie im aktuellen Fall des Landes Kärnten und der Landeshaftungen für die Hypo Alpe Adria in einer Höhe, die ein Mehrfaches der jährlichen Einnahmen des Landes ausmachen – der Bund und die anderen Länder in zweistelliger Milliardenhöhe für die Misswirtschaft eines Landes einstehen zu müs­sen glauben.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Krai­ner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Rossmann zurückgezogen? Kollege Ross­mann will nach mir reden – ist okay!)

 


17.35.24

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Eingangs wollte ich kurz auf das eingehen, was die Kollegin Dietrich zur Bildungsfrage gesagt hat. Sie hat quasi ge­sagt, dass seit 1970 im Wesentlichen die SPÖ verantwortlich wäre für die Bildungs-


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politik, und seitdem wäre das Niveau gesunken und gesunken. Begründet hat sie das mit der PISA-Studie. Ich darf dazu sagen, die PISA-Studie gibt es zirka seit dem Jahr 2000. – Also wie man aus einer Studie oder einer Reihe, die 2000 beginnt, Rück­schlüsse ziehen will auf die 30 Jahre davor, ist mir fremd. Aber ich darf ihr die nackten Zahlen zur Kenntnis bringen, was die in Wahrheit Bildungsexplosion von 1970 bis heu­te betrifft, vor allem für Frauen.

1970 hat es 16 000 Absolventen von höheren Schulen gegeben, davon waren 5 000 Frauen. Im letzten Jahr hatten wir 44 000 Absolventen von höheren Schulen, und davon waren 25 000 Frauen. Das heißt, pro Jahr erreichen fünfmal so viele Frauen die höhere Reife, schließen eine höhere Schule ab als 1970. – Da von einem sinken­den Niveau zu sprechen, verstehe ich nicht.

Im Uni-Bereich hatten wir 1970 50 000 Studentinnen und Studenten, 13 000 davon wa­ren Frauen, und im Jahr 2012 hatten wir 270 000 Hörer an Universitäten, davon waren 150 000 Frauen. Das heißt, mehr als zehnmal so viele Frauen können heute eine Uni­versität besuchen als 1970. Wie man da von einem sinkenden Bildungsstand reden kann, ist mir ein Rätsel.

Wenn ich den gesamten tertiären Bereich dazu nehme, haben wir heute 370 000 junge Österreicherinnen und Österreicher, die eine höhere Bildung absolvieren, eine tertiäre Ausbildung machen. Das ist ein Vielfaches von dem, was es 1970 war.

Ich will aber nicht alles im Bildungsbereich schönreden. Natürlich hat uns PISA gezeigt, dass wir Schwächen haben, dass es große Schwächen im System gibt. Allerdings ist es auch so, dass die letzte PISA-Studie 2012 gezeigt hat, dass wir am richtigen Weg sind, nämlich dass sich die Leistungen der 15-Jährigen im Bereich Mathematik, im Be­reich Naturwissenschaften und vor allem auch im Bereich Lesen deutlich und signifi­kant verbessert haben.

Hatten wir zum Beispiel 2009, glaube ich – oder 2010? –, noch 28 Prozent sogenannte Risikoschüler im Lesebereich, sind das mittlerweile „nur noch“ – unter Anführungszei­chen – 20 Prozent. Das ist viel zu viel, darüber brauchen wir überhaupt nicht zu reden, aber es geht jedenfalls in die richtige Richtung. Und man sieht, dass die Maßnahmen, die vor allem im Lesebereich ergriffen wurden – und das bedeutet natürlich, dass die Lehrerinnen und Lehrer besonders das Lesen in den Vordergrund gerückt haben –, einfach Früchte getragen haben.

Also hier einfach alles schlechtzureden geht jedenfalls nicht, und schon gar nicht, wenn ich auf 1970 zurückschaue. Da hat hier objektiv eine Bildungsexplosion stattgefunden, vor allem für Frauen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Thema Hypo. – Relativ einfach, drei Punkte dazu:

Das Erste ist: Woher kommt der Schaden? – Da muss man klar feststellen: Der Scha­den ist in Kärnten entstanden, vor allem durch die FPÖ – nicht alleine, nicht unter Al­leinverantwortung der FPÖ, aber hauptverantwortlich ist natürlich die FPÖ Kärnten mit dem Landeshauptmann Haider. Das ist einfach die Sache. Und ja, es waren auch an­dere Parteien. Kleine Teile davon haben andere Parteien mitgetragen, aber die Haupt­verantwortung liegt eindeutig dort. Das muss man einmal sagen. Der Schaden ist na­türlich in erster Linie in Kärnten entstanden.

Zu sagen, eine Insolvenz im Dezember 2009 wäre besser gewesen, ist mutig. Wenn man sagt: Das ist ohnedies kein Problem, es gehen ohnedies überall Banken in Kon­kurs!, sage ich dazu nur: Lehman war auch nicht gerade irgendwie das Beispiel, wo man sagt, in den USA sind ohnehin so viele Banken pleitegegangen, und das war nie ein Problem. Also ich erinnere mich an Lehman, das war 2008. Die Hypo wäre ein Jahr später gewesen in einer für Österreich sehr kritischen Situation. Sie brauchen sich nur


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anzuschauen, wie damals die Diskussion gelaufen ist: Nach Irland, nach Island ist Ös­terreich das nächste Problem; die Spreads, die wir damals bezahlt haben; der Druck, der damals bereits auf dem Finanzmarkt und auf der gesamten Bankenlandschaft in Österreich lag.

Also ich glaube noch immer, eine Insolvenz damals wäre ganz, ganz schlecht für Ös­terreich gewesen, und auch wesentlich teurer als die Abwicklung. (Abg. Dr. Strolz: Vier Jahre! Vier Jahre sind vergangen danach! – Zwischenruf des Abg. Mag. Haider.)

Das Zweite ist, und da hat der Klubobmann Schieder vollkommen recht, dass wir auch damals, im Dezember 2009, in der Debatte hier von diesem Rednerpult aus – das ha­be ich sogar persönlich gesagt – auf die Frage, wer den Schaden zahlt, gesagt haben, dass wir als SPÖ nicht zustimmen werden, dass wir den Schaden durch Massen­steuern, wie der Erhöhung der Umsatzsteuer, wie das in vielen europäischen Ländern passiert ist, zahlen werden, sondern wir haben uns entschieden, den Weg zu gehen, dass wir die Banken für den Schaden im Bankenbereich zahlen lassen und haben hier eine Bankenabgabe eingeführt.

Mag sein, dass wir die sozial Gerechtesten in Europa sind, damit können wir gut leben. Wenn Sie sagen, wir verlangen quasi den höchsten Beitrag in Europa von der Banken­industrie zur Sanierung der Banken, dann sehe ich das jetzt nicht als Kritik, sondern dann meine ich, dass wir hier die ordentlichste und sauberste Lösung haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Strolz: Das ist die Rechtfertigung, vier Jahre nichts zu tun?)

Das Dritte ist: Wie hält man den Schaden klein? Das ist das Allerwesentlichste. Bei al­len Modellen, die jetzt zur Diskussion stehen, steht im Vordergrund die Frage: Was ist die günstigste Lösung für die Steuerzahler? Es ist nicht vorzugehen nach irgendwel­chen statistischen Regeln, sondern es geht um die Variante, bei der man am wenigs­ten Geld vom Steuerzahler auf den Tisch legen muss.

Dass uns das Geld kostet, haben wir am ersten Tag gewusst. Wir haben gewusst, dass es uns – Unterkante – 20 Milliarden € kostet: 18 Milliarden € Haftungen, 1 Milliar­de Einlagensicherung et cetera. Das war insgesamt der Betrag, noch ohne Kosten durch die Verwerfungen auf dem Finanzmarkt.

Entscheidend ist, die Kosten möglichst gering zu halten. Ich verstehe die Skepsis, die es hier teilweise gibt, betreffend das Bankenmodell teile ich sie. Es gibt ja auch Skep­sis seitens der Nationalbank, ob das überhaupt den Maastricht-Kriterien entsprechen würde. Auch diese Skepsis teile ich, aber entscheidend ist, dass wir schnell eine Lö­sung finden. Ich bin auch der Meinung des Klubobmannes Schieder, dass man das vielleicht auch vorher hätte machen können. Aber das jetzt dem neuen Finanzminister, der erst sechs Wochen im Amt ist, vorzuwerfen, ist auch ein bisschen mühsam. Das würde ich nicht tun.

Fest steht: Der Schaden kommt hauptsächlich vonseiten der FPÖ. Zahlen sollen den Schaden die Banken über die Bankenabgabe. Das ist momentan die Lösung.

Eines ist entscheidend: den Schaden für den Steuerzahler so klein wie möglich zu hal­ten – aber ja, es gibt bereits einen Schaden, und wir haben noch nicht das Ende des Tages erreicht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ta­mandl. – Bitte.

 


17.42.33

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglie­der der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kol-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 214

legen! Wir haben hier heute eine Dringliche Anfrage an den Herrn Finanzminister vor­liegen, wo es offensichtlich um einen Skandal aus Kärnten geht, nämlich um die Frage, wie viele Milliarden noch in die Hypo Alpe Adria fließen sollen, wo aber auf der anderen Seite die Grünen viele Themen eingepackt haben, die eigentlich den Wissenschaftsbe­reich und den Bildungsbereich betreffen.

Ich hoffe, dass wir irgendwann einmal wieder zu einer sachlichen Debatte kommen, und zwar zu einer Debatte über einen einzigen Punkt, weil ich glaube, dass solche De­batten, wo jeder versucht, über irgendetwas zu reden, nicht wirklich zielführend sind.

Wenn wir ernsthaft über die Hypo reden wollen – und ich gehe einmal davon aus, dass das viele Rednerinnen und Redner vor mir auch machen wollten –, dann kann man, wie es Kollege Krainer vorhin schon gesagt hat, eines mit Fug und Recht behaupten: Der Finanzminister, der jetzt noch nicht einmal zwei Monate im Amt ist, hat schon sehr viel getan. Man muss sich in dieser Frage ganz einfach auch auf Expertinnen und Ex­perten verlassen. Das hat er getan. Und jetzt müssen die nötigen Verhandlungen mit den Banken geführt werden.

Es ist auch schon gesagt worden, dass es notwendig ist, dass sich daran auch die Banken beteiligen. Es nützt überhaupt nichts, wenn wir hier herinnen streiten, was die bessere Variante wäre. Die Banken müssen jetzt in besonnener Art und Weise ins Boot geholt werden, und es müssen hier positive Verhandlungsergebnisse, was den Fonds betrifft, in welchen die Banken einzahlen sollen und wo sie sich an der Bad Bank beteiligen sollen, erzielt werden. Wir sind aber auch auf EUROSTAT angewie­sen, ob die dort dem jeweiligen Vorschlag, der jeweiligen Variante, die hier ausgewählt wird, zustimmen.

Weil heute hier so oft von der Insolvenz die Rede war, die da von manchen seit Jahren immer wieder hochgelobt oder hochgejubelt oder gefordert wird: Die Insolvenz in ei­nem Unternehmen ist relativ einfach abzuwickeln, die Insolvenz bei einer Bank wahr­scheinlich auch, wenn man von der Einlagensicherung, die die Republik übernehmen muss, absieht.

Wenn man aber bei der Hypo Alpe Adria eine Insolvenz fordert, dann möchte ich schon betonen, dass in diesem Fall sofort ein Zugriff auf die Kärntner Haftungen erfolgt wä-
re. Und die betrugen, wie wir wissen, über 20 Milliarden €. Das mag jetzt den einen oder anderen gar nicht so sehr interessieren, denn dann würde der Nächste gleich wieder sagen, dann soll man eben Kärnten pleitegehen lassen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Darmann.)

Erstens einmal, Kollege Darmann: Ich weiß nicht, wie die Blauen in Kärnten das aufge­fasst hätten. Die hätten wieder gesagt, die ganze Republik geht gegen die Kärntner vor. Aber das stimmt ja überhaupt nicht. Aber was wäre gekommen? – Der Haftungs­verbund der Bundesländer hätte zugeschlagen, und die Bundesländer, nämlich die SteuerzahlerInnen aus Niederösterreich, aus Wien, aus der Steiermark, aus Salzburg, aus allen Bundesländern, hätten bei diesen Haftungen, die das Land Kärnten einge­gangen ist, mitgezahlt. (Abg. Mag. Darmann: Ausfallshaftung! – Abg. Mag. Haider: Bayern!)

Letztendlich wären die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Republik zum Hand­kuss gekommen. Das wollen wir nicht, und aus diesem Grunde wollen wir eine Betei­ligung der Banken, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht wieder die so­genannte Krot fressen müssen und diese ganze Pleite bezahlen müssen. (Abg. Pod­gorschek: Die Banken holen sich dann wieder das Geld von den Sparern!)

Zum heute oft strapazierten Thema Bundesvoranschlag, Budget 2014, dazu, dass nur 133 Millionen eingestellt sind: Das wird dadurch bewirkt, dass das Budget 2014 noch nicht vorliegt. Der Herr Finanzminister hat es heute gesagt: Am 29. April wird das Bud-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 215

get für 2014 und 2015 vorliegen. Dann wird die Budgetrede hier im Haus gehalten, und jeder darf sich dann selbst ein Bild machen.

Heute ist auch sehr viel über die gemeinsame Schule gesprochen worden. Es wurde auch die Meinung vertreten, dass sie der große Heilsbringer wäre. In diesem Zusam­menhang ist beklagt worden, dass für die Modellregionen kein Geld budgetiert worden ist beziehungsweise dafür im Regierungsprogramm nichts vorgesehen ist. Dazu ist zu sagen: Sie können sich sicher alle noch an den Rechnungshofbericht erinnern, an den Rohbericht im Dezember, wo der Rechnungshof festgestellt hat, dass beispielsweise das Prestigeprojekt der ehemaligen Unterrichtsministerin Dr. Schmied viel zu teuer ist und viel zu wenig Output hat, beispielsweise gegenüber dem Gymnasium in der Unter­stufe, das nur 4 700 € pro Kind kostet, während die Neue Mittelschule 7 200 € pro Kind kostet. Die alte Hauptschule hat 6 600 € gekostet, das lag also noch darunter.

Ich glaube, wir sollten diese Themen auseinanderhalten. Jeder von uns hat seine Lieb­lingskinder, die er ganz gerne finanziert hätte, jeder von uns träumt von steuerlichen Entlastungen, und jeder von uns hat so seine Lieblingsprojekte, aber ich meine: Unser Fokus sollte auf ein ausgeglichenes Budget ab 2016 gerichtet sein. Und unser Fokus sollte auf eine ordentliche Abwicklung der Hypo Alpe Adria, mit Beteiligung der Ban­ken, gerichtet sein, und nicht auf ein Verschrecken der Banken.

Und zu Herrn Darmann, der jetzt wahrscheinlich genau das Gegenteil von mir sagen wird, möchte ich sagen: Das ist ein blau-oranger Skandal in Kärnten! (Zwischenruf des Abg. Mag. Darmann.) Gerade du, lieber Kollege, warst in beiden Parteien, also du kannst überhaupt keine Kindesweglegung in diesem Zusammenhang begehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Haider: Bayern!)

17.48


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. – Bitte.

 


17.48.34

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bild­schirmen! Es ist wenig verwunderlich, für Sie zu Hause und auch für uns hier im Parla­ment, wenn die braven Soldatenameisen von SPÖ und ÖVP als Pflichtverteidiger der damaligen notverstaatlichenden Regierungsparteien hier herausgehen, um zum einen ihre Lobesworte in Richtung des damaligen Bundesfinanzministers Pröll abzulassen und auf der anderen Seite den nunmehrigen Klubobmann und damaligen Finanzstaats­sekretär Schieder in den Himmel zu loben dafür, dass sie, im Nachhinein betrachtet, die Steuerzahler vor fast nicht packbare Herausforderungen gestellt haben, und zwar durch die, wie wir meinen, nicht zu verantwortende Vorgehensweise bei der Verstaatli­chung, wo sie sich über den Tisch ziehen haben lassen von der Bayerischen Landes­bank, vom Freistaat Bayern, und damit Österreich, die Republik Österreich und den Steuerzahler geschädigt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn mir Frau Kollegin Tamandl meine politische Herkunft vorwirft, dann sage ich eines: Ich war mittlerweile auch in mehreren Bankenausschüssen, auch im letzten, der im Kärntner Landtag stattgefunden hat, wo wir uns aber leider, aufgrund der Vorgabe für den Verhandlungsgegenstand, mit der Zeit nach der Verstaatlichung nicht befassen durften. Es ist dort sogar noch ein Dokument aus dem Finanzministerium einen Monat nach der Verstaatlichung aufgetaucht.

Ich empfehle jedem Journalisten, sich auch den Abschlussbericht und die vorliegenden Varianten der Abschlussberichte der Parteien im Kärntner Landtag aus dem Internet herauszusuchen und dort nachzulesen, welche Kritik selbst intern im Bundesfinanzmi-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 216

nisterium damals niedergeschrieben wurde, nämlich welche Problemstellungen im Zu­sammenhang mit den ach so erfolgreichen Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern auf Österreich zukommen werden.

Geschätzte Damen und Herren, das ist die Wahrheit, mit der Sie werden leben müs­sen, mit der wir alle leben müssen!

Ich bin keiner, der das Problem Hypo Alpe-Adria-Bank International AG verharmlost. Bei Gott nicht, geschätzte Damen und Herren! Aber eines kann es doch nicht sein, und deswegen stehe ich jetzt hier, um das wieder einmal klarzustellen: Alle polemischen Wortmeldungen von Abgeordneten hier herinnen seien dahingestellt, und alle offenen Fragen, die Sie polemisch in den Raum gestellt haben, werden hoffentlich irgendwann in einem Untersuchungsausschuss geklärt – das hat sich die Bevölkerung, erst recht als Steuerzahler, verdient –, aber wenn ein Bundesfinanzminister Spindelegger als Vi­zekanzler hier herausgeht und sagt, das war ein Debakel aus Kärnten, verabsäumt er, darüber nachzudenken, ob es nicht ein Debakel aus Bayern war, denn von 2007, als die Bank im bayrischen Eigentum war, bis 2009 wurde die Bilanzsumme verdoppelt und wurden in zwei Staaten, in Bulgarien und in Rumänien, neue Hoffnungsmärkte erschlossen, die dort Unmengen an entsprechendem Risiko durch Kredite zutage ge­bracht haben.

Zum Zweiten wurde die Mentalität der damaligen Regierungsführung angesprochen. – Welche meint der Herr Vizekanzler Spindelegger: die Regierungsführung in Wien oder jene im Land Kärnten? Es ist doch so: Die Landeshaftungen sind über 16 Jahre im Land Kärnten entsprechend mitbeschlossen worden, und zwar von allen hier sich gei­fernd äußernden Parteien, von der SPÖ und der ÖVP, gemeinsam mit den Freiheitli­chen. Die Freiheitlichen hatten allein nie die absolute Mehrheit.

Und das Beste an der ganzen Geschichte ist, dass der Klubobmann Schieder hier he­rausgeht und sagt, die SPÖ habe damit nichts zu tun. Wahr ist vielmehr: Der letzte Be­schluss, jener für die höchste Landeshaftung des Landes Kärnten, wurde mit der SPÖ gemeinsam getragen. Und wer hat damals zugestimmt? Der jetzige Erste Präsident des Kärntner Landtages Ing. Reinhart Rohr von der SPÖ. (Abg. Mag. Schieder: Wer hat es vorgeschlagen?)

Gehen Sie doch zu ihm, betreiben Sie keine Kindesweglegung, nehmen Sie Ihre Ver­antwortung wahr und reden Sie offen gegenüber der Bevölkerung! Unterlassen Sie es, ständig pauschal in Richtung Kärnten zu schimpfen, in Richtung Hypo-Mitarbeiter zu schimpfen, in Richtung einer Partei zu schimpfen! Das haben sich die alle zusammen nicht verdient, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Schie­der: Das ist eure Schande: die Hypo!)

Letztendlich wird es zu wenig sein, alle Sparmaßnahmen von Rot und Schwarz in der Vergangenheit, aber auch die in der Zukunft immer mit den Geldern, die für die Hypo-Rettung notwendig sind, zu argumentieren. Was ist denn mit den 599 Empfehlungen des Bundesrechnungshofes, die seit Jahren nicht umgesetzt sind und jährlich dem Steuerzahler 12 Milliarden € bringen würden? Die wurden alle von Ihnen weggescho­ben, schubladisiert, nicht umgesetzt! (Abg. Mag. Schieder: Eure Schande ist die Hypo!)

Es wäre notwendig, entsprechend für die Sicherheit zu sorgen, dafür zu sorgen, dass keine Polizeiposten geschlossen werden, wie das die ÖVP quer durch Österreich pro­pagiert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es dürfen keine Kürzungen im Gesundheitsbe­reich, im Sozialbereich und bei der Familienförderung vorgenommen werden, sondern es sind endlich die Rechnungshofempfehlungen, die euch von Rot und Schwarz seit Jahren bekannt sind, aus der Schublade herauszunehmen und umzusetzen. Das Geld ist endlich zum Nutzen des Steuerzahlers einzusetzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 217

Hören Sie auf, Ihre parteipolitische Kleingeldwechslerei (Präsident Kopf gibt das Glo­ckenzeichen) – ich bin beim Schlusssatz – hier voranzutreiben! Sie haben bei der letz­ten Nationalratswahl gemerkt, dass es die Bevölkerung nicht goutiert, dass man stän­dig auf ein Bundesland pauschal hinhaut. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Ein bisschen mehr Demut würde ich mir wünschen von der FPÖ!)

17.53


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Franz zu Wort. – Bitte.

 


17.54.05

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Wenn ich als Arzt einem Patienten gegenüberstehe, der todkrank vor mir liegt und im Sterben liegt, dann weiß ich, was ich zu tun habe: Ich werde die nötigen Palliativ-Maßnahmen ergreifen und den Patienten in Frieden gehen lassen. Das Gleiche, denke ich mir, ist im Bankenwesen im übertragenen Sinn auch üblich: Wenn ein Betrieb kaputt ist, we­gen Schulden ganz am Ende ist und nur mehr der Steuerzahler ihm helfen könnte und ihm zu einem künstlichen Leben verhelfen sollte, dann ist das eine unseriöse Vor­gangsweise und eine Reanimation von toten Körperschaften. Das halte ich nicht für richtig, nämlich nicht als Arzt, sondern als Bürger. Das finde ich nicht okay. Ich glaube, das Sinnvollste wäre – wir haben das heute schon von etlichen anderen Rednern auch gehört –, dieses ganze Bankenkonstrukt in Kärnten in die Pleite zu schicken. Denn wenn man es anders macht, so wie es seitens der Regierung geplant ist, dann stellt sich die Frage: Woher nehmen wir das Geld dafür? – Wir nehmen das Geld dem Bür­ger weg, wir müssen einsparen, die Wissenschaft zahlt drauf, die Bildung zahlt drauf. Und der große Plan ist, den Mittelstand weiter zu schröpfen.

Wir haben vor der Wahl die großen Worte gehört, von allen Parteien, der Mittelstand soll gestärkt werden, es sollen bestimmte Lösungen getroffen werden, dass der Mittel­stand entlastet wird. Und jetzt tritt genau das Gegenteil ein: Die freien Unternehmer werden bestraft, die „GesmbH-Light“-Lösung ist ein Rohrkrepierer. Der Gewinnfreibe­trag, der jetzt abgeschafft werden soll, tut vor allem den KMUs ganz, ganz weh. Es ist eine ganz schlechte Politik, für die Unfähigkeit der einen die anderen zahlen zu lassen. Das ist nicht fair und nicht in Ordnung.

Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Wirtschaftsschutzpakt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von den geplanten Änderungen im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes betreffend den Gewinnfreibetrag und die ,GmbH-Light‘ abzusehen.“

*****

Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

17.55


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Franz soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 218

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Wirtschaftsschutzpakt“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung

Die Bundesregierung strebt mit dem geplanten Abgabenänderungsgesetz diverse neue Belastungen der Bürger an – beispielsweise im Bereich der Normverbrauchsabgabe (NoVA), der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie bei diversen Konsumgütern. Gleichzeit sind von der Regierung Maßnahmen geplant, die insbesondere die Unter­nehmer in unserem Land empfindlich treffen und den Wirtschaftsstandort Österreich weiter schwächen werden. Beispielsweise soll bereits sechs Monate nach Einführung der „GmbH-Light“, welche die Neugründung von Unternehmen forcieren sollte, diese wieder abgeschafft werden. Die Verunsicherung ist entsprechend groß – von Rechtssi­cherheit kann keine Rede sein. Außerdem soll der Gewinnfreibetrag für Selbstständige massiv eingeschränkt werden und damit eine weitere Benachteiligung der Unterneh­mer gegenüber unselbständig Beschäftigten erfolgen. 

Nach Bekanntwerden dieser rot-schwarzen Maßnahmen haben die Präsidenten der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer, Dr. Christoph Leitl (ÖVP) und Rudolf Kaske (SPÖ), massive Kritik an der Regierung geübt und ein Aufschnüren des Paketes verlangt. Der ÖVP-Wirtschaftsbund, dessen Präsident Leitl ist, „pocht auf Änderungen beim Abgabenpaket“ und einige Vertreter drohen offen mit einer Ablehnung des Abga­benpaketes im Nationalrat. Arbeiterkammerpräsident Kaske wiederum sagte, wenn „die Wirtschaft das ausverhandelte Steuerpaket wieder aufschnüren will, steht das Ge­samtpaket auf der Kippe“.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von den geplanten Änderungen im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes betreffend den Gewinnfreibetrag und die „GmbH-Light“ abzusehen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig letzter Redner dazu gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Rossmann zu Wort. – Bitte.

 


17.56.19

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Werte Mitglieder von der Regierung! Hohes Haus! Bisher sind es 7 Milliarden €, die wir für die Bankenret­tung aufbringen mussten. Mit dem, Herr Vizekanzler, was Sie uns heute kundgetan ha­ben, sind es 8,5 Milliarden €. 5 Milliarden € davon entfallen auf die Hypo. Und hier wird die Frage gestellt: Was hat das alles mit Bildung, Wissenschaft und Forschung zu tun? – Sehr viel natürlich, denn das, was hier an die Banken gegeben werden muss, fehlt in anderen Bereichen.

Wenn Herr Rosenkranz sich fragt: Warum nicht Soziales?, kann ich ihm die Antwort sehr schnell geben: Die Bildungsfrage ist schlicht und einfach eine eminent soziale Frage. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 219

Jetzt stellt sich die Frage, die der Herr Vizekanzler aufgeworfen hat: Woher kommt denn dieses Debakel? – Das Epizentrum liegt in Kärnten, das ist schon richtig, aber es gibt viele Verantwortliche. Es gibt nicht nur einen Verantwortlichen, der Haider heißt; der mag vielleicht der Hauptverantwortliche sein, aber den Anstieg der Haftungen, Herr Klubobmann Lopatka, haben natürlich auch die ÖVP in Koalition mit Haider und die SPÖ in Koalition mit Haider zu verantworten. Oder haben Sie das alles schon verges­sen? – Das ist das eine.

Das Zweite: Dieses Epizentrum – wie immer bei Beben gibt es natürlich Nachbeben –, das sind nicht die einzigen Verantwortlichen. Mittlerweile hat sich das Epizentrum nach Wien verlagert, dorthin nämlich, wo seither zur Lösung des Problems Hypo Alpe Adria mehr oder weniger alles verschleppt wird. Und man kann die Akteure durchaus einmal beim Namen nennen. Das beginnt bei der Oesterreichischen Nationalbank, beim Gou­verneur Nowotny, der im Sommer 2008 diese Bank noch als „non-distressed“ bezeich­net hat. Und ein halbes Jahr später muss unter Finanzminister Josef Pröll diese Bank notverstaatlicht werden. Und wer war da mit im Rucksack? – Das war der damalige Staatssekretär Schieder, der hat das mitverantwortet. Und die Bayern waren ganz happy, dass sie mit den Österreichern einen Blöden gefunden haben, der ihnen alles abgenommen hat. Das ist die Wahrheit! Und das hat auch dazu geführt, dass wir mitt­lerweile schon so viel Geld ausgegeben haben.

Zweite Verantwortliche: die Finanzministerin Fekter. Und schon wieder waren Sie Staats­sekretär, damals! (Abg. Mag. Schieder: Nicht schon wieder, noch immer!) Fekter hat alles verschleppt, sie hat monatelang davon geredet, dass sie eine für die Steuerzahler günstige Lösung unter Beteiligung der Banken herbeiführen wird. (Abg. Mag. Schie­der: Ja!) Dann kamen die Wahlen dazwischen. Oh je, dann hat man monatelang ge­schlafen. Sie auch! (Abg. Mag. Schieder: Ich habe überhaupt nicht geschlafen!) Sie haben sich schon monatelang für eine Bad Bank ausgesprochen, haben sich aber ge­gen die Finanzministerin in der Regierung nicht durchgesetzt. Das ist schlicht und ein­fach die Wahrheit! Und das hat dazu geführt, dass diese Verschleppung des Verfah­rens uns heute teurer zu stehen kommt als je zuvor. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt gibt es einen neuen Finanzminister. Ganz neu ist er zwar als Finanzminister, aber nicht als Vizekanzler in der neuen alten Regierung. Er kann ja nicht so tun, als wäre die Hypo Alpe Adria an ihm in den letzten Jahren vorbeigegangen. Das ist doch absurd, bitte seien Sie mir nicht böse!

Da heute gesagt wurde, der Herr Vizekanzler hat schon sehr viel getan, frage ich Sie: Was hat er denn getan? – Er hat gesagt, wir müssen das jetzt prüfen, was uns die Task-Force da vorgelegt hat.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat dieses Unternehmens sagen seit langer, langer Zeit – die gibt es im Übrigen nicht mehr, weil sie zurückgetreten sind, weil das, was sie sagen, nicht umgesetzt wurde –, wir brauchen eine Bad Bank. In den Geschäftsbe­richten war das verankert. Das wurde schlicht und einfach alles weggeschoben.

Jetzt, Herr Vizekanzler, kommen Sie her und sagen: Wir müssen das alles prüfen, wir müssen das Beteiligungsmodell prüfen. – Das ist doch absurd! Die Banken signali­sieren seit Langem, dass sie nur an einem interessiert sind: Wenn Beteiligung, dann nur gegen ein Nachlassen bei der Bankenabgabe. Und das bedeutet, dass sich natür­lich das nächste Budgetloch auftut, wenn man bei der Bankenabgabe nachlässt – wie­der weniger Geld für Bildung, wieder weniger Geld für Wissenschaft und Forschung.

Wenn Sie sagen, das muss alles langfristig in Brüssel geprüft werden, wie sich das auf die Staatsschulden auswirkt, so ist auch das, Herr Vizekanzler, absurd. Sie haben in Ihrem Haus Experten sitzen, die Ihnen auf Knopfdruck sagen können, wie sich welche Lösung auf die Maastricht-Verschuldung auswirkt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 220

Ich sage Ihnen auch – denn ich kenne mich da auch ein bisschen aus, und im Übrigen brauchen Sie nur einmal in Luxemburg bei Eurostat anzurufen, die werden Ihnen das auch sagen –: Wenn die Banken kein Risiko übernehmen werden im Beteiligungsmo­dell, dann wird es nichts werden mit der Vermeidung der Anrechnung der Schulden auf die Maastricht-Schulden. So einfach ist das.

Warum, Herr Vizekanzler, schieben Sie das Modell zur Seite, das Wyman vorgelegt hat? Sie haben gesagt: Nicht quantifiziert. – Aber natürlich ist das ein Lösungsmodell unter vielen. Und es ist ja bekannt, dass Herr Peschorn, der Vorsitzende der Finanz­prokuratur, immer wieder darauf gedrängt hat und noch immer drängt. Es ist aber auch bekannt, dass Beamte Ihres Hauses auf eine Lösung drängen, die heißt: Lösen wir diese Hypo Alpe Adria sofort auf und minimieren wir die Kosten des Steuerzahlers und machen wir damit Geld frei für die vielen Aufgaben, die wir in diesem Land zu erledigen haben, die Zukunftsausgaben für die Bildung, für Soziales, für Wissenschaft und For­schung, kurzum für die Zukunft unserer Kinder! – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und NEOS-LIF.)

18.02

18.02.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, zunächst über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stabilitätsab­gabe“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verfassungsrechtliche Schulden­bremse und Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen Gemeinsame Mittel­schule.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensauf­ruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später dabei ablösen. – Bitte.

*****


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 221

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Buchmayr werfen die Abge­ordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.09 Uhr unterbrochen und um 18.12 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und ge­be das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 170; davon „Ja“-Stimmen: 32; „Nein“-Stimmen: 138.

Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Aslan;

Brosz, Brunner;

Glawischnig-Piesczek;

Hable;

Jarmer;

Köchl, Kogler, Korun;

Lichtenecker, Loacker;

Maurer, Meinl-Reisinger, Mlinar, Moser, Mückstein, Musiol;

Pilz, Pirklhuber, Pock;

Rossmann;

Scherak, Schmid Julian, Schwentner, Steinhauser, Strolz;

Vavrik;

Walser, Willi, Windbüchler-Souschill;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Antoni, Aubauer, Auer;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 222

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Belakowitsch-Jenewein, Berlakovich, Bösch, Buch­mayr;

Cap;

Darabos, Darmann, Deimek, Diesner-Wais, Dietrich, Doppler, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela, Franz;

Gahr, Gartelgruber, Gerstl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hafenecker, Hagen, Haider, Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hauser, Hechtl, Hell, Himmelbauer, Höbart, Hofinger Manfred, Höfinger Jo­hann, Holzinger, Huainigg, Hübner;

Jank, Jannach, Jarolim;

Karl, Karlsböck, Kassegger, Katzian, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Knes, Kö­nigsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lausch, Lettenbichler, Lintl, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Nachbaur Kathrin, Neubauer Werner;

Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Podgorschek, Prammer, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Ro­senkranz Walter, Rudas;

Schellenbacher, Schenk, Schieder, Schittenhelm, Schmid Gerhard, Schmuckenschla­ger, Schönegger, Schrangl, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Stefan, Steger, Steinacker, Steinbichler, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vetter, Vilimsky, Vogl;

Weigerstorfer, Weninger, Wimmer, Winter, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela, Wurm Peter;

Yilmaz;

Zakostelsky, Zanger.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsschutzpakt“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 223

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

18.14.036. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gab­riele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird (22 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Darmann. Ich erteile es ihm.

 


18.14.45

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Damen und Her­ren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Eine Diskussion und eine Debatte samt Be­schlussfassung über die vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2014, sprich das ge­setzliche Budgetprovisorium 2014, machen es natürlich notwendig, sich die Nicht- und die Desinformationspolitik der alten und neuen Bundesregierung im Umfeld der letzten Nationalratswahlen in Erinnerung zu rufen, nämlich in dem Sinne, geschätzte Damen und Herren, dass der Bevölkerung vor der Nationalratswahl von der geschätzten Kolle­gin Fekter, vom Herrn Bundeskanzler Faymann, vom damaligen Staatssekretär Schie­der für die Zeit nach der Wahl, für die nächsten Jahre Milch und Honig versprochen wurden, es aber in der Tat so war, dass mit dem Wahlabend und in den nachfolgenden Wochen bei fast jeder Erwähnung das Budgetloch als immer größer und größer be­zeichnet wurde.

Rufen wir uns Folgendes in Erinnerung: Zuerst gab es ein 30-Milliarden-€-Budgetloch, dann gab es ein 40-Milliarden-€-Budgetloch, dann gab es ein 20-Milliarden-€-Budget­loch. Ausfluss dieser Budgetlöcher, verantwortet durch SPÖ und ÖVP, war die nun­mehr auf die Bevölkerung in Österreich in allen Bereichen zurollende Steuerbelas­tungswelle über die nächsten Jahre hinweg, geschätzte Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ) – eine Belastungswelle, die schlussendlich, wenn wir schon über das Bud­getprovisorium reden, darin gipfelt, dass unter anderem nunmehr im Bereich der Si­cherheit gespart wird, geschätzte Damen und Herren.

Im Bereich der Sicherheit wird der Sparstift in brutaler Art und Weise angesetzt, näm­lich nicht nur beim österreichischen Bundesheer, das sowieso schon mit dem niedrigs­ten Budget europaweit auszukommen hat, sondern, geschätzte Damen und Herren, neuerdings auch mit einem Budgetprovisorium, das für dieses Jahr ein Minus von 38 Millionen € bei der Polizei, beim Innenministerium, vorsieht, geschätzte Damen und Herren. Und das alles, wo die Frau Innenministerin keine Möglichkeit auslässt, zu be­teuern: Nein, Einsparungen bei der Polizei sind keine gegeben.

Werte Damen und Herren, die Frau Bundesministerin, aber auch die Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP werden jetzt selbst den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, den Gemeinden, den Exekutivbeamten in den Regionen, insbesondere im ländlichen Raum, erklären müssen, was es denn sonst ist, wenn nicht eine Einsparung, wenn sie ihnen ihren eigenen Posten vor Ort schließen und damit großflächigen Regionen, ins­besondere auch in Kärnten, die Betreuung vor Ort, den Kontakt vor Ort nehmen, ge­schätzte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 224

Faktum ist, dass durch diesen Kahlschlag bei der Polizei, durch diese Einsparungen im Innenministerium die durchschnittliche Interventionszeit der Polizei steigen wird, sich verlängert, dass der persönliche Kontakt zwischen Bevölkerung und Polizei vor Ort er­schwert wird, dass es diese ganze Prozedur des Kahlschlags in einer Zeit der steigen­den Kriminalität gibt, geschätzte Damen und Herren.

Faktum ist, dass auch dem Bundesministerium für Inneres und der gesamten Bundes­regierung bekannt sein muss, dass es eine IMAS-Umfrage unter der österreichischen Bevölkerung mit dem bezeichnenden Titel „Sehnsucht nach Sicherheit“ gibt, die klarlegt, dass 70 Prozent der Bevölkerung von der Politik ein Mehr an Beschäftigung mit dem Thema Sicherheit verlangen, über 25 Prozent der Bevölkerung in dieser Stu­die klar machen, dass sie sich selbst in ihrem eigenen Wohnumfeld in der Nacht nicht sicher fühlen und dass ein Drittel der Bevölkerung klarerweise eine Mehrbeschäftigung der Politik mit dem Kernthema Sicherheit als Grundlage von Lebensqualität haben will, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Das alles sind Fakten, die durch diese Bundesregierung unserer Meinung nach in ver­antwortungsloser Art und Weise weggewischt werden, der Bevölkerung vor Ort, den Gemeinden vor Ort über Nacht eine Postenschließung drübergestülpt wird, ohne die betroffene Bevölkerung vorher miteinzubinden. Das kann es nicht sein, geschätzte Da­men und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wie gesagt, Sicherheit ist ein Grundbedürfnis, eine grundlegende Stärkung von Le­bensqualität, und diese wird durch diese Bundesregierung österreichweit beschnitten. Wir Freiheitliche wissen ganz genau, dass wir der Bevölkerung gerade im Hinblick auf das Thema Sicherheit im Wort sind und werden diesen Kahlschlag bei der Polizei in keiner Art und Weise unterstützen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klubobmann Strache, Mag. Darmann, Kunasek, Dr. Walter Rosen­kranz, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die rot-schwarzen Schließun­gen von Polizeidienststellen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Im Zuge der Budgeterstellung wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass es zu keiner Schließung von Polizeidienststellen kommen wird.“

*****

Ich ersuche inständig um Unterstützung im Sinne unserer Bevölkerung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Das war jetzt nicht ganz zur Sache!)

18.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort ge­meldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.20.34

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Wir haben heute ein gesetzliches Budgetprovisorium zu beschließen, da wir inner­halb der Ressorts Verschiebungen haben und uns deshalb ein weiterlaufendes auto­matisches Provisorium nicht genügen würde.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 225

Der Herr Finanzminister hat schon bekanntgegeben, dass er bis Ende April einen Bun­desvoranschlag für die Jahre 2014 und 2015 und den Bundesfinanzrahmen, der jetzt von 2013 bis 2017 und künftig von 2014 bis 2018 angepasst werden soll, vorlegen wird.

