NATIONALRAT
ABÄNDERUNG
Die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes für Montag, den 17. Februar 2014, um 10.15 Uhr einberufene (11.) Sitzung des Nationalrates wird einvernehmlich auf 8.30 Uhr desselben Tages vorverlegt.
TAGESORDNUNG
Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema "Status quo: Hypo Alpe-Adria-Bank International AG"
Wien, 2014 02 14
Präsidentin
Schriftführer |
Schriftführer |
Aviso
In dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.
Die Zustellung dieser Abänderung erfolgt im Wege der Klubs.