Ich glaube, dass es auch notwendig war, einen Abänderungsantrag einzubringen. In diesem Antrag haben wir uns darauf verständigt, dass bei der gestaltbaren Mittelver­wendung – das ist nichts anderes als die Ermessensausgaben, die es jetzt nach dem neuen Haushaltsrecht ja nicht mehr gibt – eine Bindung in der Höhe von 500 Millionen angesetzt wird, um den Budgetpfad konsequent einzuhalten.

Zur Kritik meines Vorredners möchte ich Folgendes sagen: Herr Kollege Darmann hat ja irgendwann einmal in seinem politischen Leben sowohl der FPÖ als auch dem BZÖ angehört. Gerade diese beiden Parteien haben immer gerufen, dass die etwa 500 Vor­schläge des Rechnungshofes auch umgesetzt werden sollen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Darmann.) – Jetzt darf ich einmal ausreden, Herr Kollege Darmann!

Der Rechnungshof hat beispielsweise vorgeschlagen, dass man doch einmal einen Vergleich hinsichtlich der Polizeiinspektionen zwischen München, anderen großen Städten, Wien und ganz Österreich anstellen sollte. Ich glaube auch, dass es für die Polizisten oft nicht einfach ist, wenn sie alleine in der Nacht auf einem Posten sind. Was soll der machen? – Wenn da irgendetwas passiert, muss er ausfahren, und der Posten ist auch nicht besetzt. Also ich glaube, man kann da wesentlich effizienter wer­den.

Herr Kollege Darmann, Sie sprechen von einem „Kahlschlag“. – Ein Kahlschlag stellt sich für mich anders dar, nämlich dass bei der Polizei Posten eingespart werden, aber nicht dass Polizeiinspektionen zugesperrt werden. Von einem Kahlschlag kann man dabei also überhaupt nicht sprechen. (Abg. Mag. Darmann: Erzählen Sie das den Bür­germeistern!) – Ich bin am Wort, Herr Kollege Darmann! (Abg. Mag. Darmann: Ich darf zwischenrufen!)

Ich verstehe selbstverständlich die Kritik der Bürgermeister, das ist überhaupt keine Frage. Ich verstehe die Sorge, dass der ländliche Raum glaubt, dadurch Nachteile zu haben. (Abg. Mag. Darmann: Hat er ja!) Ich glaube aber, dass es notwendig ist, dass die Polizei bei den Bürgern ist, dass die Sicherheit – nämlich die subjektive und die ob­jektive Sicherheit – der Bevölkerung gewahrt ist. Wir werden das mit dieser Reform hoffentlich erreichen (Abg. Mag. Darmann: Das glaube ich nicht!), und die Frau Bun­desministerin wird alles daran setzen, dass dieses Ziel erreicht wird. Das ist auch der Grund, warum sie mit den Landeshauptleuten darüber spricht.

Herr Kollege Darmann, wenn man in Zukunft über Reformen, Verwaltungsreformen und Einsparungsvorschläge des Rechnungshofes hier herinnen große Reden schwingt, dann sollte man sich auch im Vorhinein schon ein Bild über die Konsequenzen ma­chen, damit man dann nicht im Nachhinein so wie Sie heute Kritik an Verwaltungsre­formen übt. (Beifall bei der ÖVP.)

Für mich, für meine Partei und für den Herrn Finanzminister hat es oberste Priorität, dass wir bis 2016 einen ausgeglichenen Haushalt haben. Es hat oberste Priorität, dass wir diesen dann nachhaltig haben werden, weil wir eben Entlastung des Faktors Arbeit brauchen, weil wir Geld für Familien brauchen, weil wir Geld für Investitionen in die Zu­kunft brauchen und weil wir ganz einfach Arbeitsplätze schaffen müssen und der Wirt­schaft unter die Arme greifen müssen, damit sie Arbeitsplätze schaffen kann. Damit wir die Wirtschaft wieder ordentlich ankurbeln können, brauchen wir jetzt einen Spielraum, und den werden wir schaffen. Deshalb sind die Einsparungen möglich. (Beifall bei der ÖVP.)

18.24



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 226

Präsident Karlheinz Kopf: Ich halte der Ordnung halber noch fest, dass der zuvor von Abgeordnetem Mag. Darmann eingebrachte Entschließungsantrag ausreichend unter­stützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Strache, Mag. Darmann, Kunasek, Dr. W. Rosenkranz, Podgor­schek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die rot-schwarzen Schließungen von Poli­zeidienststellen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 6 betreffend Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovi­sorium 2014) und das Bundesfinanz-rahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird (22 d.B.) in der 9. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 29. November 2014.

Die budgetäre Schieflage der Republik ist wesentlich ausgeprägter als im Vorfeld der Nationalratswahl seitens der Bundesregierung kolportiert wurde. Das Budgetloch wur­de auf bis zu 40 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre verortet. Andere Quellen sprechen von ca. 20 Milliarden Euro. Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere Fi­nanzministerin Maria Fekter sowie Bundeskanzler Werner Faymann und Finanzstaats­sekretär Andreas Schieder setzen auf Nicht- und Desinformation. Nach der Wahl, am Abend des 13. November 2013, räumten die Regierungsparteien plötzlich erheblichen Anpassungsbedarf beim Budget ein. Dem nun vorliegenden Budgetprovisorium kann entnommen werden, dass 38 Millionen in der Sicherheit eingespart werden müssen. Die neuesten Ideen dazu sind, wie der Pressekonferenz von Bundesministerin Mikl-Leitner zu entnehmen war einschneidende Sparmaßnahmen in der Sicherheit und zwar die Schließung folgender Polizeidienststellen:

Im Burgenland werden 11 Dienststellen mit anderen Dienststellen zusammengelegt.

1. Draßmarkt

2. Kohfidisch

3. Kukmirn

4. Markt Allhau

5. Mörbisch am See

6. Nickelsdorf

7. Pöttsching

8. Sieggraben

9. PI-AGM Kittsee

10. PI-AGM Lackenbach

11. Wulkaprodersdorf API

In Kärnten werden 22 Dienststellen mit anderen Dienststellen zusammengelegt.

1. Gallizien

2. Glanegg

3. Globasnitz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 227

4. Hüttenberg

5. Kirchbach

6. Klagenfurt-Hauptbahnhof

7. Kolbnitz

8. Lambichl

9. Liebenfels

10. Mallnitz

11. Metnitz

12. Nötsch

13. Pischeldorf

14. Reichenfels

15. Rosegg

16. Ruden

17. Stall

18. St. Stefan im Lavanttal

19. Weißbriach

20. Weißensee

21. Weißenstein

22. Wernberg

In Niederösterreich werden 21 Dienststellen mit anderen Dienststellen zusammenge­legt.

1. Ardagger

2. Aschbach-Markt

3. Eichgraben

4. Gaaden

5. Gnadendorf

6. Großmugl

7. Gutenstein

8. Harmannsdorf

9. Hollenstein an der Ybbs

10. Klein Pöchlarn

11. Mitterbach am Erlaufsee

12. Neusiedl an der Zaya

13. Puchberg am Schneeberg

14. Schwechat-Mannswörth-ASt

15. Statzendorf

16. St. Leonhard am Forst


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 228

17. Stronsdorf

18. Weidling

19. Weitersfeld

20. Wilfersdorf

21. Zwentendorf

In Oberösterreich werden 21 Dienststellen mit anderen Dienststellen zusammengelegt.

1. Aigen im Mühlkreis

2. Antiesenhofen

3. Frankenburg am Hausruck

4. Gaspoltshofen

5. Gosau

6. Hallstatt

7. Hinterstoder

8. Kefermarkt

9. Molln

10. Neukirchen an der Enknach

11. Oberneukirchen

12. Ontlstraße

13. Ottnang am Hausruck

14. Palting

15. Raab

16. Steinerkirchen an der Traun

17. St. Wolfgang

18. Taiskirchen

19. Ternberg

20. Waizenkirchen

21. Wilhering

In Salzburg werden 9 Dienststellen mit anderen Dienststellen zusammengelegt.

1. Adnet

2. Großarl

3. Henndorf

4. Maria Alm

5. Mariapfarr

6. Mühlbach am Hochkönig

7. Obertauern

8. Rauris

9. Thalgau


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 229

In der Steiermark werden 23 Dienststellen mit anderen Dienststellen zusammengelegt.

1. Arnfels

2. Burgau

3. Gußwerk

4. Hieflau

5. Kirchdorf bei Pernegg

6. Oberwölz

7. Preding

8. Ramsau

9. Semriach

10. Soboth

11. Söchau

12. Spital am Semmering

13. Stallhofen

14. St. Anna am Aigen

15. St. Katharein an der Laming

16. St. Lambrecht

17. St. Lorenzen bei Knittelfeld

18. St. Marein bei Graz

19. St. Peter-Freienstein

20. St. Stefan ob Stainz

21. Übelbach

22. Unzmarkt

23. Wildalpen

In Tirol werden 10 Dienststellen mit anderen Dienststellen zusammengelegt.

1. Dölsach

2. Huben

3. Hungerburg

4. Jochberg

5. Kirchbichl

6. Längenfeld

7. Matrei am Brenner

8. Oberau

9. St. Jakob im Defreggen

10. Vils

In Vorarlberg werden 5 Dienststellen mit anderen Dienststellen zusammengelegt.

1. Alberschwende


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 230

2. Brand

3. Langen bei Bregenz

4. PI-AGM Bregenz

5. PI-AGM Lustenau

Und Wien folgt im Februar 2014.

Leidtragende sind die Bürger, weil die durchschnittliche Interventionszeit - die Dauer der Exekutive ab Verständigung zum Einsatzort - wird dadurch länger, die Möglichkeit des persönlichen Kontaktes durch den Besuch einer Dienststelle erschwert, etc..

Solche Sparmaßnahmen sind in Zeiten steigender Kriminalität sowie stark zunehmen­der Belastungen der Sicherheitswachebeamten unverantwortlich.

Waren es im Jahr 2010 noch 535.745 angezeigte Straftaten, so waren es im Jahr 2012 schon 548.027. Im Vergleich Wien mit München wurden im Jahr 2012 in Wien 203.055 Straftaten angezeigt, umgelegt sind dies 23,1 begangene Straftaten pro Stun­de, und in München 98.583 Straftaten angezeigt, 11,2 Straftaten pro Stunde. Selbst die Aufklärungsquote lag in Wien bei 35,2 und in München bei 60,5 Prozent.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass das Meinungsforschungsinstitut IMAS gerade eine Umfrage mit dem Titel „Sehnsucht nach Sicherheit“ veröffentlicht hat, welche folgende Ergebnisse beinhaltet:

„Ein Drittel der Österreicher fühlt sich in der Nacht unsicher in der Nähe ihrer eigenen Wohngegend, insbesondere Frauen, Menschen unter 30 Jahren und Personen aus den urbanen Zentren Österreichs wollen an gewissen Plätzen in der Nähe ihrer eige­nen vier Wände am Abend nicht alleine unterwegs sein. ()

70 Prozent der Bevölkerung fordern von der Politik sich zumindest etwas mehr mit dem Thema Sicherheit zu beschäftigen, mehr als jeder 4. Österreicher spricht sich sogar für einen besonders intensiven Einsatz der Politiker rund um diese Kernfrage der Lebens­qualität aus.“

http://www.imas.at/index.php/de/imas-report-de/aktuelle-reports/368-23_sehnsucht_nach_sicherheit

Diese Sparmaßnahmen bei der Sicherheit in Österreich sind abzulehnen, denn das würde einen abermaligen Anstieg der Kriminalität auf Kosten der Bevölkerung bedeu­ten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Im Zuge der Budgeterstellung wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass es zu keiner Schließung von Polizeidienststellen kommen wird.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


18.25.19

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretä­rin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zwei Dinge stehen hier und heute auf dem Pro-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 231

gramm, einerseits das Budgetprovisorium, andererseits auch die Novellierung des Bun­desfinanzrahmengesetzes. Das ist bedeutungsvoll.

Frau Kollegin Tamandl hat gemeint, das oberste Ziel dieser Bundesregierung bestünde darin, das strukturelle Nulldefizit im Jahr 2016 zu erreichen. Da stellt sich natürlich die Frage, was eigentlich mit den wirklich wichtigen Zielen des Budgetierens ist, denn das Budget ist ja sozusagen das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm.

Wenn Sie aber sagen, das ist das oberste Ziel, dann frage ich mich: Haben denn ande­re Fragestellungen  arbeitsmarktpolitische, bildungspolitische, sozialpolitische – keine Relevanz? – Offensichtlich ist dem so. Dieses Budgetprovisorium steht ja auch im Zei­chen der restriktiven Budgetgebarung, sprich der Kürzung von Budgetausgaben, zur Erreichung dieses Budgetziels. Es geht nicht etwa um Schaffung von Wachstum zur Erreichung des Budgetziels. Das wäre ja auch eine Möglichkeit, das Ziel zu erreichen, ohne dass man bei den Ermessensausgaben kürzen muss. Aber genau das ist nicht der Fall.

Die Regierung sagt: Nein, wir müssen bei den Ausgaben kürzen. Auf der anderen Sei­te müssen wir aber auch Steuern erhöhen, obwohl im Vorfeld dieser Wahl viel davon die Rede war, Steuern zu senken. Der Herr Vizekanzler hat damals noch vollmundig gesagt: Mit mir kann man nur über Steuersenkungen reden.

Na ja, 1,2 Milliarden € macht das Steuererhöhungspaket aus. Das, was an Kürzungen bei den Ermessensausgaben, den sogenannten gestaltbaren Mittelverwendungen, wie sie nun heißen, vorgesehen ist, sind 500 Millionen €. Natürlich geht das zulasten von Bildung, Wissenschaft und Verwaltung, aber auch zulasten vieler NGOs in den Berei­chen Gesundheit, Soziales und Frauen, denn es wird alle treffen.

Es ist ja Usus dieser und auch der vergangenen Bundesregierung, dass dann, wenn gekürzt wird, nicht prioritär sondern immer über alle hinweg gekürzt wird. Prioritäten­setzungen – wozu brauchen wir denn das? – Das ist doch völlig unnotwendig, Haupt­sache, alles wird gekürzt. Man setzt keine Prioritäten und verwaltet in wichtigen Berei­chen den Mangel und sonst gar nichts.

Bei der Schaffung eines gesetzlichen Provisoriums darf man nicht vergessen, dass das Budget 2014 sehr spät vorgelegt wird und gleichzeitig das Budget 2015 vorgelegt wer­den soll. Da läuft man schon wieder Gefahr, in jene Falle zu gehen, in die Finanzmi­nisterin Fekter im Vorjahr mit dem Bundesfinanzrahmen gegangen ist, nämlich zu ei­nem sehr frühen Zeitpunkt auf Basis früher wirtschaftlicher Daten über etwas zu ent­scheiden, über das man besser erst im Herbst auf Basis zeitnaher Daten entscheiden würde, nämlich über das Budget 2015.

Wenn sich die konjunkturelle Situation ändert, hat das wesentliche Auswirkungen auf das Budget. Das Budget ist ja nichts, bei dem man technokratisch sagen kann: Wir er­reichen jetzt das Nulldefizit. Das Budget ist immer das Ergebnis des Wirtschaftens, das muss einmal in die Köpfe der ÖVP und der SPÖ hinein. Das ist nichts technokratisch Steuerbares.

Jetzt noch zum Bundesfinanzrahmen: Der Bundesfinanzrahmen wird auch geändert. In der Untergliederung 46: Finanzmarktstabilität finden wir die Hypo Alpe Adria und die anderen verstaatlichten Banken. Heute hat uns der Herr Vizekanzler bekanntgegeben, dass uns die Hypo Alpe Adria heuer 1 Milliarde € kosten wird. Für das Jahr 2014 lese ich da drin 133 Millionen €. (Abg. Auer: Im Provisorium! – Abg. Tamandl: Dafür ist das ja ein Provisorium!) – Das ist kein Provisorium, Frau Kollegin, das ist eine Novellierung des Bundesfinanzrahmengesetzes! Da verwechseln Sie zwei Dinge! (Ruf bei der ÖVP: Sie schreien!)

Wir beschließen hier und heute das gesetzliche Budgetprovisorium und die Novellie­rung des Bundesfinanzrahmengesetzes. Wenn da nur 133 Millionen € drinstehen, dann


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 232

tut dieses Rahmengesetz genau eines: Es verletzt Artikel 51 Abs. 8 der Bundesverfas­sung, wo genau drinnen steht, dass eine möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu gewährleisten ist, und das tut es nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Ich sage Ihnen jetzt auch noch, wo Sie nachlesen können, wie das in den einzelnen Details zu machen ist: Im Bundeshaushaltsrecht 2013 § 14 Abs. 2 steht, dass die ein­zelnen Steuerungsmaßnahmen zur Erreichung der Obergrenzen, die dort festgelegt sind, festzuhalten sind. All das findet sich in dieser Novellierung des Bundesfinanzrah­mengesetzes leider nicht. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

18.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krai­ner. – Bitte.

 


18.30.34

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das gesetzliche Budgetprovisorium spiegelt die am späten Vormittag oder frühen Nachmittag beschlossene neue Ministeriumsstruktur wider. Jene Verschiebun­gen, die es zwischen den Ministerien gibt, werden damit auch im Vollzug bis zur Be­schlussfassung des ordentlichen Budgets 2014 verwaltbar. Auf gut Deutsch: Es wird dafür gesorgt, dass zum Beispiel Ostermayer nicht mehr Frauenminister ist, sondern Heinisch-Hosek, und Heinisch-Hosek nicht mehr Kunst und Kultur hat, sondern Oster­mayer. Das war jetzt nur beispielhaft. Es gibt noch eine Reihe von anderen Verschie­bungen.

Das Zweite, das wir hier drinnen haben, ist die Kürzung der gestaltbaren Mittelverwen­dungen mit 500 Millionen €, da auch klar gesagt worden ist, dass wir dort, wo es geht und wo es sinnvoll ist, sparen wollen. Wir wollen auch investieren, wo es notwendig ist, so wie wir das in den letzten Jahren gemacht haben. Damit sind wir sehr gut durch die Krise gekommen. Da geben uns die Zahlen und vor allem der Vergleich mit allen anderen europäischen Ländern recht. Das endgültige Budget für 2014 wird Ende April im Hohen Haus vorgestellt, und wir werden im Mai ausreichend Zeit haben, das im De­tail zu diskutieren.

Ja, das Ziel dieser Bundesregierung ist es, bis 2016 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu haben. Das ist eines der Ziele. Das ist hier ablesbar, da hat Kollege Ross­mann recht. Das heißt aber nicht, dass es gar keine anderen Ziele gäbe. Das Regie­rungsprogramm hat nicht nur das Kapitel Budgetpolitik, sondern eine Reihe anderer Kapitel, in denen auch andere wesentliche Ziele festgehalten sind. Heute bei den Ak­tuellen Stunden, als es um Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Europapolitik und um den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit gegangen ist, haben Sie klar mitbekommen, was die Ziele der Bundesregierung in diesen Bereichen sind.

Zum Vorwurf des Rasenmähers: Das ist eben nicht der Fall. Auch rückblickend ist es nicht so, wenn es zum Beispiel darum gegangen ist, dass Personal im Bundesdienst abgebaut werden soll. Da war ganz klar, dass das nicht für den Lehrerbereich und den Sicherheitsbereich gilt. Es wurden einzelne Bereiche ganz klar ausgenommen.

Genauso handelt es sich bei den Ermessensausgaben nicht um ein Rasenmähen, wie der Vorwurf lautete, sondern explizit um gestaltbare Mittelverwendungen und nicht nur um die Ermessensausgaben. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied. Es ist dann eben nicht der Rasenmäher, der einfach über die einzelnen Ressorts drüberfährt.

Zur Frage der Konjunktur: Ja, die Konjunktur kann sich verändern, und das hat Auswir­kungen. Aber genau deswegen haben wir auch das neue Haushaltsrecht. Deswegen haben wir bei den Ausgaben in konjunkturabhängigen Bereichen keine fixen Obergren­zen. Bei den Lehrergehältern ist das aber zum Beispiel nicht so, denn da wissen wir jetzt schon ziemlich genau, wie viel wir im nächsten und übernächsten Jahr ausgeben


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müssen. Aber bei Fragen wie zum Beispiel: Wie hoch ist der notwendige Zuschuss zu Pensionen? Wie viel Geld brauchen wir für Arbeitsmarktpolitik? – ist es eben variabel gehalten. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.) Das ist variabel gehalten, genau deswegen, weil die Konjunktur dazu führen kann, dass man mehr oder auch weniger Geld braucht, als man budgetiert hat. Das heißt, die Konjunktur ist im Haushaltsrecht eingebaut. Insofern verstehe ich Ihren Vorwurf nicht.

Zur Hypo: Dieses gesetzliche Budgetprovisorium und das BFRG gelten bis Mai, das ist hier auch klar gesagt worden. Bis Mai wird man mit den 133 Millionen € auskommen. Da wird man das nicht brauchen. Es ist auch klar und bereits im Vorfeld gesagt wor­den, dass uns die Hypo Geld kosten wird. Sie wird uns mehr als diese 133 Millionen € kosten. Wie viel sie im folgenden Jahr genau kostet, wissen wir nicht. 1 Milliarde ist je­denfalls in den Budgetplanungen zum jetzigen Zeitpunkt eingestellt. Zu dem Zeitpunkt, wenn das Budget vorgelegt wird, wird auch klar sein, in welche Richtung die Sanierung der Hypo geht und wie viel Geld in welchem Jahr dafür notwendig sein wird. Dann wird das auch ganz klar und transparent vorgelegt. Wieso da ein Verstoß gegen Bundes­verfassungsgesetze vorliegen sollte, ist mir nicht klar, da auch klar gesagt wird, dass das bis zur Verabschiedung des Bundeshaushaltsrahmens und des Bundeshaushalts­gesetzes 2014 im Mai gilt. Insofern glaube ich, dass die Kritik großteils ins Leere geht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Ing. Dietrich zu Wort ge­meldet. – Bitte, Frau Klubobfrau.

 


18.35.21

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren! Völlig egal, was Sie von den Regierungsparteien uns erzählen wollen, wie gut alles ist, wie toll alles ist – lesen Sie die „Kronen Zeitung“! Dort steht es drinnen: „Jetzt kommt die Steuer-Lawine“ auf uns zu. Die Steuerlawine! (Die Rednerin hält das Titelblatt der „Kronen Zeitung“ in die Höhe. – Ironische Heiter­keit bei SPÖ und ÖVP.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Wahrheit ist, dass die Bürger ohne Ende belastet werden. (Abg. Königsberger-Ludwig: Die Wahrheit in der „Kronen Zeitung“!) Ursprünglich wurde seitens der SPÖ versprochen: Wir schenken 1 100 € pro Jahr für die mittleren Einkommen. (Ruf bei der SPÖ: Von „schenken“ kann keine Rede sein!) Das hat Herr Bundeskanzler Faymann gesagt. Außerdem weiß man seit Eugen Freund nicht mehr, was bei der SPÖ unter mittleren Einkommen zu verstehen ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Seitens der ÖVP war dann von der Entfesselung der Wirtschaft die Rede. Meine ge­schätzten Damen und Herren! Daraus ist eine Knebelung geworden.

Ich meine, es ist höchste Zeit, dass die Steuerzahler einmal sehen, was diese Regie­rung macht. 5,5 Milliarden Belastung auf der einen Seite stehen großzügig verschenk­ten 100 Millionen Förderung für Investitionsmaßnahmen auf der anderen Seite gegen­über. Von der Gewichtung kann sich jeder ein Bild machen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die Zeiten sind sehr schwierig. Wir haben mehr als 400 000 arbeitslose Menschen, die auf einen Job hoffen, Menschen, die ar­beiten wollen. Viele sind irgendwo in Umschulungsmaßnahmen und wollen arbeiten. Die Leute haben Angst vor der Zukunft, weil rundherum Betriebe geschlossen werden. Sie hoffen darauf, dass die Wirtschaft angekurbelt wird.

Wir vom Team Stronach wollen eine Wirtschaftsoffensive. Wir wollen, dass die Wirt­schaft gestärkt wird. Wir wollen eine Steuerreform und dass der Wirtschaftsmotor und der Konsum angekurbelt werden. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 234

Und was fällt Ihnen zu dieser Thematik ein? – Ihnen fallen neue Steuern ein. Sogar der Wirtschaftskammerpräsident Leitl sagt: „Wer für neue Steuern ist, vertreibt Investoren und vermindert Arbeitsplätze“. Geschätzte Kollegen von der ÖVP! Auf wen hören Sie eigentlich? – Ich denke einmal, dass er als Ihr großer Wirtschaftsboss doch Gewicht haben wird. Sie können doch seine  (Ruf bei der ÖVP: Auf den Frank!) – Ja, das wä­re toll, Herr Kollege. Wenn Sie auf den Frank hören würden, würde Österreich toll da­stehen. Wir wären dann eine Vorbildregion, ein Vorbildstaat. (Beifall beim Team Stro­nach. – Ruf bei der ÖVP: Wo ist er denn?)

Meine geschätzten Damen und Herren! Ein Thema, das auch allen unter den Nägeln brennt, ist die Sicherheit und die Schließung der Posten draußen im ländlichen Raum. Eigenartigerweise hat man immer gehört: Qualitätsverbesserung, es wird noch siche­rer. Nur Frau Kollegin Tamandl hat Licht ins Dunkel gebracht. Sie hat nämlich das ge­sagt, was wir vermutet haben. Es wird eine Einsparung auf Kosten der Sicherheit, auf Kosten der Bürger geben. (Abg. Tamandl: Wann habe ich das gesagt?) Heutzutage ist nur mehr einer sicher, nämlich der Einbrecher. Er weiß aus der Zeitung, dass es zwi­schen 40 und 60 Minuten dauert, bis irgendjemand von der Polizei kommt, um zu hel­fen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Sie sagen: Kein Problem, da gibt es dann ei­nen Knopf bei der Gemeinde, auf den man drücken kann. Eigenartigerweise wird in der Steiermark – Kollegin Martina Schenk wird das bestätigen – eine Gemeinde nach der anderen zugesperrt, zugedreht. Da wird drübergefahren. Wo bitte sollte dann noch ein Knopf angebracht sein, wenn nicht einmal mehr das Gemeindeamt in Funktion ist? (Beifall beim Team Stronach.)

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis. Es ist unsere Aufgabe und unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich die Menschen in diesem Land sicher fühlen. (Abg. Dr. Lo­patka: Glück auf fehlt noch!) – Glück auf! (Beifall beim Team Stronach.)

18.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


18.40.01

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Dietrich, vielleicht lesen Sie auch die Seite 2 in der „Krone“, in der von der Umfrage geschrieben steht, ob Herr Stronach vermisst wird. Ergebnis: 91,3 Prozent sind der Meinung, dass sie Herrn Stro­nach hier im Hohen Haus nicht vermissen! (Abg. Dr. Lopatka: Kollegin Dietrich, so ei­ne Zeitung zitieren Sie? Da wird sich der Frank ärgern!) Sie sollten sich doch die ganze Zeitung näher anschauen – und nicht nur die Titelseite. (Abg. Ing. Dietrich: Das ist ei­ne Frechheit!)

Meine Damen und Herren, das Budgetprovisorium ist notwendig, weil wir derzeit kein Bundesfinanzgesetz für 2014 haben, eben aufgrund der Nationalratswahlen, und weil wir heute schon Änderungen im Bundesministeriengesetz beschlossen haben, Ände­rungen in Bezug auf Ressortzuständigkeiten, so zum Beispiel auch im Familienbereich.

Ja, es ist richtig, es sind auch 500 Millionen € an Einsparungen sozusagen eingepreist, und zwar alle Ministerien betreffend.

Auch ein Wort zu den Polizeiposten, weil das jetzt hier offensichtlich eine Polizeipos­ten-Diskussion wird, es steht aber eigentlich das Thema Budgetprovisorium 2014 auf der Tagesordnung: Kollegin Tamandl hat das nicht mit in Verbindung gebracht, Frau Kollegin Dietrich, sondern das ist Ihre Interpretation, die nicht stimmt.

Wenn wir von den Polizeiposten reden, müssen wir schon auch dazusagen: Alle Poli­zistinnen und Polizisten bleiben in den jeweiligen Bezirken erhalten. Es werden keine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 235

Personalstellen abgebaut! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hagen: Und die fehlen dann im ländlichen Raum!)

Zu dem Zirkus, der hier herinnen dazu verbal veranstaltet wird – es werde mit dem Ra­senmäher drübergefahren, es werde alles zugesperrt –, muss ich sagen, das stimmt doch alles nicht. Es wird weder bei den Personalstellen noch bei den Polizistinnen und Polizisten, was deren Zahl betrifft, eingespart. Was aber gemacht werden wird: Posten werden zusammengelegt. Jawohl, wenn man einen Polizeiposten hat, wo sieben Poli­zisten waren, wird es so sein, dass diese sieben einem oder zwei Posten in der Umge­bung zugeteilt werden. (Abg. Steinbichler: Und dann eben genau dort fehlen!)

Dass die Bürgermeister keine Freude damit haben, ist nachvollziehbar, weil Polizeipos­ten doch eine wichtige Einrichtung für die Gemeinden darstellen, aber an Sicherheit für die Bevölkerung wird es durch diese Maßnahme nicht mangeln, meine Damen und Herren! Das gehört der Ordnung und der Richtigkeit halber auch dazugesagt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das budgetäre Ziel für die nächsten Jahre ist auch klar for­mulierbar: Wir brauchen einen ausgeglichenen Haushalt – und diesen werden wir mit Finanzminister Vizekanzler Spindelegger erreichen. Es wird ein Budget vorgelegt wer­den, das für das Jahr 2016 ein strukturelles Nulldefizit vorsieht, das Budgetdefizit wird in den nächsten Jahren abgebaut werden, und zwar von minus 1,4 Prozent im heuri­gen Jahr bis auf minus 0,45 Prozent im Jahr 2016.

Daher haben wir dann, wenn man Länder und Gemeinden dazurechnet, ein ausgegli­chenes Budget – und das ist notwendig für die Zukunft unseres Landes. Der Fahrplan ist Ihnen ja auch bekannt: Am 29. April 2014 wird es die Budgetrede geben, dann die Budgetberatungen im Budgetausschuss und Ende Mai wird der Beschluss hier im Ple­num erfolgen.

Ein letztes Wort, da auch das Thema Steuern angesprochen wurde: Ja, es ist richtig, das ist eine Kraftanstrengung, und wir sagen Ja zu dieser Kraftanstrengung. Es bedarf aber auch neuer Steuern. Wir haben damit auch keine Freude, aber es ist notwendig, damit wir die Budgetdisziplin mit dem Ziel für das Jahr 2016 einhalten können.

Wir machen aber auch Reformen, das möchte ich schon betonen. Im Gesundheitsbe­reich wird die Bundesgesundheitsreform umgesetzt; das steht im Regierungsprogramm.

Was den Pensionsbereich betrifft, haben wir ein ambitioniertes Ziel: Erhöhung des Pensionsantrittsalters auf 60,1 Jahre – ein Jahr mehr, als die Pensionskommission vor­geschlagen hat. In den nächsten Jahren steigt erstmals das Antrittsalter stärker als die Lebenserwartung.

Wir sparen aber auch in der Verwaltung, und zwar durch Personalabbau im öffentli­chen Dienst.

Meine Damen und Herren, reden Sie diese Maßnahmen nicht klein! Sie sind wichtig, denn das Ziel ist ein ausgeglichenes Budget 2016.

Wir werden aber auch Offensivmaßnahmen starten in Bezug auf die Bereiche Wachs­tum, Beschäftigung, Familien und Pflege, weil wir das für die Zukunft unseres Landes und vor allem für die Menschen brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


18.44.15

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS-LIF): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger vor den Bildschirmen und auf der Galerie!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 236

Das Parlament, dieses Gebäude hier, ist ein Wahrzeichen der Demokratie. Deshalb sind wir uns auch darin einig, dass dieses Gebäude, dieses Parlament einer dringend notwendigen Sanierung bedarf. Worüber wir uns allerdings nicht einig sind, ist die Fi­nanzierung dieser Sanierung.

NEOS ist der Ansicht, dass die politischen Parteien einen finanziellen Beitrag zu dieser Sanierung leisten sollen und müssten, und am besten ginge das über die Reduzierung der Bundes- und Landesparteienförderung. Ja, Sie haben richtig gehört: Kürzung der Parteienförderung! Zum wiederholten Male sagen wir das.

Wenn Sie geglaubt haben, dass unsere Anträge betreffend Kürzung der Parteienförde­rung einfach abgeschmettert werden und wir auf diesem Thema nicht draufbleiben, darf ich Ihnen hiemit zum wiederholten Male versichern: Das wird so nicht funktionie­ren, und wir werden auf diesem Thema draufbleiben.

Die für die Sanierung des Parlamentsgebäudes erforderlichen 350 Millionen € sind bei Minderausgaben von jährlich zirka 3,3 Millionen an Bundesparteienförderung und 9,6 Mil­lionen € an Landesparteienförderung über einen Zeitraum von 27 Jahren aufzubringen.

Wir bekennen uns zur öffentlichen Förderung der Politik, der politischen Parteien, aber nicht in diesem Ausmaß. Österreich ist Europameister in der Disziplin Parteienförde­rung. Unser Land hat pro Kopf eine dreizehn Mal so hohe Parteienförderung wie Deutschland und eine zwanzig Mal so hohe wie die Schweiz. Das ist zu viel, und das verstehen daher die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht! Wir müssen aufhö­ren, Unmengen an Geld in Großflächenplakate und überbordende Parteistrukturen zu stecken. Das brauchen wir nicht.

Wenn die notwendigen Schritte nicht erfolgen, kann ich Ihnen, wie gesagt, verspre­chen: Wir werden auf diesem Thema draufbleiben, wir werden den Druck erhöhen, wir werden beim Thema Kürzung der Parteienförderung nicht locker lassen.

Daher bringt NEOS folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Reduktion der Bundes- und Landesparteien-Förderung und Verwendung der Minderaufwendungen für die Sanierung des österreichischen Parlaments

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Nationalrat so rasch wie möglich Novellen des Parteiengesetzes und des Parteien-Förderungsgesetzes zuzuleiten, die eine der­artige Reduktion der Bundes- und Landes-Parteienförderung vorsehen, dass mit den Mindereinnahmen eine nachhaltige Sanierung des österreichischen Parlaments (iHv rund 350 Mio. Euro) gewährleistet werden kann.“

Danke schön. (Beifall bei NEOS-LIF.)

18.47


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Hable eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Reduktion der Bundes- und Landesparteien-Förderung und Verwendung der Minderaufwendungen für die Sanierung des österreichischen Parlaments


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 237

eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vor­sorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich Novel­len des Parteiengesetzes sowie des Parteien-Förderungsgesetzes zuzuleiten, die eine derartige Reduktion der Bundes- und Landes-Parteienförderung vorsehen, dass mit den Mindereinnahmen eine nachhaltige Sanierung des österreichischen Parlaments (iHv rund 350 Mio. Euro) gewährleistet werden kann.“

Begründung

Im Sinne eines Bekenntnisses zu einer nachhaltigen Sanierung des zentralen Wahr­zeichens der Demokratie sind sowohl die im Hohen Haus vertretenen Fraktionen als auch die politischen Parteien auf Länderebene aufgefordert, einen finanziellen Beitrag für Instandsetzung und Modernisierung des Parlamentsgebäudes zu leisten.

Ein solcher Beitrag kann unseres Erachtens am effizientesten im Wege einer Reduk­tion der Bundes- und Landes-Parteienförderung geleistet werden: Die für die Variante der nachhaltigen Sanierung des Parlamentsgebäudes (Instandsetzung und Nutzbar­machung bislang ungenutzter Raumressourcen, z.B. durch Dachbodenausbau) erfor­derlichen rund 350 Mio. Euro sind bei Minderausgaben von jährlich ca. 3,3 Mio. Euro an Bundesparteienförderung und jährlich insgesamt ca. 9,6 Mio. Euro an Landes-Par­teiförderungen in rund 27 Jahren aufzubringen.

Da Österreich, was die Höhe der Parteienförderung anbelangt, weltweit den zweiten Rang einnimmt, ist eine derartige Reduktion nicht nur verkraftbar, sondern ohnehin längst notwendig. Der Umstand, dass die Bundesländer ein Vielfaches der Bundesför­derung (dzt. rund 29 Mio. €, Gesamtsumme Länderförderung: rund 104 Mio. €) aus­schütten, rechtfertigt die Herabsetzung des Korridors für die Landesförderung auf max. 17 Euro je Wahlberechtigtem.

Der Korridor für die Bundesförderung ist zeitgleich auf ein Maximalniveau von 4,6 Euro je Wahlberechtigtem zu begrenzen, um eine etwaige weitere Erhöhung (derzeit wäre eine Anhebung auf 11 Euro je Wahlberechtigtem grundsätzlich möglich) zu verhindern.

Die im Parteiengesetz und Parteien-Förderungsgesetz festgelegten Valorisierungsklau­seln sind angesichts des ohnehin hohen Förderniveaus umgehend außer Kraft zu set­zen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Danninger. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


18.47.21

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Jochen Danninger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Wir haben es jetzt schon mehrfach gehört: Das gesetzliche Budget­provisorium ist vor allem aus zwei Gründen notwendig. Der erste Grund ist, dass es aufgrund der Änderung der Kompetenzlage zu Verschiebungen gekommen ist. Wir ha­ben schon gesagt, der Bereich Integration ist ins Außenministerium gewandert, Kunst und Kultur ins Bundeskanzleramt. Das gesetzliche Budgetprovisorium ermöglicht es, dass man Kompetenzlage und die notwendigen Budgetmittel wieder zusammenführt –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 238

bis zum Inkrafttreten des Finanzgesetzes 2014. Die gesetzliche Anpassung verhindert also, dass die Kompetenzlage und die entsprechende Verteilung auseinanderfallen.

Das Nächste ist, dass die budgetäre Ausstattung für diese Kompetenzverschiebungen auch die Änderungen aufgrund von Reform und Modernisierung der Verwaltungsge­richtsbarkeit berücksichtigt.

Das gesetzliche Budgetprovisorium ermöglicht aber auch – und das ist der zweite we­sentliche Grund – die Aufnahme notwendiger Mittel. Sie wissen, es gibt einen Unter­schied zum automatischen Budgetprovisorium, nämlich dass die Finanzschulden beim automatischen Budgetprovisorium nur bis zur Hälfte der Finanzschulden des Vorjahres aufgenommen werden können. Aufgrund des Rhythmus der Steuereingänge ist es so, dass normalerweise in der ersten Hälfte des Finanzjahres mehr Mittel benötigt werden; das gesetzliche Budgetprovisorium hebt diesen Engpass auf, und somit haben wir die Möglichkeit zur notwendigen Mittelaufnahme.

Im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung und zur Sicherung eines stabilen Budget­pfades ist beim gesetzlichen Budgetprovisorium auch die Reduktion der sogenannten Ermessensausgaben der Ministerien in der Höhe von rund 500 Millionen € vorgesehen.

Somit dürfen die Ressorts aufgrund der normierten Bindung die entsprechenden Beträ­ge nicht mehr ausgeben. Jedes Ressort wird so anteilig einen Beitrag leisten, wobei die Ressorts eigenständig entscheiden, welche Einsparungen konkret vorgenommen werden.

Trotz der notwendigen Einsparungen bleiben aber wichtige Impulse unangetastet. So wird die Bundesregierung im Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2014, das dem Ho­hen Haus Ende April vorgelegt wird, Sorge tragen, dass etwa die Mittel für die bilate­rale Entwicklungszusammenarbeit im Außenministerium nicht gekürzt werden.

Der geltende Bundesfinanzrahmen für das Jahr 2014 wird an die Werte des gesetzli­chen Budgetprovisoriums angepasst, da die Umschichtungen aufgrund der Kompe­tenzänderungen auch Auswirkungen auf den Bundesfinanzrahmen haben.

Mit dem gesetzlichen Budgetprovisorium kann das Budget 2014 mit der notwendigen Sorgfalt und Überlegtheit vorbereitet und beraten werden. So kann schrittweise auf die Senkung des strukturellen Defizits hingearbeitet werden. Klare Zielrichtung der Bun­desregierung ist es, die notwendige Budgetkonsolidierung voranzutreiben und somit zeitgleich Impulse für die Wirtschaft und Beschäftigung durch eingestellte Offensivmaß­nahmen sicherzustellen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


18.51.05

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Liebe Zuschauer! Wenn heute das Budgetproviso­rium beschlossen wird, so entsteht ein Puffer, der es ermöglicht, das neue Budget qua­litätsvoll auszuarbeiten, und das ist auch gut so. Aber was meine ich mit „qualitätsvoll“ im Zusammenhang mit dem Budget? – Damit meine ich sicher nicht, dass einfach nur der Sparstift angesetzt wird und somit gewisse bestehende wichtige Strukturen ge­schwächt werden. Es sollte auch noch etwas Platz bleiben für Innovationen und gute Ideen.

Im Regierungsprogramm wurde eine stetige Budgetkonsolidierung vereinbart, damit wir alle gemeinsam ab 2016 ein strukturelles Nulldefizit erreichen. Um diesen Pfad be­schreiten zu können, müssen wir alle Kräfte bündeln. Als Unternehmerin habe ich ge­lernt, wie wichtig nachhaltiges Wirtschaften ist, um auch in Krisenzeiten bestehen zu


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 239

können und stark zu bleiben. Nachhaltigkeit bringt eine gewisse Stabilität mit sich, si­chert somit Arbeitsplätze und ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Deshalb müsste Nachhaltigkeit meiner Meinung nach eine viel größere Rolle bei den Überlegungen zur Budgeterstellung spielen. Wenn solche Nachhaltigkeitsüberlegungen bei der Erstellung des neuen Budgets einfließen, dann ergibt das Warten auf das neue Budget maxima­len Sinn.

Ich wünsche daher all jenen, die in der nächsten Zeit am Zustandekommen des Bud­gets mitarbeiten, allen voran dem Herrn Bundesminister für Finanzen und dessen Team, bei der Erstellung eines Budgets in den kommenden Wochen und Monaten recht viel Kraft, aber auch recht viel Mut zu Nachhaltigkeitsüberlegungen und freue mich bereits jetzt auf die Zusammenarbeit. Alles Gute und vielen Dank für die Aufmerk­samkeit! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


18.53.34

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Dieses Budgetprovisorium, das heute beschlossen wird, ist ganz klar eine verfassungsmäßige Notwendigkeit bis zum endgültigen Rahmen.

Wir wollen dem Hohen Haus in Form von Entschließungsanträgen schon ein paar Dinge mitgeben, wie dieses zukünftige, konkret gestaltete Budget auszusehen hat. Da gibt es eben in der jüngsten Zeit Vorkommnisse, wo wir sagen, da muss man ein ers­tes, ein zweites oder vielleicht sogar ein drittes Mal hinsehen, bevor man dort staatliche Gelder einsetzt.

Der erste Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung von Gehaltserhöhungen für hoch dotierte Kulturmanager

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Erhöhung der Geschäftsführer- und Vor­standsgehälter der im direkten oder indirekten Besitz der Republik Österreich stehen­den „Kulturgesellschaften“ auf unbefristete Zeit auszusetzen.“

*****

Ich spreche hier von den Fragen der Bundestheaterholding beziehungsweise der Töch­ter, Staatsoper, Volksoper, Burgtheater. Dort gibt es Spitzenmanager, die gute Arbeit leisten, auch gut entlohnt werden. Aber insbesondere in der letzten Zeit, ich spreche hier vom sogenannten Burgtheaterskandal, hat sich doch das eine oder andere einge­schlichen und ist durch die mediale Beobachtung gegangen, wo wir bis heute hier im Hohen Haus mangels der Bereitschaft der Regierung keine Auskunft bekommen ha­ben. Es war nicht möglich, eine Sitzung des Kulturausschusses zu diesem Thema zu bekommen, um hier fragen zu können. Die entsprechenden Auskünfte sind nicht erteilt.

Die Medien überschlagen sich jeden Tag anders. Es geht offensichtlich darum, dass in diesem Bereich Millionenverluste gemacht werden. Es geht darum, dass offensichtlich buchhalterische Tricks angewendet werden und dass letztlich Dinge passieren bis hin


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 240

zu wechselseitigen Anschuldigungen, wer was wann wo wie gewusst hat, was zu einer Entlassung geführt hat, wobei die Betroffene erst unlängst im Radio gegenüber Ö 1 ge­sagt hat, alle Anschuldigungen seien haltlos. Bitte, was passiert da?

Es ist einfach nicht so, dass man sagen kann, die Kunst ist frei. Eine gewisse Ein­schränkung gibt es nämlich dort, wo Steuermittel eingesetzt werden. Das ändert nichts daran, dass es gute Aufführungen gibt, dass es ausgebuchte Häuser gibt oder Ähnli­ches. Aber wenn wir als Staat dort zuschießen, muss es möglich sein, auch eine Kon­trolle zu bekommen, wo Steuermittel hinfließen. Es ist nicht so, dass die betroffenen Personen direkt am Hungertuch nagen würden, aber es wäre ein sichtbares Zeichen. Wenn man auch davon spricht, dass die Gagen von 2011 auf 2012 um fast 7 Prozent erhöht wurden und für die Geschäftsführer in diesen fünf Gesellschaften 1,7 Millionen € jährlich an Gehältern ausbezahlt werden, dann ist das bezeichnend. Dem soll hier ein kleiner Riegel vorgeschoben werden.

Der zweite Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung des Budgetbegleitgesetzes 2014

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Regierungsvorlage zum kommenden Budgetbegleitgesetz den Ausschluss der „Junge Grüne/Junge Alternative“ von Förde­rungen, insbesondere nach dem Bundesjugendförderungsgesetz, sicherzustellen.“

*****

(Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Laut einer Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2013 hat diese Gruppierung im zweiten Halbjahr 2012 einen Betrag von rund 55 000 € bekommen. Und was diese Organisa­tion anstellt, haben wir gesehen. Es handelt sich plötzlich nur mehr um eine Home­page, die sie nur angeboten haben. Auf den Inhalt der Homepage der eigenen Domain haben sie überhaupt keinen inhaltlichen Einfluss. Nein, so etwas! Das drückt einem ja die Tränen der Rührung in die Augen.

In Wirklichkeit, meine Damen und Herren von den Grünen, bringt es Herr Kollege Steinhauser – er ist gerade nicht hier – nicht einmal zusammen, sich im Fernsehen von Gewaltaktionen oder Ähnlichem zu distanzieren. Das ist kein Wunder, denn das ist auch seine geistige Schöpfung. Er war ja Gründer der grünen Jugend und so weiter, Sprecher, Landessprecher. Er war in diesen Funktionen tätig. Es ist das eine Vereini­gung der Jugend, die auf ihrer Homepage postet: Unseren Hass könnt ihr haben! Sie stellen auch noch taxfrei fest: Bitte, lieber gewalttätiger Schwarzer Block, komm aus Deutschland, mach mit bei unserer Demonstration, macht die entsprechenden Randa­le! Wenn euch die Polizei daran hindert, die Ballbesucher direkt zu attackieren so wie beim letztjährigen Ball, wo das gelungen ist, wenn man eben zu nahe dran war, dann ruiniert halt wahllos irgendwelche Schaufensterscheiben! – Wahrscheinlich waren das Schaufensterscheiben mit rechtsextremem, faschistischem, nazistischem Hintergrund. Wahrscheinlich war es diese Aggression, die sie hier loslassen musste.

Einer solchen Jugendvereinigung, die so etwas zulässt, kann kein staatliches Geld zu­fließen. Das muss rechtzeitig sichergestellt werden, daher dieser Antrag. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 241

Nachdem die Ausreden zu hören waren und nach den Beteuerungen, in Zukunft werde auf den Inhalt dieser Homepage geschaut, geachtet, da werde nichts mehr passieren, ist vor Kurzem auf dieser Homepage schon noch etwas passiert, nämlich erst jetzt, nach all diesen Beteuerungen: Seid ihr alle gut nach Hause gekommen? Ich hoffe, ihr hattet keine Probleme und wir sehen uns nächstes Jahr wieder. – Das ist die Distan­zierung à la Grüne, wenn dort hinten schon wieder bewusst gelächelt wird. Die Screen­shots sind da. Sie können sich gerne mit Ihren Randalierern wieder zusammenstellen. Wir haben eine andere Auffassung von Demokratie. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Wir sind die, die dafür eintreten, dass Sie Ihre Meinung jederzeit geschützt sagen kön­nen. Ihre Methode ist es, politisch Andersdenkende zu verprügeln, Schachmatt zu set­zen. Das ist Ihre Devise. Das ist Ihre Sache. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Da können Sie jetzt schreien, was Sie wollen. Gehen Sie das nächste Mal mit Frau Wulz mit beim Schwarzen Block, wo Sie herumeiern! Die ist doch zwei oder waren es drei oder zweieinhalb Meter neben dem Schwarzen Block gegangen. Die hat mit dem überhaupt nichts zu tun! – Hören Sie doch auf mit diesem Schleier, und glauben Sie nicht, irgendwer in Österreich würde das noch verstehen!

Ihre Bundesvorsitzende Glawischnig hat es nämlich ganz genau verstanden, als sie während der Schrecksekunden bei der Pressekonferenz gesagt hat, dass Sie mit dem allem nichts zu tun haben wollen und Ausschluss und so weiter. Die hat ganz genau gemerkt, worum es sich hier dreht. Denn Ihnen ist Ihre Larve heruntergerissen worden. Es geht Ihnen darum, Meinungsterror zu verbreiten, und nichts anderes. (Beifall bei der FPÖ.)

19.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


19.00.36

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Meine Damen und Herren! Unsere Verantwortung ist es, dass Österreich ge­stärkt aus der immer noch andauernden Krise hervorgeht. Solide Staatsfinanzen und die Reduzierung des Schuldenstandes sind dafür unerlässlich. Damit die Finanzierung des Bundeshaushalts sichergestellt werden kann, schaffen wir mit dem gesetzlichen Budgetprovisorium eine Finanzierungsgrundlage für die nächsten Monate bis zum Be­schluss des Budgets 2014 im Mai. (Präsident Ing. Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Die Nationalratswahl sowie die darauffolgenden Regierungsverhandlungen im letzten Jahr ermöglichten es nicht, das Budget 2014 zeitgerecht vorzulegen. Und dieser heuti­ge Beschluss ermöglicht es uns, in Ruhe ein qalitätsvolles Budget für 2014 zu bera­ten. – So gesehen war der Hinweis von Dr. Maria Theresia Fekter im Oktober 2013 durchaus richtig.

Mit dem gesetzlichen Budgetprovisorium werden die bisherigen Budgetpläne sowie Teile des Regierungsübereinkommens provisorisch bis zur Stellung des Budgets 2014 fortgeschrieben. Mit den festgelegten niedrigeren Ausgabenobergrenzen und den Ein­sparungen bei den sogenannten Ermessensausgaben in der Höhe von rund 6 Prozent beziehungsweise in der Summe von rund 500 Millionen € wird das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Staatshaushaltes bis 2016 konsequent verfolgt. Der im Ausschuss bei Abänderung präzisierte und ergänzte Entwurf trägt auch der neuen Ressortverteilung entsprechend Rechnung.

Ich bin froh, dass vom Herrn Vizekanzler als zuständiger Ressortminister diese Vorlage so zügig vorgelegt wurde. Sie ist eine wesentliche Grundlage auf dem Weg, das Ziel eines ausgeglichenes Haushalts 2016 zu erreichen. Verantwortungsvolle Budgetpolitik


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 242

nimmt Rücksicht auf zukünftige Generationen, allein deshalb stimmen wir der Vorlage gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich darf noch ergänzen, dass die von Dr. Walter Rosenkranz im letzten Debattenbeitrag eingebrachten Anträge ausreichend unterstützt sind und daher in die Debatte einbezogen werden.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

betreffend Aussetzung von Gehaltserhöhungen für hoch dotierte Kulturmanager

Die Republik Österreich ist 100% Eigentümerin der Bundestheater-Holding GmbH, die­se wiederum ist 100% Eigentümerin der Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und der Wiener Staatsoper GmbH. Alle vier genannten besitzen gemeinsam zu unter­schiedlichen Anteilen 100% die Art for Art Theaterservice GmbH. Diese fünf Gesell­schaften, die direkt oder indirekt der Republik Österreich gehören, beschäftigen acht hochbezahlte Geschäftsführer bzw. Vorstände mit einem durchschnittlichen Jahresein­kommen 2012 von 212,5 Tausend Euro (laut Einkommensbericht des Rechnungs-
hof 2013). In Summe bezahlt somit der Steuerzahler für fünf Gesellschaften allein für die Geschäftsführer/Vorstände 1,7 Millionen Euro jährlich. Diese Gehälter wurden von 2011 auf 2012 um bis zu 6,97% erhöht. Spesen und sonstige Vergünstigen nicht ein­berechnet.

Obwohl die Manager dieser Kulturbetriebe fürstlich entlohnt werden, kommt es in den genannten Institutionen zu Misswirtschaft, wie der jüngste Fall rund um die beiden Ge­schäftsführer der Burgtheater GmbH, Matthias Hartmann und Silvia Stantejsky, gezeigt hat. Mitverantwortlich ist auch der Holding Geschäftsführer Dr. Georg Springer. Miss­wirtschaft und saftige Gehaltserhöhungen in Republikskulturgesellschaften bei gleich­zeitiger Steuererhöhung für Arbeiter, die einen Bruchteil dieser Kulturmanager verdie­nen, können nicht im Sinn der Republik Österreich sein.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Erhöhung der Geschäftsführer- und Vor­standsgehälter der im direkten oder indirekten Besitz der Republik Österreich stehen­den „Kulturgesellschaften“ auf unbefristete Zeit auszusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

betreffend die Erstellung des Budgetbegleitgesetzes 2014

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und


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Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Fi­nanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundes­finanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird (22 d.B.) am 29.1.2014

Laut einer Anfragebeantwortung durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend vom 18. Februar 2013 hat der Förderungsnehmer „Junge Grüne/Junge Al­ternative“ unter dem Titel Basis- und Projektförderung auf der Grundlage des Bundes­jugendförderungsgesetzes im zweiten Halbjahr 2012 die Summe von 54.504,65 Euro überwiesen bekommen.

Im Zuge des diesjährigen „Akademikerballes“ der FPÖ ist es zu schweren Gewalttaten von Demonstranten gekommen.

Mit ein Grund für diese Gewaltexzesse, bei der Dutzende Verletzte und Sachschäden in Millionenhöhe verzeichnet werden mussten, waren minutiös geplante Vorbereitun­gen, um die Demonstrationen eskalieren zu lassen.

So wurde auf der Homepage “nowkr.at“ mit dem Slogan „Unseren Hass den könnt Ihr haben“ offen zu Gewalt aufgerufen. Medieninhaber dieser Homepage sind die Jungen Grünen. Es wurden auch Busfahrten von der Bundesrepublik Deutschland nach Öster­reich angeboten, obwohl bekannt war, dass es sich bei den damit angesprochenen Personen um extrem gewaltbereite Linksextremisten und Mitglieder des sogenannten „schwarzen Blocks“ handelt.

Auch Tage nach den Ausschreitungen schließt die Obfrau der Jungen Grünen, Witzani Diana, im ZIB 2 Interview eine weitere Zusammenarbeit mit dem schwarzen Block nicht aus. Des Weiteren liegt ein Videomitschnitt vor, auf dem Janine Wulz, ehemalige ÖH-Vorsitzende und Grün-Funktionärin, den sogenannten Schwarzen Block skandiert und mit diesem kommuniziert. Auch ihr Nickname auf Twitter, wo Frau Wulz als „still fighting“ auftritt, zeigt die Nähe zu Gewalt und militantem Auftreten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wir aufgefordert, in der Regierungsvorlage zum kommenden Budgetbegleitgesetz den Ausschluss der „Junge Grüne/Junge Alternative“ von Förde­rungen, insbesondere nach dem Bundesjugendförderungsgesetz, sicherzustellen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


19.02.47

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen, geschätzte Herren! Ge­schätzte Delegation der Regierung, von der wir heute immerhin zwei Personen hier bei uns haben! Geschätztes Teilparlament (sich auf die Zahl der anwesenden Abgeordne­ten beziehend)! Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es, damit wir überhaupt über ein Budget diskutieren können, Millionen Österreicherinnen und Österreicher be­darf, die täglich brav arbeiten und brav ihre Steuern zahlen. Das gibt uns überhaupt die Möglichkeit, heute hier über ein Budget zu sprechen.

Ein Teil dieser Österreicherinnen und Österreicher, nämlich 250 000, sind Ein-Perso­nen-Unternehmen. Das sind viele kleine Selbständige, die sich jetzt ganz besonders für die Diskussion über diesen Gewinnfreibetrag interessieren. Deswegen möchte ich


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das heute einmal hervorheben. Sie haben in den letzten Wochen und Monaten mit der GmbH light-Diskussion schon für genug Verunsicherung gesorgt, mit der Ansage, dass es wenig Rechtssicherheit gibt.

Ich bin der Meinung, wir sollten die Budgetdiskussion nutzen, jene Maßnahmen zu er­greifen, die nicht unmittelbar Geld kosten, die aber sehr wohl ein Signal sind für jene, die auch Leistung bringen und die in den Staatssäckel einzahlen. Daher haben wir ei­nen ganz konkreten Vorschlag für den Gewinnfreibetrag, der in die Richtung geht, den Grundsockel von 30 000 € Einkommen pro Jahr auf 60 000 € zu erhöhen und gleich­zeitig die Menschen davon zu befreien, jährlich Aktien kaufen zu müssen oder grund­sätzlich Zwangsinvestitionen zu tätigen.

Viele von Ihnen kennen das vielleicht, dass im Dezember der Steuerberater oder die Steuerberaterin anruft und fragt, ob man schon die Wertpapiere gekauft hat. Das ist ir­gendwie nicht ganz der Ansatz der Grünen.

Wir haben daher ganz eine konkrete Ansage, und deswegen bringe ich auch gleich fol­genden Antrag dazu ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verdoppelung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag im Einkommen­steuergesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf ei-
ner Novelle des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der beim Gewinnfreibetrag den Grundfreibetrag statt bisher für 30.000 Euro hinkünftig für 60.000 Euro Jahresge­winn bei gleichzeitigem Wegfall der Investitionsverpflichtung in begünstigte Wertpapiere vorsieht.“

*****

Das ist ein Vorschlag, Sie werden Hunderte weitere von mir hören. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

19.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht und wird in die Debatte einbezogen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Köchl, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

betreffend Verdoppelung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag im Einkommen­steuergesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Fi­nanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundes­finanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird (22 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 245

Begründung

Mit dem Gewinnfreibetrag wurde für Unternehmerinnen und Unternehmer versucht, ei­nen Ausgleich für die vergleichbare Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehaltes bei DienstnehmerInnen zu schaffen. Beim Gewinnfreibetrag werden 13% des Jahresge­winnes steuerfrei gestellt. Die Deckelung dieses Gewinnfreibetrages beträgt grundsätz­lich 100.000 und ist vorübergehend von 2013 bis 2016 reduziert.

Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Eu­ro und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen.

Dieser Grundfreibetrag ist für die Viertelmillion Einpersonenunternehmerinnen und -Un­ter­nehmer sowie alle anderen Selbstständigen Österreichs eine wichtige Entlastung und Anerkennung ihrer Leistungen.

Der Investitionsdruck in begünstigte Wertpapiere für Gewinnanteile über 30.000 Euro schafft falsche Anreize. Die Rücklagenbildung der EPU über mehre Jahre sollte nicht über die Finanzmärkte erfolgen müssen. Das Investitionserfordernis in Wertpapiere soll daher hin künftig nicht mehr steuerlich begünstigt werden.

Der Grundfreibetrag sollte hingegen von derzeit 3.900 Euro (30.000 Euro Gewinn) auf zukünftig 7.800 Euro (60.000 Euro Gewinn) angehoben werden. Gleichzeitig soll der Gewinnfreibetrag bei 7.800 Euro gedeckelt werden und damit der investitionsbedingte Anteil wegfallen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der beim Gewinnfreibetrag den Grundfreibetrag statt bisher für 30.000 Euro hinkünftig für 60.000 Euro Jahresgewinn bei gleichzeitigem Wegfall der Investitionsverpflichtung in begünstigte Wertpapiere vor­sieht.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuz­das. – Bitte.

 


19.05.21

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Bei den Debattenbeiträgen, die ich speziell aus den Op­positionsreihen gehört habe, fielen Worte wie „zu wenig Offensivmaßnahmen“, „zu ge­ringe Lohnabschlüsse“. – Eines kann man hier schon festhalten: Man kann es der Op­position nicht recht machen, denn zu wenig gespart wird außerdem. Aber das liegt wohl an der Definition von Opposition als Summe all jener, die an der Regierung nicht beteiligt sind und mit der Regierungsarbeit nicht einverstanden sind. (Abg. Mag. Kog­ler: Das müsste nicht so sein!)

Die Regierung Faymann I hat Österreich gut durch die Krise gebracht. Dieser Weg wird fortgesetzt und mit dem Budgetprovisorium wird der erste Schritt dazu getan. Es wird nämlich damit sichergestellt, dass der Konsolidierungsbedarf eingehalten und die Refi­nanzierung des Bundes sichergestellt wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 246

Die Mittelbindung wurde grundsätzlich gleichmäßig auf die Ressorts aufgeteilt, mit eini­gen Ausnahmen. Von dieser Bindung ausgenommen sind die Bereiche Forschung, Landeslehrer, Universitäten, Pensionen, gemeinwirtschaftliche Leistungen und Infra­struktur ÖBB.

In diesem Zusammenhang erlauben sie mir ein paar Worte zur Bedeutung der For­schung und der Finanzierung der Universitäten. Hier werden die Weichen für zukünft­ige Arbeitsplätze gestellt. Damit werden die Grundlagen geschaffen, um künftig in der Wirtschaft, in der Wissenschaft, im Wettbewerb und in der Forschung vorne zu bleiben, denn nur wenn wir vorne bleiben, werden sich Unternehmenszentralen in Österreich ansiedeln und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen. Und wenn wir – das sei bei dieser Gelegenheit auch erwähnt – neue Universitäten schaffen, dann muss auch die Finanzierung der bestehenden sichergestellt werden. Aber nicht in der Form, dass das vorhandene Geld auf alle gleich verteilt wird, sondern dass auch zusätzliches Geld eingebracht wird, damit die Universitäten zumindest gleichbleibende oder mehr Mittel für ihre Arbeit zur Verfügung haben.

Wir müssen uns hier an den Besten in Europa orientieren. In den skandinavischen Ländern Schweden, Finnland, Dänemark lagen die Forschungsquoten im Jahr 2012 zwischen 3 und 3,6 Prozent. Da gibt es für Österreich Luft nach oben. Aber wir sind auf einem guten Weg, wenn ich mir ansehe, dass die Forschungsausgaben im Jahr 2000 bei 1,93 Prozent, im Jahr 2012 bei 2,84 Prozent lagen. Das heißt, selbst in Zeiten der Budgetkonsolidierung wurde hier mehr in die Forschung gegeben. Es ist wichtig, diese Offensivmaßnahmen zu setzen und in die Zukunft zu investieren.

Es ist Ziel der Bundesregierung, in den Bereichen Forschung, Technologie und Inves­tition und Innovation in die Spitzengruppe der innovativsten Länder aufzusteigen. Mit dem Budgetprovisorium und mit dem im Frühjahr zu beschließenden Haushalt 2014 werden die Weichen dafür gestellt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


19.08.34

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS-LIF): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere Mitglie­der des Wirtschaftsbundes! Wir sollen heute ein Budgetprovisorium durchwinken, das geprägt ist von undefinierten Einsparungen – nicht priorisiert, wie es Bruno Rossmann genannt hat –, denen einnahmenseitig erratische Rechtsrahmen gegenüber stehen. Ge­meint ist damit die geplante Einschränkung des Gewinnfreibetrags, die Nicht-Absetz­barkeit von Kosten für Arbeitsleistung und die abenteuerliche Konstruktion der „GmbH gründungsprivilegiert“ – auch wenn diese vielleicht jetzt nicht mehr so heißt.

Damit vermittelt die Regierung den kleinen Unternehmen vor allem eines: Rechtsunsi­cherheit. EPU und Gründer sind aber nicht nur irritiert, die sind richtig wütend. Redet eigentlich irgendjemand von den Regierungsparteien irgendwann mit Unternehmen? – Das kann nicht sein, sonst gäbe es ja nicht diese kurzsichtigen Vorschläge zur Geldbe­schaffung.

Da nützt es auch nicht viel, wenn an anderer Stelle positive Initiativen angekündigt wer­den. Und ja, diese positiven Initiativen gibt es auch. Anfang Dezember habe ich Brigitte Jank – die jetzt nicht hier ist – aufmerksam zugehört, als sie hier einige Dinge aufge­zählt hat, die jetzt auch in das Regierungsprogramm Eingang gefunden haben.

Da ist die Rede von Entbürokratisierung, Prüfung und Auslotung der Potenziale zur Sen­kung der Lohnnebenkosten, Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesell­schaftliche Rahmenbedingungen. Aber was heißt das denn konkret? – Das sind doch


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nur Überschriften, das sind blumige Ankündigungen, die sind lange bekannt, wenig kon­kret, und vor allem eines nicht, sie sind nicht terminisiert. Hier fehlt jede Vision, Unter­nehmertum an sich zu fördern.

Wir sollten eigentlich darüber reden, wie wir es vor allem den kleinen und kleinsten Un­ternehmen leichter machen können, zu wachsen, Menschen einen Arbeitsplatz zu geben. Wir sollten darüber reden, wie Start-ups Innovation schnell zur Marktreife brin­gen – das ist für den globalen Wettbewerb wichtig –, durch eine schnelle und substan­zielle Senkung der Dienstgeberbeiträge, eine Reform der Gewerbeordnung, der Förde­rung von privaten Investitionen und Risikokapital, Crowdinvestment, Crowdfunding und so weiter und so fort. Dadurch entsteht Innovation, dadurch entsteht Beschäftigung.

Stattdessen liegt vor uns ein Abgabenänderungsgesetz, mit dem gute Entwicklungen wieder rückgängig gemacht werden. Wir wollen das Wohnzimmer einrichten, derweil zündet die SPÖ die Küche an, die ÖVP sieht zu und spielt sich dann noch als Feuer­wehr auf.

Wenigstens die Gesellschaftsteuer soll mit 1. Jänner 2016 abgeschafft werden. Das ist gut, aber spät. Das könnte aus unserer Sicht schon nächstes Jahr passieren.

Deshalb bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Kapitalverkehrssteuergesetzes zuzuleiten, der die Ab­schaffung der Gesellschaftssteuer mit 01.01.2015 vorsieht.“

*****

Und wenn wir schon beim Abschaffen unnötiger Steuern sind, dann nehmen wir uns auch die Mindestkörperschaftsteuer vor. Die Mindest-KöSt belastet Unternehmen in ei­ner Phase, wo Liquidität sehr wichtig ist, zusätzlich und unnötig. Das Geld sollte als ar­beitendes Kapital in den Unternehmen bleiben. Das Steueraufkommen entgeht uns ja nicht. Die KöSt wird ja abgeführt, wenn die Gewinne in den Unternehmen schlussend­lich anfallen.

In diesem Sinn bringen wir folgenden zweiten Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Körperschaftssteuergesetzes zuzuleiten, der die Ab­schaffung der Mindestkörperschaftssteuer mit 01.01.2015 vorsieht.“

*****

Der Nationalrat wolle über die Tippfehler hinwegsehen, die ich jetzt beim Vorlesen be­merkt habe.

Zu guter Letzt noch zum Theater mit der GmbH light: Da wird letztes Jahr eine an sich sinnvolle Maßnahme beschlossen, das Mindeststammkapital auf das Niveau eines eu­ropäischen Durchschnitts zu senken. Viele, die vielleicht vorher erfolgreich als EPU tä­tig waren, haben dann auch tatsächlich eine GmbH light gegründet. Und jetzt, gerade ein halbes Jahr später, punziert man diese Gründer als „gründungsprivilegiert“ und er­höht das Erfordernis wieder. Und warum? – Ausschließlich um mehr Mindest-KöSt kas­sieren zu können!

Ich verrate Ihnen ein Geheimnis. Es ist nicht die Funktion des Stammkapitals, dem Fi­nanzminister möglichst viel Mindestkörperschaftsteuer zu liefern. Das Stammkapital bei


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Gründung ist weitgehend bedeutungslos. Es steht in keinem belastbaren Verhältnis zum Gläubigerschutz. Wie hoch soll denn das Stammkapital idealerweise sein? Rei­chen diese 35 000 €, oder müssen wir weiter erhöhen? Oder ist es vielleicht so, dass dieser Betrag von Unternehmen zu Unternehmen variiert?

Diese Fragen stellt niemand. Und diese Fragen beantwortet vor allem auch niemand. Die Höhe des Stammkapitals ist völlig willkürlich festgelegt. Unternehmer sind in der Lage, ihre Firmen eigenverantwortlich zu führen. Das Mindeststammkapital ist Aus­druck einer Bevormundung von Unternehmern, die nicht mehr zeitgemäß ist.

Gehen wir also den guten Schritt der GmbH light weiter und reduzieren wir das Stamm­kapital bei Gründung auf null. Es wird aus den Unternehmensgewinnen in weiterer Fol­ge aufgebaut werden.

Wir schlagen daher die Einführung einer GmbH „Zero“ vor und bringen dazu folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, das GmbH Gesetz dahin gehend zu ändern, dass das erforderliche Mindeststammkapital für die GmbH € 0 beträgt.

*****

Mit den im Abgabenänderungsgesetz geplanten Maßnahmen zum Rückbau der GmbH light unter Einschränkung des Gewinnfreibetrags würde Österreich tatsächlich zu ei­nem unternehmerfeindlichen Land. Es wird zwar kein funktionierendes Unternehmen dadurch existenzielle Probleme bekommen, aber Sie werden wohl nicht ernsthaft er­warten, dass dadurch mehr Beschäftigung ausgelöst wird. Das ist arbeitsmarktfeindli­che Politik. Das Potenzial für neue Arbeitsplätze liegt nämlich genau bei den kleinen und kleinsten Unternehmen, bei den Zivilkapitalisten.

Den Antrag der Grünen zum Gewinnfreibetrag werden wir übrigens auch unterstützen. Wir sind zwar keine Freunde der geplanten Deckelung, aber immerhin 80 Prozent der EPU werden mit dieser Maßnahme erreicht, und so gesehen ist das ein guter Schritt.

Ich appelliere auch noch insbesondere an das unternehmerische Gewissen jener ÖVP-Abgeordneten, die Mitglied des Wirtschaftsbundes sind. Ich lade Sie ein, im Sinne ei­ner konstruktiven Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Österreich für unsere An­träge zu stimmen. Erledigen Sie nicht weiter das Geschäft der SPÖ! – Danke. (Beifall bei NEOS-LIF.)

19.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Es folgt die Stellungnahme von Frau Staatssekretärin Mag. Steßl. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


19.15.17

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl: Herr Prä­sident! Geschätzter Kollege! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist ein Erfolgsmodell, und das hat sich daran gezeigt, dass Österreich sehr, sehr gut durch die Wirtschaftskrise gekommen ist und weit besser dasteht als andere EU-Länder. Österreich hat die niedrigste Arbeits­losenquote, eine nach wie vor steigende Beschäftigung, die Zinsen sind auf einem his­torischen Tiefststand und auch die Wirtschaftsleistung ist pro Kopf die zweithöchste in der Europäischen Union.

Worauf basiert dieser erfolgreiche Weg Österreichs? – Dieser Erfolg basiert auf dem Fleiß der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf der Innovationskraft der Unterneh-


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men, der Exportstärke unserer heimischen Unternehmen, der Europaorientierung die­ses Landes, aber auch auf einer funktionierenden Sozialpartnerschaft und einem um­sichtigen und vor allem auch ausgewogenen Budget und einer ausgewogenen Finanz­politik. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Aufgabe der Bundesregierung ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die­ser erfolgreiche Weg Österreichs weiterhin möglich ist. Und das Budgetprovisorium, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist heute der erste Schritt. Wichtig bei die­sem Budgetprovisorium ist es, dass wir eine ausgewogene Konsolidierung vornehmen, vor allem auch eine stetige Konsolidierung, damit wir bis 2016 ein strukturelles Nullde­fizit auch erreichen. Wir haben, anders als andere Länder, einen Weg der stetigen Konsolidierung gewählt, sparen sinnvoll und machen aber auch offensive Maßnahmen.

Mir ist es persönlich wichtig, dass wir gerade, wenn wir von Offensivmaßnahmen spre­chen, in den Ausbau der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern, in die Kinderbetreuung, in die Pflege, aber vor allem in den Ausbau der sozialen Dienstleis­tungen auch im ländlichen Raum investieren, Maßnahmen setzen für die Jugend, aber auch Maßnahmen setzen, um die Frauen zu fördern. Und insbesondere ist es auch wichtig, sich gerade in budgetär harten Zeiten Spielräume im Budget zu erarbeiten und auch zu erhalten, um diese Maßnahmen setzen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Staat spart aber auch bei sich selbst. Wir haben im Budgetprovisorium 2014, wie auch im Regierungsprogramm vereinbart, bei den Ermessensausgaben Einsparungen von rund 500 Millionen € vorgesehen. (Abg. Mag. Kogler: Was heißt „bei sich selbst“?) Vor Beschlussfassung im Budgetausschuss gab es ja noch Umschichtungen zwischen den einzelnen Ministerien, und hier möchte ich besonders erwähnen, dass ich mich auch bei den einzelnen Ministern und Ministerinnen für die hervorragende Zusammen­arbeit und vor allem auch für das Zusammenstehen in budgetär schwierigen Zeiten be­danken möchte.

Zum Vorredner, Herrn Kollegen Alm, der heute schon sehr viel über das Abgabenän­derungsgesetz gesprochen beziehungsweise schon die verschiedensten Entschlie­ßungsanträge eingebracht hat: Herr Kollege Alm, das Abgabenänderungsgesetz ist der nächste Schritt, den wir auch im Budgetprozess haben werden. Wir werden einen Fi­nanzausschuss haben, und dort bin ich dann schon auf die Diskussion gespannt. Aber ich glaube, dass wir mit einer GmbH „Zero“ nicht unbedingt eine gründerfreundliche Strategie fahren, insbesondere auch, wenn ich mir den konsumentenschutzrechtlichen Aspekt ansehe.

Wenn Sie sich die Regierungsvorlage genauer durchgesehen hätten, die heute den Mi­nisterrat passiert hat, dann wüssten Sie, dass die Mindest-KöSt bei der Gründung 500 € pro Jahr beträgt. Rechnen Sie diese 500 € pro Jahr durch zwölf und erklären Sie das einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin, die auch jedes Monat hart für ihr Geld arbeiten müssen und auch keine Privilegien erreichen! Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und insbesondere auch der Faktor Arbeit sind nach wie vor schwer belastet. Hier gilt es eben, auch eine gewisse Steuergerechtigkeit darzulegen.

Mit Anpassungen, Ökologisierungen und auch dem Schließen von Schlupflöchern liegt dem Hohen Haus dieses Abgabenänderungsgesetz vor. Die bis dato gesetzten bud­getären Schritte sind wichtig, aber es ist auch notwendig, dass weitere Schritte folgen. So wurde sowohl vom Kanzler, als auch vom Vizekanzler eine Sechsergruppe einge­setzt, die die Steuerreformkommission politisch koordinieren soll. Auch ich werde die­ser Gruppe angehören, und gemeinsam mit Expertinnen und Experten werden wir da­rüber beraten, wie wir die Steuerstruktur anders gestalten können, denn die arbeiten­den Menschen erwarten sich nach der Krise, wenn wir uns budgetäre Spielräume erar­beitet haben, eine Entlastung, vor allem eine strukturelle Änderung im Einkommensteu­ergesetz. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 250

Sie sehen also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns ambitionierte Ziele für das Budgetjahr 2014/2015 gesetzt. Ich darf noch einmal betonen, gerade auch, weil ich vier Jahre diesem Hohen Haus angehört habe, dass ich mir mit allen Da­men und Herren Abgeordneten eine gute Zusammenarbeit wünsche, und ich darf da­bei noch unterstreichen, dass Sie in mir in finanz- und budgetpolitischen Dingen stets eine Gesprächs- und Diskussionspartnerin finden werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor sich Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort meldet, darf ich nur kurz bekannt geben, dass die von Herrn Abgeordnetem Mag. Alm eingebrachten Anträge ausreichend unterstützt sind, ordnungsgemäß eingebracht wur­den und mit in Verhandlung stehen.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable und Kol­leginnen und Kollegen

betreffend Neuregelung der Gesellschaftssteuer im Kapitalverkehrssteuergesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vor­sorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Kapitalverkehrssteuergesetzes zuzuleiten, der die Ab­schaffung der Gesellschaftssteuer mit 01.01.2015 vorsieht."

Begründung

Die Abschaffung der Gesellschaftssteuer ist im Regierungsprogramm verankert. Die Abschaffung wird allerdings erst mit 01.01.2016 angepeilt. Die Unternehmer_innen werden hingegen durch das geplante Abgabenänderungsgesetz weiter belastet. Der Wirtschaftsstandort Österreich verliert dadurch zunehmend an Attraktivität. Daher wäre eine frühzeitige Abschaffung der Gesellschaftssteuer ein wichtiges und positives Signal für die Unternehmer_innen in Österreich. 

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable und Kol­leginnen und Kollegen

betreffend Neuregelung im Körperschaftssteuergesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vor­sorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 251

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Körperschaftssteuergesetzes zuzuleiten, der die Ab­schaffung der Mindestkörperschaftssteuer mit 01.01.2015 vorsieht."

Begründung

Das Regierungsprogramm hat die Erleichterung unternehmerischer Tätigkeit angespro­chen, welche auch unmittelbar auf die Beschäftigungssituation in Österreich wirkt. Die Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer wäre ein wesentliches und positives Signal an den Wirtschaftsstandort und die österreichischen Unternehmer_innen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable, Kollegin­nen und Kollegen

betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“

eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vor­sorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, das GmbH Gesetz dahingehend zu abzuän­dern, dass das erforderliche Mindeststammkapital für die GmbH € 0 beträgt.“

Begründung

Erst im Juli wurde das Mindeststammkapital für GmbHs von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt und damit die GmbH „light“ ins Leben gerufen. Diese Erleichterung in der Aufbringung von Eigenkapital für die Gründung war begrüßenswert und die geplante Rücknahme der Novelle stößt bei Wirtschaftstreibenden auf Unverständnis. Der Wirt­schaftsstandort Österreich benötigt ein unternehmer_innenfreundliches Klima. Die Ein­stiegshürden ins selbstständige Unternehmertum sollen so gering wie möglich gehalten werden. Scheinbar ist es der Bundesregierung aber nicht möglich, Rechtssicherheit für Unternehmer_innen zu gewährleisten, siehe dazu auch das Tabakgesetz, denn durch das Abgabenänderungsgesetz sollen die Anforderung betreffend Mindeststammkapital der GmbH wieder revidiert und zusätzliche bürokratische Hürden wie die Anführung ei­nes als diskriminierend verstehbaren Zusatzes im Firmenwortlaut eingebaut werden. Eine Stärkung der Eigenkapitalbasis für junge Unternehmen ist grundsätzlich zu begrü­ßen, sollte jedoch nicht über den Weg einer zwangsweisen Gewinnrücklagendotierung erreicht werden. Um den Gründer_innen den Einstieg weiter zu vereinfachen wäre eine Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf € 0 begrüßenswert. Der GmbH-Gründer lässt jährlich 25 Prozent des Gewinns in das Eigenkapital fließen, bis ein Stammkapital von € 10.000 erreicht ist.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 252

19.22.51

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es wurde vom Herrn Staatssekretär, von der Frau Staatssekretär und von einigen Vorrednern die Wichtigkeit des gesetzlichen Budgetprovisoriums ja schon erwähnt. Ich bin nicht der Meinung meines Vorredners, der gemeint hat, dieses gesetzliche Budgetprovisorium müsse mit Gewalt durchgepeitscht werden.

Wir wissen, dass es wichtig und richtig ist, aufgrund der Verschiebungen der Ressorts in der Regierung und in dem Wissen, dass im ersten Halbjahr in einzelnen Bereichen mehr Geld ausgegeben wird und die Einnahmen erst später sprudeln, und unter Be­rücksichtigung der 500 Millionen €, die nächstes Jahr eingespart werden sollen, dass die Regierung ordentlich arbeiten soll. Ansonsten wirft man der Regierung wieder vor, sie leiste keine ordentliche Arbeit, und deshalb ist heute, wie gesagt, dieser Beschluss wichtig.

Es wurde heute auch schon des Öfteren und immer wieder hier in diesem Haus der Rechnungshof zitiert. Er ist wichtig, er zeigt auf, wo man einsparen kann, und zeigt ein­fach die Fehler auf, die in unserer alltäglichen politischen Tätigkeit, in den Ministerien und Staatssekretariaten gemacht werden. Auch jeder Betrieb wird durchleuchtet und es wird aufgezeigt, wo man eigentlich sinnlos Geld ausgibt und wo wir wieder einspa­ren können.

Das soll man sich auch zu Herzen nehmen, und deshalb verstehe ich den Redebeitrag von Herrn Darmann überhaupt nicht, der den Rechnungshof immer wieder zitiert. Wenn man den Rechnungshofbericht anschaut, dann weiß man, dass sich mein Hei­matbundesland Kärnten, das in den letzten Jahren ja nicht gerade von der ÖVP regiert worden ist – wir waren zum Teil auch dabei –, bei den Umsetzungen der Vorgaben des Rechnungshofs im letzten Drittel befunden hat. Der Rechnungshof sagt, diese Sicher­heitsreform ist für die Menschen wichtig. Ich weiß, dass Bürgermeister etwas anderes vertreten müssen, das ist für mich logisch, aber das ist für die Menschen wichtig, damit mehr Sicherheit gewährleistet ist.

Wir wissen, dass wir die Sicherheit im Staat zu verteidigen haben. Wir gehören noch immer zu den sichersten Ländern weltweit. Und warum? – Weil es schon einmal im Jahr 1991 eine Reform gegeben hat, bei der man in die Zukunft geschaut hat. Im Jahr 2001 hat es eine Reform gegeben, aber es gibt noch immer Länder, die ein bisschen besser sind als wir, aber wir wollen die Besten sein. (Zwischenruf des Abg. Mag. Darmann.)

Von Experten ausgearbeitet und empfohlen, vom Rechnungshof gutgeheißen – also, dann stehen wir doch bitte zu diesen Reformen im Sinne der Sicherheit der österreichi­schen Bevölkerung. Es ist nicht zu glauben, dass da dagegen gearbeitet wird, um da­mit politisches Kleingeld zu machen, nur weil irgendwo Gemeinderatswahlen vor der Tür stehen, so wie in Kärnten.

Ich bin dafür nicht zu haben. Ich bin Politiker, weil ich Verantwortung tragen will für die­ses Land, und da gehört die Sicherheit dazu. Es gibt keinen Polizisten weniger. Zum ländlichen Raum: Kein Bezirk verliert auch nur einen Polizisten, sie bleiben alle im Einsatzgebiet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Darmann: Das ist der falsche Ansatz!)

19.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


19.26.45

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Minister! Den Herrn Staatsse­kretär kann ich jetzt nicht begrüßen. Es ist ja bezeichnend, wie ich heute schon gesagt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 253

habe, drei Posten werden da gebunden. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wo ist die Regierungsbank?) Wir reden über das Budget und kein Mensch sitzt auf der Regie­rungsbank. Das ist in Ordnung. Wir stellen nur fest, das ist bezeichnend.

Ich möchte aber jetzt, weil die Zeit fortgeschritten ist, über einen Komplex sprechen, der die Fachhochschulen einbezieht. Ich möchte von einer österreichischen Erfolgsge­schichte berichten. Seit 20 Jahren sind die Fachhochschulen in Österreich ein Erfolgs­geschichte. Diese wird aber leider seit dem Jahr 2010 sukzessive durch die Bundesre­gierung gefährdet. Warum? – Es wurde der Fachhochschulbereich bis zum Jahre 2010 sukzessive ausgebaut. Ab da herrscht nach dem letzten Fachhochschulplan für die Jahre 2010/11 bis 2012/13, der im Jahr 2009 erstellt worden ist, Stillstand. In diesem letzten Fachhochschulplan heißt es in der Präambel:

„Der nunmehrige Fachhochschulplan 2010/11 bis 2012/13 steht grundsätzlich im Zei­chen der qualitativen Weiterentwicklung und Konsolidierung.“

Übersetzt heißt das, wir bauen nicht weiter aus, weil kein Geld dafür da ist.

Weiters heißt es im Bericht: „Die notwendige Budgetkonsolidierung des Bundes sowie die derzeit wirtschaftlich herausfordernden Rahmenbedingungen machen vorerst ein quantitatives Wachstum des Fachhochschulsektors im bisherigen Ausmaß nicht mög­lich. Aus diesem Grund wird für die nächsten drei Studienjahre (2010/11 bis 2012/13) zunächst kein Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan wie bisher, sondern lediglich ein Fachhochschulplan vorgelegt, der die inhaltlichen Schwerpunkte des Fach­hochschulsektors für die nächsten drei Studienjahre festlegt.“

Somit fehlt diesem ganz wichtigen Sektor seit dem Wintersemester 2013, also ab jetzt, jegliche Planungsgrundlage vonseiten der Politik. Darüber hinaus wurden die Förder­sätze für einen Fachhochschulstudienplatz – das wird alles über Studienplätze abge­rechnet – seit dem Jahr 2009 nicht erhöht. Was bedeutet das inflationsbedingt? – Hier sind für einen Studienplatz in den letzten vier Jahren um rund 12 Prozent weniger Res­sourcen vorhanden.

Aus unserer Sicht ist das ein inakzeptabler Zustand, zumal die aktuelle Bundesregie­rung jetzt auch im Regierungsprogramm verspricht, im Rahmen eines zukünftigen Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplans sowohl die Fachhochschulplätze auf 50 000 Plätze auszubauen, als auch die Fördersätze zu erhöhen. – Das klingt alles hervorragend, aber das steht natürlich alles unter all diesen Vorbehalten.

Ich zitiere auch gerne den Arbeiterkammerpräsidenten, Herrn Kaske, der das als ekla­tante soziale Ungerechtigkeit empfindet, wie es derzeit zugeht. Er sagt, dass es ein Skandal sei, dass derzeit 39 000 von 55 000 Bewerbern jedes Jahr weggeschickt wer­den müssen. Er unterstützt daher einen massiven Ausbau der Plätze, nicht zuletzt weil das eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist.

Ich erlaube mir jetzt, diesbezüglich zwei Anträge einzubringen:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

betreffend Erstellung eines Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, unverzüglich einen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan vorzulegen, der einen Aus­bau der Fachhochschulplätze auf zumindest 50 000 Plätze vorsieht.“

*****


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Ein weiterer Antrag:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhöhung der Fördersätze für Fachhochschul-Studienplätze

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, unverzüglich die Fördersätze für Fachhochschulstudienplätze um zumindest 12 Prozent zu erhöhen.“

*****

Wir ersuchen Sie höflichst, da mitzugehen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die beiden Anträge sind ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

betreffend Erstellung eines Fachhochschul Entwicklungs- und Finanzierungsplan

eingebracht in der 9. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 29. Jänner 2014 im Zu­ge der Behandlung von TOP 6, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmen­gesetz 2014 bis 2017 geändert wird (22 d.B.):

Der Fachhochschulsektor ist seit 20 Jahren eine österreichische Erfolgsgeschichte, die seit 2010 durch die rot-schwarze Bundesregierung gefährdet ist. Wurde bis dahin der Fachhochschulsektor sukzessive ausgebaut, so herrscht seit dem letzten Fachhochschul­plan 2010/11-2012/13 Stillstand. „Der nunmehrige Fachhochschulplan 2010/11 - 2012/13 steht grundsätzlich im Zeichen der qualitativen Weiterentwicklung und Konsolidierung. Die notwendige Budgetkonsolidierung des Bundes sowie die derzeit wirtschaftlich he­rausfordernden Rahmenbedingungen machen vorerst ein quantitatives Wachstum des Fachhochschulsektors im bisherigen Ausmaß nicht möglich. Aus diesem Grund wird für die nächsten drei Studienjahre (2010/11 - 2012/13) zunächst kein Fachhochschulentwick­lungs- und Finanzierungsplan wie bisher, sondern lediglich ein Fachhochschulplan vorge­legt, der die inhaltlichen Schwerpunkte des Fachhochschulsektors für die nächsten drei Studienjahre festlegt.“, ist der Präambel des Fachhochschulplans 2010/11-2012/13 zu entnehmen.

Der ehemalige Bundesminister Karlheinz Töchterle hat den Stillstand des Fachhoch­schulsektors, den seine Vorgängerin Beatrix Karl eingeläutet hat, noch auf die Spitze getrieben. Er war nicht in der Lage einen neuen Fachhochschulplan vorzulegen. Somit fehlt dem Fachhochschulsektor seit dem Wintersemester 2013 jegliche Planungs­grundlage von Seiten der Politik.

Im Regierungsprogramm 2013-2018 verspricht die aktuelle Bundesregierung,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 255

dass „im Rahmen eines zukünftigen Fachhochschulentwicklungs- und -finanzierungs­plans die Fachhochschulplätze auf 50.000 Plätze ausgebaut werden“.

Laut orf.at vom 31.5.2013, ist es für „AK-Präsident Rudolf Kaske ein ,untragbarer Zu­stand, dass die FH derzeit 39.000 von 55.000 Bewerbern pro Jahr wegschicken müs­sen‘. Daher unterstützt er die Forderung nach einem massiven Ausbau der Plätze. Dies sei nicht zuletzt auch eine ,Frage der sozialen Gerechtigkeit‘“

Damit Worten auch Taten folgen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher fol­genden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend; betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, unverzüglich einen Fachhochschul Entwicklungs- und Finanzierungsplan vorzulegen, der einen Aus­bau der Fachhochschulplätze auf zumindest 50.000 Plätze vorsieht“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhöhung der Fördersätze für die Fachhochschul-Studienplätze

eingebracht in der 9. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 29. Jänner 2014 im Zu­ge der Behandlung von TOP 6, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmen­gesetz 2014 bis 2017 geändert wird (22 d.B.):

Der Fachhochschulsektor ist seit 20 Jahren eine österreichische Erfolgsgeschichte, die seit 2010 durch die rot-schwarze Bundesregierung gefährdet ist. Wurde bis dahin der Fach­hochschulsektor sukzessive ausgebaut, so herrscht seit dem letzten Fachhochschul­plan 2010/11-2012/13 Stillstand. „Der nunmehrige Fachhochschulplan 2010/11 - 2012/13 steht grundsätzlich im Zeichen der qualitativen Weiterentwicklung und Konsolidierung. Die notwendige Budgetkonsolidierung des Bundes sowie die derzeit wirtschaftlich he­rausfordernden Rahmenbedingungen machen vorerst ein quantitatives Wachstum des Fachhochschulsektors im bisherigen Ausmaß nicht möglich. Aus diesem Grund wird für die nächsten drei Studienjahre (2010/11 - 2012/13) zunächst kein Fachhochschulent­wicklungs- und Finanzierungsplan wie bisher, sondern lediglich ein Fachhochschulplan vorgelegt, der die inhaltlichen Schwerpunkte des Fachhochschulsektors für die nächsten drei Studienjahre festlegt.“, ist der Präambel des Fachhochschulplans 2010/11-2012/13 zu entnehmen.

Der ehemalige Bundesminister Karlheinz Töchterle hat den Stillstand des Fachhoch­schulsektors, den seine Vorgängerin Beatrix Karl eingeläutet hat, noch auf die Spitze getrieben. Er war nicht in der Lage einen neuen Fachhochschulplan vorzulegen. Somit fehlt dem Fachhochschulsektor seit dem Wintersemester 2013 jegliche Planungsgrund­lage von Seiten der Politik.

Darüber hinaus wurden die Fördersätze für einen Fachhochschulstudienplatz seit dem Jahr 2009 nicht mehr erhöht, was bedeutet, dass inflationsbedingt der Bund um etwa 12% weniger pro Studienplatz zahlt als noch vor vier Jahren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 256

Im Regierungsprogramm 2013-2018 verspricht die aktuelle Bundesregierung,

dass „die Fördersätze erhöht werden“.

Damit Worten auch Taten folgen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher fol­genden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend; betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, unverzüglich die Fördersätze für Fachhochschulstudienplätze um zumindest 12% zu erhöhen“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


19.30.57

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatssekretär, Sie haben es schon erwähnt, auch ich begrü­ße den Abänderungsantrag des Budgetausschusses sehr, der sich darauf festlegt, im Jahr 2014 die Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit nicht weiter zu kür­zen. Das ist sehr erfreulich und sehr fein. Ich gehe davon aus, dass wir im Jahr 2014 die Talsohle endlich durchschritten haben und 2015 die Mittel dann steigen werden.

Das sind Mittel, mit denen wir zum Beispiel helfen, in Uganda, in Kisoro, Wassergenos­senschaften zu gründen, die Tausende von Menschen mit gesundem Trinkwasser ver­sorgen können. Es sind zum Beispiel Gelder, die in Äthiopien Frauen helfen, ihre Rechte einzufordern und Zugang zum Justizsystem zu bekommen. Das sind Gelder, die dafür verwendet werden, dass in Bhutan Kleinwasserkraftwerke gebaut werden, damit Hunderte von Häusern mit Strom versorgt werden können, im Übrigen in so einer Art und Weise, dass auch die Nistplätze der Schwarzhalskraniche durch unterirdische Leitungen nicht gefährdet werden. Ich bin mir ganz sicher, wir tun damit auch etwas für das Bruttonationalglück von Bhutan.

Es sind auch Projekte wie zum Beispiel in Chisinau, in Moldawien, wo hospitalisierte Kinder, die lange im Krankenhaus sind, Unterricht bekommen. Frauen in Nisporeni be­kommen eine Wasserversorgung. Ich war letztes Jahr dort und habe sie gefragt, was sie denn mit der gewonnenen Zeit tun werden, mit den ungefähr drei bis vier Stunden, die jede von diesen Frauen zukünftig mehr haben wird. Eine hat gesagt: Ich bin mir si­cher, ich werde viel mehr Zeit haben zu lächeln.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein sehr guter Schritt für die bilatera­le Entwicklungszusammenarbeit. Für die Official Development Assistance bringt es natürlich nicht sehr viel, wenn wir sozusagen von der Multilateralen in die Bilaterale umschaufeln, ich glaube, wir brauchen beide. Das sind keine kommunizierenden Gefä­ße. Die multilaterale EZA hat ihre Berechtigung, genauso wie die bilaterale EZA. Ich würde mir wünschen, dass wir beide stabil steigern. Ich denke, dass beide sehr wichtig sind, aber jedenfalls ist dieser Schritt, sich darauf festzulegen, im Jahr 2014 die Bilate­rale nicht weiter zu kürzen, ein ganz wichtiges Fundament für das, was wir im Koali­tionsabkommen festgeschrieben haben, nämlich einen gesetzlich abgesicherten Stu­fenplan zu entwickeln.

Der hilft einerseits, dass es wirkliche Steigerungen in der bilateralen EZA gibt, dass diese Ausgaben nicht mehr als Ermessensausgaben gerechnet werden, wodurch sie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 257

dann nicht mehr so leicht gekürzt werden können wie jetzt, und dass es andererseits auch zu einer besseren Koordinierung aller Ressorts kommt, weil es ein Stufenplan hin zur Steigerung der gesamtheitlichen ODA sein soll.

Ich freue mich sehr auf die Arbeit. Irgendjemand wird sich finden, der die Arbeit ma­chen wird. Ich kann versichern, dass wir als sozialdemokratischer Parlamentsklub sehr gerne bereit sind, uns da sehr zu involvieren und auch zu investieren. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

19.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


19.34.09

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Ja, es wird sich ja doch jemand finden, der die Entwicklungszusammenarbeit auch tatsächlich ernst nimmt. So auch das Zitat von Sebastian Kurz: „Die Entwicklungszusammenarbeit war bisher wirklich kein Ruhmesblatt für Österreich.“ Oder: „Was staatliche Mittel betrifft, liegen wir noch immer sehr weit weg vom Ziel.“

Sebastian Kurz, der neue Außenminister, hat natürlich tatsächlich vollkommen recht. Das ist aber anscheinend für den neuen Außenminister auch nur eine politische Ana­lyse und kein politischer Handlungsauftrag, denn genau dieses Budgetprovisorium zeigt genau, in welche Richtung es anscheinend geht: keine Erhöhung der bilateralen EZA, keine Unterstützung der multilateralen Organisationen, keine Unterstützung der Ärms­ten der Welt.

Vom 0,7 Prozent-Ziel ist Österreich weit entfernt. Die direkte bilaterale Entwicklungszu­sammenarbeit wurde auch in den letzten Jahren schändlichst gekürzt. Neue Kürzun­gen drohen, denn es gibt keinen Plan für 2015. Für 2014 gibt es zwar die Umschich­tungen, aber keinen Plan für die nächsten Jahre.

Es wird echt Zeit, gemeinsam zu handeln, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen

betreffend: Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit endlich auf stabile Beine stellen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesinitiativen zur „öster­reichischen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe NEU“ mit folgenden Kernpunkten zuzuleiten:

1) einen eigenständigen Budgetpfad für die direkte Hilfe, da die bilaterale Entwicklungs­zusammenarbeit

 – so wie meine Kollegin Petra Bayr schon ausgeführt hat –

keine Ermessensausgabe sein sollte,

2) die sofortige Aufstockung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf 100 Mil­lionen Euro pro Jahr

 – extrem wichtig und dringend –,

um eine verlässliche Planungssicherheit für Projekte und eine langfristige Unterstüt­zung zu sichern,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 258

3) rasche Verabschiedung eines Stufenplans für die gesamte Entwicklungszusammen­arbeit Österreichs zur Erreichung des 0,7 %-Ziels und

4) die sofortige Dotierung des Auslandskatastrophenfonds mit 20 Millionen Euro pro Jahr.

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der verlesene Antrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit endlich auf stabile Beine stellen

Begründung

Die Entwicklungszusammenarbeit in Österreich ist in einer prekären Situation. Das be­trifft nicht nur die Budgetierung, wo Österreich meilenweit vom vereinbarten 0,7% Ziel meilenweit entfernt ist, sondern auch ihre gesetzliche Verankerung. Zitat Sebastian Kurz dazu am 17.12.2013: „Die Entwicklungszusammenarbeit war bisher wirklich kein Ruhmesblatt für Österreich. Es wird zwar sehr viel privat investiert und gespendet, aber was staatliche Mittel betrifft, liegen wir noch immer sehr weit weg vom Ziel, das ein­deutig eine Gesamtaufgabe der Bundesregierung, nicht nur des Außenministeriums, ist.“

Dennoch schwebt das Spar-Damoklesschwert über der bilateralen Entwicklungszu­sammenarbeit. Angedrohte Kürzungen im Jahr 2014 werden zwar nicht durchgeführt, als entwicklungspolitischer Erfolg dieser Regierung kann dies aber auch nicht verkauft werden. Vielmehr bräuchte es eine rasche Erhöhung der Mittel und eine Neuaufstel­lung der verschiedenen Komponenten der österreichischen Entwicklungszusammenar­beit.

Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist das einzige direkt gestaltbare Instru­ment der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Trotz der oftmals wiederhol­ten Ankündigungen von Seiten der Bundesregierung die Mittel für die EZA zu erhöhen und trotz überfraktioneller Entschließungsanträge die eine Erhöhung der bilateralen EZA verlangten, wurden die Mittel in den letzten Jahren nicht erhöht. Vielmehr wurden sie seit 2010 (99 Mio. Euro) deutlich gekürzt (2013: 82 Mio. Euro).

Auch wenn 2014 durch Auflösung von Rücklagen und Kürzungen von Beiträgen an in­ternationale Organisationen der ÖVP/SPÖ-Sparzwang in diesem Bereich abgefedert wurde und die bescheidene Dotierung erhalten bleibt, ist das in Anbetracht der Not­wendigkeiten und Zusagen, deutlich zu wenig. Für 2015 gibt es überhaupt noch keinen Plan. Langfristige Unterstützung und hohe Verlässlichkeit wären aber die Eckpfeiler ei­ner nachhaltigen und auch erfolgreichen Entwicklungszusammenarbeit. Da die direkte Entwicklungszusammenarbeit eine der wenigen Ermessensausgaben des Außenminis­teriums ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass weiter Kürzungen drohen. Wird gekürzt, dann geht dies zulasten der direkten Hilfe für die Ärmsten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 259

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass die Entwicklungszusammenarbeit eine kla­re budgetäre Verankerung bekommt und nicht als Ermessensausgabe Jahr für Jahr er­neut von massiven Kürzungen bedroht ist.

Der Koalitionsvertrag sieht klare Punkte zur Erweiterung und Festigung der österrei­chischen Entwicklungszusammenarbeit vor. Diese Punkte müssen rasch eine Umset­zung finden, damit die Ärmsten der Armen auf der Welt langfristig und verlässlich von Österreich solidarisch und nachhaltig unterstützt werden können.

Es gibt keinen Grund die Diskussionen und die Verhandlungen über die gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel zu verzögern. Die Not­wendigkeit ist seit Jahren belegt. Die Expertisen der unzähligen engagierten Organi­sationen und Initiativen liegen vor. Es besteht jetzt die Möglichkeit die österreichische Entwicklungszusammenarbeit mit einer breiten Mehrheit im Parlament und in der Zivil­gesellschaft voranzubringen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesinitiativen zur „öster­reichischen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe NEU“ mit folgenden Kernpunkten zuzuleiten:

1) einen eigenständigen Budgetpfad für die direkte Hilfe, da die bilaterale Entwick­lungszusammenarbeit keine Ermessensausgabe sein sollte,

2) die sofortige Aufstockung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf 100 Mil­lionen Euro pro Jahr, um eine verlässliche Planungssicherheit für Projekte und eine langfristige Unterstützung zu sichern,

3) rasche Verabschiedung eines Stufenplans für die gesamte Entwicklungszusammen­arbeit Österreichs zur Erreichung des 0,7% Ziels und

4) die sofortige Dotierung des Auslandskatastrophenfonds mit 20 Millionen Euro pro Jahr.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorge­schlagen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


19.36.39

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Herr Präsident! Werte Regierungs­mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste zuerst: Der Spindelegger-Plan mit dem Nulldefizit 2016 muss umgesetzt werden! Wir müssen der Realität ins Auge sehen, die Staatsschulden sind in den vergangenen Jahren in nahezu allen west­lichen Industrienationen gestiegen, nicht nur in Europa, ganz vorne dabei sind auch Japan und die USA. Wir haben in Österreich aktuell Schulden in der Höhe von 77,1 Pro­zent des BIP. Hier muss entgegengesteuert werden, das ist die Realität.

Realität ist natürlich auch, dass Österreich im Vergleich zu den meisten anderen euro­päischen Ländern sehr gut dasteht. Im Sinne des Ziels Nulldefizit 2016 wollen wir das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 260

Budgetprovisorium, das bis zum Beschluss der Budgets 2014 und 2015 gelten soll, be­schließen. Dies passiert insbesondere auch – es ist heute schon erwähnt worden –, um die neue Ressortverteilung abzubilden.

Klar ist, dass auch das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 gilt, insofern gelten in jenen Untergliederungen, in denen es niedrigere Ausgabenobergrenzen gibt, natür­lich diese niedrigeren Beträge. Die im Budgetprovisorium vorgesehenen Ermessens­ausgaben werden um 6,6 Prozent gekürzt. Das Bundesministerium für Finanzen hat auf Basis des Regierungsprogramms diesen Betrag vorgegeben, die Fachminister ent­scheiden im Einzelnen, wo sie diesen einsparen wollen.

Es gibt einige Akzentuierungen. Sie wissen, die ÖVP ist eine christlich-soziale Partei und natürlich wird darauf Wert gelegt, gerade bei den Ärmsten nicht zu sparen. Bun­desminister Kurz hat vor Kurzem mitgeteilt, dass die Kürzungen – das Wortspiel bietet sich fast an – in der Entwicklungszusammenarbeit zurückgenommen werden.

Natürlich ist die ÖVP auch eine Familienpartei. Ich muss das hier nicht lange ausfüh­ren, Sie kennen die dreistufige Erhöhung der Familienbeihilfe, die Frau Bundesminis­terin Karmasin bereits bekanntgegeben hat.

Ganz zum Schluss, da das Licht schon blinkt: Die ÖVP ist natürlich auch eine Wirt­schaftspartei und damit die Partei der Leistungsträger. Es ist unser deklariertes Ziel, den Spindelegger-Plan 2016 umzusetzen. In Zeiten wie diesen, in denen ein Budget sehr genau abgewogen werden muss, muss jeder seinen Beitrag leisten. Allerdings muss in Zukunft gelten, dass der Staat den Gürtel enger schnallen muss, und die Bür­gerinnen und Bürger dürfen nicht noch mehr belastet werden. Ich bin mir sicher, dass auch der Koalitionspartner in Zukunft diesbezüglich gesprächsbereit sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)

19.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


19.40.01

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Heute soll im Parlament das gesetzliche Budgetprovisorium 2014 beschlossen werden. Ich möchte an dieser Stelle die Untergruppe 14, Militärische Angelegenheiten und Sport, ansprechen.

Die Bundesheerreformkommission hat vor Jahren im Wege eines Allparteien-Konsen­ses festgestellt, dass die von ihr dargestellten Modelle einen laufenden Verteidigungs­etat von zirka 1,11 bis 1,18 Prozent des BIP erfordern. Davon sind wir heute leider mei­lenweit entfernt. Das Verteidigungsbudget beträgt derzeit zirka 0,5 Prozent des Brutto­inlandsproduktes – ein im internationalen Vergleich katastrophaler Wert!

Schon mit dem Bundesfinanzrahmengesetz wurde die Untergruppe 14 und damit im Wesentlichen das Bundesheer dazu verpflichtet, zirka 530 Millionen € zusätzlich einzu­sparen. Der im Budgetausschuss letzte Woche von den Regierungsparteien gestellte Abänderungsantrag zum Budgetprovisorium fordert nunmehr eine Bindung von gestalt­baren Mittelverwendungen, vormals Ermessensausgaben, in Höhe von zirka 500 Millio­nen €. Diese stellen laut Analyse des Budgetdienstes de facto Mittelkürzungen dar. Auf die UG 14 entfallen hier 45,4 Millionen €; das sind fast 10 Prozent, die nun im Jahr 2014 zusätzlich noch eingespart werden müssen.

Das ist unseres Erachtens eine verantwortungslose Budgetpolitik! Diese weiteren Kür­zungen gefährden massiv die Qualität der Ausbildung, die Sicherheit unserer Soldaten in allen Einsätzen und ganz grundsätzlich die Fähigkeit des Bundesheers, seine ver­fassungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 261

Wie soll dieser budgetäre Anschlag auf das Bundesheer konkret umgesetzt werden? – Wir rechnen stark damit – und wir werden uns das in Zukunft ganz genau anschauen –, dass es zu Streichungen des verlängerten Dienstpostenplanes kommt, dass es zu Streichungen der Truppendienstzulage kommt, dass es zu Kündigungen von Vertrags­bediensteten kommen wird. Es wird also die Bediensteten im Heer besonders hart tref­fen.

Abschließend kurz ein paar Sätze zur politischen Verantwortlichkeit: Es ist evident, dass die prioritäre Verantwortlichkeit bei der SPÖ und ihren Ministern Darabos und Klug liegt. Aber auch die ÖVP, die sich ja gerne als die Partei für das Bundesheer darstellt, hat mindestens genauso viel Verantwortung für diese sicherheitspolitische Kapitulation. Es war nämlich ÖVP-Minister Platter, der im Jahr 2006 die Reduktion der Dauer des Wehrdienstes von acht auf sechs Monate veranlasst und damit die Ära der mittelfristigen De-facto-Abschaffung der Miliz eingeleitet hat. Und es waren immer ÖVP-Finanzminister, die diese fortlaufenden Mittelkürzungen im Heeresbudget wenn nicht aktiv unterstützt, so doch zumindest billigend zur Kenntnis genommen und nicht verhindert haben. Eine Partei, die ein Herz für unser Heer hat, handelt anders. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus diesen Gründen stellen wir Freiheitliche folgenden Entschließungsantrag der Ab­geordneten Kunasek, Kassegger, Bösch, Podgorschek, Fuchs und weiterer Abgeord­neter betreffend ausreichende budgetäre Ausstattung des österreichischen Bundes­heeres:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Im Zuge der Budgeterstellung wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass das Bundesheer mit einem ausreichenden Budget ausgestattet wird.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Kunasek, MMMag. Dr. Kassegger, Dr. Bösch, Podgorschek, MMag. DDr. Fuchs und weiterer Abgeordneter betreffend ausreichende budgetäre Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 6 betreffend Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovi­sorium 2014) und das Bundesfinanz-rahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird (22 d.B.) in der 9. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 29. November 2014.

Schon das Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 sah für den Bereich UG 14 „Mili­tärische Angelegenheiten“ Einsparungen in der Höhe von ca. 530 Millionen € bis 2014 vor. Nun sollen wieder beim Budget für militärische Angelegenheiten Einsparungen von 45 Millionen Euro folgen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 262

Mit diesen finanziellen Mitteln ist es fraglich, ob die Qualität der Ausbildung, die Si­cherheit unserer Soldaten in allen Einsätzen sowie generell Einsätze gemäß § 2 Wehr­gesetz, überhaupt weiterhin gewährleistet werden können. Doch am Härtesten soll es gemäß der Zeitung „Kurier" die Bediensteten treffen, das Bundesministerium für Finan­zen hat die Streichung des verlängerten Dienstpostenplans, die Streichung der Trup­pendienstzulage, die angebliche Kündigung von Vertragsbediensteten, die jünger als 50 Jahre sind, etc vorgeschlagen – ein Schlag ins Gesicht eines jeden Soldaten und ein Anschlag auf die Sicherheit Österreichs.

Seit mehreren Jahren wird das Österreichische Bundesheer finanziell ausgehungert und methodisch verunsichert. Ursachen sind immer neue gewaltige Einsparungsvor­gaben und nicht zu Ende geführte Reformen. Die Erfüllung der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Aufgaben, primär der Landesverteidigung, ist aufgrund dieser Alibi- und Halbreformen sowie einer langfristigen, verantwortungslosen Budgetpolitik im Be­reich der Landesverteidigung nicht mehr in vollem Umfang sichergestellt.

Dies alles obwohl es einen Allparteien-Konsens zum Bundesheer gegeben hat. Der Bericht der Bundesheerreformkommission besagt unter Punkt 4.2.4.4. „Materielle Rea­lisierungserfordernisse der Streitkräfteplanung“:

„Das Anforderungs- und Leistungsprofil des Bundesheeres 2010 mit seiner vorrangi­gen Zielsetzung multilateraler Interoperabilität erfordert die Erhöhung der Verteidi­gungsausgaben im Transformationszeitraum unter Berücksichtigung der Kostensteige­rungen beim Personal-, Betriebs- und Investitionsaufwand. Aus finanzplanerischer Sicht sind für die Transformation mehrere Jahre zu veranschlagen, wobei durch den Abbau nicht mehr benötigter Strukturen, Arbeitsplätze und überzähligen Materials – zu­mindest zeitversetzt - Finanzmittel in den Bereichen Personal und Betrieb frei werden. Die operationellen Fähigkeiten des Bundesheeres 2010 würden in den idealtypisch dargestellten Modellen einen laufenden Verteidigungsetat zwischen 1,11% und 1,18% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) erfordern. ()“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Im Zuge der Budgeterstellung wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass das Bundesheer mit einem ausreichenden Budget ausgestattet wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


19.43.36

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatsse­kretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist der Kern der Situation? – Es geht um Sparen, etwas, das im Prinzip bei der Bevölkerung ja nicht unbeliebt ist. Für den Staatshaushalt ist es eine Notwendigkeit. Allerdings gibt es ja bekanntlich die Neigung, dass der jeweils andere mit dem Sparen beginnen sollte. Es soll der andere damit ernst machen, das Florianiprinzip hat Hochkonjunktur.

Das Motiv der Bundesregierung, zu sparen, ist mehr als nachvollziehbar. Klar ist aber auch, dass alle diesen Gedanken mittragen müssen. Wenn man die Oppositionskritik und die spärlichen Alternativvorschläge summiert, dann kommen wir auf Mehrausga­ben im Milliardenbereich. Je nach politischem Lager hat man die Lieblingsprojekte arti­kuliert. Man hat auf kein Steckenpferd vergessen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 263

Vieles ist ja tatsächlich wünschenswert. In der Bildung: Natürlich hätten wir gerne mehr Finanzmittel zum Ausbau der Ganztagsschulformen. Die Qualität des Gesundheitssys­tems: In allen Bundesländern gibt es berechtigte Anliegen. Verkehr, Infrastruktur, So­zialleistungen: Viele Projekte und viele Investitionen wären zusätzlich erforderlich. Ich verstehe aber, dass für die Bundesregierung aus der Perspektive der Gesamtverant­wortung heraus derzeit, momentan vieles eben nicht möglich ist.

Über weite Strecken kann man ja durchaus den Rechnungshof zu Rate ziehen, wie das die Opposition so leidenschaftlich gerne macht. Nach Einschätzung des Rech­nungshofpräsidenten geht sich das strukturelle Nulldefizit bis 2016 nicht aus. Wissen­schafter bemerken, es geht sich schon aus, nämlich dann, wenn man Maßnahmen zielgerichtet setzt und auch ausgabenseitig gespart wird. Klar ist: Der Spargedanke muss von allen eingefordert werden!

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die soziale Balance entschei­dend. Wesentliche Säulen des Sozialstaates müssen erhalten, ja sogar ausgebaut werden. Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich hätten wir uns die Diskussion er­sparen können, denn mit Vermögenssteuern, die die wirklich Wohlhabenden treffen, kämen wir auf geschätzte Mehreinnahmen in einer Höhe zwischen 1,5 Milliarden und 2 Milliarden €. Mit dieser Summe hätten wir in der Tat viele Investitionen zusätzlich täti­gen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Leider gibt es momentan für Vermögenssteuern keine Mehrheit. Die SPÖ wird aber weiterhin sehr engagiert für ein gerechteres Steuersystem eintreten. Ich bin optimis­tisch! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


19.46.39

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Nachdem der Finanzminister unsere Dringliche Anfrage, speziell unsere Frage zur finanziellen Sicherstellung des ORF und damit auch der Filmwirtschaft, nicht aus­reichend beantwortet hat, bleibt uns nichts anderes übrig, als einen entsprechenden Entschließungsantrag einzubringen, um abzutesten, wie es die Regierungsparteien damit überhaupt halten. Der Antrag ist sehr moderat formuliert, sodass eigentlich alle mitgehen können:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen finanziellen Maßnahmen zu treffen, damit die filmwirtschaftlich relevanten Punkte des Regierungsprogramms erfüllt werden und der ORF weiterhin seine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung des Film­standortes Österreich spielen kann.

*****

Es geht nicht an, dass die Bundesregierung die Mittel, die dem ORF durch die Gebüh­renbefreiung entgangen sind, nicht refundiert und ihn damit in eine finanzielle Notlage bringt, damit politisch abhängig und gefügig macht. Das kann es nicht sein. Und es kann auch nicht sein, dass der ORF deswegen die Filmwirtschaft in Geiselhaft nimmt.

Aber ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, auf einen Antrag der Freiheitli­chen im Zusammenhang mit den Gehältern der Bundestheater- und Bundesmuseums­direktoren einzugehen.

Wir Grüne sind grundsätzlich der Ansicht, dass diese Gehälter sehr hoch sind und dass die Steigerungen, die fast jährlich zustande kommen, nicht gerechtfertigt sind. Aber, Herr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 264

Kollege Rosenkranz, der Antrag ist schon deswegen nicht richtig, weil das eine Sache ist, die nicht die Ministerin und auch nicht das Parlament bestimmt, sondern die von den Aufsichtsräten bestimmt wird, weshalb wir keinen Einfluss darauf haben. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

19.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der vorgebrachte Antrag wurde ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die finanzielle Lage der Filmwirtschaft,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Fi­nanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundes­finanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird (22 d.B.).

Begründung

2014 soll es keine Gebührenrefundierung geben. Gegen dieses Ansinnen der Bundes­regierung läuft der ORF mit Recht Sturm. Außerdem läuft die Regierung mit dieser an­gekündigten Maßnahme Gefahr, Punkte ihres eigenen Koalitionsübereinkommens zu torpedieren. Denn wie bei gekürzten Mitteln eine „gesetzliche Absicherung des Film-Fernsehabkommens mit zumindest gleichbleibender Dotierung, [die] Erhöhung des Anteils österreichischer Film- und Fernsehproduktionen gemessen an der ORF-Ge­samtproduktion [oder die] Anhebung der Mittel des Fernsehfonds“ aussehen soll, bleibt zumindest unklar.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen finanziellen Maßnahmen zu treffen, damit die filmwirtschaftlich relevanten Punkte des Regierungsprogramms erfüllt werden und der ORF weiterhin seine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung des Film­standortes Österreich spielen kann.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


19.49.02

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder der Regierung! Sehr geehrte Mitglieder des Nationalrates! Hohes Haus! Als Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater ist es mir im Zivilberuf schon oft unterge­kommen, dass man eine Einheit betritt, wo eine neue Führung, wo ein neues Aufsichts­ratsgremium die Aufgaben übernommen hat. Genau so ist es auch hier in diesem Haus.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 265

Es hat eine Neuwahl gegeben, es gibt eine neue Regierung, es gibt viele neue Geschäfts­führer, neue Regierungsmitglieder. Es gibt viele neue Nationalratsabgeordnete, viele Auf­sichtsräte, die sich hier einbringen wollen, die mitarbeiten wollen, und dazu ist hier Gele­genheit.

Wie geht man so eine Situation an, wenn man in ein neues Haus kommt, wenn man eine neue Aufgabe übernimmt? – Man analysiert die Ausgangssituation, man macht sich Vorgaben, man macht eine Arbeitsteilung, man sichert die Liquidität und schaut, dass möglichst viele vernünftig mitarbeiten, um im Großen und Ganzen voranzukom­men.

Zur Analyse: Es wurde bei den letzten Verhandlungen weit und breit über Budgetlö­cher, über Defizite diskutiert, und man kam natürlich zu unterschiedlichen Ergebnissen. Wenn ich das letzte „profil“ hernehme – ein Blatt, das uns nicht unbedingt ganz positiv gesinnt ist –, steht hier: Österreich hat die Krise eigentlich am zweitbesten im EU-Raum gemeistert; dies aufgrund der guten Unternehmer, aber auch aufgrund der Regierung, denn auch die Regierung ist dafür verantwortlich, dass die Rahmenbedingungen ge­passt haben.

Gleichzeitig kann man sagen, dass auch bei dieser Analyse festgehalten werden kann, dass die Eigentümer, unsere Bürger, sehr gut bedient worden sind, denn die Sozial­komponente ist sehr hoch, und es wird auch sehr viel für diese Ausgaben aufgewen­det.

Nach der Analyse kommt es zur Arbeitsteilung; das haben wir heute beschlossen. Die einzelnen Geschäftsführer haben sich die Arbeiten aufgeteilt, und jetzt müssen wir mit dem Budgetprovisorium diese Geschäftsführer auch mit den entsprechenden Mitteln versehen, das heißt, mit personellen und finanziellen Mitteln. Das Wichtigste dabei ist in dieser Situation eines – der Herr Staatssekretär hat es gesagt –, nämlich die finan­zielle Lage zu stabilisieren, die Liquidität sicherzustellen. Auch das ist ein wichtiger Punkt, den wir hier heute angehen.

Als Jungabgeordnetem geht es mir wahrscheinlich wie auch vielen Jungministern auf der Regierungsbank und sehr vielen von der Opposition: Wir haben viele Ideen, wir wollen sie einbringen, und jetzt ist die Zeit dazu, diese einzubringen. Sie haben heute sehr viele Anträge gestellt. Wir stellen sie direkt bei den Ministern, direkt bei den Staatssekretären und versuchen, unsere Ideen jetzt in das wirkliche Budget einzuarbei­ten.

Um das zu ermöglichen, brauchen wir allerdings dieses Budgetprovisorium, und jeder, der hier verantwortlich für Österreich ist, muss dementsprechend dafür Sorge leisten. Ich hoffe daher, dass dieses Budgetprovisorium möglichst breite Zustimmung findet, sodass wir es hier gemeinsam fortführen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


19.52.35

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS-LIF): Hohes Haus! Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Bürge­rInnen an den Bildschirmen und im Haus! Es geht ums Budget. Hier gibt es Verbün­dete für die NEOS, auch für die Grünen, auch für das Team Stronach und für die FPÖ, nämlich niemand Geringeren als Christoph Leitl! Er wird ja heute in mehreren Zeitun­gen zitiert:

„‚Ich setze auf Neos und Grüne, die sind auf unseren Zug aufgesprungen‘, sagte Leitl. ‚Ich leide unter dieser Politik, die den Wandel der Wirtschaftswelt ignoriert.‘“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 266

Christoph Leitl kann auf uns zählen. Die große Frage ist: Kann Christoph Leitl auf seine eigenen Abgeordneten zählen? – Das werden wir ja heute erfahren. (Abg. Dr. Lopat­ka: Vielleicht hat der Haselsteiner „eigene Abgeordnete“! Wir haben frei gewählte Ab­geordnete!)

Ich zitiere Peter Haubner, Generalsekretär des Wirtschaftsbundes. Er kündigt in der „Presse“ an: „Da werden wir massiv Widerstand leisten.“ Peter Haubner, nicht Zeitung lesen, sondern zuhören, bitte! „Das bleibt unangetastet.“ „Das bleibt unangetastet“ – Sie haben heute die Chance, es unangetastet zu lassen. Wir werden den Antrag ein­bringen.

Weiters wurde gesagt: Dagegen werden wir als Wirtschaftsbund „kämpfen“. Wir möch­ten auch den Entwurf der GmbH Light so belassen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Brigitte Jank – noch nicht da, wird bald kommen – wird zitiert: „Diese neue Regelung wäre eine massive Verschlechterung für Selbstständige, die wir nicht akzeptieren kön­nen.“ „Die wir nicht akzeptieren können“ – wir werden sehen, ob Brigitte Jank aufsteht oder sitzen bleibt. (Abg. Rädler: Ihr seid Haselsteiner!)

„Wir werden uns dafür einsetzen, die Gestaltungsmöglichkeiten für Wirtschaftstreiben­de weiterhin breit zu halten.“ „Wir werden bei den Verhandlungen keine steuerliche Schlechterstellung gegenüber Unselbstständigen akzeptieren.“ – Brigitte Jank.

Christoph Leitl sagt: Wir werden „kämpfen, kämpfen, kämpfen“! Er richtet das aus Me­xiko aus.

Herr Bundesminister Töchterle hat schon bewiesen, dass man auch gegen die Klub­linie aufstehen kann. Es ist also grundsätzlich möglich und denkbar, man muss nur wollen. Und: Man muss auch an seine eigenen Worte glauben!

Deswegen folgender Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die geplante Novelle im Einkom­mensteuergesetz durch das Abgabenänderungsgesetz betreffend der Neugestaltung des Gewinnfreibetrages zu verhindern und den Status Quo (Stand 29.01.2014) beizu­behalten.“

*****

Es geht also darum, dass wir den Gewinnfreibetrag nicht beschränken. Das ist eine Frage der Steuergerechtigkeit. Ihr habt es damals eingeführt als Äquivalent für das Jahressechstel, 13./14. Es ist eine Frage der Eigenkapitalbildung, die ist besonders wichtig. Es ist auch eine Frage für die Ein-Personen-Unternehmen, die über 200 000, die wir haben, die natürlich sehr volatile Jahresumsätze haben, einmal viel, einmal we­nig. Die brauchen diese Instrumente der Gestaltung auch, um Rücklagen und Eigen­kapital zu bilden. Sie wissen das alle! Ich weiß nicht, entweder haben Sie geschlafen beim Regierungsverhandeln, oder es war Ihnen einfach egal.

Wenn Christoph Leitl sagt, wir sind auf seinen Zug aufgesprungen, dann halte ich das natürlich schon für eine sehr kreative Geschichtserzählung. Faktum ist, dass der Wirt­schaftsbund gesehen hat, dass hier sehr viel Kritik von Unternehmerinnen und Unter­nehmern kommt, vor allem von Kleinunternehmern/‑unternehmerinnen, von Ein-Perso­nen-Unternehmerinnen/‑unternehmern. Ich glaube, der Wirtschaftsbund hat einfach beobachtet: Da gibt es eine Protestbewegung, die nicht aufzuhalten ist, und deswegen stellen wir uns an die Spitze dieser Protestbewegung – zumindest der Chef des Wirt­schaftsbundes! Heute werden wir sehen, ob es auch die Abgeordneten machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 267

Geschätzte Wirtschaftsbund-Abgeordnete, wenn Sie heute da sitzen bleiben, dann möch-
te ich nie mehr von der ÖVP „Entfesselung der Wirtschaft“ hören. Dann brauchen wir eine Entfaselung der ÖVP! Denn dann ist es ein reines Gefasel, was da die ganze Zeit läuft. (Beifall bei NEOS-LIF, FPÖ und Grünen sowie beim Team Stronach.)

19.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Mag. Niko Alm, Dr. Rainer Hable, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteu­ergesetz,

eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vor­sorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die geplante Novelle im Einkom­mensteuergesetz durch das Abgabenänderungsgesetz betreffend der Neugestaltung des Gewinnfreibetrages zu verhindern und den Status Quo (Stand 29.01.2014) beizu­behalten.“

Begründung

Der Gewinnfreibetrag stellt für Unternehmer_innen das Äquivalent zur Sechstelbegüns­tigung (Begünstigung des „13./14.Monatsgehalts“) der Unselbstständigen dar. Der Ge­winnfreibetrag soll in Zukunft nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn damit Realinvestitionen getätigt worden sind.

Damit wird eine bereits bestehende Ungleichbehandlung von selbständig und unselb­ständig Erwerbstätigen hinsichtlich der Anwendung des Einkommensteuertarifs weiter verschärft.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


19.57.29

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Für 2014 und 2015 wird es, wie wir ja wissen, ein Doppelbudget geben. Bis Ende April soll dieses Doppelbud­get vorliegen. Der parlamentarische Fahrplan ist ja abgesteckt, wir kennen ihn bereits. Dieses Provisorium baut im Wesentlichen auf dem Budgetvoranschlag 2013 auf. Man ist sehr vorsichtig und sehr sparsam vorgegangen, daher auch die Einschränkungen bei den Ermessensausgaben, die heute von der Opposition ja schon besonders aufs Korn genommen worden sind.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, lassen Sie mich aber auf ein Problem der Arbeitnehmer hinweisen, weil das gerade das Budget 2013 ganz besonders gezeigt hat, und das ist auch ein wenig selbstkritisch zu sehen: Die Lohnsteuereinnahmen des


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 268

Budgets 2013 machen fast 24 Milliarden € aus. Das heißt, wir haben fast in derselben Höhe wie bei der Umsatzsteuer hier Lohnsteuereinnahmen zu beobachten. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, da freut sich natürlich der Finanzminister, da freuen sich auch die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Aber für die Arbeitnehmer ist das ein Problem, und die beginnen da zu verzweifeln.

Ich bin sehr dankbar, Frau Staatssekretärin, dass Sie auf die Arbeitnehmer hingewie­sen haben, dass Sie jetzt eine Steuerstrukturkommission einsetzen, denn diese brau­chen wir ganz dringend. Wir sehen es auch bei den Kollektivvertragsverhandlungen: Wir können gar nicht so viel verhandeln, dass da nicht die Steuer einen sehr großen Teil wegnimmt. Die kalte Progression, meine sehr geschätzten Damen und Herren, schlägt gnadenlos zu, und das gehört geändert!

Ich darf das ein bisschen verdeutlichen. Wenn wir 2011 die Bruttobezüge um 3,6 Pro­zent erhöht haben, dann hat die Lohnsteuersteigerung fast 6 Prozent ausgemacht. Wenn wir 2012 auch sehr erfolgreich waren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer und 4,3 Prozent herausverhandelt haben, hat die Lohnsteuersteigerung 7 Prozent betragen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, es wird natürlich eine Kraftanstrengung unserer Regierungsparteien bedeuten, hier den Arbeitnehmern zu helfen! In Österreich haben wir den zweithöchsten Eingangssteuersatz Europas. Der gehört abgesenkt auf zumindest 25 Prozent, und das ist das Ziel, das wir uns auch gesteckt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Heute hat es eine Pressekonferenz unseres Arbeiterkammer-Präsidenten Rudi Kaske gegeben, der einen sehr interessanten Vorschlag wiedergegeben hat. Er hat nämlich eine Studie der Universität Linz zitiert, in der es darum geht, eine Vermögenssteuer mit einer Freigrenze von 1 Million € einzuführen. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Das heißt, all jene, die mehr als 1 Million € besitzen, hätten da einen Anteil zu berappen. Kollegin­nen und Kollegen, meine sehr geschätzten Damen und Herren, das sind 5 Prozent der Haushalte! Das heißt, das Vermögen ist in Österreich bei ganz wenigen konzentriert und dort gebunkert.

Wir müssen einfach über den Schatten springen – das hat meine Vorrednerin bereits angeführt –, auch über vermögensbezogene Steuern zu sprechen; vor allen Dingen weil es auch um eine Gegenfinanzierung geht und weil es auch um Spielräume geht, die wir brauchen, meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch einen Satz anbringen, weil auch das heute Thema war, nämlich die Einsparung von Polizeiinspektionen. Ich bin da auch sehr selbstkritisch. Wenn es zu Strukturänderungen kommt, wenn es zu Maßnahmen kommt, durch die Strukturen ver­ändert werden, gibt es natürlich Angst, gibt es natürlich auch Kritik von den Betrof­fenen, aber eines muss ich schon sagen: Wie da jetzt die Kommunikation stattgefun­den hat, das ist absolut nicht okay, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Da gibt es bessere Vorgangsweisen.

Ich habe heute Gelegenheit gehabt, mit drei Bürgermeistern aus meinem engsten Um­feld zu sprechen, aus Hallstatt, aus Gosau und aus St. Wolfgang. Die haben heute noch keine offizielle Verständigung der offiziellen Stellen über die Vorgehensweise, die wissen das ausschließlich aus den Medien, aus der Zeitung. Das ist nicht gescheit, das ist auch nicht gut, da gehört anders vorgegangen, meine sehr geschätzten Damen und Herren.

Was das Budgetprovisorium anbelangt: Ich glaube, das ist gut vorbereitet, und darum wird es auch die Zustimmung finden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.02



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 269

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun als vorläufig letzter Redner hiezu Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


20.02.47

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Liebe Zuschauer an den Fernsehschirmen! Wissen Sie, was Doppelmoral ist? Kennen Sie das Wort Doppel­moral? (Abg. Königsberger-Ludwig: Wenn man die Partei wechselt! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich möchte Ihnen zwei Beispiele bringen. Erstes Beispiel: FPÖ-Landes­obmann Dieter Egger aus Vorarlberg zu den Schließungen der Polizeiinspektionen: „In dieser Form akzeptabel.“ Entscheidend sei, dass es zu keiner Verringerung des Perso­nalstandes komme, sondern im Gegenteil zur Aufstockung. – Nicht nur dass diese Aussage inakzeptabel ist, sie ist auch komplett falsch.

Und jetzt würde es mich interessieren, wie die Kollegen Bösch und Themessl von der FPÖ Vorarlberg hier zu ihrem eigenen Entschließungsantrag abstimmen, in dem es um genau diese Dienststellen geht, deren Schließung Egger akzeptabel findet. Ich bin ge­spannt, wie sie dann abstimmen werden. Ich werde mir das genau anschauen, meine Damen und Herren! Das ist Doppelmoral, was Sie da machen! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Weninger.)

Der zweite Punkt betrifft den Kollegen Sieber von der ÖVP Vorarlberg. Er ist auch da. Er ist ein Protektionskind des Herrn Sicherheitslandesrats Schwärzler der ÖVP aus dem Bregenzer Wald. Herr Schwärzler hat ihn im Wahlkampf gefördert, und er soll sei­ne Interessen hier vertreten. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Kollege Sieber hat im Dezember hier für die Polizeipostenschließungen gestimmt. Dann am 14. Jänner 2014 sagt Landesrat Schwärzler, also sein Mentor, zu den Pos­tenschließungen: Nein zu Postenschließungen! Für die ÖVP Vorarlberg kommen die Schließungen von Polizeidienststellen nicht infrage.

Meine Damen und Herren an den Bildschirmen und hier herinnen! Machen Sie sich selbst ein Bild! Das ist Doppelmoral. So können Sie ÖVP und FPÖ glauben! – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Kickl: Sprach einer, der inzwischen bei der wie vielten Partei ist? – Ruf bei der ÖVP: Bei der dritten!)

20.04

20.04.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, ich darf darauf hinweisen, dass wir jetzt nach diesem Ab­stimmungsreigen auch gleich über den nächsten Tagesordnungspunkt abstimmen, weil nämlich zu diesem keine Redner gemeldet sind – nur damit auch alle hierbleiben.

Ich darf weiters mitteilen, dass in zwei Fällen namentliche Abstimmung verlangt wor­den ist, dass es bei beiden Anträgen kleine handwerkliche Unschärfen gegeben hat, ich aber beide Anträge zulassen werde.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 22 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Le­sung ebenfalls ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Ent­wurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 270

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die rot-schwarzen Schließun­gen von Polizeidienststellen. (Abg. Mayer: Er ist ja gar nicht da! – Abg. Krainer: Wo ist der Antragsteller?)

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordne­tenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet wer­den.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag stimmen, „Ja“-Stimm­zettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nunmehr den Herrn Schriftführer, Abgeordneten Zanger, mit dem Namens­aufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Buchmayr werfen die Abge­ordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmenabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.12 Uhr unterbrochen und um 20.16 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbro­chene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 163; davon „Ja“-Stimmen: 43, „Nein“-Stimmen: 120.

Der Antrag ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Bösch;

Darmann, Deimek, Dietrich;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 271

Franz;

Gartelgruber;

Hafenecker, Hagen, Haider, Hauser, Hofer, Hübner;

Jannach;

Karlsböck, Kassegger, Kickl, Kitzmüller, Kunasek;

Lausch, Lintl;

Mühlberghuber;

Nachbaur Kathrin, Neubauer Werner;

Podgorschek;

Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;

Schellenbacher, Schenk, Schmid Gerhard, Schrangl, Stefan, Steger, Steinbichler, Stra­che;

Vetter, Vilimsky;

Weigerstorfer, Winter, Wurm Peter;

Zanger.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Antoni, Aslan, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Berlakovich, Brosz, Brunner, Buchmayr;

Cap;

Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hable, Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jarmer, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Köchl, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kuntzl, Kuzdas;

Lettenbichler, Lichtenecker, Loacker, Lopatka, Lueger Angela;

Mayer, Meinl-Reisinger, Mlinar, Moser, Muchitsch, Mückstein, Musiol, Muttonen;

Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Pirklhuber, Plessl, Pock, Prammer, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rossmann, Rudas;

Scherak, Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schultes, Schwent­ner, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Steinhauser, Strasser, Strolz;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 272

Vavrik, Vogl;

Weninger, Willi, Wimmer, Windbüchler-Souschill, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky, Zinggl.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der Bundes- und Landesparteienförderung und Verwendung der Minderauf­wendungen für die Sanierung des österreichischen Parlaments.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist hiermit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung von Gehaltserhöhungen für hoch dotierte Kulturmanager.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung des Budgetbegleitgesetzes 2014.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppelung des Grundfreibe­trags beim Gewinnfreibetrag im Einkommensteuergesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung im Körper­schaftsteuergesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung der Gesell­schaftssteuer im Kapitalverkehrsteuergesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 273

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines Fach­hochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Fördersät­ze für die Fachhochschul-Studienplätze.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Die österreichi­sche Entwicklungszusammenarbeit endlich auf stabile Beine stellen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende budgetäre Aus­stattung des österreichischen Bundesheeres.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die finanzielle Lage der Film­wirtschaft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Gewinnfrei­betrags im Einkommensteuergesetz.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namens­aufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Buchmayr werfen die Abge­ordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

*****

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 274

Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.25 Uhr unterbrochen und um 20.29 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 165; davon „Ja“-Stimmen: 50, „Nein“-Stimmen: 115.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Beibehaltung des Gewinnfreibetrages im Einkommensteuergesetz ist somit ab­gelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Alm;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch;

Darmann, Deimek, Dietrich;

Franz;

Gartelgruber;

Hable, Hafenecker, Hagen, Haider, Hauser, Höbart, Hofer, Hübner;

Jannach;

Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Kunasek;

Lausch, Lintl, Loacker;

Meinl-Reisinger, Mlinar, Mühlberghuber;

Nachbaur Kathrin, Neubauer Werner;

Pock, Podgorschek;

Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Walter;

Schellenbacher, Schenk, Scherak, Schmid Gerhard, Schrangl, Stefan, Steger, Stein­bichler, Strache, Strolz;

Vavrik, Vetter;

Weigerstorfer, Winter, Wurm Peter;

Zanger.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Antoni, Aslan, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Berlakovich, Brosz, Brunner, Buchmayr;

Cap;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 275

Darabos, Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Hell, Himmel­bauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jarmer, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lettenbichler, Lichtenecker, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Maurer, Mayer, Moser, Muchitsch, Mückstein, Musiol, Muttonen;

Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Pirklhuber, Plessl, Prammer, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rossmann, Rudas;

Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schultes, Schwentner, Sie­ber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Steinhauser, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vogl;

Weninger, Willi, Wimmer, Windbüchler-Souschill, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky, Zinggl.

*****

20.29.367. Punkt

Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 42/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Die­ter Brosz, MSc, Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­schäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (4 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Jetzt gelangen wir zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung sind erfüllt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da dieser Entwurf gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlossen werden kann, stelle ich diese fest.

Jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 4 der Beilagen auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein ent-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 276

sprechendes Zeichen. – Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

20.30.518. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG und Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (22/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


20.31.17

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, in dem Antrag geht es ei­gentlich um ein altes grünes Anliegen und, wie ich weiß und auch hoffe, ein SPÖ-An­liegen, das Sie von der SPÖ ja diesmal vielleicht unterstützen.

Ich möchte es kurz ausführen. Es ist ein sozialpolitisch, aber auch frauenpolitisch wich­tiger Punkt. Wir haben es in der letzten Legislaturperiode bereits diskutiert. Es geht nicht um viel Geld, aber es geht um sehr relevantes Geld – nämlich für Menschen, die die Notstandshilfe beziehen. Bei Notstandshilfebezieherinnen und -beziehern gibt es, wie wir wissen, zum einen Obergrenzen. (Unruhe im Saal.)

Herr Präsident, vielleicht kann man irgendwie den Lärmpegel senken, denn es hört nämlich überhaupt niemand mehr zu.

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Dem komme ich gerne nach. Meine Damen und Her­ren, ich bitte, den Lärmpegel etwas zu senken, damit die Frau Abgeordnete die Mög­lichkeit hat, ihre Rede ungestört fortzusetzen!

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (fortsetzend): Danke schön, Herr Präsident.

Es geht um die Notstandshilfe und die Anrechenbarkeit. Wir wissen, zum einen gibt es bei der Notstandshilfe sehr, sehr niedrige Obergrenzen und zum anderen – und des­wegen mein Plädoyer in Richtung SPÖ – eine Anrechnung des Partnereinkommens beziehungsweise Partnerinneneinkommens; es ist aber in der Regel so, dass 90 Pro­zent der Betroffenen Frauen sind, denen es passiert, dass ihnen keine individuelle Si­cherung mehr gewährleistet wird, sondern dass meistens die Summe der Notstands­hilfe, wenn das Partnereinkommen entsprechend ist, gegen null tendiert.

Das heißt auch, dass es Familien in gewissen Situationen – zum Beispiel nachdem die Arbeitslose bezogen wurde und dann die Partnerin, was meistens geschieht, zur Not­standshilfeempfängerin wird – passieren kann, dass das Familieneinkommen um 40 Pro­zent sinkt. Wenn wir uns überlegen, was das bei ganz normalen Anschaffungen im ganz normalen Alltag heißt, wenn es um die Wohnung oder um das Auto geht, was das aber auch bei Sonderanschaffungen heißt, dann sehen wir, dass minus 40 Prozent beim Familienhaushaltseinkommen unerträglich sind.

Zudem macht es Frauen abhängig von ihrem Partner. Das ist ein Zustand, den wir schon länger abschaffen wollen, und ich hoffe, dass es dafür eine entsprechende Un­terstützung im Ausschuss gibt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.33



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 277

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Lud­wig. – Bitte.

 


20.33.34

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Kollegin Schwentner, es stimmt, diesen Antrag haben wir schon des Öfteren behandelt, auch im Ausschuss. Es ist auch richtig, dass wir speziell seitens der SPÖ-Frauen diesem Anliegen durchaus positiv gegenüberste­hen. Das ist ja kein Geheimnis. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber ihr habt nie zugestimmt!)

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang schon bei der ersten Lesung darauf hin­weisen, dass wir ja auch aufgrund der Diskussion im Ausschuss doch einige Verbes­serungen im Bereich der Notstandshilfe durchgeführt haben. Ich denke, all jene, die im Sozialausschuss mitgearbeitet haben, wissen das auch. Wir haben die Notstandshilfe nunmehr mit 95 Prozent des Arbeitslosengeldbezuges berechnet, das bis zu 60 Pro­zent betragen kann. Zudem werden auch die Familienzuschläge eingerechnet. Das heißt, die Berechnungsbasis der Notstandshilfe kann bis zu 80 Prozent des Arbeitslo­sengeldes betragen.

Wir haben auch folgende Änderung vorgenommen: Bei der Anrechnung des Partner­einkommens darf die Gesamtsumme nicht unter den Familienausgleichszulagenricht­satz fallen.

Ich weiß, das sind kleine Verbesserungen, aber wir haben Verbesserungen durchge­führt. Zudem haben wir mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung schon ein, möch­te ich einmal sagen, mindestsicherndes Element beim Arbeitslosengeldbezug einge­führt. Man muss auch darüber nachdenken, dass es jetzt zusätzlich die bedarfsorien­tierte Mindestsicherung gibt und dass diese in Länderkompetenz ist.

Ich möchte schon auch anmerken, dass man zurzeit ja auf die Notlage des betroffenen Menschen blickt und aufgrund dieser eventuell eintretenden Notlage die Notstandshilfe ausbezahlt oder nicht. Wenn man da eine Änderung dahin gehend vornimmt, dass auf die Notlage nicht mehr Rücksicht genommen wird, würde das bedeuten, dass es ei­gentlich ein vermindertes Arbeitslosengeld ist, und das noch dazu unbegrenzt, weil ja die Notstandshilfe unbegrenzt ausbezahlt wird. Man muss zwar jedes Jahr ein Ansu­chen stellen, allerdings nur, um wieder die Notlage überprüfen zu lassen.

Also ich denke, es wäre schon eine wirkliche Systemänderung. Deswegen müssen wir das auch im Ausschuss noch einmal ausführlich diskutieren. Ich bin auch Ihrer Ansicht, Frau Kollegin Schwentner, ich würde Sie nur um Folgendes bitten: Sie haben da in Ihrem Antrag einige Fehler. Vielleicht sind Sie schon draufgekommen. Speziell beim ersten Punkt, da haben Sie geschrieben, es sollte in Artikel 11 Z 11 das Wort „Ver­tragsversicherungswesen“ ausgebessert werden. Das ist aber nicht Artikel 11, sondern es ist Artikel 10 – sonst stimmt nämlich der Antrag nicht. Ein paar andere Flüchtig­keitsfehler sind auch drinnen. Vielleicht lesen Sie noch einmal drüber, dass dann der Antrag auch richtig eingebracht wird. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Mag. Schwentner: Okay!)

20.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


20.36.09

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin stolz darauf, in einem Sozialstaat – immerhin haben wir mit einer Sozialquote von 34 Prozent des Bruttoinlandsproduktes eine der höchsten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 278

der Welt – leben zu dürfen, in dem in Not geratene Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden. Ich kann aber dem Antrag nichts abgewinnen, denn eine Notstandshilfe zu ge­währen, ohne dass eine Notlage nachgewiesen werden muss, öffnet meiner Meinung nach Tür und Tor für Missbrauch und unterstützt die Bequemlichkeit von Arbeitsunwil­ligen. (Abg. Mag. Schwentner: Das ist immer Ihre Unterstellung!)

Gerade in diesem Fall muss man ganz genau zwischen Arbeitswilligen und Arbeitsun­willigen sowie Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen unterscheiden. Unterstützt werden sollen die Arbeitsunfähigen und die vorübergehend in Not geratenen Arbeitswilligen.

Oberste Priorität hat für mich auch der sorgsame Umgang mit Steuergeldern. Darum bin ich auch der Meinung, dass man nicht umhinkommt, das Haushaltseinkommen in Betracht zu ziehen, denn Fakt ist schon, dass der finanzielle Aufwand in einem ge­meinsamen Haushalt pro Person geringer ist, und das muss auch in Zukunft berück­sichtigt werden.

Für mich hat die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Vorrang, und dafür haben wir bereits eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, unter anderem auch mit der von uns Unternehmern bezahlten Ablösungsabgabe. Daher: Priorität für solche Maßnahmen, die der Missbrauchsvermeidung und der Motivation zur Wiedereingliederung in den Ar­beitsmarkt dienen. Darum stimmen wir dagegen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


20.37.50

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, ja, es ist richtig, wir haben diesen Antrag schon mehrmals diskutiert. Er wurde auch von uns schon eingebracht. Ich muss jetzt zur Kollegin von der ÖVP doch einiges sagen: Ich halte das schon für ziemlich scheinheilig, wenn Sie hier von Missbrauch reden. Das hat mit Missbrauch nichts zu tun, denn man kann nämlich überprüfen, ob es missbräuchlich verwendet wird oder nicht.

Kollegin Schwentner hat ja gesagt, es geht letztlich auch um eine gewisse Abhängig­keit vom Partner. Das ist sicherlich auch ein Grund. Es sind aber nicht nur Frauen, sondern natürlich auch Männer davon betroffen. Es gibt auch noch einen zweiten Punkt, bei dem das genauso zutrifft, und zwar bei den Pensionen. Da trifft es nämlich noch viel mehr die Frauen, denn das sind in der Regel diejenigen, die mit 200, 300 € Pension nach Hause gehen.

Auch dazu haben wir in der letzten Legislaturperiode schon mehrmals Anträge einge­bracht, und wir haben auch darüber diskutiert. Dieses Gesetz ist insgesamt in Wirk­lichkeit ein ganz ungerechtes. Da sagen Sie, es wird die Familie zusammengerechnet, es wird das Partnereinkommen eingerechnet, aber Familienbesteuerung gibt es dann keine. Da gibt es dann keine Sonderabschläge. Da wird das Einkommen dann nicht mehr zusammengerechnet, beispielsweise wenn es eine Familie mit mehreren Kindern ist. Da gibt es dann auch kein Familiensteuersplitting. Sie müssen sich also einmal da­rauf einigen, was Sie wollen. Sie wollen in Wirklichkeit nur schauen, dass Sie überall einsparen und jenen, die es brauchen, vor allem den Familien, das Geld entziehen. – Das ist Ihre Politik. Das ist unsozial. Das ist halt klassisch ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben es in Ihrem Redebeitrag ja schon gezeigt: Sie werden sich auch diesmal wieder nicht bewegen. Ich finde das schade, weil ich glaube, dass es in Wirklichkeit ab­seits der ÖVP eine Mehrheit gäbe, die meint, dass man dieses System einmal über­denken sollte, ebenso wie man das Pensionssystem dringend überdenken wird müs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 279

sen. Wir werden Sie auch in dieser Periode damit einfach nicht in Ruhe lassen. Diese ÖVP-Scheinheiligkeit, die werden wir hier so nicht akzeptieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich ersuche, nach Möglichkeit in der Debatte den Be­griff „scheinheilig“ nicht zu verwenden. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Dann ver­wenden wir ein anderes Wort!)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


20.40.01

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Hohes Haus! Werter Präsident! Mir ist ganz wichtig zu betonen, dass sozial Schwache und solche, die es brauchen, wirk­lich Unterstützung durch den Staat und die Regierung bekommen. Ich glaube aber, dass die österreichischen Sozialstaatsdebatten in die falsche Richtung gehen. In ganz Europa, wie zum Beispiel in Holland, wird betont, dass der Sozialstaat nach dem euro­päischen Modell der letzten Jahre und Jahrzehnte eigentlich am absteigenden Ast ist. Das sagt der Mario Draghi, der Chef der EZB, das sagt der holländische König, das sa­gen viele holländische Politiker, die immer sehr avantgardistisch die sozialen Debatten führen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Ich glaube, man sollte sich wegbewegen von dem Klein-Klein und Nachjustieren in ein­zelnen sozialen Fragen hin zu einer grundsätzlichen und auch mutigen Debatte dahin gehend: Was ist ein guter Sozialstaat, was ist eine soziale Marktwirtschaft im dritten Jahrtausend? Da lügen wir uns selber immer gerne in den Sack und kommen mit Ar­gumentationen daher, die aus den siebziger Jahren stammen, wo es noch viel mehr Geld gegeben hat. Jetzt haben wir Sozialbudgets, die ausufern, die sehr groß sind und die zum Teil in die falschen Richtungen verwirtschaftet werden. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich glaube, wir sollten alle mitsammen den Mut finden, uns wirklich dazu zu bekennen: Wir wollen den Schwachen und den Bedürftigen helfen, aber wir wollen nicht einen zu Missbrauch einladenden Sozialstaat noch weiter ausbauen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Mag. Schwentner: Es geht nicht um Hilfe, es geht um Rechts­anspruch!)

20.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 22/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Aus gegebenem Anlass möchte ich mitteilen, dass heute noch kein einziger Ordnungs­ruf erteilt worden ist, und ich bedanke mich für die ausgezeichnete Sitzungsdisziplin. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.41.109. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsreformgesetz 2013 (34/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 280

20.42.17

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS-LIF): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Jetzt kommen wir zu einem Punkt, der früheren Erhöhung des Frauenpen­sionsalters, als Sie das ins Gesetz geschrieben haben. Das hat Michael Spindelegger schon gefordert. Das hat Hannes Rauch schon befürwortet. Reinhold Mitterlehner will darüber nachdenken. Auch Christoph Leitl hat die vorzeitige Erhöhung des Pensions­alters für Frauen gefordert.

Immer wenn jemand von den Genannten zu laut darüber nachdenkt, kommt sicher ir­gendeine Schutzvereinigung und fällt über ihn her, und der Betreffende rudert dann zurück. Da werden dann Emanzipation und Gerechtigkeit rasch hintangestellt, wenn es darum geht, ein Privileg zu verteidigen, das aus vergangenen Zeiten kommt. Argumen­tiert wird dann: Solange die Frauen nicht gleich viel verdienen wie die Männer, kommt das nicht in Frage!

Dieses Argument vertauscht Ursache und Wirkung miteinander. In Wahrheit haben Sie mit dieser Regelung verursacht, dass Frauen ein niedrigeres Lebenseinkommen ha­ben. Weil Frauen früher in Pension gehen als Männer, fehlen ihnen wertvolle Jahre am Ende der Berufslaufbahn, Jahre, in denen das Gehalt typischerweise höher ist als am Anfang der Karriere. Weil Frauen früher in Pension gehen als Männer, deswegen wer­den sie auch auf dem Arbeitsmarkt früher „alt“. Sie finden schwerer wieder eine Stelle. Sie bekommen in Betrieben früher weniger oder keine Weiterbildung mehr, weil sich diese Investition für einen Betrieb nicht mehr so auszahlt, wenn die Dame nicht mehr so lange im Betrieb ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Darabos.) – Ja eben! Wenn sie nicht mehr so lange da ist, wenn sie nur mehr zwei Jahre da ist, dann rentiert es sich nicht, das wissen Sie auch. Wenn sie noch sieben Jahre da wäre, würde es sich ren­tieren.

Diese Jahre am Ende der Karriere, in denen man oft noch Karriereschritte macht, noch Beförderungen erlebt, diese Jahre stehlen Sie den Frauen, und hinterher wundern Sie sich, wenn die Frauen eine niedrigere Pension haben als die Männer, weil Sie sie ge­setzlich früher in Pension geschickt haben.

Das hat auch die Abgeordnete Schittenhelm in der „Wiener Zeitung“ einmal zum Bes­ten gegeben. Der Sozialsprecher Wöginger hat das auch schon beklagt, dass den Frauen dann die besten Jahre fehlen, und deswegen solle man das Pensionsalter frü­her anzuheben beginnen, nicht erst 2024, sondern bereits 2018 damit anfangen. Dass bei der ÖVP Worte und Taten auseinanderklaffen, haben die Wirtschaftsbund-Abge­ordneten vorher gerade bewiesen. Ich fürchte, das wird auch hier der Fall sein, wir er­suchen trotzdem um Ihre Unterstützung.

Es wurde auch eingewendet: Warum habt ihr denn da kein Verfassungsgesetz bean­tragt? – War gar nicht notwendig! In der Verfassung steht nur, dass das Pensionsalter für Männer und Frauen unterschiedlich sein darf. Es steht nicht drinnen, dass es so sein muss, wie es jetzt ist. Also wir dürfen den Antrag einfachgesetzlich einbringen.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung! (Beifall bei NEOS-LIF.)

20.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


20.45.19

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit der Abgeordnete Loacker nicht enttäuscht darüber ist, dass die Macht der Lobbys wieder über ihn herfällt, möchte ich ihm sagen, dass Sie mit uns in dieser Frage nicht rechnen können. Die Frage des Frauenpensionsalters ist in der Verfassung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 281

abgesichert und geregelt. Es steht nicht nur drinnen, dass das Pensionsalter unter­schiedlich sein darf, sondern es steht sehr wohl auch der Fahrplan drinnen, wie damit umgegangen werden soll. Das heißt, wenn wir es ändern wollten, bräuchten wir eine Verfassungsänderung.

Ich gehe aber davon aus, dass wir hier im Hohen Haus keine Mehrheit dafür finden werden, und zwar nicht aus dem Grund, dass wir die Emanzipation falsch verstehen, sondern aus dem ganz einfachen Grund, dass die Erwerbsunterschiede und die Pen­sionsunterschiede zwischen Männern und Frauen zu 99 Prozent nicht daraus resultie­ren, dass Frauen früher in Pension gehen können, sondern daraus, dass Frauen deut­lich längere Erwerbsunterbrechungen haben, und zwar noch immer aufgrund der feh­lenden Beteiligung von Männern, was die Kinderbetreuung, die Kindererziehung, Ka­renzzeiten und all diese Dinge betrifft, dass Frauen noch immer aufgrund der Familien­pflichten vermehrt in Teilzeit sind, zum Teil schlecht bezahlte, minder qualifizierte Teil­zeitjobs annehmen müssen, dass Frauen noch immer oft nur im eigenen Dorf arbeiten können, weil im ländlichen Raum die Verkehrsanbindungen oft schlecht sind und die Männer das Auto haben, und dort oft nur schlechtere Jobs finden.

Aus diesem Grund wird über die Anhebung des Frauenpensionsalters als der Schritt zur Emanzipation mit der SPÖ nicht zu reden sein. (Beifall bei der SPÖ.)

20.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


20.46.46

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Herr Kollege Loacker, gleiches Pensionsalter für Frauen und für Männer, ja, dafür gibt es gute Gründe. Ich höre in Gesprächen immer wieder, nicht je­de Frau ist glücklich, dass sie früher in Pension gehen darf. Manche beklagen die Nachteile. Immer wenn es um Vorrückungen, um Weiterbildung im Betrieb geht, dann heißt es: Sie gehen ja bald in Pension, das zahlt sich nicht mehr aus!

Ein anderer wichtiger Grund schlägt sich in der Geldbörse nieder. Gerade die letzten Berufsjahre sind die am besten bezahlten. Wenn man diese nicht absolvieren kann, dann verliert man überproportional. Und es ist ja Tatsache, dass die Frauenpensionen weit unter jenen der Männer liegen.

Diese Einkommenslücke wollen wir schließen. Ja, da haben Sie recht, das ist unsere Vorstellung, die Vorstellung der ÖVP. Wir wollen die Einkommenslücke in der Pension schließen. Wie soll das geschehen? Eine frühere Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer kommt derzeit nicht in Frage. Es gibt keine parlamenta­rische Mehrheit. Es steht nicht im Regierungsübereinkommen, und wir halten uns an das Regierungsübereinkommen. (Abg. Mag. Kogler: Sie sind aber schon Abgeordnete auch!?)

Was wollen wir also tun? Es gibt viele, viele Maßnahmen, die den Frauen helfen, die bereits vereinbart sind, und diese vereinbarten Schritte wollen wir jetzt sehr rasch set­zen.

Für mich ist das Allerwichtigste, dass keine einzige Frau in die Pension gezwungen wird. Wir haben im Regierungsprogramm dazu eine Informationskampagne vereinbart. Diese ist nun rasch zu starten.

Bis zum Sommer soll die Aufschubbonuspension beschlossen werden. Was heißt das? Für längeres Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus soll es für jedes einzelne


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 282

Jahr ungefähr 10 Prozent mehr Bonus, mehr Pension geben. Das hilft den Frauen, ge­rade den Frauen, zu den Männerpensionen aufzuschließen.

Die Teilpension, eine ganz wichtige Maßnahme, soll noch vor dem Sommer beschlos­sen werden. Das heißt, man nimmt einen Teil der Pension, ist weiter erwerbstätig – nützt allen. Ein tolles Angebot.

Bleibt die Frage: Wird es auch die notwendigen Jobs geben? – Das Arbeitsmarktpaket für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht schon.

Weiters vereinbart ist eine bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Das wol­len wir rasch verwirklichen.

Daher: Es gibt genug zu tun. Wir investieren unsere Kräfte jetzt in die Umsetzung der bereits vereinbarten Maßnahmen – alle wichtig für die Verbesserung der Situation der Frauen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


20.49.49

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Aubauer, kurz in Ihre Richtung: Das Parlament kann schon auch noch selber entscheiden und muss nicht nur das Regierungsübereinkommen abhaken und erfüllen. Das heißt, Sie könnten auch eine eigene Meinung dazu haben und diese vielleicht auch durchsetzen. (Beifall bei Grünen und NEOS-LIF.)

Gleichstellung ist kein Privileg, würde ich meinen, und es ist auch kein Privileg von Frauen, dass ihr Pensionsalter niedriger ist. Das ist kein Privileg, es geht um Gleich­stellung. Wir haben das deswegen in Verfassungsrang gehoben, weil es einen ganz konkreten Fahrplan gibt, und dieser Fahrplan ist auch gekoppelt an einen Bericht zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen, der gelegt werden muss. Und wir haben den letzten Bericht im Ausschuss 2011 diskutiert.

Das ist ein Bericht vom IHS, sehr umfangreich, und es wurde darin wieder dezidiert keine Empfehlung zur Anhebung des Frauenpensionsalters abgegeben. Warum? – Wir sind absolut dafür, ich bin auch dafür, dass Frauen länger arbeiten können, wenn sie wollen. Das können sie auch, da gibt es sehr viel seitens der Arbeitgeberinnen und Ar­beitgeber zu regeln, und da sind Dinge im Gange, die notwendig sind.

Aber wir haben ganz wesentliche Gleichstellungsziele nicht erreicht. Da geht es um die doppelte Belastung bei Pflege und Betreuung. Da geht es um die gesamte Gehalts­debatte, die Gehaltsschere. Und es gibt sehr, sehr viele, zu viele Frauen, die aus der Arbeitslosigkeit oder anderen prekären Situationen in die Pension gehen. Das heißt, solange wir das nicht verhindert haben, brauchen wir nicht über die Anhebung zu dis­kutieren.

Wir können es nicht umdrehen! Wir müssen zuerst das Haus bauen und dann das Dach draufsetzen, wir können nicht mit dem Dach beginnen. Insofern sehe ich diesbe­züglich keine Notwendigkeit, vielmehr die große Notwendigkeit, noch an weiteren Gleich­stellungsmaßnahmen zu arbeiten. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

20.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 34/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 283

20.51.5610. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (7/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Herr Antragsteller. – Bitte, Herr Abgeordneter Stefan.

 


20.52.17

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In diesem Antrag geht es um das Fragerecht der Abgeordneten, also das Interpella­tionsrecht. Im Artikel 52 des Bundes-Verfassungsgesetzes ist festgelegt, dass es auch die Möglichkeit gibt, als Abgeordneter Fragen an ausgegliederte Unternehmen zu stel­len. Das ist natürlich ein wichtiger Punkt, weil wir sehen, dass es eine Tendenz in diese Richtung gibt. Ausgegliederte Unternehmen sind solche, an denen der Bund zumindest mit 50 Prozent beteiligt ist oder in denen er eine beherrschende Stellung hat.

In der Praxis hat sich ergeben, dass wir diese Anfrage als Abgeordnete an die Minister stellen können, die Betriebe selbst aber keine Verpflichtung haben, Auskunft zu geben, und dann regelmäßig von den einzelnen Ministern und Ministerinnen die Antwort zu­rückkommt, dass die Betriebe, die Unternehmen eben keine Auskunft erteilen wollen. Und damit Schluss.

Daher stellen wir hier den Antrag und bringen das in Diskussion, dass die Unterneh­men die Verpflichtung auferlegt bekommen, den Ministern entsprechende Auskunft zu geben, und zwar soweit es im Rahmen des Interpellationsrechts der Abgeordneten bleibt, also mit all den Grenzen, die es sowieso gibt – Datenschutz, Geschäftsgeheim­nis und so weiter. Wir wollen also, dass es eine Verpflichtung dieser Unternehmen gibt, Auskunft an die Minister zu erteilen, dass es nicht wie in der Vergangenheit auch in Zukunft so bleibt, dass wir einfach Leermeldungen zurückbekommen, mit dem Hinweis, die Unternehmen geben keine Auskunft, und das war es.

Diese Lücke zu schließen erfordert natürlich eine Verfassungsmehrheit, und daher hoffe ich auch auf die anderen Abgeordneten. Es geht ja hier um das ganz wesentliche Recht von uns Abgeordneten, dass wir Auskunft bekommen können. Es geht darum, die Verwaltung überwachen zu können, und dazu gehören ja auch diese ausgeglieder­ten Betriebe, wie ich vorher erklärt habe. Daher hoffe ich auch auf Ihre Zustimmung und bitte Sie darum, denn ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten Interesse da­ran haben, diese Informationen zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten der Grünen.)

20.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger zu Wort. – Bitte.

 


20.54.32

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Kollege Stefan hat es ja gerade erwähnt, dass uns in unzähligen Fällen durch diese Ausgliederungen in der Vergangenheit ei­gentlich das Interpellationsrecht genommen wurde, und ich glaube, dass es der richtige Schritt in die richtige Richtung ist, mit diesem Antrag dem entgegenzuwirken, denn es kann wirklich nicht sein, dass den Mitgliedern der Bundesregierung Auskünfte einfach nicht gegeben werden. (Abg. Mag. Kogler: Uns vor allem!)

Ich denke, es ist schon bemerkenswert, dass jene Firmen, die zum Beispiel einer Stadt, einem Land oder dem Bund gehören, auf der einen Seite Milliarden von Euro


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 284

bewegen und auf der anderen Seite der Umstand vorherrscht, dass sie, weil sie recht­lich privatwirtschaftlich geführt werden, eigentlich der politischen Kontrolle entzogen sind. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann es sich aus meiner Sicht nur um einen Systemfehler handeln, denn es kann nicht im Sinne des Erfinders sein, dass zwar der Rechnungshof diese Betriebe prüfen kann, wir aber von diesem Informations­fluss zur Gänze abgeschnitten sind.

Ich denke mir, dass wir gemeinsam ernsthaft darüber reden sollten, wie wir das kor­rigieren können – oder, um es mit anderen Worten zu sagen: Schauen wir, wie wir uns unsere Kontrollrechte wieder zurückholen können! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten von FPÖ und Grünen.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


20.55.56

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Gott sei Dank sind wir da einer Meinung, zumindest rhetorisch, dass wir dringend die Kontrollrechte, die wir verfassungsmäßig haben, auch ausüben können müssen. Und es ist mir wirklich eine Freude, diesen Vor­schlag aufzugreifen, weil es ja in doppelter Hinsicht für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier schwierig ist, in diesem anwachsenden, ich nenne es schon fast, exter­ritorialen Bereich, also außerhalb des Parlaments liegenden Bereich, der aber trotzdem im Eigentum der Republik steht, Kontrolle auszuüben. Ich könnte Ihnen unzählige Bei­spiele von Anfragebeantwortungen nennen, in denen darauf verwiesen wird: Laut Ak­tienrecht XY können wir nicht, wollen wir nicht, dürfen wir nicht.

Es gibt aber auch, und das gehört positiv hervorgehoben, Minister, die sehr wohl trotz dieser formalen Möglichkeit, die Auskunft zu verweigern, Auskunft geben. Das gibt es auch. Das muss man auch hervorheben. Aber dass es ein Gnadenrecht ist, dass es ei­ne Gefälligkeit ist, dass man von der jeweiligen Ministerin, dem jeweiligen Minister ab­hängig ist, ob wir eine Antwort erhalten oder nicht, das muss der Geschichte ange­hören. Und darum bin ich sehr wohl für diese Änderungen, die dringend notwendig sind, denn es geht ja nicht nur um begleitende Kontrolle – Interpellationsrecht, Anfra­gen –, sondern es geht ja auch um Kontrolle ex post, sprich Rechnungshofkontrolle.

Wir sollten uns im Rechnungshofausschuss wieder vornehmen, dass die Kontrollmög­lichkeiten durch den Rechnungshof immerhin auf diese 25 Prozent Anteil der Republik an Unternehmungen ausgedehnt werden. Das würde vielen Unternehmungen guttun und auch der Politik insgesamt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 7/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Wir haben bereits die Hälfte der Tagesordnungspunkte abgearbeitet.

20.58.0611. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsord­nungsgesetz 1975 geändert wird (52/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 285

20.58.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! In diesem Geschäftsordnungsantrag, in diesem Initiativantrag geht es um die Aufwertung des Petitionsausschusses, des Ausschusses für Bürgerinitiativen und Petitionen. Das ist ein Antrag, den wir schon in der letzten GP vorbereitet und dis­kutiert haben, der auch schon eingebracht war. Ich bringe ihn hier noch einmal ein. Es ist eine Diskussionsgrundlage, und ich lade alle Fraktionen ein, aktiv gemeinsam daran mitzuarbeiten, dass wir die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die direkt als Bürger­initiativen oder als Petitionen in dieses Haus eingebracht werden, konkreter und besser als bisher bearbeiten können.

In diesem Antrag fordern wir zum Beispiel, dass bei einer Unterstützung durch 5 000 Bür­gerinnen und Bürger eine Bürgerinitiative verbindlich in einem öffentlichen Ausschuss in diesem Haus behandelt wird, dass auch die Erstunterzeichnerinnen und ‑unter­zeich­ner dieses Anliegens im Parlament selbst Rede und Antwort stehen können und der Ausschuss dazu auch externe Sachverständige beiziehen kann. (Präsidentin Mag. Pram­mer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Darüber hinaus ist ein Punkt auch ganz wesentlich: Resolutionen von Gemeinderätin­nen und Gemeinderäten, die auf gemeinsamen Beschlüssen vor Ort basieren, wurden bisher zwar dem Parlament zugeleitet, kamen bei der Präsidentin an, welche diese dann an die Klubs hat verteilen lassen. Sie sind aber dann eigentlich versandet, es gab keine parlamentarische Behandlung dieser Anliegen.

Wir wollen, dass auch Petitionen und Resolutionen aus Gemeinderäten in Zukunft hier behandelt werden. Es macht ja Sinn, wenn zum Beispiel Bürgermeister von SPÖ und ÖVP mit Vorschlägen der Grünen mitgehen oder gemeinsame Allparteieninitiativen auf lokaler Ebene gestartet werden, wenn auch diese hier im Haus diskutiert und weiterbe­handelt werden.

Was besonders wichtig ist, ist auch die Möglichkeit der Online-Unterstützung. Ich er­innere daran: Wir haben diese vor etwa zwei Jahren eingeführt, sozusagen völlig frei von irgendwelchen spezifischen Geschäftsordnungsänderungen. Das haben wir allein mit der Parlamentsdirektion umgesetzt. So haben zum Beispiel bei der Bürgerinitiative betreffend Vorratsdatenspeicherung 100 000 BürgerInnen diese Bürgerinitiative damals unterstützt.

Und es ist nur recht und billig, wenn solche Online unterstützten Instrumente nach ei­nem besseren Verfahren als bisher auch hier behandelt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


21.01.06

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge­ordneter Pirklhuber! Ich bin ganz auf deiner Seite. Wir haben fünf Jahre lang doch ei­niges bewegt, wenn ich daran denke, wie der Ausschuss vor fünf Jahren ausgeschaut hat und wie der Ausschuss jetzt arbeitet. Es ist natürlich wichtig, dass wir die Bürger­initiativen stärken, dass wir der Bevölkerung zeigen, dass ihre Anliegen hier wirklich ernst genommen werden.

Die Online-Unterstützung ist etwas ganz, ganz Wichtiges. Das ist halt das Medium, das heute verwendet wird. Dass wir in Kontakt mit den Einbringern kommen, ist für uns ganz, ganz wichtig, denn geschrieben schaut das Ganze oft ganz anders aus als ge­sprochen. Ich glaube, da werden wir schon einen Weg finden.


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Etwas, wo ich ein bisschen skeptisch bin, ist die Sache mit den Gemeinderäten, die wir ja in der letzten Periode schon diskutiert haben, wo es Abgeordnete gegeben hat, die solche Resolutionen einfach umgeschrieben und eingebracht haben. Dann haben wir eigentlich über Gemeindeprobleme geredet.

Aber wir werden uns diesbezüglich zusammensetzen. Ich glaube, das ist ein sinnvoller Vorschlag. Wir werden darüber diskutieren und das auch die nächsten fünf Jahre wei­terentwickeln. (Beifall bei der SPÖ.)

21.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


21.02.32

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Desinteresse, Politikverdrossenheit und ein schlechtes Bild von Politikerinnen und Politikern – das ist die Meinung, die wir in großen Teilen der Bevöl­kerung vorfinden. Ich glaube, gerade gute Transparenz und direkte Demokratie sind ein Beitrag dazu, die Situation zu verbessern.

Daher liegt es mir sehr am Herzen, die Demokratie zu stärken. Wenn sich die Bürger am Prozess der Politik beteiligen, so schafft das einfach mehr Interesse für Politik. Für das Parlament heißt dies, dass wir uns ständig mit Verbesserungen auseinandersetzen sollen.

Ich selbst kam ja durch das niederösterreichische Vorzugsstimmenmodell in das Hohe Haus. Das war auch ein Beitrag der Bevölkerung in Richtung aktiver Demokratie.

Wir haben heute beim 5. Tagesordnungspunkt das Persönlichkeitswahlrecht betreffend Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments beschlossen; das ist ein weiterer Schritt dazu.

Daher halte ich es auch für wichtig, den Petitionsausschuss weiter aufzuwerten, denn die Petitionen und Bürgerinitiativen sind ein gutes Instrument der direkten Demokratie. Es ist ein leichter Zugang, der einfach ist. Die Schwellen sind nicht so hoch wie bei Volksbegehren. Daher soll dieses klassische Instrument auch weiter ausgebaut wer­den.

Zur Online-Einbringung von Bürgerinitiativen gibt es natürlich unsere Zustimmung. Das war ja schon ein Teil des Antrags der Regierungsparteien zum Demokratiepaket.

Auch die Fristsetzung, Stellungnahmen innerhalb von zwei Monaten zu bekommen, halte ich für gut.

Zu anderen Punkten, so glaube ich, gibt es noch Diskussions- und Abänderungsbe­darf, denn der Petitionsausschuss hat schmale Strukturen und knappe Ressourcen. Da können wir den Ausschuss nicht einfach überfrachten, denn es soll hier doch das Prin­zip Qualität vor Quantität gelten.

Ich will nicht zu lange sprechen. Wir werden im Geschäftsordnungsausschuss im Sinne der Weiterentwicklung des politischen Prozesses weiterdiskutieren und damit das Ver­trauen der Bürger und Bürgerinnen stärken. (Beifall bei der ÖVP.)

21.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Win­ter. – Bitte.

 


21.04.50

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Die Intention dieses Antrages kann ich sehr gut nachvollziehen, immerhin bin auch ich in der letzten


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Legislaturperiode in diesem Ausschuss gesessen. Ohne diesen Ausschuss schlechtzu­reden, denn im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen, die wir hatten, hat er sicher sehr gut gearbeitet, sollten wir wirklich darangehen, einiges zu verbessern und zu verändern.

Ganz können wir von der FPÖ diesem Antrag allerdings nicht zustimmen. Zuerst al­lerdings das Positive: Das mit den Resolutionen ist, so glaube ich, durchaus etwas Positives. Das wäre sehr wohl in unserem Sinn. Auch die achtwöchige Beantwortungs­frist ist etwas, das man sehr gut verwenden kann. Der Umstand, dass auch der Erst­unterstützer sehr wohl das Recht hat, im Ausschuss zu sprechen und sein Begehren vorzustellen, ist etwas, das positiv gesehen werden muss.

Allerdings ist die von der Parlamentsdirektion geführte Internet-Plattform beziehungs­weise die Online-Petition und Online-Bürgerinitiative etwas, woran wir uns reiben, wo­ran wir uns stoßen – aus verschiedenen Gründen –, weil wir der Meinung sind, dass es bei Initiativen, die normative Prozesse in Gang bringen können, müssen, dürfen und sollen, in diesem Fall doch wichtig ist, dass man etwas mehr Zugang zu dieser Person, die diese Intention hat, hat.

Zweitens: Wenn man sagt, eine Online-Petition, die praktisch unter einer staatlichen Kontrolle steht, dann erinnert mich das immer so an den Hund, dem man die Anwei­sung gibt: Pass auf die Wurst auf! Was wird er tun? – Gefällt es ihm, wird er sie fres­sen, gefällt es ihm nicht, wird er es nicht tun. Das heißt, wenn Sie jetzt dieses Tun un­ter Umständen mit Manipulation belegen, dann werden Sie vielleicht nachvollziehen können, was ich meine.

Und wenn wir direktdemokratiepolitisches Instrument sagen, so hinterfragen wir ein­mal: Was heißt überhaupt Demokratie? – Wir glauben alle, wir leben in einer Demo­kratie. Dem ist aber nicht so. Wir leben bestenfalls (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhu­ber– hören Sie zu! –, bestenfalls nach demokratischen Prinzipien im Rahmen einer Republik. So würde ich das wohl eher definieren. (Abg. Dr. Pirklhuber: Wollen Sie eine Volksdemokratie?) Und das ist ein riesengroßer Unterschied, wobei der Daten­schutz ja dann die zweite Folge oder der zweite Nachsatz wäre, denn betreffend Da­tenschutz ist zu sagen: Tun wir doch nicht so, als würde er existieren, als gäbe es keine Manipulation, als gäbe es keine Beeinflussung durch  hm, großes Fragezei­chen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Dafür sind wir Politiker verantwortlich!)

Datenschutz so, wie er jetzt gehandhabt wird, ist grammatikalisch gesehen für mich ei­ne lebende Lachnummer. In diesem Zusammenhang wollen wir etwas positiv verän­dern. Im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung sollten wir noch – und es war gut, dass Sie gemeint haben, das sei nur eine Diskussionsgrundlage – weiter darüber spre­chen und den Leuten nicht unbedingt eine Internet-Petition oder Internet-Bürgerinitia­tive vor die Nase hängen und ihnen vermitteln, es werde ihnen dadurch mehr demokra­tisches Mitspracherecht gegeben. Dazu müssen wohl noch einige Rahmenbedingun­gen abgeklärt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


21.08.21

Abgeordneter Michael Pock (NEOS-LIF): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht bin ich zu naiv, aber so viel Pessimismus wie meine Vorrednerin habe ich nicht.

Ich darf zu Beginn gleich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass ich als Obmann ei­nes so wichtigen Ausschusses in Zukunft die Verantwortung habe, den Ausschuss tat-


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sächlich auch weiterzuentwickeln. Ich darf hier gleich vorausschicken, dass ich davon ausgehe, dass wir uns alle dessen bewusst sind, dass dieser Ausschuss die Kapazität und die Möglichkeit hat, Bürgerinnen und Bürger einzubinden, in welcher Form auch immer; darüber diskutieren wir ja gerade heute.

Ich habe mir den letzten Bericht der Parlamentsdirektion angesehen und festgestellt, dass wir 218 Petitionen und 67 Bürgerinitiativen erhalten haben. Davon haben wir 187 Petitionen erledigt, 58 durch Zuweisung an die Fachausschüsse. 58 Bürgerinitia­tiven wurden erledigt, davon 22 durch die Fachausschüsse.

Was habe ich mir noch gedacht? – Ein Punkt ist – und das ist ganz klar –: Wir müssen Hindernisse und Barrieren abbauen, damit wir tatsächlich auch näher an den Bür­gerinnen und Bürgern sind. Ein anderer Punkt ist – und das ist ganz wichtig –: Jede einzelne Bürgerinitiative und jede einzelne Petition ist Ausdruck von Engagement und Leidenschaft für die Demokratie. Ich denke, das sollten wir auch in unserer Diskussion berücksichtigen.

Es ist außerdem bekannt, dass wir NEOS für eine breite Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im demokratischen Prozess sind. Daher begrüßen wir jede Initiative, die diese Einbindung auch gewährleistet.

Es mag jetzt vielleicht wiederum eine naive Ansicht sein, aber ich wünsche mir tatsächlich nicht nur eine lebendige Demokratie, sondern ich wünsche mir auch ein le­bendiges Parlament, sozusagen ein pulsierendes Parlament, wenn man so möchte, vielleicht auch zu so später Stunde. (Abg. Dr. Pirklhuber: Bravo!)

In diesem Sinne unterstütze ich das Anliegen des Kollegen Pirklhuber und freue mich schon auf die Zusammenarbeit.

Auch was die Online-Unterstützung betrifft, bin ich sehr, sehr optimistisch, dass wir ei­niges bewegen können. Ich freue mich auf die Arbeit und wünsche einen schönen Abend. (Beifall bei NEOS-LIF sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

21.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 52/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

21.10.3812. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die öster­reichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 188/2013, geändert wird (15/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Korun, kommt zu Wort. – Bitte.

 


21.10.59

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich frage mich schon seit Längerem, warum die Doppel­staatsbürgerschaft ein Privileg für Arnold Schwarzenegger oder Anna Netrebko sein soll, warum es nicht möglich sein soll, dass Kinder, die in Österreich auf die Welt kom­men, hier aufwachsen, hier in die Schule gehen und noch nie woanders gelebt haben,


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nicht ständig als sogenannte Ausländer bezeichnet werden. Offiziell sind sie das, auch wenn sie hier geboren wurden, immer hier gelebt haben und nie woanders.

Die Bundesrepublik Deutschland hat das inzwischen anders gelöst, und zwar vor 14 Jahren. Am 1. Jänner 2000 ist dort das neue Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft ge­treten, das besagt: Wer in Deutschland auf die Welt kommt und Eltern hat, die sich
dort legal niedergelassen haben und seit vielen Jahren dort legal leben, ist qua Geburt Deutscher.

Jetzt geht Deutschland noch einen Schritt weiter. Die neue sogenannte Große Koali­tion hat sich darauf geeinigt, dass sich diese Kinder mit 23 Jahren nicht mehr zwischen beiden Staatsbürgerschaften entscheiden müssen. Diese Kinder werden also wie Ar­nold Schwarzeneggers und Anna Netrebkos und viele, viele mehr, die zum Beispiel in binationalen Ehen auf die Welt gekommen sind, DoppelstaatsbürgerInnen sein und Doppelstaatsbürger und Doppelstaatsbürgerinnen bleiben können. Das bezweckt auch unser Antrag.

Und um ein Argument, das höchstwahrscheinlich wieder kommen wird, gleich zu ent­kräften: Nein, die Grünen verlangen nicht, dass auch Kinder von Touristen, von Durch­reisenden oder von Leuten, die sich nur vorübergehend in Österreich aufhalten, Dop­pelstaatsbürger und per Geburt österreichische Staatsbürger sein sollen. Was uns vor­schwebt, ist, dass, wenn sich mindestens ein Elternteil – warum mindestens ein El­ternteil? – damit eben Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen nicht bestraft werden – seit mindestens fünf Jahren legal in Österreich niedergelassen hat, sprich auf Dauer hier lebt, das Kind qua Geburt Doppelstaatsbürger sein können soll.

Ich hoffe hier wie auch im Innenausschuss auf eine produktive und konstruktive De­batte. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Grünen und NEOS-LIF.)

21.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Pendl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.13.30

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Dieses sicher sehr interessante und sehr wichtige Thema wird derzeit nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch in vielen anderen europäischen Staaten diskutiert. Ich möchte nur der Historie Rechnung tragen und sagen, dass sich die europäischen Staaten Mitte der siebziger Jahre über den Europarat in einer Verein­barung gefunden haben, wonach die europäischen Staaten aus ganz bestimmten Gründen keine Doppelstaatsbürgerschaften wollten.

Jetzt kann man sagen, die Zeiten haben sich geändert, man hat heute andere Bedin­gungen. Es muss aber klar sein, dass alle Fragen, die damit einhergehen, diskutiert werden müssen. Und wir sehen ja, was gerade in Deutschland diskutiert wird, wo es eine Regelung gibt, wo zwar von Geburt an jeder gleich die Doppelstaatsbürgerschaft hat, sich aber zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden muss, welche Staats­bürgerschaft er zurückgibt. Das ist also auch eine unbefriedigende Lösung.

Ich glaube, die gesellschaftspolitisch relevante Frage ist – das zieht sich quer durch die Europäische Union oder, wenn Sie so wollen, durch Europa – die Frage: Wollen wir ei­ne Kultur haben, die sich zu dem Land, in dem sie sich befindet, ganz einfach mit allen Wenn und Aber bekennt, oder wollen wir Kulturen haben, die über diesen Bereich hi­nausgehen, mit allen möglichen Problemfeldern? – Ich bin der Letzte, der diese Frage nicht offensiv diskutieren möchte, aber es muss schon klar sein, dass da auch die Frage auftauchen kann: Was macht man dann mit Fällen, die sich zu einem Staat be­kennen, der unseren Grundrechten und unserer Verfassung diametral entgegensteht? Ich will gar nicht von harten Auseinandersetzungen reden.


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Ich stehe dieser Frage sehr offensiv gegenüber, aber ich glaube, dass es eine längere Diskussion geben wird und wir überlegen sollten, ob wir diese Frage nicht über den Ausschuss hinaus entweder in einer Enquete oder, noch breiter gestreut, mit vielen Fachleuten, mit NGOs, mit allem, was dazu gehört, diskutieren sollten, weil ich meine, dass das der Zeit entsprechend eine wichtige, eine notwendige Diskussion ist. Aber ich glaube auch, dass es sehr viele offene Fragen gibt, die wir auch gesellschaftspolitisch beantworten müssen.

Das wird sicher eine interessante Diskussion. Ich bin neugierig darauf, wie diese Dis­kussion auch zwischen den Fraktionen geführt werden wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Rädler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.16.12

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Hohes Haus! Frau Mag. Korun! Sie haben diesen Antrag eingebracht, der sicherlich zu Diskussionen führen wird; wir haben es schon vom Abgeordneten Pendl gehört. Wenn wir wissen, dass davon rund 10 000 Kinder betroffen sind, dann ist das wirklich eine grundlegende Frage, über die man nicht tagtäglich hinwegsehen kann, sondern mit der man sich in einer Diskussion grundsätzlich auseinandersetzen muss.

Ich finde daher den Vorschlag des Abgeordneten Pendl gut, in breiter Form eine Dis­kussion zu führen, unter Einbindung der NGOs et cetera, um dem Innenausschuss ei­ne Möglichkeit zu geben, vielleicht doch zu einer Lösung zu kommen. Ich sehe das wirklich sehr differenziert: Aus dem Schicksal der Kinder heraus muss man auf der einen Seite darüber reden, auf der anderen Seite wird natürlich das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz in seiner grundlegenden Form in Frage gestellt, nämlich die Anerkennung der Staatsbürgerschaft nach dem Abstammungsprinzip durchzuführen.

Es gibt eine gewisse Erleichterung für Kinder bis zu sechs Jahren, dass es eine früh­zeitige Anerkennung der Staatsbürgerschaft gibt. Aber dies kann das grundsätzliche Problem nicht lösen, das ist mir schon klar.

Also: Ich bin für eine offene und breit gefächerte Diskussion, die der Kollege Pendl an­gesprochen hat. Dann wird der Innenausschuss zu einer Lösung kommen, die für alle akzeptabel ist, auch für die davon betroffenen Kinder. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hafenecker gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.17.54

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Mag. Korun! Es hat ja bereits einmal hier im Haus einen Antrag zu dieser Thematik gegeben. Dabei sind auch unsere Kritikpunkte klargemacht worden; ich wie­derhole sie aber gerne noch einmal.

Das sogenannte Jus soli, also die Regelung, die Staatsbürgerschaft jenes Landes zu bekommen, in dem man geboren wird, ist international umstritten, wie wir vorhin schon gehört haben. Es ist deshalb umstritten, weil es einige juristische Problemfelder dabei gibt: Ich denke an die vielen strafrechtlich relevanten Probleme mit den Kollisionsmate­rialien international (Abg. Dr. Pirklhuber: „Kollisionsmaterialien“?!), ich denke an den Bereich Wehrdienst und auch an den Bereich soziale Absicherung.

Das und viele weitere Fakten sind auch der Grund dafür, warum es international keine Tendenz in diese Richtung gibt und warum man noch immer nach dem Abstammungs­prinzip, nach der Herkunft der Eltern vorgeht.


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Ich möchte aber nun anhand der türkischen Volksgruppe in diesem Land, über die Sie wohl auch unterrichtet sein werden, erklären, warum ein Jus soli für uns Freiheitliche absolut undenkbar ist. Die Akademikerquote liegt unter Migranten türkischer Herkunft bei 4 Prozent, 70 Prozent verfügen über keine höhere Ausbildung als die Pflichtschule. Das heißt, es ist der zweiten Generation trotz Ausbildung in Österreich noch nicht ge­lungen, sich entsprechend zu integrieren. (Abg. Dr. Pirklhuber: Warum? Überleg ein­mal, warum!) Es ist sogar so weit gekommen, dass es hier eine schlechtere Leserate gibt, als das noch bei der ersten Generation der Fall war. Das bestätigen im Übrigen auch die Zahlen des AMS und in weiterer Folge auch die Arbeitslosenquote. Die Quelle hiefür ist übrigens der Österreichische Integrationsfonds.

Wenn wir schon bei den Zahlen sind, möchte ich darauf hinweisen, dass auch im An­trag falsche Zahlen genannt sind. Frau Kollegin Korun, es geht da nicht um 10 000 Ge­burten jährlich, sondern mittlerweile um 13 000 Kinder, die in Österreich als Ausländer auf die Welt kommen. Das sind knapp 17 Prozent aller Geburten in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Hinsichtlich der Zahl von Geburten rangieren Türkinnen mit 2,41 Kindern auf Platz eins. Bei österreichischen Frauen sind es im Schnitt nur 1,27 Kinder – das zur Ergän­zung. Quelle hiefür: Statistik Austria.

Anhand dieser Zahlen drängt sich für mich natürlich der Verdacht auf, dass Abgeord­nete Korun hier nichts anderes als Klientelpolitik betreibt. (Abg. Dr. Mlinar: Bitte? Ent­schuldigung!) Es soll hiermit in Wirklichkeit nichts anderes erreicht werden, als die 30 Jahre stattfindende Armutsmigration zu legitimieren. Man soll jungen Türken die Möglichkeit geben, den Wehrdienst in Österreich abzuleisten und nicht in der Türkei – ist ja auch ein bisschen einfacher hier –, und es soll aber trotzdem die Bindung an die Türkei aufrechterhalten werden. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Das tut im Übrigen auch die Türkei selbst. Ausländische Staatsbürger türkischer Her­kunft haben schon jetzt die Möglichkeit auf einen speziellen Personalausweis, der Kim­lik genannt wird. Diesen kann man sich lösen und ist de facto, bis auf das Wahlrecht, einem türkischen Staatsbürger komplett gleichgestellt.

Es gab, meine sehr geehrten Damen und Herren, letztes Jahr im ORF-„Report“ – ich verweise darauf, dass das kein rechtes Hetzmagazin ist, wie wir alle wissen – einen Bericht über die Wiener Proteste zu den Gezi-Park-Demonstrationen. In diesem Be­richt konnte man – rufen Sie ihn sich in Erinnerung! – nicht nur einmal hören, dass vie­le Türken einfach sagen: Wir leben zwar in Österreich, aber wir sind im Kopf und im Herzen Türken. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Man kann davon ableiten, warum wir Freiheitlichen diesem Klientelantrag der Grünen ganz bestimmt nicht zustimmen werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


21.21.57

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ho­hes Haus! Ich mache es kurz: Frau Korun, wir haben diesen Antrag ja schon mehrfach hier diskutiert, so letztes Jahr im Sommer kurz vor der Wahl. Für mich hat sich nicht sonderlich viel geändert.

Ein Punkt ist mir aufgefallen: Beim letzten Antrag war es, glaube ich, unbegrenzt, und jetzt haben Sie erläutert, dass die Eltern beziehungsweise der Elternteil bereits fünf Jahre in Österreich sein sollten. Also in diesem Punkt hat sich der Antrag schon ein wenig geändert, denn vorher war es so, dass im Prinzip ein Asylwerber nur nach Ös-


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terreich kommen musste, die Frau hier das Kind bekommt und dieses dann schon ös­terreichischer Staatsbürger ist und das Asylverfahren gleich beendet ist.

Ich kann dem, was Otto Pendl vorhin hier vorgetragen hat, sehr viel abgewinnen. Ich glaube, eine Enquete wäre der richtige Weg in diesem Punkt. Man muss sich auch an­schauen, wie das in anderen Ländern gehandhabt wird. Kollege Rädler hat das ja auch angesprochen, es ist so, dass immer mehr Länder eine Klarstellung haben wollen, wel­che Staatsbürgerschaft die betreffende Person dann haben möchte. Den Besitz von zwei Staatsbürgerschaften hat man ja in Österreich abgeschafft – aus gutem Grunde.

Man muss sich das sicher sehr genau anschauen. Also wir sind da eher kritisch einge­stellt, wobei das Team Stronach natürlich ganz klar für Zuwanderung ist, aber für die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften, die die Wirtschaft braucht. Ich glaube, in diese Richtung müssen wir schauen und vielleicht auch eine Lösung andenken. Aber in einer Enquete, wie du, lieber Otto, sie angesprochen hast, kann man mit uns darü­ber reden. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

21.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 15/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

21.23.4613. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührenge­setz geändert wird (23/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Der Antragsteller erhält das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser.

 


21.24.08

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat vor dem Wahlkampf eine Partei gegeben, die sich dem Kampf gegen Gebühren ver­schrieben hat, eine große Kampagne unter dem Motto „Gebührenstopp“ geführt hat. Das war die Österreichische Volkspartei.

Ich war daher dann umso verwunderter, als am Montag nach der Wahl, also genau ei­nen Tag, nachdem wir gewählt haben, diese Kampagne plötzlich beendet wurde (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Kogler) und die Justizministerin, damals noch Karl, bekannt gegeben hat, dass die Gerichtsgebühren wieder steigen.

Das ist aber bei den Gerichtsgebühren besonders bemerkenswert, da die Gerichtsge­bühren dem Staat mehr einbringen, als ihn die Gerichte kosten. Die Einnahmen aus den Gerichtsgebühren machen 120 Prozent der Gerichtskosten aus. Und das ist im doppelten Sinne unfair.

Zum einen ist es unfair, weil eine Gebühr immer ein Äquivalent für eine Leistung ist, und wenn die Bürgerinnen und Bürger mehr zahlen, als im Gegenzug der Staat an Leistung erbringt, ist das unanständig.

Zum anderen sind Gerichtsgebühren nachweislich eine Hürde, um Gerichtsverfahren zu führen, und führen dazu, dass bestimmte Personengruppen schwerer zu ihrem Recht kommen.

Jetzt muss man sagen, bei den Gerichtsgebühren gibt es einen Automatismus, und in­sofern ist der Vorwurf, dass diese Erhöhung am Montag gekommen ist, vielleicht gar


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nicht so schwerwiegend, weil das ein gesetzlicher Automatismus war. Es ist nur ver­wunderlich, weil die ÖVP vorher ständig wegen der Wiener Gebühren polemisiert hat, wo das ähnlich ist.

Die Frage ist aber, ob der Automatismus die richtige Antwort ist; wenn über Gebühren mehr eingenommen wird, als die Gerichte kosten, dann muss man den Automatismus in Frage stellen. Daher geht dieser Antrag in eine andere Richtung, dass nämlich bei der Gebührenerhöhung nicht ein Automatismus greifen soll, sondern dass durch eine Verordnung des Hauptausschusses des Nationalrates die Gerichtsgebühren erhöht werden oder eben auch nicht erhöht werden. Und dann soll politisch ausdiskutiert wer­den, nach justizpolitischen Überlegungen oder nach budgetären Überlegungen, ob die Gebühren steigen oder nicht.

Was wir nicht wollen, ist eine unanständige Abzocke der Bürgerinnen und Bürger, wo die Justiz zur Cashcow und zum Geschäft auf Kosten der Rechtsschutzsuchenden wird.

Ich ersuche, das ernsthaft zu diskutieren. Ich glaube, es ist im Sinne des Zugangs zum Recht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jaro­lim. – Bitte.

 


21.26.32

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glau­be, dass diese Überlegung grundsätzlich nachvollziehbar ist. Wir haben tatsächlich eine sehr, sehr hohe Gebührenbelastung. Und dort, wo sie prohibitiv ist, wo sich Men­schen überlegen müssen, ob sie klagen können, ob sie es sich leisten können, wird das Ganze natürlich problematisch.

Ich glaube, dass wir diese Diskussion daher sehr lösungsorientiert führen werden, wo­bei man dazusagen muss, dass wir in der letzten Legislaturperiode bereits eine Gebüh­rensenkung durchgeführt haben. Also das Ärgste, das wir ja unter Frau Bundesminis­terin Bandion-Ortner hatten, ist mehr oder weniger abgeschafft.

Ich meine, wir werden auch darüber diskutieren müssen, ob man bei der Verfahrens­hilfe, die derzeit mit Fixgrenzen limitiert ist, nicht eine Staffelung einführen sollte, um das Klagen etwas abhängiger vom jeweiligen Einkommen und nicht von einer Fixgren­ze zu machen.

Ich sehe der Diskussion mit Freude entgegen und glaube, dass wir auch hier zu einer vernünftigen Lösung kommen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte.

 


21.27.42

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unumstritten, dass wir alle hier den gleichen Zugang zum Rechtssystem für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten möchten.

Ich möchte nur kurz drei Punkte anführen, die auch für die Diskussion, für die Debatte und die Behandlung im Justizausschuss relevant sein können.

Kollege Jarolim hat es ohnehin schon angesprochen, es gibt auch die Verfahrenshilfe, die unter anderem auch die Gerichtsgebühren beinhaltet, auch andere staatliche Ge­bühren, die von Bundesebene geregelt sind.


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Darüber hinaus gibt es natürlich auch offene Fragen im Antrag, beispielsweise die in der Begründung geforderte Streichung der Inflationsanpassung, die wiederum im Wi­derspruch steht zum eigentlichen Änderungsvorschlag in diesem Antrag, aber auch im Widerspruch zum Determinierungsgebot.

Mit einem eher skeptischen Blick in diese Richtung tut sich bei mir die Befürchtung auf, dass dieser Verfahrensweg über den Hauptausschuss natürlich einen Profilierungs­zweck darstellt.

Unabhängig davon gebe ich aber dem Antrag recht, es ist sinnvoll, sich mit der Höhe der Gebühren auseinanderzusetzen. Das findet sich auch im Regierungsprogramm, wo eine Evaluierung angekündigt ist mit dem übergeordneten Ziel eines verbesserten Zu­gangs zum Recht und eines erhöhten Rechtsschutzes.

Da wir erst am Beginn der Legislaturperiode stehen, ist nachvollziehbar, dass es hiezu noch keine Ergebnisse gibt. Ich bin aber zuversichtlich, dass es gemeinsam mit un­serem unabhängigen Justizminister Wolfgang Brandstetter hier durchaus zu einer sinn­vollen und entsprechenden Lösung kommen wird, da er umfangreiche Erfahrungen mit in dieses Ressort bringt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


21.29.53

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, wir sehen das natürlich genauso. Es ist eigentlich schon alles gesagt. Das ist alles richtig. Die Gerichtsgebühren haben sich in den letzten Jahren eigentlich eklatant erhöht.

Kollegin Himmelbauer, es stimmt schon, aber der Zugang zur Verfahrenshilfe ist nicht so einfach, das ist eine der kompliziertesten Sachen, die es gibt, das Ausfüllen des Formulars. In vielen Fällen – das sind wirklich keine Reichen, sondern eher Arme – wird dem dann aber nicht stattgegeben (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Stimmt!), und da sind dann die Gebühren auch zu zahlen. Es ist ein wirklich sehr komplizierter Zugang, und das schlägt sich eigentlich nicht durch.

So sehen wir diesen Antrag wirklich positiv. Und es ist schön, denn wie wir jetzt gehört haben, sehen das alle Fraktionen positiv. Ich bin aber schon gespannt darauf, ob das im Ausschuss dann auch wieder so sein wird und sich das wieder so anhören und auch so niederschlagen wird, wie das jetzt vom Rednerpult aus gesagt wurde.

Meistens ist es so, dass man hier sagt: Ja, ein super Ansatz, eine super Sache, ma­chen wir, tun wir!, aber sich dann im Ausschuss letztlich nichts ändert. Dort gibt es dann wieder irgendwelche Ausreden.

Aus unserer Sicht gehört das geändert. Es kann nichts dem entgegenstehen, dass sich der Hauptausschuss des Parlaments, also das Parlament selbst darum kümmert, so­dass es da keinen Automatismus mehr gibt, der Justizminister oder die Justizministerin nicht einfach diese Erhöhung beziehungsweise die gesetzlich vorgegebene Erhöhung vornehmen kann/muss – das kann man jetzt außer Streit lassen.

An und für sich gibt es dagegen überhaupt nichts zu sagen. Auch ich sehe schon der Debatte im Justizausschuss mit Spannung entgegen und bin neugierig, ob man dann noch weiß, was man hier vom Rednerpult aus gesagt hat, nämlich dass man diesen Antrag absolut positiv behandeln möchte. Dann wäre das ja eigentlich gar kein Pro­blem mehr. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.31



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 295

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 23/A dem Justizausschuss zu.

21.32.0114. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur sozia­len Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) aufgehoben wird (25/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Der Antragsteller erhält das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl.

 


21.32.25

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Wir haben in Ös­terreich eine Berufsgruppe, deren soziale und finanzielle Situation verheerend ist – die Berufsgruppe der Kunstschaffenden. Wir wissen das seit dem Jahr 2008, damals wur­de eine flächendeckende Untersuchung veröffentlicht.

Mehr als die Hälfte der Kunstschaffenden verdient weniger als 400 € im Monat, wenn man nur das rechnet, was sie aus der Kunst lukrieren. Weniger als 700 € inklusive der Nebentätigkeit außerhalb der Kunst verdient immerhin ein Drittel der Kunstschaffen­den. Das ist, glaube ich, mehr als erschreckend. Es gäbe noch viele Zahlen, die einen depressiv werden lassen, zu nennen, aber die erspare ich Ihnen, Sie können das nach­lesen.

Wir haben diesen Bericht im Jahr 2008 veröffentlicht, nachdem ihn das Ministerium un­ter Verschluss halten wollte. Wahrscheinlich hat sich die Ministerin für diese Zahlen ein wenig geniert. Sie hat auch dringenden Handlungsbedarf erkannt und hat zugesichert, dass da sehr bald Maßnahmen folgen werden. Das war im Jahr 2008. Seither sind fünfeinhalb Jahre vergangen, und auf diesem Sektor ist nichts geschehen.

Es stehen jetzt im Regierungsprogramm wieder ähnliche Sätze, nämlich dass sich die Regierung etwas in dieser Richtung vornimmt. Preise sollen mehr gestiftet werden – aber Preise sind kein adäquates Mittel, weil sie eher willkürlich vergeben werden und eher auch an Kunstschaffende, die schon Verdienste haben und die Preise nicht unbe­dingt brauchen.

Ich denke, dass es Zeit wird, hier noch einmal auf unseren Antrag aus dem Jahr 2006 zurückzugreifen, einen Initiativantrag, der eine Lösung vorschlägt. Es ist das heute hier die erste Lesung, wir brauchen also nicht mit Ja oder Nein abzustimmen. Wir können uns das in Ruhe anschauen, wir können auch Alternativvorschläge einbringen, mir ist jeder Vorschlag recht, der eine wirksame Maßnahme ist. Das Einzige, was mir nicht recht ist, ist, wenn es auf diesem Sektor überhaupt nichts gibt. Das wäre ganz unan­genehm und peinlich. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


21.34.37

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Präsidentin! Der Antrag der Grünen ist ei­ne Reaktion auf die schwierige soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Natür­lich bin auch ich mir dieser schwierigen Lage bewusst, aber ich denke, wir brauchen ei­nen ganzen Maßnahmenmix, um die Situation der KünstlerInnen nachhaltig zu verbes­sern.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 296

Ebenso wichtig sind meiner Meinung nach geeignete Rahmenbedingungen, die Künst­lerInnen so unterstützen, dass sie von ihrer künstlerischen Tätigkeit auch leben kön­nen.

Eine ganz wichtige Maßnahme ist da sicher eine weitere Erhöhung des Zuschusses aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds. Erfreulicherweise hat es da in den letzten Jahren bereits regelmäßig Anpassungen gegeben, und diesen Weg wird unser Kultur­minister sicher weitergehen.

Neben dem Zuschuss zu diesem Künstler-Sozialversicherungsfonds spreche ich auch von einem Urhebervertragsrecht, das den KünstlerInnen eine bessere Verhandlungs­position gegenüber VerwerterInnen sichert.

Nur noch ein paar kurze Anmerkungen zum Antrag der Grünen, denn es bleiben da noch ein paar kleine Detailfragen offen:

Erste Frage: Geht es um 1 500 € Einkommen aus künstlerischer oder nichtkünstleri­scher Tätigkeit?

Eine weitere offene Frage ist: Wie werden die Abgrenzungen vorgenommen?

Aber ich denke, das können wir im Ausschuss noch besprechen.

Ja, es muss natürlich darum gehen, dass es KünstlerInnen und allen Wissensprodu­zentInnen möglich sein soll, von ihrer Arbeit zu leben, auch in einem Umfeld, das sich rasant verändert – Stichwort: Digitalisierung.

Die Merkmale künstlerischer Berufe sind mittlerweile auch in vielen anderen Berufs­gruppen anzutreffen, sodass politische Lösungen gefragt sind, die alle betreffen, die in der Wissensproduktion arbeiten, und nicht nur jene im engen Bereich der Kunstsparte, also JournalistInnen, WissenschafterInnen, Kreativberufe.

Ja, es geht darum, für all diese Arbeitsverhältnisse gute Rahmenbedingungen zu schaf­fen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Fek­ter. – Bitte.

 


21.36.49

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Es ist unbestritten, dass wir alle stolz auf unser Kulturland Öster­reich sind und dass wir aus der Kunst- und Kulturaktivität in unserem Land eine hohe Wertschöpfung, einen sehr erheblichen Anteil am Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften. Nichtsdestotrotz kann aber ein Großteil derer, die das erwirtschaften, nicht wirklich da­von leben.

Das heißt, die soziale Absicherung der Kulturschaffenden ist konsensfähig, sodass wir hier etwas zustande bringen, wiewohl der Antrag, Herr Zinggl, zwar gut gemeint ist und die Notwendigkeit auch anerkannt wird, aber euer Antrag suggeriert den Kunstschaf­fenden etwas, was wir so wahrscheinlich nicht umsetzen können.

Es geht da um eine Mindestsicherung von 1 500 €. Das ist zwar ein Betrag, mit dem man dann unter Umständen ein Auskommen hätte, aber das Ganze ist verfassungs­rechtlich doch bedenklich, wenn man weiß, dass Mindestpensionisten, die jahrelang, ja jahrzehntelang einbezahlt haben, nicht diesen Betrag bekommen oder dass unsere Mindestsicherung, die wir für andere Personengruppen vorgesehen haben, auch nicht diese Größenordnung erreicht.

Ein weiterer Punkt ist die Abgrenzung, die Sie vornehmen. Im Hinblick auf den Per­sonenkreis ist das doch sehr weit formuliert, nämlich im Hinblick darauf, wer solche


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 297

Leistungen in Anspruch nehmen könnte: alle, die im weiteren Sinne mit Kunst- und Kulturtätigkeit zu tun haben, ohne Abgrenzung oder Beweisführung, wie wir sie derzeit im Sozialversicherungsbereich haben.

Die derzeitige Regelung hat, ich gebe das zu, auch ihre Schwächen, aber es ist doch so, dass die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft es übernommen hat, mit einer eigenen Info-Struktur die Künstler zu beraten und ihnen die Möglichkeiten, die sie haben, aufzuzeigen. Es sind das Sozialversicherungsbeiträge für die Pension, für die Sozialversicherung, aber es ist keine Mindestsicherung, das ist mir natürlich bewusst.

Die Weiterentwicklung ist, glaube ich, unbestritten – auch da müssen wir noch Ge­spräche führen.

Der Antrag der Grünen ist ein Anstoß, kann aber so wahrscheinlich nicht umgesetzt werden. Als Diskussionsgrundlage können wir ihn sicher heranziehen, dass wir diesbe­züglich weiterreden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


21.40.09

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, wir haben jetzt schon einiges über diesen Antrag gehört, das ist natürlich hochinteressant. Es stellt sich da natürlich auch die Frage: Wer bewertet Kunst? Wer ist überhaupt be­rechtigt, Kunst zu bewerten? Darf man, soll man Kunst überhaupt bewerten? Wo ist die Freiheit der Kunst? Da meinen eben die einen, Kunst im ideellen Sinne dient in erster Linie dem Künstler selbst, und die anderen meinen, die Motivation nimmt er aus der Anerkennung, aus dem, was er selbst an Glanz miterleben kann, und aus der Summe seiner Leistungen, die er selbst schafft und mit denen er auch sein Leben finanzieren kann. – Wir wissen, dass das nicht immer ganz so einfach ist.

Die zweite Frage, die man sich stellen muss, ist: Was ist die Kunst überhaupt der Ge­sellschaft wert? Wo profitiert die Gesellschaft? Das geht natürlich hin bis zum Mäzena­tentum, bis zu den Sammlern. Jeder profitiert.

Es bleibt schlussendlich die Frage, wir sind tagtäglich mit Kunst konfrontiert, bewusst oder unbewusst, aber: Was ist eigentlich Kunst? Und: Was ist keine Kunst? – Das kann ich dem Antrag natürlich nicht entnehmen, dazu sagt er nichts aus, außer inso­fern, dass auf die Kommission, die Geschäftsleitung und auch noch auf das Kuratorium verwiesen wird. Das ist mir zu wenig. Da müsste man nachdenken und weiterreden.

1 500 € erscheinen mir, wenn man das auch rechnerisch betrachtet, als keine kleine Summe. Ich denke da an viele Jugendliche und Jugendarbeitslose, die bei mir in der Bezirksstelle vorstellig werden, ob man nicht irgendwo einen Job für sie hat. Also das ist irgendwo ein Widerspruch, wo mein soziales Gewissen sich regt und aufregt.

Ein weiterer Punkt ist die Begriffsbestimmung; Frau Abgeordnete Fekter hat das ja schon erwähnt. Mir geht es aber darum: Da wird eine selektive Gruppe angeführt, die im Bereich moderner, zeitgenössischer Kunst tätig ist. Und jetzt kommen wir wieder zurück auf die Fragen: Wer darf überhaupt die zeitgenössische Kunst bewerten, was ist eine gute zeitgenössische Kunst, was ist eine schlechte zeitgenössische Kunst? Da steht: „auf Grund künstlerischer Befähigung und Bemühung“. – Das ist mir ein bisschen zu wenig.

Und dann steht noch etwas drinnen, was hochinteressant ist:

„Die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur hat durch Verordnung diesen Höchstbetrag gemäß Abs. 1 mit Wirksamkeit des jeweils nächstfol-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 298

genden Kalenderjahres zu erhöhen, soweit dies für eine ausgeglichene Bilanzierung des Fonds möglich ist.“

Die Antragsbegründung ist spannend. Diese Studie – ich habe sie mir wirklich ans Herz genommen – ist wirklich spannend, aufschlussreich, sagt natürlich auch etwas davon – wie schon in der Opernromantik von „La Bohème“ –, wie arm die sind im ar­men Künstlerzimmer.

Man weiß auch, dass Wien profitiert, ebenso Salzburg, Niederösterreich und Burgen­land, wo die meisten Künstler hinziehen.

Mir bleibt bei dieser Auswertung nur eines zu sagen: Diese Studie stimmt mich nach­denklich. Aber nachdenklich, noch einmal, stimmt mich auch die andere Aussage, dass Österreich im internationalen Kunstförderungsvergleich Spitze ist.

Und zweitens, noch einmal: Wenn ich daran denke, wer aller von unseren arbeitenden und arbeitslosen Jugendlichen gern einen Job mit 1 500 € hätte, dann muss ich schon sagen, das wäre für diese Jugendlichen eine gute Sache.

Zum Schluss nur noch ein Zitat von Schiller: „Der Künstler ist zwar der Sohn seiner Zeit, aber schlimm für ihn, wenn er zugleich ihr Zögling oder gar ihr Günstling ist.“

„Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit.“ Die Kunst kann aber nie eine Tochter der staatlichen Subvention alleine sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Cap: Schiller war Ehrenbürger Frankreichs! Des revolutionären Frankreich!)

21.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Franz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.43.53

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Hohes Haus! Werte Präsidentin! Mein Vorredner schloss mit einem Zitat, ich beginne mit einem Zitat. Wir alle kennen das Gebäude der Secession. Da steht groß drauf: „Der Zeit ihre Kunst. Der Kunst ihre Freiheit“. Das ist ein ganz wesentliches Zitat aus einer großen Epoche Österreichs, aus dem Fin de Siècle, 19. Jahrhundert.

Was bedeutet das? – Daraus folgt: Die Kunst gedeiht nur in Freiheit. Freiheit ist die Grundbedingung der Kunst. Wenn ich jetzt hergehe und den Staat verpflichte, die Künstler zu alimentieren, was passiert dann? – Dann habe ich nur mehr Staatskünstler, vom Staat angestellte Künstler, die vom Staat ihre Subventionen, ihren Support erhal­ten und entsprechend das liefern werden, was der Staat sich wünscht. Das geht alles in die Richtung eines totalitären Kunstsystems, das kann man so nicht annehmen.

Meine Meinung ist: Man kann Künstler, man soll Künstler unterstützen – das ist über­haupt keine Frage –, vor allem junge Künstler, die neu in die Kunst gehen; die müssen aber mehrere Bedingungen mitbringen: Die müssen etwas können – Kunst hängt ja auch etymologisch mit „können“ zusammen. Die müssen eine Ausbildung machen in ir­gendeiner Weise – eine Bildhauerei, eine Akademie et cetera; es gibt genug Kunst­berufe, die man lernen kann. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Kammblasen!) Ansonsten kann ja jeder kommen und sagen, ich bin Künstler und kriege jetzt 1 500 €. Das halte ich nicht für sozial gerecht. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Kammblasen! Didgeridoo!)

Der zweite Punkt ist: Gestern war die Verleihung des Österreichischen Kunstpreises, und Karl-Markus Gauß hat in seiner Laudatio, in seiner Festrede gesagt, Staatskunst, die vom Staat alimentiert wird, ist eine Schmach für die Künstler. Karl-Markus Gauß ist sicher völlig verdachtsfrei, irgendwie ein neoliberaler Mensch zu sein oder die Kunst anders zu sehen als wir alle. Der hat das gesagt. Ein Künstler, ein bekannter öster­reichischer Künstler, der so eine Aussage macht, ich glaube, auf den kann man hören.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 299

Daher müssen wir andere Wege finden, den Künstlern zu helfen. Ich denke, es wäre zum Beispiel der zinsenfreie Kredit, den man über den Staat lukrieren kann, ein Weg. Es ist sicher auch ein guter Weg, regelmäßige Kunstpreise zu haben, die von einer un­abhängigen Jury zugesprochen werden, Künstlern, die schöne, gute Sachen machen, die etwas darstellen. Ich denke, in diese Richtung sollte man argumentieren und debat­tieren – und nicht jetzt schon von vornherein ein Fixum festlegen, das dann der Staat berappen muss. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

21.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Rei­singer. – Bitte.

 


21.46.21

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS-LIF): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Hohes Haus! Werte tapfere Immer-noch-Zuseher vor den Fernsehgeräten! Ich danke dem Kollegen Zinggl für das Anstoßen der Diskussion. Ich glaube auch, dass sie sehr wichtig ist. Ich sehe die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler weniger romantisch als das Bild der „Bohème“, muss ich sagen, und auch ich kenne diesen Bericht aus dem Jahr 2008 und denke daher, dass es guttut, darüber zu reden, ganz ernsthaft zu diskutieren. Ich habe aber auch ein bisschen Probleme mit dem Antrag, und zwar aus mehreren Gründen.

Ein Grund ist, dass ich es tatsächlich auch für wenig sozial halte, eine bestimmte Be­rufsgruppe aufgrund der – zweifelsohne bestehenden – prekären sozialen Situation he­rauszugreifen und diese letztlich auch – das muss man so sagen – zu privilegieren. Das wirft dann nämlich schon auch Fragen auf gegenüber anderen Berufsgruppen, wo man sich dann fragen muss: Na, wie sozial ist es, wenn beispielsweise eine Arbeiterin durchschnittlich nicht einmal 11 000 € im Jahr verdient? – Diese Frage halte ich für ganz wichtig.

Eine zweite Frage, die mir noch wichtig ist, betrifft Künstlerinnen und Künstler genauso wie Menschen in der Kreativwirtschaft, aber auch viele andere Berufsgruppen, auch Journalisten beispielsweise heutzutage: Was tun wir generell mit Menschen, die Pha­sen der Erwerbstätigkeit in selbständiger Erwerbstätigkeit haben, dann wieder in un­selbständiger Erwerbstätigkeit und dann auch Phasen von Erwerbslosigkeit?

Ich glaube, dass wir diesen Antrag gut zum Anlass nehmen können, um das einmal ganz prinzipiell zu diskutieren, beispielsweise in Bezug auf die Zusammenlegung der So­zialversicherungssysteme oder beispielsweise auch die Benachteiligungen innerhalb der SVA. Aber das wurde heute auch schon angesprochen. – Danke. (Beifall bei NEOS-LIF.)

21.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 25/A dem Kulturausschuss zu.

21.48.1515. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschafts­gesetz 1992 geändert wird (50/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Der Antragsteller erhält das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 300

21.48.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! (Abg. Rädler: Das ist aber eine erste Lesung, gell?) Ja, Herr Kollege Rädler, das ist eine erste Lesung zu einem ganz spannenden Thema, nämlich der grundsätzlichen Ausrichtung der österreichischen Lebensmittelproduktion, insbesondere der Landwirt­schaft.

Dieser Initiativantrag umfasst zwei Stoßrichtungen, einerseits den biologischen Land­bau zu einem agrarökologischen Leitbild zu machen und ihn besonders zu fördern, sprich eine Richtung der Agrarpolitik im Landwirtschaftsgesetz auch vorzugeben. Das heißt natürlich nicht, dass damit automatisch jeder Bauer gezwungen wäre, biologisch zu wirtschaften, sondern dass es angesichts von Umweltkatastrophen, Lebensmittel­skandalen und des Klimawandels eindeutig eine Zielrichtung braucht, eine Orientie­rung, wohin sich Landwirtschaft entwickeln kann. Und die muss nachhaltig sein, Kol­lege Rädler, die muss umweltorientiert sein, die muss klimaschutzschonend sein und eben auch qualitätsorientiert.

All das ist der biologische Landbau. Er ist die Landwirtschaftsmethode des 21. Jahr­hunderts. Von Afrika bis in die Berge der Alpen hinein ist das die Zielrichtung. Dazu brauchen wir viel Forschung und Entwicklung – weil ich gerade den Kollegen Töchterle anschaue –, also wir bräuchten hier auch Schwerpunkte, die wir in den nächsten Mo­naten im Rahmen der agrarpolitischen Zielsetzungen auch diskutieren werden.

Und der zweite Punkt ist die Gentechnikfreiheit der Lebensmittelproduktion in Öster­reich, vor allem den Anbau in Österreich hundertprozentig auf gentechnikfreies Saatgut abzustellen.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir seit inzwischen zehn Jahren auf euro­päischer Ebene und gemeinsam im Bündnis der gentechnikfreien Regionen dafür kämpfen, dass es ein Selbstbestimmungsrecht gibt. Kommissionspräsident Barroso hat es bei seiner Wiederwahl dem Europaparlament auch versprochen. Es gab Vorschläge und es gab schon einen sehr weit reichenden Entwurf, der im Rahmen der dänischen Ratspräsidentschaft zwischen Parlament und Rat diskutiert wurde. Da gab es aber kei­ne Einigung.

Wenn wir Druck machen wollen, meine Damen und Herren, dann müssen wir hier end­lich einmal klarmachen, dass wir in Österreich – da gab es ja immer Allparteien-Ent­schließungen – die Gentechnikfreiheit aus Gründen der Ökologie haben wollen, denn nur so können wir unsere Landwirtschaft vor Kontamination schützen, nur so können wir die Qualitätsproduktion aufrechterhalten. Und das sollten wir auch in unser Land­wirtschaftsgesetz schreiben.

Ich freue mich schon auf die Diskussionen in der nächsten Sitzung des Landwirt­schaftsausschusses, da ich hoffe, dass dieser Antrag dort auf der Tagesordnung sein wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


21.51.18

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute einen Antrag der Grünen auf Änderung des Landwirt­schaftsgesetzes, der nicht zum ersten Mal, sondern bereits vor fünf Jahren, also zu Be­ginn der vorigen Legislaturperiode, fast wortident eingebracht wurde. In den letzten fünf Jahren hat sich aber inhaltlich sehr viel geändert, wie ich meine. Ich verweise etwa auf das Regierungsprogramm, das im vergangenen Jahr verhandelt wurde. In der Zielvor­stellung ist formuliert: Stärkung der biogenen Landwirtschaft. Das ist sozialdemokrati­sche Handschrift.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 301

Ich darf auch darauf hinweisen, dass sich im Jahr 2013 – im Vergleich zu 2012 – die Bioanbauflächen deutlich vergrößert haben: im Bereich des Ackerbaus, im Bereich der Spezialkulturen, Weingärten und auch des Obstanbaus. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist rückläufig!)

Weiters darf ich erwähnen, dass es natürlich wichtig ist, dass dort, wo „Bio“ draufsteht, auch tatsächlich „Bio“ drinnen ist – und dass es notwendig ist, auch entsprechende Kontrollen durchzuführen. Wir haben auch im Regierungsprogramm eine entsprechend höhere Investitionsförderung für die Biobauern fixiert, des Weiteren eine höhere Inves­titionsförderung für die Klassen 3 und 4 im Bergbauerngebiet.

Nächster Punkt: Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut. Österreich ist bereits gentechnikfrei im gesamten Anbau, auch was Saatgut und Forschung betrifft. Ich den­ke, dass wir dazu auch in der nächsten Ausschusssitzung des Landwirtschaftsaus­schusses entsprechende interessante Diskussionen und Debatten haben werden. Für meine Begriffe ist ein sehr wichtiger und wesentlicher Schritt in die richtige Richtung bereits im Regierungsprogramm grundlegend festgeschrieben. Ich denke, wir entwi­ckeln uns in die richtige Richtung. Wir haben natürlich auch das Ziel, die Bioanbaube­triebe zahlenmäßig zukünftig deutlich auszuweiten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofin­ger. – Bitte.

 


21.53.31

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Österreichs Landwirte sind seit jeher daran interessiert und in ihrer täglichen Arbeit auch darauf ausgerichtet, die Artenvielfalt zu erhalten. Bäuerinnen und Bauern schaffen und sichern somit die Biodiversität, und sie stellen al­le diese Leistungen der Gesellschaft in allen Regionen des Landes zur Verfügung.

Im aktuellen Regierungsübereinkommen werden explizit die in diesem Antrag beinhal­teten Punkte angesprochen, wie Stärkung des Biolandbaues, Verzicht auf GVO im An­bau und damit verbunden eine Eiweißstrategie für Österreich. Die Anforderungen einer flächendeckenden ökosozialen und nachhaltig produzierenden Landwirtschaft bezie­hen sich auf eine positive und nachhaltige Weiterentwicklung des Biolandbaues. In Ös­terreich soll sowohl für Biobetriebe als auch für konventionelle Betriebe gleichermaßen eine Optimierung der Einkommensbildung am Markt ermöglicht werden.

Eine gesonderte Förderung des biologischen Landbaues über die bisherigen Maßnah­men hinaus ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Österreich hat den höchsten Anteil an Biobauern in der EU. 2012 gab es in Österreich 21 843 biologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe, und der Anteil der Biofläche an den landwirtschaftlichen Nutzflächen lag 2012 bei rund 537 000 Hektar beziehungsweise bei 20 Prozent. Im europäischen Vergleich liegt Österreich beim Bioflächenanteil damit eindeutig an der Spitze. Der EU-Durchschnitt bei Flächenbewirtschaftung nach biologischen Kriterien liegt bei rund 6 Prozent.

Österreich kämpft seit Jahren gegen den Einsatz von gentechnisch manipuliertem Saatgut. Der Widerstand gegen Gentechnik in der europäischen Landwirtschaft hat schon im November 2003 in der Gründung des europäischen Netzwerkes GVO-freier Regionen auf Initiative von Oberösterreich gemündet. Schließlich haben die Europäi­sche Kommission und das Europäische Parlament die Forderung nach dem Selbst­bestimmungsrecht aufgegriffen. Mit der Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechtes soll es jeder Region möglich sein, selbst über den Einsatz von Gentechnik zu entschei-


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den. Dieser Vorschlag wird nunmehr von einigen EU-Mitgliedstaaten aus unterschiedli­chen Gründen blockiert. Ein Ende dieser Blockade ist nicht absehbar. Deshalb ist das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten beim GVO-Anbau weiterhin verzögert.

Im Hinblick auf die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA muss dieses Selbstbestimmungsrecht aber rasch umgesetzt werden (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig!), um hier Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern zu schaffen. Mit Elisabeth Köstinger haben wir jedenfalls im Europäischen Parlament eine engagierte Kämpferin für diese Ziele. (Beifall bei der ÖVP.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jan­nach. – Bitte.

 


21.56.36

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Ja, Wolfgang Pirklhuber, wir haben uns den Antrag natürlich angeschaut. Wir werden ihn im Ausschuss behandeln. Einem Punkt, den du anführst, können wir uneingeschränkt zustimmen, das ist der Punkt 6: auf die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut in der österreichi­schen Landwirtschaft unter Anwendung des Vorsorgeprinzips zu verzichten. Ich glau­be, diesbezüglich gibt es einen Allparteienkonsens. Das wird nicht das Problem sein.

Wo wir uns – und das sage ich auch ganz offen, ohne dem Ausschuss und der Debatte vorzugreifen – etwas schwertun werden, ist beim agrarökologischen Leitbild für die ge­samte österreichische Landwirtschaft. Wir bekennen uns klar zum biologischen Land­bau, auch zur Ausgestaltung der Förderungen im biologischen Landbau, begrüßen auch, dass das verstärkt gemacht wird, weil es ökologisch ist und weil es eine Ziel­richtung sein kann; wenn es aber darum geht, es als Gesamtes über die österrei­chische Landwirtschaft drüberzustülpen, dann wird sich unsere Fraktion, ehrlich ge­sagt, etwas schwertun.

Wir sehen ganz klar, dass wir die konventionelle Landwirtschaft genauso brauchen wie die ökologische. Wir wollen hier keinen Verdrängungswettkampf, sondern eine gemein­same Lösung, die alle Bereiche der Landwirtschaft abdeckt. Nichtsdestotrotz ist es sinnvoll, dass wir über diese Dinge diskutieren. Nur, wie gesagt, für unsere Fraktion wird es etwas schwierig sein, das Leitbild als solches in eine Gesetzesform zu gießen.

Unterstützung – ja. Als gesetzliche Vorgabe – nein. EU-Saatgut und diese Gentechnik­sache – von uns ein klares Ja dazu, und dazu bekennen wir uns auch. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Auer.)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Stein­bichler. – Bitte.

 


21.58.13

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer! Wir stimmen dieser Vorla­ge zu. (Abg. Auer: Heute gibt es keine Zustimmung!) Vielleicht kann man sogar noch über eine Erweiterung reden, dass man auch die Hormonfreiheit mit hineinnimmt. Ich denke, das ist ganz wesentlich. (Abg. Auer: Heute gibt es keine Zustimmung! Das ist eine erste Lesung!)

Ist in Ordnung, Herr Kollege, das ist eine erste Lesung, wir wissen das. Aber wir sind da gar nicht so bescheiden, sondern wollen einfach diese Bestrebungen, die, glaube ich, in diesem Antrag zum Ausdruck kommen, unterstützen, nämlich dass wir verstärkt unseren wertvollsten Partnern, den Konsumenten, näherkommen, ehrlicher näherkom­men. Und diese GVO-Freiheit, glaube ich, sollte man nicht nur auf die Felder beziehen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 303

sondern vielleicht auch auf die Futtermittel. Das sollte man in aller Deutlichkeit anspre­chen.

Und deshalb auch unsere Betonung darauf – Herr Kollege Auer, das ist, glaube ich, ganz wichtig auch für den Bauernbund –, wie wichtig die Milchquote für die Zukunft ist, denn wir haben hier in Österreich gentechnikfreie Milch, und die gehört ganz extrem geschützt. Das ist ein wertvolles Gut und auch wieder Ausdruck einer fairen Partner­schaft zum Konsumenten.

Zum Bereich Bioförderung. Da gehen wir verstärkt auch Richtung Kreislaufförderung. Die Kreislaufwirtschaft, die regionale Kreislaufwirtschaft ist das Wesentlichste. Wir wol­len diesen Kreislauf Pflanze–Tier–Dünger forcieren. Und ein Schritt darüber hinaus – und jetzt wird es ganz wichtig –: Beim WTO-Freihandelsabkommen, das jetzt diskutiert wird, sind wir dafür, dass die Grundnahrungsmittel Milch, Fleisch, Getreide und Mais nach dem kanadischen Muster ausgenommen werden. – Danke sehr. (Beifall beim Team Stronach.)

22.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 50/A dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

22.00.1316. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 202/2013, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 193/2013, das Emissionsschutzgesetz für Kessel­anlagen, BGBl. I Nr. 127/2013, das Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999, zu­letzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2013, und das Umweltver­träglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2013, geändert werden (Erste Energieeffizienznovel­le 2013) (10/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Brunner, erhält das Wort. – Bitte.

 


22.00.35

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kol­leginnen und Kollegen! In diesem Antrag geht es um Energieeffizienz im Betriebsanla­genrecht. Energieeffizienz soll also ein Genehmigungskriterium bei Verfahren zu grö­ßeren Anlagen werden, und zwar nicht nur betreffend die eingesetzte Energie, sondern auch betreffend Energie, die aus solchen Anlagen entsteht, die Abwärme.

Dieser Antrag ist eine unserer vielen Forderungen, wenn es um die Verhandlungen um ein Energieeffizienzgesetz geht. Letztes Jahr sind die Verhandlungen gescheitert, Ös­terreich muss jetzt aber trotzdem bis zum Juni dieses Jahres die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz umsetzen, und ich denke, es würde der Bundesregierung und insbe­sondere dem Energieminister Mitterlehner gut anstehen, rasch in Verhandlungen mit uns zu treten.

Es ist ganz klar: Wir brauchen dieses Gesetz, wir brauchen es, um unseren Energie­bedarf zu reduzieren. Steigender Energiebedarf, wie wir ihn jetzt vorfinden, ist kein Na­turgesetz. Wir wissen, wenn wir die notwendige Energiewende schaffen wollen, müs-


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sen wir den Energiebedarf senken – das geht auch, wenn wir uns jetzt ambitionierte Ziele setzen und auch entsprechende Maßnahmen vorschlagen. Es ist übrigens auch ein ganz wesentlicher Beitrag, um langfristig Kosten für Energie für die Haushalte zu senken.

Wenn der Energieminister meinem Aufruf, rasch mit dem Parlament in Verhandlungen zu treten – es ist immerhin eine Zweidrittelmaterie –, folgt und nicht so wie beim letzten Mal mit bestimmten Lobbys aus der Industrie und der Wirtschaft verhandelt, sondern tatsächlich auch mit Umwelt-NGOs, mit den Parlamentsparteien, dann, denke ich, wird es möglich sein, bis Juni ein entsprechendes Gesetz, ein ambitioniertes Gesetz, das tatsächlich Energiebedarf einspart, vorzulegen.

Im Übrigen, finde ich, ist das auch wieder ein schönes Beispiel dafür, dass Umwelt und Energie einfach zusammengehören, daher: Österreich braucht dringend ein eigenstän­diges starkes und engagiertes Umwelt- und Energieministerium. (Beifall bei den Grü­nen.)

22.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


22.02.32

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch diesen Antrag haben wir 2008 schon gehabt, da hat er Energieeffizienz-Novelle 2008 geheißen. Ich denke aber, es ist trotzdem gut, dass wir jetzt darüber reden. Es ist schon darauf hingewiesen worden, es hat sich eini­ges getan: Dieses Haus hat einen einstimmigen Entschließungsantrag verabschiedet, dass es ein bundeseinheitliches Energieeffizienzgesetz geben soll. An diesem ist auch sehr intensiv und engagiert gearbeitet worden, aber auf den letzten Metern, vor der Nationalratswahl ist dieses Gesetz leider gescheitert, und wir sind jetzt aufgerufen, da einen neuen Anlauf zu machen.

Diesen Anlauf brauchen wir auch, denn bis zum Sommer dieses Jahres sollen die ent­sprechenden Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt werden, und so wie vor der Wahl gibt es auch jetzt die unterschiedlichen Gruppen, die unterschiedliche Inter­essen in diese Debatte einbringen. Zum einen geht es in die Richtung, ein umfas­sendes Energieeffizienzgesetz zu machen, zum anderen wird diskutiert: Wir machen ohnehin schon so viel, stellen wir das irgendwie gut dar, dann brauchen wir gar kein so strenges Energieeffizienzgesetz!

Ich sage: Wir haben im Koalitionsübereinkommen eine saubere Basis für eine gute Diskussion gelegt, die gehört jetzt geführt. Wir wollen ein gutes Energieeffizienzgesetz, das den Betrieben hilft, von dem aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten et­was haben, insbesondere auch die sozial schwachen Haushalte. Dafür werden wir uns auf den Weg machen, und ich freue mich auch auf die Debatte mit dem Herrn Ener­gieminister und in weiterer Folge auf die Verhandlungen, weil auch ich der Meinung bin, wir sollten das mit einer großen Mehrheit beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Groiß gelangt als nächs­ter Redner zu Wort. – Bitte.

 


22.04.28

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Klimaschutz, Naturschutz ist uns ein wichtiges Anliegen, und daher freuen wir uns auf die Verhandlungen im Umweltausschuss.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 305

Ich möchte nur auf eines hinweisen: dass speziell bei diesem Entwurf wieder auf alle Energieanlagen eingegangen wird. Das heißt, auch für kleine Anlagen sollen wieder Papiere produziert werden, die enormen Verwaltungsaufwand verursachen, die oft die Verfahren entsprechend verzögern, erweitern. Da muss man mit Augenmaß arbeiten, damit auf der einen Seite die Energieeffizienz passt, auf der anderen Seite aber nicht nur Papier produziert wird und das dann in der Schublade verschwindet. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.) – Darum wollen wir es ja nicht unbedingt für die Kleinbetriebe und kleinen Anlagen genehmigungspflichtig machen, da werden wir nicht mitgehen können, glaube ich. Ansonsten freue ich mich aber auf eine vernünftige Diskussion. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Schmid zu Wort. – Bitte.

 


22.05.32

Abgeordneter Gerhard Schmid (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Dieser Antrag befasst sich also mit Emissionen und CO2 und damit, wie man diese sinnvoll verringern kann. Ich glaube, das ist ein Thema, das uns alle angeht und frak­tionsübergreifend diskutiert werden sollte. Ich kann aus technischer Sicht dazu einige Ausführungen machen: Wir sind ein hoch technologisiertes Land und haben damit auch die Aufgabe, die Forschung in diese Richtung zu treiben. Bei diesen Dingen sollte auch eines nicht vergessen werden, das ist der vorbeugende Brandschutz. Die Natur hat mehr Kräfte, als man ihr zutraut, und hat uns das schon manchmal bewiesen. Aus diesem Grunde: Wenn da auch die Kesselverordnung angesprochen ist, dann muss ich sagen, es gibt dazu einen Tank, über den Öl und dergleichen zufließt.

Ich habe vorhin Naturkatastrophen angesprochen: Wir hatten im vergangenen Jahr zahlreiche Ölunfälle – so bezeichnet – zu vertreten, die den Steuerzahler und auch den Bund einiges an Geld gekostet haben. Eine sinnvolle Maßnahme, dies zu vermeiden, wäre, diese Tankanlagen zu fixieren. Das kostet nicht viel und spart dem Steuerzahler ein Riesenvermögen. (Beifall bei der FPÖ.)

Des Weiteren: Ein Sorgenkind ist Fotovoltaik. Fotovoltaik ist eine anerkannte Form der Stromproduktion, aber für die Feuerwehr ist das äußerst problematisch, denn der Strom wird immer produziert, und den kann man nicht abschalten. Da ist der Gesetzge­ber meiner Einschätzung nach dahin gehend gefordert, dass man zwischen den Foto­voltaikanlagen und einem Verteiler einen Schutzschalter einbaut, denn ansonsten ge­fährden wir die Einsatzkräfte.

Alle Maßnahmen, die zur Verminderung von CO2- und Emissionsbelastungen führen, sollten aber in einem gewissen finanziell verträglichen Rahmen durchgeführt werden. Somit ist der Antrag, glaube ich, in Zukunft auch weiterhin zu diskutieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 10/A dem Umweltausschuss zu.

22.08.4817. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Informa­tionsfreiheit (Informationsfreiheit-BVG) (6/A)

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger, erhält das Wort. – Bitte.

 


22.09.07

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS-LIF): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist eigentlich schon das zweite Mal in dieser Legisla­turperiode, dass wir einen Antrag zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes und zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses hier diskutieren – der letzte war ähnlich lautend. Warum habe ich auf diese erste Lesung dennoch bestanden? – Ich glaube, es ist einfach wichtig, den Druck hoch zu halten und aufrechtzuerhalten.

Es ist jetzt fast ein Jahr her, dass die Initiative Transparenzgesetz.at gegründet wurde, es ist ergo genauso ein Jahr her, dass der damalige Staatssekretär Sebastian Kurz auf dieses Thema sehr vollmundig aufgesprungen ist und gesagt hat, er unterstütze das sehr. Vor dem Sommer lag ein Entwurf auf dem Tisch, der dann bedauerlicherweise zurückgepfiffen wurde.

Es ist mir wichtig, dass wir hier vonseiten der NEOS bekennen, dass es ein sehr wich­tiges Thema für uns ist; einerseits die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ich hätte verstanden – das ist ja dieser nun zu diskutierende Antrag, ein Verfassungsgesetz zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgeset­zes –, dass da eigentlich relativer Konsens besteht. Ich möchte hier nur fragen: Wann können wir mit einem Entwurf rechnen?

Darüber hinaus ist es natürlich noch erforderlich, ein echtes Informationsfreiheitsgesetz einzurichten. Ich denke, da haben wir schon noch großen Diskussionsbedarf, und be­tone einmal mehr, dass es vonseiten der NEOS unbedingt erforderlich ist, da über den föderalen Schatten zu springen und über ein einheitliches Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene nachzudenken, das auch die Länder miteinbezieht, weil ansonsten diese Freiheit, dieser Zugang zum Recht in ganz Österreich ein sehr zerpflückter wäre, und das wollen wir verhindern.

Wir wollen da den Druck aufrechterhalten. Ich bitte, dass wir bald ein diesbezügliches Gesetz bekommen. – Danke. (Beifall bei NEOS-LIF und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

22.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. – Bitte.

 


22.11.02

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zu meiner Vorrednerin – es ist jetzt das zweite Mal, dass ich darauf Antwort gebe –: Das Infor­mationsfreiheitsgesetz ist Teil des Regierungsübereinkommens. Es wird im Februar in Begutachtung geschickt werden und dann den parlamentarischen Weg finden. Es wird in zwei Teile zu teilen sein. Das eine wird sein, dass wir eine Informationspflicht für die Verwaltungsbehörden einführen, sodass automatisch ins Internet gestellt werden muss, und auf der anderen Seite ein Informationsrecht von Betroffenen, damit diese auch nachfragen können, falls die Information für sie zu wenig erscheint.

Das heißt, diese beiden Teile wird es geben. Es wird dann wahrscheinlich einer grö­ßeren Diskussion bedürfen, welche Teile auszunehmen sind, etwa gewisse staatliche Stellen. Man wird nicht unbedingt alle militärischen Angelegenheiten abfragen können. Ich halte es auch für falsch, wenn Gerichtsverfahren von diesem Informationsfreiheits­gesetz umfasst werden. Wenn Scheidungsverfahren von Prominenten, Adoptionsver­fahren oder Verfahren betreffend Kindesunterhalt und Obsorgerechte veröffentlicht wer­den müssen, würde ich das für vollkommen verfehlt halten.


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Daher: Es wird im Februar mit der Begutachtung seinen Beginn nehmen, dann den normalen parlamentarischen Prozess durchlaufen, und ich gehe davon aus, dass wir diesen im ersten Halbjahr abschließen können. (Beifall bei der SPÖ.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Karl gelangt als nächste Rednerin zu Wort. – Bitte.

 


22.12.39

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger hat bereits angesprochen, dass Druck gemacht werden soll, dass das Informationsfreiheitsgesetz endlich umgesetzt wird. Ich kann Sie beruhigen, wie Herr Abgeordneter Wittmann be­reits angesprochen hat, findet sich dieses Vorhaben auch im Regierungsprogramm. Es ist dort unter dem Titel „Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis“ vorgesehen, dass es einen transparenteren und offeneren Zugang zum staatlichen Handeln geben soll. Zur Umsetzung dieses Zieles sind zwei Maßnahmen vorgesehen. Herr Abgeordneter Witt­mann hat bereits auf diese zwei Teile des Vorhabens hingewiesen.

Besondere Aktualität erlangt dieses Vorhaben der Bundesregierung auch durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 28. November 2013. Dabei ging es um die Weigerung der Tiroler Grundverkehrskommission, einer NGO Aufschluss über die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlich genutzten Bo­dens der vergangenen Jahre zu geben. Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte hat entschieden, dass die völlige Verweigerung des Zugangs zu Information un­verhältnismäßig war. Es handle sich dabei um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit, konkret ins Recht, Informationen zu empfangen. Ein solcher Eingriff sei in einer demo­kratischen Gesellschaft nicht notwendig und daher unzulässig.

Das heißt, diese Entscheidung ist einmal mehr ein Beleg dafür, dass das Amtsge­heimnis in seiner derzeitigen Form ganz einfach überholt ist. Auch diesen Befund fin­den Sie im Regierungsprogramm – und ebenso die richtigen Lösungen. Ich kann da ebenfalls wieder auf Herrn Kollegen Wittmann verweisen: Es wird zeitgerecht umge­setzt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Schieder.)

22.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


22.14.42

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist allen Fraktionen klar, dass die derzeitige Regelung der Amtsverschwiegenheit in der jetzigen Form nicht aufrechtzuerhalten ist. Dieses Amtsgeheimnis, ein Relikt aus früheren Zeiten, wurde zwar durch das Aus­kunftspflichtgesetz etwas aufgeweicht, beinhaltet jedoch so umfassende Ausnahmen, dass eine Auskunft de facto nie erteilt werden muss. Dazu gibt es für den Einzelnen kaum Rechtsschutzmöglichkeiten. Antwortet eine Behörde nicht, kann zwar ein Nega­tivbescheid begehrt werden, jedoch ohne die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde. Da muss es zu einer Umkehr kommen, daher unterstützt die FPÖ grundsätzlich Be­strebungen betreffend ein Informationsfreiheits-BVG.

Nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsbekämpfung, sondern auch im Sin­ne einer höheren Akzeptanz des staatlichen Handelns ist es notwendig, dass die Bür­ger erfahren, was der Staat über sie denkt und weiß. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich wird es weiterhin Bereiche geben müssen, in denen es Beschränkungen gibt, gerade wenn ich an die Gerichte denke, laufende Verfahren, die Tätigkeiten der Staats­anwaltschaften, polizeiliche Ermittlungen oder Ähnliches. Es wird nicht sein können,


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dass man schon frühzeitig in der Zeitung über eine Hausdurchsuchung, die noch nicht einmal stattgefunden hat, liest. Geheimnisse des Staates in gewissen Bereichen müs­sen gewährleistet bleiben. (Beifall bei der FPÖ.) Sie sind aber gegen die Grundrechte jedes Einzelnen abzuwägen.

Auch in Bereichen, in denen sich zwei gleichberechtige Parteien gegenüberstehen, ha­ben Außenstehende unserer Meinung nach keinerlei Recht auf Information. Einzelhei­ten aus Scheidungsverfahren dürfen kein Fall für die Informationsfreiheit werden. Es darf auch nicht möglich sein, durch eine ausgeweitete Informationspflicht Behördenver­fahren zu blockieren, zu verlängern oder überhaupt zu torpedieren. Grundsätzlich sollte es aber unsere Bestrebung werden, dass die Informationserteilung die Regel wird und nicht umgekehrt, aber immer unter dem Gesichtspunkt: Schutz des Einzelnen versus Information an Dritte. Einkommensauskünfte beim Finanzamt, Steuerbescheide, Ein­heitswertbescheide über den Wert von Grundstücken oder Ähnliches sind Angelegen­heiten jedes Einzelnen und sollten es im Sinne des Datenschutzes auch bleiben.

Um den Spagat zwischen Informationspflicht, Informationsrecht, höheren Interessen und Datenschutz zu schaffen, wird es notwendig sein, diese Bereiche nicht losgelöst voneinander, sondern gesamt zu diskutieren und auch gemeinsam zu novellieren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


22.17.40

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Wittmann! Sie wissen ja, wir haben im November bereits einmal darüber diskutiert; Sie haben es schon gesagt. Die heutige erste Lesung, die ja einen ziemlich ähnlichen Antrag umfasst wie jenen, den ich mit allen anderen im No­vember diskutiert habe, hat ja vor allem die Bedeutung, nachzufragen, wie es mit dem Anliegen ausschaut. Ich freue mich, dass es tatsächlich im Februar ernst wird und of­fensichtlich ein Vorschlag der Bundesregierung in Begutachtung geht. Danach werden wir verhandeln – es ist eine Zweidrittelmaterie –, wir sind auch bereit, diese Verhand­lungen zu führen.

Ich rege auch an – das hat sich schon bei anderen Gesetzen bewährt –, dass man gleich die Initiative Transparenzgesetz.at bei den Verhandlungen mit an Bord nimmt. Ich erinnere an die Änderungen im Korruptionsstrafrecht, die wir auch im Parlament verhandelt haben. Da hat es sich als sehr gut und sinnvoll erwiesen, dass wir die Ex­pertInnen bei diesen Verhandlungen beigezogen haben, weil dadurch gleich Wissen eingespeist werden konnte. Das war dann für uns wertvoll, um zu sinnvollen Lösungen zu kommen. Das muss sich jetzt nicht auf diese eine Initiative beschränken, ich glaube, es macht durchaus Sinn, da auch die eine oder andere hineinzunehmen, um dann ein qualitativ hochwertiges Gesetz zusammenzubringen.

Mir ist nur eines schon wichtig: Ich will, dass es eine einheitliche Lösung für ganz Ös­terreich gibt. Ich weiß, das ist nicht einfach, aber wenn wir zehn verschiedene Informa­tionsfreiheitsgesetze haben, dann wird es für die Bürgerinnen und Bürger extrem un­übersichtlich und extrem schwierig, das zu handhaben. Ich glaube daher wirklich, dass wir den Mut dazu haben sollten. Holen wir bei den Gesprächen auch die Länder mit an Bord – es ist ja egal, dann sollen sie mit uns mitverhandeln –, damit wir eine einheitli­che Lösung für ganz Österreich schaffen!

Mir geht es gar nicht darum, die Länder auszuschalten – ich will sie bei den Gesprä­chen mit an Bord haben –, ich will nur nicht zehn verschiedene Gesetze haben, die dann für die Bürgerinnen und Bürger nicht erfassbar sind, die nicht administrierbar sind und die dazu führen, dass das Ganze dann wieder tote Materie ist.


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Ich freue mich, dass wir zu verhandeln beginnen. Schauen wir, dass wir etwas zusam­menbringen! Das wäre ja ein echter Quantensprung in der österreichischen Verwal­tung – Bürgerorientierung, Korruptionsbekämpfung –, wenn Transparenz statt Geheim­niskrämerei Einzug hält. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von NEOS-LIF.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 6/A dem Verfassungsausschuss zu.

22.20.0218. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates, das Volksbe­gehrengesetz 1973 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (24/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Die Antragstellerin erhält das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Musiol.

 


22.20.31

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Wie viele von Ihnen wissen, stehe ich nicht zum ersten Mal zum Thema direkte Demokratie hier. Kollege Cap, wir hatten ja viel Gelegenheit, über dieses Thema in Ar­beitsgruppen, in Ausschüssen, dann aber auch in ganz konkreten Verhandlungen zu be­raten.

Manche wundern sich vielleicht, warum wir genau diesen Antrag eingebracht haben, denn es gibt ja sozusagen einen Antrag oder einen Gesetzentwurf, der auf Basis einer Übereinkunft, damals zwischen FPÖ, BZÖ und Grünen, entwickelt wurde. Und dann gab es wenige Wochen später ein ausverhandeltes Ergebnis zwischen ÖVP, SPÖ und Grünen. Ich habe ersteren Antrag eingebracht, also sozusagen den älteren, um noch einmal darauf hinzuweisen, welch besonderer Prozess damals geschehen ist, nämlich dass auf Basis einer Punktation von drei Oppositionsparteien der Rechts- und Legisla­tivdienst hier einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat – etwas, was eigentlich selbstver­ständlich sein sollte, dass im Parlamentarismus auch ausreichend legistische Möglich­keiten zur Verfügung stehen, etwas, was aber leider nicht selbstverständlich ist. Ich möchte sozusagen diesen Gesetzentwurf des Rechts- und Legislativdienstes würdigen.

Ich glaube, es ist egal, von welcher Ausgangsposition wir weiterdiskutieren. Es ist schon viel diskutiert worden. Jetzt steht wieder im Regierungsprogramm drinnen, dass es ei­ne Enquete-Kommission geben soll, wo weiter diskutiert werden soll. Ich habe schon öffentlich mehrfach kundgetan, und das tue ich auch jetzt hier wieder: Ich glaube, ge­sagt ist alles, jetzt geht es daran, zu entscheiden. Und man muss einfach grundsätzlich entscheiden: Will man, dass direkte Demokratie auf verbindlichere Beine gestellt wird, will man, dass die Bürgerinnen und Bürger über einzelne Fragen hier mitentscheiden können oder nicht, sich hier einbringen können oder nicht? Oder will man sie weiterhin darauf reduzieren, dass sie alle fünf Jahre ein Kreuzerl auf dem Wahlzettel machen?

Das ist die Entscheidung, die zu treffen ist. Wir sind auch gerne bereit, auch wieder zu verhandeln, aber nur, wenn dann am Ende auch tatsächlich irgendwann einmal ein sinn­volles Gesetz herauskommt. Viel geredet ist schon worden, ich glaube, wir können re­lativ rasch und relativ schnell Entscheidungen treffen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Hübner. Zwischenruf bei der ÖVP.)

22.22



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 310

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


22.22.58

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich gehe nur mehr aus reiner Anhänglichkeit um diese Uhrzeit zu diesem Thema noch einmal ans Rednerpult, und wegen meiner Vor­rednerin, weil wir natürlich in der Tat viel Zeit verwendet haben, um über diese Materie Gespräche zu führen, sie zu verhandeln. Sie haben nur ausgespart, dass es natürlich eine umfassende Begutachtung gegeben hat. (Abg. Mag. Musiol: Vergessen! Natür­lich!) Ich weiß nicht, warum Sie jetzt hier unterlassen haben, das zu erwähnen. Das ist nämlich ganz, ganz wichtig, da ganz wichtige Institutionen unserer Republik sich äu­ßerst kritisch und skeptisch geäußert haben gegenüber dem Entwurf, wo wir uns doch so bemüht haben, dass der hier auch wieder eingebracht wurde. (Abg. Mag. Musiol: Aber nicht nur kritisch!)

Jetzt müssen wir das natürlich in der Enquete-Kommission behandeln und müssen na­türlich schauen, dass alle diese Kritiker zu Wort kommen, müssen das ganz ernsthaft prüfen. (Abg. Mag. Musiol: Aber auch die Befürworter kommen hoffentlich zu Wort!) Und dann werden wir sehen, zu welchem Ergebnis wir kommen, und dann können wir uns wieder hier beim Rednerpult treffen und das weiter diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ham­mer. – Bitte.

 


22.24.07

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich kann dort anschließen, wo der Kollege Cap aufgehört hat. Ich glaube, wir bekennen uns alle zu diesem ausverhandelten Ergebnis. Es steht auch do­kumentiert im Regierungsprogramm, dass man aufbauend auf den Antrag 2177/A, der damals verhandelt wurde, weiterarbeitet, die entsprechenden Stellungnahmen einar­beitet. Das Bekenntnis ist da, dass man diese moderne Demokratie weiterentwickelt. Und ich glaube, wir werden die Diskussion erfolgreich und gut abschließen können. (Beifall bei der ÖVP.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ste­fan. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim auf die schwarze Augenklappe des Abg. Mag. Stefan anspielend : Von einer Mensurfechterei?)

 


22.24.44

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Kollege Jarolim hat keine Ahnung, wie  – zumindest hin und wieder, sagen wir so.

Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Ich begrüße, dass dieser Antrag wieder ein­gebracht wurde. Wie ja gesagt wurde, geht er auf einen Kompromiss zurück, das war eigentlich so eine goldene Brücke, die wir den Regierungsparteien bauen wollten, weil das Mindestergebnis von allen Diskussionen, die wir geführt haben, war, dass man sagt, aus einem erfolgreichen Volksbegehren soll zumindest eine Volksbefragung her­vorgehen können  nicht das, was wir Freiheitliche wollten, und, soviel ich weiß, auch nicht das, was die Grünen wollten.

Wir wollen ja eine tatsächliche, ehrliche Einbindung der Bevölkerung in die Gesetzge­bung als solche, also eine echte Gesetzesinitiative auf der einen Seite und auf der an­deren Seite die Möglichkeit einer Veto-Volksabstimmung ermöglichen. Das sind also schon andere Wege, da geht es noch viel weiter. – Aber nicht einmal dieser Kompro-


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miss wurde dann aufgegriffen. Es gab dann einen eigenen Antrag, der in Begutachtung gegangen ist, allerdings bereits für die Durchführung einer Volksbefragung mit derart dramatischen Hürden, dass man eher daran gedacht hat, dass es darum geht, das Ganze zu verhindern.

Ich glaube, der Kollege Cap hat sich durchaus gefreut, dass es so viele kritische Stel­lungnahmen gegeben hat, zumindest war das mein Eindruck. Ich habe das heute auch so empfunden  ich interpretiere jetzt, das gebe ich zu , dass Sie damit Ihre Freude hatten.

Ich bin sehr skeptisch, dass wir das hier umsetzen – oder wenn, dann in einer derartig abgeschwächten Form, dass von einer echten, ehrlichen Einbindung der Bevölkerung in die Gesetzwerdung in diesem Staat nichts mehr zu erkennen sein wird. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Wir werden in der Diskussion dabei sein.

Jedenfalls scheint das Thema doch ziemlich eingeschlafen zu sein, und ich bin schon sehr gespannt, ob tatsächlich hier noch einmal Schwung hineinkommt und wirklich ein grundlegender Weg in die Richtung, dass direkte Demokratie in diesem Staat eine Bedeutung hat, kommt. Wie gesagt, wir sind gerne dabei, die Skepsis bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

22.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 24/A dem Verfassungsausschuss zu.

22.27.0919. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird (35/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Der Antragsteller erhält das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Hable.

 


22.27.28

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS-LIF): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger vor den Bildschirmen! Im § 11 des Parteien­gesetzes ist der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat geregelt. Dieser Senat ist zur Verhängung von Geldbußen und Geldstrafen nach dem Parteiengesetz eingerich­tet: Geldbußen für Parteien, Geldstrafen für natürliche Personen. Neos will jetzt diesem Transparenzsenat alle Ehre erweisen und dafür sorgen, dass dem Namen entspre­chend alle Entscheidungen dieses Senates veröffentlicht werden. Bisher ist nur die Veröffentlichung von Geldbußen vorgesehen gewesen, nicht jedoch die von Geldstra­fen.

Daher haben wir diesen Initiativantrag eingebracht, demzufolge alle Entscheidungen des Unabhängigen Transparenz-Senates, also sowohl über Geldbußen als auch über Geldstrafen, veröffentlicht werden sollen. Dabei sollen aber aus Datenschutzgründen die persönlichen Daten der Bestraften anonymisiert werden, nicht jedoch die der be­troffenen Partei.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer für Transparenz ist, kann sich diesem An­trag nicht verschließen. Wir hoffen, dass Sie da mitgehen und für ein Stück mehr Trans­parenz in der österreichischen Politik sorgen. – Danke schön. (Beifall bei NEOS-LIF.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jaro­lim. – Bitte.

 



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22.29.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Der Kollege Pendl hat unlängst die Fra­ge gestellt, wieso der Transparenz-Senat Transparenz-Senat heißt, wenn die Beurtei­lungen nicht transparent werden. Man kann das natürlich auch so pointiert sehen, mei­ne Damen und Herren, ich glaube nur, wir sollten uns das, was aktueller Gesetzes­stand ist, jetzt einmal näher anschauen. Und man kann dann sicherlich auch über eine Veröffentlichung nachdenken, ob in der Form mit oder ohne Namen der Betroffenen, sei dahingestellt. Es hat natürlich schon etwas für sich, und wir wollen ja auch diese Transparenz. Daher sehen wir der Diskussion mit Freuden entgegen. (Abg. Brosz:  vertagt  vom Jarolim!) Vielleicht kommt auch der Kollege Pendl zu uns in den Aus­schuss und wird dann seine Sicht der Dinge darstellen. Wir alle werden davon ler­nen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.  Ruf bei der ÖVP: Musst ihn halt einladen!)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


22.30.00

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer zu Hause vor den Bild­schirmen! Aus Sicht der ÖVP stellt das Parteiengesetz 2012 einen Quantensprung bei den Bemühungen um mehr Sauberkeit und Transparenz in der Politik dar. Als neue Abgeordnete bin ich sehr froh, dass mithilfe dieses Gesetzes Transparenz in der Par­teienfinanzierung und in unseren persönlichen Wahlkämpfen gelebt wird. Mir ist es nämlich sehr wichtig, meinen Wählern und den Bürgern meines Wahlkreises jederzeit Rechenschaft ablegen zu können.

Der gegenständliche Antrag der Neos schlägt vor, dass der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat künftig auch Entscheidungen über Geldstrafen veröffentlichen kön­nen soll. Herr Dr. Hable hat das ja schon erläutert. Diesbezüglich sind wir von der ÖVP durchaus gesprächsbereit. Allerdings wollen Sie mit diesem Antrag auch die Daten der Bestraften anonymisieren. Diese Forderung, finde ich, muss man sich noch ganz ge­nau anschauen, denn alles, was im Vergleich zum derzeitigen Rechtszustand die Trans­parenz einschränkt, halten wir für nicht zielführend. (Abg. Brosz: Und das von der ÖVP!)

Grundsätzlich möchte ich zu diesem Antrag noch Folgendes feststellen: Ich denke, man sollte das heurige Jahr unbedingt noch abwarten, denn erst im heurigen Herbst langen die ersten Rechenschaftsberichte nach dem neuen Parteiengesetz beim Rech­nungshof ein. Im Lichte dieser Berichte und der Erfahrungen der Parteien und des Rechnungshofes damit kann man ohne Weiteres an eine Überarbeitung des Gesetzes herangehen. Dazu sind wir von ÖVP-Seite gerne bereit. Allerdings darf es auf keinen Fall Lockerungen geben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schlage vor, im Zuge dieser Diskussion über den Antrag der Neos auch noch über folgende Dinge nachzudenken und diese im Aus­schuss zu diskutieren:

Wir könnten nach deutschem Vorbild durchaus Bestimmungen über die demokratische Binnenstruktur der Parteien in das Gesetz aufnehmen. Dass zum Beispiel für die Teil­nahme an der politischen Willensbildung, so wie es derzeit bei den Neos passiert, qua­si Eintrittsgeld verlangt wird, ohne dass den Betroffenen die Rechte von Parteimitglie­dern eingeräumt werden, halte ich zwar für eine kreative Geldbeschaffung, aber ich per­sönlich lehne das ab.

Wir könnten auch andenken, eine sogenannte Oligarchen-Klausel in das Parteienge­setz aufzunehmen, um zu verhindern, dass sich Unternehmer durch Großspenden, die


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einen substanziellen Teil der Parteigebarung ausmachen, einen Teil der politischen Landschaft quasi kaufen können. (Abg. Dr. Strolz: Haben wir heute eingebracht!) – Ja, schön! – Diesen Eindruck könnte man ja derzeit sowohl bei den Neos als auch beim Team Stronach haben. Auch heute wurde ja wieder eine Spende im Umfang von 1,3 Mil­lionen € an das Team Stronach über die Medien bekannt. (Beifall beim Team Stro­nach. Ruf: Seid’s neidisch?!) Ich denke mir einmal, das war vielleicht auch ein Stück Trostpflaster für die Kollegen vom Team Stronach, da sie ja jetzt von ihrem Parteiführer verlassen worden sind.

Abschließend stellt sich für mich die Frage, ob man bei einer allfälligen Überarbeitung des Gesetzes die Parteifunktionäre an der Basis nicht von übermäßigem bürokrati­schem Mehraufwand entlasten könnte. Sie wissen ja vermutlich von Ihrer eigenen Par­teibasis, dass die Funktionäre in den Gemeinden und den Bezirken, die ohnehin mit viel Enthusiasmus, Herzblut und auch Eigenmitteleinsatz an die Sache herangehen, vielfach nur wenige Euro zur Verfügung haben und durch allerlei bürokratische Aufla­gen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Arbeit frustriert werden.

Natürlich lege ich aber Wert darauf, festzustellen, dass Erleichterungen in diesem Be­reich natürlich auf keinen Fall zu Missbrauch führen dürfen. – Vielen Dank für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


22.34.19

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Man erlebt ja sogar um 22.35 Uhr noch Überraschungen. Also ich nehme mit, die ÖVP stimmt dem Antrag nur zu, wenn er schärfer wird, und sie stimmt ihm nur zu, wenn auch die Daten der Betroffenen veröffentlicht werden, da soll es kein Geheimnis geben. (Ruf bei der ÖVP: Gut überlegen!) – Interessante Entwicklungen innerhalb der ÖVP; bislang habe ich das immer anders erlebt. Aber schauen wir uns an, ob das auch ernst gemeint ist.

Der Kollege Jarolim ist auch nicht schlecht unterwegs, denn, wenn Sie sich erinnern können, einen fast identen Antrag gab es ja schon, den haben die Grünen eingebracht. Und der Kollege Jarolim, falls er Ihnen etwas sagt, Mitglied der SPÖ-Fraktion, hat dann im Ausschuss sofort beantragt, man möge diesen Antrag vertagen, denn es gab of­fenbar kein dringendes Interesse, etwas zu verändern. Ich habe ja manchmal den Ein­druck, in den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sollte man sich um die Funktion des Vertagungssprechers bewerben, denn so viel zu tun hat man sonst in den Fraktionen gar nicht, wenn es so weitergeht.

Aber das Skurrile daran ist ja, wir haben Entscheidungen des Transparenz-Senats un­mittelbar im Wahlkampf gehabt. Und jetzt geht es gar nicht um die Frage Geldstrafe oder nicht, sondern dort sind substanzielle Entscheidungen getroffen worden, ob bei­spielsweise – ich weiß schon, das sollte man jetzt mit der SPÖ nicht so diskutieren – die Finanzierung von Plakatwerbung im Wahlkampf dem Parteiengesetz entspricht oder nicht.

Es steht jedem frei, der die Entscheidung hat, das zu veröffentlichen, nämlich den Be­troffenen. Das ist ja jetzt die Situation. Wenn der Betroffene die Entscheidung be­kommt, entscheidet er selbst, was er veröffentlicht, welchen Teil er veröffentlicht und was er nicht veröffentlichen will. Und diese Situation aufrechtzuerhalten ist ja völlig ab­surd, weil das grundlegende Entscheidungen im Umgang mit öffentlichen Geldern sind. Also von dem her  (Abg. Dr. Cap: Haben wir das jetzt nicht so beschlossen?) – Nein, das haben wir so überhaupt nicht beschlossen, weil du genau weißt von der Debatte,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 314

dass die Frage der Veröffentlichung aus unserer Sicht klar war und dass dann der Se­nat draufgekommen ist, dass sie einen Rechtshinderungsgrund dafür haben. Das war in der Diskussion jedenfalls nicht bewusst. Also diesen Fehler nehmen wir schon mit, dass man sauberer formulieren hätte können. Aber wenn du mir jetzt ernsthaft sagst, dass wir in der Debatte jemals gesagt hätten, wir wollen, dass das geheim bleibt, dann warst du auf einer anderen Veranstaltung, als ich es war.

Also wenn es Transparenz-Gesetz heißt, dann gehört es auch veröffentlicht, und es soll vor allem klar sein, welche Bindungswirkung die Entscheidungen des Senats mit­bringen. Also weniger vertagen, mehr beschließen, das wäre vielleicht eine gute Va­riante für „neu regieren“. (Beifall bei den Grünen.)

22.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 35/A dem Verfassungsausschuss zu.

22.36.5020. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert werden (39/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


22.37.11

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS-LIF): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger vor den Bildschirmen – zumindest, wenn Sie es bis zu dieser späten Stunde vor den Bildschirmen noch ausgehalten haben! Wir müssen die Frage nach politischer Verantwortung neu stellen. Reicht es aus, wenn Politiker Fakten vor der Wahl anders darstellen als nach der Wahl, dass sie dann bei der nächsten Wahl wieder abgewählt werden? Reicht es aus, wenn Politiker wissent­lich Rechnungsabschlüsse, Finanzpläne falsch darstellen, wenn Politiker und Politike­rinnen wissentlich falsche Informationen veröffentlichen, dass sie einfach nur bei der nächsten Wahl abgewählt werden können?

Nein! Wir sind der Überzeugung, NEOS ist der Überzeugung, dass das nicht ausreicht. Eine Haftung, die Führungskräfte in der Privatwirtschaft trifft, muss auch in ähnlicher Form für Politiker gelten. (Abg. Rädler:  Haselsteiner!) Das ist ein hohes Amt mit ho­her Verantwortung, und dementsprechend hoch muss auch die Verantwortlichkeit sein. Es wäre auch ein gutes Signal an die Menschen draußen im Lande, denn Geschäfts­führer, Vorstände, Ein-Personen-Unternehmen, alle Leute, die in der privaten Wirt­schaft in Verantwortung stehen, verstehen es nicht, dass die Befehlsempfänger mit ei­nem Fuß im Kriminal stehen und Politiker und Politikerinnen regelmäßig davonkom­men. (Abg. Dr. Cap: Auch für die Opposition!)

Daher haben wir diesen Initiativantrag eingebracht. Nur mehr ein Drittel der Abgeord­neten und nicht die Mehrheit soll in Zukunft nötig sein, um potenziell schuldhafte Rechtsverletzungen von Ministern vor dem Verfassungsgerichtshof anzuklagen. (Abg. Dr. Cap: Und der Opposition!) Das ist ein erster Schritt, aber ein notwendiger Schritt in Richtung höherer Standards bei politischer Verantwortung, und es ist auch eine Vor-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 315

sorge gegen tarnen und täuschen – und die haben wir nach den Erlebnissen bei der Wahl letztes Jahr dringend notwendig. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS-LIF. Zwi­schenruf bei der ÖVP.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


22.39.38

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! In der Bundesverfassung ist es derzeit eindeutig so geregelt, wenn gegen Mitglieder der Bundesregierung eine Ankla­ge erhoben werden soll, dass ein Beschluss des Nationalrats erforderlich ist.

Es gibt derzeit keinen Grund, dies zu ändern. Das ist ein altbewährtes System, das sich bis dato gut gehalten hat. Ich sehe jetzt keine Veranlassung, das in irgendeiner Art und Weise zu verändern. Aber wir werden das im Ausschuss diskutieren, wo Sie dann sicherlich noch erläutern werden, was Sie dazu bewegt, diesen Antrag einzubringen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


22.40.31

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Hable, man kann zu Ihrem politischen Wunsch stehen, wie man möchte, aber das Instrument, das Sie gerade versucht haben, heranzuziehen, ist sicher das falsche.

Sie sprachen von politischer Ministerverantwortlichkeit, die Sie mit dem Artikel 142 der Bundesverfassung ändern wollen. Im Artikel 142 geht es jedoch nicht um die politische Ministerverantwortung, sondern um die rechtliche Ministerverantwortlichkeit. Da geht es darum, ob ein Minister gegen ein Gesetz verstoßen hat oder nicht und der National­rat dazu eine Anklage erheben kann oder nicht.

Da müssen Sie ganz stark unterscheiden zwischen dem, was unsere internen Rechte sind, nämlich wo es Minderheitsrechte gibt, und den Rechten, die das Parlament nach außen hat. Intern gewähren wir der Opposition sehr viele Minderheitsrechte, wo Sie Möglichkeiten haben, Anträge zu stellen, damit hier das Verfahren in Gang kommt, aber extern muss der Nationalrat immer mit einer Stimme sprechen, nämlich so, wie es in einer Demokratie ist, mit der Stimme der Mehrheit, wo alle gemeinsam eine Ent­scheidung treffen müssen. Und nur dann, wenn eine Mehrheit eine Entscheidung trifft, dass ein Minister angeklagt wird, kommt es zu dieser Ministeranklage.

Alles andere wäre eine völlige Systemverfehlung im Rahmen der Gewaltentrennung, die wir in dieser Republik haben, denn dann könnte nämlich das Parlament die Bun­desregierung in Wirklichkeit ausschalten. Und das wollen wir nicht, Herr Kollege! Wir wollen eine Gewaltentrennung, wie sie vom Gründungsvater unserer Verfassung vor­gesehen worden ist, dass die Macht zwischen Bundesregierung, Parlament und Justiz entsprechend aufgeteilt ist, die einander wechselseitig kontrollieren. Es sollte allerdings nicht eine Macht, ein Zentrum hier mehr Macht über die andere bekommen.

Also ich würde sagen: Suchen Sie sich für Ihr politisches Anliegen einen anderen Para­graphen, dann liegen Sie sicherer! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 316

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann. – Bitte.

 


22.42.38

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann mich nicht ganz der Meinung des geschätzten Kollegen Gerstl anschließen, dass es hier eine Problemstellung in der Frage der Gewaltenteilung gibt, denn klarerweise wird hier im Parlament mittels Beschluss nur ermöglicht, dass sich der Verfassungsgerichts­hof mit der entsprechenden Anklage auseinandersetzt, und der Verfassungsgerichtshof hat schlussendlich auch sein Urteil in dieser Angelegenheit zu fällen.

Wir sind nicht Richter in dieser Hinsicht. Deswegen, geschätzte Damen und Herren, kann ich für unsere Seite klar signalisieren, dass dieser formal sehr kurz gehaltene An­trag der NEOS, der aber inhaltlich sehr spannend und interessant ist, unsere Unterstüt­zung durchwegs bekommen wird. Die Detaildiskussion ist natürlich noch zu führen.

Aber eines sei ja schon gesagt, sehr verehrte Damen und Herren: Dass Regierungs­fraktionen tendenziell keine Anklage gegen eigene Regierungsmitglieder hier im Par­lament mit einer Mehrheit zulassen werden, ist wohl anzunehmen. Daher ist es erst recht interessant, so wie auch hier in diesem Antrag vorgesehen, ein Minderheitsrecht daraus zu machen und mit einem Drittelquorum diese Anklage beim Verfassungsge­richtshof zu ermöglichen.

In diesem Sinne freuen wir uns auf eine spannende, hoffentlich auch sachliche Dis­kussion im entsprechenden Ausschuss. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

22.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


22.45.00

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Auch wir finden den Antrag interessant und durchaus diskutierenswert, denn bei der Kontrolle – und da geht es auch um ein Instrument der Kontrolle – stellt sich immer die Frage, wie sinnvoll es ist, dass nur eine Mehrheit, deren Zusammensetzung der Zusammensetzung jenes Gremiums entspricht, das kontrolliert werden soll, den Beschluss herbeiführen kann, dass kontrolliert wird, und nicht auch die Minderheit.

Wir führen diese Diskussion ja nicht nur in diesem Fall, sondern, wie Sie alle wissen, auch in der Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, wo es in der letz­ten Gesetzgebungsperiode bereits eine Übereinkunft aller Klubvorsitzenden gab, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein Minderheitsrecht sein soll. Sie alle kennen die Geschichte, dass die mit Unterschrift besiegelten Bekenntnisse nicht eingelöst wurden; Herr Kollege Cap zum Beispiel, Kollege Kopf ist jetzt gerade nicht da. Auch da geht es natürlich um die Frage, wie denn Kontrolle überhaupt möglich sein soll, wenn die Minderheit die entsprechenden Instrumentarien hier nicht auf den Weg bringen kann.

Da stimme ich völlig mit Ihnen überein, Herr Kollege Darmann, natürlich, und wir er­leben das auch regelmäßig, dass unsere Demokratie parlamentarisch leider nicht so ausgestaltet ist, dass die Regierungsfraktionen sich als eigenständiger Körper verste­hen, der hier auch wirklich parlamentarisch arbeitet, sondern meist ist es leider so, dass Sie das vollziehen, was in den Regierungen gemacht wird, und daher auch um­gekehrt nicht das kontrollieren wollen, was in Ihren Regierungen gemacht wird. Es wäre durchaus der parlamentarischen Demokratie zuträglich, wenn Sie auch hier eine gewisse Haltungsänderung vornehmen würden und wenn wir auch mehr Instrumente der Kontrolle zur Verfügung hätten, die eben auch Minderheiten einsetzen könnten. (Beifall bei den Grünen.)

22.46



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 317

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 39/A dem Verfassungsausschuss zu.

22.46.4221. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (16/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Der Antragsteller, Herr Abgeordneter Willi, erhält das Wort. – Bitte.

 


22.46.59

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie können durchatmen, wir sind beim letzten Tagesordnungspunkt, und ich weiß es sehr zu schätzen, dass Sie noch hier sitzen und mir zuhören.

Ich mache es ganz kurz: Es geht um Verkehrssicherheit, und als Verkehrssprecher der Grünen ist mir diese ein großes Anliegen. Wir haben ein Führerschein-Vormerksystem, da sind zwölf Delikte drinnen, wo wir versuchen, mit diesem Vormerksystem die Auto­fahrerinnen und Autofahrer sozusagen sanft dazu zu bringen, dass sie sich sicherer im Straßenverkehr bewegen und so verhalten, dass der Verkehr sicherer wird. Interessant ist, dass zwei Dinge dort nicht drinnen sind, nämlich das Zu-schnell-Fahren und das Telefonieren mit Handy ohne Freisprechanlage. Dabei zeigt die Unfallstatistik, dass die meisten Unfälle durch zu schnelles Fahren passieren, nämlich 30 Prozent.

Es gab in Kärnten einen ganz berühmten Fall, der zeigte, dass zu schnelles Fahren so­gar tödlich sein kann. Daher müssen wir etwas tun. Und das Anliegen dieses Antrages ist, dass wir das zu schnelle Fahren, wo man dann andere gefährdet, in dieses Vor­merksystem hineinnehmen und zweitens das Telefonieren mit Handy am Steuer ohne Freisprechanlage.

Ich habe eine ganz berühmte Fürsprecherin für dieses Anliegen, mit deren Hilfe wir das sicher schaffen werden. Ich zitiere unsere Verkehrsministerin, die gesagt hat: „Zu den gefährlichsten Ablenkungen im Auto zählt das Handy.“

Das Thema ist also aufbereitet. Ich bitte Sie dann im Ausschuss um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

22.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


22.48.49

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass die Erhöhung der Verkehrssicherheit unser ge­meinsames Ziel sein muss, und es gilt, alles daranzusetzen, dass wir hier auch ent­sprechende Maßnahmen treffen.

Bei diesem Antrag geht es um eine Änderung des Führerscheingesetzes. Der Antrag­steller hat bereits darauf hingewiesen, dass das Schnellfahren und auch das Telefonie­ren während des Fahrens ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung in das Vor­merksystem aufgenommen werden sollen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 318

Meine Damen und Herren! Ins Leben gerufen wurde dieses Vormerksystem mit dem Ziel, gemeinsam mit anderen verkehrspolitischen Maßnahmen die Zahl der Verkehrs­unfälle, der Verletzten und Toten im Straßenverkehr zu verringern.

Die Grundstrategie des Deliktkatalogs besteht darin, Tatbestände mit besonders hohen Gefahrenelementen mit einzubeziehen, zum Beispiel die Übertretung der 0,5 Promille-Grenzen. Dieses besondere Gefahrenpotenzial ist aber bei großen Geschwindigkeits­überschreitungen, zum Beispiel aufgrund eines Tempolimits auf Autobahnen, aus Lärm­schutzgründen, meiner Meinung nach nicht gegeben.

Die Ausnahme von solchen Formaldelikten ohne Gefährdungspotenzial stellt eine Durch­brechung des derzeitigen Systems dar. Daher sollten wir über dieses Thema noch ein­mal diskutieren.

Ähnlich ist es bei einem Verstoß gegen das sogenannte Handy-Verbot. Eine Übertre­tung wird derzeit mit einem Organmandat geahndet. Meiner Meinung nach gibt es auch da keine sachliche Rechtfertigung, dass wir dieses Handy-Verbot, nämlich das Verbot, während der Fahrt zu telefonieren, in das Vormerksystem aufnehmen.

Wir werden im Ausschuss einige Diskussionen dazu führen. Ich freue mich schon auf die Diskussion. (Beifall bei der SPÖ.)

22.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Otten­schläger. – Bitte.

 


22.51.13

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich bei meiner ersten Rede hier über jeden, der mir jetzt noch zuhört.

Sie kennen vielleicht alle das Sprichwort: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Deswegen halte ich meine Ausführungen jetzt auch sehr kurz.

Meine beiden Vorredner haben schon inhaltlich einiges gesagt. Es gibt hier eine ge­wisse Skepsis. Das Vormerksystem ist grundsätzlich ein gutes System. Wir müssen auch aufpassen, dass wir nicht zu viel hineinpacken, denn das bedeutet auch mehr Bü­rokratie.

Es ist aber das Thema sicher wert, im Ausschuss sachlich behandelt zu werden. All dessen, was zur Steigerung der Verkehrssicherheit dient, müssen wir uns annehmen.

Ich möchte aber noch auf eines aufmerksam machen. Bei den Geschwindigkeitsüber­schreitungen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist jetzt einmal festzuhalten, dass wir da auf gut Deutsch bereits eine schärfere Variante haben, nämlich die Ent­ziehung des Führerscheins für eine Dauer von mindestens sechs Monaten.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit im Verkehrsausschuss und auf möglichst sach­liche Diskussionen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte.

 


22.52.40

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Willi, Sie haben in Ihrem Antrag drei Punkte herausgegriffen. Ich bin über­zeugt, dass man mit diesen einzelnen Maßnahmen die Verkehrssicherheit nicht ver­bessert. Diese Verschärfung ist wieder eine Abzocke der Autofahrer.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 319

Ziel muss es sein, das Vormerksystem und somit die Verkehrssicherheit für die Auto­fahrer zu verbessern, aber nicht, die Autofahrer weiter zu schröpfen.

Es ist natürlich sinnvoll, diese Frage im Ausschuss grundsätzlich zu diskutieren und auch zu evaluieren.

Zum Schluss: Der Autofahrer darf nicht die Melkkuh der Nation sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 16/A dem Verkehrsausschuss zu.

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.53.20Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 zu verlesen, damit diese Teile zum Schluss der Sit­zung als genehmigt gelten.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amt­lichen Protokolls:

„Gegen den Vorschlag des Präsidenten, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 unter ei­nem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.

TO-Punkt 1: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 81/A der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (20 der Beilagen)

Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage 1/1 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 1/2 ein.

Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/4 ein.

Die Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsan­trag Beilage 1/5 EA ein.

Die Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsan­trag Beilage 1/6 EA ein.

Abstimmung:

Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 20 der Beilagen unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/4 in zweiter Lesung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 320

Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 2: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 98/A der Abgeord­neten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz geändert werden (17 der Beilagen)

TO-Punkt 3: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (18 der Beilagen)

Der Berichterstatter bringt die Druckfehlerberichtigung Beilage II/1 vor.

Die Abgeordneten Lausch, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsan­trag Beilage 2/1 EA ein.

Die Abgeordneten Pendl, Singer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungs­antrag Beilage 2/2 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Der Präsident verfügt ge­mäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung.

Die Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsan­trag Beilage 2/3 EA ein.

Die Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsan­trag Beilage 3/1 ein.

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 17 der Beilagen unter Berück­sichtigung der Druckfehlerberichtigung II/1 sowie des Abänderungsantrages Beilage 2/2 in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 2/3 EA wird abgelehnt.

Zu TO-Punkt 3:

Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 18 der Beilagen in zweiter Le­sung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

TO-Punkt 4: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 112/A der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Tabakgeset­zes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008 (19 der Bei­lagen)

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 4/1 ein.

Abstimmung:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 19 der Beilagen unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 4/1 in zweiter und dritter Lesung mehr­stimmig angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 321

TO-Punkt 5: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 82/A der Abgeord­neten Dr. Peter Wittmann, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Euro­päischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert wird (21 der Beilagen)

Der Berichterstatter bringt die Druckfehlerberichtigung Beilage V/1 vor.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 5/1 ein.

Abstimmung:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 21 der Beilagen unter Berück­sichtigung der Druckfehlerberichtigung Beilage V/1 sowie des Abänderungsantrages Beilage 5/1 in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 vor (Beilage I-V/1).“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss der Sitzung als genehmigt.

23.00.24Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 117/A(E) bis 220/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfrage 502/J bis 588/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.00.50Schluss der Sitzung: 23 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien